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Die
Erfindung betrifft ein Gerät
mit einem Bedienschalter, das wenigstens ein von einem Benutzer mittels
eines Gegenstands oder Körperteils
betätigbares
Betätigungsmittel
umfasst, das insbesondere mit einem Fuß des Benutzers betätigbar ist,
wodurch wenigstens eine Gerätefunktion
auslösbar
ist, wobei ein Sensor zur Erfassung einer Annäherung eines Gegenstands oder
Körperteils
an das Betätigungsmittel
und/oder einer zur Auslösung
der Gerätefunktion
benötigten
Position des Gegenstands oder Körperteils
vorhanden ist.
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Bei
der Durchführung
von Arbeiten an einem Gerät
kann es für
einen Benutzer zweckmäßig sein, Funktionen
eines Geräts
auszulösen,
ohne dabei das Betätigungsmittel
zur Auslösung
der gewünschten Funktion
visuell zu erfassen. Dies kann dadurch bedingt sein, dass zum Beispiel
mit beiden Händen
gearbeitet werden muss, und eine Auslösung der Gerätefunktion
mit dem Fuß erfolgt,
oder dass die Aufgabe ein hohes Maß an Konzentration erfordert
und die Auslösung
der Gerätefunktion
ohne Verlust dieser Konzentration geschehen soll. Die dabei in Frage kommenden
Geräte
können
auf den verschiedensten Anwendungsgebieten zum Einsatz kommen. Speziell in
der Medizintechnik ist es bekannt für Diagnostikeinheiten, insbesondere
bei Röntgenanlagen,
mehrere Fußschalter
zur Bedienung der Diagnostikeinheit vorzusehen. Die Fußschalter
sind im Fußbereich der
Röntgenanlage
angebracht und können
mit den Füßen bedient
werden. Dies ist sehr hilfreich im Hinblick auf medizinische Eingriffe
an einem Untersuchungsobjekt, bei dem die Hände des medizinischen Personals
durch andere Aktivitäten,
insbesondere Einführung
und Weiterführung
medizinischer Instrumente, gebunden sind. Das medizinische Personal muss
den Fußschalter
ohne Sichtkontakt bedienen, weshalb Fehlauslösungen, z. B. bei Biplan-Röntgengeräten Auslösung einer
Aufnahme für
die falsche C-Bogen-Ebene oder auch Auslösung des falschen Aufnahme-Modus:
anstatt einer Fluoro-Aufnahme mit nied riger Strahlendosis wird eine
höherdosige Röntgenaufnahme
durchgeführt,
einer Gerätefunktion
auftreten können.
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Aus
der Patentschrift
DE
197 43 524 C1 ist ein Fußschalter mit einem Schaltgehäuse und
mit einer um eine Drehachse schwenkbaren Schaltwippe mit Nullstellung
bekannt, die eine Drehachse aufweist, die derart aus dem Gehäuse ragt,
dass sie mit ihren freien Enden einen Auflagepunkt des Fußschalters
bildet. Ziel dieses Fußschalters
ist es ein Vielzahl von Schaltfunktionen „blind" zu ertasten und diese sicher auszulösen. Der
offensichtliche Nachteil dieser Vorrichtung ist, dass nach wie vor „blind" gearbeitet werden
muss, was Fehlauslösungen
verursachen kann.
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In
der Offenlegungsschrift
DE
198 01 152 A1 ist ein multifunktionaler Fußschalter
mit wenigstens zwei Steuermitteln, die zueinander beabstandet sind und
mit einem einzigen Betätigungsmittel
für die
zwei Steuermittel offenbart, wobei das Betätigungsmittel von einer ersten
Position zum Betätigen
des ersten Steuermittels durch Drehen oder Verschieben in eine zweite
Position zum Betätigen
des Steuermittels verstellbar ist und wobei die Steuermittel durch
Einwirkung eines Druckes auf das Betätigungsmittel steuerbar sind.
