DE20004325U1 - Getränkepackung - Google Patents
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Description
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DR. -IN«.·&EEgr;. NCGENDANK (-19?3) · · · ·
HAUCK, GRAALFS, WEHNERT, DÖRING, SIEMONS HAMBURG - MÜNCHEN - DÜSSELDORF
PATENT-U. RECHTSANW. ■ NEUER WALL 41 ■ 20354 HAMBURG
K-42 927-19
1.) Frank Martens Georges-Andre-Kohn-Str. 22457 Hamburg
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EDO GRAALFS, Dipl.-Ing. NORBERT SIEMONS, Dr.-lng. HEIDI REICHERT, Rechtsanwältin Neuer Wall 41, 20354 Hamburg Postfach 30 24 30,20308 Hamburg Telefon (040) 36 67 55, Fax (040) 36 40
HANS HAUCK, Dipl.-Ing. (&idiagr;) WERNER WEHNERT, Dipl.-Ing. Mozartstraße 23, 80336 München Telefon (089) 53 92 36, Fax (089) 53 12
WOLFGANG DÖRING, Dr.-lng.
Mörikestraße 18, 40474 Düsseldorf Telefon (0211) 45 07 85, Fax (0211) 454 32
Hamburg, 7. März 2000
Getränkepackung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Getränkepackung nach dem Anspruch 1.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Getränkepackung nach dem Anspruch 1.
Es ist bekannt, Trinkflüssigkeiten in Behältern aus Blechmaterial, Kunststoff oder beschichtetem Karton abzupacken. Spirituosen und Bier werden vorwiegend in Glasflaschen verschiedenster Größe abgepackt. Es ist jedoch auch allgemein bekannt, Bier oder andere kohlensäurehaltige Getränke in Dosen und auch Kunststoffflaschen abzupacken. Allen Getränken ist jedoch gemeinsam, dass sie sofort nach dem Öffnen der Verpackung verzehrt werden können.
...12
Patentanwälte · European Patent Attorneys · Zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt Zugelassene Vertreter beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
g8 .
Deutsche Bank AG Harrfcuig,jNr. 05 2fc4#37j(B£2j 20p 7Ö0 24 j Rpstbank*H*am6urgt Nr. 2$ 42 206 (BLZ 200 100 20) :PSd B^QP^bJ^^OO ^iBL&OpSSo &thgr;&phgr;&iacgr;
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Cocktailgetränke zeichnen sich u.A. dadurch aus, dass sie aus einer Reihe von alkoholischen und nicht alkoholischen Substanzen gemischt sind zusammen mit gestücktem oder körnigem Eis. Die auf diese Weise hergestellte Mischung wird in einem entsprechenden Gefäß (Shaker) geschüttelt, bevor der Cocktail trinkfertig ausgeschenkt werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Getränkepackung zu schaffen, die für die Zubereitung von Cocktails an beliebigen Orten geeignet ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Getränkepackung sieht ein Gefäß vor, das aus einem becherförmigen Unterteil und einem kappenförmigen Oberteil besteht. Vorzugsweise sind Ober- und Unterteil konisch geformt nach Art eines Doppelkonus, wie dies bei Mixbechern an sich bekannt ist. Ober- und Unterteil sind fest, jedoch lösbar miteinander verbindbar, vorzugsweise über ein Schraubgewinde. Vorzugsweise wird das kappenförmige Oberteil auf ein Außengewinde des becherartigen Unterteils aufgeschraubt.
Im becherförmigen Unterteil befindet sich eine vorgegebene Menge alkoholhaltiger Trinkflüssigkeit, z.B. ein Gemisch aller Zutaten alkoholischer und nicht alkoholischer Art, wie sie für die Herstellung eines bestimmten Cocktails erforderlich sind. Hierzu
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gehören unter Umständen diverse Früchte, Zucker, Aromen und sonstige Cocktailtypische Produkte.
Im Oberteil ist stückiges oder körniges Eis untergebracht. Es wird durch eine entfernbare Folie, die entweder im unteren Bereich des Oberteils oder im oberen Bereich des Unterteils angeordnet ist, an seinem Platz gehalten. Erst durch Entfernen der Folie kommt das Eis frei und kann in die Trinkflüssigkeit gegeben werden. Durch Schütteln des noch geschlossenen oder wiederverschlossenen Gefäßes kann dann der Cocktail in bekannter Weise hergestellt werden.
