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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Ein
derartiges Fahrzeugdach ist beispielsweise aus der
DE 103 26 301 A1 bekannt
und umfasst eine mehrteilige, aus separaten Sonnen- und/oder Schiebedachsegmenten
aufgebaute Dachhaut sowie wenigstens einen Dachlängsträger zur Stabilisierung der
Dachhaut. Abgesehen von der Funktion der Dachlängsträger zur Sicherstellung der erforderlichen
Steifigkeit des mit mehreren Sonnen- und/oder Schiebedachsegmenten
ausgestatteten Fahrzeugdaches können
die Dachlängsträger (und/oder
zusätzliche
Dachquerträger)
in nicht näher beschriebener
Weise auch dazu genutzt werden, um die Dachsegmente zu führen bzw.
abzustützen,
anzulenken, zu befestigen, zu montieren oder dergleichen.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Nutzen eines Fahrzeugdaches
der eingangs genannten Art zu vergrößern.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch ein Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die abhängigen Ansprüche betreffen
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Die
Grundidee der Erfindung besteht darin, eine zur Stabilisierung der
Dachhaut ohnehin vorgesehene Dachstrebe zusätzlich zur Lagerung einer Fahrzeugkomponente
zu nutzen. Das erfindungsgemäße Fahrzeugdach
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Dachstrebe eine Lagerungsfunktion
zur Lagerung einer Innenraumkomponente des Fahrzeugs und/oder zur
Lagerung einer Außenraumkomponente
des Fahrzeugs und/oder zur Lagerung von Einzelsegmenten einer (aus
mehreren Segmenten aufgebauten) Dachhaut aneinander besitzt. Damit
ergibt sich vorteilhaft eine vollkommen neuartige Mehrfachfunktion
der betreffenden Dachstrebe.
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Beispielsweise
bei so genannten "transparenten
Großdachsystemen", besitzen große Glasflächen einer
einteilig aufgebauten Dachhaut im Allgemeinen nicht genügend Steifigkeit,
oder müssen
sehr massiv (Gewichtsproblematik) ausgelegt werden, so dass eine
zusätzlich
versteifende Maßnahme
wie die Anordnung einer oder mehrerer Dachstreben die Durchsichtsfläche sehr
einschränkt
bzw. den großzügigen Durchsichtbereich
unterbricht. Gerade bei einem solchen Großdachsystem wird/werden die
gemäß der Erfindung
vorgesehene(n) strukturversteifenden Dachstrebe(n) aufgrund des
für den
Benutzer gebotenen Zusatznutzens als weniger störend empfunden.
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Eine
bevorzugte Verwendung der Erfindung besteht daher z. B. für Fahrzeugdächer, bei
denen die Dachhaut größtenteils
transparent (z. B. aus Glas oder Polycarbonat bzw. Polycarbonatblend)
ausgebildet ist. Gegebenenfalls vorhandene nicht-transparente Dachbereiche
wie auch die transparenten Dachbereiche können hierbei jeweils entweder
einteilig oder mehrteilig (z. B. als einzelne Dachplatten) vorgesehen
sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Dachstrebe von einander entgegengesetzten Dachrahmenbereichen
des Dachrahmens abgestützt. Eine
solche, auch als "rohbaufest" bezeichnete Integration
der Dachstrebe liefert neben der besonders guten Dachstrukturversteifung
den besonderen Vorteil, dass die von der Strebe bereitgestellte
Lagerungsfunktion besonders zuverlässig auch für vergleichsweise schwere zu
lagernde Komponenten eingesetzt werden kann (z. B. für ein mit
Ladegut befülltes
Behältnis
im Innenraum oder Außenraum
des Fahrzeugs).
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Dachstrebe eine Lagerungsfunktion zur verfahrbaren
Lagerung einer Innenraumkomponente des Fahrzeugs und/oder zur verfahrbaren
Lagerung einer Außenraumkomponente
des Fahrzeugs besitzt. Insbesondere für diese Ausführungsform
ist es von Vorteil, wenn die Dachstrebe mit einem in den Innenraum
und/oder in den Außenraum
des Fahrzeugs ragenden Profil ausgebildet ist. Damit können z.
