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Die Erfindung betrifft eine Verdunkelungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug. Die Erfindung betrifft auch ein Fahrzeugdach für ein Kraftfahrzeug und ein Kraftfahrzeug.
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Aus dem Stand der Technik sind Verdunkelungsvorrichtungen (auch Rolloanordnungen genannt) mit Rollobahnen zur Verwendung in einem Fahrzeug bekannt. Derartige Verdunkelungsvorrichtungen dienen zum Schutz vor Sonneneinstrahlung unter einem transparenten Dachabschnitt des Fahrzeugs. Beispielsweise kann es sich dabei um ein Glaspanoramadach oder ein Schiebedach handeln. Typischerweise wird die Rollobahn in einer Auszugsrichtung, etwa der Fahrzeuglängsrichtung, gespannt. Zusätzlich wird die Rollobahn auch quer zur Auszugsrichtung gespannt, um ein Durchhängen der Rollobahn sowie ein Flattern oder Schwingen dieser zu vermeiden. Eine solche Rolloanordnung ist beispielsweise aus der
EP 2 004 430 B1 bekannt.
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Es ist eine Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt, eine Verdunkelungsvorrichtung anzugeben, welche besonders flach und kostengünstig herstellbar ist und zudem einen präzisen und geräuscharmen Betrieb ermöglicht.
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Gemäß einem Aspekt wird eine Verdunkelungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug offenbart. Die Verdunkelungsvorrichtung weist eine Rollobahn und eine Wickelwelle zum Auf- und Abwickeln der Rollobahn entlang einer Auszugsrichtung auf. Die Verdunkelungsvorrichtung weist in Bezug auf die Auszugsrichtung gegenüberliegend angeordnete Führungsschienen auf, die jeweils einen sich entlang der Auszugsrichtung erstreckenden Führungskanal aufweisen. Die Verdunkelungsvorrichtung weist weiter Verbindungselemente auf, die bezogen auf die Auszugsrichtung auf gegenüberliegenden Seiten an einem jeweiligen Seitenrand der Rollobahn angebunden sind. Die Verbindungselemente sind bevorzugt als Seitenführungsband, insbesondere als Textilband oder Textilmodul ausgebildet. In der folgenden Beschreibung wird die Verdunkelungsvorrichtung überwiegend im Zusammenhang mit Textilbändern beschrieben. Die beschriebenen Eigenschaften und Merkmale der Verdunkelungsvorrichtung können aber analog auch auf anderweitig ausgestaltete Verbindungselemente übertragen werden.
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Die Rollobahn ist mittels der Verbindungselemente bzw. der Textilbänder an gegenüberliegenden Seiten beim Auf- bzw. Abwickeln in den Führungskanälen der Führungsschienen verschiebbar entlang der Auszugsrichtung geführt und erstreckt sich derart zwischen den Führungsschienen, dass die Textilbänder an der zugehörigen Führungsschiene anliegen und aus dem jeweiligen Führungskanal heraus entlang zweier Umlenkbereiche in Richtung des jeweils anderen Führungskanals geführt sind. Die Umlenkbereiche sind derart eingerichtet, dass die Textilbänder beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn bezogen auf einen Querschnitt quer zu der Auszugsrichtung S-förmig ausgerichtet bzw. ausgebildet sind.
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Mittels der beschriebenen Verdunkelungsvorrichtung ist ein präzises und geräuscharmes Verdunkeln eines Fahrzeuginnenraums möglich. Zudem kann die Verdunkelungsvorrichtung aufgrund des beschriebenen Aufbaus besonders flach und kostengünstig hergestellt werden.
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Es ist eine Erkenntnis im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung, dass im Falle von dünnen Beschattungs- oder Rollostoffen eine Gesamtdicke auf- und abwickelbarer Komponenten in einer Seitenführung größer ist als eine Dicke in einem mittigen Bereich der Rollobahn. Dies kann ein Durchhängen der Rollobahn verursachen, da keine ausreichende Spannung in Auszugsrichtung eingerichtet ist. Häufig führt dies weiter zu einem sogenannten „Bugwelleneffekt“ beim Öffnen des Rollos bzw. beim Ausziehen der Rollobahn aufgrund der zu geringen Spannung im Rollostoff. Mittels der beschriebenen Verdunkelungsvorrichtung kann einem solchen Durchhängen entgegengewirkt und das Ausbilden eines Rollobauchs reduziert werden.