Die erfindungsgemäße Getränkepackung ermöglicht die industrielle Herstellung einer lagerbaren, transportierbaren und an beliebigen Orten verkaufsfähigen Vorstufe von Cocktailgetränken. Diese Vorstufe kann in gleicher Weise vertrieben und gehandhabt werden, wie dies zum Beispiel für Speiseeis bekannt ist, das vorgefertigt in Packungen in Tiefkühltruhen zum Verkauf und Verzehr bereitgestellt wird. Die erfindungsgemäße Getränkepackung kann mithin in Kiosken, im Einzelhandel oder dergleichen in geeigneten Tiefkühltheken oder -truhen aufbewahrt und aus diesen an den Käufer oder Konsumenten abgegeben werden.
Die tiefgekühlte Lagerung der erfindungsgemäßen Getränkepackung ist erforderlich, damit das Eis im Oberteil in seinem vorgegebenen Aggregatzustand verbleibt. Vorzugsweise ist das Eis so ausgebildet, dass es nicht zu einem Verbacken der Körner
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oder Stücke kommt. Damit die Trinkflüssigkeit nicht gefriert, kann ein entsprechender Zusatz zugegeben werden, der ein Gefrieren verhindert. Alkoholische Getränke haben ohnehin einen deutlich unter O0C liegenden Gefrierpunkt. Liegt dieser aber oberhalb der Temperatur des Aufbewahrungsortes für die Getränkepackung, sind entsprechende Maßnahmen im Hinblick auf die Trinkflüssigkeit zu treffen.
oder Stücke kommt. Damit die Trinkflüssigkeit nicht gefriert, kann ein entsprechender Zusatz zugegeben werden, der ein Gefrieren verhindert. Alkoholische Getränke haben ohnehin einen deutlich unter O0C liegenden Gefrierpunkt. Liegt dieser aber oberhalb der Temperatur des Aufbewahrungsortes für die Getränkepackung, sind entsprechende Maßnahmen im Hinblick auf die Trinkflüssigkeit zu treffen.
Solange sich die erfindungsgemäße Getränkepackung im tiefgekühlten Zustand befindet, besteht keine Gefahr, dass das stückige oder körnige Eis schmilzt. Es kann jedoch nach der Ausgabe an den Konsumenten unter Umgebungstemperatur schmelzen. Damit dies nicht so rasch eintritt, ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung das Oberteil aus einem wärmeisolierenden Material gefertigt.
Wie schon erwähnt, wird das Eis durch eine Abziehfolie oder dergleichen im Oberteil gehalten. Die Abziehfolie befindet sich vorzugsweise im Oberteil und zwar vorzugsweise oberhalb des Gewindes, mit dem das Oberteil auf das Unterteil aufgeschraubt wird. Es ist denkbar, Mittel vorzusehen, die bewirken, dass bei einem Abschrauben des Oberteils die Folie zumindest teilweise geöffnet wird, so dass das Eis aus dem Oberteil nach unten in die Flüssigkeit fallen kann. Es ist daher hierbei nicht erforderlich, das Oberteil gänzlich abzuschrauben. Vielmehr genügt eine gewisse Aufschraubbewegung, um eine Mischung von Eis und Flüssigkeit herzustellen, wonach anschließend das Oberteil wieder festgezogen werden kann. Falls jedoch diese Maßnahme nicht vorgesehen wird, muss das Oberteil komplett abgeschraubt und die Folie ent-
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fernt werden, damit das Eis in die Flüssigkeit gelangen kann. Anschließend wird, wie beschrieben, das Oberteil auf das becherförmige Unterteil aufgeschraubt, damit der Schüttelvorgang durchgeführt werden kann.
Nach der Herstellung des Cocktails kann dieser aus dem becherförmigen Unterteil getrunken werden. Es ist jedoch auch denkbar, den oberen Deckenabschnitt des Oberteils mit einer abgeschlossenen Öffnung zu versehen, wobei der Verschluss geschwächt ist, damit er von einem Trinkhalm durchstoßen werden kann. Es kann auch ein Verschlussstopfen für die Öffnung vorgesehen sein, der über ein Band einteilig mit dem Oberteil geformt sein kann.
Der Trinkhalm wird vorzugsweise nach einer Ausgestaltung der Erfindung an der Außenseite des Gefäßes angebracht, er gehört mithin zur Getränkepackung. Da das Gefäß eine relativ große Höhe hat, andererseits der Strohhalm noch aus dem Gefäß herausstehen soll, ist der Trinkhalm naturgemäß relativ lang. Damit er ohne sperrig zu wirken am Gefäß angebracht werden kann, ist er nach einer Ausgestaltung der Erfindung annähernd in der Mitte mit einer ein Gelenk bildenden Riffelung versehen, so dass die beiden Abschnitte des Trinkhalms beidseits des Gelenks um annähernd 180° gegeneinander gebogen werden können, um annähernd parallel zueinander verlaufend am Gefäß befestigt zu werden. Es versteht sich, dass der Trinkhalm in an sich bekannter Weise nahe einem Ende mit einem entsprechenden Gelenk versehen werden kann.