B. eine reibungsarme Verfahrbarkeit einer Innenraumkomponente bzw.
einer Außenraumkomponente
in Erstreckungsrichtung der Dachstrebe ermöglicht und gleichzeitig Querbewegungen
dieser Komponente durch Formschluss verhindert werden.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Dachstrebe eine Schienenführung zur
verfahrbaren Lagerung der Innenraumkomponente und/oder der Außenraumkomponente
ausbildet. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn wenigstens eine weitere
Dachstrebe der hier beschriebenen Art vorgesehen ist und die Dachstrebenmehrzahl
(z. B. Dachstrebenpaar) sich in einer gemeinsamen Erstreckungsrichtung
(z. B. Fahrzeuglängsrichtung,
Fahrzeugquerrichtung oder schräg)
erstreckt. Die verfahrbar gelagerte(n) Komponente(n) "läuft/laufen dann auf mehreren
Schienen". Unabhängig von
der Anzahl der zur Ausbildung der Schienenführung verwendeten Dachstreben
können
diese sich im Wesentlichen geradlinig oder auch mit gekrümmten Abschnitten
erstrecken.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass eine von einer Dachstrebe oder einer Dachstrebenmehrzahl
(z. B. Dachstrebenpaar) bereitgestellte Lagerschiene (sei es zur
ortsfesten oder zur verfahrbaren Lagerung) mit korrespondierenden
Halte- bzw. Gleitelementen der gelagerten Komponente rastend verbindbar
("einclipsbar") ist. Dies kann
z. B. durch eine geeignete Formgebung eines von der Dachstrebe ausgebildeten
Lagerungs- bzw. Führungsprofils erreicht
werden, welches mit einem Gegenprofil eines Halte- bzw. Gleitabschnitts
(z. B. Gleitschuh) der gelagerten bzw. geführten Komponente zusammenwirkt.
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Zwei
ein Dachstrebenpaar bildende Dachstreben können sich in ihrer gemeinsamen
Erstreckungsrichtung (z. B. Fahrzeuglängsrichtung) beispielsweise
im Wesentlichen (z. B. abgesehen von einer Dachwölbung) geradlinig parallel
zueinander erstrecken. Alternativ kann die von der Schienenführung bereitgestellte
Führungsbahn
auch einen oder mehrere gekrümmt
verlaufende Bahnabschnitte besitzen.
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In
einer Ausführungsform
ist/sind die Dachstrebe(n) als Kunststoffformteil ausgebildet. Alternativ
kommt als Werkstoff z. B. auch ein metallischer Werkstoff (z. B.
Aluminium bzw. Aluminiumlegierungen, Stahl etc.) oder ein Verbundwerkstoff
in Betracht.
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Die
Dachstrebe kann in einfacher Weise z. B. als Strangpressprofil hergestellt
werden.
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Es
kann vorgesehen sein, dass jede Dachstrebe zunächst separat gefertigt wird,
um später
bei der Fahrzeugmontage bzw. Fahrzeugdachmontage (z. B. bei Verwendung
eines Dachmoduls) mit einem oder mehreren Teilen der Dachhaut verbunden
zu werden.
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Alternativ
kann eine Dachstrebe auch gleichzeitig mit der Fertigung eines Dachhautabschnitts ausgebildet
werden. In diesem Fall kann die Dachstrebe aus Kunststoff an der
Unterseite (alternativ: Oberseite) einer Dachplatte z. B. angeschäumt oder angespritzt
werden. Ein solches Anschäumen
oder Anspritzen kann alternativ auch im Bereich eines Spalts zwischen
zwei am fertigen Fahrzeugdach unmittelbar benachbarten Dachplatten
erfolgen. Dies ist insbesondere für den unten noch erläuterten
Fall interessant, bei welchem die Dachstrebe sich von unterhalb
der Dachhaut bis nach oben bis über
eine Außenkontur
der Dachhaut erstrecken soll.