Bei dieser Vorrichtung wird die Handhabung des Fußschalters
vereinfacht, da nur ein Betätigungsmittel
vorhanden ist, jedoch können
Fehlauslösungen
auch hier ohne weiteres zustande kommen.
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Aus
der Patentschrift
DE
197 26 234 C1 ist eine Fußsteuervorrichtung für eine medizinische
Diagnostikanlage mit einer Platte, die auf ihrer Oberseite in Funktionsfelder
aufgeteilt ist, bekannt. Zur Wiedergabe der Funktionsfelder und
der Fußposition
ist ein Monitor vorgesehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät mit Bedienschalter bereitzustellen,
das die Anzahl von Fehlauslösungen
verringert.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Gerät mit
einem Bedienschalter, das wenigstens ein von einem Benutzer mittels
eines Gegenstands oder Körperteils
betätigbares
Betätigungsmittel
umfasst, das insbesondere mit einem Fuß des Benutzers betätigbar ist,
wodurch wenigstens eine Gerätefunktion
auslösbar
ist, wobei ein Sensor zur Erfassung einer Annäherung eines Gegenstands oder Körperteils
an das Betätigungsmittel
und/oder einer zur Auslösung
der Gerätefunktion
benötigten
Position des Gegenstands oder Körperteils
vorhanden ist, wobei bei einer erfassten Annäherung und/oder bestimmten
Position ein für
den Benutzer wahrnehmbares Signal durch eine Signalerzeugungseinrichtung derart
erzeugbar ist, dass das Signal zeitlich vor der Betätigung des
Betätigungsmittels
wahrnehmbar ist, wobei die Signalerzeugungseinrichtung zur Erzeugung
eines optischen Signals in Form von einer Anzeige für Lichtzeichen
ausgebildet ist, die derart an einer jeweiligen Gerätekomponente
des Geräts
angebracht ist, dass das optische Signal aus einer jeden Raumposition
des Benutzers nahe dem Gerät vom
Benutzer wahrnehmbar ist, gelöst.
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Indem
ein Sensor zur Detektion einer Annäherung eines Gegenstands oder
Körperteils
an ein Betätigungsmittel
des Geräts
vorgesehen ist, wird eine insitu-Kontrolle der Auslösung von
Gerätefunktionen
durch den Benutzer des Geräts
durch sich selbst oder einen Dritten dadurch ermöglicht, dass vor der Betätigung eines
Betätigungsmittels
zur Auslösung
einer Funktion des Geräts
ein Signal durch eine Signalerzeugungseinrichtung für den Benutzer wahrnehmbar
erzeugt wird. Dadurch ist eine direkte Beeinflussung der Auslösetätigkeit
des Benutzers durch das wiedergegebene Signal möglich und potentielle Fehler
in der Bedienung des Geräts
können noch
vor Auslösen
der Funktion erkannt und berichtigt werden. Dabei ist unter einem
Bedienschalter eine Vorrichtung zu verstehen, mit der eine Funktion eines
Geräts
durch Bedienung eines Betätigungsmittels
auslösbar
ist. Das Betätigungsmittel
oder auch Betätigungselement
ist ein Mittel welches durch seine Bedienung bzw. Betätigung die
Auslösung
einer Gerätefunktion
bewirken kann, und stellt eine essentielle Komponente für ei nen
Schalter dar. Betätigungsmittel
sind Elemente des Schalters und können zum Beispiel als Kippschalter,
Knopf, Hebel, Touchscreens, Sensoren für Druck, Abstand, Beschleunigungen,
etc... ausgeführt
sein, während
die gesamte Vorrichtung z. B. zugehörige Elektronik, Gehäuse, etc.
zur Auslösung
einer Gerätefunktion
als Schalter bezeichnet wird. Unter Sensoren sind Mittel zu verstehen,
die eine bestimmte Situation, welche z. B. als Annäherung,
Abstand, bestimmte Position von Objekten und andere detektierbare
Ereignisse auftreten kann, erfassen können, und eine Information über die erfasste
Situation ausgeben können.
