DE102005057153A1 - Vorrichtung zum Verdecken eines Spalts - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung zum Verdecken eines Spalts (20) zwischen einem Gehäuse (1) eines Haushaltsgeräts und einer diesem benachbarten Oberfläche (4) umfasst zwei Profilelemente (25, 30), von denen ein erstes (25) zur Befestigung an der Oberfläche (4) und das zweite (30) zur Befestigung an dem Gehäuse (1) ausgelegt ist, wobei eines der Profilelemente (30) eine Nut und das andere (25) eine Feder (28) umfasst und die Feder (28) in Breitenrichtung des Spalts (20) in die Nut einführbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verdecken eines Spalts zwischen einem Gehäuse eines Haushaltsgeräts und einer diesem benachbarten Oberfläche.
- Um in einer Küche aus Haushaltsgeräten und Schränken einen Verbund von mit einheitlichem Erscheinungsbild zu schaffen, ist es üblich, Einbau-Haushaltsgeräte jeweils in Nischen eines Küchenmöbels einzusetzen und sie mit einer Möbelplatte zu verblenden, die die gleichen Gestaltungsmerkmale wie benachbarte Schranktüren aufweist. Da die Möbelnischen vorgegebene Rasterabmessungen haben, an die die Abmessungen des Einbaugerätes und seiner Frontplatte angepasst sind, können auffällige Spalte zwischen dem Gerät und benachbarten Möbelteilen vermieden werden.
- Wenn ein Haushaltsgerät in Standbauweise in einem Zwischenraum zwischen vorhandenen Möbeln oder Geräten oder unter z. B. einem Hängeschrank aufgestellt werden soll, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Zwischenraum Rasterabmessungen hat. Stattdessen treten zwischen dem Haushaltsgerät und den benachbarten Möbeln oder Geräten Spalte auf, die unterschiedliche Breiten haben können. Diese Spalte beeinträchtigen das Erscheinungsbild, und sie sind auch im täglichen Gebrauch störend, da Gegenstände und Schmutz hineingelangen können, die nur unter Mühen wieder entfernt werden können.
- Aufgabe der Erfindung ist, eine Vorrichtung zum Verdecken eines Spalts zwischen einem Gehäuse eines Haushaltsgeräts und einer diesem benachbarten Oberfläche anzugeben, die leicht montierbar ist, aus einer kleinen Zahl von Teilen besteht und an Spalte unterschiedlicher Breite leicht anpassbar ist.
- Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zum Verdecken eines Spalts zwischen einem Gehäuse eines Haushaltsgeräts und einer diesem benachbarten Oberfläche, mit zwei Profilelementen, von denen ein erstes zur Befestigung an der Oberfläche und das zweite zur Befestigung an dem Gehäuse ausgelegt ist, wobei eines der Profilelemente eine Nut und das andere eine Feder umfasst und die Feder in Breitenrichtung des Spalts in die Nut einführbar ist. Indem man bei der Montage die Feder je nach Spaltbreite unterschiedlich weit in die Nut eintauchen lässt, ist eine Anpassung an unterschiedliche Spaltbreiten möglich, ohne dass hierfür unterschiedliche Modelle der Profilelemente bereitgestellt werden müssten.
- Eine besonders weitgehende Anpassbarkeit an unterschiedliche Spaltbreiten ist dadurch erreichbar, wenn die Feder in Einführungsrichtung aufeinanderfolgende Schwachstellen aufweist, an denen sie z. B. durch Abbrechen oder Abschneiden gekürzt werden kann.
- Diese Schwachstellen sind vorzugsweise Rillen. Diese legen nicht nur eine Sollbruchstelle fest bzw. führen ein Schneidwerkzeug, sondern ermöglichen gleichzeitig einen verbesserten Zusammenhalt von Nut und Feder durch Verrastung.
- Um die Bewegbarkeit des Haushaltsgeräts in Bezug auf die Oberfläche zu beseitigen oder zumindest einzuschränken, umfasst die Vorrichtung ferner vorzugsweise ein verformbares Kopplungsteil zur den Spalt überbrückenden Befestigung an dem Gehäuse und der Oberfläche.
- Das Kopplungsteil umfasst eine vorzugsweise erste Platte zur Befestigung an dem Gehäuse, eine zweite Platte zur Befestigung an der Oberfläche sowie ein mit beiden Platten gelenkig zusammenhängendes Zwischenstück. Ein solches Kopplungsteil erlaubt wegen seiner Gelenkigkeit die Anbringung in unterschiedlich breiten Spalten. Insbesondere im Falle eines horizontalen Spalts zwischen dem Gehäuse und einem darüber fest montierten Möbel wie etwa einem Hängeschrank ist es trotzdem ausreichend, um das Gehäuse in Bezug auf das Möbel zu fixieren.