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In
einer Ausführungsform
weist wenigstens eine der Dachstreben eine elektrische Leitungsanordnung
auf. In diesem Fall ist die Leitungsanordnung bevorzugt zur elektrischen
Signal- und/oder Energieübertragung
zwischen der gelagerten Komponente und einer Elektronikeinheit (Steuergerät, Bordcomputer
etc.) des Fahrzeugs vorgesehen. Dies ist insbesondere dann sehr
vorteilhaft, wenn die als Innenraumkomponente vorgesehene Komponente
irgendeine mit Strom zu versorgende Einrichtung aufweist, z. B.
eine Beleuchtungseinrichtung, einen elektrischen Verfahrantrieb
oder einen elektrischen Verstellantrieb zum Verstellen irgendeiner
verstellbaren Einrichtung der Innenraumkomponente (z. B. verstellbares
Rollo, verstellbare Sonnenblende etc.). Auch kann eine von der Innenraumkomponente
ausgebildete Multimediaeinrichtung zur Stromversorgung, Ansteuerung
oder Datenübertragung über eine solche
elektrische Leitungsanordnung mit anderen Fahrzeugkomponenten verbunden
werden.
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Bei
der von einer Dachstrebe oder z. B. von einer in einer gemeinsamen
Erstreckungsrichtung sich erstreckenden Dachstrebenmehrzahl verfahrbar gelagerten
Innenraumkomponente handelt es sich bevorzugt um eine Komforteinrichtung,
welche insbesondere z. B. ein Behältnis (z. B. "Staubox") und/oder ein Ablagefach
und/oder eine Audio- und/oder Videoeinrichtung (zur Wiedergabe und/oder
Aufnahme bzw. Erfassung, z. B. Multimediaeinrichtung etc.) und/oder
eine Beschattungseinrichtung (z. B. Rollo, Sonnenblende etc.) und/oder
eine Halterung (z. B. für Ladegut
wie Gepäck
oder Netze für
Ladegut) darstellt.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Innenraumkomponente multifunktional ist, beispielsweise
wenigstens zwei der vorstehend angegebenen Komfortfunktionen für Fahrzeuginsassen erfüllt.
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In
einer Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die von der oder den Dachstreben gelagerte
Innenraumkomponente und/oder Außenraumkomponente
entlang der Schienenführung
manuell verschiebbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann eine ansteuerbare
Antriebseinrichtung zum Verfahren der betreffenden Komponente(n)
vorgesehen sein. Vor allem für
eine manuell zu verschiebende Ausführung kann eine lösbare Arretierung
der schienengeführten Komponente
vorgesehen sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Fahrzeuglängsrichtung
als gemeinsame Erstreckungsrichtung für die beiden Dachstreben des Dachstrebenpaars
vorgesehen. Alternativ kann sich das Dachstrebenpaar in Fahrzeugquerrichtung
oder schräg
erstrecken.
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In
einer Ausführungsform,
bei welcher ein Paar von Dachstreben sich in einer gemeinsamen Erstreckungsrichtung
erstreckt, beträgt
der gegenseitige Abstand der beiden Dachstreben (von Strebenmitte
zu Strebenmitte) wenigstens 0,1 m. Falls das Dachstrebenpaar sich
in Fahrzeuglängsrichtung
oder in Fahrzeugquerrichtung erstreckt, so kann der gegenseitige
Abstand der beiden Dachstreben beispielsweise wenigstens 10% der
orthogonal zur Erstreckungsrichtung zur Verfügung stehenden Dachabmessung
(Dachbreite bzw. Dachlänge)
betragen. Letztlich kann der gegenseitige Abstand der Dachstreben
in Anpassung an die zu lagernde Komponente, insbesondere deren Abmessungen,
geeignet gewählt
werden. Ein gewisser Mindestabstand ist im Allgemeinen günstig, wenn
eine orthogonal zur Erstreckungsrichtung der Dachstreben vergleichsweise große Komponente
(ortsfest oder verfahrbar) gelagert werden soll.
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Bei
der von einer Dachstrebe oder einer Dachstrebenmehrzahl gelagerten
Außenraumkomponente
kann es sich z. B. um eine Zierleiste, eine Reling oder eine Befestigungsbasis
zur Befestigung solcher Elemente handeln.