Je nach Ausgestaltung des vorliegenden Geräts, können die vorgesehenen Funktionen
unterschiedlichster Art sein. Etwa bei einem medizinischen Gerät kann die
Funktion in der Auslösung
einer Patientenaufnahme bestehen, während bei einem Metall verarbeitenden Gerät beispielsweise
ein bestimmter Bearbeitungsschritt, z. B. Pressen, ausgelöst werden
kann. Ebenfalls eine denkbare Gerätfunktion wäre die Notaus-Funktion bei
Anlagen verschiedenster Art in Industrie und Wissenschaft, Start
einer Strahlenexposition z. B. bei Lasern oder überhaupt Start eines kritischen
Ausführungsschritts
einer Anlage. Insbesondere können
Gerätefunktionen
erfindungsgemäß kontrolliert
werden, bei der eine Fehlauslösung
zur Gefährdung
von Material und Mensch bzw. zu unerwünschtem Aufwand in jeglicher
Form, insbesondere Kosten, führen
kann. Insbesondere kann auch die Anzahl versehentlich ausgelöster Gerätefunktionen verringert
werden.
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Das
erzeugte, wahrnehmbare Signal ist erfindungsgemäß ein optisches Signal. Optische
Signale, insbesondere Signale im für das menschliche Auge sichtbaren
Spektralbereich sind in der Regel durch einen Benutzer gut wahrnehmbar,
sofern ihre örtliche
Wiedergabe und Intensität
eine Wahrnehmbarkeit durch den Benutzer zulässt. Je nach vorliegendem Gerät ist das
optische Signal je nach auslösbarer
Gerätefunktion
in Form von Lichtzeichen, z. B. in bestimmter Farbe, mit bestimmten
Wiedergabefrequenzen dargestellt. Für Leuchtzeichen in bestimmter
Farbe – wie
Lampen, LEDs, ohne Text, ist eine schnellere Wahrnehmung durch den
Benutzer möglich,
da kein Text gelesen werden muss. Insbesondere für kritische Gerätefunktionen – etwa Totalabschaltung
des Geräts –, die nach
vorliegendem Gerät
unterschiedlich sein können,
können
beispielsweise rot blinkende Lichtzeichen verwendet werden, sofern
die kritische Gerätefunktion
durch den Benutzer bewusst oder unbewusst adressiert wird. Zweckmäßig ist
es, dass der Benutzer zu jedem Zeitpunkt während der Durchführung der
Aktivität
am Gerät
in der Lage ist die Lichtzeichen wahrzunehmen, um entsprechend darauf
reagieren zu können.
Um die optischen Signale darstellen zu können, ist eine Signalerzeugungseinrichtung
notwendig, die eine Anzeige für
optische Signale umfasst. Diese kann z. B. als Lampe oder LED ausgebildet
sein. Erfindungsgemäß werden
Gerätekomponenten
mit Anzeigen ausgestattet, um eine Textdarstellung zu vermeiden,
aber trotzdem eine offensichtliche Zuweisung der Signale z. B. zu den
auslösbaren
Funktionen zu schaffen, bei der der Benutzer leicht erkennt, um
welche auslösbare
Funktion des Geräts
es sich handelt. Als Beispiel wird ein Biplan-C-Bogen-Röntgengerät angeführt, bei
dem die zwei unterschiedlichen C-Bögen Anzeigen für Lichtzeichen
aufweisen, um wiederzugeben, welcher C-Bogen durch die Annäherung des
Fußes
an das jeweilige Betätigungsmittel
adressiert, und gegebenenfalls bei Bedienung des Betätigungsmittels
für eine Aufnahme
ausgelöst
würde.
