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Die
Erfindung begrifft ein fixierbares textiles Flächengebilde, insbesondere verwendbar
als Einlagestoff in der Textilindustrie, mit einem Träger auf
Basis eines Vliesstoffs, Gewebes, Gestricks, Gewirkes oder dergleichen,
welcher mindestens auf einer Seite mit einer Haftmassenbeschichtung
versehen ist.
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Einlagestoffe
sind das unsichtbare Gerüst
der Bekleidung. Sie sorgen für
korrekte Passformen und optimalen Tragekomfort. Je nach Anwendung
unterstützen
Sie die Verarbeitbarkeit, erhöhen
die Funktionalität und
stabilisieren die Bekleidung. Neben der Bekleidung können diese
Funktionen in technischen Textilanwendungen, z.B. Möbel-, Polster-
sowie der Heimtextilien-Industrie
Anwendung finden.
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Einlagestoffe
können
aus Vliesstoffen, Gewebe, Gewirken oder vergleichbaren textilen
Flächengebilden
bestehen, die meist zusätzlich
mit einer Haftmasse versehen sind, wodurch die Einlage mit einem
Oberstoff meist thermisch durch Hitze und/oder Druck verklebt werden
kann (Fixiereinlage). Die Einlage wird somit auf einem Oberstoff
fixiert. Die genannten verschiedenen textilen Flächengebilde haben je nach Herstellungsverfahren
unterschiedliche Eigenschaftsprofile. Gewebe bestehen aus Fäden/Garnen
in Kette- und Schussrichtung, Gewirke bestehen aus Fäden/Garnen,
die über
eine Maschenbindung zu einem textilen Flächengebilde verbunden werden.
Vliesstoffe bestehen aus Einzelfasern, die thermisch, mechanisch
oder chemisch gebunden werden. Die unterschiedlichen Verfahren zur
Herstellung von textilen Flächengebilden
sind bekannt und in der Patentliteratur beschrieben.
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Die
in der Bekleidung verwendeten Oberstoffe werden nach ebenfalls bekannten
Verfahren hergestellt. Um einen möglichst homogenen Verbund zwischen
Oberstoff und Einlagestoff zu erzielen, muss das Eigenschaftsprofil
des Einlagestoffes zu dem des Oberstoffs passen. Wichtige Kriterien
in der klassischen Anwendung sind der Griff, die Haptik des Oberstoff/Einlagestoffverbundes,
sowie gegebenenfalls die Haftung des Einlagestoffes zum Oberstoff.
Weitere Anforderungen ergeben sich dann im Pflegeverhalten des Oberstoff/Einlagestoff-Verbundes
z.B. bei der Wäsche
oder chemischen Reinigung. Andere wichtige Kriterien in der Anwendung
sind die Gebrauchsfähigkeit über einen
langen Zeitraum bzw. das Verhalten des Einlagestoffes im Kleidungsstück im Gebrauch.
Funktionelle Eigenschaften des Einlagestoffes lassen sich auf den
Oberstoff übertragen
bzw. dessen Besonderheiten unterstützen.
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Beispiele
für solche
Einlagestoffe mit funktionellen Eigenschaften, die die Eigenschaften
des Oberstoffs unterstützen,
sind z.B. Einlagestoffe mit elastischem Verhalten. Für elastische
Oberstoffe werden bevorzugt Einlagestoffe mit Dehn- bzw. elastischem
Verhalten eingesetzt. Ein weiteres Beispiel sind Einlagestoffe mit
Wasser abweisenden Eigenschaften, die z.B. ähnliche hydrophobe Eigenschaften
von Oberstoffen unterstützen.
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Fixierbare
Einlagestoffe bestehen normalerweise aus einem textilen Träger (Gewebe,
Gewirke, Vliesstoff, Gestrick usw.), welcher auf einer Seite mit
einer Haftmassenbeschichtung versehen ist. Die Haftmasse ist thermisch
aktivierbar und besteht normalerweise aus thermoplastischen Polymeren.
