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I. Anwendungsgebiet
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Die
Erfindung betrifft Positionssensoren nach einem berührungslosen
Funktionsprinzip in Stabbauweise zum Einsatz unter anderem in Flüssigkeiten.
Positionssensoren in Stabbauweise messen berührungslos die Position eines
Positionsgebers, der an einem relativ zum stabförmigen Positionssensor beweglichen
Teil befestigt ist.
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II. Technischer
Hintergrund
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Derartige
Sensoren werden unter anderem im Inneren von Hydraulik- oder Pneumatik-Zylindern montiert,
um jederzeit die exakte Ausschublänge der Kolben-/Zylinder-Einheit
zu kennen, was für
die Steuerung der damit betriebenen Maschinen und Geräte von ausschlaggebender
Bedeutung ist.
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Der
Positionssensor ist dabei in einem dichten Gehäuse untergebracht, welches
aus einem langen schlanken Sensor-Stabgehäuse und einem dicht daran anschließenden,
kürzeren
Sensor-Sensor-Kopfgehäuse
besteht, welches einen größeren Durchmesser
aufweist, und in dem die Auswerte-Elektronik untergebracht ist.
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Dabei
ist der Sensor mit seinem Sensor-Kopfgehäuse im Zylinder der Kolben-/Zylindereinheit
längsfest
so angeordnet, dass sich das schlanke Sensor- Stabgehäuse in eine meist zentrale Bohrung
des Kolbens beziehungsweise der Kolbenstange hineinerstreckt, an
der der Positionsgeber befestigt ist.
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Indem
das Sensor-Stabgehäuse
und damit die Messlänge
des Sensors sich über
die gesamte mögliche
Ausfahrlänge
der Kolbenstange erstreckt, ist die aktuelle Relativposition von
Kolbenstange zu Zylinder jederzeit bekannt.
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Dabei
befindet sich das Gehäuse
des Sensors auf seiner Außenseite
in unmittelbarem Kontakt mit dem Arbeitsfluid der Kolben-/Zylindereinheit
und ist auch deren Arbeitsdruck ausgesetzt. Gerade bei Hydraulikeinheiten,
in denen sehr hohe Drücke
herrschen können,
ist daher von großer
Bedeutung, dass das Sensorgehäuse
ausreichend stabil und dicht gestaltet ist und eine ausreichende
Abdichtung zwischen dem Gehäuse
des Sensors und der Kolben-/Zylindereinheit gegeben ist, meist durch
eine entsprechende Dichtung am Außenumfang des Sensor-Kopfgehäuses gegenüber der
umgebenden Wandung des Pneumatik- oder Hydraulikzylinders.
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Als
berührungsloses
Sensorprinzip werden dabei differenzial-transformatorische Messverfahren (LVDT's), berührungslos
induktive Messverfahren (LVP's),
induktiv-potentiometrische Messverfahren (DC/DC-Sensos), Wirbelstrom-Verfahren
und häufig auch
magnetische, insbesondere magnetostriktive, Funktionsprinzipien
benutzt. Bei Letzterer wird als Positionsgeber ein Permanent-Magnet
benutzt, bei den anderen Verfahren eine Rohrhülse, ein Tauchanker oder ein ähnliches
Bauteil. Bei PCLD-Sensoren wird durch einen Magneten in einem ferromagnetischen
Kern ein virtueller Luftspalt erzeugt.
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Wie
bekannt, funktionieren magnetostriktive Positionssensoren wie folgt:
Ein
Wellenleiter besteht in der Regel aus einem Rohr, einem Draht oder
einem Band, und kann auch als elektrischer Leiter dienen. Der Wellenleiter
kann weiterhin in einem formgebenden, linearen oder kreisförmigen,
Körper
aus nicht-magnetischem
Material, z. B. Kunststoff oder Metall zur Aufnahme und Lagerung
des Wellenleiters angeordnet sein.
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Basierend
auf dem Wiedemann-Effekt erzeugt ein in den Wellenleiter eingespeister
Strom-Impuls bei seiner Überlagerung
mit einem Positionsmagneten eine mechanisch-elastischen Welle.
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An
einer Stelle, üblicherweise
an einem Ende des Wellenleiters, wird insbesondere der Torsionsanteil
dieses mechanisch-elastischen Impulses von einer Detektoreinheit,
die sich meist in fester Position bezüglich des Wellenleiters befindet,
erfasst. Die Zeitdauer zwischen der Auslösung des Erregerstromimpulses
und dem Empfang dieser mechanisch-elastischen Welle ist dabei ein
Maß für den Abstand
des verschiebbaren Positionselementes, z. B. des Positionsmagneten,
von der Detektoreinrichtung.
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Ein
typischer solcher Sensor ist im US-Patent 5,590,091 sowie 5,736,855
beschrieben.
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Im
Folgenden wird nun beispielhaft nur noch von magnetostriktiven Positionssensoren
gesprochen, ohne die Erfindung auf dieses Positions-Messprinzip
zu beschränken.
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Bei
derartigen, in Kolben-/Zylindereinheiten verbauten Positionssensoren
gibt es mehrere Problemfelder:
Ein Problemkreis ist die Vergrößerung der
Baulänge der
Kolben-/Zylindereinheit durch den Positionssensor:
Während sich
das schlanke Sensor-Stabgehäuse
ins Innere der Kolbenstange hineinerstreckt, benötigt das breitere Sensor-Kopfgehäuse eine
entsprechende Baulänge
im Zylinder der Kolben-/Zylindereinheit zur Unterbringung, die die
Gesamtlänge
der Kolben-/Zylindereinheit vergrößert.
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Zwar
wird versucht, durch Miniaturisierung der in dem Sensor-Kopfgehäuse untergebrachten Auswerte-Elektronik
auch das Sensor-Kopfgehäuse in
axialer Rich tung zu verkürzen,
jedoch wird bei den meisten Positionssensoren nur eine einzige Kabelabgangsrichtung
für die
Positionssignale aus dem Sensor-Kopfgehäuse heraus angeboten, und dies
ist meist die axiale Herausführung
des Kabels beziehungsweise des Steckerverbinders aus der vom Sensor-Stabgehäuse abgewandten
Stirnseite des Sensor-Kopfgehäuses.
