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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden von Gegenständen im Tür-, Möbel-, Glas- oder Geländerbau nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der
EP 1 088 949 A2 bekannt. In diesem Dokument zum Stand der Technik werden zwei über korrespondierende Gewindemittel miteinander in Eingriff stehende Bauteile beschrieben, die durch relatives Verdrehen axial zueinander verstellbar sind. Hierbei übergreift das eine Bauteil das andere Bauteil zumindest über einen axialen Teilbereich nach Art einer Hülse, wobei dieses eine Bauteil mittels der Verdrehung mit seinem Gewindemittel auf Gewindemittel aufschraubbar ist, die an dem zu verbindenden Gegenstand angeordnet sind.
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Hierdurch wird erreicht, dass die zur Verbindung erforderlichen Elemente, wie beispielsweise Gewinde, Schraubenköpfe, Splinte oder dergleichen nicht sichtbar sind. Zudem macht diese Art der Verbindung, insbesondere im Bereich der Geländerbefestigung für Edelstahlgeländer, Schweiß-, Schleif- und Polierarbeiten nach Herstellung der Verbindung der Geländer im Hausbereich überflüssig.
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Eine bekannte Vorrichtung zum Verbinden von Gegenständen im Tür-, Möbel-, Glas- oder Geländerbau, wie Zierstäbe, Rohre, Handläufe, Griffstangen, Glasscheiben, Halterungen für diese Gegenstände, wie Anpressteile, Stiftteile, Gewindeeinsätze, Führungsteile oder Hülsen mit einem ortsfesten Gegenstand, wie beispielsweise einer Wand, Treppenstufe, Geländerpfosten oder dergleichen, weist ein erstes und ein zweites Bauteil auf, die beide an einem am ortsfesten Gegenstand angeordneten Halte- oder Führungsteil befestigbar sind. Das erste und das zweite Bauteil weisen zumindest an jeweils einem ihrer Enden Gewindemittel auf. Diese Gewindemittel aufweisenden Enden des ersten und zweiten Bauteils sind bis zu einem Anschlag des Halte- oder Führungsteils in dieses einführbar und zur Befestigung direkt miteinander verschraubbar.
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Auf diese Art und Weise wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass ein Befestigen des ersten und/oder zweiten Bauteils am Halte- oder Führungsteil durch eine zwischen dem ersten und dem zweiten Bauteil gebildete Verschraubung realisierbar ist. Diese Art der Befestigung erfordert beispielsweise nicht zwangsläufig, dass sowohl das erste und/oder das zweite Bauteil direkt am Halte- oder Führungsteil befestigt oder beispielsweise mit diesem verschraubt werden müssen. Die Befestigung der beiden Bauteile erfolgt allein dadurch, dass durch Bildung einer direkten Verschraubung zwischen den Bauteilen am Halte- oder Führungsteil diese gehalten, geführt oder aber befestigt werden können.
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Da sowohl das erste als auch das zweite Bauteil mit ihren Gewindemittel aufweisenden Enden zumindest bereichsweise in das Halte- oder Führungsteil eingeführt werden, wird die Verschraubung zwischen dem ersten und dem zweiten Bauteil zwangsläufig im Bereich des Halte- oder Führungsteils gebildet. Auf diese Art und Weise wird erreicht, dass die Verschraubung durch das Halte- oder Führungsteil verdeckt und somit nicht sichtbar ist.
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Nach einer weiteren bekannten Ausgestaltung sind am Halte- oder Führungsteil zwei gegenüberliegende, durch den Anschlag voneinander getrennte zylindrische Aufnahmebereiche für die Bauteile vorgesehen. Hierbei weist der Anschlag eine Öffnung auf, durch welche sich eine mit dem ersten und zweiten Bauteil in Wirkverbindung stehende Schraubverbindung in Montagestellung der Bauteile am Halte- oder Führungsteil erstreckt.
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Die Gewindemittel aufweisenden Enden des ersten und des zweiten Bauteils sind folglich dafür vorgesehen, von gegenüberliegenden Richtungen in die durch den Anschlag voneinander getrennten zylindrischen Aufnahmebereiche des Halte- oder Führungsteils eingeführt zu werden. Die direkte Schraubverbindung zwischen den beiden Bauteilen wird in aller Regel so gebildet, dass zumindest eines der Bauteile mit seinem Ende am Anschlag des Halte- oder Führungsteils zu liegen kommt.
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Eine solche Anlagestellung stellt jedoch keine notwendige Bedingung zur Bildung der Schraubverbindung dar. So ist es durchaus möglich, dass die Schraubverbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Bauteil in solch einer Weise gebildet wird, dass keines, nur eines oder aber auch beide Bauteile in Anlagestellung mit dem Anschlag des Halte- oder Führungsteils gelangen.