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Die
Außenraumkomponente
kann z. B. über eine
Verschraubung mit einer unterhalb der Dachhaut sich erstreckenden
Dachstrebe verbunden sein.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist eine zweiteilige Dachstrebe vorgesehen, von welcher sich ein
Teil unterhalb der Dachhaut und der andere Teil (im Wesentlichen
deckungsgleich) überhalb
der Dachhaut erstreckt. Die beiden Teile können jeweils z. B. an der betreffenden
Dachhautflachseite angeklebt, angeformt oder angeschäumt sein.
Alternativ kommt auch eine Verschraubung der beiden übereinander
verlaufenden Dachstrebenteile an mehreren Stellen der Dachhaut in
Betracht. Schließlich
ist es möglich,
die beiden Dachstrebenteile einstückig auszubilden, insbesondere
als ein Profilformteil (z. B. Kunststoff-, Metall- oder Hybridbauweise),
dessen mittlerer Abschnitt einen Spalt zwischen zwei unmittelbar
einander benachbarten, z. B. plattenförmigen Dachsegmenten durchsetzt.
Eine solche Dachstrebe kann besonders vorteilhaft in einem Umspritzungsprozess
zusammen mit den am fertigen Fahrzeugdach aneinander angrenzenden
Dachsegmenten gefertigt werden.
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In
einer Ausführungsform
umfasst die Dachhaut mehrere Einzelsegmente, die paarweise durch eine
Dachstrebe miteinander verbunden sind. In diesem Fall kann vorgesehen
sein, dass Dachstreben sich einstückig von unterhalb der Dachhaut
(durch einen Spalt zwischen unmittelbar benachbarten Dachplatten
hindurch) nach oben bis über
eine Außenkontur
der Dachhaut erstrecken. Abgesehen davon, dass eine derartige Gestaltung
für den
Zweck des Verbindens von Dachsegmenten vorteilhaft sein kann, ergeben
sich noch weitere interessante Funktionsmöglichkeiten des Dachstrebenabschnitts
auf der Außenseite
des Fahrzeugdaches. Beispielsweise kann ein über der Außenkontur der Dachhaut befindlicher
Abschnitt der Dachstrebe wie oben bereits erwähnt eine Zierleiste, eine Reling
oder einen Befestigungsabschnitt hierfür ausbilden. Auch kann ein
sich nach oben bis über
die Außenkontur
der Dachhaut erstreckendes Dachstrebenpaar beispielsweise ein äußeres Schienenpaar
zur Montage einer Dachträgereinrichtung
("Dachbox") ausbilden.
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Die
vorstehend erläuterte
Funktion der Dachstrebe im Zusammenhang mit einer an der Dachaußenseite
vorgesehenen Einrichtung kann auch für den Fall vorgesehen sein,
dass die betreffende Dachstrebe nicht im Bereich eines Spalts zwischen
zwei Dachsegmenten verläuft
sondern z. B. auf der Unterseite eines vergleichsweise großflächigen,
durchgehenden Dachsegments angeordnet ist. In diesem Fall kann beispielsweise
eine das Dachsegment punktuell durchsetzende Verschraubungsanordnung
vorgesehen sein, welche die nur unterhalb des Dachsegments verlaufende
Dachstrebe mit einer oder mehreren auf der Dachaußenseite
angeordneten Einrichtungen (z. B. Reling oder Halterung hierfür) verbindet.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug
auf die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
Es stellen dar:
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Kraftfahrzeugdaches von unten,
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2 ist
eine Schnittansicht längs
der Linie II-II in 1,
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3 ist
eine Schnittansicht ähnlich
der 2 gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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4 ist
eine Schnittansicht ähnlich
der 2 gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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5 ist
eine Schnittansicht ähnlich
der 2 gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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6 ist
eine Schnittansicht ähnlich
der 2 gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
und
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7 ist
eine der 1 ähnliche Ansicht gemäß einer
weiteren Ausführungsform.
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1 zeigt
ein Kraftfahrzeugdach 10 in einer perspektivischen Ansicht
von unten (vom Innenraum des Fahrzeugs aus betrachtet).