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Ferner kann durch die gezielt vorgegebene S-förmige Ausbildung der Textilbänder beim Auf- und Abwickeln der Rollobahn ein besonders flacher Aufbau der Verdunkelungsvorrichtung realisiert werden. Konventionelle Konzepte weisen in der Regel drei oder vier Lagen von aufrollbaren Komponenten auf, die in einem aufgewickelten Zustand eine entsprechend große Gesamtdicke ausbilden. Die Gesamtdicke in einem solchen Wickel wird auch als Pitch bezeichnet. Im Falle eines Metallbandes, welches zum Beispiel in einem Textilelement eingenäht ist, setzt sich der Pitch durch die Dicke des Metallbandes sowie vier Lagen des Textilelements und zugehöriger Nähfaden zusammen und kann somit einen Wert von 1,2 mm betragen.
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Alternativ kann ein konventionelles Textilelement T-förmig ausgebildet und mit einem Metallband vernäht oder geklebt sein, sodass ein Pitch durch die Dicke des Metallbandes und zwei oder drei Lagen des Textilelements gegeben ist. Der Pitch bzw. die Gesamtdicke kann somit reduziert werden und einen Wert unter 1 mm aufweisen. Allerdings kann sich eine solche Ausgestaltung nachteilig auf eine Kraftübertragung beim Auf- und Abwickeln der Rollobahn auswirken und zum Beispiel aufgrund einer nicht klebegerechten Gestaltung in Bezug auf die wirkenden Kräfte kein robustes Verdunkelungssystem realisieren.
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Mittels der beschriebenen Verdunkelungsvorrichtung ist ein besonders flacher Aufbau realisierbar, bei dem lediglich eine Lage des jeweiligen Textilbands in dem Wickel aufgerollt ist und somit eine Gesamtdicke gering gehalten wird. Sind die Textilbänder zum Beispiel mit einem Führungsband in Form eines auf- und abwickelbaren Metallbandes verbunden, so kann ein Pitch mit einem Wert von deutlich unter 1 mm, beispielsweise etwa 0,4 mm, ausgebildet werden. Zudem kann ein zuverlässiger und robuster Betrieb der Verdunkelungsvorrichtung eingerichtet werden.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Verdunkelungsvorrichtung Metallbänder auf, die bezogen auf die Auszugsrichtung der Rollobahn auf gegenüberliegenden Seiten mit dem jeweiligen Textilband verbunden, insbesondere verklebt, sind. Die Metallbänder sind zum Führen der Rollobahn beim Auf- bzw. Abwickeln in dem jeweiligen Führungskanal der zugehörigen Führungsschiene verschiebbar gelagert.
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Insbesondere können die Textilbänder so angeordnet sein, dass sie beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn jeweils sowohl eine Oberseite als auch eine Unterseite des zugehörigen Metallbands zumindest abschnittsweise bedecken, sodass der erste Umlenkbereich oberhalb des jeweiligen Metallbands und der zweite Umlenkbereich an einem innenliegenden Rand des jeweiligen Metallbands ausgebildet ist. Auf diese Weise kann eine flächige Verbindung zwischen dem jeweiligen Metallband und dem Textilband eingerichtet werden, welche wirkenden Scherkräften beim Betreiben der Verdunkelungsvorrichtung zuverlässig standhält. Bevorzugt ist das jeweilige Metallband mit dem zugehörigen Textilband verklebt, sodass eine Belastung der Verklebung beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn auf Scherung erfolgt. Demgemäß kann eine klebegerechte Auslegung realisiert werden, welche einen robusten und störungsarmen Betrieb der Verdunkelungsvorrichtung ermöglicht.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Verdunkelungsvorrichtung Gleiteinsätze auf, die bezogen auf die Auszugsrichtung auf gegenüberliegenden Seiten innerhalb des jeweiligen Führungskanals zwischen der zugehörigen Führungsschiene und dem zugehörigen Metallband angeordnet sind. Auf diese Weise kann eine Abstützung einer jeweiligen äußeren Metallbandkante an dem Gleiteinsatz eingerichtet und zu einem widerstands- und geräuscharmen Auf- und Abwickeln der Rollobahn beigetragen werden.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung der Verdunkelungsvorrichtung weisen die Textilbänder jeweils einen Führungsabschnitt, der in dem Führungskanal der zugehörigen Führungsschiene geführt ist, und einen Anbindungsabschnitt auf, der jeweils mittels einer jeweiligen Rolloanbindung mit der Rollobahn gekoppelt ist. Dabei erstrecken sich die jeweiligen Führungsabschnitte und Anbindungsabschnitte beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn im Wesentlichen in zueinander versetzten parallelen Ebenen.
