DE4310590A1 - Anschließvorrichtung zum Anschließen wenigstens eines Teiles eines Fahrrades - Google Patents
Anschließvorrichtung zum Anschließen wenigstens eines Teiles eines FahrradesInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine wie im Oberbegriff des Pa
tentanspruches 1 angegebene Anschließvorrichtung zum Anschlie
ßen wenigstens eines Teiles eines Fahrrades.
Für einfache, aber erst recht für hochwertige Fahrräder bietet
ein Speichenschloß bei ständig steigender Zahl von Fahrraddieb
stählen keinen ausreichenden Schutz. Deshalb werden zunehmend
Rahmenschlösser oder separate Fahrradschlösser wie Kabel-, Ket
ten- oder Bügelschlösser eingesetzt. Diese separaten Schlösser
ermöglichen statt eines Absperrens auch ein Anschließen eines
Fahrrades an einen Pfosten, Baum, Bügel oder dergleichen.
Diese Schlösser sind in der Broschüre "Fahrradschlösser" des
Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (Bremen) anschaulich und
ausführlich dargestellt. Mängel dieser bekannten Schloßarten
bestehen insbesondere in einer relativ umständlichen Handha
bung, einem hohen Gewicht oder einem unzureichenden Diebstahl
schutz.
Es gibt verschiedene Versuche, einzelne der genannten Mängel zu
beseitigen. Beispielsweise wird in der DE 30 46 810 A1 vorge
schlagen, die Handhabung eines Kabelschlosses dadurch zu ver
einfachen, daß das Stahlseil im Sattelrohr eines Fahrrades her
ausziehbar untergebracht ist. Das im Sattelrohr versenkbare
Stahlseil kann im Hinblick auf den begrenzten Raum nur relativ
dünn ausgeführt werden. Der Schutz gegen die Gefahr, von Dieben
abgezwickt zu werden, ist daher begrenzt.
Ferner wird in der DE 30 10 382 A1 vorgeschlagen, ein Fahrrad
durch Festhalten und Verriegeln seines Steuerkopfes an einem
Gestell anzuschließen. Auch in der US 3,968,665 wird vorge
schlagen, ein Fahrrad mittels eines am Steuerkopfrohr ange
brachten Adapters anzuschließen. In diesem befindet sich ein
Schloß, mit welchem das Fahrrad an einem Adapter verriegelt
werden kann, der seinerseits an einem Anschließgestell ange
bracht ist.
Das Anschließen eines Fahrrades mit Hilfe eines am Steuer
kopfrohr angebrachten Adapters verhindert nicht, daß wichtige
Fahrradteile, insbesondere das hintere Laufrad leicht gestohlen
werden können. Außerdem ist dabei im Falle mehrerer Fahrräder
das Anschließen nur möglich, wenn genügend seitlicher Abstand
zum benachbarten Fahrrad vorhanden ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Anschließvorrichtung für
Fahrräder so auszubilden, daß sie einfach zu handhaben ist, das
Gewicht des anzuschließenden Fahrrades nur geringfügig erhöht
und dem Diebstahl des gesamten Fahrrades und/oder einzelner
oder mehrerer vergleichsweise wichtiger Teile des Fahrrades ei
nen möglichst großen Widerstand entgegensetzt.
Gemäß der Erfindung wird die Anschließvorrichtung zur Lösung
dieser Aufgabe in der im kennzeichnenden Teil des Patentan
spruches 1 angegebenen Weise ausgebildet. Dabei ergibt sich der
Vorteil, daß Fahrradteile wie insbesondere Laufräder oder Sat
tel dadurch nicht unberechtigterweise entfernt werden können,
daß sie mit Verbindungsbolzen befestigt und diese durch eine
Verbindungshülse gegen Lösen gesichert sind.
Der Bolzen der Schutzvorrichtung ist unmittelbar oder mittelbar
am Befestigungsteil angebracht und kann insbesondere an der
Achse des vorderen oder hinteren Laufrades, am Sattelrohr-
Klemmbolzen oder am Lenker oder dergleichen vorgesehen sein.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Anschließvorrich
tung ist es auch, daß sie nachträglich an jedes Fahrrad ohne
großen Aufwand montiert werden kann.
Das Anschließverbindung kann insbesondere ein Stahlseil sein,
das wenigstens an einem Ende die Hülse einer Schutzvorrichtung
trägt. Der Bolzen kann auf einfach realisierbare Weise hin
sichtlich Stabilität und Lösbarkeit so ausgeführt werden, daß
eine hohe Diebstahlsicherheit gewährleistet ist.
Die weitere Halterungsstelle kann am Fahrrad selbst oder außer
halb des Fahrrades gelegen sein. Bei einer Verbindung des Befe
stigungsteiles mit einer am Fahrrad selbst gelegenen weiteren
Befestigungsstelle ist das mit dem Befestigungsteil am Fahrrad
rahmen befestigte Fahrradteil am Fahrrad selbst angeschlossen
und so gegen Demontage und Diebstahl geschützt. Führt man die
Anschließverbindung um einen fest mit dem Boden verbundenen Ge
genstand, insbesondere um einen Pfosten, Baum oder dergleichen,
so sind in vorteilhafter Weise zugleich das Fahrrad selbst und
das mit dem Befestigungsteil am Fahrradrahmen befestigte Fahr
radteil diebstahlsicher angeschlossen. Steht eine infrastruktu
relle Vorrichtung zum Anschließen von Fahrrädern, insbesondere
an Anschließbügeln, an Wänden oder am Boden zur Verfügung, so
kann diese als weitere Halterungsstelle dienen. Für einen wirk
samen Diebstahlschutz ist es günstig, wenn ein Anschließen des
Fahrrades an einer stabilen, insbesondere am Boden fest veran
kerten Vorrichtung möglich ist. Es ist daher von besonderem
Vorteil, daß die Kosten, die vom Fahrradeigentümer, von der Öf
fentlichen Hand, von Wohnungseigentümern, Arbeitgebern, Bahn
verwaltungen oder dergleichen für infrastrukturelle Maßnahmen
aufzubringen sind, nicht zu hoch sind. Diese infrastrukturellen
Maßnahmen sind auch bei sehr stabiler Ausführung der Anschließ
vorrichtung ohne große technische und finanzielle Probleme
durchzuführen.
Ist das Fahrrad mit einer Nabenschaltung versehen, bei der ein
Schaltungskettchen axial aus einer Achse herausgeführt ist, so
weist die Hülse zweckmäßigerweise eine axial zentrierte Öffnung
auf, die wenigstens so groß ist, daß ein Schaltungskettchen für
die Nabenschaltung durch die Öffnung durchgesteckt werden kann.
Die Anschließverbindung kann ein Stahlseil mit oder ohne Stahl
umhüllung, eine Kette oder ein massives bzw. rohrartiges Me
tallstück sein, an welchem an mindestens einem Ende eine ver
riegelbare Verbindungshülse angebracht ist.
Die Schließvorrichtung ist aufwärtskompatiblel so ausgeführt,
so daß auch dort, wo geeignete infrastrukturelle Anschließvor
richtungen noch fehlen, das Fahrrad dennoch abgeschlossen wer
den kann. Noch bequemer und mit noch höherem Diebstahlschutz
können Fahrräder dort angeschlossen werden, wo auch noch an das
Verbindungsstück angepaßte infrastrukturelle Anschließvorrich
tungen geschaffen sind.
Bei der Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 sind zweck
mäßiger Weise ein Riegel in der Schließhülse und der Schließ
bolzen so gestaltet, daß die Schließhülse ohne Betätigung des
Schlosses auf den Schließbolzen aufgesteckt und verriegelt wer
den kann. Ferner kann die Schutzvorrichtung, zu der der Bolzen
des Befestigungsteiles gehört, insbesondere in einer Weise aus
gebildet sein, wie sie von üblichen Kabelschlössern her bekannt
ist. Dabei ist an einem Ende des Anschließverbindunges eine
Schutzvorrichtung mit Schließhülse und Schließbolzen vorgese
hen. Am anderen Ende des Anschließverbindunges kann ebenfalls
eine Schließvorrichtung vorgesehen sein. Das andere Ende des
Anschließverbindunges kann andererseits fest, insbesondere mit
Hilfe eines Spezialwerkzeuges diebstahlsicher am Fahrradrahmen
befestigt sein oder mit Hilfe eines üblichen Schlosses am Fahr
radrahmen oder an einer außerhalb des Fahrrades befindlichen
Halterungsstelle angeschlossen werden.
Ist der Bolzen für eine Montage am Fahrrad über Gewindebolzen
oder Gewindeachsen vorgesehen, so weist er zweckmäßigerweise
eine Vorrichtung zum Ansatz eines Werkzeuges auf, die nur bei
nicht aufgesetzter und nicht arretierter Hülse, insbesondere nur
bei entriegeltem Schloß der Schließhülse einer aus Schließbol
zen und Schließhülse bestehenden Schließverbindung zugänglich
sind und ein Entfernen des Bolzens vom Träger ermöglichen. Eine
derartige Anschließverbindung geht aus Anspruch 3 hervor. Der
Schließbolzen ist dabei derart ausgebildet, daß bei verriegel
tem Schloß die Schließhülse um die Rotationsachse des Schließ
bolzens drehbar aber nicht entfernbar ist.
Bei der Anschließvorrichtung nach Anspruch 4 ist in Verbindung
mit einer Schließverbindung eine Ratsche vorgesehen. Die Rat
sche ist in der Schließhülse angebracht und weist die drei
Funktionen Leerlauf, Anziehen und Lösen des Schließbolzens auf.
Diese Funktionen lassen sich über das Schloß einstellen bzw.
freigeben. Dabei weist der Schließbolzen eine Verzahnung zum
Ansatz einer Ratsche auf. Der Schließbolzen ist ferner derart
ausgebildet, daß bei verriegeltem Schloß die Schließhülse um
die Rotationsachse des Schließbolzens drehbar aber nicht ent
fernbar ist.
Die Ausführung nach Anspruch 4 stellt sicher, daß durch Drehen
der Anschließverbindung und der Verbindungshülse um die Mittel
achse der Verbindungsbolzen nicht vom Träger gelöst werden
kann.