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Nach einer weiteren bekannten Ausgestaltung sind die Gewindemittel des ersten und des zweiten Bauteils in Form von Gewindebohrungen ausgebildet, die in Montagestellung des ersten und des zweiten Bauteils mit einem damit jeweils korrespondierenden Außengewinde eines weiteren Bauteils, wie Gewindestange, Gewindestift, Madenschraube oder dergleichen in Eingriff stehen. Dieses weitere, ein Außengewinde aufweisende Bauteil erstreckt sich durch die Öffnung des Halte- oder Führungsteils zur Bildung der direkten Schraubverbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Bauteil.
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Die Öffnung des die beiden Aufnahmebereiche des Halte- oder Führungsteils trennenden Anschlags kann ebenfalls in Form eines Gewindemittels ausgebildet sein. Dies ist jedoch zur Bildung der direkten Schraubverbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Bauteil nicht zwingend erforderlich. Weist die Öffnung des Anschlags jedoch ein dem weiteren, mit einem Außengewinde versehenen Bauteil korrespondierendes Gewindemittel auf, so ist auch eine individuelle Befestigung nur eines der beiden Bauteile ohne das jeweils andere Bauteil direkt am Halte- oder Führungsteil möglich.
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Nach einer Weiterbildung der bekannten Ausführung ist vorgesehen, dass zumindest eines der Bauteile in Form einer Hülse ausgebildet und mit seinem dem Halte- oder Führungsteil abgewandten Ende mit weiteren Bauteilen vorzugsweise mittels einer Schraubverbindung befestigbar ist. Hierzu weist das dem Halte- oder Führungsteil abgewandte Ende des ersten – oder zweiten – Bauteils wiederum Gewindemittel, wie beispielsweise ein Innengewinde, eine Gewindestange, ein Gewindestift, eine Madenschraube oder dergleichen auf, die die Bildung einer Verschraubung mit den weiteren Bauteilen in besonders einfacher und eleganter Art ermöglichen.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weisen die Aufnahmebereiche des Halte- oder Führungsteils eine Einstecktiefe auf, die ein axiales Verschieben des ersten und/oder zweiten Bauteils im Aufnahmebereich erlauben. Durch relatives Verdrehen des ersten und zweiten Bauteils zueinander wird somit eine Axialverschiebung zwischen diesen Bauteilen erreicht, ohne dass hierdurch die Schraubverbindung bildenden Elemente sichtbar werden. Die Einstecktiefe der Aufnahmebereiche des Halte- oder Führungsteils erlaubt somit, eine axiale Ausgleichsbewegung zwischen dem ersten und zweiten Bauteil und/oder weiteren Bauteilen zu realisieren, wobei stets sichergestellt werden kann, dass die Verschraubung zwischen dem ersten und zweiten Bauteil nicht sichtbar wird, sondern verdeckt bleibt.
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Vorzugsweise ist das an gegenüberliegenden Enden Gewindemittel aufweisende Bauteil mit seinem einen Ende in einen Aufnahmebereich des Halte- oder Führungsteils und mit dem gegenüberliegenden Ende in einen Aufnahmebereich eines Anpressteils einführbar. Mittels dieses Anpressteils ist beispielsweise die Schaffung einer Verbindung mit einem rohrartig ausgebildeten Gegenstand, wie beispielsweise dem Handlauf eines Geländers ohne sichtbare Verbindungsmittel möglich. Das Anpressteil liegt hierbei vorzugsweise radial am rohrartigen Gegenstand an. Auf diese Art und Weise wird somit die Befestigung eines solch rohrartigen Gegenstands an einem ortsfesten Gegenstand ohne sichtbare Verbindungsmittel ermöglicht, wobei gleichzeitig das den rohrartigen und den ortsfesten Gegenstand miteinander verbindende Bauteil unter Beibehaltung einer beiderseitigen Verschraubung zur Realisierung eines Längen- oder Toleranzausgleichs axial, vorzugsweise durch Drehung, verschiebbar ist, wobei auch bei einem Verschieben dieses Bauteils die einzelnen Verbindungselemente verdeckt bleiben.
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Nach einer weiteren Ausführungsform ist das Halte- oder Führungsteil selbst mittels einer verdeckten Verschraubung am ortsfesten Gegenstand befestigbar. Hierzu weist auch das Halte- oder Führungsteil Gewindemittel nach Art des ersten oder zweiten Bauteils auf. Weiterhin ist vorgesehen, dass das erste und/oder das zweite Bauteil zumindest im Bereich ihrer in das Halte- oder Führungsteil einführbaren Enden einen im Wesentlichen kreiszylindrischen Durchmesser aufweisen.
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Hierdurch wird erreicht, dass die Bauteile eher als Stangen, Rohre oder dergleichen und nicht als Verschraubungsmittel erkannt werden. Zudem ergibt sich hierdurch, und insbesondere durch die verdeckten Verschraubungen, ein besonders formschönes und ästhetisches Erscheinungsbild, welches auch beim Betrachter den Eindruck einer besonders hochwertigen Verbindungsvorrichtung erweckt.
