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Die
Erfindung betrifft einen Tampon zum Menstruationsschutz der Frau,
mit einem Tamponkörper
aus menstruationsflüssigkeitsabsorbierendem
Material, wobei der Tamponkörper
eine auf die menstruale Flüssigkeit
ansprechende. Signaleinrichtung zur Abgabe wenigstens eines von
der Trägerin wahrnehmbaren
Signals bei Erreichen eines Entnahme-Füllgrades des Tampons aufweist.
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Tampons
sind seit langem bekannt, um die bei der Menstruation der Frau auftretende
menstruale Flüssigkeit
aufzufangen. Der Tampon besteht hierzu aus einem Tamponkörper mit
relativ saugfähigem Material,
beispielsweise aus gaze- oder watteähnlichem Material.
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Jeder
Tampon besitzt eine begrenzte Aufnahmekapazität für menstruale Flüssigkeit.
Ist er vollgesaugt, muss er entnommen werden. Bei herkömmlichen
aus dem Stand der Technik bekannten Tampons besteht das Problem,
dass die Benutzerin nicht feststellen kann, wann die Aufnahmekapazität des Tampons
er schöpft
ist, so dass die Benutzerin des öfteren „überrascht" wird.
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Um
dem Abhilfe zu schaffen, ist aus der
DE 298 09 654 U1 ein Tampon bekannt, mit
einem Saugkörper,
in dem eine Sensoreinheit zum Erfassen eines Feuchtegrades oder
einer lokalen Flüssigkeitsdichte
eingebettet ist. Die Sensoreinheit ist über eine Signalleitung mit
einer extern anbringbaren Signalgebereinrichtung verbunden. Die
Sensoreinheit ermittelt also den Feuchtigkeitsgehalt im Tampon und übermittelt
diesen Messwert über
die Signalleitung an die externe Signalgebereinrichtung, die ihrerseits ein
optisches oder akustisches Signal abgibt, so dass die Benutzerin
den aktuellen Feuchtigkeitsgrad des Tampons feststellen und diesen
gegebenenfalls austauschen kann.
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In
der
US 2003/0023214
A1 ist ein Tampon beschrieben, mit einem Saugkörper, in
dem ein elastisches Element eingebettet ist. Das elastische Element
befindet sich zunächst
im gespannten Zustand, wobei die Einspannung mittels eines Spannmittels erfolgt.
Kommt nun menstruale Flüssigkeit
mit der Einspannung in Kontakt, so wird deren Struktur geschwächt und
das elastische Element kehrt in seinen ungespannten Zustand zurück, wobei
der Saugkörper
des Tampons expandiert und durch diese Expansion ein durch die Trägerin wahrnehmbarer
Impuls generiert wird.
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In
der
US 2004/0064116
A1 ist ein Tampon beschrieben, mit einem Saugkörper, an
dem im unteren Bereich ein Signalabgabeelement aus Zellstoffmaterial
angeordnet ist. Das Zellstoffmaterial quillt bei Kontakt mit menstrualer
Flüssigkeit
sehr stark auf, so dass wiederum ein durch die Trägerin wahrnehmbarer
Impuls abgegeben wird.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Tampon der eingangs erwähnten Art
zu schaffen, das gegenüber herkömmlichen
signalabgebenden Tampons eine noch schnellere und zuverlässigere
Signalabgabe ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch den erfindungsgemäßen Tampon mit den Merkmalen
des unabhängigen
Anspruch 1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
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Der
erfindungsgemäße Tampon
zeichnet sich dadurch aus, dass die Signaleinrichtung chemische
Signalmittel in Form von Pulver oder Granulat aufweist und die Signalabgabe
durch einen Brauseeffekt der mit dem Pulver oder Granulat reagierenden
menstrualen Flüssigkeit
erfolgt.
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Das
von der Signaleinrichtung abgegebene wenigstens eine Signal ist
also wenigstens ein von der Trägerin
spürbarer
Impuls. Ein solcher diskreter Impuls kann der Trägerin also si gnalisieren, dass
der Entnahme-Füllgrad
des Tampons erreicht ist.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist die Signaleinrichtung unverlierbar
in den Tamponkörper integriert.
Besonders bevorzugt lässt
sich der Tamponkörper
bei dessen Herstellung gleich mit der Signaleinrichtung versehen.
Beispielsweise kann die Signaleinrichtung in den Tamponkörper eingebettet werden.