- Die zweite Platte des Kopplungsteils kann ferner dazu dienen, das erste Profilelement an der Oberfläche anzuklemmen.
- Vorteilhafterweise ist an einer Hauptoberfläche der zweiten Platte ein Vorsprung gebildet, durch den sich ein Schraubloch zur Verschraubung an der Oberfläche erstreckt. Während der Vorsprung beim Verschrauben an der Oberfläche des Möbels mit dieser in Kontakt kommt, bleibt zwischen den Vorsprung umgebenden Teilen der Hauptoberfläche der zweiten Platte und der Oberfläche des Möbels ein Spalt bestehen, in den das erste Profilelement noch eingeschoben werden kann, wenn das Kopplungsteil bereits an der Oberfläche des Möbels befestigt ist.
- Um ein solches nachträgliches Einschieben zu erleichtern, weist ein Schenkel des ersten Profilelements vorzugsweise einen randoffenen Schlitz auf, der bemessen ist, um den Vorsprung der zweiten Platte aufzunehmen.
- Das zweite Profilelement ist auf Seiten des Gehäuses vorzugsweise befestigt durch Einstecken in einen Spalt, der einerseits von dem Gehäuse selbst und andererseits von der ersten Platte des Kopplungsteils begrenzt ist.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
-
1 ein Beispiel für eine Einbaukonfiguration eines Haushaltsgerätes zwischen benachbarten Möbeln, in der die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung anwendbar ist; -
2 eine perspektivische Ansicht eines zur Kopplung des Haushaltsgerätes mit benachbarten Möbeln dienenden Kopplungsteils; -
3 eine perspektivische Ansicht des Haushaltsgerätes mit am Korpus montiertem und an ein benachbartes Möbel gekoppeltem Kopplungsteil; -
4 einen vertikalen Schnitt durch das Kopplungsteil und zu ihm benachbarte Teile des Haushaltsgerätes und eines darüber montierten Hängeschrankes in der Einbaukonfiguration der1 ; und -
5 eine perspektivische Ansicht eines Profilelements. - In der in
1 gezeigten Konfiguration ist ein Haushaltsgerät1 in einen Zwischenraum eingeschoben, der rechts und links durch Möbel2 ,3 , die höher als das Gerät1 sind, und nach oben durch einen Hängeschrank4 begrenzt ist. Um eine Stellung des Geräts1 dauerhaft aufrecht zu erhalten, in der die Frontseite des Geräts1 in Bezug zu denen der benachbarten Möbel2 ,3 ,4 korrekt ausgerichtet ist, ist es notwendig, das Gerät1 in dem Zwischenraum in Bezug zu dem Möbeln zu fixieren. Spalte zwischen dem Gerät1 und den Möbeln2 ,3 ,4 , in denen ein Kopplungsteil zu diesem Zweck angebracht werden könnte, sind jedoch unzugänglich, sobald das Gerät1 in dem Zwischenraum platziert ist. -
2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Kopplungsteils, das, wenn es an dem Haushaltsgerät1 montiert wird, bevor letzteres in den Zwischenraum eingeschoben wird, nach dem Einschieben und Ausrichten eine Kopplung des Geräts an die benachbarten Möbel ermöglicht. - Das einteilig aus Blech ausgestanzte Kopplungsteil
5 umfasst eine im Wesentlichen rechteckige Grundplatte6 , deren Breite der des Haushaltsgerätes1 entspricht. Über eine vordere Kante der Grundplatte6 stehen in gleichmäßigen Abständen voneinander Befestigungslaschen8 über. Beiderseits jeder Befestigungslasche8 sind Schlitze7 in die Grundplatte6 geschnitten. Entlang der Vorderkante der Grundplatte6 sowie jeweils zwischen den Enden von zwei einander benachbarten Schlitzen7 sind Gruppen9 ,10 von Langlöchern ausgestanzt. Die Schlitze7 und die Gruppen von Langlöchern9 ,10 begrenzen jeweils Zwischenstücke11 , die entlang der Gruppen9 ,10 sowohl in Bezug auf die Befestigungslaschen8 als auch auf den Rest der Grundplatte6 leicht biegsam sind. - Weitere Befestigungslaschen
12 sind an den Längsenden der Grundplatte6 gebildet und von dieser ebenfalls durch Gruppen von Langlöchern13 abgesetzt. In der in2 gezeigten Konfiguration sind die Befestigungslaschen12 jeweils entlang der Langlöcher13 auf die Oberseite der Grundplatte6 zurückgebogen. - Alternativ zu der in der Fig. gezeigten einteiligen Verbindung zwischen der Grundplatte
6 und den seitlichen Befestigungslaschen12 käme auch eine Scharnierverbindung, z. B. vom Typ Klavierband, in Betracht. - Löcher
