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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Fahrradhalter mit einer Aufnahme
für ein
Rad bzw. einen Reifen eines Fahrrads, mittels der das Fahrrad in etwa
aufrechter Position halterbar ist.
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Fahrradständer sind
in zahlreichen Ausführungen
bekannt. Die meisten derartigen Fahrradständer werden fest an Hauswänden, Mauern
etc. montiert oder einfach auf den Boden gestellt.
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Bei
den bekannten derartigen Fahrradständern ist es erforderlich,
dass zur Sicherung eines Fahrrads dieses, nachdem es in den Fahrradständer eingeschoben
ist, mittels eines bekannten, üblicherweise
am Fahrrad mitgeführten
Kabel- oder Bügelschlosses
blockiert wird. Dieser Abschließvorgang
ist häufig
umständlich
und zeitraubend, so dass eine vergleichsweise große Anzahl
von Fahrradfahrern aus Bequemlichkeit und/oder Zeitnot gänzlich auf das
Abschließen
bzw. Sichern ihrer Fahrräder
verzichtet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrradständer bzw.
-halter zu schaffen, mittels dem das Verschließen bzw. Sichern eines abgestellten
Fahrrads erheblich vereinfacht werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Fahrradhalter eine Schlossvorrichtung aufweist, mittels
der das Rad bzw. der Reifen innerhalb der Aufnahme des Fahrradhalters verriegelbar
ist. Erfindungsgemäß hat ein
derartiger Fahrradhalter eine darin integrierte Schlossvorrichtung,
mittels der ein Fahrrad beim Einparken desselben in den Fahrradhalter
automatisch verschlossen werden kann, ohne dass beim Abstellen des
Fahrrads in den Fahrradhalter irgendein vom Fahrradfahrer vorzunehmender
Betätigungsvorgang
erforderlich wäre.
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Hierzu
weist die Schlossvorrichtung des erfindungsgemäßen Fahrradhalters vorteilhaft
ein Betätigungsglied
auf, mittels dem die Schlossvorrichtung aus ihrer Offenstellung
beim Einschieben eines Rades bzw. eines Reifens in die Aufnahme
des Fahrradhalters in eine das Rad bzw. den Reifen in der Aufnahme
blockierende Verriegelungsstellung verstellbar ist. Sobald das Fahrrad
mit einem Rad bzw. einem Reifen in den Fahrradhalter eingeschoben
ist, wird es automatisch innerhalb des Fahrradhalters blockiert
und damit gesichert.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Fahrradhalters ist das
Betätigungsglied
der Schlossvorrichtung als Druckplatte ausgebildet, die mittels
des in die Aufnahme des Fahrradhalters eingeschobenen Rades bzw.
Reifens gegen die Kraft einer Feder verstellbar und mittels der
ein Verriegelungsglied der Schlossvorrichtung aus seiner Freigabe-
in seine das Rad bzw. den Reifen in der Aufnahme des Fahrradhalters
verriegelnde Blockierstellung verstellbar ist. Hierdurch wird durch die
Anlage zwischen Rad bzw. Reifen und der Druckplatte das Verriegelungsglied
in dessen Verriegelungs- bzw. Blockierstellung verbracht, wenn das Fahrrad
bzw. dessen Rad bzw. Reifen in den Fahrradhalter eingeschoben wird.
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Vorteilhaft
weist die Druckplatte der Schlossvorrichtung eine zum Rad bzw. zum
Reifen hin konvex gekrümmte
Form auf.
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Die
Verbindung zwischen dem Betätigungsglied
und dem Verriegelungsglied der Schlossvorrichtung kann in einfacher
Weise und funktionsgerecht realisiert werden, wenn das Betätigungsglied bzw.
die Druckplatte am verriegelungsgliedfernen Ende verschwenkbar gehaltert
und am verriegelungsgliedseitigen Ende mittels eines Gelenks mit dem
Verriegelungsglied verbunden ist. Durch Schwenkung des Betätigungsglieds
bzw. der Druckplatte kann dann das Verriegelungsglied zwischen dessen
Blockier- bzw. Verriegelungsstellung und dessen Freigabestellung
gedreht werden.
