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DE102005043047B4 - Gerät mit Bedienschalter - Google Patents

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DE102005043047B4
DE102005043047B4 DE200510043047 DE102005043047A DE102005043047B4 DE 102005043047 B4 DE102005043047 B4 DE 102005043047B4 DE 200510043047 DE200510043047 DE 200510043047 DE 102005043047 A DE102005043047 A DE 102005043047A DE 102005043047 B4 DE102005043047 B4 DE 102005043047B4
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Estelle Dr. Camus
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Siemens Corp
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Abstract

Gerät (1, 20) mit einem Bedienschalter (5h, 5f, 21), das wenigstens ein von einem Benutzer mittels eines Gegenstands oder Körperteils betätigbares Betätigungsmittel (6) umfasst, das insbesondere mit einem Fuß des Benutzers betätigbar ist, wodurch wenigstens eine Gerätefunktion auslösbar ist, wobei ein Sensor (7) zur Erfassung einer Annäherung eines Gegenstands oder Körperteils an das Betätigungsmittel (6) und/oder einer zur Auslösung der Gerätefunktion benötigten Position des Gegenstands oder Körperteils vorhanden ist, wobei bei einer erfassten Annäherung und/oder bestimmten Position ein für den Benutzer wahrnehmbares Signal durch eine Signalerzeugungseinrichtung (9', 9'') derart erzeugbar ist, dass das Signal zeitlich vor der Betätigung des Betätigungsmittels (6) wahrnehmbar ist, wobei die Signalerzeugungseinrichtung (9', 9'') zur Erzeugung eines optischen Signals in Form von einer Anzeige für Lichtzeichen ausgebildet ist, die derart an einer jeweiligen Gerätekomponente (3; 4) des Geräts (1, 20) angebracht ist, dass das optische Signal aus einer jeden Raumposition des Benutzers nahe dem Gerät vom...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gerät mit einem Bedienschalter, das wenigstens ein von einem Benutzer mittels eines Gegenstands oder Körperteils betätigbares Betätigungsmittel umfasst, das insbesondere mit einem Fuß des Benutzers betätigbar ist, wodurch wenigstens eine Gerätefunktion auslösbar ist, wobei ein Sensor zur Erfassung einer Annäherung eines Gegenstands oder Körperteils an das Betätigungsmittel und/oder einer zur Auslösung der Gerätefunktion benötigten Position des Gegenstands oder Körperteils vorhanden ist.
  • Bei der Durchführung von Arbeiten an einem Gerät kann es für einen Benutzer zweckmäßig sein, Funktionen eines Geräts auszulösen, ohne dabei das Betätigungsmittel zur Auslösung der gewünschten Funktion visuell zu erfassen. Dies kann dadurch bedingt sein, dass zum Beispiel mit beiden Händen gearbeitet werden muss, und eine Auslösung der Gerätefunktion mit dem Fuß erfolgt, oder dass die Aufgabe ein hohes Maß an Konzentration erfordert und die Auslösung der Gerätefunktion ohne Verlust dieser Konzentration geschehen soll. Die dabei in Frage kommenden Geräte können auf den verschiedensten Anwendungsgebieten zum Einsatz kommen. Speziell in der Medizintechnik ist es bekannt für Diagnostikeinheiten, insbesondere bei Röntgenanlagen, mehrere Fußschalter zur Bedienung der Diagnostikeinheit vorzusehen. Die Fußschalter sind im Fußbereich der Röntgenanlage angebracht und können mit den Füßen bedient werden. Dies ist sehr hilfreich im Hinblick auf medizinische Eingriffe an einem Untersuchungsobjekt, bei dem die Hände des medizinischen Personals durch andere Aktivitäten, insbesondere Einführung und Weiterführung medizinischer Instrumente, gebunden sind. Das medizinische Personal muss den Fußschalter ohne Sichtkontakt bedienen, weshalb Fehlauslösungen, z. B. bei Biplan-Röntgengeräten Auslösung einer Aufnahme für die falsche C-Bogen-Ebene oder auch Auslösung des falschen Aufnahme-Modus: anstatt einer Fluoro-Aufnahme mit nied riger Strahlendosis wird eine höherdosige Röntgenaufnahme durchgeführt, einer Gerätefunktion auftreten können.