Die Technologie zum Aufbringen dieser Haftmassebeschichtungen auf
den Träger
(z.B. Pulverpunkt-, Pastendruck-, Doppelpunkt-, Streu-, Hotmeltverfahren)
sind bekannt und in der Patentliteratur beschrieben.
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Nachteilig
an den bekannten fixierbaren Einlagestoffen ist, dass die Übertragung
einer funktionellen Eigenschaft eines Trägermaterials auf einen Oberstoff
durch die zwischen Träger
und Oberstoff befindliche Haftmassenbeschichtung beeinträchtigt wird.
Weiterhin sind die Möglichkeiten,
verschiedene funktionelle Eigenschaften zu übertragen sehr beschränkt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein fixierbares, textiles Flächengebilde
zu schaffen, insbesondere verwendbar als fixierbarer Einlagestoff
in der Textilindustrie, welches hinsichtlich der Übertragung
funktioneller Eigenschaften, beispielsweise auf einen Oberstoff,
optimiert ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
mit einem fixierbaren textilen Flächengebilde mit allen Merkmalen
des Patentanspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Gemäß der Erfindung
wird bei einem fixierbaren textilen Flächengebilde, welches insbesondere
als fixierbarer Einlagestoff in der Textilindustrie verwendbar ist
und welches einen Träger
auf Basis eines Vliesstoffs, Gewebes, Gestricks, Gewirkes oder dergleichen
aufweist, der mindestens auf einer Seite mit einer Haftmassenbeschichtung
versehen ist, auf die Haftmassenbeschichtung wenigstens eine zusätzliche
Lage aus Fasern, die eine vorgegebene Funktionalität aufweist,
aufgebracht.
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Nachfolgend
wird die Erfindung ohne Beschränkung
der Allgemeinheit am Beispiel der Verwendung eines erfindungsgemäßen fixierbaren
textilen Flächengebildes
als fixierbarer Einlagestoff in der Textilindustrie beschrieben.
Der Einsatz eines erfindungsgemäßen fixierbaren
textilen Flächengebildes
ist jedoch nicht auf diese Anwendung beschränkt. Auch andere Anwendungen
sind denkbar, beispielsweise als fixierbares textiles Flächengebilde
bei Heintextilien, wie Polstermöbel,
verstärkte
Sitzkonstruktionen, z.B. für
Sitzbezüge
oder fixierbare und dehnbare Faserflächengebilde in der Automobilausstattung.
Die nachfolgenden Ausführungen sind
ohne weiteres auch auf andere Anwendungen des erfindungsgemäßen fixierbaren
textilen Flächengebildes,
z.B. die oben genannten, anwendbar.
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Im
fixierten Zustand, beispielsweise in Kleidungstücken, ist die zusätzliche
Faserschicht zwischen dem Oberstoff und dem Träger des Einlagestoffes angeordnet.
Die Fixierung des Einlagestoffes kann beispielsweise mit einem in
der textilen Industrie üblichen
Verfahren (z.B. Fixierpresse) erfolgen. Je nach verwendeter Faserschicht
erhält
man dadurch eine zur Funktionalität des Trägermaterials hinzukommende,
zusätzliche
Funktionalität
im fixierten Zustand mit dem Oberstoff. Die Funktionalität ist zum
Oberstoff gerichtet und kann durch dessen engen Kontakt optimal
ihre Funktion entfalten. Die eingebrachte zusätzliche oder veränderte Funktionalität können voluminöse Haptik
der Einlage, Elastizität,
Weichheit, Griff, Antistatik, Farbe, Geruchshemmung, Wasserdampfdurchlässigkeit,
Winddichtheit, Dämpfung,
Isolation, Haftungsverstärkung
zum Oberstoff oder dergleichen sein. Diese Beispiele sind exemplarisch
und die erzielte Funktionalität
ist nicht auf diese Beispiele beschränkt. Die funktionellen Eigenschaften
von Zusatzfaserschicht und Träger
können
gleich sein und sich damit verstärken,
oder aber auf unterschiedlichen Gebieten liegen. So kann es vorteilhaft
sein, beide Lagen, d.h. Träger
und Zusatzfaserschicht elastisch auszubilden, um dem Oberstoff eine
erhöhte
Elastizität
zu verleihen. Ein Beispiel für
unterschiedliche funktionellen Eigenschaften sind die wasserabweisende Ausrüstung des
Trägermaterials
und die Herstellung der Zusatzfaserschicht aus elastischen Fasern.