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Hierzu
ist das Verriegelungsglied vorteilhaft als Verriegelungshaken ausgebildet,
der um eine fahrradhalterfeste Drehachse drehbar gelagert ist.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Fahrradhalters
hat der Verriegelungshaken einen ersten Arm, an dessen freiem Ende
das den Verriegelungshaken mit dem Betätigungsglied verbindende Gelenk
angeordnet ist und der sich von der fahrradhalterfesten Drehachse
bis zum Gelenk erstreckt, und einen dazu vorzugsweise um etwa 90
Grad geneigten zweiten Arm, der im Bereich der Drehachse mit dem
ersten Arm verbunden ist und an seinem freien Ende einen Greifhaken
aufweist bzw. ausbildet, mittels dem eine Felge des Rades bzw. des
Reifens hintergreifbar ist.
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Zweckmäßigerweise
kann das Verriegelungsglied mittels einer Sperrklinke in seiner
Blockierstellung blockierbar sein.
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In
technisch-konstruktiv wenig aufwendiger Weise lässt sich eine Blockierung des
Verriegelungsglieds mittels der Sperrklinke erreichen, wenn diese mittels
einer Feder in ihre das Verriegelungsglied in dessen Blockierstellung
blockierende Position vorgespannt ist und mittels eines Schlosshebels
einer Schlosseinheit der Schlossvorrichtung gegen die Kraft der
Feder aus ihrer das Verriegelungsglied in dessen Blockierstellung
blockierenden Position in ihre Freigabeposition verstellbar ist.
Durch Betätigung
der Schlosseinheit kann dann die Sperrklinke in ihre Freigabeposition
verstellt werden, wodurch das Verriegelungsglied der Schlossvorrichtung
aus dessen Blockierstellung in dessen Freigabeposition verbringbar
ist.
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Für die Verstellung
der Sperrklinke ist es vorteilhaft, wenn diese um eine Achse zwischen
ihrer blockierenden und ihrer Freigabeposition verschwenkbar ist.
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Die
Schlosseinheit der Schlossvorrichtung kann als schlüsselbetätigbarer
Schließzylinder
ausgebildet sein, wobei alternativ auch eine Ausgestaltung als Zahlenschloss
denkbar ist.
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Vorteilhaft
ist die Schlossvorrichtung mit einem Schlosskasten versehen, in
dem das Verriegelungsglied um seine Drehachse verdrehbar gelagert und
in dem die Sperrklinke und die Schlosseinheit angeordnet sind.
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Der
Fahrradhalter hat vorzugsweise eine Montagefläche mit zwei zueinander geneigten
Flächenabschnitten,
so dass er in unterschiedlichen Orientierungen an einer Hauswand,
Mauer od.dgl. befestigt werden kann. Hierdurch lassen sich beispielsweise
eine zur Hauswand senkrechte Aufstellung des Fahrrads oder eine
zu dieser Hauswand um einen Winkel kleiner als 90 Grad geneigte
Aufstellung des Fahrrads erreichen.
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Vorteilhaft
ist der erfindungsgemäße Fahrradhalter
so ausgebildet, dass er an einer Hauswand od.dgl. und/oder an einem
aus einem Rohrgestänge od.dgl.
ausgebildeten Fahrradständer
befestigbar ist.
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Im
folgenden wird die Erfindung an Hand einer Ausführungsform unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fahrradhalters;
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2 eine
Draufsicht auf den in 1 gezeigten Fahrradhalter beim
Anschlag eines Reifens gegen ein Betätigungsglied einer Schlossvorrichtung des
Fahrradhalters;
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3 eine 2 entsprechende
Darstellung bei mittels der Schlossvorrichtung im Fahrradhalter
fixiertem Rad bzw. Reifen;
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4 eine
perspektivische Darstellung der Schlossvorrichtung in der in 3 gezeigten
Verriegelungsstellung;
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5 eine
perspektivische Darstellung der Schlossvorrichtung in Freigabestellung;
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6 eine
Darstellung der Schlossvorrichtung von ihrer Innenseite her in Verriegelungsstellung;
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7 einen
an einer Hauswand installierten erfindungs gemäßen Fahrradhalter;
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8 einen
an einem einen Fahrradständer bildenden
Rohrgestänge
installierten erfindungsgemäßen Fahrradhalter;
und
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9 eine
Draufsicht auf zwei erfindungsgemäße Fahrradhalter, die unterschiedlich
an einer Hauswand montiert sind.
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Ein
in 1 an Hand eines Ausführungsbeispiels dargestellter
erfindungsgemäßer Fahrradhalter 1 bildet
eine Aufnahme 2 für
einen Teil eines Rades 3 bzw. eines Reifens 4 eines
Fahrrads. Sofern sich das entsprechende Rad 3 bzw. der
entsprechende Reifen 4 innerhalb der Aufnahme 2 des
Fahrradhalters 1 befindet, wird das gesamte in den Figuren nicht
dargestellte Fahrrad mittels des Fahrradhalters 1 in etwa
aufrechter Stellung gehalten.