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Wenn
jedoch abhängig
von der Einbaulösung
diese Stirnseite des Sensor-Kopfgehäuses an der
Zylindereinheit überbaut
ist, zum Beispiel durch ein auch auf dieser Seite der Kolben-/Zylindereinheit notwendiges
Befestigungsauge, muss die Herausführung des Kabels aus der Kolben-/Zylindereinheit zur
Seite hin erfolgen.
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Allein
die notwendige Kröpfung
des aus dem Sensor-Kopfgehäuse
axial heraus geführten
Kabels zur Seite hin benötigt
wiederum zusätzlichen
axialen Bauraum der Kolben-/Zylindereinheit.
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Eine
von vornherein quer zur axialen Richtung vorgesehene Abgangsrichtung
des Kabels bzw. Steckers ist dagegen wiederum nachteilig, falls
bei der konkreten Einbausituation eine axiale Weiterführung des
Kabels benötigt
wird, und seitlich nicht genug Freiraum zur Verfügung steht.
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Ein
anderer Problemkreis ist der Reparaturfall:
Aufgrund der beschriebenen
oft hohen Arbeitsdrücke bei
derartigen Kolben-/Zylindereinheiten
und rauen Einsatzbedingungen, wie starken Erschütterungen etc., wie sie bei
Arbeitsmaschinen häufig
auftreten, kann es zum Ausfall des Positionssensors kommen, so dass
dieser ganz oder in Teilen, sei es ein Teil der Auswerte-Elektronik
oder der Wellenleitereinheit des magnetostriktiven Sensors, ersetzt
werden muss.
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In
diesem Fall musste bisher die Kolben-/Zylindereinheit geöffnet und
der gesamte Positionssensor mit seinem Gehäuse aus der Kolben-/Zylindereinheit
entnommen werden, da gerade aufgrund der genannten rauen Einsatzbedingungen
die Auswerte-Elektronik im Sensor-Kopfgehäuse des Sensors in der Regel
fest vergossen war.
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Dies
bedeutet jedoch, dass vor der Entnahme des Sensors das Arbeitsfluid
in der entsprechenden Kolben-/Zylindereinheit Umgebungsdruck aufweisen
muss, da sonst große
Mengen von Arbeitsfluid in die Umgebung gelangen und vor allem damit verbundene
andere Arbeitseinheiten unbeabsichtigt ihre Positionen verändern.
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Umgekehrt
muss nach dem Ersatz des Positionssensors die entsprechende Kolben-/Zylindereinheit
bzw. der gesamte Arbeitskreis, an den dieser angeschlossen ist,
gegebenenfalls neu befällt,
zumindest aber entlüftet
werden, was eine hohen Aufwand bedeutet und bei mangelhafter Durchführung eine zusätzliche
Fehlerquelle darstellt.
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III. Darstellung
der Erfindung
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a) Technische Aufgabe
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Es
ist daher die Aufgabe gemäß der Erfindung,
einen Positionssensor in Stabbauweise, insbesondere nach dem magnetostriktiven
Funktionsprinzip, zu schaffen, der leckagefrei, also ohne Öffnen des
Arbeitsfluid-Kreislaufs, in einer Kolben-/Zylindereinheit gewechselt werden kann,
und/oder darüber hinaus
nur einen geringen axialen Bauraum zur Unterbringung des Sensor-Kopfgehäuses in
der Zylindereinheit benötigt.
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b) Lösung der Aufgabe
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 9 und 28 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Durch
die Anordnung eines Sensorkopf-Deckels auf dem vom Sensor-Stabgehäuse abgewandten
Sensor-Kopfgehäuse,
der leicht und schnell demontierbar ist, kann man durch Öffnen des
Sensorkopf-Deckels die Funktionsteile des Positionssensors zunächst im
Sensor-Kopfgehäuse
und nach Entnahme der dortigen Funktionsteile auch im Stabgehäuse erreichen
und auch ganz herausziehen, ohne das Gehäuse des Sensors aus seiner
Einbaulage entfernen zu müssen.
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Unter
leichter Demontierbarkeit wird dabei vor allem das Lösen einer
formschlüssigen
Verbindung, also einer Verschraubung, eines Sprengringes oder eines ähnlichen
Bauteiles verstanden, und gerade nicht das Lösen einer Verbindungsart, die
per se nicht für
das Demontieren vorgesehen ist, wie etwa einer Verklebung, eines
Vergusses, einer Verschweißung,
einer Verlötung
oder Ähnlichem,
obwohl dabei unter Umständen
der Deckel gar nicht zerstört
würde, wohl
aber die entsprechende Verbindungsstelle.
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Wenn
der Sensorkopf-Deckel dabei zerstörungsfrei demontiert und erneut
montiert werden kann, ist hierfür
sogar derselbe Sensorkopf-Deckel wieder verwendbar.
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Dadurch
ist es möglich,
das Gehäuse
des Positionssensors in seiner abgedichteten Montageposition in
einer Kolben-/Zylindereinheit zu belassen, während die Positionsteile des
Positionssensors geprüft,
repariert oder ausgetauscht werden. Ein Ablassen des Arbeitsmediums
und anschließendes
unter Druck setzen sowie gegebenenfalls Entlüften ist dadurch nicht notwendig,
so dass Arbeiten am Sensor sehr viel schneller durchgeführt werden
können.
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Selbst
sämtliche
Funktionsteile des Sensors, also der gesamte Positionssensor bis
auf sein äußeres Gehäuse, können auf
diese Art und Weise ausgetauscht werden. Ein Austausch des Sensorgehäuses selbst
ist in den allerseltensten Fällen
notwendig, da das Gehäuse
in aller Regel so stabil ist, dass es keine Beschädigungen
während
des normalen Einsatzes erfährt.