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Es
hat sich bei der vorliegenden Erfindung in überraschender Weise gezeigt,
dass das erfindungsgemäße fixierbare
textile Flächengebilde
trotz zusätzlicher
Faserschicht auf der Haftmassenschicht sehr gut am Oberstoff haftet.
Die Abdeckung der Haftmassenschicht führt, wie im Rahmen der Ausführungsbeispiele
noch gezeigt wird, offensichtlich zu keiner signifikanten Reduzierung
der Haftung zum Oberstoff im Vergleich zu einer nicht abgedeckten
Haftmassenschicht. Dies könnte
darauf zurückzuführen sein,
dass die thermisch erweichte Haftmasse beim Fixieren an dem Oberstoff
die zusätzliche
Faserschicht zum Oberstoff hin wenigstens teilweise durchdringt
und dort für
die Verklebung sorgt.
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Andererseits
wird durch die Abdeckung der Haftmassenschicht die Gefahr des Verklebens
bzw. Verhakens der Lagen zueinander (Einlagestoff/Einlagestoff)
vermindert.
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Die
erfindungsgemäße Lösung erlaubt
weiterhin eine Standardisierung bei Träger und Haftmassenschicht mit
einer späteren
Aufbringung der zusätzlichen
Faserschicht. Dies erlaubt eine wirtschaftliche Produktionsweise,
da erst in einem späten
Prozessschritt die Eigenschaften des fixierbaren textilen Flächengebildes nochmals
verändert
werden können.
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Als
Träger
für das
erfindungsgemäße fixierbare
textile Flächengebilde
können
Vliesstoffe, Gewebe, Gewirke, Gestricke oder dergleichen dienen.
Der Träger
kann ein- oder mehrlagig sein.
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Die
Haftmassenbeschichtung wird in der Regel durch Polymere, vorzugsweise
thermoplastische Polymere gebildet. Die thermoplastischen Polymere
können beispielsweise
polyester- polyamid-, polyolefin- oder polyurethan- oder ethylvinylacetat-basierend
sein. Kombinationen der verschiedenen Polymere oder Blends sind
ebenfalls möglich.
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Die
Haftmassenbeschichtung kann sich kontinuierlich über die gesamte Oberfläche des
Trägers
erstrecken, sie kann aber auch diskontinuierlich aufgebracht sein,
beispielsweise in Form eines Punktmusters oder dergleichen.
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Der
Haftmassenauftrag kann über
die hinlänglich
bekannten Verfahren erfolgen (z.B. Pulverpunkt-, Pastendruck-, Doppelpunkt-,
Streu-, Hotmeltverfahren). Bevorzugt kommt ein Doppelpunktverfahren
zum Einsatz, da mit diesem Verfahren eine sehr gute Haftung erzielt
wird. Dies könnte
darauf zurückzuführen sein, dass
bei diesem Verfahren die Haftmasse sehr gerichtet die zusätzliche
Faserschicht durchdringt. Bei Anwendung eines Doppelpunktverfahrens
hat die erfindungsgemäße Abdeckung
der Haftmassenschicht mit einer zusätzlichen Faserschicht den weiteren
Vorteil, dass sich weniger Haftmassenteilchen ablösen können.