Gemäß Anspruch 4 kann ein Verbindungsbolzen mittels Werkzeug
wie Gabel- oder Inbusschlüssel auf einer Achse oder einem Sat
telklemmbolzen angeschraubt werden. Vorzugsweise ist axial am
Verbindungsbolzen ein Innensechskant angebracht, in den ein In
busschlüssel gesteckt werden kann. Die Verbindungshülse ist bei
einen Verbindungsbolzen mit Innensechskant zweckmäßigerweise
auch stirnseitig abgedeckt, damit der Verbindungsbolzen nicht
von der Achse abgeschraubt werden kann, wenn das Schloß verrie
gelt ist.
Besonders vorteilhaft ist es, am Verbindungsbolzen den neuarti
gen TORX-Innen- oder Außenantrieb vorzusehen, da der Verbin
dungsbolzen damit kleiner und der Schraubvorgang mit weniger
Kraftaufwand ausgeführt werden kann. Ein TORX-Antrieb gleicher
Größe sollte zur Reduzierung des von radfahrenden Personen mit
zuführendem Werkzeuges auch am Sattelklemmbolzen und am Lenker
verwendet werden.
Die Maßnahmen nach Anspruch 4 ermöglichen es, eine starre An
schließverbindung als Hebel zu verwenden, um den Verbindungs
bolzen von einer Laufradachse ohne zusätzliches Werkzeug zu lö
sen. Um ein Drehmoment von dem Anschließverbindung auf den Ver
bindungsbolzen übertragen zu können, ist zwischen Verbindungs
hülse und Verbindungsbolzen eine Ratsche vorgesehen. Diese ist
mit Hilfe von Schloß und Schlüssel auf die zusätzlichen Funk
tionen "Anziehen" und "Lösen" umschaltbar. Bei Mehrgangschal
tungsnaben, bei denen auf beiden Seiten einer Achse ein Schal
tungskettchen herausgeführt wird, ist diese Ratsche besonderes
vorteilhaft, da dann das Schaltungskettchen nicht zum Ansetzen
eines Inbusschlüssels entfernt werden muß.
Der Verbindungsbolzen weist zweckmäßigerweise eine Radialnut
auf, in die beim Aufstecken einer Verbindungshülse ein Riegel
einrastet. Diese Radialnut hat vorzugsweise eine glatte, gehär
tete Oberfläche, so daß auch bei einem Verkanten der Anschließ
verbindung kein Drehmoment auf den Verbindungsbolzen ausgeübt
und somit dieser nicht gelöst werden kann.
Bei der Weiterbildung nach Anspruch 5 lassen sich mit Hilfe ei
ner einzigen Anschließverbindung zugleich zwei am Fahrradrahmen
lösbar befestigte wichtige Fahrradteile, in Verbindung mit ei
nem vorhandenen Pfosten oder dergleichen auch zusammen mit dem
Fahrrad selbst schützen. Dabei bildet die Anschließverbindung
eine ver- und entriegelbare Verbindung zwischen zwei Verbin
dungsbolzen. Diese Weiterbildung ist insbesondere dann von Vor
teil, wenn der Sattelklemmbolzen und die Achse des hinteren
Laufrades mit Verbindungsbolzen angeschraubt sind und beide mit
einer aufgesteckten Verbindungshülse über eine entsprechend
lange Anschließverbindung miteinander verbunden und mit Schloß
gesichert sind. Auf diese Weise sind beide Teile vor Diebstahl
geschützt. Zum Abschließen muß die Verbindung am Sattelklemm
bolzen gelöst, durch das hintere Laufrad gesteckt und wieder am
Sattelklemmbolzen verriegelt werden. Das Fahrrad läßt sich da
bei leicht anschließen, indem die Verbindungshülse vom Verbin
dungsbolzen am Sattelklemmbolzen gelöst, z. B. durch einen An
lehnbügel oder um einen Laternenmast geführt und wieder am Ver
bindungsbolzen des Sattelklemmbolzens angeschlossen wird. So
kann ohne ein lästiges Durchstecken eines Kabels oder Bügels
durch Speichen, Rahmen und Umschließen des Laternenmastes ein
Fahrradrahmen sowie Sattel und Hinterrad dieses Fahrrades gegen
Diebstahl geschützt werden. Das Schloß muß zum Aufbewahren wäh
rend des Radfahrens nicht irgendwo untergebracht oder in einem
besonderen Adapter befestigt werden, da es auch in diesem Be
triebszustand an den beiden Verbindungshülsen an Sattel und
Hinterrad angebracht sein kann. Zur Fixierung des diese beiden
Punkte verbindenden Seilstückes genügt es, dieses mittels eines
Spanngummis an das Sattelrohr in der Nähe des Tretlagers zu
ziehen, oder in diesem Bereich in einem Clip festzuhalten.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 6 bietet eine derartige Mög
lichkeit, die Anschließvorrichtung bei nicht angeschlossenem
Fahrrad mitzuführen.
Bei der Weiterbildung nach Anspruch 7 weist das Verbindungs
stück an seinen beiden Enden je eine Schließhülse mit Riegel
auf. Die Entriegelung beider Schließhülsen erfolgt über ein ge
meinsames Schloß. Zweckmäßigerweise erfolgt die Entriegelung
der Arretierung der dem Schloß gegenüberliegenden Schließvor
richtung über ein, insbesondere in einem Bowdenzug in Richtung
der Längsachse des Anschließverbindunges geführtes Stahlseil.
Nur eine der beiden Schließvorrichtungen ist mit einem Schloß
versehen. In vorteilhafter Weise lassen sich beide Schließvor
richtungen durch das Schloß entriegeln. Dabei kann es zweckmä
ßig sein, daß beim Aufschließen beide Schließvorrichtungen
gleichzeitig bzw. gemeinsam entriegelt werden.
Die Maßnahmen nach Anspruch 8 sehen eine Entriegelung beider
Schließhülsen in unterschiedlichen Schlüsselpositionen eines
gemeinsamen Schlosses vor.
Bei der weiteren Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 9
ist die an einem Ende der Anschließverbindung gelegene Schutz
vorrichtung durch die am anderen Ende vorgesehene Schließvor
richtung gegen Verdrehen und dadurch gegen ein unbefugtes Lösen
geschützt.
Die Verbindung von Verbindungshülse und Verbindungsbolzen durch
ein Gewinde schafft eine unlösbare Verbindung, sobald das ande
re Ende der Anschließverbindung mit einem Verbindungsbolzen
verriegelt ist. Zweckmäßigerweise ist die Anschließverbindung
dabei zumindest in einem Teilabschnitt in der Nähe der mit In
nengewinde versehenen Verbindungshülse versteift. Bei dieser
Verbindung mittels Gewinde zwischen Verbindungsbolzen und Ver
bindungshülse kann eine der beiden Verbindungshülsen ohne Arre
tiervorrichtung und somit besonders einfach und kurz ausgeführt
sein.
Dabei bieten die Maßnahmen nach Anspruch 10 den weiteren Vor
teil, daß zur diebstahlsicheren und beiderseits lösbaren Ver
bindung zweier Befestigungsstellen eine einzige Schließvorrich
tung ausreicht.
Zweckmäßigerweise ist dabei die Schließhülse an der Anschließ
verbindung in axialer Richtung, d. h. mit ihrer Rotationsachse
in Längsrichtung der Anschließverbindung angebracht. Die mit
dem Innengewinde versehene Hülse ist vorzugsweise in radialer
Richtung, d. h. mit ihrer Rotationsachse quer zur Längsausdeh
nung der Anschließverbindung am Anschließverbindung angebracht.
Vorzugsweise wird eine Anschließverbindung zwischen Hinter
radachse und Sattelklemmbolzen am Hinterrad mit einer queroffe
nen Verbindungshülse mit Innengewinde und am Sattelklemmbolzen
über eine Bolzen- und Mutterkappe ein Verbindungsbolzen ange
bracht. Dieser Verbindungsbolzen hat eine Bolzennut, in der ei
ne längsoffene Verbindungshülse mit Riegel arretiert ist.
Für andere Anwendungsfälle kann es zweckmäßig sein, die
Schließhülse an der Anschließverbindung in radialer Richtung,
d. h. mit ihrer Rotationsachse quer zur Längsausdehnung der An
schließverbindung anzubringen. Die mit dem Innengewinde verse
hene Hülse ist vorzugsweise in axialer Richtung, d. h. mit ihrer
Rotationsachse in der Richtung Längsausdehnung der Anschließ
verbindung angebracht.
Man kann dadurch mit dem nicht am Fahrrad angebrachten
freien Ende einer flexibel ausgeführten Anschließverbindung
eine Schlaufe bilden, indem auf einen an der Anschließver
bindung angebrachten Schließbolzen eine dazu passende, am
freien Ende des Anschließverbindunges angebrachte Schließ
hülse gesteckt wird. Der Schließbolzen, mit dessen Hilfe
die Schlaufe geschlossen wird, kann dabei fest am An
schließverbindung angebracht sein. Besonders zweckmäßig ist
es, wenn der Schließbolzen entsprechend Anspruch 11 mit ei
nem ringförmigen Ansatz versehen ist und durch diesen An
satz eine kabelartige Anschließverbindung vor der Bestüc
kung ihrer beiden Enden mit Hülsen oder dergleichen geführt
ist.
Das ist vor allem dann vorteilhaft, wenn auf der infrastruktu
rellen Seite noch keine Verbindungsbolzen zum Anschließen von
Fahrrädern vorhanden sind. Mit einem Verbindungsbolzen auf ei
nem kabelartigen Anschließverbindung kann mit einer Seillänge,
die nur etwa der halben Länge eines heute gebräuchlichen Kabel-
oder Kettenschlosses entspricht, ein Fahrrad an einem Pfosten
oder Mast angeschlossen werden, indem vom Fahrrad bis zum Pfo
sten das Seil bzw. die Kette nur einfach geführt und um den Pfo
sten eine Schlaufe gebildet wird. Diese Schlaufe wird geschlos
sen, wenn die nicht am Fahrrad befestigte Verbindungshülse mit
dem beweglichen, auf der Anschließverbindung angebrachten Ver
bindungsbolzen verbunden wird.