  • Aus der Patentschrift DE 197 43 524 C1 ist ein Fußschalter mit einem Schaltgehäuse und mit einer um eine Drehachse schwenkbaren Schaltwippe mit Nullstellung bekannt, die eine Drehachse aufweist, die derart aus dem Gehäuse ragt, dass sie mit ihren freien Enden einen Auflagepunkt des Fußschalters bildet. Ziel dieses Fußschalters ist es ein Vielzahl von Schaltfunktionen „blind" zu ertasten und diese sicher auszulösen. Der offensichtliche Nachteil dieser Vorrichtung ist, dass nach wie vor „blind" gearbeitet werden muss, was Fehlauslösungen verursachen kann.
  • In der Offenlegungsschrift DE 198 01 152 A1 ist ein multifunktionaler Fußschalter mit wenigstens zwei Steuermitteln, die zueinander beabstandet sind und mit einem einzigen Betätigungsmittel für die zwei Steuermittel offenbart, wobei das Betätigungsmittel von einer ersten Position zum Betätigen des ersten Steuermittels durch Drehen oder Verschieben in eine zweite Position zum Betätigen des Steuermittels verstellbar ist und wobei die Steuermittel durch Einwirkung eines Druckes auf das Betätigungsmittel steuerbar sind. Bei dieser Vorrichtung wird die Handhabung des Fußschalters vereinfacht, da nur ein Betätigungsmittel vorhanden ist, jedoch können Fehlauslösungen auch hier ohne weiteres zustande kommen.
  • Aus der Patentschrift DE 197 26 234 C1 ist eine Fußsteuervorrichtung für eine medizinische Diagnostikanlage mit einer Platte, die auf ihrer Oberseite in Funktionsfelder aufgeteilt ist, bekannt. Zur Wiedergabe der Funktionsfelder und der Fußposition ist ein Monitor vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät mit Bedienschalter bereitzustellen, das die Anzahl von Fehlauslösungen verringert.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Gerät mit einem Bedienschalter, das wenigstens ein von einem Benutzer mittels eines Gegenstands oder Körperteils betätigbares Betätigungsmittel umfasst, das insbesondere mit einem Fuß des Benutzers betätigbar ist, wodurch wenigstens eine Gerätefunktion auslösbar ist, wobei ein Sensor zur Erfassung einer Annäherung eines Gegenstands oder Körperteils an das Betätigungsmittel und/oder einer zur Auslösung der Gerätefunktion benötigten Position des Gegenstands oder Körperteils vorhanden ist, wobei bei einer erfassten Annäherung und/oder bestimmten Position ein für den Benutzer wahrnehmbares Signal durch eine Signalerzeugungseinrichtung derart erzeugbar ist, dass das Signal zeitlich vor der Betätigung des Betätigungsmittels wahrnehmbar ist, wobei die Signalerzeugungseinrichtung zur Erzeugung eines optischen Signals in Form von einer Anzeige für Lichtzeichen ausgebildet ist, die derart an einer jeweiligen Gerätekomponente des Geräts angebracht ist, dass das optische Signal aus einer jeden Raumposition des Benutzers nahe dem Gerät vom Benutzer wahrnehmbar ist, gelöst.
  • Indem ein Sensor zur Detektion einer Annäherung eines Gegenstands oder Körperteils an ein Betätigungsmittel des Geräts vorgesehen ist, wird eine insitu-Kontrolle der Auslösung von Gerätefunktionen durch den Benutzer des Geräts durch sich selbst oder einen Dritten dadurch ermöglicht, dass vor der Betätigung eines Betätigungsmittels zur Auslösung einer Funktion des Geräts ein Signal durch eine Signalerzeugungseinrichtung für den Benutzer wahrnehmbar erzeugt wird. Dadurch ist eine direkte Beeinflussung der Auslösetätigkeit des Benutzers durch das wiedergegebene Signal möglich und potentielle Fehler in der Bedienung des Geräts können noch vor Auslösen der Funktion erkannt und berichtigt werden. Dabei ist unter einem Bedienschalter eine Vorrichtung zu verstehen, mit der eine Funktion eines Geräts durch Bedienung eines Betätigungsmittels auslösbar ist. Das Betätigungsmittel oder auch Betätigungselement ist ein Mittel welches durch seine Bedienung bzw. Betätigung die Auslösung einer Gerätefunktion bewirken kann, und stellt eine essentielle Komponente für ei nen Schalter dar. Betätigungsmittel sind Elemente des Schalters und können zum Beispiel als Kippschalter, Knopf, Hebel, Touchscreens, Sensoren für Druck, Abstand, Beschleunigungen, etc... ausgeführt sein, während