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Die
zusätzliche
Faserschicht kann aus einer oder mehreren Lagen aufgebaut sein.
Die zusätzliche
Faserschicht bzw. die einzelnen Lagen können Natur- und/oder Chemiefasern umfassen. Je
nach Prozessführung
haftet die aufgebrachte Faserschicht auf dem Träger/Haftmasse-Verbund durch
eine stabile mechanische und/oder thermische (falls die Haftmasse
etwas anschmilzt) Verhakung. Dieses Komposit kann gegebenenfalls
zusätzlich
chemisch oder über
Nadeln (mechanisch oder wasserstrahl-gebunden) noch intensiver verbunden
werden.
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Beispiele
für geeignete
Chemiefasern sind Polyester, Polyamide, Celluloseregeneratfasern,
Polyolefine, Polyurethane bzw. deren jeweilige Copolymere und Variationen,
gegebenenfalls zusätzlich
ausgerüstet
mit Textilhilfsmitteln wie Siliconen, Antistatika, usw. oder in
die Faser eingearbeiteten Wirkstoffen (wie Flammschutzmittel usw.).
Die Chemiefasern können
Stapelfasern oder direkt schmelzgesponnene endlose (z.B. Spinnvliesstoffe)
oder direkt schmelzgesponnene endliche Fasern (z.B. Meltblown-Fasern)
sein. Geeignete Polymere für
den Schmelzspinnprozess sind beispielsweise alle bekannten thermoplastisch
faserbildenden Typen. Geeignet sind insbesondere alle Fasertiter
bis zu 10 dtex. Bei gröberen
Fasertitern, d.h. > 10
dtex nimmt die Fasersteifigkeit so weit zu, dass sie in der Regel
für diesen
Zweck nicht mehr eingesetzt werden.
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Besonders
geeignete Fasertiter sind Mikrofasern mit einem Titer < 1 dtex. Es hat
sich gezeigt, dass sich die Zusatzfaserschicht bei Verwendung solcher
Mikrofasern mit einer homogenen dichten Struktur ausbildet, wodurch
sich auch die funktionelle Eigenschaft, z.B. eine vorgegebene Elastizität, in der
gesamten Schicht homogen ausbildet.
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Die
am häufigsten
verwendeten Einlagestoffe mit funktionellen Eigenschaften sind solche,
die geeignet sind, die Funktionalität „elastisches Verhalten" auf einen Oberstoff
zu übertragen.
Solche Einlagestoffe weisen erfindungsgemäß eine zusätzliche Faserschicht aus elastischen
Fasern auf der Haftmassenseite des Einlagestoffes auf.
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Hierzu
sind besonders schmelzgesponnene Feinfasern aus elastischen Polymeren
geeignet.
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Die
elastischen Feinfasern werden vorzugsweise mittels eines Spinnverfahrens
hergestellt. Insbesondere können
sie in einfacher und kostengünstiger
Weise direkt auf die Haftmassenbeschichtung des Einlagestoffes aufgesponnen
werden, da sie in der Regel beim Auftreffen auf die Unterlage noch
klebrig genug sind, um auch ohne weitere Hilfsmittel oder Maßnahmen
gut an der Unterlage zu haften.
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Besonders
geeignet sind hierzu Schmelzspinnverfahren auf Basis Meltblown,
da sich mit diesen Verfahren sehr feintitrige und homogene Faserstrukturen
als Funktionsschicht erhalten lassen.
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Als
schmelzspinnbare elastische Polymere sind insbesondere alle faserbildenden
elastischen Thermoplaste geeignet, wie zum Beispiel elastische Copolyester
(z.B. Copolyetherester), elastische Copolyamide (z.B. Polyether-Block-Copolyamide),
besonders bevorzugt elastische Polyurethane mit aromatischen und/oder aliphatischen
Ketten, basierend auf Polyester-, Polyether- und/oder Polycaprolacton-Chemie.