Eine Vormontage des Schließbolzens auf der Anschließverbindung
erübrigt sich in vorteilhafter Weise, wenn nach Anspruch 12 in
Verbindung mit der Schlaufe als Schließbolzen ein Scharnierbol
zen vorgesehen ist, der ohne weiters nachträglich auf die An
schließverbindung angebracht werden kann. Ferner ergibt sich
der Vorteil, daß sich der Scharnierbolzen leicht demontieren
läßt.
Bei der Weiterbildung nach Anspruch 13 ist die Anschließverbin
dung als Fahrradstütze ausgebildet. Selbst bei geringem seitli
chen Abstand mehrerer Fahrräder ist ein bequemes Anschließen
eines Fahrrades mittels einer derartigen Anschließstütze ge
währleistet. Um zu verhindern, daß die Lenker benachbarter
Fahrräder das Parken behindern, werden die Lenker zweier be
nachbarter Fahrräder zweckmäßigerweise dadurch in unterschied
licher Höhe verdrehungssicher positioniert, daß in Bodennähe
entsprechende Führungsrillen vorgesehen sind, die beim Hin
schieben der Fahrräder die Vorderräder zweier benachbarter
Fahrräder in unterschiedliche Höhenpositionen bringen. Diese
Führungsrillen können, da sie die Vorderradfelgen nur führen
und nicht halten müssen, relativ breit ausgeführt sein, so daß
ein Verbiegen der Felgen ausgeschlossen ist. Eine noch siche
rere Positionierung von Fahrrädern wird erreicht, wenn bei
dichter Aufbewahrung Systeme mit Lenkerhaltung und -führung
verwendet werden. In vorteilhafter Weise ist das Gewicht der zu
sichernden Fahrräder nicht nennenswert erhöht, da die An
schließvorrichtung im Hinterradständer integriert ist.
Bei der Anschließvorrichtung nach Anspruch 13 ist die Fahrrad
stütze, die dir Anschließverbindung bildet, um die Achse des
hinteren Laufrades schwenkbar angebracht. Eine Abwandlung die
ser Anordnung kann darin bestehen, die Anschließverbindung um
einem Bolzen schwenkbar anzubringen, der am Fahrradrahmen in
der Nähe der Achse des hinteren Laufrades fest angebracht ist.
Bei der Weiterbildung nach Anspruch 14 ist in vorteilhafter
Weise in einer Anschließvorrichtung, deren Anschließverbindung
als Fahrradstütze ausgebildet ist, ein Speichenschloß 61 zum
Blockieren des hinteren Laufrades 40 integriert. Dieses Spei
chenschloß 61 kann beim Aktivieren der Fahrradstütze zwangsläu
fig verriegelt werden. Dabei ist es zweckmäßig, den Bremshebel
einer Fahrradnabe mit Rücktrittbremse als Rast- und Führungs
element für die Anschließstütze auszubilden.
Das Speichenschloß gewährleistet einen Diebstahlschutz in redu
ziertem Maße auch dann, wenn keine Anschließmöglichkeit gegeben
ist.
Die Maßnahmen nach Anspruch 15 ermöglichen eine besonders be
queme Bedienung einer Anschließvorrichtung mit integrierter
Fahrradstütze vom hinteren Ende des Fahrrades aus, selbst wenn
mehrere Fahrräder dicht nebeneinander aufgestellt sind.
Die Maßnahmen nach Anspruch 16 haben den Vorteil, daß vom Fahr
rad und von der Anschließstütze zerstörende Kräfte wirksam ab
gehalten werden.
Bei der Anschließvorrichtung nach Anspruch 17 ist in Verbindung
mit der fahrradseitigen Schließverbindung der Anschließstütze
eine Ratsche vorgesehen.
Die Befestigungsmittel nach Anspruch 17 sind eine Lösung be
sonders für Rennräder, da bei diesen einerseits der Sattel
klammbolzen nur etwa 5 mm Durchmesser aufweist und mit dem auf
ca. 15 mm zu bemessenden Verbindungsbolzen nicht gut zusammen
paßt. Durch das Befestigungsmittel wird das Abschließen er
leichtert. Außerdem wird durch eine im Fahrzustand nicht seit
lich, sondern nach hinten zeigende Anschließverbindung die
Tretbewegung der Beine in keinem Fall behindert. Das Sichern
eines Sattelklemmbolzens mittels eines Verbindungsbolzens ver
hindert die sonst einfache Demontage des Sattels zusammen mit
der Sattelstütze. Ein Entfernen des Sattels von der am Rahmen
befestigten Sattelstütze ist nicht so leicht zu bewerkstelli
gen.
Zweckmäßige Befestigungsteile für eine erfindungsgemäße An
schließvorrichtung gehen aus den Ansprüchen 18 und 19 hervor.
Anspruch 20 ist auf ein zweckmäßiges Anschließverbindung für
eine erfindungsgemäße Anschließvorrichtung gerichtet. Die an
den beiden Enden des Stahlseiles angebrachten Hülsen können
beide in axialer Richtung angebracht sein. Andererseits kann es
zweckmäßig sein, daß nur höchstens eine der beiden Hülsen in
axialer Richtung und die andere in radialer Richtung angebracht
ist.
Aus Anspruch 21 geht ein Scharnierbolzen hervor, der für die
Anschließvorrichtung nach Anspruch 7 bestimmt ist.
Die in Anspruch 2 angegebene Fahrradstütze ermöglicht die Aus
stattung eines Fahrrades mit einer Anschließvorrichtung nach
Anspruch 13.
Eine Fahrradstütze mit besonders stabiler Führung im Schwenkbe
reich geht aus dem Anspruch 23 hervor.
Die Erfindung wird anhand der in den Figuren dargestellten Aus
führungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 in einer ersten Schnittdarstellung schematisch den
Aufbau einer Anschließverbindung mit zwei gemeinsam
arretierbaren Schließhülsen,
Fig. 2 in einer zweiten Schnittdarstellung einen Längsschnitt
durch das Schloß einer Anschließverbindung mit einer
Schließhülse und einer Hülse mit Innengewinde,
Fig. 3 in einer Schnittdarstellung einen Verbindungsbolzen
mit Rastnut,
Fig. 4 in einer Schnittdarstellung einen Verbindungsbolzen
mit Außengewinde,
Fig. 5 in einer Schnittdarstellung senkrecht auf die
Durchstecköffnung einen aufklappbaren
Verbindungsbolzen,
Fig. 6 in einer Ansicht auf das Scharnier den aufklappbaren
Verbindungsbolzen nach Fig. 5,
Fig. 7 in einer Seitenansicht ein Sattelrohr mit einem am
Sattelklemmbolzen angebrachten Verbindungsbolzen,
Fig. 8 in einem Teilschnitt durch Mutter- und Bolzenkappe den
Verbindungsbolzen nach Fig. 7,
Fig. 9 in einer radialen Ansicht eine Verbindungsbolzen mit
Ratschenantrieb,
Fig. 10 in einer axialen Ansicht einen Verbindungsbolzens mit
Ratschenantrieb,
Fig. 11 eine Ansicht einer Anschließstütze von der Rückseite
eines Fahrrades mit Schnitt durch die Anschließhülse
und das Verbindungsrohr,
Fig. 12 ein Ausfallende mit Schnitt durch die Achsmutter für
eine Schnellspannabe zum Befestigen einer
Anschließstütze,
Fig. 13 in einer ersten Schnittdarstellung eine
Anschließstütze mit Draufsicht auf das Ausfallende,
Fig. 14 in einer zweiten Schnittdarstellung Detailansichten
einer Anschließstütze von der Rückseite eines
Fahrrades aus.
In der Anschließverbindung nach Fig. 1 ist ein Schloß 22 links
an der längsoffenen, zylinderähnlichen Verbindungshülse 19 an
gebracht. Der Drehriegel 23 ist in dem Riegellager 24 drehbar
gelagert. Die Schließfeder 26 zieht in radialer Richtung den
Drehriegel 23 nach innen und hält den Drehriegel 23 somit in
der Bolzennut 5 des Verbindungsbolzens 1.
Am entgegengesetzten Ende der vorzugsweisen seilartigen An
schließverbindung 20 befindet sich die in Richtung quer zum
Seil, d. h. queroffene Verbindungshülse 21, in der der Riegel 27
über die als Druckfeder ausgebildete Schließfeder 26 in die
Bolzennut 5 des Verbindungsbolzens 1 hineingezogen wird. Dieser
Riegel 27 ist über das Riegelseil 29 mit dem Schloß 22 verbun
den. Die beiden Enden - die Verbindungshülsen 19 und 21 - der
Anschließverbindung 20 sind mit Hilfe der beiden Verbindungs
bolzen 1 und 8 verriegelt.
Ersetzt ein Verbindungsbolzen 1 oder 8 eine Mutter auf einem
Sattelklemmbolzen und der zweite Verbindungsbolzen 1 oder 8 die
Achsmutter auf der Hinterradachse eines Fahrrades, so sind da
mit sowohl Sattel als auch Hinterrad am Fahrradrahmen ange
schlossen. Wird zusätzlich das Verbindungsseil 20 so geführt,
daß sich zwischen ihm und dem Fahrrad z. B. ein Mast befindet,
so ist das Fahrrad an diesem angeschlossen.
An die Stelle des Verbindungsseils 20 kann gegebenenfalls eine
Kette eingesetzt sein. Vorzugsweise wird eine quer zur Richtung
der Anschließverbindung offene, d. h. queroffene Verbindungshül
se 21 an einer Hinterradachse 44 und eine längsoffene Verbin
dungshülse 19 am Sattelklemmbolzen 12 indirekt angebracht.
Diese Verbindungen sind nur über das Schloß 22 lösbar, wenn es
in Drehrichtung d gedreht wird, bis der Schloßnocken 25 den um
die Riegelachse 24 drehbaren Drehriegel 23 aus der Bolzennut 5
des Verbindungsbolzens 1 herausdrückt. Gleichzeitig wird über
das Riegelseil 29 der Riegel 27 aus der Riegelnut 6 des rechten
Verbindungsbolzens 8 herausgezogen. Eine vorteilhafte Abwand
lung der Anschließverbindung sieht vor, daß der Riegel 27 erst
nach einer weiteren kleinen Drehung des Schlosses 22 aus der
Riegelnut 6 herausgezogen wird.