14 in der Grundplatte6 dienen zur Verschraubung des Kopplungsteils5 am Korpus des Haushaltsgerätes1 ; Löcher15 ,16 in den Befestigungslaschen8 ,12 zum Verschrauben der Laschen an benachbarten Möbeln2 ,3 ,4 , soweit vorhanden. Die Befestigungslaschen8 weisen jeweils einen langgestreckten, nach oben gerichteten Vorsprung17 auf, in welchem die Löcher15 gebildet sind. - Das Kopplungsteil
5 ist in verschiedenen Aufstellungskonfigurationen anwendbar. So zeigt3 eine von1 verschiedene Konfiguration mit dem Haushaltsgerät1 , einem von vorne betrachtet links von dem Haushaltsgerät1 aufgestellten Möbel2 sowie der Kopplungsplatte5 . Der Hängeschrank4 ist nicht vorhanden, so dass die Oberseite des Haushaltsgeräts1 nach dessen Platzierung zugänglich ist. Das Haushaltsgerät hat einen Korpus18 und eine daran angeschlagene, in der Figur teiloffen dargestellte Tür19 . Das Kopplungsteil5 ist an der Oberseite des Korpus18 in einer Stellung verschraubt, in welcher die vordere Kante der Grundplatte6 in etwa mit der oberen vorderen Kante des Korpus18 zusammenfällt. Die Befestigungslaschen8 liegen mit der Grundplatte6 in einer gleichen Ebene und stehen über die Vorderseite des Korpus18 über, jedoch nicht so weit, dass sie auch die vordere Kante37 der Tür19 in deren geschlossener Stellung überstehen würden. Die Grundplatte6 erstreckt sich von einer seitlichen Kante38 der Oberseite des Korpus18 zur anderen. - Eine der seitlichen Befestigungslaschen
12 ist um 90° um eine Achse hochgeschwenkt, die im Wesentlichen mit der benachbarten Kante38 zusammenfällt, so dass die Befestigungslasche12 an der Seitenwand des Möbels2 anliegt, und ist an dieser angeschraubt, so dass sie das Haushaltsgerät1 in Bezug auf das Möbel2 in einer Stellung fixiert, in welcher die Tür19 in geschlossener Stellung bündig mit der Vorderseite des Möbels2 ist oder in anderer Weise wunschgemäß ausgerichtet ist. - Um das Haushaltsgerät
1 an ein Möbel zu koppeln, das die gleiche Höhe wie es selbst hat, kann eine der seitlichen Befestigungslaschen12 aus der in2 gezeigten Stellung um 180° in eine horizontale, seitlich über den Korpus18 überstehende Stellung geschwenkt werden, in der sie auf der Oberseite des Möbels anliegt und von oben in diesem verschraubt werden kann. - Wenn über dem Haushaltsgerät
1 kein Möbel montiert ist, wie in3 gezeigt, ist es möglich, die nach vorn überstehenden Befestigungslaschen8 jeweils entlang der Langlöcher9 oder10 zurückzuschwenken, so dass die Laschen8 auf der Grundplatte6 zu liegen kommen und von vorn auch dann praktisch nicht mehr sichtbar sind, wenn die Tür19 offen ist. - Die Nutzung der Laschen
8 zur Kopplung des Gerätes1 an einen darüber angeordneten Hängeschrank4 ist in4 anhand eines vertikalen Schnitts gezeigt, welcher das Kopplungsteil5 sowie jeweils ein Stück der Decke des Korpus18 und des Bodens des Hängeschrankes4 zeigt. Zwischen beiden befindet sich ein Spalt20 , dessen Breite in jeder Einbausituation eine andere sein kann. Das Kopplungsteil5 ist am Korpus18 vor dem Einschieben des Gerätes unter den Hängeschrank4 durch Schrauben21 befestigt. Aus dieser Stellung heraus werden die Befestigungslaschen8 gegen die Bodenplatte des Schrankes4 gedrückt, wobei das Material des Kopplungsteils5 entlang der Gruppen von Langlöchern9 ,10 knickt und das Zwischenstück11 den in der Figur gezeigten schrägen Verlauf annimmt. Der Vorsprung17 der Lasche8 ist durch eine Schraube22 gegen den Schrank4 gedrückt gehalten. - Den Vorsprung
17 umgebende Bereiche23 (siehe2 ) bleiben dabei von der Unterseite des Schrankes4 durch einen schmalen Spalt24 beabstandet. In diesen Spalt ist ein erstes Abdeckprofil25 eingeschoben.5 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts dieses ersten Abdeckprofils25 . Es hat einen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt mit einem horizontalen Schenkel26 , in den in regelmäßigen Abständen randoffene Schlitze27 geschnitten sind. Diese Schlitze27 erlauben es, den horizontalen Schenkel26 in den Spalt24 einzuschieben, indem sie jeweils die Vorsprünge17 der an dem Schrank4 verschraubten Laschen8 aufnehmen. Ein vertikaler Schenkel28 verdeckt den Blick von vorn auf den Spalt20 und das darin montierte Kopplungsteil5 . - Der vertikale Schenkel
