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DE10013620B4 - Vorrichtung zur Halterung von Wendetafeln od. dgl. - Google Patents

Vorrichtung zur Halterung von Wendetafeln od. dgl. Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zur Halterung von an jeweils einem Rand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen (13) versehenen Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen (14) od. dgl., bei der am oberen und unteren Rand (6, 8, 9; 7, 10, 11) eines Trägers (1) miteinander fluchtende, Lochreihen bildende Löcher (12) zur Aufnahme der Schwenkzapfen (13) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) durch Kupplungselemente (5) mit mindestens einem weiteren Träger verbindbar ist, daß die Kupplungselemente (5) Lochreihen bildende Löcher (26) aufweisen, deren Lochteilung (t) auf die Lochteilung (t) der Löcher (12) der Lochreihen der Träger (1) abgestimmt ist, und daß zur Verbindung jeweils benachbarter Träger (1, 1) beidseits der Verbindungsstelle in eine fluchtende Position zu Löchern (12) der Träger (1) gebrachte Löcher (26) der Kupplungselemente (5) gemeinsame Aufnahmen für jeweils einen Schwenkzapfen (13) bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung von an jeweils einem Rand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen versehenen Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen od. dgl., bei der am oberen und unteren Rand eines Trägers miteinander fluchtende, Lochreihen bildende Löcher zur Aufnahme der Schwenkzapfen vorgesehen sind.
  • Eine Vorrichtung der vorstehenden Art ist aus der DE-AS 1 272 883 bekannt. Die bekannte Vorrichtung besteht aus zwei durch einen oberen und unteren Querträger verbundenen Pfosten sowie aus zwei an den unteren Enden der Pfosten durch Nieten befestigten Seitenteilen, welche die Pfosten in einer aufrechten Stellung halten. Die Querträger sind mit Führungsnuten und Rastmitteln zur Aufnahme von Schwenkzapfen versehen, die am oberen und unteren Ende jeweils eines Längsrandes der Wendetafeln über deren Querränder vorstehen. Der Aufbau der beschriebenen Vorrichtung ist vergleichsweise kompliziert und ihre Herstellung folglich kostenintensiv.
  • Wirtschaftlicher herstellen läßt sich eine andere bekannte Haltevorrichtung, die aus einer abgewinkelten Blechplatte besteht, deren Schenkel einen Winkel von weniger als 90° bilden (DURABLE, Katalog 950, S. 109). Der kürzere der beiden Schenkel bildet einen Fuß, während der längere Schenkel an seinem oberen und unteren Ende mit Schwenklager für die Wendetafeln aufweisenden Beschlägen versehen ist. Die Schwenklager werden in diesem Fall von Zapfen gebildet, die in zylindrische Aufnahmen am oberen und unteren Ende jeweils eines Längsrandes der Schwenktafeln greifen. Die Breite der Blechplatte und der Beschläge hängt von der Zahl der jeweils aufzunehmenden Wendetafeln ab.
  • Eine ebenfalls zur Aufnahme einer vorgegebenen Höchstzahl von Wendetafeln geeignete Anordnung ist auch aus der US 3 514 883 bekannt. Sie weist zwei in einem bestimmten Abstand voneinander an einer Wand montierbare, im wesentlichen U-förmige Profilleisten auf, deren von der Wand abstehende Schenkel mit einer Reihe jeweils paarweise fluchtender Bohrungen zur Aufnahme rechteckiger Zapfen von Wendetafeln tragenden Klemmleisten versehen sind.