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Damit
das Entnehmen der Funktionsteile und auch des Sensorkopf-Deckels
selbst möglichst problemlos
erfolgen kann, wird bevorzugt ein Abziehen in axiale Richtung zu
der vom Sensor-Stabgehäuse
abgewandte Seite hin vorgesehen.
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Dies
wird beispielsweise erreicht, indem der Sensorkopf-Deckel in den
Innendurchmesser der Wandung des Sensor-Kopfgehäuses eintaucht und dort formschlüssig gesichert
ist, etwa durch eine Verschraubung oder ein Sicherungselement wie
einen Sprengring.
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Um
den axialen Platzbedarf in der Einbauumgebung für das Sensor-Kopfgehäuse und
damit den Positionssensor so gering wie möglich zu halten, ist die Verbindung
nach außen
vom Sensor-Kopfgehäuse
und der darin untergebrachten Auswerte-Elektronik – sei es mittels einer in einem
Sensorkopf-Deckel angeordneten Steckerverbinders oder einem Kabelausgang
zum Hindurchführen
des Kabels – spezifisch
gestaltet:
Der Sensorkopf-Deckel weist eine hohle Aufwölbung auf,
in deren Seitenwandung der Kabelausgang bzw. der Steckerverbinder
angeordnet ist. Durch Anordnung nicht in der Mantelfläche der
Seitenwandung, sondern, indem die Seitenwandung der zylindrischen Form
eine Einbuchtung, vorzugsweise eine als Sekante ausgebildete Abflachung,
aufweist, kann der Kabelauslass in dieser Einbuchtung bzw. Abflachung angeordnet
werden und erstreckt sich dabei nicht exakt radial, sondern teilweise
tangential aus der Aufwölbung
heraus.
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Vor
allem indem die Aufwölbung
dabei einen geringeren Außendurchmesser
hat als der Außendurchmesser
des Sensorkopfes, besteht die Möglichkeit,
ein auf diese Art und Weise von der Aufwölbung wegweisendes Kabel entweder
entsprechend der Richtung des Kabelauslasses bzw. des Steckerverbinders
radialtangential durch die umgebenden Bauteile nach außen zu führen, oder
das Kabel im Bereich der Abflachung bzw. Ausbuchtung in die axiale Richtung
zu kröpfen
und wegzuführen.
Selbst ein teilweises Herumführen
des Kabels um die Aufwölbung herum über einen
Teil des Umfanges, um das Kabel an einer bestimmten Stelle des Umfanges
axial oder radial weiter nach außen zu führen, ist möglich.
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Für den häufigen Fall
der radialen oder radial-tangentialen Wegführung des Kabels vom Sensor-Kopfgehäuse wird
dabei der ansonsten notwendige Raum für eine Kabelkröpfung nicht
mehr benötigt,
sodass als Bauraum lediglich die tatsächliche axiale Erstreckung
des Sensor-Kopfgehäuses
einschließlich
der Aufwölbung
des Sensorkopf-Deckels vorzusehen ist.
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Der
Kabelauslass kann mittels einer Steckerverbindung oder eines Kabeldurchganges,
z.B. einer in einer Bohrung der Außenwandung eingesetzten Kabeltülle eingeführt sein,
oder auch mittels eines in dieser Bohrung eingebrachten Innengewindes,
deren Durchmesser so auf den Außenumfang
des hindurchzuführenden
Kabels abgestimmt ist, so dass der Kerndurchmesser des Innengewindes
kleiner ist, als der Außenumfang
der Isolierung des Kabels, jedoch größer als der Innenumfang des
Kabels, und somit die Kabelisolierung in dem Innengewinde verschraubt
und längsfest
gehalten wird.
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Damit
dennoch die Herausführung
des Kabels bzw. Steckers an jeder gewünschten Stelle des Umfanges
möglich
ist, ist der Sensorkopf-Deckel vorzugsweise relativ zum Sensor-Kopfgehäuse in jeder gewünschten
Drehlage einsetzbar und fixierbar, bevorzugt durch eine formschlüssige Fixierung
zwischen Sensorkopf-Deckel
und Sensor-Kopfgehäuse.
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Das
Gehäuse
des Sensors wird in der umgebenden Einheit, beispielsweise der Kolben-/Zylindereinheit,
beispielsweise mittels eines Einschraubgewindes, fixiert und mittels
einer Dichtung abgedichtet. Das Einschraubgewinde befindet sich
entweder am Außenumfang
des Sensor-Kopfgehäuses
oder am Außenumfang
des Sensor-Stabgehäuses
in dem an das Sensor-Kopfgehäuse
anschließenden
Abschnitt, vorzugsweise in einem gegenüber dem Sensor-Stabgehäuse hier
etwas vergrößerten Durchmesserbereich.
Die Dichtung ist dabei auf der dem Sensor-Stabgehäuse gegenüberliegenden
Seite des Einschraubgewindes angeordnet, um die Dichtung nicht durch
Kontakt mit dem Innengewinde des umgebenden Bauteiles beschädigen zu
können.
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Falls
als Dichtung eine O-Ring-Dichtung verwendet wird, ist wegen der
hohen auftretenden Drücke
ein axial dahinter angeordneter Stützring vorzuziehen. Um das
Einschraubgewinde ausreichend festziehen zu können, ist der Außenumfang
des Sensor-Kopfgehäuses
teilweise als Außensechskant zum
Ansetzen eines Maulschlüssels
ausgebildet.
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Um
die Auswerte-Elektronik auch gegen starke Erschütterungen zu schützen und
dennoch sowohl die Auswerte-Elektronik und/oder die Wellenleitereinheit
austauschen zu können,
ohne den dichten Einbau des Gehäuses
des Positionssensors in der umgebenden Baugruppe lösen zu müssen, kann innerhalb
des Sensor-Kopfgehäuses ein
zum Sensorkopf-Deckel hin offener Innentopf, beispielsweise aus
Kunststoff, vorgesehen werden, innerhalb dessen die Auswerte-Elektronik
angeordnet und gegenüber
dem Innentopf vergossen wird. Durch die passgenaue Aufnahme des
Innentopfes im Sensor-Kopfgehäuse
und von Signalleitungsverbindungen, zum Beispiel Steckverbindungen
oder Schraubverbindungen, der Auswerte-Elektronik einerseits zur
Wellenleitereinheit hin und andererseits zum Kabelausgang hin, kann
die vergossene Elektronik als separates Bauteil nach dem Abkoppeln
der Signalleitungen ausgetauscht werden, und nach dem Entnehmen
der aus Auswerte-Elektronik und Innentopf bestehenden Einheit auch
die dahinter liegende Wellenleitereinheit herausgenommen werden.