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Aufgabe
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Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Vorrichtung zum Verbinden von Gegenständen im Tür-, Möbel-, Glas- oder Geländerbau zur Verfügung zu stellen, mit der einerseits eine Verbindung ohne sichtbare Verbindungselemente ermöglicht und andererseits gegenüber dem Stand der Technik eine höhere Flexibilität und Funktionalität eines modularen Verbindungskonzepts der eingangs genannten Art gewährleistet ist.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mittels einer Vorrichtung gemäß des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
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Erfindung und vorteilhafte Wirkungen
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Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zum Verbinden von Gegenständen im Tür-, Möbel-, Glas- oder Geländerbau, wie Zierstäbe, Rohre, Handläufe, Griffstangen, Glasscheiben, Halterungen für diese Gegenstände, wie Anpressteile, Stiftteile, Gewindeeinsätze, Führungsteile oder Hülsen mit einem ortsfesten Gegenstand, wie einer Wand, Treppenstufe, Geländerpfosten oder dergleichen vorgesehen. Diese Vorrichtung umfasst ein mit einem Bauelement verbindbares Halte- oder Führungselement, welches mittels einer Durchgangsöffnung auf ein Stiftteil aufschiebbar ist, wobei das Bauelement mittels eines umfangsseitig am Stiftteil angreifenden Fixiermittel an diesem gehalten wird. Hierbei ist das Fixiermittel zur Bildung einer formschlüssigen Fixierung mit der Umfangswandung des Stiftteils ausgebildet.
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Insbesondere ist das Bauelement mit seinem am Stiftteil angreifenden Fixiermittel derart in das Halte- oder Führungsteil einführbar, dass die formschlüssige Fixierung der Umfangswandung des Stiftteils im Bereich der Durchgangsöffnung des Halte- oder Führungselements gebildet wird.
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Auf diese Art und Weise wird ein Verbinden des Bauelements mit dem Stiftteil bei gleichzeitiger Bildung einer formschlüssigen Fixierung am Stiftteil gebildet, ohne dass die die Fixierung oder Befestigung bildenden Elemente sichtbar wären. Das Stiftteil ist vorzugsweise am ortsfesten Gegenstand befestigbar, so dass hierüber letztlich auch eine ortsfeste Fixierung und/oder Befestigung des Bauelements erfolgen kann.
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Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung dieser Vorrichtung ist die formschlüssige Fixierung bezüglich der Längsachse des Stiftteils ausgebildet. Hierdurch wird insbesondere erreicht, dass das Bauelement mittels des Halte- oder Führungselements in der Ebene transversal zur Längsrichtung des Stiftteils verschwenkbar am Stiftteil angelenkt, aber bezüglich der Längsachse des Stiftteils fixiert ist. Auf diese Art und Weise kann die Vorrichtung bereits eine Haltefunktion in Längsrichtung des Stiftteils ausüben, während eine Verschwenkbarkeit des am Stiftteil anzuordnenden Bauelements in der Ebene transversal zur Stiftteil-Längsrichtung nach wie vor gegeben ist. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Stiftteil beispielsweise vertikal ausgerichtet ist und das Bauelement in horizontaler Richtung an diesem befestigt werden soll.
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Insbesondere im Hinblick darauf, dass an dem Bauelement noch weitere oftmals recht schwere Gegenstände anzuordnen sind, kann somit eine Fixierung in der Senkrechten erfolgen, die einen Großteil der Gewichtskraft der am Bauelement angeordneten Gegenstände hält. Gleichzeitig kann durch die Verschwenkbarkeit des Bauelements am Stiftteil eine genaue Justage oder Ausrichtung des Bauelements mitsamt den weiteren daran angeordneten oder anzuordnenden Gegenständen erfolgen.