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Das
Dach 10 ist als so genanntes Moduldach ausgebildet, welches
als eine vorgefertigte Einheit bei der Fahrzeugmontage von oben
auf einen Dachrahmen 1 einer Fahrzeugkarosserie aufgesetzt
und mit diesem verbunden wird. Der Dachrahmen 1 umfasst
einen vorderen Querträger
(Windlauf) 2, einen linken Längsträger 3, einen hinteren
Querträger 4 und
einen rechten Längsträger 5.
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Das
Fahrzeugdach 10 ist als so genanntes transparentes Großdachsystem
("Panoramadach") mit einer von dem
Dachrahmen 1 abgestützten
transparenten Dachhaut 12 ausgebildet, die im dargestellten
Ausführungsbeispiel
von einer einteiligen und somit vergleichsweise großen, getönten Glasscheibe gebildet
ist.
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Zur
Stabilisierung der Dachhaut 12 umfasst das Fahrzeugdach 10 ferner
ein Paar von Dachstreben 14-1, 14-2, nachfolgend
auch als Dachstrebenpaar 16 bezeichnet.
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Die
Dachstreben 14-1, 14-2 verlaufen unmittelbar unter
der Dachhaut 12 voneinander beabstandet in einer gemeinsamen
Erstreckungsrichtung, die im dargestellten Ausführungsbeispiel in Fahrzeuglängsrichtung
x orientiert ist. Wie die Dachhaut 12 wird auch das Dachstrebenpaar 16 vom
Dachrahmen 1 abgestützt,
im dargestellten Ausführungsbeispiel
von vorderen und hinteren Dachrahmenbereichen (vorderer Querträger 2 und
hinterer Querträger 4).
Das in Fahrzeugquerrichtung betrachtet mittig angeordnete Dachstrebenpaar 16 bewirkt
somit eine Versteifung der Dachkonstruktion, die vorteilhaft beispielsweise
dazu genutzt werden kann, den Materialaufwand zur Bildung der Dachhaut 12 (auf
Kosten der Eigenstabilität
der Dachhaut) zu verringern.
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Für die Anbindung
bzw. Abstützung
der Dachhaut 12 sowie der vorderen und hinteren Enden des
Dachstrebenpaars 16 am Dachrahmen 1 gibt es in
der Praxis vielfältige
Möglichkeiten,
die dem Fachmann an sich wohlbekannt sind und daher hier nicht näher erläutert werden
müssen.
Die Dachhaut 12 sowie die Enden der Dachstreben 14-1, 14-2 können z. B.
durch einen umlaufenden Metallrahmen oder auch direkt am Dachrahmen
("Rohbau") abgestützt werden.
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Die
Dachstreben 14-1, 14-2 sind jeweils als Kunststoffformteil
ausgebildet und wurden bei der Fertigung des Dachmoduls an der Unterseite
der Dachhaut 12 angespritzt. Abweichend vom dargestellten
Ausführungsbeispiel
könnten
die Dachstreben 14 auch z. B. mittels einer Verklebung
und/oder einer Verschraubung mit der Dachhaut 12 verbunden sein.
Alternativ oder zusätzlich
könnten
Dachstreben in dieser Weise auch auf der Oberseite (Außenseite) der
Dachhaut befestigt werden.
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Die
beiden in 1 dargestellten Dachstreben 14 sind
jeweils insgesamt als Profil ausgebildet, von welchem ein unterer,
zum Innenraum des Fahrzeugs hin freiliegender Abschnitt des Profilquerschnitts
eine hinterschnittene (hier: etwa runde) Form besitzt. Das Dachstrebenpaar 16 bildet
hierbei eine Schienenführung zur
verfahrbaren Lagerung einer Innenraumkomponente in Form eines Behältnisses 18,
welches den Fahrzeuginsassen einen zusätzlichen, verschließbaren Stauraum
bietet. Die Verfahrbahn verläuft
hierbei parallel zur Dachkontur, also (abgesehen von der Dachwölbung) in
Fahrzeuglängsrichtung
x.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das den Innenraumkomfort steigernde Behältnis 18 von den Fahrzeuginsassen
manuell in Fahrzeuglängsrichtung
x verschiebbar (vgl. Pfeil 20 in 1). Denkbar
sind jedoch auch motorisch angetriebene Varianten, wie sie unten
noch beispielhaft erläutert
werden.