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Hierzu
weist die Aufnahme 2 zwei Seitenwände 5, 6 auf,
die sich von den Enden einer Grundwand 7 zu dieser geneigt
und etwa parallel zueinander erstrecken. Zwischen den Innenseiten
der beiden Seitenwände 5, 6 ist
der genannte Abschnitt des Rades 3 bzw. des Reifens 4 halterbar.
Um das Einführen des
Rades 3 bzw. des Reifens 4 in die Aufnahme 2 zu
erleichtern, sind die beiden Seitenwände 5, 6 an ihren
der Grundwand 7 entfernten Enden mit auswärts geneigten
Einführabschnitten 8, 9 versehen.
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Die
in 1 hintere Außenfläche der
Grundwand 7 ist als Montagefläche 10 ausgebildet,
wobei diese Montagefläche 10 zwei
zueinander geneigte Flächenabschnitte 11, 12 aufweist.
Der Flächenabschnitt 11 oder
der Flächenabschnitt 12 sind
in Anlage z.B. an einer Hauswand 13 bringbar und durch Schraub-,
Dübel-
od.dgl. Verbindungen dort befestigbar.
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Insbesondere
aus den 7 und 9 geht eine
derartige Befestigung hervor, wobei in 9 zwei Fahrradhalter 1 gezeigt
sind, von denen der eine am Flächenabschnitt 11 seiner
Montagefläche 10 und
der andere am Flächenabschnitt 12 seiner Montagefläche 10 mit
der Hauswand 13 verbunden ist. Aufgrund der Neigung der
Flächenabschnitte 11, 12 zueinander
ergibt sich in entsprechender Weise eine zueinander geneigte Anordnung
der beiden in 9 gezeigten Fahrradhalter 1.
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Alternativ
ist es möglich,
wie dies insbesondere aus 8 hervorgeht,
den Fahrradhalter 1 in geeigneter Weise mit einem Rohrgestänge 14 eines durch
dieses Rohrgestänge 14 gebildeten
Fahrradständers 15 zu
verbinden.
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Der
Fahrradhalter 1 ist mit einer Schlossvorrichtung 16 versehen,
die im folgenden im einzelnen beschrieben wird.
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Zur
Schlossvorrichtung 16 gehört ein Schlosskasten 17,
der, wie insbesondere aus den 1 bis 3 hervorgeht,
an der in den genannten Figuren linken Seitenwand 5 des
Fahrradhalters 1 angebracht ist. Des weiteren gehört zu der
Schlossvorrichtung 16 ein Betätigungsglied in Form einer Druckplatte 18,
die nahe der Innenseite der Grundwand 7 innerhalb der Aufnahme 2 des
Fahrradhalters angeordnet ist. Die Druckplatte 18 hat eine
in Bezug auf den Außenumfang
des in der Aufnahme 2 aufzunehmenden Reifens 4 konvexe
Krümmung,
die etwa an den Reifenumfang angepasst ist. Wie sich am besten aus
den 2 und 3 ergibt, ist die Druckplatte 18 an
ihrem in den genannten Figuren schlosskastenfernen, rechten Ende
in zumin dest einer Öffnung 19 der
in den Figuren rechten Seitenwand 6 der Aufnahme verschwenkbar
gehaltert, wobei die Druckplatte 18 an ihrer der zumindest
einen Öffnung 19 zugewandten
Kante zumindest einen entsprechenden Vorsprung 20 ausbildet,
der in der zumindest einen Öffnung 19 der
rechten Seitenwandung 6 aufgenommen ist. An ihrem der linken
Seitenwand 5 bzw. dem Schlosskasten 17 zugewandten
Ende ist die Druckplatte 18 mittels eines Gelenks 21 drehbar mit
einem Verriegelungsglied in Form eines Verriegelungshakens 22 der
Schlossvorrichtung 16 verbunden. Zwischen der der Innenseite
der Grundwand 7 der Aufnahme 2 zugewandten Seite
der Druckplatte 18 und der Innenseite der Grundwand 7 der
Aufnahme 2 ist eine Feder 23 angeordnet, mittels
der die Druckplatte 18 in von der Grundwand 7 der
Aufnahme 2 weg gerichteter Richtung vorgespannt ist. Beim Einschieben
des Rades 3 bzw. des Reifens 4 eines im übrigen in
den Figuren nicht gezeigten Fahrrades kann die Druckplatte 18 gegen
die Kraft der Feder 23 um ihre vorstehend geschilderte,
in der rechten Seitenwand 6 der Aufnahme 2 gebildete
Lagerung in Richtung zur Grundwand 7 der Aufnahme 2,
d.h. im Uhrzeigersinn, geschwenkt werden.