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Eine
spielarme und damit erschütterungsfreie
Befestigung des Innentopfes gegenüber dem Sensor-Kopfgehäuse kann
durch axiales Verklemmen mit Hilfe des einzusetzenden Sensorkopf-Deckels
erfolgen.
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Der
Deckel zum Verschließende
des Kopfgehäuses
kann ferner dazu benutzt werden, um auf einfache Art und Weise eine
Fehlerdiagnose und/oder Programmierung der im Inneren des Kopfgehäuses angeordneten
Auswerteelektronik vorzunehmen:
So kann die Auswerteelektronik
im Inneren des Kopfgehäuses
eine Lichtquelle, die beispielsweise nur Licht einer bestimmten
Wellenlänge
abgibt, enthalten, beispielsweise eine LED oder eine Infraroteinheit.
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Wenn
dann der Deckel aus einem Material, insbesondere Kunststoff, besteht,
welches für
Licht insgesamt oder zumindest Licht dieser speziellen Wellenlänge durchlässig ist,
kann das von der im Inneren des Kopfgehäuses liegenden Lichtquelle
abgegebene optische Signal, beispielsweise ein Blinkrhythmus, von
außen
kontaktlos detektiert werden und/oder umgekehrt, indem im Inneren
des Kopfgehäuses
ein entsprechender Sensor und außerhalb die entsprechende Lichtquelle
angeordnet ist.
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Eine
einfache Lösung
besteht darin, an der Stelle der Lichtquelle eine Öffnung im
Deckel vorzusehen, durch die hindurch die Lichtquelle und damit das
optische Signal sichtbar ist. Dadurch ist das Gehäuse dann
jedoch nicht mehr dicht.
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c) Ausführungsbeispiele
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Ausführungsformen
gemäß der Erfindung sind
im Folgenden beispielhaft näher
beschrieben. Es zeigen:
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1: die erfindungsgemäßen Positionssensoren in Seitenansicht
und axialer Stirnansicht vom Sensor-Kopfgehäuse her,
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2a:
den Positionssensor gemäß 1a im
Längsschnitt,
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2b–e: vergrößerte Detaildarstellungen von
Kopfbereichen,
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3: die Sensorträgereinheit im Ganzen,
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4 eine typische Einbausituation eines Positionssensors
in Stabbauform,
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5: einen Positionssensor mit alternativer Deckelform,
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6: eine zweite Bauform des Sensors und
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7: eine weitere Bauform des Sensors.
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1a zeigt
einen erfindungsgemäßen, z.B. magnetostriktiven,
Positionssensor 1 in der Seitenansicht:
Im Inneren
des in Längsrichtung 10 sich
erstreckenden Sensor-Stabgehäuses 2 muss
die Messvorrichtung angeordnet werden. Dort verläuft die nur in der Schnittdarstellung
der Figuren 2ff sichtbare Wellenleitereinheit 24 mit
dem zentralen Wellenleiter 23.
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Am
linken Ende des Sensor-Stabgehäuses 2 schließt sich
an dieses dicht das Sensor-Kopfgehäuse 3 an, dessen Außendurchmesser 12 um
ein Mehrfaches größer als
derjenige des Sensor-Stabgehäuse 2 ist,
aber nur einen Bruchteil von dessen Länge besitzt. Am Übergang
zum Sensor-Stabgehäuse 2 weist
das Sensor-Kopfgehäuse 3 einen
Bereich 16 mit vergrößertem Durchmesser
gegenüber
dem Sensor-Stabgehäuse 2 auf,
jedoch noch deutlich geringer als der größte Durchmesser 12 des
ansonsten zylindrischen Sensor-Kopfgehäuses 3, welches topfförmig, nämlich offen
zu der vom Sensor-Stabgehäuse 2 abgewandten
Stirnseite, ist.
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Da
das Sensor-Stabgehäuse 2 an
dem vom Sensor-Kopfgehäuse 3 abgewandten,
rechten Ende dicht verschlossen ist, beispielsweise mittels eines Enddeckels,
ist somit das gesamte Gehäuse
des Positionssensors zu dem in den 1 und 2 linken Ende hin offen gestaltet und dort
durch einen Sensorkopf-Deckel 8 verschlossen, dessen zentrale
Aufwölbung 8a axial über die
offene Stirnseite des Sensor-Kopfgehäuses 3 hinweg in den 1 und 2 nach links,
vorsteht.
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Entlang
des Sensor-Stabgehäuses 2 wird
im radialen Abstand und damit berührungslos der z.B. ringförmige Positionsmagnet 29 bewegt,
dessen Position in Längsrichtung 10 von
dem Positionssensor 1 gemessen werden soll, und der in
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2a alternativ
zu einem anderen hülsenförmigen Positionsgeber 29 dargestellt
ist.
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2b zeigt
in einem vergrößerten Längsschnitt
den inneren Aufbau des Positionssensors 1 vor allem in
dem hier interessierenden Kopfbereich.
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Dabei
wird zunächst
das Gehäuse
des Positionssensors hergestellt, indem das Sensor-Stabgehäuse 2 in
die Öffnung
des Bodens des topfförmigen Sensor-Kopfgehäuses 3 eingeschoben
und auf der Außenseite
des Sensor-Stabgehäuses
oder dessen Stirnfläche
mit dem Sensor-Kopfgehäuse 3 durch wenigstens
eine ringförmig
umlaufende Schweißnaht 21 dicht
verbunden wird. Das Sensor-Stabgehäuse 2 ist
am anderen Ende ebenfalls dicht verschlossen mittels eines Abschlussdeckels,
der beispielsweise ebenfalls aufgeschweißt ist.