Eine Verbindungshülse 19 nach Fig. 1 ist auf den Verbindungsbol
zen 1 aufgesteckt und mittels der Arretiermechanik in der Rast
nut 5 verriegelt. Die Arretiermechanik ist so ausgeführt, daß
die Verbindungshülse 19 auf den Verbindungsbolzen 1 ohne Ver
wendung eines Schlüssels aufgesteckt werden kann und daß das
Schloß 22 in der Anschließverbindung 20 nur betätigt werden
muß, wenn die Verbindungshülsen 19, 21 von den Verbindungsbol
zen 1, 8 entfernt werden sollen.
In Fig. 2 ist eine Anschließverbindung 20 mit axialem Schnitt
durch das Schloß 22 gezeigt, in dem der Schlüssel 30 steckt,
Die Anschließverbindung 20 weist am weiter vom Schloß 22 ent
fernten Ende die queroffenen Verbindungshülse 21 mit Hülsenge
winde 18 zum Aufschrauben auf den Verbindungsbolzen 1 mit Au
ßengewinde 2 nach Fig. 4 auf. Diese Verbindungshülse 21 benötigt
keine Arretiermechanik, da die diebstahlsichernde Verbindung
zwischen diesem Verbindungsbolzen 1 mit Außengewinde 2 und ei
ner Verbindungshülse 21 mit Hülsengewinde 18 allein durch diese
Verschraubung sichergestellt ist. Diese Verschraubung kann
nicht gelöst werden, wenn die Verbindungshülse 19 am anderen
Ende der Anschließverbindung 20 mit dem Verbindungsbolzen 1
verriegelt ist.
Diese Gewindeverbindung zwischen Verbindungsbolzen 1 und Ver
bindungshülse 21 ist immer dann vorteilhaft, wenn es nicht dar
auf ankommt, daß die Verbindung zwischen Verbindungshülse 21
und Verbindungsbolzen 1 sehr schnell gelöst werden soll. Dieser
Verbindungsbolzen 1 mit der zugehörigen Verbindungshülse 21
kann kürzer als eine Schließverbindung ausgeführt werden, da
der Platz für eine Rastnut 6 entfällt.
Die Anschließverbindungen 20 nach Fig. 1 und 2 stimmen bezüglich
der links dargestellten Schließhülse überein und unterscheiden
sich dadurch, daß auf der rechts dargestellten Seite nach Fig. 1
eine weitere Schließhülse (21) und nach Fig. 2 eine Gewindehülse
(21) vorgesehen ist. Die aus Fig. 1 ersichtlichen Einzelheiten
der Schließhülse 19 gelten somit in gleicher Weise für die
Schließhülse 19 nach Fig. 2 und umgekehrt.
Ein Verbindungsbolzen 1 mit Bolzennut 5 gemäß Fig. 3 oder mit
Außengewinde 2 nach Fig. 4 erfüllt seine diebstahlsichernde Wir
kung dadurch, daß er nicht mehr von einem Sattelklemmbolzen
oder einer Radachse gelöst werden kann, wenn auf ihn eine Ver
bindungshülse 19 bzw. 21 befestigt und abgesperrt ist. Das setzt
voraus, daß im betrachteten Fall an dem Verbindungsbolzen 1
kein Werkzeug zum Abschrauben angesetzt werden kann und durch
die Schutzwirkung der Verbindungshülse 19 bzw. 21 andere Zu
griffsmöglichkeiten ausgeschlossen sind, bei denen die dieb
stahlsicherende Verbindung zwischen Verbindungsbolzen 1 und dem
Fahrradrahmen gelöst werden könnte.
Der Verbindungsbolzen 1 nach Fig. 3 oder Fig. 4 kann mit seinem
Innengewinde 4 auf Achsen, Sattelklemmbolzen, Dübel oder der
gleichen geschraubt werden. Der Verbindungsbolzen 1 nach Fig. 3
ist hinsichtlich seiner Bolzennut 5 funktionell identisch mit
einem Verbindungsbolzen eines handelsüblichen Seilschlosses und
kann in gleicher Weise mit einer Verbindungshülse 19 bzw. 21
verriegelt werden.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Verbindungsbolzen dient dagegen
das Außengewinde 2 dazu, eine diebstahlsichernde Verbindung zu
einer entsprechend gestalteten Verbindungshülse 21 mit Hülsenge
winde 18 herzustellen.
Zum Aufschrauben des Verbindungsbolzens 19 bzw. 21 auf einen
Träger dient der Innenantrieb 3, in welchen ein Schraubschlüs
sel gesteckt werden kann.
Die beiden Halbbolzen 9 des Scharnierbolzens 7 nach den Fig. 5
und 6 sind über das Bolzenscharnier 10 im Drehpunkt d miteinan
der aufklappbar verbunden. Die Bolzenöffnung 8 kann somit ge
öffnet und ein Stahlbügel, ein Seil, eine Sattelstrebe oder
ähnliches in sie eingeführt werden. Diese Teile sind diebstahl
fest mit einer Anschließverbindung verbunden, wenn die Halbbol
zen 9 zusammengeklappt und mit einer Verbindungshülse 21 ver
riegelt sind.
Der Scharnierbolzen 7 kann somit auf einer seilartigen An
schließverbindung 20 oder auf einem Stahlbügel wie z. B. einen
üblichen Vorderrad-Felgenhalter angebracht werden. Damit ist es
mittels dieses Scharnierbolzens 7 möglich, ein Fahrrad, an dem
auf der Achse des vorderen Laufrades ein Verbindungsbolzen an
gebracht ist, mittels einer kurzen Anschließverbindung 20 an
den üblichen Felgenhaltern anzuschließen.
Mittels des aufklappbaren Scharnierbolzens 7 kann ein Fahrrad
auch mit einer relativ kurzen Anschließverbindung 20 an einem
Pfosten oder Mast angeschlossen werden, indem die nicht am
Fahrrad angebrachte Verbindungshülse 21 um den Pfosten oder
Mast schlaufenartig geführt und mit einem verschiebbar auf der
Anschließverbindung 20 angebrachten Verbindungsbolzen 1 oder
einem Scharnierbolzen 7 verriegelt wird. Darüber hinaus kann
der mittels des Gelenkes 10 aufklappbare Scharnierbolzen 7 nach
Fig. 5 und 6 auch auf feststehende Stäbe, Rohre oder Streben ge
klappt und auf diese Weise ohne Schlaufenbildung eine Verriege
lung mit einer Verbindungshülse 21 bewerkstelligt werden.
In den Fig. 7 und 8 ist dargestellt, wie an den Sattelklemmla
schen 11 am Sattelrohr eines Fahrrades ein Verbindungsbolzen 1
befestigt ist. Auf den Sattelklemmbolzen 12 nach Fig 7 und 8
ist in rechtem Winkel zu seiner Längsachse über zwei Kappen 13,
14 der Verbindungsbolzen 1 angebracht.
Der Sattelklemmbolzen 12 ist mit der Bolzenkappe 13 unlösbar
verbunden und anstelle der üblichen Sattelklemmschraube durch
die Bohrungen der Sattelklemmlaschen 11 gesteckt. Die Mutter 16
ist auf den Sattelklemmbolzen 12 geschraubt, quetscht die Sat
telklemmlaschen 11 zusammen und fixiert somit den Sattel in an
sich bekannter Weise am Fahrradrahmen. Die Mutter 15 soll in
Durchmesser und Länge möglichst klein sein und ist deshalb vor
zugsweise mit TORX-Innenantrieb versehen. Die Mutterkappe 14
deckt ebenso wie die Bolzenkappe 13 den Schlitz zwischen den
beiden Sattelklemmlaschen 11 ab. Im überlappenden Bereich der
beiden Kappen 13, 14 sind in den Kappen 13, 14 deckungsgleiche
Löcher so angebracht, daß ein Verbindungsbolzen 1 mit seinem
Gewindeansatz durch ein Langloch in der Mutterkappe 14 gesteckt
und in der Gewindebohrung der Bolzenkappe 13 mit Hilfe des In
nenantriebes 3 festgeschraubt werden kann. Nach Aufstecken und
Verriegeln einer Verbindungshülse 19 bzw. 21 kann weder der
Verbindungsbolzen 1 noch die Mutter 16 abgeschraubt werden.
Da bei einem erwachsenen Radfahrer die Sattelhöhe eingestellt
und danach in der Regel nicht mehr verändert wird, spielt es
praktisch keine Rolle, daß zum Lösen des Sattelklemmbolzens 12
der Verbindungsbolzen 1 gelöst werden muß.
In den Fig. 9 und 10 ist ein Ratschenantrieb für den Verbin
dungsbolzen 1 einer Anschließstütze 50 nach Fig. 11 schematisch
dargestellt. Schloß 22 und Anschließstütze 50 sind fest mit dem
Schloßgehäuse 60 verbunden und um die gemeinsame Längsachse von
Verbindungsbolzens 1 und Hinterradachse 44 drehbar. Über die
Ratschenfedern 71 wird eine indirekte Kupplung zwischen Schloß
22 und Verbindungsbolzen 1 abhängig von der Stellung des
Schlüssels 30 hergestellt. Hierfür ist es zweckmäßig, neben den
üblichen Schlüsselstellungen "schließen" und "öffnen" noch zwei
weitere Schlüsselstellungen "anziehen" und "lösen" für die ent
sprechenden Funktionen zum Drehen des als Achsmutter ausgebil
deten Verbindungsbolzens 1 vorzusehen.
In der Stellung "anziehen" kann bei Rechtsdrehung des Schloßge
häuses 60 der Verbindungsbolzen 1 fest auf das Ausfallende 47
aufgeschraubt und damit eine diebstahlfeste Verbindung des hin
teren Laufrades 40 mit dem Fahrradrahmen hergestellt werden.
Diese Verbindung kann nur in der Schlüsselstellung "lösen" bei
einer Linksdrehung des Schloßgehäuses 60 bzw. der Anschließ
stütze 50 um die Radachse 44 gelöst werden.
Eine Anschließstütze mit Ratsche ist besonders vorteilhaft für
Mehrgang-Nabenschaltungen, da bei diesen durch das linke und
rechte Achsende und somit auch durch eine axiale Bohrung in ei
nem Verbindungsbolzen 1 ein Schaltungskettchen geführt werden
muß. Dieses Schaltungskettchen müßte entfernt werden, um einen
Schraubschlüssel in den Innenantrieb 3 des Verbindungsbolzens 1
ohne Ratsche nach Fig. 3 stecken zu können, wenn das hintere
Laufrad ausgebaut werden soll.