28 ist an seiner dem Korpus18 zugewandten Rückseite mit einer Vielzahl von sich horizontal erstreckenden Rillen29 versehen. Diese Rillen29 bilden Schwachstellen, entlang derer es leicht möglich ist, durch Schneiden oder Brechen den Schenkel28 einzukürzen und ihn so an die Breite des Spaltes20 anzupassen. - Da die Befestigungslaschen
8 über die Vorderseite des Korpus18 vorspringen müssen, um sie an der Unterseite des Schrankes4 verschrauben zu können, kann der vertikale Schenkel28 des Abdeckprofils25 den Korpus18 nicht berühren und kann daher auch nicht den Spalt20 komplett verschließen. Zu diesem Zweck dient ein zweites Abdeckprofil30 , das hier als Strangprofil von gleichbleibendem Querschnitt in Form einer flachen Rinne mit Seitenwänden31 ,32 ausgebildet ist. Eine der Seitenwände31 liegt an der Vorderseite des Korpus18 an, und die andere32 enthält eine nach oben offene Nut, in welche der vertikale Schenkel28 eingreift. Dabei ermöglicht die geriffelte Rückseite des Schenkels28 eine Verrastung des Schenkels28 in der Nut. - Von der Seitenwand
31 steht ein Steg33 horizontal ab, der in einen Spalt34 zwischen der Oberseite des Korpus18 und der Grundplatte6 eingreift. Ein Wulst35 am freien Ende des Steges33 ist an aus der Grundplatte6 ausgeklinkten Rastlaschen36 verrastet. - Nach dem Befestigen der Laschen
8 an dem Hängeschrank4 ermöglichen diese beiden Abdeckprofile25 ,30 eine vollständige Kaschierung des Spaltes20 mit zwei Handgriffen, durch Einstecken des Profils25 in den die Vorsprünge17 der Laschen8 umgebenden Spalt24 und anschließendes Einschieben des Abdeckprofils30 in den Spalt34 und Aufstecken auf den vertikalen Schenkel28 . - Es ist auch ohne zeichnerische Darstellung leicht vorstellbar, dass Profilelemente wie die Abdeckprofile
25 ,30 auch an einem Spalt zwischen dem Haushaltsgerät1 und den seitlich benachbarten Möbeln2 ,3 vorgesehen werden können, um diesen zu verdecken.
Claims (11)
- Vorrichtung zum Verdecken eines Spalts (
20 ) zwischen einem Gehäuse (1 ) eines Haushaltsgeräts und einer diesem benachbarten Oberfläche (4 ), mit zwei Profilelementen (25 ,30 ), von denen ein erstes (25 ) zur Befestigung an der Oberfläche (4 ) und das zweite (30 ) zur Befestigung an dem Gehäuse (1 ) ausgelegt ist, wobei eines der Profilelemente (30 ) eine Nut und das andere (25 ) eine Feder (28 ) umfasst und die Feder (28 ) in Breitenrichtung des Spalts (20 ) in die Nut einführbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (
28 ) in Einführungsrichtung aufeinanderfolgende Schwachstellen (29 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwachstellen (
29 ) Rillen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Profilelement (
30 ) an den Rillen (29 ) verrastbar ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner mit einem verformbaren Kopplungsteil (
5 ) zur den Spalt (20 ) überbrückenden Befestigung an dem Gehäuse (1 ) und der Oberfläche (4 ). - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsteil (
5 ) eine erste Platte (6 ) zur Befestigung an dem Gehäuse (1 ), eine zweite Platte (8 ) zur Befestigung an der Oberfläche (4 ) sowie ein mit beiden Platten (6 ,8 ) gelenkig zusammenhängendes Zwischenstück (11 ) umfasst. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (
6 ,8 ) und das Zwischenstück (11 ) einteilig sind und die gelenkige Verbindung des Zwischenstücks (11 ) mit den Platten (6 ,8 ) jeweils durch Schwachstellen (9 ,10 ) gebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Hauptoberfläche der zweiten Platte (
8 ) ein Vorsprung (17 ) gebildet ist und ein Schraubloch (15 ) sich durch den Vorsprung (17 ) erstreckt. - Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Profilelement (
25 ) an der Oberfläche (4 ) durch die zweite Platte (8 ) anklemmbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schenkel (
26 ) des ersten Profilelements (25 ) einen randoffenen Schlitz (27 ) aufweist, der bemessen ist, um den Vorsprung (17 ) der zweiten Platte (8 ) aufzunehmen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Platte (
6 ) und das Gehäuse (1 ) einen Spalt (34 ) begrenzen, in den das zweite Profilelement (30 ) eingesteckt ist.
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