die gesamte Vorrichtung z. B. zugehörige Elektronik, Gehäuse, etc. zur Auslösung einer Gerätefunktion als Schalter bezeichnet wird. Unter Sensoren sind Mittel zu verstehen, die eine bestimmte Situation, welche z. B. als Annäherung, Abstand, bestimmte Position von Objekten und andere detektierbare Ereignisse auftreten kann, erfassen können, und eine Information über die erfasste Situation ausgeben können. Je nach Ausgestaltung des vorliegenden Geräts, können die vorgesehenen Funktionen unterschiedlichster Art sein. Etwa bei einem medizinischen Gerät kann die Funktion in der Auslösung einer Patientenaufnahme bestehen, während bei einem Metall verarbeitenden Gerät beispielsweise ein bestimmter Bearbeitungsschritt, z. B. Pressen, ausgelöst werden kann. Ebenfalls eine denkbare Gerätfunktion wäre die Notaus-Funktion bei Anlagen verschiedenster Art in Industrie und Wissenschaft, Start einer Strahlenexposition z. B. bei Lasern oder überhaupt Start eines kritischen Ausführungsschritts einer Anlage. Insbesondere können Gerätefunktionen erfindungsgemäß kontrolliert werden, bei der eine Fehlauslösung zur Gefährdung von Material und Mensch bzw. zu unerwünschtem Aufwand in jeglicher Form, insbesondere Kosten, führen kann. Insbesondere kann auch die Anzahl versehentlich ausgelöster Gerätefunktionen verringert werden.
  • Das erzeugte, wahrnehmbare Signal ist erfindungsgemäß ein optisches Signal. Optische Signale, insbesondere Signale im für das menschliche Auge sichtbaren Spektralbereich sind in der Regel durch einen Benutzer gut wahrnehmbar, sofern ihre örtliche Wiedergabe und Intensität eine Wahrnehmbarkeit durch den Benutzer zulässt. Je nach vorliegendem Gerät ist das optische Signal je nach auslösbarer Gerätefunktion in Form von Lichtzeichen, z. B. in bestimmter Farbe, mit bestimmten Wiedergabefrequenzen dargestellt. Für Leuchtzeichen in bestimmter Farbe – wie Lampen, LEDs, ohne Text, ist eine schnellere Wahrnehmung durch den Benutzer möglich, da kein Text gelesen werden muss. Insbesondere für kritische Gerätefunktionen – etwa Totalabschaltung des Geräts –, die nach vorliegendem Gerät unterschiedlich sein können, können beispielsweise rot blinkende Lichtzeichen verwendet werden, sofern die kritische Gerätefunktion durch den Benutzer bewusst oder unbewusst adressiert wird. Zweckmäßig ist es, dass der Benutzer zu jedem Zeitpunkt während der Durchführung der Aktivität am Gerät in der Lage ist die Lichtzeichen wahrzunehmen, um entsprechend darauf reagieren zu können. Um die optischen Signale darstellen zu können, ist eine Signalerzeugungseinrichtung notwendig, die eine Anzeige für optische Signale umfasst. Diese kann z. B. als Lampe oder LED ausgebildet sein. Erfindungsgemäß werden Gerätekomponenten mit Anzeigen ausgestattet, um eine Textdarstellung zu vermeiden, aber trotzdem eine offensichtliche Zuweisung der Signale z. B. zu den auslösbaren Funktionen zu schaffen, bei der der Benutzer leicht erkennt, um welche auslösbare Funktion des Geräts es sich handelt. Als Beispiel wird ein Biplan-C-Bogen-Röntgengerät angeführt, bei dem die zwei unterschiedlichen C-Bögen Anzeigen für Lichtzeichen aufweisen, um wiederzugeben, welcher C-Bogen durch die Annäherung des Fußes an das jeweilige Betätigungsmittel adressiert, und gegebenenfalls bei Bedienung des Betätigungsmittels für eine Aufnahme ausgelöst würde.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind mehrere Betätigungsmittel vorhanden und die damit auslösbaren Gerätefunktionen sind durch das Signal identifizierbar. Somit kann vor der Auslösung der Gerätefunktion durch betätigen des Betätigungsmittels der Benutzer über die Folgen seiner Handlung in Kenntnis gesetzt werden. Dem Benutzer kann anhand des eindeutig zugeordneten und wahrnehmbaren Signals verdeutlicht werden, welches Betätigungsmittel er gerade im Begriff ist, zu betätigen. Der Benutzer wird somit in seiner Durchführung der Benutzung des Geräts bestätigt oder aber mit Unterstützung des Signals auf einen fehlerhaften oder ungewollten Vorgang hingewiesen. Somit wird die Sicherheit des Patienten und auch des Geräts erhöht.