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Gemäß einer weiteren Weiterbildung ist die Rollobahn quer zur Auszugsrichtung zumindest beim Auf- und Abwickeln gespannt. Gerade bei stark unter Spannungen stehenden Rollobahnen kann ein unerwünschtes Durchhängen besonders effektiv vermieden werden. Insbesondere wird so eine erhebliche Verbesserung hinsichtlich der Geräuschemissionen beim Betrieb der Verdunkelungsvorrichtung erreicht.
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Ferner sind die Rollobahn und die Textilbänder gemäß einer weiteren Weiterbildung vorzugsweise derart miteinander gekoppelt, dass ein vorgegebener Abstand zwischen der Rollobahn und der jeweiligen Führungsschiene ausgebildet ist, sodass in einem betriebsgemäßen Zustand der Verdunkelungsvorrichtung die Rollobahn nicht in Kontakt mit den Führungsschienen gelangt. Durch eine solche Abstandsanpassung oder auch Höhenanpassung kann zum Beispiel ein unerwünschtes Stoffschlagen vermieden werden. Insbesondere bei Textilmodulen, die mit dem Rollostoff der Rollobahn ultraschallverschweißt sind, könnte andernfalls der Rollostoff sehr nahe an der Führungsschiene liegen, durch den Schweißvorgang verhärten und beispielsweise bei Anregung durch Fahrprofile im Kraftfahrzeug gegen die Führungsschiene schlagen. Durch die Vergrößerung des Abstands auf ein ausreichendes Maß wird erheblich zu einer Reduzierung von Geräuschemissionen beigetragen.
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Die beschriebenen Ausführungsformen der Verdunkelungsvorrichtung ermöglichen insbesondere aufgrund der Ausbildung und Anordnung der Textilbänder eine dickenreduzierte und robuste Seitenführung der Rollobahn in den Führungsschienen. Zudem kann eine Bugwellenproblematik in Verbindung mit dünnen Rollostoffen vermieden oder zumindest entgegengewirkt werden. Außerdem können Nähprozesse eingespart werden, indem die Textilbänder flächig mit einem jeweiligen Führungsband verbunden, insbesondere verklebt oder verschweißt, werden. Zudem ist die Verdunkelungsvorrichtung in einem kontinuierlichen Prozess mit bestehenden Anlagen kostengünstig herstellbar.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Fahrzeugdach für ein Kraftfahrzeug offenbart, das eine Verdunkelungsvorrichtung nach einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen aufweist, die mit einer Dachhaut des Fahrzeugdachs gekoppelt ist.
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Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Kraftfahrzeug offenbart, welches eine Ausführungsform des zuvor beschriebenen Fahrzeugdachs aufweist, das fest mit einer Dachkarosserie des Kraftfahrzeugs gekoppelt ist.
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Dadurch, dass das Fahrzeugdach und das Kraftfahrzeug eine Ausführungsform der zuvor beschriebenen Verdunkelungsvorrichtung umfassen, sind Eigenschaften und Merkmale der Verdunkelungsvorrichtung auch für das Fahrzeugdach und das Kraftfahrzeug offenbart und umgekehrt.