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In
dieses Gehäuse
werden die Funktionselemente des Positionssensors 1 eingebaut,
wobei zunächst
eine Positionierhülse 27 auf
die Mündung
des Durchlasses im Boden des Sensor-Kopfgehäuses 3 in axialer
Richtung formschlüssig
aufgesetzt wird. Sie wird am Boden der Ausnehmung des Sensor-Kopfgehäuses 3 angepresst
und fixiert, indem über
den Außenumfang
dieser Positionierhülse 27 die
ringscheibenförmige
Platine 26 aufgefädelt
wird, auf der die Auswerte-Elektronik 20 aufgebaut ist.
Indem der äußere Rand
der Platine 26 mittels einer Abstandshülse 28 axial beaufschlagt
wird, welche wiederum durch den in den Freiraum des Sensor-Kopfgehäuses 3 eingesetzten
und durch den Sprengring 9 fixierten Sensorkopf-Deckel 8 beaufschlagt
wird, sitzt die Positionierhülse 27 axial
fest und durch eine entsprechende ringförmige Schulter im Sensor-Kopfgehäuse 3 auch
radial fest im Sensor-Kopfgehäuse 3.
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Vor
dem Aufsetzen des Sensorkopf-Deckels 8 wird die Wellenleitereinheit 24,
die sich im Wesentlichen über
die gesamte Länge
innerhalb des Sensor-Stabgehäuses 2 erstreckt,
durch die Positionierhülse 27 in
das Sensor-Stabgehäuse 2 hinein
vorgeschoben, bis eine Schulter des hinteren, etwas verdickten Endes
der Sensorträger-Einheit 24,
in welcher die Detektoreinheit 22 an geordnet ist, an der vorderen
ringförmigen
Stirnfläche
der Positionierhülse 27 aufsitzt.
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In
dieser Endlage ragt die Sensorträger-Einheit 24,
in deren Längsmitte
der angedeutete Wellenleiter 23 verläuft, in Richtung des Sensorkopf-Deckels 8 über die
Platine 26 der Auswerte-Elektronik 20 hinaus bis
in die Aufwölbung 8a des
Sensorkopf-Deckels 8 hinein. Durch diesen langen Überstand über die
Ebene der Auswerte-Elektronik 20 hinaus wird die Totzone
des Positionssensors, in welcher keine Positionsbestimmung möglich ist,
verringert. Am rechten, vom Sensor-Kopfgehäuse 3 abgewandten,
Ende ist an der Sensorträger-Einheit 24 der Dämpfer zu
erkennen, der die im Wellenleiter 23 eintreffende elastomechanische
Welle dämpft.
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2b zeigt
ferner die im Außenumfang
des Sensorkopf-Deckels 8 angeordnete Dichtung 7'', mittels der ein Eindringen von
Staub in den Bereich der Auswerte-Elektronik 20 vermieden werden
soll.
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Allerdings
kann es bei dieser Befestigung des Deckels 8 im Kopfgehäuse 9 mittels
radial anliegender Dichtung 7'' und
axialer formschlüssiger
Sicherung durch den Sprengring 9 unter Umständen schwierig
werden, eine Drehung des Deckels 8 im Kopfgehäuse 3 zu
verhindern, was jedoch nachteilig auf die Kabelanschlüsse einwirken
könnte.
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Alternativ
zeigt deshalb 2f eine Befestigungsart, bei
der die in Richtung des Innenraumes des Kopfgehäuses 3 weisende Außenkante 8c des Deckels 8 abgeschrägt ist,
so dass in der demgegenüber
nicht abgeschrägten,
innen umlaufenden Anlageschulter des Kopfgehäuses 3 ein ringförmig umlaufender,
im Querschnitt dreieckiger Freiraum verbleibt. Wie in der vergrößerten Darstellung
der 2f dargestellt, ist in diesem Freiraum eine Dichtung 7'', vorzugsweise ein O-Ring, aus
elastischem Material untergebracht, der so dimensioniert ist, dass
er bei axialer Anlage des Deckels 8 an der entsprechenden axialen
Schulter des Kopfgehäuses 3 in
diesem Freiraum 41 verquetscht wird und dadurch sowohl
axiale als auch radial Kräfte
auf den Deckel 8a aufbringt.
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Durch
die radiale Abstützung
der Dichtung bzw. des O-Ringes sowohl am Kopfgehäuse 3 als auch am
Deckel 8 wird das Eindringen von Schmutz in den Innenraum
und damit zur Auswerteelektronik 20 unterbunden. Durch
die axiale Verpressung wird der Deckel 8 gegen die Innenseite
des Sprengringes 9 gepresst, und dadurch kraftschlüssig an
einem Verdrehen gegenüber
dem Sprengring 9 und auch des Sprengringes 9 gegenüber dem
Kopfgehäuse 3 zuverlässig verhindert,
wobei die Stärke
dieser kraftschlüssigen
Verbindung von dem Grad der Verpressung und der Elastizität der Dichtung 7'' abhängt.
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Auf
die gleiche Art und Weise kann auch der im Inneren des Kopfgehäuses 3 die
Auswerteelektronik 20 und deren Platine 26 aufnehmende
Topf 28 drehfest im Kopfgehäuse 3 gesichert werden,
indem sich dieser Topf wiederum mit seinem freien Ende an der Unterseite
des Deckels 8 abstützt,
wiederum axial vorgespannt durch eine zwischen dem Boden des Kopfgehäuses 3 und
der Außenkante
des Bodens des Innentopfes 19 in einen dreieckigen Freiraum 41 verquetschten
Dichtung 7''.
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Am
großen
zylindrischen Außenumfang
des Sensor-Kopfgehäuses 3 ist
eine erste Ringnut nahe des Sensor-Stabgehäuses 2 zu erkennen,
in der die später
gegenüber
dem umgebenden Bauteil abdichtende Dichtung 7 in Form eine
O-Ringes dargestellt ist. In der axial anschließenden Richtung zum freien Ende
des Sensor-Kopfgehäuses hin
ist in der gleichen Nut ein Stützring 17 angeordnet,
der die Belastbarkeit des O-Ringes 7 stark erhöht und ein
Herausquetschen aus der Nut unter Druck verhindert.