  • In einer weiteren, vorteilhaften Variante der Erfindung ist wenigstens ein Gegenstand vorhanden, der mindestens zwei bestimmte Positionen einnehmen kann und die den bestimmten Positionen zugeordneten Gerätefunktionen sind durch das Signal identifizierbar. Dies ist insbesondere für mit der Hand bedienbare Gegenstände – etwa einen Joystick – von Vorteil. Wird der Joystick in eine bestimmte Position z. B. vorne, hinten, links, rechts gebracht, so werden die dieser Position zugeordneten Gerätefunktionen für den Benutzer durch das Signal eindeutig identifizierbar. Dem Benutzer wird sein Handeln bewusst gemacht. Dies erhöht die Sicherheit des Patienten sowie die Sicherheit des Geräts.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die Betätigungsmittel den Sensor auf. Dadurch ist eine direkte Erfassung der Annäherung eines Gegenstand oder ein Körperteil – z. B. Fuß oder Hand aber auch ein unbelebtes Objekt – an das Betätigungsmittel möglich. Nähert sich ein Gegenstand oder Körperteil dem Betätigungsmittel an, so ist aufgrund der Anordnung des Sensors in unmittelbarer Nähe zum Betätigungsmittel, eine eindeutige Zuordnung möglich, welches Betätigungsmittel vom Benutzer betätigt werden soll. Eine Anbringung des Sensors am oder im Betätigungsmittel bringt zudem den Vorteil mit sich, dass keine weiteren Sensorinstallationen am Gerät, oder am Gehäuse des Schalters zu diesem Zweck erforderlich sind.
  • In einer vorteilhaften Variante der Erfindung weist jedes Betätigungsmittel genau einen Sensor auf. Damit ist die Gefahr, eine ungewollte Funktion des Geräts durch Bedienung eines vorhandenen Betätigungsmittels auszulösen, weiter verringert. Eine Annäherung eines Körperteils oder Gegenstands an einen Sensor kann stets als Signal wiedergegeben. Zudem stellt genau ein Sensor für ein Betätigungsmittel eine kostengünstige und gleichzeitig bedienungssichere Möglichkeit hinsichtlich Fehlauslösungen dar.
  • In einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist mit jedem Betätigungsmittel genau eine Gerätefunktion auslösbar. Durch eine eindeutige Zuordnung der Funktion zu einem Betätigungsmittel ist eine einfache Bedienung und ein einfaches Auffinden der gesuchten Funktion gewährleistet. Es ist nicht notwendigerweise Erfahrung mit dem Betätigungselement erforderlich, um das Gerät zu bedienen bzw. eine Funktion für ein Gerät aufzufinden, da die Funktion über eine Signalerzeugungseinrichtung ausgegeben werden kann, und dem Benutzer ohne Verzögerung zugänglich ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung sind mit zumindest einem Betätigungsmittel mehrere Funktionen auslösbar. Damit kann der Schalter sehr kompakt gehalten werden, da ein Betätigungsmittel mehrere Funktionen des Geräts auslösen kann. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn die räumlichen Möglichkeiten beschränkt sind, um eine größere Anzahl von Betätigungsmitteln gut bedienbar anzuordnen. Durch genau ein bestimmtes Signal für jede auslösbare Funktion durch das Betätigungsmittel wird einer bestimmten Funktion genau ein Signal fest zugeordnet. Durch die feste Zuordnung der Signale zu einer Funktion ist die Möglichkeit gegeben, potentielle Fehlauslösungen zu erkennen bevor diese tatsächlich ausgelöst werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist mit zumindest zwei Betätigungsmitteln die gleiche Funktion auslösbar. Diese Ausführung kann dann zur Anwendung kommen, wenn das Gerät sehr sperrig oder groß ist, und eine bestimmte Funktion von unterschiedlichen Benutzerstandorten am Gerät ausgelöst werden soll, dies jedoch aufgrund der Abstände nicht möglich ist. Eine solche Anordnung von Schaltern an mehreren Benutzerstandorten am oder um ein Gerät erhöht die Praktikabilität für den Benutzer und verringert den Zeitaufwand des Benutzers zur Auslösung einer bestimmten Funktion. Da