Dieser Ratschenantrieb kann in vorteilhafter Weise auch an
Fahrrädern angebracht werden, die mit Schnellspannaben ausge
stattet sind, da dann auch bei Vorhandensein einer Anschließ
stütze 50 kein Werkzeug zur Demontage der Laufräder benötigt
wird.
Fig. 11 ist eine Ansicht einer Anschließstütze 50 von der Rück
seite eines Fahrrades her. Mittels der Anschließhülse 21 ist
das Fahrrad an einem am Boden 16 befestigten Verbindungsbolzen
1 angeschlossen. Der Riegel 27, der von der Schließfeder 26 in
die Riegelnut 5 des Verbindungsbolzens 1 gedrückt wird, bewirkt
die Verriegelung der Anschließhülse 21 am Verbindungsbolzen 1.
Die Entriegelung wird bewirkt, wenn durch Drehen des Schlosses
22 über das Riegelseil 29 eine Kraft entgegen der Riegelkraft p
ausgeübt wird.
Im Schloßgehäuse 60 ist das Schloß 22 so angebracht, daß es von
der Rückseite des Fahrrades aus bedient werden kann. In der in
Fig. 11 dargestellten Parkstellung ist das Speichenschloß 61 so
weit aus dem Schloßgehäuse 60 herausgedrückt, daß sich seine
Spitze in der Ebene der Speichen 41 befindet. Am anderen Ende
der Anschließstütze 50, mit einem radialen Abstand zur Achse
44, der etwa dem Felgenradius entspricht, befindet sich die
Verbindungshülse 21, die etwa parallel zu der Achse 44 des hin
teren Laufrades 40 verläuft und an der dem hinteren Laufrad 40
abgewandten Seite geöffnet ist und auf einen, am Boden 16 ange
brachten, Verbindungsbolzen 1 gesteckt ist.
In Abwandlung der in Fig. 11 gezeigten Anordnung kann die Verbin
dungshülse 21 anstatt vom Hinterrad 40 weg zum Hinterrad 40 hin
geöffnet und der Verbindungsbolzen 1 in Richtung vom Fahrrad
weg gebogen sein.
Diese Anschließhülse 21 ist vorzugsweise so ausgeführt, daß sie
das Fahrrad auch gegen Umfallen sichert, wenn sie nicht in ei
nen Verbindungsbolzen gesteckt, sondern nur auf einen ebenen
Boden 16 gestellt wird. In diesem Fall kann das Fahrrad zwar
nicht angeschlossen werden. Vorteilhaft ist jedoch, es mit dem
in der Anschließstütze 50 integrierten Speichenschloß 61 wenig
sten abschließen zu können.
Um die Anschließstütze 50 aus der Parkposition zu bringen, wird
mit einem Fuß die Verbindungshülse 21 am Boden 16 oder am Ver
bindungsbolzen festgehalten und durch gleichzeitiges Heben oder
Kippen des Fahrrades der Rastbolzen 58 aus der Parkrast 57 ge
zogen. Durch die Drehung der Anschließstütze 50 um etwa 90° ge
gen den Uhrzeigersinn ist die Anschließstütze 50 in der Fahrpo
sition fixiert, wenn der Rastbolzen 58 in die Fahrrast 56 ein
rastet.
Die in den Fig. 9 bis 12 gezeigte Anschließstütze 50 ist mittels
Schnellspannabe am Hinterrad 40 befestigt.
Bei Schnellspannaben ist die eigentliche Hinterradachse als
Hohlachse ausgebildet, durch die ein Spannbolzen 90 für die
Schnellspannfunktion gesteckt wird. Ein Lösen dieses Spannbol
zens 90 durch Diebe wird verhindert, indem auf den Spannbolzen
90 auf einer Seite ein Verbindungsbolzen 1 und auf der anderen
eine abgerundete Achsmutter 91, an der kein Werkzeug angesetzt
werden kann, aufgeschraubt wird. Diese Achsmutter 91 weist zur
Nabenseite hin eine radiale Nocke 92 auf, die in den Schlitz
des Ausfallendes 47 eingesenkt ist und somit ein Verdrehen die
ser Mutter verhindert, wenn am anderen Ende der Hinterradachse
der Verbindungsbolzen 1 von der Schraubachse gelöst oder auf
diese geschraubt werden soll.
Diese Nocke 92 verhindert außerdem, daß die Achsmutter 91 ge
löst werden kann, wenn der Verbindungsbolzen 1 festgeschraubt
ist.
Die vorgesehene Vereinigung von Fahrradstütze und -schloß er
möglicht es, ohne das Gewicht eines Fahrrads mit Stütze nen
nenswert zu erhöhen, auf bequeme Art ein Fahrrad anzuschließen
und dabei gleichzeitig auch das hintere Laufrad vor Diebstahl
zu schützen. Um auch bei nahe nebeneinander abgestellten Fahr
rädern den An- und Aufschließvorgang nicht zu erschweren, ist
das Schloß 22 in der Anschließstütze 50 nahe an der Hinter
radachse 44 so angeordnet, so daß sie von der Rückseite des
Fahrrades aus bedient werden kann. In einer Schloßstellung
"Entfernen" kann die Anschließstütze 50 zur Demontage des hin
teren Laufrades vom Fahrrad entfernt werden.
In den Fig. 13 und 14 ist eine Anschließstütze 50 - im Maßstab
ca 1,5 : 1 - in einer Schnittdarstellung mit Details ihrer we
sentlichen Baueinheiten gezeigt. Fig. 13 zeigt in einer Seiten
ansicht ein linkes hinteres Ausfallende 47, auf dem eine An
schließstütze 50 in Parkposition angebracht ist. Das Verbin
dungsrohr 54 der Anschließstütze 50 ist in der Zeichnung nur
kurz angedeutet, in der Wirklichkeit aber in seiner Länge so
auf das Hinterrad abgestimmt, daß sein unteres Ende vorzugs
weise in Fahrtrichtung vor und etwas links außerhalb des Achs
endes 44 auf dem Boden steht und das Fahrrad in leichter
Schräglage abstützt.
Fig. 14 zeigt ein aufgeschnittenes Schloßgehäuse 60 mit den
wichtigsten Details einer Anschließstütze in Parkposition von
der Rückseite eines Fahrrades aus. Diese Anschließstütze 50
dient zugleich als Hinterradständer, wie er seit einigen Jahren
zunehmend bei hochwertigen Fahrrädern eingesetzt wird und als
Anschließverbindung.
Das Schloßgehäuse 60 vorzugsweise aus Stahl, dient als Träger
und Abdeckung für die diversen Einzelteile der Anschließstütze
50. Über die Lagerringe 48 wird das Schloßgehäuse 60 so auf den
Verbindungsbolzen 1 aufgesteckt, daß es um die Hinterradachse
44 gedreht werden kann. Das Schloß 22 ist beschädigungssicher
im Schloßgehäuse 60 untergebracht und befestigt und vorzugs
weise so angeordnet, daß es von der Rückseite des Fahrrades aus
bedient werden kann. Zur Außen- und Vorderseite des Fahrrades
hin hat das Schloßgehäuse 60 keine Öffnungen. Zur Speichenseite
hin ist mindestens eine Öffnung für das Speichenschloß 61 und
radial zur Hinterradachse eine Öffnung für das Verbindungsrohr
54 vorhanden. Zur Arretierplatte 51 hin ist das Schloßgehäuse
60 so ausgebildet, daß eine Gehäusenocke 512 das Schloßgehäuse
60 in einer Arretierrille 511 der Arretierplatte 51 führt. Die
Anschließstütze 50 und damit auch das Schloßgehäuse 60 können
um die Hinterradachse 44 etwa um 90° geschwenkt werden. Aus ei
ner Öffnung in der Gehäusenocke 512 ragt der Rastbolzen 58 in
Richtung Hinterradachse 44 heraus.
Die Anschließstütze 50 ist am hinteren Laufrad 40 im wesentli
chen an zwei Stellen gelagert. Einerseits ist das Schloßgehäuse
60, wie anhand von Fig. 1 beschrieben, als Verbindungshülse 21
ausgeführt und auf einen Verbindungsbolzen 1 gesteckt, der an
Stelle einer Achsmutter auf das Achsende 44 geschraubt ist. Mit
dem Anschrauben des Verbindungsbolzens 1 wird die dem Schloß
gehäuse 60 zugewandte Seite der Arretierplatte 51 gleichzeitig
mit der Hinterradachse 44 auf dem Ausfallende 47 befestigt. Die
der Hinterradnabe 43 zugewandte Seite der Arretierplatte 51 ist
über den Zwischenring 55 auf die Kontermuttern 42 gesteckt. Die
so fixierte Arretierplatte 51 nimmt über die Arretierrille 511
ein von der Anschließstütze 50 über die Gehäusenocke 512 und
den Rastbolzen 58 auf sie ausgeübtes Kippmoment auf.
Die Anschließstütze 50 ist etwa um 90° um die Achse 44 des hin
teren Laufrades 40 schwenkbar und zur zuverlässigen Positionie
rung in der Fahrt- und in der Parkstellung nicht nur von der
Hinterradachse 44, sondern auch an der Arretierplatte 51 ge
führt.
Die Arretierplatte 51 kann bei ausgebautem Hinterrad mit ihren
zwei Achsbohrungen auf die Hinterradachse 44 gesteckt werden.
Nabenseitig ist die Achsbohrung so groß, daß ein Zwischenring
55 aus Kunststoff in die Öffnung gesteckt werden kann, dessen
Innendurchmesser den Kontermuttern 42 angepaßt ist, auf die er
gesteckt wird. Die Achsbohrung auf der äußeren Hälfte der Arre
tierplatte 51 ist gerade so groß, daß die Hinterradachse 44
durchgesteckt werden kann.
Die Arretierrille 511, die die beiden Hälften der Arretierplat
te 51 an der Unterseite miteinander verbindet, ist mit ihrer
Breite auf die Dicke des Ausfallendes 47 abgestimmt und endet
oberhalb der Rastsenke 56. Eine auf die Hinterradachse 44 aufge
steckte Arretierplatte 51 kann so auf das Ausfallende 47 aufge
schoben und an diesem mittels des Verbindungsbolzens 1 ange
schraubt werden.