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Die Temperatur der Trinkflüssigkeit ist unmittelbar nach der Entnahme von einem tiefgekühlten Lagerort relativ niedrig und ein sofortiger Verzehr nicht möglich. Daher ist es nach einer Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft, wenn an der Außenseite des Unterteils ein außen sichtbarer, die Temperatur anzeigender Indikator vorgesehen ist. Er zeigt an, wenn die Temperatur des Unterteils bzw. der Trinkflüssigkeit einen vorgegebenen Wert überschreitet, beispielsweise einen Temperaturwert, der deutlich oberhalb von 00C liegt. Solche Indikatoren sind an sich bekannt. Beispielsweise kann er in einer Beschichtung bestehen, die einem Farbumschlag unterworfen ist, wenn eine bestimmte Temperatur erreicht worden ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Getränkepackung nach der Erfindung im geschlossenen Zustand.
Fig. 2 zeigt perspektivisch die Getränkepackung nach Fig. 1 im geöffneten Zustand.
Fig. 2 zeigt perspektivisch die Getränkepackung nach Fig. 1 im geöffneten Zustand.
In Fig. 1 ist ein Gefäß insgesamt mit 10 bezeichnet. Es besteht aus einem Oberteil 12 und einem Unterteil 14, die jeweils aus einem geeigneten Kunststoffmaterial geformt sind. Das Unterteil 14 ist leicht konisch geformt mit größer werdendem Durchmesser nach oben. Im unteren Bereich nahe der Aufstandsfläche ist ein Umfangsabschnitt 16
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geformt mit parallelen Hohlkehlen, die zwischen sich Rippen 18 bilden. Dadurch ist ein Griffabschnitt geschaffen, der zudem die Anmutung des Unterteils positiv beeinflusst.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, ist das Unterteil 14 am oberen Ende mit einem Außengewindeabschnitt 20 versehen, der unten einen ringförmigen Absatz freiläßt.
Das Oberteil 12 besitzt einen oberen konischen Abschnitt 24 und einen unteren zylindrischen Abschnitt 26, der außen ebenfalls parallele Nuten oder Kehlen 28 aufweist, die zwischen sich Rippen oder Stege 30 bilden. Sie beeinflussen ebenfalls die Anmutung des Oberteils und ermöglichen ein bequemes Erfassen von Hand, wenn das Oberteil 12 auf das Unterteil 14 aufgeschraubt oder von diesem abgeschraubt wird. Zu diesem Zweck weist der zylindrische Abschnitt 26 ein Innengewinde 32 auf. Wird das Oberteil 12 auf das Unterteil 14 aufgeschraubt, kommt der untere Rand 36 des Oberteils auf dem Absatz 12 zur Anlage, und die Außenseiten der Teile 12, 14 schließen bündig aneinander an.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist im Unterteil 14 eine Trinkflüssigkeit 38 aufgenommen, vorzugsweise ein alkoholhaltiges Getränk, vorzugsweise eine Cocktailmischung. Sie ist so beschaffen, dass ein Gefrieren bei Temperaturen, bei denen üblicherweise Tiefkühlfächer und -truhen betrieben werden, nicht stattfindet.
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Im Oberteil, dessen Wandung und dessen Folie aus einem wärmeisolierenden Material geformt sind, ist stückiges Eis 40 aufgenommen. Oberhalb des zylindrischen Abschnitts 26 ist eine Folie 42 angebracht, durch welche ein Abteil gebildet ist zur Aufnahme des stückigen Eises 40. Wird die Folie 42, die einen Griffabschnitt 44 aufweist, abgezogen, wie in Fig. 2 dargestellt, kann das Eis in das Unterteil 14 eingefüllt werden. Anschließend wird das Oberteil 12 wieder auf das Unterteil 14 aufgeschraubt und das gesamte Gefäß 14 geschüttelt zur Herstellung des Mischgetränks bzw. Cocktails.
Wie bei 46 in Fig. 1 angedeutet, ist im Deckenabschnitt 48 des Oberteils 12 eine Öffnung geformt, die durch einen nicht näher dargestellten geschwächten Abschnitt verschlossen ist und der von einem Trinkhalm 50 durchstoßen werden kann. Zusätzlich oder alternativ ist ein Verschlussstopfen 60 vorgesehen, der über ein Band 62 an den Deckenabschnitt 48 angebunden ist zum Verschließen der Öffnung 46.