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In
einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung sind mehrere Betätigungsmittel
vorhanden und die damit auslösbaren
Gerätefunktionen
sind durch das Signal identifizierbar. Somit kann vor der Auslösung der
Gerätefunktion
durch betätigen
des Betätigungsmittels
der Benutzer über
die Folgen seiner Handlung in Kenntnis gesetzt werden. Dem Benutzer kann
anhand des eindeutig zugeordneten und wahrnehmbaren Signals verdeutlicht
werden, welches Betätigungsmittel
er gerade im Begriff ist, zu betätigen. Der
Benutzer wird somit in seiner Durchführung der Benutzung des Geräts bestätigt oder
aber mit Unterstützung
des Signals auf einen fehlerhaften oder ungewollten Vorgang hingewiesen.
Somit wird die Sicherheit des Patienten und auch des Geräts erhöht.
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In
einer weiteren, vorteilhaften Variante der Erfindung ist wenigstens
ein Gegenstand vorhanden, der mindestens zwei bestimmte Positionen
einnehmen kann und die den bestimmten Positionen zugeordneten Gerätefunktionen
sind durch das Signal identifizierbar. Dies ist insbesondere für mit der
Hand bedienbare Gegenstände – etwa einen
Joystick – von Vorteil.
Wird der Joystick in eine bestimmte Position z. B. vorne, hinten,
links, rechts gebracht, so werden die dieser Position zugeordneten
Gerätefunktionen für den Benutzer
durch das Signal eindeutig identifizierbar. Dem Benutzer wird sein
Handeln bewusst gemacht. Dies erhöht die Sicherheit des Patienten sowie
die Sicherheit des Geräts.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung weisen die Betätigungsmittel
den Sensor auf. Dadurch ist eine direkte Erfassung der Annäherung eines
Gegenstand oder ein Körperteil – z. B. Fuß oder Hand
aber auch ein unbelebtes Objekt – an das Betätigungsmittel
möglich.
Nähert
sich ein Gegenstand oder Körperteil
dem Betätigungsmittel
an, so ist aufgrund der Anordnung des Sensors in unmittelbarer Nähe zum Betätigungsmittel,
eine eindeutige Zuordnung möglich,
welches Betätigungsmittel
vom Benutzer betätigt
werden soll. Eine Anbringung des Sensors am oder im Betätigungsmittel
bringt zudem den Vorteil mit sich, dass keine weiteren Sensorinstallationen
am Gerät,
oder am Gehäuse
des Schalters zu diesem Zweck erforderlich sind.
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In
einer vorteilhaften Variante der Erfindung weist jedes Betätigungsmittel
genau einen Sensor auf. Damit ist die Gefahr, eine ungewollte Funktion des
Geräts
durch Bedienung eines vorhandenen Betätigungsmittels auszulösen, weiter
verringert. Eine Annäherung
eines Körperteils
oder Gegenstands an einen Sensor kann stets als Signal wiedergegeben. Zudem
stellt genau ein Sensor für
ein Betätigungsmittel
eine kostengünstige
und gleichzeitig bedienungssichere Möglichkeit hinsichtlich Fehlauslösungen dar.
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In
einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist mit jedem Betätigungsmittel
genau eine Gerätefunktion
auslösbar.
Durch eine eindeutige Zuordnung der Funktion zu einem Betätigungsmittel
ist eine einfache Bedienung und ein einfaches Auffinden der gesuchten
Funktion gewährleistet.
Es ist nicht notwendigerweise Erfahrung mit dem Betätigungselement
erforderlich, um das Gerät
zu bedienen bzw. eine Funktion für
ein Gerät
aufzufinden, da die Funktion über
eine Signalerzeugungseinrichtung ausgegeben werden kann, und dem
Benutzer ohne Verzögerung
zugänglich
ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung
sind mit zumindest einem Betätigungsmittel
mehrere Funktionen auslösbar.
Damit kann der Schalter sehr kompakt gehalten werden, da ein Betätigungsmittel
mehrere Funktionen des Geräts
auslösen
kann. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn die räumlichen
Möglichkeiten
beschränkt
sind, um eine größere Anzahl
von Betätigungsmitteln
gut bedienbar anzuordnen. Durch genau ein bestimmtes Signal für jede auslösbare Funktion
durch das Betätigungsmittel
wird einer bestimmten Funktion genau ein Signal fest zugeordnet.