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Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Verdunkelungsvorrichtung anhand schematischer Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische, perspektivische Ansicht eines Fahrzeugdachs,
- 2-3 ein Ausführungsbeispiel einer Verdunkelungsvorrichtung für das Fahrzeugdach in einer schematischen Querschnittsansicht, und
- 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Verdunkelungsvorrichtung für das Fahrzeugdach in einer schematischen Querschnittsansicht.
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Elemente gleicher Konstruktion und Funktion sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind gegebenenfalls nicht alle dargestellten Elemente in sämtlichen Figuren mit zugehörigen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt eine schematische Ansicht eines Fahrzeugdachs 1 für ein Kraftfahrzeug, das ein Deckelsystem 3 aufweist. Das Fahrzeugdach 1 ist fest mit einer übrigen Dachkarosserie gekoppelt. Das Deckelsystem 3 ist in dem Fahrzeugdach 1 integriert und mit einer Dachhaut 2 des Fahrzeugdachs 1 gekoppelt. Das Deckelsystem 3 umfasst zum Beispiel einen verschiebbaren Schiebedachdeckel, um wahlweise eine Dachöffnung in dem Fahrzeugdach zu verschließen oder zumindest teilweise freizugeben. Alternativ oder zusätzlich umfasst das Deckelsystem 3 ein fest verschlossenes transparentes Dachelement. In diesem Fall ist ein unbewegliches transparentes Dachelement vorgesehen.
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Dem Fahrzeugdach 1 ist eine Verdunkelungsvorrichtung 10 zugeordnet, die mit dem Fahrzeugdach 1 gekoppelt ist und die dazu eingerichtet ist, einen Lichteinfall durch das Deckelsystem 3 bei Bedarf mittels einer Rollobahn 11 zu reduzieren. Wie nachfolgend anhand der 2 bis 4 erläutert wird, ermöglicht die Verdunkelungsvorrichtung 10 ein präzises und geräuscharmes Verdunkeln eines Fahrzeuginnenraums des Kraftfahrzeugs und ist zudem besonders flach und kostengünstig herstellbar.
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Die Verdunkelungsvorrichtung 10 weist eine Rollobahn 11 auf, die mittels einer Wickelwelle entlang einer Auszugsrichtung L auf- und abwickelbar ist. Alternativ ist die Rollobahn 11 auch ohne Wickelwelle, zum Beispiel mittels Rollofedern, auf- und abwickelbar. Die Auszugsrichtung L entspricht in der Anordnung gemäß 1 auch einer Fahrzeuglängsrichtung des Kraftfahrzeugs. Die Verdunkelungsvorrichtung 10 umfasst ferner zwei Führungsschienen 12, die bezogen auf die Auszugsrichtung L auf gegenüberliegenden Seiten der Dachöffnung angeordnet sind und jeweils einen sich entlang der Auszugsrichtung L erstreckenden Führungskanal 13 aufweisen (s. 2 und 4).
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Die Verdunkelungsvorrichtung 10 weist außerdem zwei Verbindungselemente in Form von Textilbändern 14 auf, die bezogen auf die Auszugsrichtung L auf gegenüberliegenden Seiten der Dachöffnung an einem jeweiligen Seitenrand 23 der Rollobahn 11 angebunden sind. Die Rollobahn 11 ist mittels der Textilbänder 14 an gegenüberliegenden Seiten beim Auf- bzw. Abwickeln in den Führungskanälen 13 der Führungsschienen 12 verschiebbar entlang der Auszugsrichtung L geführt und erstreckt sich zwischen den Führungsschienen 12 derart, dass die Textilbänder 14 an der zugehörigen Führungsschiene 12 anliegen und aus dem jeweiligen Führungskanal 13 heraus entlang zweier Umlenkbereiche 21 und 22 in Richtung des jeweils anderen Führungskanals 13 geführt sind. Die Umlenkbereiche 21 und 22 sind vorgegeben eingerichtet, sodass die Textilbänder 14 beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn 11 bezogen auf einen Querschnitt quer zu der Auszugsrichtung L, wie er in den 2 und 4 illustriert ist, S-förmig ausgebildet sind.