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Hierdurch wird die Flexibilität und die Funktionalität der Vorrichtung unter Verringerung des Justage- und Montageaufwands wesentlich erweitert.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die formschlüssige Verbindung durch eine zumindest bereichsweise die Außenwandung des Stiftteils umlaufende Nut gebildet wird, in welche das Fixiermittel eingreift. Von Vorteil ist hierbei, dass das Fixiermittel an seinem in die Nut einführbaren freien Ende eine der Nut angepasste Kontur aufweist. Vorzugsweise verläuft die Wandung der Nut schräg zur Transversalebene des Stiftteils, vorzugsweise in einem Winkelbereich zwischen 20 und 70 Grad bezogen auf die Längsrichtung des Stiftteils. Die Kontur des in die Nut zumindest bereichsweise einführbaren freien Endes des Fixiermittels weist hierbei eine daran angepasste Geometrie auf, so dass der zu erzielende Formschluss bereits bei einem nur bereichsweise Einführen des Fixiermittels in die Nut erzielt werden kann. Bei einem weiteren Einführen des Fixiermittels in die Nut wird zudem vorzugsweise eine Klemmwirkung zwischen dem Bauelement, Halte- oder Führungselement und dem Stiftteil erzielt, so dass ein (nicht verschwenkbares) Befestigen des Bauelements am Stiftteil erfolgen kann.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist das Fixiermittel in Form eines ein Außengewinde aufweisenden Bauteils, wie Schraubbolzen, Gewindestange, Gewindestift und/oder Madenschraube am Bauelement ausgebildet und kann in ein stirnseitig am Bauelement vorgesehenes Innengewinde eingeschraubt werden. Das Fixiermittel ist ferner mit seinem vom Bauelement wegweisenden freien Ende, ein Innengewinde des Halte- oder Führungselements durchsetzend, in die Nut des Stiftteils einschraubbar. Hierdurch ist es zum Beispiel auch möglich, dass zunächst lediglich das Halte- oder Führungselement mit seiner Durchgangsöffnung auf das Stiftteil aufgeschoben wird, anschließend das Fixiermittel, welches das Innengewinde des Halte- oder Führungselements durchsetzt, in die Nut des Stiftteils zum Bilden einer formschlüssigen Fixierung zwischen Halte- oder Führungselement und dem Stiftteil eingeschraubt wird, um schließlich das Bauelement mit seinem stirnseitig angeordneten Innengewinde auf das als Schraubbolzen, Madenschraube oder dergleichen ausgebildete Fixiermittel aufzuschrauben.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf das dem Fixiermittel gegenüberliegenden freien Ende des Bauelements ein Halter, vorzugsweise zum Befestigen weiterer Gegenstände, wie zum Beispiel einer Glasscheibe, aufschiebbar ist, der mittels einer Schraubverbindung am Bauelement gehalten wird.
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Hierbei wird das vorzugsweise eine zylindrische Kontur aufweisende Bauelement drehbar in dem Halter aufgenommen, so dass ein Verschrauben des Bauelements mit dem Fixiermittel bzw. mit dem Stiftteil auch ohne ein Verschwenken bzw. Mitdrehen des Halters erfolgen kann. Die Verschraubung des Halters am Bauelement kann beispielsweise im Anschluss an eine durch Verschraubung gebildete Befestigung desselben am Stiftteil in vorteilhafter Weise erfolgen.
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Somit wird ermöglicht, dass der beispielsweise eine Glasscheibe haltende Halter bereits vor Montage des Bauelements am Stiftteil auf das Bauelement nach Art einer Vormontage aufgeschoben werden kann. Mittels des am Bauelement vorgesehenen Fixiermittels kann dann eine in der Transversalebene verschwenkbare, entlang der Längsrichtung des Stiftteils aber formschlüssige Fixierung bzw. Befestigung am Stiftteil erfolgen.
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Dies ist insbesondere bei der Montage von Vorteil, denn somit wird bereits das Gewicht einer am Halter angeordneten Glasscheibe auf das ortsfest angeordnete Stiftteil übertragen, so dass der Monteur bei der Endmontage bzw. Endjustage lediglich eine erforderliche Ausrichtung der Glasscheibe durch Verschwenken des Bauelements in der Ebene transversal zur Längsrichtung des Stiftteils durchführen und schließlich durch Drehen des Bauelements eine (nicht verschwenkbare) Befestigung des Bauelements am Stiftteil erzielen kann. Alsdann kann eine endgültige Verschraubung des Halters mit dem Bauelement erfolgen.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird die Schraubverbindung zwischen Halter und Bauelement durch eine Mutter und ein daran angepasstes, ein Außengewinde aufweisendes Bauteil, wie Schraubbolzen, Gewindestange, Gewindestift und/oder Madenschraube, gebildet. Das das Außengewinde aufweisende Bauteil ist hierbei an der dem Halte- oder Führungselement gegenüberliegenden Stirnwandung des Bauelements vorgesehen, so dass sich in Montagestellung dessen freies Ende durch eine Öffnung der typischerweise axialen Begrenzungswandung der Einstecköffnung des Halters erstreckt. Die Mutter wird sodann von außen an auf sich das durch die axiale Begrenzungswandung hindurch erstreckende Gewinde aufgeschraubt.
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Nach einer Weiterbildung ist diese Mutter in Art einer eine Sacklochbohrung aufweisenden Kappe ausgebildet, so dass auch diese Verschraubung nicht sichtbar ist.
