DE10013620B4 - Vorrichtung zur Halterung von Wendetafeln od. dgl. - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung zur Halterung von an jeweils einem Rand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen (13) versehenen Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen (14) od. dgl., bei der am oberen und unteren Rand (6, 8, 9; 7, 10, 11) eines Trägers (1) miteinander fluchtende, Lochreihen bildende Löcher (12) zur Aufnahme der Schwenkzapfen (13) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) durch Kupplungselemente (5) mit mindestens einem weiteren Träger verbindbar ist, daß die Kupplungselemente (5) Lochreihen bildende Löcher (26) aufweisen, deren Lochteilung (t) auf die Lochteilung (t) der Löcher (12) der Lochreihen der Träger (1) abgestimmt ist, und daß zur Verbindung jeweils benachbarter Träger (1, 1) beidseits der Verbindungsstelle in eine fluchtende Position zu Löchern (12) der Träger (1) gebrachte Löcher (26) der Kupplungselemente (5) gemeinsame Aufnahmen für jeweils einen Schwenkzapfen (13) bilden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung von an jeweils einem Rand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen versehenen Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen od. dgl., bei der am oberen und unteren Rand eines Trägers miteinander fluchtende, Lochreihen bildende Löcher zur Aufnahme der Schwenkzapfen vorgesehen sind.
- Eine Vorrichtung der vorstehenden Art ist aus der
DE-AS 1 272 883 bekannt. Die bekannte Vorrichtung besteht aus zwei durch einen oberen und unteren Querträger verbundenen Pfosten sowie aus zwei an den unteren Enden der Pfosten durch Nieten befestigten Seitenteilen, welche die Pfosten in einer aufrechten Stellung halten. Die Querträger sind mit Führungsnuten und Rastmitteln zur Aufnahme von Schwenkzapfen versehen, die am oberen und unteren Ende jeweils eines Längsrandes der Wendetafeln über deren Querränder vorstehen. Der Aufbau der beschriebenen Vorrichtung ist vergleichsweise kompliziert und ihre Herstellung folglich kostenintensiv. - Wirtschaftlicher herstellen läßt sich eine andere bekannte Haltevorrichtung, die aus einer abgewinkelten Blechplatte besteht, deren Schenkel einen Winkel von weniger als 90° bilden (DURABLE, Katalog 950, S. 109). Der kürzere der beiden Schenkel bildet einen Fuß, während der längere Schenkel an seinem oberen und unteren Ende mit Schwenklager für die Wendetafeln aufweisenden Beschlägen versehen ist. Die Schwenklager werden in diesem Fall von Zapfen gebildet, die in zylindrische Aufnahmen am oberen und unteren Ende jeweils eines Längsrandes der Schwenktafeln greifen. Die Breite der Blechplatte und der Beschläge hängt von der Zahl der jeweils aufzunehmenden Wendetafeln ab.
- Eine ebenfalls zur Aufnahme einer vorgegebenen Höchstzahl von Wendetafeln geeignete Anordnung ist auch aus der
US 3 514 883 bekannt. Sie weist zwei in einem bestimmten Abstand voneinander an einer Wand montierbare, im wesentlichen U-förmige Profilleisten auf, deren von der Wand abstehende Schenkel mit einer Reihe jeweils paarweise fluchtender Bohrungen zur Aufnahme rechteckiger Zapfen von Wendetafeln tragenden Klemmleisten versehen sind. - Während in den vorgenannten Fällen die Zahl der unterzubringenden Wendetafeln die Breite der jeweiligen Vorrichtung bestimmt, ist aus der
DE 197 03 754 C2 eine Vorrichtung bekannt, die nach Art eines Modulsystems aufgebaut ist, das durch die Kopplung von Bauteilen die Veränderung der Aufnahmekapazität der Vorrichtung erlaubt. Die Bauteile dieser dritten bekannten Vorrichtung sind weitgehend als Kunststoffspritzgußteile ausgebildet, deren Herstellung mit vergleichsweise großen Werkzeugkosten verbunden ist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der zuerst genannten Art zu schaffen, die sich mit geringen Kosten herstellen läßt und die mit einfachen Mitteln eine Veränderung ihrer Aufnahmekapazität ermöglicht. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einer Vorrichtung der in Betracht gezogenen Gattung der Träger durch Kupplungselemente mit mindestens einem weiteren Träger verbindbar ist, daß die Kupplungselemente Lochreihen bildende Löcher aufweisen, deren Lochteilung auf die Lochteilung der Löcher der Lochreihen der Träger abgestimmt ist, und daß zur Verbindung jeweils benachbarter Träger beidseits der Verbindungsstelle in eine fluchtende Position zu Löchern der Träger gebrachte Löcher der Kupplungselemente gemeinsame Aufnahmen für jeweils einen Schwenkzapfen bilden.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht eine kostengünstige Herstellung durch die Anwendung stanztechnischer Verfahren. Die Verbindung mehrerer Träger zu einer Einheit ist insofern besonders geschickt gelöst, als die Schwenkzapfen der Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen od. dgl. neben ihrer Hauptfunktion eine Zusatzfunktion erfüllen, indem sie die Kupplungselemente im Kupplungszustand arretieren.
- Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung einer in den beigefügten Zeichnungen dargestellten besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung. Es zeigen:
-
1 die Vorderansicht eines einzelnen Trägers der Vorrichtung, -
2 die Seitenansicht der Vorrichtung gemäß1 , -
3 einen Schnitt längs der Linie III-III in1 , -
4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in1 , -
5 einen Schnitt längs der Linie V-V in1 , -
6 die Vorderansicht von vier zur Bildung einer Einheit dienenden Trägern, -
7 die perspektivische Ansicht eines Kupplungselementes und -
8 die Rückenansicht einer aus vier Trägern bestehenden Vorrichtung mit zur Sicherung der Kupplungselemente in der Kupplungsstellung in die Träger eingehängten Wendetafeln. - In
1 ist 1 ein aus einer Blechplatte gestanzter Träger mit einem Mittelteil2 , an dessen oberem Rand sich ein im wesentlichen U-förmiger Führungskanal3 und an dessen unterem Rand sich ein ebenfalls im wesentlichen U-förmiger Führungskanal4 befinden. Beide zur Rückseite des Trägers1 hin offenen Führungskanäle3 und4 werden aus L-förmigen Vorsprüngen des Mittelteiles2 gebildet und dienen zur Aufnahme von Kupplungselementen5 der in7 dargestellten Art. Die Vorsprünge bestehen aus jeweils zwei über jeweils ein Joch6 bzw. 7 miteinander verbundenen Schenkeln8 ,9 bzw.10 ,11 . Die einander zugewandten Schenkel9 ,10 der Vorsprünge sind mit Lochreihen bildenden Löchern12 zur Aufnahme von Schwenkzapfen13 von Wendetafeln14 (vgl.8 ) sowie mit Rastlöchern15 versehen, welche letzteren zur Justierung der Kupplungselemente5 beim Zusammenfügen von Trägern1 dienen. Zwei zusätzliche Löcher16 ,17 können genutzt werden, falls eine Wandanbringung der Träger1 erwünscht ist. Normalerweise werden die Träger1 unter Zuhilfenahme von aus einem Drahtabschnitt gebildeten Stützen18 (vgl.6 und8 ) auf einer horizontalen Fläche aufgestellt, wobei zur Befestigung der Stützen18 Mulden19 ,20 ,21 und22 dienen, die abwechselnd zur Vorder- und Rückseite des Mittelteiles hin offen sind und, wie aus den2 ,6 und8 ersichtlich, die Enden der aus Drahtbügeln bestehenden Stützen18 halten. - Die Kupplungselemente
5 sind wie die Führungskanäle3 und4 im wesentlichen U-förmig ausgebildet, wobei ihre Außenmaße derart auf die Innenmaße der Führungskanäle3 und4 abgestimmt sind, daß sie bereits durch leicht überwindbare Klemmkräfte in den Führungskanälen3 und4 gehalten werden. Jedes Kupplungselement5 weist zwei über ein Joch23 miteinander verbundene Schenkel24 und25 auf, deren Abstand voneinander größer als die Länge der Schwenkzapfen13 ist. Die Schenkel24 sind mit Löchern26 versehen, die Lochreihen gleicher Teilung t wie die von den Löchern12 gebildeten Lochreihen formen. Außerdem befinden sich in der Nähe des Zentrums der Kupplungselemente5 zwei fast punktförmige Rastnocken27 , deren Abstand voneinander dem Abstand zwischen den Rastlöchern15 zweier nebeneinander angeordneter Träger1 entspricht, so daß beim Einführen der Kupplungselemente5 in die Führungskanäle3 ,4 benachbarter Träger1 die Rastnocken27 federnd in die Rastlöcher15 einrasten. - Bei der in den
6 und8 dargestellten, unter Verwendung von vier Trägern1 gebildeten Einheit sind die Stützen18 mit den beiden äußeren Trägern1 verbunden. Werden hingegen nur zwei Träger1 miteinander gekoppelt, so wird man ein Ende der Stütze18 mit dem einen und das andere Ende der Stütze18 mit dem anderen Träger1 verbinden.