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Auf diese Weise kann die Verdunkelungsvorrichtung 10 mit einer besonders geringen Gesamtdicke D im Bereich des Wickels ausgebildet werden. Die Gesamtdicke kann auch als Pitch bezeichnet werden und einen Wert von lediglich 0,4 mm aufweisen. Der Zustand der Verdunkelungsvorrichtung 10 im Wickel ist in 3 dargestellt. Die 2 und 4 zeigen die Verdunkelungsvorrichtung 10 beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn 11. Aufgewickelt bestimmt sich eine solche Gesamtdicke D durch lediglich eine Lage des jeweiligen Textilbands 14 sowie einer Dicke eines mit dem Textilband 14 verbundenen Metallbands 15.
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Die Verdunkelungsvorrichtung 10 weist bevorzugt zwei Metallbänder 15 auf, die bezogen auf die Auszugsrichtung L der Rollobahn 11 auf gegenüberliegenden Seiten mit dem jeweiligen Textilband 14 klebend verbunden sind. Die Metallbänder 15 sind zum Führen der Rollobahn 11 beim Auf- bzw. Abwickeln in dem jeweiligen Führungskanal 13 der zugehörigen Führungsschiene 12 verschiebbar gelagert. Mittels einer jeweiligen Klebstoffschicht 18 ist das jeweilige Textilband 14 an einer Unterseite 27 des Metallbands 15 mit diesem gekoppelt. Auf diese Weise ist eine flächige Verbindung zwischen dem Metallband 15 und dem zugehörigen Textilband 14 ausgebildet, welche insbesondere nutzbringend für einen Betrieb der Verdunkelungsvorrichtung 10 ist. Die flächige Verbindung stellt eine Belastung der klebenden Kopplung auf Scherung dar, sodass eine klebegerechte und robuste Ausgestaltung der Verdunkelungsvorrichtung 10 erzielbar ist. Alternativ oder zusätzlich können die Textilbänder 14 mittels Nähen und/oder Verschweißen flächig mit dem Metallband 14 verbunden werden. Alternativ kann das Metallband 14 auch als Führungsband aus Kunststoff ausgestaltet sein.
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Die Textilbänder 14 sind so angeordnet, dass sie beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn 11 jeweils sowohl eine Oberseite 26 als auch die Unterseite 27 des zugehörigen Metallbands 15 zumindest abschnittsweise bedecken. Somit ist der erste Umlenkbereich 21 oberhalb des jeweiligen Metallbands 15 und der zweite Umlenkbereich 22 an einem innenliegenden Rand des jeweiligen Metallbands 15 ausgebildet. Auf diese Weise kann die S-förmige Ausrichtung der Textilbänder 14 erreicht werden, welche eine besonders flache und robuste Rolloführung ermöglicht.
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Die Textilbänder 14 weisen jeweils einen Führungsabschnitt 24, der in dem Führungskanal 13 der zugehörigen Führungsschiene 12 geführt ist, und einen Anbindungsabschnitt 25 auf, der jeweils mittels einer jeweiligen Rolloanbindung 16 mit der Rollobahn 11 gekoppelt ist. Die jeweiligen Führungsabschnitte 24 und Anbindungsabschnitte 25 erstrecken sich beim Auf- bzw. Abwickeln der Rollobahn 11 im Wesentlichen in zueinander versetzten parallelen Ebenen. Die Rolloanbindung 16 kann mittels Nähen, Verschweißen und/oder Verkleben erfolgen.
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4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Verdunkelungsvorrichtung 10, welche zudem Gleiteinsätze 19 aufweist, die bezogen auf die Auszugsrichtung L auf gegenüberliegenden Seiten innerhalb des jeweiligen Führungskanals 13 zwischen der zugehörigen Führungsschiene 12 und dem zugehörigen Metallband 15 angeordnet sind. Auf diese Weise kann eine Abstützung einer jeweiligen äußeren Metallbandkante an dem Gleiteinsatz 19 eingerichtet und zu einem widerstands- und geräuscharmen Auf- und Abwickeln der Rollobahn 11 beigetragen werden.