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Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung entspricht das Stiftteil dem ersten in das Halte- oder Führungsteil einführbaren Bauteil. Somit ist das an seiner Außenwandung einer zumindest bereichsweise umlaufenden Nut aufweisende Stiftteil gleichzeitig bis zu einem Anschlag in das Halte- oder Führungsteil einführbar und dort direkt mit dem zweiten Bauteil mittels einer Schraubverbindung befestigbar. Auf diese Art und Weise stellt die vorliegende Erfindung ein besonders flexibles, modulares und multifunktionales Konzept einer Verbindungsvorrichtung mit nicht sichtbaren bzw. verdeckten Verbindungs- bzw. Gewindemitteln zur Verfügung.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das erste Bauteil bzw. das Stiftteil an zumindest zwei am ortsfesten Gegenstand beabstandet angeordneten Halte- oder Führungsteilen gehalten und/oder geführt. Hierbei kommt das an der bereichsweise umlaufenden Nut des ersten Bauteils bzw. des Stiftteils fixierbare Halte- oder Führungselement zwischen den beiden am ortsfesten Gegenstand angeordneten Halte- oder Führungsteilen zu liegen. Folglich wird das erste Bauteil bzw. das Stiftteil mit insgesamt zwei beabstandet angeordneten Halte- oder Führungsteilen am ortsfesten Gegenstand befestigt.
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Zugleich wird das typischerweise mit einem Halter versehene Bauelement mittels dem Halte- oder Führungselement zwischen den beiden Halte- oder Führungsteilen am ersten Bauteil bzw. am Stiftteil unter Bildung einer formschlüssigen Verbindung befestigt. Hierdurch wird eine besonders hochwertige, stabile und vor allem in einer Vormontageposition in der Ebene senkrecht zur Längsrichtung des ersten Bauteils bzw. des Stiftteils verschwenkbare Anbindung realisiert, wobei sämtliche Verbindungsmittel verdeckt und somit nicht sichtbar sind.
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Ausführungsbeispiele
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Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es zeigen:
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1 ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung mit verdeckten Verschraubungen und einem nach unten weisenden Halter, teilweise geschnitten,
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2 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 1,
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3 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit verdeckten Verschraubungen und einem nach oben weisenden Halter,
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4 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung gemäß 3,
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5 eine Querschnittdarstellung des in den Halter einführbaren Bauelements,
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6 eine Querschnittdarstellung des hülsenartig ausgebildeten zweiten Bauteils,
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7 eine Querschnittdarstellung des eine umlaufende Nut aufweisenden Stiftteils,
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8 eine Querschnittdarstellung des auf das Stiftteil aufschiebbaren Halte- oder Führungselements,
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9 eine Querschnittdarstellung des Halte- oder Führungsteils für das erste und zweite Bauteil mit einem Anschlag und
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10 eine Querschnittdarstellung eines weiteren Halte- oder Führungsteils für das Stiftteil.
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Die in 1 dargestellte Vorrichtung zum Verbinden oder Befestigen von Gegenständen im Tür-, Möbel-, Glas- oder Geländerbau weist zwei Halte- bzw. Führungsteile 14 und 16 auf, die mit in Form von Schraubbolzen, Gewindestiften, Madenschrauben oder dergleichen ausgebildeten Gewindemitteln 30, 32 an einem ortsfesten Gegenstand 10 befestigbar sind. Während das Halte- oder Führungsteil 16 im Wesentlichen als Führung für ein Stiftteil 18 dient, welches durch eine gemäß 10 dargestellte Durchgangsöffnung 76 des Halte- bzw. Führungsteils 16 hindurch geschoben werden kann, weist das Halte- bzw. Führungsteil 14, wie anhand 9 dargestellt, einen Anschlag 74 auf, der zwei gegenüberliegende Aufnahmebereiche 68, 70 voneinander trennt und in seiner Mitte eine Öffnung 72 aufweist, durch welche eine Schraubverbindung zwischen dem Stiftteil 18 und einem zweiten Bauteil 20 mittels eines Gewindes (38) und Gegengewindemittels (80; 56) gebildet werden kann.
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Hierzu sind das zweite Bauteil 20 und das in Form des Stiftteils ausgebildete erste Bauelement 18 mit stirnseitig vorgesehenen Innengewinden 80 bzw. 56 in die jeweiligen dafür vorgesehenen Aufnahmebereiche 68, 70 des Halte- oder Führungsteils einführbar. Die Innengewinde 56, 80 der Bauteile 18 und 20 kommen hierbei fluchtend mit der Öffnung 72 des Anschlags 74 zu liegen, so dass mittels eines in Art eines Schraubbolzens, Gewindestifts oder Madenschraube ausgebildeten, ein Außengewinde aufweisenden Gewindemittels 38 eine direkte Schraubverbindung zwischen den Bauteilen 18 und 20 realisierbar ist.
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Somit können die beiden Bauteile 18, 20 im Bereich des Halte- oder Führungsteils 14 direkt miteinander verschraubt werden, so dass beide Bauteile 18, 20 über das Halte- oder Führungsteil 14 direkt am ortsfesten Gegenstand 10 befestigt werden können, ohne dass hierfür am Halte- oder Führungsteil 14 irgendwelche Befestigungsmittel zur separaten Befestigung eines der Bauteile 18 oder 20 am Halte- oder Führungsteil 14 vorgesehen sein müssen.