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In
einer zum freien Ende hin, in 2b weiter
links, angeordneten zweiten Ringnut im Außenumfang kann ergänzend ein
weiterer O-Ring angeordnet werden, wie in der unteren Bildhälfte dargestellt.
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Diese
Außenumfangs-Gestaltung
und Abdichtung gegenüber
der Umgebung ist auch bei der Lösung
gemäß 2f gewählt.
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Dagegen
ist bei der Lösung
gemäß 2g die
Außenumfangsdichtung 7 im
Außenumfang
eines vergrößerten Durchmesserbereiches 16 am Übergang
zwischen Kopfgehäuse 3 und
Stabgehäuse 2 angeordnet.
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Die
obere Bildhälfte
zeigt dagegen, wie ein Außensechskant 18 am
Außenumfang
des Kopfgehäuses 3a ausgebildet
sein kann zum Ansetzen eines Maulschlüssels, um das Kopfgehäuse mittels
eines Maulschlüssels
einschrauben und festziehen zu können.
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Ein
wesentliches Merkmal ist dabei die Form des Sensorkopf-Deckels 8 und
die Art der Herausführung
eines Kabels 6 aus dem Sensor-Kopfgehäuse 3, um die von
der Auswerte-Elektronik 20 ermittelten Daten weiterleiten
und außerhalb
des Sensors verarbeiten zu können.
Hierfür
ist die Herausführung
des Kabels 6 durch einen Kabelausgang 4 dargestellt,
jedoch könnte
an gleicher Stelle und in gleicher Orientierung wie die des Kabelausgangs 4 auch
ein Stecker oder eine Steckbuchse im Sensorkopf-Deckel 8 angeordnet
sein. Auf die Darstellung des weiteren Verlaufs des Kabels 6 im
Inneren des Sensor-Kopfgehäuses 3 wurde
aus Gründen
der Übersichtlichkeit in 2b und 3 und 4 verzichtet.
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Wie
auch 2b in Verbindung mit der Stirnansicht der 1b zeigt,
sitzt der Sensorkopf-Deckel 8 mit seinem Außenumfang
dicht im Innenumfang des topfförmigen
Sensor-Kopfgehäuses 3.
Eine kappenförmige
Aufwölbung 8a erstreckt
sich dabei aus dem Inneren des Sensor-Kopfgehäuses 3 mit einem verringerten
Außendurchmesser
gegenüber
dem äußeren Rand
des Sensorkopf-Deckels 8 nach links, also aus der Öffnung des
Sensor-Kopfgehäuses 3 heraus.
In diese Aufwölbung 8a ragt
einerseits auf der Innenseite die Sensorträger-Einheit 24 mit
ihrem linken Ende hinein und andererseits ist in der Seitenwandung 8b der
Aufwölbung 8a der
Kabelausgang 4 für
das Kabel 6 angeordnet.
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Wie 1b zeigt,
weist die zylindrische Mantelfläche
der Seitenwand 8b eine Einbuchtung 13 nach innen
auf, beispielsweise in Form einer Sekante, wodurch eine vom Außenumfang
der Aufwölbung 8a nach
innen verlagerte Abflachung 14 gebildet wird, in welcher
der Kabelauslass 4 angeordnet ist. Das Kabel 6 ist
damit an der Stelle des Kabelauslasses nicht ganz radial, sondern
etwas tangential zu der Mantelfläche
der Aufwölbung 8a angeordnet,
wobei die Einbuchtung 13 vorzugsweise so groß gewählt ist,
dass in deren Bereich das aus dem Kabelausgang 4 herauslaufende
Kabel innerhalb der Einbuchtung 13 wahlweise in die gewünschte weitere Verlaufsrichtung
umgebogen werden kann, ohne zu knicken, sei es in eine weiterhin
axiale Verlaufsrichtung oder in eine radiale oder tangentiale Verlaufsrichtung.
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Die 1c und 1d zeigen
dagegen eine Lösung,
bei der an gleicher Stelle an der Aufwölbung 8a als Kabelausgang
ein Steckerverbinder 5 angeordnet ist zum Aufsetzen eines
nicht dargestellten Steckers.
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Die 6 und 7 zeigen
weitere Bauformen, die sich von derjenigen der 1 durch
die Form der Aufwölbung 8a des
Deckels 8 unterscheidet:
Während diese Aufwölbung in
der Seitenansicht, also quer zur Längsrichtung 10 betrachtet,
in den 1a und 1b im
Wesentlichen rechteckig geformt ist, ist die Aufwölbung 8a bei
der Lösung
der 6 und 7 in
der Seitenansicht abgeschrägt
an der außen
umlaufenden, ringförmigen
Kante.
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Dabei
zeigt 6 die Variante mit Steckerbuchse 6'' als Kabelausgang 4, während in 7b das
Kabel 6 ohne Stecker durch eine Öffnung in der Aufwölbung 8a herausgeführt ist.
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Die
Gestaltung mit Aufwölbung 8a des
Sensor-Kopfgehäuses
bewirkt somit neben einem Platzgewinn zum Einbau von Stecker oder
Kabel einen verringerten Einbau-Raumbedarf in axialer Richtung für den Kopfbereich
des Positionssensors in zum Beispiel einer Kolben-/Zylindereinheit 30,
wie in 4 dargestellt.
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Die
Kolben-/Zylindereinheit 30, von der in 4 nur
das eine Ende dargestellt ist, besteht aus einem Zylinder 32 in
Form eines Rohrstückes,
welches einseitig durch eine Stirnplatte 34 abgeschlossen
wird. Am Innenumfang des Zylinders 32 liegt der Kolben 33' dicht, aber
verschiebbar, an der das verdickte Ende einer im Zentrum des Zylinders 32 angeordneten
Kolbenstange 33 bildet. Die Stirnplatte 34 weist
eine zentrale Durchgangsöffnung 34a auf.
