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DE102005043996A1 - Hohlkörper - Google Patents

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DE102005043996A1
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food
sugar
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Robert Morgan
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Induflex Robert Morgan E K
INDUFLEX ROBERT MORGAN EK
Original Assignee
Induflex Robert Morgan E K
INDUFLEX ROBERT MORGAN EK
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/36Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G21/00Table-ware
    • A47G21/004Table-ware comprising food additives to be used with foodstuff

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)
  • Confectionery (AREA)

Abstract

Bei der vorliegenden Erfindung geht es insbesondere um die Darreichung von rieselfähigen Lebensmitteln, z. B. Zucker, Salz, Pfeffer, Gewürze und dergleichen, aber auch flüssigen Lebensmitteln, wie z. B. Kondensmilch, Sauce, Ketchup und dergleichen. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es nun, einerseits für einen sicheren Verschluss des Lebensmittels zu sorgen, um somit seine Haltbarkeit maximal zu gewährleisten, und andererseits eine weitere Funktionalität bereitzustellen, die für den Endkunden häufig benötigt wird, um das Lebensmittel weiterzuverarbeiten bzw. zu verwenden. DOLLAR A Die Erfindung löst die Aufgabe mit einem Hohlkörper mit dem Merkmal nach Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben. DOLLAR A Hohlkörper, bestehend aus einem lebensmitteltauglichen Material, wobei sich im Hohlkörper ein rieselfähiges und/oder flüssiges Lebensmittel befindet, z. B. Zucker, Kondensmilch, und der Hohlkörper um ein Vielfaches länger ist als breit und über wenigstens einen Verschluss verfügt, durch den der Hohlkörper zu öffnen ist und der Hohlkörper so steif ausgebildet ist, um auch als Werkzeug zum Verrühren des im Inneren aufgenommenen Lebensmittels in einem anderen Lebensmittel Verwendung zu finden.