Die Anschließstütze 50, von der im montierten Zustand nur das
Schloßgehäuse 60 und das Verbindungsrohr 54 mit der Verbin
dungshülse 21 zu sehen sind, ist auf die am Ausfallende 47 mon
tierte Arretierplatte 51 gesteckt. Die Anschließstütze 50 und
das Schloßgehäuse 60 lassen sich um den auf die Hinterradachse
44 aufgeschraubten Verbindungsbolzen 1 auf den Lagerringen 48
drehen.
In der Parkstellung, wie sie in Fig. 13 und 14 dargestellt ist,
läßt sich das Schloßgehäuse 60 nicht in der Längsrichtung der
Hinterradachse 44 verschieben, da die Gehäusenocke 512 in der
Führungsrille 511 diese Verschiebung verhindert. Außerdem ist
eine solche axiale Verschiebung nur möglich ist, wenn der Rie
gel 27 nicht in der Riegelnut 5 des Verbindungsbolzens 1 einge
rastet ist. Ein Montieren und Demontieren der Anschließstütze
50 auf der Arretierplatte 51 ist nur möglich, wenn die An
schließstütze 50 um etwa 90° entgegen dem Uhrzeigersinn um die
Hinteradachse 44 gedreht wird. Nur in dieser Position kann die
Gehäusenocke 512 in die Arretierrille 511 der Arretierplatte 51
in der Richtung der Achse 44 hinein- oder aus der Arretierrille
511 herausbewegt werden.
Der Rastbolzen 58 ist im Schloßgehäuse 60 so angebracht, daß er
eine kurze axiale Bewegung ausführen kann und von der Rastfeder
59 in Richtung zur Hinterradachse 44 gedrückt wird und somit in
die Parkrast 57 bzw. in der Fahrrast 56 einrastet. Die Rastfeder
59 ist mit der Ständerfeder 85 gekoppelt. Diese ist einerseits
am Schloßgehäuse 60 befestigt und so vorgespannt, daß sie das
Verbindungsrohr 54 axial in das Schloßgehäuse 60 hineindrückt,
indem sie auf die Drehrast 831 die Kraft p ausübt. Das Verbin
dungsrohr 54 ist in der Schutzbuchse 80 verschieb- und drehbar
gelagert. Beim Herausziehen des Verbindungsrohres 54 aus dem
Schloßgehäuse 60 wird die Ständerfeder 85 und die mit ihr ver
bundene Rastfeder 59 der Rastbolzen 58 aus der Parkrast 57
(Fig. 13) bzw. der Fahrrast 56 herausgezogen.
Die Fixierscheibe 53, die zwischen die beiden Wände der Arre
tierplatte 51 mittels der Einstellbohrungen 52 geschraubt wird,
verhindert ein Verdrehen der Arretierplatte 51 um die Hinter
radachse 44. Damit ein Typ Arretierplatte 51 für verschiedene
Positionen der Hinterradachse 44 in einem Ausfallende 47 und
auch für unterschiedliche Ausfallende geeignet ist, sind mehre
re Einstellbohrungen 52 vorgesehen. Zur optimalen Positionie
rung der Anschließstütze 50 in Parkposition ist die Fixier
scheibe 53 vorzugsweise exzentrisch gestaltet. Die einmal vor
genommene Einstellung wird bei Demontage des hinteren Laufrades
40 nicht verändert, da die Fixierscheibe 53 hierbei nicht ent
fernt werden muß.
Um einen guten Sitz der Arretierplatte 51 zu gewährleisten,
sind zwischen deren innerer, der Hinterradnabe zugewandten,
kreisrunden Öffnung und den Kontermuttern 42 die Zwischenringe
55 angebracht.
Die Arretierplatte 51 sitzt straff auf dem Zwischenring 55 und
dieser ebenfalls straff auf den Kontermuttern 42. Deshalb
bleibt die Arretierplatte 51 bei der Demontage des hinteren
Laufrades 40 an der Hinterradachse 44, wenn der Verbindungsbol
zen 1 nicht ganz von der Hinterradachse 44 abgeschraubt wird.
Die Zwischenringe 55 sind Kunstoffringe mit einem Rand zur Na
benseite hin und können für verschiedene Außendurchmesser der
Kontermuttern 42 mit der Anschließstütze 50 für nachträglichen
Einbau mitgeliefert werden.
Spitzen oder Rillen in der Arretierplatte 51 im Bereich des
Verbindungsbolzens 1 zum Ausfallende 47 hin können zusätzlich
angebracht werden, um ein Verdrehen der Arretierplatte 51 ge
genüber dem Ausfallende 47 auszuschließen, wenn der Verbin
dungsbolzen 1 auf der Hinterradachse 44 angeschraubt ist.
Bei Fahrrädern mit Rücktrittbremse kann deren Bremshebel mit
der Arretierplatte 51 vereinigt werden. Ebenso kann es zweckmä
ßig sein, an zukünftigen Fahrrädern unter der Kettenstrebe 46
in der Nähe des Ausfallendes 47 eine Langlochöse anzulöten, an
der die Arretierplatte 51 fixiert werden kann.
In Fig. 13 und 14 sind unwichtige Details, die die Übersicht
lichkeit stören würden, weggelassen. Die Schloßfunktion wird
anhand des in Fig. 14 dargestellten, abgesperrten Zustandes der
am Verbindungsbolzen 1 und an der Arretierplatte 51 befestigten
Anschließstütze 50 beschrieben.
Mit dem Speichenschloß 61 ist ein im Schloßgehäuse 60 ver
schiebbar angebrachtes Verbindungsrohr bezeichnet, das durch
speichenseitige Öffnungen im Schloßgehäuse 60 aus diesem her
ausragt und in dem nicht absperrenden - nicht dargestellten -
Zustand einen sicheren axialen Abstand zu der Ebene der Spei
chen 41 einhält.
Das Speichenschloß 61 ist ein Rohr, das speichenseitig vorzugs
weise spitzförmig geschlossen und durch die axiale Öffnung am
anderen Ende auf einen Führungsbolzen 68 axial verschiebbar
aufgesteckt ist. Dieser Führungsbolzen 68 ist am anderen Ende
fest mit dem Schloßgehäuse 60 verbunden. Auf das Speichenschloß
61 ist eine schraubenförmige Druckfeder 611 gesteckt, die an
einem Ende am Schloßgehäuse 60 und am anderen Ende am Bund 612
aufliegt und mit der Kraft p das Speichenschloß 61 in das
Schloßgehäuse 60 hineindrückt.
In Fig. 13 ist auch zu erkennen, daß ein Seil 64 mit einer Öse
65 in einem Seilhalter 67 eingehängt ist. Dieses Seil 64 ist im
Schloßgehäuse geführt und mit dem Speichenschloß 61 verbunden.
Das Seil 64 ist am inneren Ende des Speichenschlosses 61 am ab
stehenden Ende der Rückstellfeder 611 befestigt. Dieses Feder
ende dient als Spannungsausgleich für das Seil 64.
Das an der Arretierplatte 51 im Seilhalter 67 mittels Öse 65
eingehängte Seil 64 bewirkt, daß bei einem Herunterschwenken
der Anschließstütze 50 in die Parkposition über die Seilführung
66 das Speichenschloß 61 zwischen die Speichen 41 gezogen wird.
Soll das Speichenschloß 61 beim Herunterschwenken des An
schließstützes 50 nicht zwangsläufig verriegelt werden, kann
die Seilöse 65 am Schloßgehäuse 60 eingehängt werden.
Die Entriegelung des Speichenschlosses 61 geschieht durch Dre
hen des Schlüssels 30 im Uhrzeigersinn, so daß der Schloßnocken
25 den Schloßriegel 62 vom Speichenschloß 61 wegbewegt und die
Rückstellfeder 611 das Speichenschloß 61 von den Speichen 41
wegdrückt. Zur Führung des Speichenschlosses dient u. a. der
Führungsbolzen 68.
Mit der gleichen Schlüsselbewegung wird auch das Riegelseil 29
zum Schloßzylinder 22 hingezogen. Dadurch wird der Riegel 27 in
der Verbindungshülse 21 so bewegt, daß am Boden 16 (Fig. 11) die
Verriegelung mit der Bolzennut 5 am Verbindungsbolzen 1 aufge
hoben wird. Die Seilführung und -befestigung sind hier nicht
gezeigt.
Am Schloßgehäuse 60 ist ferner ein Riegel 27 aus Federstahl be
festigt, der in die Riegelnut 5 des Verbindungsbolzens 1 ge
drückt wird.
Mit einer Schlüsseldrehung im Uhrzeigersinn wird über einen
weiteren Schloßnocken 251 der Riegel 27 aus der Bolzennut 5 des
Verbindungsbolzens 1, der auf die Hinterradachse 44 geschraubt
ist, gezogen. Dadurch ist es möglich, die Anschließstütze 50,
wenn sie über die Fahrposition hochgeschwenkt wird, von der Ar
retierplatte 51 und dem Verbindungsbolzen 1 auf der Hinter
radachse 44 abzuziehen. Dieser Verbindungsbolzen 1 kann nun mit
Hilfe eines, in den Innenantrieb 3 gesteckten, Schraubschlüs
sels gedreht und damit das hintere Laufrad 40 vom Fahrrad ge
löst werden.
Mit Hilfe des Fahrradrahmens kann ein relativ hohes Dreh- und
Kippmoment auf eine Anschließstütze 50, welche mit einem am Bo
den 16 befestigten Verbindungsbolzen 1 verriegelt ist, ausgeübt
werden. Um bei grober Gewaltanwendung die Zerstörung der An
schließstütze 50 auszuschließen, ist das Verbindungsrohr 54
über das Schutzlager 80 mit dem Schloßgehäuse 60 verbunden.
Um eine Anschließstütze 50 weitestgehend zerstörsicher zu ma
chen, ist es zweckmäßig, das Verbindungsrohr 54 nicht fest im
Schloßgehäuse 60 anzubringen, sondern in der Schutzbuchse 80
verschieb- und drehbar zu lagern. Diese Schutzbuchse 80 ist ih
rerseits im Schloßgehäuse 60 um den Schutzbolzen 81 schwenkbar.