Durch die feste Zuordnung der Signale zu einer Funktion ist die
Möglichkeit
gegeben, potentielle Fehlauslösungen
zu erkennen bevor diese tatsächlich
ausgelöst werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist mit zumindest
zwei Betätigungsmitteln
die gleiche Funktion auslösbar.
Diese Ausführung
kann dann zur Anwendung kommen, wenn das Gerät sehr sperrig oder groß ist, und
eine bestimmte Funktion von unterschiedlichen Benutzerstandorten am
Gerät ausgelöst werden
soll, dies jedoch aufgrund der Abstände nicht möglich ist. Eine solche Anordnung
von Schaltern an mehreren Benutzerstandorten am oder um ein Gerät erhöht die Praktikabilität für den Benutzer
und verringert den Zeitaufwand des Benutzers zur Auslösung einer
bestimmten Funktion. Da die auslösbare
Funktion über
verschiedene Betätigungsmittel
die gleiche ist, ist es zweckmäßig das gleiche
Signal für
diese Funktion zu verwenden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist eine Steuerung
vorhanden, die den Sensor und die Signalerzeugungseinrichtung steuert. Der
Steuerung wird das Sensorsignal zugeführt, welches Informationen
zur Adressierung, d. h. bewusste Annäherung eines Gegenstands oder
Körperteils
an das Betätigungsmittel,
eines bestimmten Betätigungsmittels
durch einen Benutzer enthält.
Die Steuerung weist aufgrund des zugeführten Signals des jeweiligen
Betätigungsmittels
ein Signal zu. Anschließend
steuert die Steuerung die Signalerzeugungseinrichtung an, welche
das zugewiesen Signal erzeugt bzw. wahrnehmbar wiedergibt. Die Signalerzeugungseinrichtung
und eine Signalwiedergabeeinrichtung können dabei separat ausgebildet
sein, in der das Signal erzeugt, weitergeleitet und wiedergegeben
wird. Eine Steuerung ermöglicht
eine vorteilhafte zentrale Verarbeitung der durch die Sensoren gelieferten
Signale.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Sensor als
Ultraschallsensor ausgebildet. Ein Ultraschallsensor stellt eine
kostengünstige Sensorvariante
dar, welche eine Annäherung,
das heißt
in diesem Fall eine Veränderung
des Abstands eines Gegenstands oder Körpers von dem Sensor und zweckmäßigerweise
damit vom Betätigungsmittel
erfassen kann. Alternativ können
auch Sensoren zur Erfassung der Veränderung von Lichtintensität Verwendung
finden, da eine Annäherung
eines Gegenstands oder Körpers
mit einer Abdunkelung des Betätigungsmittels
und bei zweckmäßiger Anordnung
des Sensor, auch des Sensors einher gehen kann und somit zur Erfassung
einer Annäherung
geeignet ist.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung
erzeugt die Signalerzeugungseinrichtung akustische Signale. Akustische
Signale können
dabei als Geräusche,
Töne, vordefinierte
Tonfolgen, oder Sprachausgaben erfolgen, die je nach Umgebung des
vorliegenden Geräts
in ihrer Lautstärke
einstellbar sind. Diese Signale können jederzeit durch den Benutzer
wahrgenommen werden. Die Wiedergabe des akustischen Signals kann
mittels eines Lautsprechers erfolgen, der am Gerät angebracht sein kann. Die
Anbringung der Signalausgabeeinrichtung und der Signalerzeugungseinrichtung
am Gerät
ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn
es sich um ein verfahrbares bzw. mobiles Gerät handelt. Die Kombination
von optischen und akustischen Signalen, das heißt z. B. gleichzeitige Ausgabe
von optischen und akustischen Signalen zur Erfassung des adressierten
Betätigungsmittels
stellt ebenfalls eine vorteilhafte Variante dar.