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2 zeigt
ein Detail aus 1 im Querschnitt. Daraus ist
insbesondere die runde Form eines nach unten ragenden Profilabschnitts
der Dachstrebe 14-2 ersichtlich, die mit einem korrespondierend
ausgebildeten Profilquerschnitt eines seitlichen Bereichs des Behältnisses 18 derart
zusammenwirkt, dass das Behältnis 18 zwar
in der Richtung x verschiebbar ist, ansonsten jedoch durch Formschluss an
das Dachstrebenpaar 16 angebunden bleibt. Die besondere
Formgebung des Seitenbereichs des Behältnisses 18 wirkt
somit als ein auf der betreffenden Dachstrebe 14-2 reitendes
Gleitelement der Innenraumkomponente 18. Die zueinander
korrespondierenden Profile der Dachstreben 14 und der seitlichen Bereiche
des verfahrbaren Behältnisses 18 sind
hierbei derart gewählt,
dass das Behältnis 18 eine
rastende und ohne Werkzeug wieder lösbare Kopplung mit dem Dachstrebenpaar 16 eingeht.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
könnte
auch mehr als eine verfahrbare Innenraumkomponente wie das Behältnis 18 vorgesehen
sein, sei es gekoppelt an dasselbe Dachstrebenpaar 16 oder
ein weiteres Dachstrebenpaar (nicht dargestellt, z. B. parallel
zum dargestellten Dachstrebenpaar verlaufend).
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In 2 erkennt
man ferner einen mit 22 bezeichneten Schiebehimmel, der
ebenfalls in Fahrzeuglängsrichtung
x zum wahlweisen Beschatten oder Freigeben eines Abschnitts der
Dachhaut 12 zwischen der rechten Dachstrebe 14-2 und
einem im Bereich des rechten Längsträgers 5 angeordneten Führungsteils 24 verschiebbar
angeordnet ist.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung von weiteren Ausführungsbeispielen werden für gleichwirkende
Komponenten die gleichen Bezugszahlen verwendet, jeweils ergänzt durch
einen kleinen Buchstaben zur Unterscheidung der Ausführungsform.
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Dabei
wird im Wesentlichen nur auf die Unterschiede zu dem bzw. den bereits
beschriebenen Ausführungsbeispielen
eingegangen und im Übrigen hiermit
ausdrücklich
auf die Beschreibung vorangegangener Ausführungsbeispiele verwiesen.
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Die 3 bis 6 zeigen
verschiedene Modifikationen der bis hierher beschriebenen Dachgestaltung.
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3 zeigt
eine Dachhaut 12a, bei welcher im Unterschied zu der mit
Bezug auf die 1 und 2 beschriebenen
Ausführungsform
eine Dachstrebe 14a separat gefertigt und nachträglich mittig an
die Unterseite der Dachhaut 12a geklebt wurde. Ein weiterer
Unterschied zu der oben beschriebenen Ausführungsform besteht in der Formgestaltung
des in den Fahrzeuginnenraum ragenden Profilabschnitts der Dachstrebe 14a.
Dieser Profilabschnitt besitzt eine in Fahrzeugquerrichtung betrachtete
Ausdehnung, die größer ist
als die Ausdehnung in Fahrzeughochrichtung. Damit ergibt sich eine
besonders stabile Verbindung zwischen der Dachstrebe 14a und
der Dachhaut 12a bei gleichzeitig geringem Bauraumbedarf
in Fahrzeughochrichtung.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
könnte
die Dachhaut 12a z. B. zwei einzeln gefertigte Dachsegmente
besitzen, die durch die Dachstrebe 14a bzw. deren Verklebungsfläche miteinander
verbunden werden. Für
eine derart im Bereich der Dachstrebe geteilte Dachhaut ergibt sich eine
weitere interessante Ausführungsform,
die darin besteht, dass die Dachstrebe sich von unterhalb der Dachhaut
einteilig nach oben bis über
eine Außenkontur
der Dachhaut erstreckt oder mit einer überhalb der Außenkontur
der Dachhaut angeordneten Außenraumkomponente
verbunden ist. Beispiele dieser Variante werden nachfolgend mit
Bezug auf die 4 bis 6 beschrieben.