die auslösbare Funktion über verschiedene Betätigungsmittel die gleiche ist, ist es zweckmäßig das gleiche Signal für diese Funktion zu verwenden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist eine Steuerung vorhanden, die den Sensor und die Signalerzeugungseinrichtung steuert. Der Steuerung wird das Sensorsignal zugeführt, welches Informationen zur Adressierung, d. h. bewusste Annäherung eines Gegenstands oder Körperteils an das Betätigungsmittel, eines bestimmten Betätigungsmittels durch einen Benutzer enthält. Die Steuerung weist aufgrund des zugeführten Signals des jeweiligen Betätigungsmittels ein Signal zu. Anschließend steuert die Steuerung die Signalerzeugungseinrichtung an, welche das zugewiesen Signal erzeugt bzw. wahrnehmbar wiedergibt. Die Signalerzeugungseinrichtung und eine Signalwiedergabeeinrichtung können dabei separat ausgebildet sein, in der das Signal erzeugt, weitergeleitet und wiedergegeben wird. Eine Steuerung ermöglicht eine vorteilhafte zentrale Verarbeitung der durch die Sensoren gelieferten Signale.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Sensor als Ultraschallsensor ausgebildet. Ein Ultraschallsensor stellt eine kostengünstige Sensorvariante dar, welche eine Annäherung, das heißt in diesem Fall eine Veränderung des Abstands eines Gegenstands oder Körpers von dem Sensor und zweckmäßigerweise damit vom Betätigungsmittel erfassen kann. Alternativ können auch Sensoren zur Erfassung der Veränderung von Lichtintensität Verwendung finden, da eine Annäherung eines Gegenstands oder Körpers mit einer Abdunkelung des Betätigungsmittels und bei zweckmäßiger Anordnung des Sensor, auch des Sensors einher gehen kann und somit zur Erfassung einer Annäherung geeignet ist.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der Erfindung erzeugt die Signalerzeugungseinrichtung akustische Signale. Akustische Signale können dabei als Geräusche, Töne, vordefinierte Tonfolgen, oder Sprachausgaben erfolgen, die je nach Umgebung des vorliegenden Geräts in ihrer Lautstärke einstellbar sind. Diese Signale können jederzeit durch den Benutzer wahrgenommen werden. Die Wiedergabe des akustischen Signals kann mittels eines Lautsprechers erfolgen, der am Gerät angebracht sein kann. Die Anbringung der Signalausgabeeinrichtung und der Signalerzeugungseinrichtung am Gerät ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn es sich um ein verfahrbares bzw. mobiles Gerät handelt. Die Kombination von optischen und akustischen Signalen, das heißt z. B. gleichzeitige Ausgabe von optischen und akustischen Signalen zur Erfassung des adressierten Betätigungsmittels stellt ebenfalls eine vorteilhafte Variante dar.
  • Besondere Vorteile der Erfindung ergeben sich im Bereich der Medizintechnik, insbesondere wenn das Gerät als Mono- oder Biplan-Röntgengerät, Computertomograph, Ultraschalldiagnostikvorrichtung oder Magnetresonanzvorrichtung ausgebildet ist. In diesen Fällen können Fehlauslösungen von Gerätefunktionen zu erhöhter Strahlenbelastung des Patienten und des Benutzers sowie zu erhöhter Behandlungsdauer führen. Durch die Erfindung ist eine intensivere bzw. verbesserte Patienten-Benutzer-Beziehung möglich, aufgrund geringerer Ablenkung des Benutzers durch „blindes" Ertasten des richtigen Betätigungsmittels für die entsprechende Funktion und erhöhte Konzentration auf den Patienten und die durchgeführte Untersuchung.
  • Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Geräts mit Bedienschalter ergeben sich aus einem Ausführungsbeispiel, welches nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert wird, in deren
  • 1 eine Anordnung des Geräts mit Bedienschalter aus dem Bereich der Medizintechnik, insbesondere der Röntgendiagnostik, und in
  • 2 eine Anordnung aus dem Bereich der Abscheidungstechnik
    schematisch veranschaulicht ist.