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Besondere
Vorteile der Erfindung ergeben sich im Bereich der Medizintechnik,
insbesondere wenn das Gerät
als Mono- oder Biplan-Röntgengerät, Computertomograph,
Ultraschalldiagnostikvorrichtung oder Magnetresonanzvorrichtung
ausgebildet ist. In diesen Fällen
können
Fehlauslösungen
von Gerätefunktionen
zu erhöhter
Strahlenbelastung des Patienten und des Benutzers sowie zu erhöhter Behandlungsdauer
führen.
Durch die Erfindung ist eine intensivere bzw. verbesserte Patienten-Benutzer-Beziehung
möglich,
aufgrund geringerer Ablenkung des Benutzers durch „blindes" Ertasten des richtigen
Betätigungsmittels
für die
entsprechende Funktion und erhöhte
Konzentration auf den Patienten und die durchgeführte Untersuchung.
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Weitere
Vorteile des erfindungsgemäßen Geräts mit Bedienschalter
ergeben sich aus einem Ausführungsbeispiel,
welches nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert wird, in deren
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1 eine
Anordnung des Geräts
mit Bedienschalter aus dem Bereich der Medizintechnik, insbesondere
der Röntgendiagnostik,
und in
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2 eine
Anordnung aus dem Bereich der Abscheidungstechnik
schematisch
veranschaulicht ist.
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In 1 ist
eine Anlage aus dem Bereich der Medizintechnik dargestellt, welche
ein Biplan-C-Bogen-Röntgensystem 2,
bestehend aus einem ersten C-Bogen 3, einem zweitem C-Bogen 4 und
einer Patientenablage umfasst. Während
eines medizinischen Eingriffs an einem Patienten kann es hilfreich sein,
wenn der behandelnde Arzt in der Lage ist die Anlage von Ort und
Stelle seiner Behandlungstätigkeit
zu bedienen. Zu diesem Zweck sind im Ausführungsbeispiel zwei Schaltvorrichtungen 5h bzw. 5f vorgesehen,
wobei der Handschalter 5h als Joystickvorrichtung zur Bedienung
mit einer Hand ausgeführt ist,
wohingegen der Bedienschalter 5f zur Bedienung mit einem
oder mehrerer Füße des Arztes
vorgesehen ist. Die Bedienung des Joysticks 5j kann durch den
Arzt dann vorgenommen werden, wenn dieser mindestens eine Hand nicht
zur Behandlung am Patienten benötigt.
Der Joystick 5j kann in z. B. in sechs verschiedene Richtungen
bewegt werden – vorne, hinten,
links, rechts, oben, unten – und
ist mit einem Betätigungsmittel 6 versehen.
Jeder der genannten Positionen des Joysticks 5j ist eine
Funktion des Biplan-C-Bogen-Röntgensystems 2 zugeordnet,
die durch Betätigung
des Betätigungsmittels 6 in
Form eines Druckknopfes ausgelöst
werden kann. Die Funktionen der jeweiligen Positionen können auf dem
Joystick-Pad aufgeführt
sein, z. B. in Textform. Es sind jedoch auch Sensoren 7 vorgesehen,
die die Position oder die Annäherung
an eine Position des Joysticks 5j registrieren, und die
damit die adressierte, auslösbare
Gerätefunktion.
Unter Sensoren 7 fallen insbesondere die in Joysticks 5j üblichen
Potentiometerschaltungen und alle weiteren Vorrichtungen, welche
zur Ermittelung der Position des Joysticks 5j in der Lage
sind, z. B. auch optische Systeme. Die Sensoren 7 geben
diese Information mittels eines Registrierungssignals bzw. Sensorsignals
an eine Steuerung 8 weiter. In der Steuerung 8 sind
optische und akustische Signale für jede Stellung des Joysticks 5j hinterlegt
und eindeutig zugeordnet. Aufgrund der der Steuerung 8 zugeführten Informationen
der Sensoren 7 weist die Steuerung 8 optische und
akustische Signale zu, und gibt diese mittels einer Signalerzeugungseinrichtung 9 bzw. 9' bzw. 9'' bzw. 10 aus. Dabei kann
auch die Zeit berücksichtigt werden,
wie lange der Joysticks 5j in der entsprechenden Stellung
verharrt, um eine Wiedergabe optischer und akustische Signale durch
zufällige
Joystickbewegungen zu vermeiden. Die Ausgabe der optischen Signale
erfolgt über
eine Anzeigeeinrichtungen 9 bzw. 9' bzw. 9''.
