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DE102005058714A1 - Kraftfahrzeug (I) - Google Patents

Kraftfahrzeug (I) Download PDF

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DE102005058714A1
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Germany
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roof
buffer element
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vehicle
folding
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DE102005058714A
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Andreas Babel
Stefan Bülow
Bernhard Maciejewski
Adam Wagner
Bernhard Schittek
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Webasto SE
Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/20Vehicle storage compartments for roof parts or for collapsible flexible tops

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Die Aufgabe, ein Kraftfahrzeug (1) mit einem zu öffnenden Dach (2) in Form eines Klapp- oder Faltdaches derart weiterzubilden, dass Schwingungen und Klappergeräusche durch das geöffnete und als Dachpaket abgelegte Klapp- oder Faltdach mit den daraus resultierenden nachteiligen Folgen weitestgehend vermieden sind, wird im Wesentlichen dadurch gelöst, dass zur Abstützung des im Heckbereich abgelegten Daches (2) zumindest ein an der Kraftfahrzeugkarosserie (3) arretierbares Pufferelement (4) vorgesehen ist, welches mit dem Dach (2) formschlüssig verbindbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem zu öffnenden Dach in Form eines Klapp- oder Faltdaches, welches als Dachpaket im Heckbereich des Kraftfahrzeugs, sich auf der Kraftfahrzeugkarosserie abstützend, ablegbar und vermittels einer Heckklappe abdeckbar ist.
  • Kraftfahrzeuge mit einem Klapp- oder Faltdach sind seit geraumer Zeit in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Cabriolets, jedoch ist es nicht ausgeschlossen, an sich bekannte Sport- oder Freizeitfahrzeuge oder auch herkömmliche viersitzige Kraftfahrzeuge mit einem Klapp- oder Faltdach zu versehen. Klappdächer weisen dabei eine Mehrzahl von Schalenelementen, überwiegend zwei oder drei Schalenelemente, und Faltdächer eine flexible Dachhaut auf, wobei dieselben in einem zusammengeklappten bzw. gefalteten Zustand im Heckbereich des Fahrzeugs unter einer Heckklappe in einem Kofferraum, auch als Verdeckkasten bezeichnet, ablegbar sind ( DE 197 56 981 A1 , DE 199 26 474 A1 , DE 199 62 070 B4 ). Um die Gesamtsteifigkeit des Klapp- oder Faltdaches in einer Schließposition desselben zu erhöhen, wird mit der DE 101 31 186 A1 vorgeschlagen, den einzelnen Dachteilen Verbindungselemente in Form von Stützblöcken, die ihrerseits einen Formschluss zwischen den Dachteilen gestatten, zuzuordnen. Ferner wird mit der DE 102 48 349 A1 ein Cabriolet vorgeschlagen, dessen vorderem Dachteil Zapfen zugeordnet sind, die ihrerseits im geschlossenen Zustand des Daches in komplementäre Ausnehmungen des Windschutzscheibenrahmens eingreifen, wodurch zum einen eine Zentrierung des sich schließenden Daches erleichtert ist und zum anderen die Voraussetzungen für einen Formschluss zwischen Dach und Windschutzscheibenrahmen bzw. Fahrzeugkarosserie geschaffen sind. Aufgrund der zahlreichen Kinematikelemente, mittels derer das Klapp- oder Faltdach gehalten und betrieben ist, sowie einer bestimmten Lose derselben, sind im abgelegten Zustand des Klapp- oder Faltdaches und während des Betriebes des Kraftfahrzeugs insbesondere infolge nicht zu vermeidender Toleranzen, die ihrerseits aus dem Herstellungs- und Montageprozess resultieren, Schwingungen und Klappergeräusche nicht auszuschließen, welche sich nicht nur nachteilig auf den Fahrkomfort auswirken, sondern auch zu Beschädigungen am Klapp- oder Faltdach bzw. an deren Kinematikelementen und/oder an benachbarten Bauteilen führen können. Zwar ist es aus der DE 102 48 349 A1 bekannt, seitliche Hauptlager und damit das an diesen gehaltene Dach horizontal von einer vorderen Extremalstellung in eine hintere Extremalstellung bewegbar zu gestalten, wobei in der vorderen Extremalstellung ein vorderer Ausleger des Hauptlagers in einem Anschlag liegt, jedoch sind den vorgenannten Druckschriften keine detaillierten Angaben bzw. Lösungsvorschläge zu entnehmen, die auf eine wirkungsvolle Vermeidung von Schwingungen und Klappergeräusche durch ein geöffnetes und als Dachpaket abgelegtes Klapp- oder Faltdach abstellen. Hier setzt die nachfolgend beschriebene Erfindung an.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit einem zu öffnenden Dach in Form eines Klapp- oder Faltdaches derart weiterzubilden, dass Schwingungen und Klappergeräusche durch das geöffnete und als Dachpaket abgelegte Klapp- oder Faltdach mit den daraus resultierenden nachteiligen Folgen weitestgehend vermieden sind.