  • Während in den vorgenannten Fällen die Zahl der unterzubringenden Wendetafeln die Breite der jeweiligen Vorrichtung bestimmt, ist aus der DE 197 03 754 C2 eine Vorrichtung bekannt, die nach Art eines Modulsystems aufgebaut ist, das durch die Kopplung von Bauteilen die Veränderung der Aufnahmekapazität der Vorrichtung erlaubt. Die Bauteile dieser dritten bekannten Vorrichtung sind weitgehend als Kunststoffspritzgußteile ausgebildet, deren Herstellung mit vergleichsweise großen Werkzeugkosten verbunden ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der zuerst genannten Art zu schaffen, die sich mit geringen Kosten herstellen läßt und die mit einfachen Mitteln eine Veränderung ihrer Aufnahmekapazität ermöglicht. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einer Vorrichtung der in Betracht gezogenen Gattung der Träger durch Kupplungselemente mit mindestens einem weiteren Träger verbindbar ist, daß die Kupplungselemente Lochreihen bildende Löcher aufweisen, deren Lochteilung auf die Lochteilung der Löcher der Lochreihen der Träger abgestimmt ist, und daß zur Verbindung jeweils benachbarter Träger beidseits der Verbindungsstelle in eine fluchtende Position zu Löchern der Träger gebrachte Löcher der Kupplungselemente gemeinsame Aufnahmen für jeweils einen Schwenkzapfen bilden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht eine kostengünstige Herstellung durch die Anwendung stanztechnischer Verfahren. Die Verbindung mehrerer Träger zu einer Einheit ist insofern besonders geschickt gelöst, als die Schwenkzapfen der Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen od. dgl. neben ihrer Hauptfunktion eine Zusatzfunktion erfüllen, indem sie die Kupplungselemente im Kupplungszustand arretieren.
  • Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung einer in den beigefügten Zeichnungen dargestellten besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 die Vorderansicht eines einzelnen Trägers der Vorrichtung,
  • 2 die Seitenansicht der Vorrichtung gemäß 1,
  • 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in 1,
  • 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in 1,
  • 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in 1,
  • 6 die Vorderansicht von vier zur Bildung einer Einheit dienenden Trägern,
  • 7 die perspektivische Ansicht eines Kupplungselementes und
  • 8 die Rückenansicht einer aus vier Trägern bestehenden Vorrichtung mit zur Sicherung der Kupplungselemente in der Kupplungsstellung in die Träger eingehängten Wendetafeln.
  • In 1 ist 1 ein aus einer Blechplatte gestanzter Träger mit einem Mittelteil 2, an dessen oberem Rand sich ein im wesentlichen U-förmiger Führungskanal 3 und an dessen unterem Rand sich ein ebenfalls im wesentlichen U-förmiger Führungskanal 4 befinden. Beide zur Rückseite des Trägers 1 hin offenen Führungskanäle 3 und 4 werden aus L-förmigen Vorsprüngen des Mittelteiles 2 gebildet und dienen zur Aufnahme von Kupplungselementen 5 der in 7 dargestellten Art. Die Vorsprünge bestehen aus jeweils zwei über jeweils ein Joch 6 bzw. 7 miteinander verbundenen Schenkeln 8, 9 bzw. 10, 11. Die einander zugewandten Schenkel 9, 10 der Vorsprünge sind mit Lochreihen bildenden Löchern 12 zur Aufnahme von Schwenkzapfen 13 von Wendetafeln 14 (vgl. 8) sowie mit Rastlöchern 15 versehen, welche letzteren zur Justierung der Kupplungselemente 5 beim Zusammenfügen von Trägern 1 dienen. Zwei zusätzliche Löcher 16, 17 können genutzt werden, falls eine Wandanbringung der Träger 1 erwünscht ist. Normalerweise werden die Träger 1 unter Zuhilfenahme von aus einem Drahtabschnitt gebildeten Stützen 18 (vgl. 6 und 8) auf einer horizontalen Fläche aufgestellt, wobei zur Befestigung der Stützen 18 Mulden 19, 20, 21 und 22 dienen, die abwechselnd zur Vorder- und Rückseite des Mittelteiles hin offen sind und, wie aus den 2, 6 und 8 ersichtlich, die Enden der aus Drahtbügeln bestehenden Stützen 18 halten.
  • Die Kupplungselemente 5 sind wie die Führungskanäle 3 und 4 im wesentlichen U-förmig ausgebildet, wobei ihre Außenmaße derart auf die Innenmaße der Führungskanäle 3 und 4 abgestimmt sind, daß sie bereits durch leicht überwindbare Klemmkräfte in den Führungskanälen 3 und 4 gehalten werden. Jedes Kupplungselement 5 weist zwei über ein Joch 23 miteinander verbundene Schenkel 24 und 25 auf, deren Abstand voneinander größer als die Länge der Schwenkzapfen 13 ist. Die Schenkel 24 sind mit Löchern 26 versehen, die Lochreihen gleicher Teilung t wie die von den Löchern 12 gebildeten Lochreihen formen. Außerdem befinden sich in der Nähe des Zentrums der Kupplungselemente 5 zwei fast punktförmige Rastnocken 27, deren Abstand voneinander dem Abstand zwischen den Rastlöchern 15 zweier nebeneinander angeordneter Träger 1 entspricht, so daß beim Einführen der Kupplungselemente 5 in die Führungskanäle 3, 4 benachbarter Träger 1 die Rastnocken 27 federnd in die Rastlöcher 15 einrasten.