Die Anzeigeeinrichtung 9 in Form eines Bildschirms gibt
für jede
Position des Joysticks 5j die jeweilige, mit der Stellung
des Joysticks 5j adressierte Gerätefunktion in Textform aus.
Der Arzt kann somit stets die auslösbare Gerätefunktion durch einen Blick
auf den Bildschirm 9 identifizieren. Werden durch die Positionen
des Joysticks 5j der erste C-Bogen 3 oder der
zweite C-Bogen 4 adressiert, so leuchten am jeweiligen
C-Bogen angebrachte Leuchtzeichen 9' bzw. 9'' ,
die zusätzlich,
aber auch in den jeweiligen C-Bogen 3 bzw. 4 als
Komponente des C-Bogens 3 bzw. 4 integriert, vorhanden sind.
Diese können
noch nach der Funktion des auslösbaren
Modus unterschieden werden. So kann jeweils in der Anzeigeeinrichtung 9' bzw. 9'' eine unterschiedliche Farbe für Fluoro-Modus
und Röntgen-Modus
vorgesehen sein, z. B. rot für
Röntgenmodus
und blau für
Fluoro-Modus. Dazu kann ein Sprachausgabe der adressierten Gerätefunktion über den
Lautsprecher 10 vorgesehen sein, indem bspw. der Name der
Funktion wiedergegeben wird. Hiermit ist eine Identifizierung der
Gerätefunktion ohne
Aufblicken des behandelnden Arztes möglich. Idealerweise können je
nach durchzuführender
Behandlung die Wiedergabe optischer und akustischer Signale durch
den Benutzer ein und ausgeschaltet werden.
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Neben
der mit der Hand bedienbaren Joystickvorrichtung 5h ist
ein mit einem oder mehreren Füßen bedienbarer
Bedienschalter 5f im Bodenbereich der medizinischen Anlage 2 vorgesehen.
Der Bedienschalter 5f weist mehrere Betätigungsmittel 6 auf.
Jedem Betätigungsmittel
ist dabei genau ein Sensor 7 zugeordnet. In 1 sind
unterschiedliche Positionen der Sensoren 7 veranschaulicht,
um die Annäherung
des Fußes
an das Betätigungsmittel 6 zu
detektieren. Die Betätigungsmittel 6 des
Fußschalters 5f können die
gleichen auslösbaren
Gerätefunktionen
umfassen, wie die Joystickvorrichtung 5h. Nähert sich
der Fuß des
Arztes einem Betätigungsmittel 6 an,
so wird diese Annäherung
von dem zugehörigen
Sensor 7 erfasst. In analoger Weise zur Positionsdetektion
des Joysticks 5j, kann auch eine Komponente des Fußschalters 5f mehrere
Positionen aufweisen. So kann zum Beispiel eine Kippbewegung eines
Betätigungsmittels 6 vorgesehen
werden, das am Ende der Bewegung einen erhöhten Kippwiderstand aufweist,
der durch verstärktes
Drücken
z. B. mit dem Fuß überwunden
werden kann. Wird der Widerstand am Ende der Kippbewegung überwunden,
so wird dadurch das die dem Betätigungsmittel 6 zugeordnete
Gerätefunktion
ausgelöst. Die
vorausgehende Kippbewegung wird durch einen Sensor 7 erfasst.