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Die Rollobahn 11 ist seitlich in den Führungsschienen 12 geführt und erstreckt sich zumindest beim Auf- und Abwickeln zwischen diesen. Die Führungsschienen 12 sind vorzugsweise hinsichtlich ihrer Form auf ein zuverlässiges und widerstandsarmes Führen der Rollobahn 11 und der daran befestigten Textilbänder 14 abgestimmt ausgebildet. So weisen die Führungsschienen 12 insbesondere eine abgerundete Kante im Bereich des ersten Umlenkbereichs 21 auf, in dem das jeweilige Textilband 14 in Anlage mit der Führungsschiene 12 kommt. Außerdem ist der Führungskanal 13 vorzugsweise schmal ausgebildet, sodass ein kontrolliertes und gerichtetes Führen des Metallbands 15 und des daran befestigten Textilbands 14 ermöglicht ist und zudem einem Verrutschen der Komponenten in dem Führungskanal 13 entgegengewirkt wird.
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Die Textilbänder 14 können dabei insbesondere eine vorgegebene Anlage oder Auflage zu der jeweiligen Führungsschiene 12 ausbilden. Zum Beispiel ist eine teilweise Linienanlage beziehungsweise Linienauflage vorgegeben ausgebildet, sodass die Rollobahn 11 zumindest teilweise in Auszugsrichtung L entlang einer oder mehrerer Linien auf den Führungsschienen 12 in dem ersten Umlenkbereich 21 aufliegt. Dies kann hinsichtlich auftretender Reibungseffekte und Geräuschemissionen nutzbringend sein.
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Die Rollobahn 11 kann an einem bezogen auf die Auszugsrichtung L hinteren Ende vollständig aufgewickelt werden. Hierzu ist beispielsweise eine Wickelvorrichtung vorgesehen, die eine Wickelwelle (auch Rollowelle genannt) aufweist. Die Rollobahn 11 wird auf der Wickelwelle zu einem Rollowickel aufgerollt, wobei die Wickelwelle insbesondere eine Wickelfeder aufweist, die eine Spannung in Auszugsrichtung L auf die Rollobahn 11 zum Straffen dieser aufbringt. Zum Ausziehen beziehungsweise Verschieben der Rollobahn 11 ist optional zumindest ein Zugspriegel 17 an einem vorderen Ende der Rollobahn 11 vorgesehen, der zum Betätigen der Rollobahn 11 eingerichtet ist. Alternativ oder zusätzlich kann die Rollobahn 11 auch automatisch, beispielsweise über eine elektrische Einrichtung, betätigt werden.
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Im Rahmen dieser Beschreibung beziehen sich Begriffe, wie „oben“, „unten“, „Oberseite“, „Unterseite“ sowie „außen“ und „innen“, auf eine Ausrichtung und Orientierung eines betriebsbereiten Kraftfahrzeugs, wie es in 1 angedeutet ist.
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Die beschriebene Verdunkelungsvorrichtung 10 ermöglicht insbesondere aufgrund der Ausbildung und Anordnung der Textilbänder 14 eine dickenreduzierte und robuste Seitenführung der Rollobahn 11 in den Führungsschienen 12. Zudem kann eine Bugwellenproblematik in Verbindung mit dünnen Rollostoffen vermieden oder zumindest einer solchen entgegengewirkt werden. Außerdem können Nähprozesse eingespart werden, indem die Textilbänder 14 flächig mit dem Metallband 15 verklebt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugdach
- 2
- Dachhaut
- 3
- Deckelsystem
- 10
- Verdunkelungsvorrichtung
- 11
- Rollobahn
- 12
- Führungsschiene
- 13
- Führungskanal
- 14
- Verbindungselement / Textilband
- 15
- Metallband
- 16
- Rolloanbindung
- 17
- Zugspriegel
- 18
- Klebestoffschicht
- 19
- Gleiteinsatz
- 21
- erster Umlenkbereich
- 22
- zweiter Umlenkbereich
- 23
- Rand der Rollobahn
- 24
- Führungsabschnitt des Textilbands
- 25
- Anbindungsabschnitt des Textilbands
- 26
- Oberseite des Metallbands
- 27
- Unterseite des Metallbands
- A
- Abstand zwischen Rollobahn und Führungsschiene
- D
- Gesamtdicke
- L
- Auszugsrichtung / Längsachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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