  • Ausgehend von einem Kraftfahrzeug mit einem zu öffnenden Dach in Form eines Klapp- oder Faltdaches, welches als Dachpaket im Heckbereich des Kraftfahrzeugs, sich auf der Kraftfahrzeugkarosserie abstützend, ablegbar und vermittels einer Heckklappe abdeckbar ist, wird die Aufgabe nunmehr dadurch gelöst, dass zur Abstützung des im Heckbereich abgelegten Daches zumindest ein an der Kraftfahrzeugkarosserie arretierbares Pufferelement vorgesehen ist, welches mit dem Dach formschlüssig verbindbar ist.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das zumindest eine Pufferelement selbstzentrierend ausgebildet. Das Pufferelement kann dabei topfförmig mit schräg nach außen gerichteten Seitenwänden ausgebildet sein und ist vorzugsweise durch eine Durchgangsbohrung im Boden desselben hindurch vermittels eines mechanischen Befestigungsmittels, wie einer in eine Gewindebohrung der Kraftfahrzeugkarosserie einschraubbaren Befestigungsschraube, an der Kraftfahrzeugkarosserie festlegbar. Die Durchgangsbohrung des Pufferelementes ist ferner mit einem derart zum Außendurchmesser der Befestigungsschraube größeren Innendurchmesser versehen, dass in Grenzen eine radiale Verschiebung des Pufferelementes im Verhältnis zur Gewindebohrung gestattet ist. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass zur Bewerkstelligung der Verschraubung zumindest in dem direkt auf dem Pufferelement aufliegenden Dachabschnitt des Daches eine koaxial zur Befestigungsschraube angeordnete Bohrung vorgesehen ist. Wie die Erfindung noch vorsieht, weist das Dach zur formschlüssigen Verbindung desselben mit dem zumindest einen topfförmigen Pufferelement eine zu demselben komplementär ausgebildete Formschlussnase auf, wodurch das Dach zumindest in der Horizontalebene innerhalb des Pufferelementes fixierbar ist. Zur Verbesserung des Schwingungs- und Geräuschverhaltens des als Dachpaket abgelegten Daches kann das zumindest eine Pufferelement eine oder mehrere Dämpfungseinlagen aufweisen, wobei dieselben vorzugsweise aus einem elastomeren Material bestehen können. Weiter ist vorgesehen, dass zur Vermeidung einer Relativbewegung zwischen dem abgelegten Dach und dem zumindest einen Pufferelement in Fahrzeughochrichtung das Dach bei geschlossener Heckklappe in besagter Fahrzeughochrichtung mit einer bestimmten Vorspannung gehalten ist.