Der Trinkhalm 50 unterscheidet sich von herkömmlichen dadurch, dass er annähernd in der Mitte ein durch eine Rillung 52 geformtes Gelenk aufweist, so dass beidseits des Gelenks 52 annähernd gleich lange Abschnitte gebildet sind, die gegeneinander gebogen werden können, so dass die parallelen Abschnitte gemeinsam an der Außenseite des Gefäßes 10 angebracht werden können, beispielsweise durch Klebung, mit Hilfe eines Klebestreifens oder dergleichen, was jedoch nicht dargestellt ist. Der
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Trinkhalm 50 weist nahe seinem oberen Ende eine weitere Rillung 54 auf für ein weiteres Gelenk, wie dies an sich in Verbindung mit Trinkhalmen bekannt ist.
An der Außenseite des Unterteils 14 kann zum Beispiel eine Beschichtung angebracht werden als Temperaturindikator, der die Farbe wechselt, wenn die Temperatur des Unterteils 14 bzw. der Flüssigkeit 38 einen bestimmten oberen Wert erreicht, der zum Beispiel deutlich oberhalb 00C liegt.
Claims (16)
1. Getränkepackung mit
- einem Gefäß (10), das aus einem becherförmigen Unterteil (14) und einem kappenförmigen Oberteil (12) besteht, das fest, jedoch lösbar mit dem Unterteil (14) verbindbar ist
- einer Menge vorzugsweise alkoholhaltiger Trinkflüssigkeit (38) und ggf flüssiger und/oder fester Zutaten im becherförmigen Unterteil (14)
- stückiges oder körniges Wassereis (40) im Oberteil (12), das so beschaffen ist, dass die Stücke oder Körner nicht aneinanderbacken und
- einer entfernbaren Folie (42) im unteren Bereich des Oberteils (12) oder im oberen Bereich des Unterteils, durch welche ein abgeschlossener Raum für die Aufnahme des stückigen oder körnigen Eises (40) gebildet ist.
2. Getränkepackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die alkoholhaltige Trinkflüssigkeit (38) so beschaffen ist, dass sie bei Temperaturen, mit denen Kühltruhen oder sonstige Aufbewahrungsräume für Speiseeis oder Tiefkühlkost betrieben werden, nicht gefriert.
3. Getränkepackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Oberteil (12) und Unterteil (14) über eine Schraubverbindung (32, 20) verbindbar sind.
4. Getränkepackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (12) auf ein Außengewinde (20) des Unterteils (14) aufschraubbar ist.
5. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (12) aus wärmeisolierendem Material geformt ist.
6. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (14) leicht konisch geformt ist mit nach oben größer werdendem Durchmesser.
7. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Unterteils (14) im unteren Endbereich eine ringförmige Anordnung von parallelen Rippen (18), Hohlkehlen (16) oder dergleichen aufweist.
8. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (14) einen zylindrischen Abschnitt (26) am unteren Ende und einen konischen oberen Abschnitt (24) mit nach oben kleiner werdendem Durchmesser aufweist.
9. Getränkepackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im zylindrischen Abschnitt (26) am Umfang Rippen (30) oder Hohlkehlen (28) oder dergleichen geformt sind.
10. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Deckenabschnitt (40) des Oberteils (12) eine durch einen geschwächten Verschluss abgeschlossene Öffnung (46) für einen Trinkhalm (50) aufweist.
11. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (42) so ausgebildet bzw. angebracht ist, dass sie durch Lösen der Verbindung von Ober- und Unterteil (12, 14) zumindest teilweise abgelöst wird.
12. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trinkhalm (50) an der Außenseite des Gefäßes (10) lösbar angebracht ist.
13. Getränkepackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Trinkhalm (50) annähernd in der Mitte ein durch eine Rillung (52) gebildetes Gelenk aufweist und die Abschnitte des Trinkhalms (50) beidseits des Gelenks um annähernd 180° gegeneinander gebogen, annähernd parallel zueinander verlaufend am Gefäß (10) befestigt sind.
14. Getränkepackung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Trinkhalm (50) nahe einem Ende ein weiteres durch eine Rillung (54) gebildetes Gelenk aufweist.
15. Getränkepackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass am Unterteil (14) ein außen sichtbarer Temperaturindikator angebracht ist, durch den angezeigt wird, wenn die Temperatur des Unterteils (14) bzw. der Trinkflüssigkeit (38) einen vorgegebenen oberen Wert überschreitet.
16. Getränkepackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Indikator von einer einen Farbumschlag bewirkenden Beschichtung gebildet ist.
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| R207 | Utility model specification |
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