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4 zeigt
eine aus vier transparenten in Fahrzeuglängsrichtung langgestreckten
Einzelsegmenten 12b-1, 12b-2, 12b-3, 12b-4 zusammengesetzte
Dachhaut 12b. Jede von drei Dachstreben 14b-1, 14b-2 und 14b-3 bildet
jeweils ein Verbindungsglied zwischen zwei in Fahrzeugquerrichtung unmittelbar
benachbarten Dachsegmenten. Die Dachstreben 14 erstrecken
sich hierbei jeweils von unterhalb der Dachhaut durch einen Spalt
zwischen den entsprechenden Dachsegmenten hindurch nach oben bis
auf die Außenseite
der Dachhaut 12b. Diese Gestaltung bietet nicht nur Vorteile
für die
Stabilität der
Verbindung der Dachsegmente 12b-1, 12b-2, 12b-3, 12b-4 miteinander
sondern schafft einen weiteren Zusatznutzen der Dachstreben im Außenbereich
des Fahrzeugs. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 bilden
die über
die Außenkontur
der Dachhaut 12b ragenden Abschnitte der Dachstreben 14b zum
Beispiel dekorative Außen-Zierleisten 19b.
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Unabhängig davon
ergibt sich bei der Ausführungsform
gemäß 4 noch
folgender vorteilhafter Aspekt: Die Verbindung mehrerer Einzelsegmente
einer mehrteiligen Dachhaut entlang von paarweise benachbarten Segmenträndern, deren
Verlauf der Erstreckungsrichtung der jeweils als Verbindungsglied
dienenden Dachstrebe folgt, ermöglicht die
kostengünstige
Fertigung eines großflächigen Dachbereichs
aus einem Werkstoff, der in einem Stück hergestellt zu teuer oder
zu schwer wäre.
Die in 4 zum Ausdruck kommende Idee einer Verbindung
von mehreren Einzelsegmenten ermöglicht
es insbesondere, ein vergleichsweise großflächiges transparentes Panoramadach
aus Polycarbonat (oder Polycarbonatblend) herzustellen.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
könnte
in einer Dachstrebe auch eine Belüftungseinrichtung zur Belüftung des
Fahrzeuginnenraums untergebracht sein. Eine solche Belüftungseinrichtung
könnte
insbesondere durch ein nach unten in den Fahrzeuginnenraum ragendes
Betätigungselement
bequem für
ein wahlweises Öffnen und
Schließen
einer Belüftungspassage
betätigbar sein.
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5 zeigt
eine Modifikation der mit Bezug auf 4 beschriebenen
Ausführungsform,
bei welcher die nach oben über
eine Außenkontur
einer Dachhaut 12c ragenden Profilabschnitte von Dachstreben 14c-1, 14c-2 jeweils
eine Reling 19c ausbilden.
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6 zeigt
schließlich
eine Variante mit Dachstreben 14d-1 und 14d-2,
bei welchen diese oberen Endabschnitte ein Schienenpaar 19d für ein Dachträgersystem
ausbilden (z. B. zur wahlweisen Montage einer so genannten Dachbox,
gestrichelt eingezeichnet).
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7 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines Fahrzeugdaches 10e, bei welcher im Unterschied zu
dem mit Bezug auf die 1 und 2 beschriebenen
Ausführungsbeispiel
anstatt eines Behältnisses
eine Beschattungseinrichtung in Form eines Rollos 18e durch
ein Dachstrebenpaar 16e verfahrbar gelagert ist.
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Das
Rollo 16e kann hierbei sowohl insgesamt verfahren werden
(vgl. Pfeil 20e) als auch – in an sich bekannter Weise – in seiner
Längsausdehnung
verändert
werden (vgl. Pfeil 26e), z. B. durch Aufwickeln und Abwickeln
einer Rollobahn von einem Rollobahnwickel.