Um die Schwenkbarkeit des Verbindungsrohres 54 nicht zu behin
dern, ist das Schloßgehäuse 60 im Bereich des Verbindungsrohres
54 zu den Speichen 41 hin offen.
Eine am Schloßgehäuse 60 befestigte Kippfeder 82 greift in die
Kipprast 821 an der Schutzbuchse 80 ein. Diese Kipprast 821 ist
radial in einem Segmentbereich um den Schutzbolzen 81 ange
bracht. Die Kippfeder 82 weist eine so hohe Federkraft auf, daß
sie nur bei sehr hohem Drehmoment um die Längsachse des Schutz
bolzens 81 aus der Kipprast 821 ausfedert. Vorzugsweise weist
die Kipprast 821 mehrere sägezahnartige Rastnocken auf, so daß
einerseits mehrere Kraftakte notwendig sind, um ein mit einer
Anschließstütze 50 an einem Verbindungsbolzen 1 gemäß Fig. 11
angeschlossenes Fahrrad umzukippen und andererseits durch die
unsymmetrische Rastzahnung ein Zurückkippen in die Normalposi
tion ohne großen Kraftaufwand möglich ist.
Das Verbindungsrohr 54 ist mit leichtem Spiel in der Schutz
buchse 80 geführt und gegen ein Herausziehen dadurch gesichert,
daß nach seinem Durchstecken durch die Schutzbuchse 80 die
Drehrast 831 aufgesteckt und unlösbar am Verbindungsrohr 54
festgemacht wird. Die Ständerfeder 85 ist mit mit einem Ende am
Schloßgehäuse 60 befestigt und anderseits so auf den Umfang des
Verbindungsrohres 54 gesteckt und so vorgespannt, daß sie die
Drehrast 831 axial und damit auch das Verbindungsrohr 54 in das
Ständergehäuse 60 hineindrückt.
An der Ständerfeder 85 ist die Rastfeder 59 an einem Ende so
angebracht, daß sie sich mit der Ständerfeder 85 bewegt und die
axialen Bewegungen des Verbindungsrohres 54 auf den Rastbolzen
58 überträgt. Die Ständerfeder 85 ist am Verbindungsrohr 54 so
federnd aufgesteckt, daß sie weder die Dreh- noch die Kippbewe
gung des Verbindungsrohres 54 behindert.
Die Drehfeder 83 ist mit einem Ende ebenfalls am Schloßgehäuse
60 befestigt. Das andere Ende dieser Stahlblechfeder greift in
die auf dem Verbindungsrohr 54 befestigte Drehrast 831 ein.
Die Drehrast 831 ist gegen Abziehen vom Verbindungsrohr 54 vor
zugsweise mit mindestens einem Stift gesichert. Die Drehfeder
83 weist eine so hohe Federkraft auf, daß eine Drehbewegung des
Verbindungsrohrs 54 erst bei großer Krafteinwirkung erfolgt.
Ein am Boden angebrachter Verbindungsbolzen 1 kann weitgehend
von einer massiven Bolzenabdeckung umgeben sein. Eine Bolzenab
deckung kann seitlich trichterförmig geöffnete Führungsschrä
gungen aufweisen, um ein Aufstecken der Verbindungshülse 21 ei
ner Anschließstütze 50 an den Verbindungsbolzen 1 zu erleich
tern.
Die Bolzenabdeckung kann aus Beton bzw. Teil eines Betonsteines
sein, in den ein Verbindungsbolzen 1 oder mehrere Verbindungs
bolzen 1 eingegossen sind. Für die Verbindung des Verbindungs
bolzens 1 mit dem Boden können bekannte Verfahren wie Dübeln,
Schweißen oder Schrauben angewendet werden.
Der Innenantrieb 3 eines Verbindungsbolzens 1 sollte identisch
sein mit dem bisher an Lenker überwiegend eingesetzten Inbus
maß, so daß nur ein Schraubschlüssel für wesentliche Reparatur-
oder Einstellarbeiten mitgeführt werden muß. Ein identischer
Schraubschlüssel für viele Fahrradteile bringt effektive Ge
wichtseinsparungen auch bei Rennrädern selbst dann, wenn an den
üblichen Schnellspannaben der Spannhebel weggelassen und
statt dessen ein Verbindungsbolzen aufgeschraubt wird. Noch
kleinere Abmessungen sind möglich, wenn im Verbindungsbolzen 1
TORX-Innenantrieb eingesetzt wird.
Bezugszeichenliste
p Federkraft
1 Verbindungsbolzen
3 Innenantrieb
5 Bolzennut
7 Scharnierbolzen
9 Halbbolzen
11 Sattelklemmlasche
13 Bolzenkappe
15 Mutter
18 Hülsengewinde
20 Anschließverbindung
22 Schloß
24 Riegelachse
26, 28 Schließfeder
29 Riegelseil
40 Hinteres Laufrad
41 Speiche
43 Hinterradnabe
45 Sattelstrebe
47 Ausfallende
50 Anschließstütze
511 Arretierrille
52 Einstellbohrung
54 Verbindungsrohr
56 Fahrrast
58 Rastbolzen
60 Schloßgehäuse
611 Rückstellfeder
62 Schloßriegel
64 Seil
66 Seilführung
68 Führungsbolzen
70 Bolzenzahnung
72 Ratschennocken
80 Schutzbuchse
82 Kippfeder
83 Drehfeder
85 Ständerfeder
90 Spannstift
92 Nocke
d Drehpunkt
2 Außengewinde
4 Innengewinde
6 Bolzennut
8 Verbindungsbolzen
10 Bolzenscharnier
12 Sattelklemmbolzen
14 Mutterkappe
16 Boden
19 Verbindungshülse
21 Verbindungshülse
23 Drehriegel
25, 251 Schloßnocke
27 Riegel
30 Schlüssel
42 Kontermutter
44 Hinterradachse
46 Kettenstrebe
48 Lagerring
51 Arretierplatte
512 Gehäusenocke
53 Fixierscheibe
55 Zwischenringe
57 Parkrast
59 Rastfeder
61 Speichenschloß
612 Bund
621 Drehfeder
65 Öse
67 Seilhalter
71 Ratschenfeder
81 Schutzbolzen
821 Kipprast
831 Drehrast
91 Achsmutter.
1 Verbindungsbolzen
3 Innenantrieb
5 Bolzennut
7 Scharnierbolzen
9 Halbbolzen
11 Sattelklemmlasche
13 Bolzenkappe
15 Mutter
18 Hülsengewinde
20 Anschließverbindung
22 Schloß
24 Riegelachse
26, 28 Schließfeder
29 Riegelseil
40 Hinteres Laufrad
41 Speiche
43 Hinterradnabe
45 Sattelstrebe
47 Ausfallende
50 Anschließstütze
511 Arretierrille
52 Einstellbohrung
54 Verbindungsrohr
56 Fahrrast
58 Rastbolzen
60 Schloßgehäuse
611 Rückstellfeder
62 Schloßriegel
64 Seil
66 Seilführung
68 Führungsbolzen
70 Bolzenzahnung
72 Ratschennocken
80 Schutzbuchse
82 Kippfeder
83 Drehfeder
85 Ständerfeder
90 Spannstift
92 Nocke
d Drehpunkt
2 Außengewinde
4 Innengewinde
6 Bolzennut
8 Verbindungsbolzen
10 Bolzenscharnier
12 Sattelklemmbolzen
14 Mutterkappe
16 Boden
19 Verbindungshülse
21 Verbindungshülse
23 Drehriegel
25, 251 Schloßnocke
27 Riegel
30 Schlüssel
42 Kontermutter
44 Hinterradachse
46 Kettenstrebe
48 Lagerring
51 Arretierplatte
512 Gehäusenocke
53 Fixierscheibe
55 Zwischenringe
57 Parkrast
59 Rastfeder
61 Speichenschloß
612 Bund
621 Drehfeder
65 Öse
67 Seilhalter
71 Ratschenfeder
81 Schutzbolzen
821 Kipprast
831 Drehrast
91 Achsmutter.
Claims (23)
1. Anschließvorrichtung zum Anschließen wenigstens eines Teiles
(40) eines Fahrrades, das mit Hilfe von Befestigungsteilen (44)
am Fahrradrahmen (47) lösbar befestigte Fahrradteile (40) auf
weist,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei wenigstens einem der Befestigungsteile (44) ein Bolzen
(1, 8) vorgesehen ist, der zusammen mit einer auf dem Bolzen
(1, 8) anbringbaren Hülse (19, 21, 60) eine Schutzvorrichtung
zum Schutz gegen ein unbefugtes Lösen des Befestigungsteiles
(44) bildet, und daß eine Vorrichtung (22, 27) zur Fixierung
der auf dem Bolzen (1, 8) angebrachten Hülse (19, 21, 60) vor
gesehen ist und daß eine Anschließverbindung zur lösbaren me
chanischen Verbindung wenigstens zweier Halterungsstellen vor
gesehen ist, mit dessen Hilfe das sich an einer der Halterungs
stellen befindliche Befestigungsteil (44) mit wenigstens einer
weiteren Halterungsstelle mechanisch verbindbar ist, und daß je
Schutzvorrichtung (1, 19; 1, 60; 8, 21) die Anschließverbindung
(20, 54) auf der dem Befestigungsteil (44) zugewandten Seite
mit der Hülse (19, 60) der Schutzvorrichtung versehen ist und
das Befestigungsteil (44) und die Hülse (19, 21, 60) derart
ausgebildet sind, daß das Befestigungsteil (44) nur bei nicht
arretierter Hülse (19, 21, 60) lösbar ist.
2. Anschließvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzvorrichtung bzw. wenigstens eine der Schutzvor
richtungen als Hülse eine Schließhülse und als Bolzen einen
Schließbolzen einer Schließvorrichtung enthält, und daß der
Schließbolzen und die Schließhülse derart miteinander verbind
bar sind, daß in einem abgeschlossenen Zustand ein unbefugtes
Lösen der Schließvorrichtung verhindert ist.
3. Anschließvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bolzen eine Vorrichtung zum Ansatz eines Werkzeuges
aufweist, die nur bei nicht aufgesetzter und nicht arretierter
Hülse, insbesondere nur bei entriegeltem Schloß einer Schließ
hülse einer aus Schließbolzen und Schließhülse bestehenden
Schutzvorrichtung zugänglich ist.
4. Anschließvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bolzen als Schließbolzen und die Hülse als Schließhülse ausgebildet sind und daß der Schließbolzen eine Bolzenzahnung (70) aufweist und in der Schließhülse Ratschenfedern sowie an einem Schloßzylinder (22) Ratschennocken (72) angebracht sind und daß mit einer Arretiervorrichtung der Schließbolzen und die Schließhülse über Ratschenfedern (71) derart verbindbar sind,
daß in einer ersten Schloßstellung ein Drehmoment im Uhrzeiger sinn und in einer zweiten Schloßstellung ein Drehmoment entge gen dem Uhrzeigersinn auf den Schließbolzen ausübbar ist und
daß mindestens eine weitere Schloßstellung einstellbar ist, in der kein Drehmoment von der Anschließhülse auf den Schließbol zen übertragbar ist.
daß der Bolzen als Schließbolzen und die Hülse als Schließhülse ausgebildet sind und daß der Schließbolzen eine Bolzenzahnung (70) aufweist und in der Schließhülse Ratschenfedern sowie an einem Schloßzylinder (22) Ratschennocken (72) angebracht sind und daß mit einer Arretiervorrichtung der Schließbolzen und die Schließhülse über Ratschenfedern (71) derart verbindbar sind,
daß in einer ersten Schloßstellung ein Drehmoment im Uhrzeiger sinn und in einer zweiten Schloßstellung ein Drehmoment entge gen dem Uhrzeigersinn auf den Schließbolzen ausübbar ist und
daß mindestens eine weitere Schloßstellung einstellbar ist, in der kein Drehmoment von der Anschließhülse auf den Schließbol zen übertragbar ist.
5. Anschließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß an zwei Halterungsstellen jeweils ein mit einer Hülse einer
Anschließverbindung verbindbarer Bolzen einer Schließvorrich
tung vorgesehen ist und daß die Bolzen über eine kabelartige,
mit einer Hülse versehene Anschließverbindung miteinander ver
bindbar sind.
6. Anschließvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschließverbindung am Fahrradrahmen gehaltert ist.
7. Anschließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß an beiden Halterungsstellen jeweils eine Schließvorrichtung
vorgesehen ist, die einen an der Halterungsstelle vorgesehenen
Schließbolzen und eine an der Anschließverbindung angebrachte
Schließhülse enthält und daß der Schließbolzen und die Schließ
hülse derart miteinander verbindbar sind, daß in einem abge
schlossenen Zustand ein unbefugtes Lösen der Schließvorrichtung
verhindert ist und daß nur eine der beiden Schließvorrichtungen
mit einem Schloß versehen ist, und daß beide Schließvorrichtun
gen durch das Schloß gemeinsam entriegelbar sind.
8. Anschließvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß mit Hilfe des gemeinsamen Schlosses beide Schließhülsen in
unterschiedlichen Schlüsselpositionen einzeln entriegelbar
sind.
9. Anschließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß an einer der Halterungsstellen eine Schutzvorrichtung vor
gesehen ist, die aus einem Bolzen mit Außengewinde und einer
darauf aufschraubbaren Hülse besteht und daß an der anderen
Halterungsstelle eine Schließvorrichtung mit Schloß vorgesehen
ist.
10. Anschließvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schließvorrichtung einen Schließbolzen und eine an der
Anschließverbindung angebrachte Schließhülse enthält und daß
der Schließbolzen und die Schließhülse derart miteinander ver
bindbar sind, daß in einem abgeschlossenen Zustand ein unbefug
tes Lösen der Schutzvorrichtung verhindert ist.
11. Anschließvorrichtung nach einem der Ansprüche I bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschließverbindung als Stahlseil ausgebildet ist und
daß ein Sehließbolzen auf dem Stahlseil verschiebbar angebracht ist.
daß die Anschließverbindung als Stahlseil ausgebildet ist und
daß ein Sehließbolzen auf dem Stahlseil verschiebbar angebracht ist.
12. Anschließvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schließbolzen als Scharnierbolzen ausgebildet ist.
13. Anschließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, 7
und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschließverbindung als Fahrradstütze ausgebildet ist,
die an ihren beiden Enden jeweils eine Schließhülse einer
Schließvorrichtung aufweist, und daß von den beiden Schließ
bolzen der beiden Schließvorrichtungen der eine Teil eines zur
Befestigung des Hinterrades dienenden Befestigungsteiles ist
und der andere Teil einer infrastrukturellen Vorrichtung zum
Anschließen von Fahrrädern angehört.
14. Anschließvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Anschließstütze (50) ein Speichenschloß (61) ange bracht ist und daß ein Seil über Seilführungen (66) so mit dem Speichenschloß (61) verbunden ist, daß am Seil (64) eine Öse angebracht ist, daß die Öse (65) in einen Seilhalter (67) einhängbar ist, und daß das Seil (64) mit dem Speichenschloß (61) derart verbunden ist, daß bei eingehängter Öse (65) beim Herunterschwenken der Anschließstütze (50) das Speichenschloß (61) zwangsläufig zwischen die Speichen (41) des hinteren Laufrades (40) gedrückt und in dieser Position verriegelt wird
und daß in einer anderen Drehstellung des Schloßzylinders (22) diese Verriegelung aufgehoben und das Speichenschloß (61) bei Hochschwenken des Anschließständers (50) in Fahrposition das Speichenschloß (61) von einer Rückstellfeder (611) aus den Speichen herausgezogen wird.
daß in der Anschließstütze (50) ein Speichenschloß (61) ange bracht ist und daß ein Seil über Seilführungen (66) so mit dem Speichenschloß (61) verbunden ist, daß am Seil (64) eine Öse angebracht ist, daß die Öse (65) in einen Seilhalter (67) einhängbar ist, und daß das Seil (64) mit dem Speichenschloß (61) derart verbunden ist, daß bei eingehängter Öse (65) beim Herunterschwenken der Anschließstütze (50) das Speichenschloß (61) zwangsläufig zwischen die Speichen (41) des hinteren Laufrades (40) gedrückt und in dieser Position verriegelt wird
und daß in einer anderen Drehstellung des Schloßzylinders (22) diese Verriegelung aufgehoben und das Speichenschloß (61) bei Hochschwenken des Anschließständers (50) in Fahrposition das Speichenschloß (61) von einer Rückstellfeder (611) aus den Speichen herausgezogen wird.
15. Anschließvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Anschließstütze (50) in einem Schloßgehäuse (60) ein
Schloßzylinder (22) so angebracht ist, daß aus einer Position
am hinteren Ende des Fahrrades ein Schlüssel (30) ansteckbar
oder ein Codeschloß einstellbar ist.
16. Anschließvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Anschließstütze (50) die Anschließverbindung (54) drehbar und schwenkbar in einem Schutzlager (80) angebracht ist
und daß die Anschließstütze (50) bei ungewöhnlich großem Dreh moment im Schutzlager (80) um die Längsachse der Anschließverbindung (54) drehbar ist und daß bei vergleichsweise großem Drehmoment die Anschließverbindung um einen Schutzbolzen (81) drehbar ist.
daß in der Anschließstütze (50) die Anschließverbindung (54) drehbar und schwenkbar in einem Schutzlager (80) angebracht ist
und daß die Anschließstütze (50) bei ungewöhnlich großem Dreh moment im Schutzlager (80) um die Längsachse der Anschließverbindung (54) drehbar ist und daß bei vergleichsweise großem Drehmoment die Anschließverbindung um einen Schutzbolzen (81) drehbar ist.
17. Anschließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sattel ein in den Fahrradrahmen steckbares Halterohr
hat, das mittels eines Sattelklemmbolzens im Fahrradrahmen
festklemmbar ist, und daß der Bolzen einer Schutzvorrichtung
mit Hilfe von Befestigungsmitteln am Sattelrohr angebracht ist.
18. Befestigungsteil für eine Anschließvorrichtung nach einem
der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsteil mit einem Schließbolzen versehen ist
und daß der Schließbolzen eine Radialnut mit glatter gehärteter Oberfläche aufweist.
daß der Befestigungsteil mit einem Schließbolzen versehen ist
und daß der Schließbolzen eine Radialnut mit glatter gehärteter Oberfläche aufweist.
19. Befestigungsteil für eine Anschließvorrichtung nach An
spruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß es mit einem Gewindebolzen versehen ist.
20. Anschließverbindung für eine Anschließvorrichtung nach An
spruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß es aus einem Stahlseil besteht, das an seinen beiden Enden
mit je einer Hülse (19, 21) versehen ist.
21. Scharnierbolzen für eine Anschließvorrichtung nach Anspruch
7,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Halbbolzen über ein Bolzenscharnier drehbar miteinan
der verbunden sind.
22. Fahrradstütze, insbesondere für eine Anschließvorrichtung
nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fahrradstütze als Anschließverbindung einer Anschließ
vorrichtung ausgebildet ist, die an ihren beiden Enden jeweils
eine Schließhülse einer Schließvorrichtung aufweist.
23. Fahrradstütze nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretierplatte (51) zum Schwenken und Führen der An
schließstütze am Ausfallende (47), an der Hinterradachse (44)
und der Kontermutter (42) der Hinterradnabe (43) befestigt und
mit einer Fixierscheibe (53) als Verdrehschutz zwischen den
Einstellbohrungen (52) der beiden Wände der Arretierplatte (51)
an den Führungsschlitz des Ausfallendes (47) angepaßt
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4310590A DE4310590A1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Anschließvorrichtung zum Anschließen wenigstens eines Teiles eines Fahrrades |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4310590A DE4310590A1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Anschließvorrichtung zum Anschließen wenigstens eines Teiles eines Fahrrades |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4310590A1 true DE4310590A1 (de) | 1994-10-06 |
Family
ID=6484403
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE4310590A Withdrawn DE4310590A1 (de) | 1993-03-31 | 1993-03-31 | Anschließvorrichtung zum Anschließen wenigstens eines Teiles eines Fahrrades |
Country Status (1)
| Country | Link |
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