Ebenfalls denkbar ist ein vom Betätigungsmittel 6 getrenntes
Mittel zur Adressierung einer Gerätefunk tion, welches zur Erfassung
der Adressierung einen Sensor 7 aufweist. Das Adressierungsmittel
kann als Druckschalter aufgebildet sein. Durch ein vom Adressierungsmittel
separiertes Betätigungsmittel 6 – z. B.
ein weiterer Druckschalter für
einen Fuß – kann dann
die mit dem Adressierungsmittel adressierte Gerätefunktion ausgelöst werden.
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Der
Sensor 7 benachrichtigt die Steuerung 8 über die
Adressierung des Betätigungsmittels,
z. B. durch Annäherung,
Kippbewegung, Position, etc., durch ein Sensorsignal. Die Steuerung 8 ordnet
dem Sensorsignal, wie oben beschrieben die optischen und akustischen
Signale zu. Die Erzeugung des der Gerätefunktion eindeutig zugeordneten
optischen und/oder akustischen Signals erfolgt wie oben. Betätigungsmittel 6 bzw.
-elemente können
auch als Sensorschalter ausgeführt
sein, um eine Berührung
von Betätigungsmitteln 6 zum
Auslösen
einer Funktion zu vermeiden, was insbesondere für sterile Bedingungen vorteilhaft
ist. Der Sensorschalter löst
dann eine Gerätefunktion
aus, wenn beispielsweise ein Gegenstand oder Körperteil – bspw. Hand oder Fuß – in einem
festgelegten Abstand und/oder festgelegten Richtung von dem Sensor 7 beabstandet
ist. Nähert sich
die Hand oder der Fuß einem
solchen Sensorschalter, so kann durch die Annäherung auch hier die Erzeugung
eines wahrnehmbaren Signals erfolgen, bevor der Auslöseabstand
erreicht ist. Für
den Benutzer vorteilhaft erweist sich, dass der Abstand, bei dem
die Auslösung
erfolgt, auf einer Anzeige wiedergegeben werden kann.
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In 2 ist
eine CVD-Abscheideanlage 20 dargestellt, wie sie zum Beispiel
in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommt. Aufgrund der verwendeten,
für den
Menschen teilweise giftigen Gase, kann es bei einer Fehlfunktion
des Geräts
notwendig sein, eine Notabschaltung über eine Notaus-Funktion des Geräts 20 vorzunehmen.
Aus diesem Grund ist ein Notaus-Schalter 21 am Gerät 20 vorgesehen.
Durch ein Betätigungsmittel 6,
welches neben anderen Betätigungsmitteln
für andere
Funktionen auf einem Touchscreen 22 z.B. als angezeigte
Taste verfügbar ist
sowie am Notaus-Schalter 21 kann die Notaus- Funktion ausgelöst werden.
Der Notaus-Schalter 21 ist zum schnellen Erreichen exponiert
angebracht. Wird ein Notfall erkannt, und eine Notabschaltung des
Geräts
oder des Prozesses für nötig befunden,
kann der Benutzer durch Betätigung des
Betätigungsmittels 6 am
Notaus-Schalters 21 eine Abschaltung schnell erreichen.
Aufgrund der exponierten Lage des Betätigungsmittels 6 für die Notaus-Funktion
kann es jedoch auch zu versehentlichen Auslösungen der Notaus-Funktion
kommen, z. B. durch rückwärtiges Gehen,
Anecken von Transportmitteln, usw. Um dies zu vermeiden sind am
Gerät 20 Sensoren 7 vorgesehen,
die eine Annäherung an
die Betätigungsmittel 6 für die Notaus-Funktion
erfassen. Wird eine solche Annäherung
erfasst, kann über
einen Lautsprecher 10 ein Warnton ausgegeben werden sowie
eine optische Ausgabe auf das Touchscreen 22 erfolgen,
noch bevor die Notaus-Funktion aktiviert wird und eine Geräte- oder
Prozessabschaltung eingeleitet wird. Zweckmäßig ist es, dass eine optische
und/oder akustische Ausgabe nur dann erfolgt, wenn eine Annäherung in
einem bestimmten Abstandsintervall vorhanden ist, um keine unnötige Störung des
Prozessflusses zu verursachen.