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Der
Positionssensor 1 sitzt mit seinem dickeren Sensor-Kopfgehäuse 3 auf
oder in der Stirnplatte 34 und erstreckt sich mit seinem
schlanken Sensor-Stabgehäuse 2 durch
die Durchgangsöffnung 34a und
den Kolben 33' hindurch
in eine zentrale Sacklochbohrung der Kolbenstange 33 hinein,
die einen etwas größeren Durchmesser
besitzt, sodass keine Berührung
zwischen Kolbenstange 33 und Sensor-Stabgehäuse 2 eintreten kann.
Das als Positionsgeber für
die Position des Kolbens 33'' wirkende Element,
z. B. der ringförmige
Positionsmagnet 29, ist in den Kolben 33' und/oder die
Kolbenstange eingelassen.
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Aufgrund
der in den 4 dargestellten Position
des verschiebbaren Kolbens 33' ist zwischen Kolben und Zylinder
in diesem Fall nur eine geringe Menge an Arbeitsfluid 31 eingeschlossen,
wobei dennoch ersichtlich ist, dass dieses Arbeitsfluid direkt mit
dem Gehäuse
des Positionssensors 1 in Berührung steht.
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Die
meisten Kolben-Zylindereinheiten 30 müssen an ihren beiden Längsenden
mit angrenzenden Bauteilen gekoppelt werden und müssen zu
diesem Zweck an beiden Enden jeweils ein entsprechendes Befestigungselement,
etwa das dargestellte Befestigungsauge 37, aufweisen.
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Dieses
Befestigungsauge 37 kann nicht direkt an der Stirnplatte 34 befestigt
oder sogar mit dieser zusammen einstückig ausgebildet werden, da
auf der von dem Kolben 33'' abgewandten
Seite der Stirnplatte 34 das Sensor-Kopfgehäuse 3 des
Positionssensors 1 sitzt und montiert sowie demontiert werden
muss.
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Eine
Stirnkappe 35 ist deshalb auf der freien Stirnfläche der
Stirnplatte 34 aufgesetzt und über Längsverschraubung 36 befestigt,
wodurch einerseits das Sensor-Kopfgehäuse 3 geschützt und
abgedeckt wird und andererseits am freien Ende dieser Stirnkappe 35 das
benötigte
Befestigungselement, etwa das dargestellte Befestigungsauge 37,
befestigt werden kann.
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Dabei
zeigt 4a zum einen, dass die Stirnkappe 35 bis
nahe an das stirnseitige Ende des Sensor-Kopfgehäuses 3, nämlich dessen
Sensorkopf-Deckel 8, heranreichen kann, da axial kein zusätzlicher
Raum für
ein axial aus dem Sensorkopf-Deckel herausgeführtes Kabel 6 mehr
benötigt wird.
Das Kabel 6 kann entweder durch die Stirnkappe 35 radial
zwischen den Verschraubungen 36 nach außen geführt werden oder auf Wunsch
auch axial weitergeführt
werden, wobei dann zum Umlegen in die axiale Richtung die Einbuchtung 13 in
der Aufwölbung 8a ausreicht,
wie in 4b dargestellt.
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Im
Vergleich dazu zeigt 4b den Vorteil der abgeschrägten Umlaufkante
der Aufwölbung 8a des
Deckels 8:
Dadurch kann die Innenkontur in der darüber gestülpten Stirnkappe 35 zwischen
Innenwandung und Boden abgeschrägt
werden, was gegenüber
der rechtwinkligen Stellung der 4a an
dieser Stelle die Biegebelastbarkeit dieser Stirnkappe 35 massiv
verbessert, da in einer solchen abgeschrägten Innenkante das Auftreten
und Beginnen eines Dauerbruches sehr viel unwahrscheinlicher ist
als bei einer scharfkantig rechtwinkligen Innenumlaufkante wie bei
der Stirnkappe 35 gemäß 4a.
Analog kann die Stirnkappe 35 mit abgeschrägter Innenkante
gemäß 4b schwächer dimensioniert
werden.
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Zum
anderen zeigt 4, dass nach Lösen der
Verschraubung 36 und Abnahme der Stirnkappe 35 die
Funktionsteile des Funktionssensors 1 zugänglich sind
und auch ausgetauscht werden können,
ohne die dichte Verbindung zwischen dem Gehäuse 2/3 des Sensors und der
Stirnplatte 34 und damit der Kolbenzylindereinheit 30 insgesamt,
lösen zu müssen.
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Es
ist lediglich das axiale Abziehen des Sensorkopf-Deckels 8 notwendig,
um ins Innere des Sensor-Kopfgehäuses 3 und
damit an die dort untergebrachte, in 4 nicht
dargestellte Auswerte-Elektronik, zu gelangen oder auch nach deren
Entnahme die Wellenleitereinheit 24 aus dem Sensor-Stabgehäuse 2 heraus
ziehen zu können.
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Eine
solche komplette Sensoreinheit, bestehend aus der Sensorträger-Einheit 24 samt
dem darin angeordneten Wellenleiter 23, der Detektoreinheit 22 sowie
dem Innentopf 19 mit der darin untergebrachten, nicht dargestellten
Auswerteelektronik 20, zeigt 3a ebenfalls
im Längsschnitt,
wobei bei dieser Lösung
der Innentopf 19 formschlüssig mit allen übrigen genannten
Komponenten zu einer gemeinsam handhabbaren Baugruppe verbunden
ist.
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Dagegen
zeigt 3b eine Sensoreinheit nach einem
anderen Messprinzip, bei dem in Messrichtung verlaufend entlang
des Sensorträgers 24 statt
eines Wellenleiters sich eine Wicklung 42 erstreckt. Dabei
wird als Positionsgeber ebenfalls ein Magnet 29 oder auch
ein anderes Element verwendet.