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Die
Signaleinrichtung besitzt mit der menstrualen Flüssigkeit reagierende chemische
Signalmittel in Form von Pulver oder Granulat. Die Signalabgabe
erfolgt durch einen Brauseeffekt der mit dem Pulver oder Granulat
reagierenden menstrualen Flüssigkeit.
Falls die menstruale Flüssigkeit
mit dem Granulat oder Pulver in Kontakt kommt, kann also ein Aufschäumen bzw.
Aufbrausen des Pulvers oder Granulats erfolgen, so dass die Trägerin ein „Prickeln" spürt. Es ist
beispielsweise denkbar sogenannte „Knallbrause" zu verwenden.
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Um
das Pulver oder Granulat vor dem Kontakt mit der menstrualen Flüssigkeit
portionsweise zusammenzuhalten, kann dieses in einem für die menstruale
Flüssigkeit
durchlässigen
Behälter
bevorratet sein. Die menstruale Flüssigkeit kann also die Behälterwandung
durchdringen, so dass sie in Kontakt mit dem Pulver oder Granulat
kommt, wodurch der zuvor beschriebene Effekt auftritt. Der Behälter kann
flexibel ausgebildet sein, insbesondere in Form eines Säckchens.
Der Behälter
kann beispielsweise aus Zellstoff bestehen. Prinzipiell wäre es jedoch auch
möglich,
einen Behälter
aus steifem, jedoch menstruationsflüssigkeitsdurchlässigen Material
einzusetzen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden
näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Tampons
im Längsschnitt
bei deaktivierter Signaleinrichtung,
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2 das
Tampon gemäß 1 bei
aktivierter Signaleinrichtung,
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3 ein
zweites Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Tampons
im Längsschnitt,
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4 ein
drittes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Tampons
im Längsschnitt,
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5 ein
viertes, nicht zur Erfindung gehörendes
Ausführungsbeispiel
des Tampons, wobei die Signaleinrichtung deaktiviert ist, und
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6 der
Tampon von 5, bei aktivierter Signaleinrichtung.
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Die 1 und 2 zeigen
ein erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen intravaginalen
Tampons 11. Der Tampon 11 besitzt einen Tamponkörper 12 aus
menstruationsflüssigkeitsabsorbierendem
Material, beispielsweise Gaze- oder Wattematerial. Der Tamponkörper 12 kann
beispielsweise aus einer Umhüllung
aus relativ glattem und steifem Zellstoffmaterial bestehen, um die
Gleitfähigkeit
des Tampons 11 bei Einführung
und Entnahme zu verbessern, während
im Kern des Tamponkörpers 12 ein
relativ lockeres, sehr saugfähiges
Zellstoffmaterial, beispielsweise Watte, vorgesehen ist.
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Der
Tamponkörper 12 besitzt
einabgerundetes, insbesondere in Form einer Halbkugel ausgebildetes
Kopfende, das das in Einfuhrrichtung vordere Ende des Tamponkörpers 12 bildet.
Das gegenüberliegende
Basisende 14 ist vorzugsweise gegenüber dem Kopfende 13 flacher
ausgebildet, wobei am Basisende 14 ein zur Entnahme des
Tampons 11 dienender Zugfaden 15 befestigt ist.
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Wie
beispielsweise in 1 gezeigt, besitzt der Tamponkörper 12 eine
auf die menstruale Flüssigkeit
ansprechende Signaleinrichtung 16 zur Abgabe wenigstens
eines von der Träge rin
wahrnehmbaren Signals bei erreichen eines Entnahme-Füllgrades des Tampons 11.
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Die
Signaleinrichtung 16 besitzt gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
chemische Signalmittel 17, die in Form von Pulver oder
Granulat vorliegen. Beispielsweise kann aus der Lebensmitteltechnik
bekannte, unbedenkliche Knallbrause verwendet werden. In 1 sind
die chemischen Signalmittel 17 beispielhaft in Form eines
Granulats gezeigt, das beispielsweise in zwei für die menstruale Flüssigkeit durchlässigen Behältern 18 bevorratet
ist. Als Behälter
sind hier Säckchen 18 aus
Zellstoffmaterial vorgesehen. Die Säckchen 18 mit Granulat
sind gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
im unteren, das heißt
dem Basisende 14 zugewandten Bereich des Tamponkörpers 12 eingebettet.
Es ist selbstverständlich
auch möglich,
nur ein einzelnes Säckchen 18 oder
mehr als zwei Säckchen 18 vorzusehen.