  • In 1 ist eine Anlage aus dem Bereich der Medizintechnik dargestellt, welche ein Biplan-C-Bogen-Röntgensystem 2, bestehend aus einem ersten C-Bogen 3, einem zweitem C-Bogen 4 und einer Patientenablage umfasst. Während eines medizinischen Eingriffs an einem Patienten kann es hilfreich sein, wenn der behandelnde Arzt in der Lage ist die Anlage von Ort und Stelle seiner Behandlungstätigkeit zu bedienen. Zu diesem Zweck sind im Ausführungsbeispiel zwei Schaltvorrichtungen 5h bzw. 5f vorgesehen, wobei der Handschalter 5h als Joystickvorrichtung zur Bedienung mit einer Hand ausgeführt ist, wohingegen der Bedienschalter 5f zur Bedienung mit einem oder mehrerer Füße des Arztes vorgesehen ist. Die Bedienung des Joysticks 5j kann durch den Arzt dann vorgenommen werden, wenn dieser mindestens eine Hand nicht zur Behandlung am Patienten benötigt. Der Joystick 5j kann in z. B. in sechs verschiedene Richtungen bewegt werden – vorne, hinten, links, rechts, oben, unten – und ist mit einem Betätigungsmittel 6 versehen. Jeder der genannten Positionen des Joysticks 5j ist eine Funktion des Biplan-C-Bogen-Röntgensystems 2 zugeordnet, die durch Betätigung des Betätigungsmittels 6 in Form eines Druckknopfes ausgelöst werden kann. Die Funktionen der jeweiligen Positionen können auf dem Joystick-Pad aufgeführt sein, z. B. in Textform. Es sind jedoch auch Sensoren 7 vorgesehen, die die Position oder die Annäherung an eine Position des Joysticks 5j registrieren, und die damit die adressierte, auslösbare Gerätefunktion. Unter Sensoren 7 fallen insbesondere die in Joysticks 5j üblichen Potentiometerschaltungen und alle weiteren Vorrichtungen, welche zur Ermittelung der Position des Joysticks 5j in der Lage sind, z. B. auch optische Systeme. Die Sensoren 7 geben diese Information mittels eines Registrierungssignals bzw. Sensorsignals an eine Steuerung 8 weiter. In der Steuerung 8 sind optische und akustische Signale für jede Stellung des Joysticks 5j hinterlegt und eindeutig zugeordnet. Aufgrund der der Steuerung 8 zugeführten Informationen der Sensoren 7 weist die Steuerung 8 optische und akustische Signale zu, und gibt diese mittels einer Signalerzeugungseinrichtung 9 bzw. 9' bzw. 9'' bzw. 10 aus. Dabei kann auch die Zeit berücksichtigt werden, wie lange der Joysticks 5j in der entsprechenden Stellung verharrt, um eine Wiedergabe optischer und akustische Signale durch zufällige Joystickbewegungen zu vermeiden. Die Ausgabe der optischen Signale erfolgt über eine Anzeigeeinrichtungen 9 bzw. 9' bzw. 9''. Die Anzeigeeinrichtung 9 in Form eines Bildschirms gibt für jede Position des Joysticks 5j die jeweilige, mit der Stellung des Joysticks 5j adressierte Gerätefunktion in Textform aus. Der Arzt kann somit stets die auslösbare Gerätefunktion durch einen Blick auf den Bildschirm 9 identifizieren. Werden durch die Positionen des Joysticks 5j der erste C-Bogen 3 oder der zweite C-Bogen 4 adressiert, so leuchten am jeweiligen C-Bogen angebrachte Leuchtzeichen 9' bzw. 9'' , die zusätzlich, aber auch in den jeweiligen C-Bogen 3 bzw. 4 als Komponente des C-Bogens 3 bzw. 4 integriert, vorhanden sind. Diese können noch nach der Funktion des auslösbaren Modus unterschieden werden. So kann jeweils in der Anzeigeeinrichtung 9' bzw. 9'' eine unterschiedliche Farbe für Fluoro-Modus und Röntgen-Modus vorgesehen sein, z. B. rot für Röntgenmodus und blau für Fluoro-Modus. Dazu kann ein Sprachausgabe der adressierten Gerätefunktion über den Lautsprecher 10 vorgesehen sein, indem bspw. der Name der Funktion wiedergegeben wird. Hiermit ist eine Identifizierung der Gerätefunktion ohne Aufblicken des behandelnden Arztes möglich. Idealerweise können je nach durchzuführender Behandlung die Wiedergabe optischer und akustischer Signale durch den Benutzer ein und ausgeschaltet werden.