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Die beiden von gegenüberliegenden Seiten in das Halte- oder Führungsteil 14 einführbaren Bauteile 18 und 20 können, müssen aber nicht zwangsläufig in eine Anlagestellung mit dem Anschlag 74 gelangen. Insbesondere durch die Einstecktiefe der Aufnahmen 68, 70 kann nämlich ein Längenausgleich bzw. ein axiales Verschieben der Bauteile 18 und 20 gegeneinander erfolgen, ohne dass hierbei die Art der Verbindung bzw. die einzelnen zur Bildung der Befestigung erforderlichen Verbindungselemente sichtbar werden.
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Die Bauteile 18, 20 sind weiterhin dazu ausgelegt, dass an ihnen weitere Bauteile- oder Elemente befestigt werden. So weist beispielsweise das in Art einer Hülse ausgebildete Bauteil 20 an seiner dem Halte- oder Führungsteil 14 gegenüberliegenden Ende eine Aufnahme 54 für eine Mutter 44 auf. Zudem schließt sich an dieser Aufnahme 54 ein durch das gesamte Hülsenteil 20 erstreckendes Innengewinde 80 an. Hierdurch wird insbesondere ermöglicht, dass beispielsweise ein rohrförmiger Körper 12, wie der Handlauf eines Geländers mittels einer Einnietmutter 42 und einem Anpressteil 46 ohne sichtbare Verschraubungen am hülsenartigen Bauteil 20 befestigt werden kann.
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Hierzu wird die Einnietmutter 42 in das Rohr 12 für den Handlauf eingenietet und die Schraube 40 eingedreht. Anschließend wird das Anpressteil 46 auf die Schraube 40 aufgesteckt und mittels der Mutter 44 mit dem Rohr 12 verspannt. Auf den freien Endabschnitt der Schraube 40 wird das Hülsenteil 20 mit seinem Innengewinde 80 typischerweise bis zum Anschlag eingedreht. Dabei übergreift der hülsenartige Endabschnitt 90 des Anpressteils 46 das Bauteil 20.
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Nachdem das Stiftteil 18 mit dem Schraubbolzen 38 von unten durch die Halte- bzw. Führungselemente 16, 14 in die in den 1 und 2 dargestellte Stellung eingeführt wird, kann schließlich der Handlauf 12 mit dem daran angeordneten Hülsenteil 20 in die obere Aufnahme 68 des Halte- oder Führungsteils 14 eingeführt und mit dem in die Aufnahme 68 hineinragenden und durch die Öffnung 72 hindurchgreifenden Schraubbolzen 38 verschraubt werden.
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Die Einstecktiefe der Hülse 90 des Anpressteils 46 ist hierbei typischerweise tiefer als die Einstecktiefe der Aufnahme 68, so dass bei den aufeinander abgestimmten Längen der Schraubbolzen 40, 38 keine der Schraubverbindungen nach erfolgtem Aufschrauben des Hülsenteils 20 auf den Schraubbolzen 38 sichtbar werden. Naturgemäß ist der obere Teil des Schraubteils 20 nach erfolgtem Aufschrauben auf den Schraubbolzen 38 nicht mehr in einer Anlagestellung mit der Mutter 44. Gleichwohl ist jedoch aufgrund des mit dem Innengewinde 80 des Hülsenteils 20 in Eingriff stehenden Schraubbolzens 40 eine sichere Befestigung des Handlaufs 12 am Hülsenteil und somit über das Halte- bzw. Führungsteil 14 am ortsfesten Gegenstand 10 gewährleistet.
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Bei der Montage kann zudem vorgesehen werden, dass im Bereich der Hülse 90 ein nach der Montage aushärtender Klebstoff eingeführt wird, so dass etwaige Klappergeräusche aufgrund von Bauteiltoleranzen effektiv vermieden werden können.
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Die anhand der 1 bis 4 und 10 dargestellten Halte- oder Führungsteile 14 und 16 sind ebenfalls mittels verdeckter Verschraubungen am ortsfesten Gegenstand 10 befestigbar. Dies kann beispielsweise durch Einschrauben einer Madenschraube 30, 32 in den Gegenstand 10 erfolgen, auf welchen dann die Halte- oder Führungsteile 16, 14 mittels eines Innengewindes 78 aufgeschraubt werden. Die Steigungen dieser Gewinde bzw. die Stellung der Schraubbolzen bzw. der Madenschrauben 30, 32 ist bzw. sind hierbei so gewählt, dass die Flucht der Durchgangsöffnung 76 bzw. die Öffnung 72 parallel zur Längserstreckung des ortsfesten Gegenstands bzw. parallel zur gedachten Verbindungslinie zwischen den Schraubbolzen oder Madenschrauben 30, 32 ausgerichtet ist.