Description

  • Lebensmittel werden bekanntlich in den verschiedensten Formen dargereicht. Es gibt geschlossene Lebensmittelverpackungen, z. B. Joghurtbecher, Gläser, Flaschen, Dosen, etc., aber auch Lebensmittel, die bekanntlich nicht in hermetisch geschlossenen Behältnissen dargereicht werden – z. B. feuchtigkeitsdurchlässige Kartonagen oder Papiere – und schließlich auch Lebensmittel, die völlig offen dargereicht werden. Die Zahl der gegebenen Darreichungsformen ist so vielfältig wie die Zahl der Lebensmittel und ihrer Formen selbst.
  • Bei der vorliegenden Erfindung geht es insbesondere um die Darreichung von rieselfähigen Lebensmitteln, z. B. Zucker, Salz, Pfeffer, Gewürze und dergleichen, aber auch flüssige Lebensmittel, wie z. B. Kondensmilch, Sauce, Ketchup und dergleichen.
  • Bekannt ist die Darreichung solcher Lebensmittel in einer Flasche oder Dose, die zur Entnahme des Lebensmittels geöffnet werden kann. Bekannt ist auch die Darreichung von rieselfähigen Lebensmitteln in Streuern, wobei diese Streuer ober- oder unterseitig kleine Öffnungen aufweisen, damit der Benutzer eine ihm gewünschte Menge durch die Öffnung herausrieseln bzw. herausschütten kann.
  • Ferner ist auch bekannt, dass solche Lebensmittel in kleine Tüten verpackt werden, wobei diese Tüten im Wesentlichen aus Papier oder weichem Plastikmaterial bestehen und gegebenenfalls auch noch innenseitig mit einer luftdichten Folie versehen sind, um den Inhalt der Tüte gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen, denn insbesondere rieselfähige Lebensmittel wie Zucker, Salz, Süßstoff, Kaffeemilchpulver (Kaffeeweißer), etc. neigen dazu, wegen ihrer hygroskopischen Eigenschaften die Feuchtigkeit anzuziehen, was dann bei feuchter Lagerung unweigerlich eine Verklumpung zur Folge hat, in jedem Fall aber eine Beeinträchtigung der Ästhetik und Konsistenz dieser Lebensmittel.
  • Aufgabe der Erfindung ist es nun, einerseits für einen sicheren Verschluss des Lebensmittels zu sorgen, um somit seine Haltbarkeit maximal zu gewährleisten und andererseits eine weitere Funktionalität bereitzustellen, die für den Endkunden häufig benötigt wird, um das Lebensmittel weiterzuverarbeiten bzw. zu verwenden.
  • Die Erfindung löst die Aufgabe mit einem Hohlkörper mit dem Merkmal nach Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Bei der Erfindung wird ein länglicher Hohlkörper mit dem gewünschten rieselfähigen oder auch flüssigen Lebensmittel gefüllt. Der Hohlkörper ist bevorzugt starr oder zumindest relativ biegesteif ausgebildet, z. B. so biegesteif wie ein handelsüblicher Strohhalm (oder ein rohrförmiges Plastikröhrchen) und der Hohlkörper weist wenigstens an einem Ende einen Verschluss auf, vorzugsweise aber an beiden Enden, wobei der Verschluss auch durch eine Sollbruchstelle des Hohlkörpers an einem (oder beiden) Ende(n) gebildet sein kann, so dass der Endkunde durch das Abbrechen eines Endes den Hohlkörper öffnet, um somit das im Inneren befindliche Lebensmittel ausschütten zu können. Nunmehr kann aber auch der erfindungsgemäße Hohlkörper selbst als Rührwerkzeug Einsatz finden, was bekanntlich hilfreich ist, wenn jemand seinen Kaffee oder Tee mit Zucker, Kondensmilch oder dergleichen genießen möchte.
  • Die Sollbruchstelle kann auch dadurch ausgebildet sein, indem der Hohlkörper an seinen Enden jeweils verschweißt ist, was bekanntlich besonders dann einfach herzustellen ist, wenn der Hohlkörper aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist, welcher auch den lebensmitteltechnischen Vorteil hat, mit dem Lebensmittel keine Verbindungen einzugehen.
  • Das Verschweißen des Endes solchen Hohlkörperröhrchens kann mit einfachen Mitteln geschehen und die gesamte Abfüllung des Hohlkörpers und seines Verschlusses ist dabei in einer Großproduktion und rein maschinell möglich.
  • Wenn ein Kunststoffröhrchen an seinen Enden verschweißt und somit (fächerförmig) aufgeweitet ist, so ist es auch für den Endkunden. sehr einfach, die verschweißten Enden einfach abzuknicken, um somit das Röhrchen zu öffnen.
  • Werden beide Enden des Hohlkörperröhrchens verschweißt und werden beide Enden abgeknickt, so bietet der Hohlkörper auch die Funktionalität eines Strohhalms.
  • Bevorzugt ist die Innenseite des Hohlkörpers so ausgestattet, dass sie Abrieseln oder den Abfluss des im Inneren befindlichen Lebensmittels erleichtert. Techniken zur Herabsetzung der Oberflächenspannung sind bekannt und brauchen hier nicht weiter beschrieben zu werden.
  • Eine solche Herabsetzung der Oberflächenspannung ist insbesondere dann wünschenswert, wenn sich im Inneren des Hohlkörpers eine Flüssigkeit, wie z. B. Kondensmilch, befindet.
  • Es kann aber auch vorteilhaft sein, dass gerade dann, wenn sich eine Flüssigkeit im Inneren des Hohlkörpers befindet, diese nach Ablösung des Verschlusses eben nicht durch Einwirkung der Schwerkraft alleine herausfließt, sondern erst dann, wenn der Benutzer auf den Hohlkörper von außen her mit Druck (durch die Hand) einwirkt, um somit die Menge des herauszufließenden Lebensmittels genau zu portionieren. So etwas ist insbesondere bei Lebensmitteln mit thixotropen Eigenschaften, z. B. Ketchup, vorteilhaft.