  • Neben der mit der Hand bedienbaren Joystickvorrichtung 5h ist ein mit einem oder mehreren Füßen bedienbarer Bedienschalter 5f im Bodenbereich der medizinischen Anlage 2 vorgesehen. Der Bedienschalter 5f weist mehrere Betätigungsmittel 6 auf. Jedem Betätigungsmittel ist dabei genau ein Sensor 7 zugeordnet. In 1 sind unterschiedliche Positionen der Sensoren 7 veranschaulicht, um die Annäherung des Fußes an das Betätigungsmittel 6 zu detektieren. Die Betätigungsmittel 6 des Fußschalters 5f können die gleichen auslösbaren Gerätefunktionen umfassen, wie die Joystickvorrichtung 5h. Nähert sich der Fuß des Arztes einem Betätigungsmittel 6 an, so wird diese Annäherung von dem zugehörigen Sensor 7 erfasst. In analoger Weise zur Positionsdetektion des Joysticks 5j, kann auch eine Komponente des Fußschalters 5f mehrere Positionen aufweisen. So kann zum Beispiel eine Kippbewegung eines Betätigungsmittels 6 vorgesehen werden, das am Ende der Bewegung einen erhöhten Kippwiderstand aufweist, der durch verstärktes Drücken z. B. mit dem Fuß überwunden werden kann. Wird der Widerstand am Ende der Kippbewegung überwunden, so wird dadurch das die dem Betätigungsmittel 6 zugeordnete Gerätefunktion ausgelöst. Die vorausgehende Kippbewegung wird durch einen Sensor 7 erfasst. Ebenfalls denkbar ist ein vom Betätigungsmittel 6 getrenntes Mittel zur Adressierung einer Gerätefunk tion, welches zur Erfassung der Adressierung einen Sensor 7 aufweist. Das Adressierungsmittel kann als Druckschalter aufgebildet sein. Durch ein vom Adressierungsmittel separiertes Betätigungsmittel 6 – z. B. ein weiterer Druckschalter für einen Fuß – kann dann die mit dem Adressierungsmittel adressierte Gerätefunktion ausgelöst werden.
  • Der Sensor 7 benachrichtigt die Steuerung 8 über die Adressierung des Betätigungsmittels, z. B. durch Annäherung, Kippbewegung, Position, etc., durch ein Sensorsignal. Die Steuerung 8 ordnet dem Sensorsignal, wie oben beschrieben die optischen und akustischen Signale zu. Die Erzeugung des der Gerätefunktion eindeutig zugeordneten optischen und/oder akustischen Signals erfolgt wie oben. Betätigungsmittel 6 bzw. -elemente können auch als Sensorschalter ausgeführt sein, um eine Berührung von Betätigungsmitteln 6 zum Auslösen einer Funktion zu vermeiden, was insbesondere für sterile Bedingungen vorteilhaft ist. Der Sensorschalter löst dann eine Gerätefunktion aus, wenn beispielsweise ein Gegenstand oder Körperteil – bspw. Hand oder Fuß – in einem festgelegten Abstand und/oder festgelegten Richtung von dem Sensor 7 beabstandet ist. Nähert sich die Hand oder der Fuß einem solchen Sensorschalter, so kann durch die Annäherung auch hier die Erzeugung eines wahrnehmbaren Signals erfolgen, bevor der Auslöseabstand erreicht ist. Für den Benutzer vorteilhaft erweist sich, dass der Abstand, bei dem die Auslösung erfolgt, auf einer Anzeige wiedergegeben werden kann.
  • In 2 ist eine CVD-Abscheideanlage 20 dargestellt, wie sie zum Beispiel in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommt. Aufgrund der verwendeten, für den Menschen teilweise giftigen Gase, kann es bei einer Fehlfunktion des Geräts notwendig sein, eine Notabschaltung über eine Notaus-Funktion des Geräts 20 vorzunehmen. Aus diesem Grund ist ein Notaus-Schalter 21 am Gerät 20 vorgesehen. Durch ein Betätigungsmittel 6, welches neben anderen Betätigungsmitteln für andere Funktionen auf einem Touchscreen 22 z.B. als angezeigte Taste verfügbar ist sowie am Notaus-Schalter 21 kann die Notaus- Funktion ausgelöst werden. Der Notaus-Schalter 21 ist zum schnellen Erreichen exponiert angebracht. Wird ein Notfall erkannt, und eine Notabschaltung des Geräts oder des Prozesses für nötig befunden, kann der Benutzer durch Betätigung des Betätigungsmittels 6 am Notaus-Schalters 21 eine Abschaltung schnell erreichen. Aufgrund der exponierten Lage des Betätigungsmittels 6 für die Notaus-Funktion kann es jedoch auch zu versehentlichen Auslösungen der Notaus-Funktion kommen, z. B. durch rückwärtiges Gehen, Anecken von Transportmitteln, usw. Um dies zu vermeiden sind am Gerät 20 Sensoren 7 vorgesehen, die eine Annäherung an die Betätigungsmittel 6 für die Notaus-Funktion erfassen. Wird eine solche Annäherung erfasst, kann über einen Lautsprecher 10 ein Warnton ausgegeben werden sowie eine optische Ausgabe auf das Touchscreen 22 erfolgen, noch bevor die Notaus-Funktion aktiviert wird und eine Geräte- oder Prozessabschaltung eingeleitet wird. Zweckmäßig ist es, dass eine optische und/oder akustische Ausgabe nur dann erfolgt, wenn eine Annäherung in einem bestimmten Abstandsintervall vorhanden ist, um keine unnötige Störung des Prozessflusses zu verursachen.