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Eine
gute Verklebung mit dem Oberstoff wird insbesondere dann erzielt,
wenn das Flächengewicht
der zusätzlichen
Faserschicht 30 g/m2 nicht übersteigt.
Bei größeren Flächengewichten
nimmt durch die zunehmende Abdeckung der Haftmassenbeschichtung
die Haftung zum Oberstoff in der Regel schon stark ab. Bei Flächengewichten
kleiner als 15 g/m2 wird eine besonders
gute Haftung erzielt. Die Angabe einer unteren Grenze für das Flächengewicht
ist nicht sinnvoll, da diese von dem gewünschten Effekt abhängt, insbesondere auch
von der gewünschten
Intensität
der zu übertragenden
Funktionalität
der Zusatzschicht. Dies lässt
sich von dem Fachmann in einfacher Weise anhand einiger Routine-Experimente
ermitteln. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden
das Fasermaterial der zusätzlichen
Faserschicht und/oder die Fixiertemperatur so gewählt, dass
die Faserschicht beim Fixieren mit dem Oberstoff leicht anschmilzt
und somit mit zur Verklebung beiträgt. In diesem Fall lässt sich
eine besonders gute Übertragung
der funktionellen Eigenschaften des Einlagestoffes auf den Oberstoff
erzielen, zum einen durch den Einsatz der zusätzlichen Faserschicht, die
entweder die funktionellen Eigenschaften des Trägermaterials des Einlagestoffes
verstärkt oder
um weitere funktionelle Eigenschaften ergänzt, zum anderen durch die sehr
gute Haftung aufgrund der zusätzlichen
Klebewirkung der Fasern. In diesem Fall ist auch die Dicke der zusätzlichen
Faserschicht nicht auf den oben angegebenen Grenzwert beschränkt.
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Die
jeweiligen Schmelzpunkte der verwendeten Faserpolymere der zusätzlichen
Faserschicht richten sich nach dem gefordertem Eigenschaftsprofil
des fixierbaren Einlagestoffes. Um zu gewährleisten, dass in der Anwendung
z.B. beim Glätten
eines Kleidungsstückes
mit einem erfindungsgemäßen Einlagestoff,
beispielsweise mit einem sehr heißem Bügeleisen oder beim intensiven
Aufdämpfen
des Kleidungsstückes,
die Faserstruktur der zusätzlichen
Faserschicht nicht aufschmilzt, sollten Faserpolymere mit einem
Schmelzpunkt größer als
ca. 165°C
zum Einsatz kommen.
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In
der vorliegenden Anmeldung ist ohne Beschränkung der Allgemeinheit die
am häufigsten
eingesetzte Variante eines Einlagestoffes mit einseitiger Haftmassenbeschichtung
beschrieben. Die vorliegende Erfindung ist jedoch auch auf solche
textilen fixierbaren Flächengebilde
anwendbar, die einen Träger
mit einer Haftmassenbeschichtung auf der Vorder- und Rückseite
umfassen. Bei einem solchen textilen fixierbaren Flächengebilde
können
sowohl nur auf einer als auch auf beiden Haftmassenbeschichtungen
erfindungsgemäße zusätzliche
Faserschichten vorgesehen sein.
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Nachfolgend
wird die Erfindung ohne Beschränkung
der Allgemeinheit anhand von Ausführungsbeispielen und der Figur
näher erläutert:
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Ausführungsbeispiele
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In
der Tabelle 1 sind für
verschiedene Einlagestoffe mit unterschiedlichen Basismaterialien
und Haftmassenbeschichtungen die Primärtrennkraftwerte von Produktbeispielen
ohne zusätzliche
Faserschichten („a"-Beispiele) und Produktbeispielen
mit jeweils analogem Aufbau, aber mit unterschiedlichen zusätzlichen Faserschichten
gemäß der vorliegenden
Erfindung („b"-Beispiele) auf der
Haftmassenseite in direktem Vergleich dargestellt.