  • Eine derartige Vorspannung kann mittels eines oder mehrerer eine etwaige Beabstandung zwischen der geschlossenen Heckklappe und dem abgelegten Dach ausgleichender Ausgleichselemente bewerkstelligt sein, wobei ein solches Ausgleichselement am Pufferelement und/oder an der Heckklappe angeordnet sein können. Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn das oder die Ausgleichselemente aus einem Elastomer und/oder aus einem weitestgehend abriebfesten Kunststoff, wie einem Polyamid o. a., bestehen. Gemäß einer besonders zweckmäßigen Maßnahme kann ein Ausgleichselement auch durch besagte Dämpfungseinlage gebildet sein.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäß ausgebildetes Cabriolet mit geöffnetem Dach, und
  • 2 den Schnitt A-A nach 1.
  • Gemäß 1 ist vorliegend äußerst schematisch ein Kraftfahrzeug 1 in Form eines Cabriolets mit geöffnetem Dach, welches ein Klapp- oder Faltdach sein kann, gezeigt, wobei besagtes Dach für den Betrachter nicht sichtbar als Dachpaket im Heckbereich des Kraftfahrzeugs 1, beispielsweise im Kofferraum desselben, abgelegt und von einer nicht näher dargestellten, an sich bekannten Heckklappe abgedeckt ist.
  • Wie bereits einleitend dargetan, sind aufgrund der zahlreichen, vorliegend nicht näher gezeigten, jedoch in den unterschiedlichsten Ausführungsformen an sich bekannten Kinematikelemente, mittels derer das Klapp- oder Faltdach gehalten und betrieben ist, sowie einer bestimmten Lose derselben, im abgelegten Zustand des Klapp- oder Faltdaches und während des Betriebes des Kraftfahrzeugs 1 insbesondere infolge nicht zu vermeidender Toleranzen, die ihrerseits aus dem Herstellungs- und Montageprozess resultieren, Schwingungen und Klappergeräusche nicht auszuschließen.
  • Um diesem Umstand zu begegnen, ist gemäß 2 zur Abstützung des Daches 2 bzw. des infolge des Klapp- bzw. Faltvorganges sich ausbildenden Dachpaketes zumindest ein an der Kraftfahrzeugkarosserie 3 arretierbares Pufferelement 4 vorgesehen, welches mit dem abgelegten Dach 2 formschlüssig verbindbar ist.
  • Das Pufferelement 4 ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform topfförmig und mit schräg nach außen gerichteten Seitenwänden 5 ausgebildet. Ferner ist im Boden 6 des Pufferelementes 2 eine Durchgangsbohrung 7 vorgesehen, durch welche ein geeignetes mechanisches Befestigungselement, beispielsweise eine Befestigungsschraube 8, hindurch geführt ist, die ihrerseits in eine Gewindebohrung 9 der Kraftfahrzeugkarosserie 3 einschraubbar und demgemäß geeignet ist, das Pufferelement 4 an der Kraftfahrzeugkarosserie 3 festzulegen.
  • Das Dach 2 weist seinerseits eine zur Innenkontur des topfförmig ausgebildeten Pufferelementes 4 komplementär ausgebildete, beispielsweise kegelförmig ausgebildete Formschlussnase 10 auf, die ihrerseits während des Ablegens des Daches 2 in das Pufferelement 4 eindringt, wodurch im Ergebnis das Dach 2 zumindest in der horizontalen Ebene fixiert ist.
  • Da geringfügige Raumabweichungen der Formschlussnase 10 zum dieselbe aufnehmenden Pufferelement 4 nicht zu vermeiden sind, unterstützen die schrägen Seitenwände 5 des Pufferelementes 4 vorteilhaft das Einführen der Formschlussnase 10 in das Pufferelement 4.
  • Durch vorstehende Maßnahme, nämlich die definierte Fixierung des abgelegten Daches 2 bzw. Dachpaketes, sind besonders wirkungsvoll Schwingungen des abgelegten Daches 2 während der Fahrt des Kraftfahrzeugs 1 wenigstens in der Horizontalebene vermieden.