Claims (21)

  1. Gerät (1, 20) mit einem Bedienschalter (5h, 5f, 21), das wenigstens ein von einem Benutzer mittels eines Gegenstands oder Körperteils betätigbares Betätigungsmittel (6) umfasst, das insbesondere mit einem Fuß des Benutzers betätigbar ist, wodurch wenigstens eine Gerätefunktion auslösbar ist, wobei ein Sensor (7) zur Erfassung einer Annäherung eines Gegenstands oder Körperteils an das Betätigungsmittel (6) und/oder einer zur Auslösung der Gerätefunktion benötigten Position des Gegenstands oder Körperteils vorhanden ist, wobei bei einer erfassten Annäherung und/oder bestimmten Position ein für den Benutzer wahrnehmbares Signal durch eine Signalerzeugungseinrichtung (9', 9'') derart erzeugbar ist, dass das Signal zeitlich vor der Betätigung des Betätigungsmittels (6) wahrnehmbar ist, wobei die Signalerzeugungseinrichtung (9', 9'') zur Erzeugung eines optischen Signals in Form von einer Anzeige für Lichtzeichen ausgebildet ist, die derart an einer jeweiligen Gerätekomponente (3; 4) des Geräts (1, 20) angebracht ist, dass das optische Signal aus einer jeden Raumposition des Benutzers nahe dem Gerät vom Benutzer wahrnehmbar ist.
  2. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Betätigungsmittel (6) vorhanden sind und dass die damit auslösbaren Gerätefunktionen durch das Signal identifizierbar sind.
  3. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Gegenstand vorhanden ist, der mindestens zwei bestimmte Positionen einnehmen kann und dass die den bestimmten Positionen zugeordneten Gerätefunktionen durch das Signal identifizierbar sind.
  4. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsmittel (6) den Sensor (7) aufweisen.
  5. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Betätigungsmittel (6) genau einen Sensor (7) aufweist.
  6. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mit jedem Betätigungsmittel (6) genau eine Gerätefunktion auslösbar ist.
  7. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mit zumindest einem Betätigungsmittel (6) mehrere Gerätefunktionen auslösbar sind.
  8. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mit zumindest zwei Betätigungsmitteln (6) die gleiche Gerätefunktion auslösbar ist.
  9. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerung (8) vorhanden ist, die den Sensor (7) und die Signalerzeugungseinrichtung (9', 9'') steuert.
  10. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (7) als Ultraschallsensor ausgebildet ist.
  11. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtzeichen für unterschiedliche Gerätefunktionen unterschiedliche Farben aufweist.
  12. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinrichtung (9', 9'') eine Anzeigeeinrichtung (9', 9'') umfasst.
  13. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung (9', 9'') als Teil einer Komponente (9', 9'' , 22) des Geräts (1, 20) ausgebildet ist.
  14. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu dem erzeugten, wahrnehmbaren optischen Signal ein wahrnehmbares, akustisches Signal erzeugbar ist.
  15. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinrichtung (9', 9'') zusätzlich einen Lautsprecher (10) umfasst.
  16. Gerät mit einem Bedienschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1, 20) als medizinische Diagnostikeinheit (1) ausgebildet ist.
  17. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnostikeinheit (1) als monoplanes C-Bogen-Röntgengerät ausgebildet ist.
  18. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnostikeinheit (1) als biplanes C-Bogen-Röntgengerät (2) ausgebildet ist.
  19. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnostikeinheit (1) als Computertomograph ausgebildet ist.
  20. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnostikeinheit (1) als Ultraschallvorrichtung ausgebildet ist.
  21. Gerät mit einem Bedienschalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnostikeinheit (1) als Magnetresonanzvorrichtung ausgebildet ist.
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