Claims (17)
- Vorrichtung zur Halterung von an jeweils einem Rand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen (
13 ) versehenen Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen (14 ) od. dgl., bei der am oberen und unteren Rand (6 ,8 ,9 ;7 ,10 ,11 ) eines Trägers (1 ) miteinander fluchtende, Lochreihen bildende Löcher (12 ) zur Aufnahme der Schwenkzapfen (13 ) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1 ) durch Kupplungselemente (5 ) mit mindestens einem weiteren Träger verbindbar ist, daß die Kupplungselemente (5 ) Lochreihen bildende Löcher (26 ) aufweisen, deren Lochteilung (t) auf die Lochteilung (t) der Löcher (12 ) der Lochreihen der Träger (1 ) abgestimmt ist, und daß zur Verbindung jeweils benachbarter Träger (1 ,1 ) beidseits der Verbindungsstelle in eine fluchtende Position zu Löchern (12 ) der Träger (1 ) gebrachte Löcher (26 ) der Kupplungselemente (5 ) gemeinsame Aufnahmen für jeweils einen Schwenkzapfen (13 ) bilden. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungselemente (
5 ) beidseits ihres Zentrums mindestens jeweils zwei Löcher (26 ) für die Aufnahme von jeweils zwei Schwenkzapfen (13 ) aufweisen. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungselemente (
5 ) jeweils zwei über ein Joch (23 ) miteinander verbundene Schenkel (24 ,25 ) aufweisen, von denen einer mit Löchern (26 ) versehen ist, und daß der Abstand zwischen den Schenkeln (24 ,25 ) größer als die Länge der Schwenkzapfen (13 ) ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (
24 ,25 ) über ein gerades Joch (23 ) miteinander verbunden sind. - Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (
24 ,25 ) ungleich lang sind. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der längere Schenkel (
24 ) mit den zur Aufnahme der Schwenkzapfen (13 ) dienenden Löchern (26 ) ausgestattet ist und gegenüber dem Joch (23 ) einen Winkel von 90° einnimmt, während der Winkel zwischen dem kürzeren Schenkel (25 ) und dem Joch (23 ) maximal 100° beträgt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (
1 ) an ihrem oberen und unteren Rand mit jeweils einer Führung zur Aufnahme eines Abschnittes des Kupplungselementes (5 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen Bewegungen der Kupplungselemente (
5 ) parallel zu den Längsachsen der Schwenkzapfen (13 ) verhindern. - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen im wesentlichen U-förmige Führungskanäle (
3 ,4 ) für die Kupplungselemente (5 ) bilden. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskanäle (
3 ,4 ) zur Rückseite des Trägers (1 ) hin offen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (
1 ) und die Kuppungselemente (5 ) mit zur Lagepositionierung dienenden Rastmitteln (15 ,27 ) versehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel von Rastlöchern (
15 ) und Rastnocken (27 ) gebildet werden. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (
1 ) als Blechstanzteil ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der obere und untere Rand des jeweiligen Trägers (
1 ) von im wesentlichen L-förmigen Vorsprüngen seines Mittelteiles (2 ) gebildet werden. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der den oberen und unteren Rand (
6 ,8 ,9 ;7 ,10 ,11 ) miteinander verbindende Mittelteil (2 ) des Trägers (1 ) mit paarweise angeordneten Führungsmulden (19–22 ) zur Aufnahme der Enden einer aus einem gebogenen Draht gebildeten Stütze (18 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Stütze (
18 ) jedes der beiden Enden des sie bildenden Drahtes in vier Mulden (19–22 ) ruht, die abwechselnd zur Vorder- und Rückseite des Mittelteiles (2 ) offen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Führungsmuldenpaaren eines Trägers (
1 ) im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen den benachbarten Führungsmuldenpaaren jeweils zweier zusammengekuppelter Träger (1 ) ist.
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