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Der
Tampon 11 wird mit dem Kopfende 13 voraus intravaginal
eingeführt
und wird dann nach und nach mit menstrualer Flüssigkeit vollgesaugt. Die menstruale
Flüssigkeit
tritt dabei über
die Außenseite 19 des
Tamponkörpers
ein und zwar allseitig, wobei im Bereich des Kopfendes aufgrund
der intravaginaler Lage des Tampons 11 mehr Flüssigkeit
eintritt. Die im unteren Bereich liegenden Säckchen 18 mit Granulat
kommen daher zunächst
nicht mit der menstrualen Flüssigkeit
in Kontakt.
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Erst
ab einem bestimmten Füllgrad
des Tampons 11, nämlich
dem Entnahme-Füllgrad
kommt die menstruale Flüssigkeit
in Kontakt mit den Säckchen 18 mit
Granulat, wobei die Wandung der Säckchen 18 durchdrungen
wird, so dass die menstruale Flüssigkeit
in direkten Kontakt mit dem Granulat kommt. In 2 ist
dies beispielhaft durch die in den Tamponkörper eingedrungene Flüssigkeitssäule 23 gezeigt,
die in den Bereich des Tamponkörpers 12 vorgedrungen
ist, wo die Säckchen
mit Granulat angeordnet sind. Ferner ist noch ein Trockenbereich 24 zu sehen,
in den die menstruale Flüssigkeit
noch nicht vorgedrungen ist. Das heißt die Aufnahmekapazität des Tampons 11 ist
noch nicht restlos erschöpft,
so dass genügend
Zeit bleibt, den Tampon 11 zu entfernen, ohne dass es zu
menstrualen Inkontinenzen kommt. Der Kontakt von menstrualer Flüssigkeit
mit dem Granulat bewirkt ein Aufschäumen bzw. Brauseeffekt, der
durch die Außenseite 19 des
Tampons 11 nach außen
tritt, wo er dann von der Trägerin
als „Prickeln" wahrgenommen werden
kann. Für
die Trägerin
ist dies das Zeichen, das Tampon 11 zu entnehmen.
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Je
nachdem an welcher Stelle die Säckchen 18 mit
Granulat innerhalb des Tamponkörpers 12 eingebettet
sind, werden sie früher
oder später
mit der menstrualen Flüssigkeit
beaufschlagt, so dass der Entnahme-Füllgrad, durch die Lage der Säckchen 18 innerhalb
des Tamponkörpers 12 festgelegt
werden kann.
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3 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel des
Tampons 11, das sich vom ersten Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet,
dass die Säckchen 18 mit
Granulat entlang der Mittelachse 20 des Tamponkörper hintereinander
angeordnet sind.
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Bei
dem in 4 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel des Tampons 11 werden
chemische Signalmittel 17 eingesetzt, die aus mehreren
Komponenten bestehen, die zunächst
in einem Behälter 18 getrennt
voneinander vorliegen. Als Behälter 18 kann ein
solcher gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel eingesetzt
werden. Erreicht die menstruale Flüssigkeit nunmehr den Behälter 18 so
durchdringt sie diesen und kommt in Kontakt mit den beiden Komponenten,
die ihrerseits vorzugsweise aufgelöst werden und dabei miteinander
in Kontakt kommen, wodurch eine chemische Reaktion initiiert wird,
die wiederum die Außenseite
des Tamponkörpers 11 durchdringt und
dort einen für
die Trägerin
spürbaren
Impuls abgibt.
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Die 5 und 6 zeigen
ein viertes, nicht zur Erfindung gehörendes Ausführungsbeispiel des Tampons 11,
das sich von den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet,
dass physikalische Signalmittel 21 vorgesehen sind. Als physikalische
Signalmittel werden Quellmittel eingesetzt, die gegen über dem
Tamponkörpermaterial
ein stärkeres
Quellvermögen
aufweisen. Hierzu kann beispielsweise ein aus Zellstoffmaterial
bestehender Quellkörper 22 eingesetzt
werden, der im unteren, dem Basisende 14 zugewandten Bereich
des Tamponkörpers 12 angeordnet
ist. Kommt die menstruale Flüssigkeit
in Kontakt mit dem Quellkörper 22,
so quillt dieser auf, wodurch die Außenseite des Tamponkörpers 12 durchdrungen
wird, so dass ein von der Trägerin
spürbarer
Druckimpuls abgegeben wird.