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Somit wird ein Halten der Bauteile 18, 20 durch die Durchgangsöffnung 76 bzw. ein in die Aufnahmen 68, 70 hinein ragendes Einführen der Bauteile 18, 20 derart realisiert, dass die stangenartigen Bauteile 18, 20 im Wesentlichen parallel zu dem hier dargestellten Geländerpfosten 10 verlaufen.
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Das über das Hülsenteil 20 am Halte- bzw. Führungsteil 14 gehaltene Stiftteil 18 wird von unten durch das Führungsteil 16 eingeführt. Das gemäß 7 dargestellte Innengewinde 56 des Stiftteils 18 kommt hierbei fluchtend zur Öffnung 72 des Anschlags 74 des Halte- oder Führungsteils 14 in Anlageposition. Zudem weist das Stiftteil 18 eine zumindest bereichsweise umlaufende Nut 58 auf, in welche ein Fixiermittel 34 zur Bildung einer formschlüssigen Verbindung zwischen Stiftteil 18 und einem Bauelement 24 eingreift. Der Abstand zwischen den Halte- oder Führungsteilen 14, 16 und die Position der umlaufenden Nut 58 am Stiftteil ist so gewählt, dass die Nut im Wesentlichen mittig zwischen den Halte- bzw. Führungsteilen 14, 16 zu liegen kommt.
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Folglich wird das Stiftteil 18 nicht nur durch die Durchgangsöffnung 76 der Führungsteile 16, sondern zusätzlich noch durch eine Durchgangsöffnung 60 eines in 8 im Querschnitt dargestellten Halte- oder Führungselements 22 geführt. An die Durchgangsöffnung 60 des Halte- oder Führungselements 22 schließt sich im Wesentlichen ein senkrecht dazu ausgerichtetes Innengewinde 64 an, in welches ein typischerweise als Gewindestift, Schraubbolzen oder Madenschraube ausgebildetes, ein Außengewinde aufweisendes Gewindemittel 34 eingeschraubt werden kann, welches ein in die Durchgangsöffnung 60 hineinragendes freies Ende aufweist, das an die Kontur der Nut 58 des Stiftteils 18 angepasst ist.
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Mittels dieses Schraubbolzens oder dieser Madenschraube 34 kann bereits in einer Vormontageposition eine vertikale Fixierung des Halte- oder Führungselements 22 am Stiftteil 18 erfolgen. Der Schraubbolzen oder die Madenschraube 34 ist zudem mit seinem der Durchgangsöffnung 60 gegenüberliegenden Ende in ein stirnseitig angeordnetes Innengewinde 52 des Bauelements 24 einschraubbar. Zudem weist das Halte- oder Führungselement 22 eine sich an das Innengewinde 64 anschließende Aufnahme 62 für das Bauelement 24 auf, so dass auch hier ähnlich wie bei der Führungshülse 20 eine verdeckte Verschraubung realisierbar ist.
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Das Bauelement 24 ist zudem mit seinem dem Halte- oder Führungselement 22 gegenüberliegenden Endabschnitt in eine Einstecköffnung eines Halters 28 einführbar, der wiederum im vorliegenden Ausführungsbeispiel zum Beispiel als Glasplattenhalter ausgebildet sein kann. Der Halter 28 wird letztlich mittels einer Verschraubung am Bauelement 24 befestigt. Auch diese Verschraubung ist als verdeckte Verschraubung mit nicht sichtbaren Befestigungselementen ausgebildet. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass das Bauelement 24 an seinem in den Halter 28 einführbaren Ende stirnseitig ein Innengewinde 50 aufweist, welches fluchtend mit einer Öffnung 88 der Wandung 86 des Halters 28 zu liegen kommt.
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Somit ist ein in das Innengewinde 50 einschraubbarer Schraubbolzen oder eine Madenschraube 36 entweder vor oder nach einem Aufstecken des Halters 28 auf das Bauelement 24 in dieses Innengewinde 50 einschraubbar. Der von der Wandung 86 des Halters 28 hervorstehende Schraubbolzen 36 ist dann schließlich mittels einer eine Sacklochbohrung 84 aufweisenden Kappe 26 verschraubbar.
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Die anhand der 3 und 4 dargestellte Befestigungsvorrichtung unterscheidet sich im Wesentlichen mit dem anhand der 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel dadurch, dass der Halter 28 mit seiner Aufnahmeöffnung für die Glasscheibe nach oben weist. Zudem sind die am Geländerpfosten 10 angeordneten Halte- oder Führungsteile 14, 16 vertauscht angeordnet. Während das den Anschlag 74 aufweisende Halteteil 14 in 1 oben angeordnet ist, befindet sich dies in der Ausführungsform nach 3 unten, wohingegen das dazugehörige Führungsteil 16 entsprechend umgekehrt am Geländerpfosten 10 befestigt ist. Zudem wird die Verschraubung im Bereich des Halteteils (14) im Ausführungsbeispiel nach 3 durch das Stiftteil (18) und durch eine ein entsprechendes Innengewinde aufweisenden Kappe (48) gebildet.