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Wie
vorstehend bereits erwähnt,
ist die Druckplatte 18 an ihrem der linken Seitenwand 5 zugewandten
Ende mittels des Gelenks 21 mit dem Verriegelungshaken 22 gelenkig
verbunden. Der Verriegelungshaken 22 ist innerhalb des
Schlosskastens 17 um eine Drehachse 24 verdrehbar
gelagert. Er gliedert sich in einen ersten Arm 25 und einen
zweiten Arm 26, der im dargestellten Ausführungsbeispiel etwa
rechtwinklig zum ersten Arm 25 angeordnet ist. Der erste
Arm 25 des Verriegelungshakens 22 erstreckt sich
von der Drehachse 24 in Richtung zum Gelenk 21,
wobei er durch eine Öffnung
in der in den Figuren linken Seitenwand 5 in die Aufnahme 2 vorsteht.
Das Gelenk 21 ist etwa im Bereich des freien Endes dieses
ersten Arms 25 des Verriegelungshakens 22 angeordnet.
Der sich von der Drehachse 24 etwa rechtwinklig geneigt
zum ersten Arm 25 erstreckende zweite Arm 26 geht
an seinem drehachsenfernen Ende in einen Greifhaken 27 über. Der
Greifhaken 27 ist durch Drehung des Verriegelungshakens 22 um
dessen Drehachse 24 zwischen der in 2 gezeigten
Freigabestellung und der in 3 gezeigten
Verriegelungsstellung verstellbar. In der Verriegelungsstellung
hintergreift der Greifhaken 27, wie insbesondere aus 3 hervorgeht,
eine Felge 28 des Rades 3 bzw. des Reifens 4,
so dass das Rad 3 bzw. der Reifen 4 in dieser
Verriegelungsposition des Greifhakens 27 innerhalb des
Fahrradhalters 1 bzw. innerhalb dessen Aufnahme 2 blockiert
ist. In der in 2 gezeigten Position des Greifhakens 27 ist
das Rad 3 bzw. der Reifen 4 frei in die Aufnahme 2 hineinschieb-
bzw. aus dieser herausziehbar. Um dem Greifhaken 27 die
Möglichkeit
zu bieten, in die in 3 gezeigte Verriegelungsstellung
zu gelangen, ist in der in den Figuren linken Seitenwand 5 eine
entsprechende Ausnehmung vorgesehen.
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In
seiner in den 2 und 5 dargestellten
Freigabeposition ist der Verriegelungshaken 22 nahezu vollständig mit
Ausnahme des entsprechenden Endabschnitts des das Gelenk 21 aufweisenden ersten
Arms 25 innerhalb des Schlosskastens 17 angeordnet.
In der in den 3, 4 und 6 gezeigten
Position ragt der Greifhaken 27 des Verriegelungshakens 22 in
die Aufnahme 2 des Fahrradhalters 1 vor. In dieser
Blockier- bzw. Verriegelungsposition ist der Verriegelungshaken 22 blockierbar.
Hierzu dient eine Sperrklinke 29, die innerhalb des Schlosskastens 17 verschwenkbar
um eine Achse 30 gelagert ist. An ihrem der Achse 30 entgegengesetzten
Ende weist die Sperrklinke 29 eine Riegelnase 31 auf.
Zwischen einer Ober wand 32 des Schlosskastens 17 und
der dieser Oberwand 32 zugewandten Oberseite der Sperrklinke 29 ist
eine Feder 33 angeordnet, mittels der die Sperrklinke 29 in
den 4 bis 6 entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn,
d.h. in abwärtiger
Richtung, um die Achse 30 vorgespannt ist. Sobald der Verriegelungshaken 22 seine
in den 3, 4 und 6 gezeigte
Blockier- bzw. Verriegelungsstellung einnimmt, drückt die
Feder 33 die Sperrklinke 29 in abwärtiger Richtung,
so dass die Riegelnase 31 der Sperrklinke 29 in
Anlage gegen die der Aufnahme 2 abgewandte Hinterkante 34 des Verriegelungshakens 22 gerät, wodurch
der Verriegelungshaken 22 seinerseits in seiner Verriegelungs- bzw.