  • Da insbesondere bei länglichen Hohlkörpern dann, wenn ein bestimmtes Verhältnis von Durchmesser zur Oberfläche eingestellt ist, sich bekanntlich der Kapillareffekt einstellt, kann auch dieser Kapillareffekt dafür ausgenutzt werden, das Herausfließen des gesamten Lebensmittels aus dem Inneren eben zu verhindern, so dass der Endbenutzer durch das Drücken auf den Hohlkörper und durch die durch das Drücken verbundene Verringerung des inneren Volumens die gewünschte Menge an Lebensmittel herausdrücken kann.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Hohlkörper ist es aber auch möglich, dem Endkunden Flüssigzucker in einer gewünschten Menge bereitzustellen, so dass die Vermischung des Zuckers mit der Flüssigkeit Kaffee, Tee oder dergleichen, noch schneller als bisher möglich ist.
  • Eine besonders bevorzugte Variante besteht darin, dass der Hohlkörper innenseitig mit einer Trennwand versehen ist, so dass der Hohlkörper in wenigstens zwei Kammern verschiedene Lebensmittel aufnehmen kann, z. B. Salz und Pfeffer, Zucker und Salz oder auch Zucker und Kondensmilch oder Zucker und Zitronensaft.
  • Durch das Öffnen der jeweiligen Verschlussenden kann dann die gewünschte Zutat in den Kaffee, Tee oder dergleichen geschüttet werden und mittels des erfindungsgemäßen Hohlkörpers auch verrührt werden.
  • Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Hohlkörpers besteht darin, dass er das darin befindliche Lebensmittel über einen sehr langen Zeitraum sicher verschließt und gleichzeitig ist das Volumen des Verpackungsmaterials minimiert im Vergleich zu anderen bekannten Lösungen, insbesondere auch solchen Lö sungen, bei denen Kunststoffgegenstände, z. B. Plastiklöffel, als Rührwerkzeuge zum Einsatz kommen.
  • Wenn man sich beispielsweise vergegenwärtigt, dass Kondensmilch heute schon in kleinen Döschen mit Aludeckelverschluss dargereicht wird und dann mittels eines Plastiklöffels die Kondensmilch zusammen mit Zucker – u. U. in einem Papiertütchen verpackt – verrührt wird, so kann das Volumen des abfallenden Verpackungs- und Plastikmaterials durch die Erfindung drastisch, z. B. mehr als 50%, reduziert werden, ohne die Funktionalität einzuschränken. Im Gegenteil. Es werden noch viele weitere Vorteile erreicht, insbesondere hinsichtlich des sicheren Verschlusses des Lebensmittels und seiner Verstaufähigkeit.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand zwei verschiedener Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • 1 zeigt einen hohlförmigen Körper 1, welcher einerseits mit einer Steckkappe 2 versehen ist und andererseits verschweißt 3 ist. Der Körper 1 selbst besteht aus Kunststoffmaterial und durch das Verschweißen wird wenigstens das Ende etwas aufgeweitet (siehe 1a), was besondere Vorteile bei Verwendung des Hohlkörpers als Rührwerkzeug hat.
  • Im Inneren des Hohlkörpers ist ein riesel- oder fließfähiges Gut 4, z. B. Zucker oder Kondensmilch, untergebracht.
  • Der Verschluss 2 ist aufsteckbar oder in den Hohlkörper einsteckbar oder auch auf andere Art und Weise an diesen befestigbar, wobei auf alle bekannten Techniken zurückgegriffen werden kann.
  • Bevorzugt beträgt der Durchmesser des Hohlkörpers 1 etwa 4 bis 10 mm und er verfügt über eine Länge von etwa 40 bis 200 mm, wobei die Größenangaben je nach Einsatzzweck variieren.
  • 2 zeigt eine alternative Ausführungsform, bei der im Inneren des Hohlkörpers 1 eine Trennwand 5 ausgebildet ist, durch die im Inneren 2 Kammern 6 und 7 gebildet werden und wobei beide Enden 8, 9 verschweißt sind.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der beide Enden des Hohlkörpers 1 verschweißt sind und da durch diese Verschweißung gleichzeitig eine Sollbruchstelle an diesen Enden gebildet ist, ist es für den Benutzer einfach, den Hohlkörper durch das Wegbrechen der verschweißten Enden beidseitig zu öffnen, um ihn nicht nur als Rührwerkzeug, sondern auch als Strohhalm verwenden zu können.
  • Die Wandstärke des Hohlkörpers kann im Bereich von 0,1 bis 1 mm liegen, je nachdem welche Steifigkeit der Hohlkörper annehmen soll. Wenn der Hohlkörper als Rührwerkzeug vorgesehen ist, sollte er wenigstens eine Steifigkeit aufweisen wie ein handelsüblicher Strohhalm.
  • Bevorzugt ist das Material des Hohlkörpers ein brennbares, biologisch abbaubares und/oder lebensmittelechtes Material, welches sich im Verrottungsprozess rückstandsfrei innerhalb kurzer Zeit wieder abbaut, wenn die entsprechenden Verrottungsbedingungen – hohe Feuchtigkeit, hohe Temperatur – gegeben sind.
  • Als Material für Hohlkörper kann mithin jedwedes bekanntes Material, insbesondere auch solches Material, welches biologisch gut abbaubar ist, zum Einsatz kommen.
  • Auch ist PE und anderer Kunststoff als Material für den Hohlkörper geeignet. Als Kunststoffmaterial kommt auch solches Material in Frage, welches bislang auch schon für Plastiklöffel bzw. Plastikbesteck verwendet wird.
  • Der erfindungsgemäße Hohlkörper ist auch geeignet, um an Getränkeverpackungen appliziert zu werden. Dies kann durch bekannte Techniken geschehen, bei denen z. B. auch Strohhalme schon an Getränkeverpackungen angebracht werden. In einem solchen Fall kann auch der Hohlkörper mit anderen Ingredien zen gefüllt sein, z. B. solchen Inhalten, die gut zu dem Getränk in der Getränkeverpackung passen. Es kann sich hierbei beispielsweise um Kokosraspel, Schokoladenraspel, Kakaopulver, also in jedem Fall bevorzugt schutzfähigen Ingredienzen handeln oder auch um bestimmte flüssige Farbstoffe, um beispielsweise einen Cocktail, der in der Getränkeverpackung (Eisverpackung) enthalten ist, farblich und auch geschmacklich in der gemischten Art und Weise zu beeinflussen.