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Außerdem lagert
das Dachstrebenpaar 16e eine sich im Wesentlichen über die
gesamte Fahrzeugbreite erstreckende und verstellbare Sonnenblende 18e'. Die Sonnenblende 18e' besteht im
Wesentlichen aus einem in Fahrzeugquerrichtung lang gestreckten
Flächenkörper (mit
einem Ausschnitt für einen
Frontscheibenspiegel 28e), welcher um eine in Fahrzeugquerrichtung
verlaufende Schwenkachse manuell verschwenkbar ist. Diese Verschwenkbarkeit
wird durch zwei geeignet ausgebildete Schwenklager bewerkstelligt,
die wiederum an zwei auf dem Dachstrebenpaar 16e reitenden
Halteelementen angeordnet sind. Durch eine Ausbildung dieser Halteelemente
als Gleitelemente kann eine Verfahrbarkeit der Sonnenblende 18e' entlang des
Dachstrebenpaars 16e realisiert werden, falls gewünscht.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
stellt wenigstens eine zur Stabilisierung der Dachhaut beitragende
Dachstrebe wenigstens einen Zusatznutzen für den Benutzer (im Innenraum und/oder
Außenraum)
und/oder für
die Dachhautkonstruktion als solche bereit.
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Abhängig von
der konkreten Gestaltung der von einer oder mehreren nebeneinander
sich erstreckenden Dachstreben gelagerten, z. B. zwangsgeführten Komponente(n)
kann eine oder können
mehrere Dachstreben auch vorteilhaft für eine Signal- und/oder Energieübertragung
zwischen der gelagerten Komponente und einer anderen Komponente
des Fahrzeugs mitgenutzt werden.
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Wenn
z. B. eine Innenraumkomponente vorgesehen ist und an dieser ein
Mikrofon einer Telefon-Freisprecheinrichtung integriert ist, so
kann eine im Bereich der Dachstreben verlaufende elektrische Leitungsanordnung
zur elektrischen Signalübertragung
genutzt werden.
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Falls
die Innenraumkomponente einen Bildschirm (z. B. als Teil eines Multimediasystems)
aufweist, so kann mittels einer solchen elektrischen Leitungsanordnung
an oder in den Dachstreben ein an anderer Stelle generiertes Bildsignal
zum Bildschirm übertragen
werden.
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Auch
kann die Innenraumkomponente über eine
derartige Leitungsanordnung mit Strom versorgt werden, z. B. um
eine daran angeordnete Beleuchtungseinrichtung, Antriebseinrichtung
(z. B. zum Verfahren einer Staubox), Verstelleinrichtung (z. B.
zum Verschwenken einer Sonnenblende) etc. zu betreiben.
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Auch
könnte
die gegebenfalls vorgesehene Außenraumkomponente über eine
derartige Leitungsanordnung mit Strom versorgt werden. Diesbezüglich ist
es z. B. denkbar, eine elektrische Entriegelung einer "Dachbox" von deren Lagerungsteilen
vorzusehen.
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Was
ein mechanisches Verfahren der gelagerten Komponente selbst bzw.
ein mechanisches Verstellen eines Teils der Komponente anbelangt,
so kommt auch in Betracht, die Dachstreben mit Führungskanälen zur Aufnahme von drucksteifen
Antriebskabeln auszubilden, die von einem elektromotorischen Antrieb
an anderer Stelle des Fahrzeugs angetrieben werden. Falls die Erstreckungsrichtung der
die Lagerung realisierenden Dachstrebe(n) die Fahrzeuglängsrichtung
ist, so könnte
ein derartiger Elektroantrieb z. B. im Bereich des vorderen Querträgers und/oder
des hinteren Querträgers
des Dachrahmens angeordnet sein.
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- 1
- Dachrahmen
- 2
- vorderer
Querträger
- 3
- linker
Längsträger
- 4
- hinterer
Querträger
- 5
- rechter
Längsträger
- 10
- Fahrzeugdach
- 12
- Dachhaut
- 14
- Dachstrebe
- 16
- Dachstrebenpaar
- 18
- Innenraumkomponente
- 19
- Außenraumkomponente
- 20
- Verschiebungsrichtung
- 22
- Schiebehimmel
- 24
- Führungsteil
- 26
- Verstellrichtung
- 28
- Frontscheibenspiegel