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Diese umgekehrte Anordnung der Halte- bzw. Führungsteile 14 und 16 in den Ausführungsformen gemäß der 1 und 3 bzw. 2 und 4 erfüllt den Zweck, dass ein am Halter 28 zu befestigender plattenartiger Gegenstand, wie in etwa eine Glasplatte gemäß dem Ausführungsbeispiel der 3 und 4, sich nach unten über einen Anschlag 74 des Halteteils 14 am Geländerpfosten 10 abstützt, wohingegen der Handlauf 12 über das oben angeordnete Halteteil 14 bei der Ausführungsform gemäß der 1 und 2 am Geländer angeordnet wird. Die im Wesentlichen zu montierenden Abstützkräfte für die am Geländerpfosten 10 anzubringenden Gegenstände 12 und die (hier nicht dargestellte) Glasplatte werden somit stets über einen Anschlag 74 des Halte- bzw. Führungsteils 14 geführt. Hierdurch kann in einfacher Art und Weise sichergestellt werden, dass das diejenigen Bauteile, die im Wesentlichen eine Haltekraft zum ortsfesten Gegenstand übertragen, wie beispielsweise das Bauteil 20 in 1 und das Stiftteils 18 in 3, an einem Anschlag anliegen, wodurch ein Durchrutschen insbesondere bei der Montage effektiv vermieden werden kann.
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Des Weiteren hat die Bildung einer formschlüssigen Anbindung am Stiftteil 18 mittels der umlaufenden Nut 58 und des darin eingreifenden Fixiermittels 34 den Vorteil, dass das mit dem Halter 28 verbindbare Bauelement 24 vertikal, das heißt kraftableitend bzw. bereits eine Abstützfunktion ausübend, am Stiftteil 18 und somit am Geländerpfosten 10 fixiert werden kann, wobei aber immer noch ein Verschwenken des Bauelements 24 in der Ebene senkrecht zur Längsrichtung des Stiftteils 18 möglich ist.
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Dies ermöglicht insbesondere die Anbringung eines plattenartigen Gegenstands, wie etwa einer Glasscheibe an einem ortsfesten Gegenstand 10, oder einem Geländerpfosten mittels einer Vorrichtung, bei der die beiden Ausführungsbeispiele gemäß der 1 und 3, bzw. 2 und 4 miteinander kombiniert sind. Die zumindest in einer Vormontage oder Justageposition schwenkbar am Stiftteil befestigbare bzw. fixierbare Kombination von Bauelement 24 und Halter 28 erlaubt ein stufenloses, genaues und präzises Einstellen bzw. Ausrichten am ortsfesten Gegenstand 10. Zudem kann hierbei in vorteilhafter Weise der Geländerlauf 12 exakt parallel zur durch Bauelement 24 und 28 gebildeten Halterung für eine Glasplatte ausgerichtet werden.
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Dadurch, dass die gesamte Befestigungsvorrichtung mit verdeckten Schraubverbindungen realisierbar ist, ergibt sich ein funktionelles und zugleich elegant anmutendes Design, welches insbesondere durch die Verwendung hochfester und ggf. Oberflächen behandelter Werkstoffe, wie zum Beispiel poliertem und/oder gebürstetem Stahl, noch verstärkt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- ortsfester Gegenstand, Geländerpfosten
- 12
- Rohr, Handlauf
- 14
- Halte- oder Führungsteil
- 16
- Halte- oder Führungsteil
- 18
- Stiftteil
- 20
- Hülsenteil
- 22
- Halte- oder Führungselement
- 24
- Bauelement
- 26
- Kappe
- 28
- Halter
- 30
- Gewindemittel
- 32
- Gewindemittel
- 34
- Gewindemittel
- 36
- Gewindemittel
- 38
- Gewindemittel
- 40
- Gewindemittel
- 42
- Einnietmutter
- 44
- Mutter
- 46
- Anpressteil
- 48
- Kappe
- 50
- Gewindebohrung
- 52
- Gewindebohrung
- 54
- Aufnahme
- 56
- Gewindebohrung
- 58
- Nut
- 60
- Durchgangsöffnung
- 62
- Aufnahme
- 64
- Gewindebohrung
- 66
- Gewindebohrung
- 68
- Aufnahme
- 70
- Aufnahme
- 72
- Öffnung
- 74
- Anschlag
- 76
- Durchgangsöffnung
- 78
- Gewindebohrung
- 80
- Gewindebohrung
- 82
- Einstecköffnung
- 84
- Sacklochbohrung
- 86
- Wandung
- 88
- Öffnung
- 90
- Hülse