  • Bei der in den 6 und 8 dargestellten, unter Verwendung von vier Trägern 1 gebildeten Einheit sind die Stützen 18 mit den beiden äußeren Trägern 1 verbunden. Werden hingegen nur zwei Träger 1 miteinander gekoppelt, so wird man ein Ende der Stütze 18 mit dem einen und das andere Ende der Stütze 18 mit dem anderen Träger 1 verbinden.

Claims (17)

  1. Vorrichtung zur Halterung von an jeweils einem Rand mit zwei entgegengesetzt gerichteten, fluchtenden Schwenkzapfen (13) versehenen Wendetafeln, Wendetaschen, Wendehüllen (14) od. dgl., bei der am oberen und unteren Rand (6, 8, 9; 7, 10, 11) eines Trägers (1) miteinander fluchtende, Lochreihen bildende Löcher (12) zur Aufnahme der Schwenkzapfen (13) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) durch Kupplungselemente (5) mit mindestens einem weiteren Träger verbindbar ist, daß die Kupplungselemente (5) Lochreihen bildende Löcher (26) aufweisen, deren Lochteilung (t) auf die Lochteilung (t) der Löcher (12) der Lochreihen der Träger (1) abgestimmt ist, und daß zur Verbindung jeweils benachbarter Träger (1, 1) beidseits der Verbindungsstelle in eine fluchtende Position zu Löchern (12) der Träger (1) gebrachte Löcher (26) der Kupplungselemente (5) gemeinsame Aufnahmen für jeweils einen Schwenkzapfen (13) bilden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungselemente (5) beidseits ihres Zentrums mindestens jeweils zwei Löcher (26) für die Aufnahme von jeweils zwei Schwenkzapfen (13) aufweisen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungselemente (5) jeweils zwei über ein Joch (23) miteinander verbundene Schenkel (24, 25) aufweisen, von denen einer mit Löchern (26) versehen ist, und daß der Abstand zwischen den Schenkeln (24, 25) größer als die Länge der Schwenkzapfen (13) ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (24, 25) über ein gerades Joch (23) miteinander verbunden sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (24, 25) ungleich lang sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der längere Schenkel (24) mit den zur Aufnahme der Schwenkzapfen (13) dienenden Löchern (26) ausgestattet ist und gegenüber dem Joch (23) einen Winkel von 90° einnimmt, während der Winkel zwischen dem kürzeren Schenkel (25) und dem Joch (23) maximal 100° beträgt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (1) an ihrem oberen und unteren Rand mit jeweils einer Führung zur Aufnahme eines Abschnittes des Kupplungselementes (5) versehen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen Bewegungen der Kupplungselemente (5) parallel zu den Längsachsen der Schwenkzapfen (13) verhindern.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen im wesentlichen U-förmige Führungskanäle (3, 4) für die Kupplungselemente (5) bilden.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskanäle (3, 4) zur Rückseite des Trägers (1) hin offen sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (1) und die Kuppungselemente (5) mit zur Lagepositionierung dienenden Rastmitteln (15, 27) versehen sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel von Rastlöchern (15) und Rastnocken (27) gebildet werden.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) als Blechstanzteil ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der obere und untere Rand des jeweiligen Trägers (1) von im wesentlichen L-förmigen Vorsprüngen seines Mittelteiles (2) gebildet werden.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der den oberen und unteren Rand (6, 8, 9; 7, 10, 11) miteinander verbindende Mittelteil (2) des Trägers (1) mit paarweise angeordneten Führungsmulden (19–22) zur Aufnahme der Enden einer aus einem gebogenen Draht gebildeten Stütze (18) versehen ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß im montierten Zustand der Stütze (18) jedes der beiden Enden des sie bildenden Drahtes in vier Mulden (19–22) ruht, die abwechselnd zur Vorder- und Rückseite des Mittelteiles (2) offen sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Führungsmuldenpaaren eines Trägers (1) im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen den benachbarten Führungsmuldenpaaren jeweils zweier zusammengekuppelter Träger (1) ist.
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