  • Zur weiteren Verbesserung des Schwingungs- und Geräuschverhaltens des Daches 2 kann das Pufferelement 4 mit hier nicht näher gezeigten Dämpfungseinlagen, beispielsweise aus einem elastomeren Material gebildet, versehen sein.
  • Da ein Idealzustand, bei dem alle Toleranzen des Kraftfahrzeuges 1, des Daches 2 und aus der Montage gleich Null sind, selten zu erzielen ist und in der Regel Differenzen, die mehrere Millimeter betragen können, zu verzeichnen sind, ist eine sorgfältige Montage respektive Ausrichtung des Pufferelementes 4 zum Dach 2 unabdingbar.
  • Wäre nämlich eine ungünstige Toleranzlage zu verzeichnen, die ihrerseits beispielsweise mit einem um 3 mm zu kurzen Dach 2 einhergeht, wodurch die Formschlussnase 10 nicht mittig über dem Pufferelement 4 angeordnet wird, könnte das Pufferelement 4 das Dach 2 nur unzureichend oder gar nicht aufnehmen, d. h., das Dach 2 wäre nicht oder nicht ausreichend fixiert.
  • Wenn nunmehr beispielsweise aufgrund des Gewichtes des Daches 2 und der Lose in demselben die Formschlussnase 10 in das Pufferelement 4 „passend" gezogen werden würde, wäre das abgelegte Dach 2 in nachteiliger Weise verspannt. Beschädigungen und Fehlfunktionen sowie erhöhte Geräuschentwicklungen wären die Folge. Des Weiteren würde die etwaige vorgesehene Dämpfungseinlage des Pufferelementes 4 durch die erhöhte Belastung einem erhöhten Verschleiß unterliegen.
  • Um all die vorstehend beschriebenen Nachteile wirkungsvoll zu vermeiden und den Aufwand für eine ordnungsgemäße Erstmontage respektive Ausrichtung des Pufferelementes 4 zum Dach 2 zu minimieren, ist das Pufferelement 4 in vorteilhafter Weise selbstzentrierend ausgebildet.
  • Insofern ist die Durchgangsbohrung 7 des Pufferelementes 4 mit einem derart zum Außendurchmesser der Befestigungsschraube 8 größeren Innendurchmesser versehen, dass in Grenzen eine radiale Verschiebung des Pufferelementes 4 im Verhältnis zur Gewindebohrung 9 gestattet ist.
  • Sofern Toleranzen auftreten, wird das Dach 2 bei der Erstmontage während des Ablegens das mit der Befestigungsschraube 8 zunächst lose fixierte Pufferelement 4 versetzt treffen. Infolge der korrespondierenden Schrägen des Pufferelementes 4 und der Formschlussnase 10 weicht das Pufferelement 4 infolge der Last des Daches 2 in eine angemessene bzw. formgerechte Position aus, in der die Formschlussnase 10 im Sinne der Erfindung weitestgehend ideal aufgenommen ist.
  • In dieser selbstzentrierten Position kann das Pufferelement 4 nunmehr fest mit der Kraftfahrzeugkarosserie 3 verschraubt werden.
  • Vorliegend ist zweckmäßigerweise zur Bewerkstelligung der festen Verschraubung zumindest in dem direkt auf dem Pufferelement 4 aufliegenden Dachabschnitt des Daches 2 bzw. des Dachpaketes eine koaxial zur Befestigungsschraube 8 angeordnete Bohrung 11 vorgesehen, durch welche ein geeignetes an sich bekanntes Werkzeug hindurchführbar ist.