Blockierstellung blockiert wird. In dieser Position des Verriegelungshakens 22 ist
das Rad 3 bzw. der Reifen 4 und damit das betreffende
Fahrrad innerhalb der Aufnahme 2 des Fahrradhalters 1 fixiert.
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Des
weiteren gehört
zu der Schlossvorrichtung 16 eine Schlosseinheit in Form
eines Schließzylinders 35,
der bei dem in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel des Fahrradhalters 1 mittels
eines Schlüssels 36 betätigbar ist.
Anstelle des schlüsselbetätigbaren
Schließzylinders 35 kann
selbstverständlich
auch ein entsprechend ausgebildetes Zahlenschloss od.dgl. eingesetzt
werden.
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Mittels
des Schlüssels 36 kann
der Schließzylinder 35 aus
seiner in 5 gezeigten Ruheposition in
seine in 6 gezeigte Betriebsposition
verstellt werden, wobei in der Betriebsposition des Schließzylinders 35 ein
Schlosshebel 37 desselben die Sperrklinke 29,
wie dies am besten aus 6 hervorgeht, gegen die Kraft
der Feder 33 in eine Position vorspannt, in der der Verriegelungshaken 22 von
der Sperrklinke 29 bzw. deren Riegelnase 31 nicht
mehr blockiert wird und so aus seiner in 3 gezeigten
Blockier- bzw. Verriegelstellung in seine in 2 gezeigte
Freigabestellung zurückgedreht
werden kann.
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Wenn
ein Fahrrad in den Fahrradhalter 1 bzw. dessen Aufnahme 2 geschoben
wird, gerät
das Rad 3 bzw. der Reifen 4 in Anlage gegen die
Druckplatte 18, wobei beim weiteren Einschieben des Rades 3 bzw.
des Reifens 4 in die Aufnahme 2 die Druckplatte 18 um
die durch die zumindest eine Öffnung
und den zumindest einen Vorsprung 20 gebildete Halterung
in der in den Figuren rechten Seitenwand 6 der Aufnahme 2 gegen
die Kraft der Feder 23 im Uhrzeigersinn geschwenkt wird.
Hierbei wird das die Druckplatte 18 mit dem Verriegelungshaken 22 gelenkig
verbindende Gelenk 21 in Richtung zur Grundwand 7 der
Aufnahme 2 verschoben, wodurch der Verriegelungshaken 22 entgegengesetzt
dem Uhrzeigersinn um seine Drehachse 24 gedreht wird. Aufgrund
dieser Drehung gerät
der Greifhaken 27 des Verriegelungshakens 22 in
seine die Felge 28 des Rades 3 bzw. des Reifens 4 hintergreifende
Verriegel- bzw. Blockierstellung. In dieser Verriegel- bzw. Blockierstellung
seines Greifhakens 27 wird der Verriegelungshaken 22 mittels
der Sperrklinke 29 seinerseits blockiert, wobei die Sperrklinke 29 aufgrund
der sie entsprechend vorspannenden Feder 33 soweit in abwärtiger Richtung
verstellt wird, dass die Riegelnase 31 der Sperrklinke 29 in
Blockieranlage gegen die Hinterkante 34 des Verriegelungshakens 22 gerät.
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Wenn
nun das Fahrrad aus dem Fahrradhalter 1 bzw. aus dessen
Aufnahme 2 entnommen werden soll, muss der Schließzylinder 35 mittels
des Schlüssels 36 gedreht
werden. Hierdurch drückt
der Schlosshebel 37 des Schließzylinders 35 die
Sperrklinke 29 gegen die Kraft der Feder 33 in
in 6 aufwärtiger Richtung,
so dass die Riegelnase 31 der Sperrklinke 29 außer Eingriff
mit der Hinterkante 34 des Verriegelungshakens 22 gerät. Die die
Druckplatte 18 von der Grundwand 7 der Aufnahme 2 wegdrückende Feder 23 drückt nunmehr
die Druckplatte 18 und damit das Gelenk 21 von
der Grundwand 7 der Aufnahme 2 weg. Hierbei wird
der Verriegelungshaken 22 im Uhrzeigersinn um seine Drehachse 24 gedreht,
so dass der Greifhaken 27 des Verriegelungshakens 22 aus
der in 3 gezeigten Blockier- bzw. Verriegelungsstellung in die in 2 gezeigte Freigabestellung
verschwenkt wird. Das Fahrrad kann nunmehr aus dem Fahrradhalter 1 bzw.
aus dessen Aufnahme 2 heraus bewegt werden.