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Das
Aufbringen dieser zusätzlichen
Faserschicht erfolgte durch direktes Bespinnen der Haftmassenseite
mit einem thermoplastischen Polymer mit unterschiedlichen Flächengewichten
an einer Meltblown-Anlage.
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Die
Fixierung der in der Tabelle aufgeführten Einlagestoffe auf einem
hauseigenen Batist-Oberstoff erfolgte auf einer Durchlaufpresse
bei 140°C
für eine
Dauer von 12 sec. Die Bestimmung der Trennkraft erfolgt in Anlehnung
an DIN 54310 bzw. DIN EN ISO 6330. Die aufgeführten Trennkraftwerte werden
mit „sp" gekennzeichnet,
wenn beim Trennkrafttest die Haftung Oberstoff/Einlagestoff so stark
ist, dass bei der Testdurchführung
der Einlagestoff zerreißt,
bevor eine vollständige
Abschälung
durchgeführt
ist. Dies ist ein anzustrebender Maximalwert, da die Haftung prinzipiell
stärker
ist als die innere Festigkeit des Einlagestoffes. Eine Abschälung der
Lagen wird dagegen mit „MW" gekennzeichnet.
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Tabelle
1: Messung der Primärtrennkraft
ab verschiedenen Mustern
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Erläuterungen
zu Tabelle 1:
- TPU Meltblown(1):
polyesterbasierendes thermoplastisches aromatisches Polyurethan
mit einer Shore A Härte von
85, MFI 17 bei 210°C,
2,16 kp und einem Schmelzbereich von 170-184°C (Koflerheizbank), versponnen bei
einem Feuchtegehalt von < 0,1%
auf einer Standard-Meltblownanlage.
- TPU Meltblown(2): polyetherbasierendes
thermoplastisches aromatischen Polyurethan mit einer Shore A Härte von
85 und einem Schmelzbereich von 160-175°C, versponnen bei einem Feuchtegehalt
von < 0,1% auf
einer Standard-Meltblownanlage.
- PES Meltblown(3): thermoplastisches
Copolyester basierendes Elastomer mit einer Shore D Härte von
36, MVR 30 bei 210°C,
2,16 kp und einem Schmelzpunkt von ca. 195°C, versponnen bei einem Feuchtegehalt < 0,1% auf einer
Standard Meltblown-Anlage.
- NW: Random gelegter Vliesstoff aus Stapelfasern, thermisch kalanderverfestigt
nach dem PS-Verfahren bei einer Verschweißfläche der Gravur von 12%.
- G: Gewebe
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Man
erkennt, dass die erfindungsgemäßen Einlagenstoff
Muster „b" trotz Abdeckung
der Haftmassenbeschichtung mit einer zusätzlichen Faserschicht durchaus
vergleichbare Primärtrennkräfte aufweisen
wie die Einlagenstoff ahne zusätzlichen
Faserschicht. Die Haftung zum Oberstoff wird somit trotz Abdeckung
der Haftmassenbeschichtung durch die zusätzliche Faserschicht nicht
beeinträchtigt.
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In
Tabelle 2 sind zum Nachweis der Übertragung
einer funktionellen Eigenschaft der Zusatzfaserschicht auf den Oberstoff
die Ergebnisse von Elastizitätsmessungen
an Einlagestoffen aus unterschiedlichen Materialien mit und ohne
Zusatzfaserschicht dargestellt.
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Es
wurden die folgenden Muster hergestellt:
- Muster 1b: Ein
Vliesstoff 70% Polyamid Stapelfasern in 1.7 dtex/30 Polyester Stapelfasern
in 1.7 dtex, 25 g/m2, PS verfestigt und
beschichtet mit 9 g/m2 Polyamid Haftmasse
nach dem Doppelpunktverfahren mit einer cp 52 Druckschablone und
einer erfindungsgemäß zusätzlich aufgebrachten
Faserschicht von 10 g/m2 Polyurethan (analog
Muster 1b aus Tabelle 1).