  • In vorteilhafter Weise bleibt durch diese Maßnahme das Pufferelement 4 durch das Gewicht des Daches 2 arretiert und kann beim Verschrauben in keinem Fall verrutschen. Ferner ist als vorteilhaft herauszustellen, dass herkömmlich verwendete Lehren o.ä. zur exakten Ausrichtung der korrespondierenden Bauteile zueinander nunmehr entbehrlich sind, da allein das Dach 2 die exakte und gewollte Position des Pufferelementes 4 vorgibt. Lediglich ein Verschrauben ist erforderlich. Das Einstellen, Nachstellen und Prüfen, welches sonst z. B. durch Ablesen an Vorrichtungen praktiziert wird, entfällt demgemäß. Eine Verschraubung des Pufferelementes 4 bei abgelegtem Dach 2 durch eine Bohrung 11 oder eine andere äquivalente Zugangsmöglichkeit im Dach 2 hindurch gewährleistet zusätzlich, dass auch ein irrtümliches Verstellen vermieden ist. Schließlich ist ein Toleranzausgleich in einer Ebene und damit in zwei Koordinatenrichtungen gestattet.
  • Um während des Betriebes des Kraftfahrzeugs auch eine etwaige Relativbewegung zwischen dem abgelegten Dach 2 und dem Pufferelement 4 in Fahrzeughochrichtung und demgemäß Schwingungen und Klappergeräusche zu vermeiden, ist das Dach 2 bzw. Dachpaket bei geschlossener Heckklappe innerhalb des Pufferelementes 4 mit einer bestimmten Vorspannung in besagter Fahrzeughochrichtung gehalten (nicht näher gezeigt).
  • Die besagte Vorspannung wird zweckmäßigerweise vermittels eines oder mehrerer eine etwaige Beabstandung zwischen der geschlossenen Heckklappe und dem abgelegten Dach 2 ausgleichender Ausgleichselemente 12 bewerkstelligt. Ein solches Ausgleichselement 12 ist in 2 durch eine gestrichelte Linie schematisch dargestellt.
  • Vorliegend ist besagtes Ausgleichselement 12 ebenfalls topfförmig und mit zum Pufferelement 4 und zur Formschlussnase 10 komplementär ausgebildeter Innen- und Außenkontur versehen.
  • Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf diese Ausführungsform, sondern gestattet es auch, dass ein oder mehrere Ausgleichselemente 12 an der Innenkontur der Heckklappe und/oder auch am Dach 2 festgelegt sind. In umfangreichen Versuchen hat sich dabei ein Ausgleichselement 12 aus einem Elastomer oder aus einem abriebfesten Kunststoff, wie einem Polyamid o. a., oder aus einer Kombination aus beiden vorgenannten Werkstoffen bewährt. Sicherlich ist es auch denkbar, als Ausgleichselemente 12 an sich bekannte Federelemente, wie beispielsweise Blatt- oder Schraubenfedern, zu verwenden, welche demgemäß durch die Erfindung ebenfalls mit erfasst sind (nicht näher gezeigt).
  • Ebenso kann es sich auch als zweckmäßig erweisen, wenn ein Ausgleichselement 12 gleichzeitig die oben beschriebene Dämpfungseinlage bildet.