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Im
Fall der 4 ist der Außenumfang
des Sensor-Kopfgehäuses 3 und
die Befestigung und Abdichtung gegenüber der Kolbenzylindereinheit
anders gestaltet als in 1 und 2, nämlich
analog 2d:
Der Bereich 16 mit
einem vergrößerten Durchmesser gegenüber dem
Sensor-Stabgehäuse 2 am Übergang
zwischen Sensor-Stabgehäuse 2 und
Sensor-Kopfgehäuse 3 dient
lediglich der mechanischen Zentrierung in der Durchgangsöffnung 34a der
Stirnplatte 34 und besitzt kein Außengewinde.
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Die
mechanische Fixierung zwischen Sensor-Kopfgehäuse 3 und Stirnplatte 34 erfolgt über ein Einschraubgewinde 15 am
Außenumfang
des Sensor-Kopfgehäuses 3 nahe
dessen freiem Ende und ein entsprechendes Innengewinde in der Stirnplatte 34.
Die Abdichtung zwischen den beiden Teilen erfolgt über eine
Dichtung 7 mit benachbartem Stützring 17 in einer
entsprechenden Ringnut im Außenumfang
des Sensor-Kopfgehäuses 3 auf
der dem Sensor-Stabgehäuse 2 zugewandten
Seite, der sich an einem gegenüber
dem Einschraubgewinde 15 verringerten Innendurchmesser
der Stirnplatte 34 abstützt.
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2e und 2g zeigen
ebenfalls einen radial wirkenden Dichtring 7'',
allerdings positioniert in einer radial nach außen offenen Nut nicht des großen Außendurch messers 12,
sondern des vergrößerten Durchmesserbereiches 16 am Übergang
zwischen dem Sensor-Stabgehäuse 2 und
dem Sensor-Kopfgehäuse 3.
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Anstelle
des radial wirkenden Dichtungsringes 7 könnte auch – wie in 2c dargestellt – an einer
Schulter des Sensor-Kopfgehäuses 3 in
einer axial zum Stabgehäuse 2 hin
offenen Ringnut eine Dichtung 7* angeordnet sein, die gegen
eine entsprechende stirnseitige Schulter der Stirnplatte 34 z.B. beim
Festziehen des Einschraubgewindes 15 angepresst wird.
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Desweiteren
zeigt 5a im Längsschnitt eine andere Bauform
des Kopfbereiches, die sich von der analogen Darstellung der 2b hinsichtlich
der Ausbildung des Deckels unterscheidet:
Der Deckel 8'' besitzt keine Aufwölbung, sondern
ist ein ebener Deckel mit einer Durchgangsöffnung in der Mitte, durch
welche hindurch – wie üblich unter Zuhilfenahme
einer schützenden
Kabeltülle
aus Gummi oder Kunststoff – sich
das Kabel 6 von innen nach außen hindurcherstreckt.
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Weiterhin
ist in 5a an einer Stelle im Inneren
des Kopfgehäuses
eine LED 38 in der Auswerteelektronik dargestellt, die
sich unterhalb einer entsprechenden LED-Öffnung 39 im Deckel 8 befindet, so
dass das Leuchten bzw. Nichtleuchten dieser LED 38 von
außen
durch die Öffnung 39 hindurch
beobachtet werden kann.
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Alternativ
zu dieser nicht mehr dichten Variante mit Öffnung 39 kann im
Inneren des Kopfgehäuses 3 auch
eine Infrarot-Einheit 40 angeordnet sein, die einen Infrarotsensor
und/oder Infrarotquelle enthält.
Der Deckel 8 besteht dann aus einem für Infrarotlicht durchlässigen Material.
Dadurch ist die Übermittlung
optischer Signale mittels Infrarotlicht durch den ansonsten dicht
schließenden
Deckel 8 hindurch möglich
zum Zwecke der Fehlerdiagnose oder Programmierung der Auswerteelektronik 20 im
Inneren des Kopfgehäuses 3.
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Diese
Bauform ohne Aufwölbung 8a im
Deckel 8 ist geeignet für
eine sehr klein bauende Auswerteelektronik 20 oder bei
einer Unterbringung der Auswerteelektronik außerhalb des Kopfgehäuses 3. Auch
hier ist durch die Abnehmbarkeit des Deckels 8 eine leckagefreie
Reparatur und auch Austausch der Sensoreinheit möglich.
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5b zeigt
die Einbausituation dieser Variante in eine Kolben-Zylinder-Einheit
analog zur 4.
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- 1
- Positionssensor
- 2
- Sensor-Stabgehäuse
- 3
- Sensor-Kopfgehäuse
- 3a
- Wandung
- 3b
- Flansch
- 4
- Kabelausgang
- 5
- Steckerverbinder
- 6
- Kabel
- 6''
- Steckerbuchse
- 7
- Dichtung
- 7', 7'', 7*
- Dichtung
- 8,
8'
- Sensorkopf-Deckel
- 8a
- Aufwölbung
- 8b
- Seitenwandung
- 8c
- Außenkante
- 9
- Sprengring
- 10
- Längsrichtung
- 11
- Durchmesser
(des Deckels 9)
- 12
- Außendurchmesser
des Sensor-Sensor-Kopfgehäuses
- 13
- Einbuchtung
- 14
- Abflachung
- 15
- Einschraubgewinde
- 16
- vergrößerter Durchmesserbereich
- 17
- Stützring
- 18
- Außensechskant
- 19
- Innentopf
- 20
- Auswerte-Elektronik
- 21
- Schweißnaht
- 22
- Sensorelement
- 23
- Wellenleiter
- 24
- Sensor-Trägereinheit
- 26
- Platine
- 27
- Positionierhülse
- 28
- Abstandshülse
- 29
- Positionsmagnet
- 30
- Kolben-Zylinder-Einheit
- 31
- Arbeits-Fluid
- 32
- Zylinder
- 33
- Kolbenstange
- 33'
- Kolben
- 34
- Stirnplatte
- 34a
- Durchgangsöffnung
- 35
- Stirnkappe
- 36
- Längsverschraubung
- 37
- Befestigungsauge
- 38
- LED
- 39
- LED-Öffnung
- 40
- Infrarot-Einheit
- 41
- Freiraum
- 42
- Wicklung