- Muster 1a: Ein marktüblicher
Vliesstoff 70% Polyamid Stapelfasern in 1.7 dtex/30% Polyester Stapelfasern
in 1.7 dtex, 25 g/m2, PS verfestigt und
beschichtet mit 9 g/m2 Polyamid Haftmasse
nach dem Doppelpunktverfahren mit einer cp 52 Druckschablone (analog
Muster 1a aus Tabelle 1).
- Muster C: Ein marktübliches
bielastisches Gewebe aus 100% Polyestergarn dtex 33f18, Leinwandbindung,
24 g/m2, beschichtet mit 9 g/m2 Polyamid
Doppelpunktbeschichtung mit einer cp 52 Druckschablone.
- Muster D: Ein marktüblicher
Vliesstoff aus 100% Polyamid Stapelfasern in 1.7 dtex, 35 g/m2, PS verfestigt und beschichtet mit 10 g/m2 Polyamid Haftmasse nach dem Doppelpunktverfahren
mit einer cp 52 Druckschablone.
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Die
oben aufgeführten
Muster wurden mit einer Zwickprüfmaschine
den nachfolgend beschriebenen, mit M I und M II bezeichneten Prüfungen unterzogen.
Die Messergebnisse sind in Tabelle 2 dargestellt.
- Messung
M I: das Material wird mit ca. 3 N/5cm in Querrichtung gedehnt und
die prozentuale Dehnung bei ca. 3 N/5cm bestimmt. Nach diesem Test
lässt man
die Ware relaxieren und wiederholt diesen Test am selben Muster
10 mal. Aufgeführt
sind in Tabelle 2 Messdaten nach einmaliger, fünfmaliger und zehnmaliger Messung.
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Nach
der zehnmaligen Messung bestimmt man, ob der Probenkörper/Ware
sich während
des Messzyklusses gelängt
hat. Die Längung
der Ware, d.h. der mangelnde Rücksprung
wird in prozentualer Änderung gegenüber der Ursprungslänge angegeben.
Um diesen Wert zu bestimmen, wird am Probenkörper eine definierte Länge vor
Messbeginn aufgezeichnet.
- Messung M II: das Material wird
in Querrichtung auf ca. 20% gedehnt und die benötigte Kraft für eine Dehnung von
ca. 20% gemessen. Nach dem Test lässt man die Ware relaxieren
und wiederholt den Test noch zehnmal an denselben Muster. Aufgeführt sind
in Tabelle 2 Messdaten nach einmaliger, fünfmaliger und zehnmaliger Messung.
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Nach
der zehnmaligen Messung bestimmt man, ob der Probenkörper/Ware
sich während
des Messzyklus gelängt
hat. Die Längung
der Ware, d.h. der mangelnde Rücksprung
wird in prozentualer Änderung
gegenüber
der Ursprungslänge
angegeben. Um diesen Wert zu bestimmen, wird am Probenkörper eine
definierte Länge
vor Messbeginn aufgezeichnet.
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Tabelle
2: Elastizitätsmessungen
an verschiedenen Mustern
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Die
Messungen M I zeigen, dass sich ein Standardeinlagenvliesstoff Muster
1a zwar bei kleinen Kräften
wiederholt dehnen und relaxieren lässt, allerdings beobachtet
man gegenüber
dem erfindungsgemäßen Einlagestoff
Muster 1b doch eine deutlich erhöhte
Längung
nach Beendigung dieser Messreihe. Die Messung zeigt, dass der erfindungsgemäße Einlagestoff
1b (mit elastischer Zusatzfaserschicht) ein deutlich verbessertes
Erholungsvermögen
und damit deutlich verbesserte elastische Eigenschaften als das
herkömmlich
aufgebaute Muster 1a besitzt. Da beide Muster mit Ausnahme der Zusatzfaserschicht
bei Muster 1b einen analogen Aufbau besitzen, sind die obigen Messergebnisse
ein sicherer Nachweis dafür,
dass die guten elastischen Eigenschaften des erfindungsgemäßen Musters
1b auf die elastischen Eigenschaften der Zusatzfaserschicht zurückzuführen sind.