  • Vorliegend ist die Erfindung am Beispiel eines Schnittes quer zur Fahrzeuglängsrichtung gezeigt. Vorzugsweise sind links und rechts außen in einer zweckmäßigen Anordnung zum abgelegten Dach 2 je ein arretierbares Pufferelement 4 an der Kraftfahrzeugkarosserie 3 befestigt. Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel, sondern umfasst auch ein oder mehrere Pufferelemente 4, die ihrerseits an anderen geeigneten als den vorstehend beschriebenen Positionen der Kraftfahrzeugkarosserie 3 angeordnet sind. So ist es beispielsweise auch denkbar, dass zwei oder mehr Pufferelemente 4 in Fahrzeuglängsrichtung gesehen hintereinander angeordnet sind und das Dach 2 respektive Dachpaket formschlüssig aufnehmen.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Dach
    3
    Kraftfahrzeugkarosserie
    4
    Pufferelement
    5
    Seitenwände (Pufferelement 4)
    6
    Boden (Pufferelement 4)
    7
    Durchgangsbohrung (Boden 6)
    8
    Befestigungsschraube
    9
    Gewindebohrung (Kraftfahrzeugkarosserie 3)
    10
    Formschlussnase
    11
    Bohrung (Dach 2)
    12
    Ausgleichselement

Claims (14)

  1. Kraftfahrzeug (1) mit einem zu öffnenden Dach (2) in Form eines Klapp- oder Faltdaches, welches als Dachpaket im Heckbereich des Kraftfahrzeugs (1), sich auf der Kraftfahrzeugkarosserie (3) abstützend, ablegbar und vermittels einer Heckklappe abdeckbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abstützung des im Heckbereich abgelegten Daches (2) zumindest ein an der Kraftfahrzeugkarosserie (3) arretierbares Pufferelement (4) vorgesehen ist, welches mit dem Dach (2) formschlüssig verbindbar ist.
  2. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Pufferelement (4) selbstzentrierend ausgebildet ist.
  3. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Pufferelement (4) topfförmig mit schräg nach außen gerichteten Seitenwänden (5) ausgebildet ist.
  4. Kraftfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Pufferelement (4) durch eine Durchgangsbohrung (7) im Boden (6) desselben hindurch vermittels eines mechanischen Befestigungsmittels, wie einer in eine Gewindebohrung (9) der Kraftfahrzeugkarosserie (3) einschraubbaren Befestigungsschraube (8), an der Kraftfahrzeugkarosserie (3) festlegbar ist.
  5. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsbohrung (7) des Pufferelementes (4) mit einem derart zum Außendurchmesser der Befestigungsschraube (8) größeren Innendurchmesser versehen ist, dass in Grenzen eine radiale Verschiebung des Pufferelementes (4) im Verhältnis zur Gewindebohrung (9) gestattet ist.
  6. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bewerkstelligung der Verschraubung zumindest in dem direkt auf dem Pufferelement (4) aufliegenden Dachabschnitt des Daches (2) eine koaxial zur Befestigungsschraube (8) angeordnete Bohrung (11) vorgesehen ist.
  7. Kraftfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach (2) zur formschlüssigen Verbindung desselben mit dem zumindest einen topfförmigen Pufferelement (4) eine zu demselben komplementär ausgebildete Formschlussnase (10) aufweist, wodurch das Dach (2) zumindest in der Horizontalebene innerhalb des Pufferelementes (4) fixierbar ist.
  8. Kraftfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Pufferelement (4) zur Verbesserung des Schwingungs- und Geräuschverhaltens des als Dachpaket abgelegten Daches (2) eine oder mehrere Dämpfungseinlagen aufweist.
  9. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungseinlagen aus einem elastomeren Material bestehen.
  10. Kraftfahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vermeidung einer Relativbewegung zwischen dem abgelegten Dach (2) und dem zumindest einen Pufferelement (4) in Fahrzeughochrichtung das Dach (2) bei geschlossener Heckklappe in besagter Fahrzeughochrichtung mit einer bestimmten Vorspannung gehalten ist.
  11. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass besagte Vorspannung mittels eines oder mehrerer eine etwaige Beabstandung zwischen der geschlossenen Heckklappe und dem abgelegten Dach (2) ausgleichender Ausgleichselemente (12) bewerkstelligt ist.
  12. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Ausgleichselemente (12) am Pufferelement (4) und/oder an der Heckklappe angeordnet sind.
  13. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Ausgleichselemente (12) aus einem Elastomer und/oder einem weitestgehend abriebfesten Kunststoff, wie einem Polyamid o. a., bestehen.
  14. Kraftfahrzeug (1) nach Anspruch 8 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausgleichselement (12) durch besagte Dämpfungseinlage gebildet ist.
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