Claims (8)

  1. Hohlkörper, bestehend aus einem lebensmitteltauglichen Material, wobei sich im Hohlkörper ein rieselfähiges und/oder flüssiges Lebensmittel befindet, z. B. Zucker, Kondensmilch, und der Hohlkörper um ein Vielfaches länger ist als breit und über wenigstens einen Verschluss verfügt, durch den der Hohlkörper zu öffnen ist und der Hohlkörper so steif ausgebildet ist, um auch als Werkzeug zum Verrühren des im Inneren aufgenommenen Lebensmittels in einem anderen Lebensmittel Verwendung zu finden.
  2. Hohlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss durch eine Sollbruchstelle gebildet ist, durch welche ein Ende des Hohlkörpers abbrechbar ist, um den Hohlkörper zu öffnen.
  3. Hohlkörper nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das lebensmitteltaugliche Material, bevorzugt ein Kunststoff, z. B. PE, ist.
  4. Hohlkörper nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper im Wesentlichen starr ist und nur eine gewisse Biegesteifigkeit, z. B. wie ein Strohhalm oder ein Eisstiel (aus Holz), aufweist.
  5. Hohlkörper nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper einen Durchmesser von etwa 2 bis 10 mm, eine Länge von etwa 40 bis 200 mm und eine Wandstärke von etwa 0,1 bis 1 mm aufweist.
  6. Hohlkörper nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper innenseitig eine Trennwand aufweist, die den Hohlkörper innen in zwei getrennte Kammern aufteilt, in die unter schiedliche Lebensmittel, z. B. Zucker oder Salz oder Salz oder Pfeffer oder Zucker oder Süßstoff oder Ähnliches, einbringbar sind.
  7. Hohlkörper nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper im Wesentlichen ein Röhrchen ist, welches an beiden Enden mit einem Verschluss versehen ist, der bevorzugt an beiden Enden mit einer Sollbruchstelle zum Öffnen des Hohlkörpers versehen ist.
  8. Behälter zur Aufnahme eines Lebensmittels, z. B. eines Getränks bzw. Speiseeises, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Behälter außenseitig ein Hohlkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche appliziert ist.
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DE102020130984A1 (de) 2020-11-24 2022-05-25 the-round-corner GmbH Einmalverpackung

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