Bei Verbindung mit einem Oberstoff werden sich diese auf den Oberstoff übertragen.
Muster C, welches eine marktübliche
bielastische Gewebeeinlage darstellt und Muster D lassen sich mit
diesen relativ kleinen Kräften
deutlich weniger stark dehnen als der erfindungsgemäße Einlagestoff
Muster 1b und sind somit diesem gegenüber benachteiligt.
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Bei
der Messung M II werden die Materialien bis zu einer Dehnung von
20% wiederholt belastet. Der erfindungsgemäße Einlagestoff Muster 1b zeigt
in Übereinstimmung
mit den obigen Messergebnissen gute Rückstellkräfte bei niedrigen Dehnungskräften. Die
Längung
der Materialprobe des Musters 1b nach Durchfahren des Messzyklus
ist ebenfalls gering, was auf eine gute Erholung des Materials schließen lässt. Der Standardvliesstoff
Muster 1a lässt
sich zwar wiederholt verdehnen, doch erfährt die Probe eine sehr große Längung und
besitzt keine Wiederholung, d.h. das Material ist nicht elastisch.
Auch diese Messung belegt die erfindungsgemäße Wirkung der elastischen
Zusatzfaserschicht auf den Oberstoff.
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Muster
D kann die Beanspruchungen nicht ausreichend standhalten und zerreißt während der
Prüfung.
Die Ware ist nicht ausreichend dehnfähig und nicht elastisch. Die
handelsübliche
bielastische Gewebeeinlage Muster C erfährt während der Messung eine Längung des
Materials, wodurch immer höhere
Kräfte
aufgewendet werden müssen.
Gleichzeitig werden die Elastizitäten werden durch den Test herausgezogen.
Das Material C, welches den Stand der Technik für bielastische Gewebeeinlagen
darstellt, ist somit für
reversible Dehnungen von 20% nicht geeignet.
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Zusammenfassend
lässt sich
feststellen, dass die Messergebnisse in den Tabellen 1 und 2 zeigen, dass
der erfindungsgemäße Einlagestoff
hinsichtlich seiner auf die Zusatzfaserschicht zurückzuführenden
guten Dehn- und Relaxiereigenschaften den herkömmlichen Materialien deutlich überlegen
ist. Weiterhin ist erkennbar, dass bei dem erfindungsgemäßen Einlagestoff
die Haftung zum Oberstoff durch die Abdeckung der Haftmassenschicht
mit der elastischen Zusatzfaserschicht nicht beeinträchtigt wird.
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Figurenbeschreibung
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Es
zeigt: 1 in einer schematischen Querschnittsdarstellung
ein erfindungsgemäßes fixierbares textiles
Flächengebilde.
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Man
erkennt in 1 ein erfindungsgemäßes fixierbares
Flächengebilde 1,
welches einen Träger 2 mit
einer Haftmassenbeschichtung 3 und auf der Haftmassenbeschichtung 3 befindlicher
zusätzlicher
Faserschicht 4 umfasst. Die Haftmassebeschichtung 3 ist
diskontinuierlich aufgebracht. Sie wird im dargestellten Ausführungsbeispiel
ohne Beschränkung
der Allgemeinheit durch Haftmassenpunkte 5 gebildet. Da
die zusätzliche
Faserschicht im fixierten Zustand in direktem Kontakt mit einem
hier nicht dargestellten Oberstoff steht und mit diesem insbesondere
fest verbunden ist, ist die Übertragung
ihrer funktionellen Eigenschaften auf den Oberstoff besonders wirksam.