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DE102005032718A1 - System zur Entrichtung von Parkgebühren - Google Patents

System zur Entrichtung von Parkgebühren Download PDF

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DE102005032718A1
DE102005032718A1 DE102005032718A DE102005032718A DE102005032718A1 DE 102005032718 A1 DE102005032718 A1 DE 102005032718A1 DE 102005032718 A DE102005032718 A DE 102005032718A DE 102005032718 A DE102005032718 A DE 102005032718A DE 102005032718 A1 DE102005032718 A1 DE 102005032718A1
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    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
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    • G07B15/06Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems
    • G07B15/063Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems using wireless information transmission between the vehicle and a fixed station
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein System (1) zur Entrichtung von Parkgebühren für ein auf einem Parkplatz (2) abgestelltes Fahrzeug (3), mit einem von einem Parkplatzbenutzer mitgeführten Endgerät (4) zur Eingabe von Parkdaten (D) und mit einer dem benutzten Parkplatz (2) zugeordneten Parkgebührenzentrale (5), wobei zur bargeldlosen Entrichtung einer Parkgebühr zwischen Endgerät (4) und Parkgebührenzentrale (5) Daten drahtlos übertragbar sind. Indem in der Parkgebührenzentrale (5) Mittel (6) zum Erzeugen eines Zeichencodes (C) aus von einem Endgerät (4) übertragenen Parkdaten (D) angeordnet sind, und indem im abgestellten Fahrzeug (3) Anzeigemittel (7) zur Darstellung des erzeugten und an das Endgerät (4) übertragenen Zeichencodes (C) angeordnet sind, wird ein alternatives System der eingangs genannten Art bereitgestellt, welches dem Benutzer überflüssige Fußwege erspart und dem Parkplatzbetreiber eine Überprüfbarkeit der Parkberechtigung durch Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs (3) ermöglicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System zur Entrichtung von Parkgebühren für ein auf einem Parkplatz abgestelltes Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Beim gebührenpflichtigen Parkvorgang ist es bekannt, dass der Benutzer sein Fahrzeug auf einen freien Parkplatz abstellt, um dann an einer Parkgebührenzentrale – etwa einem Parkscheinautomaten – einen Parkschein zu lösen, der dem Zonentarif des ausgewählten Parkplatzes, der Parkzeit sowie der Parkdauer entspricht. Mit dem Parkschein kehrt der Benutzer zu seinem Parkplatz zurück, um den Parkschein an einer von außen gut einsehbaren Stelle auf der vorderen Ablage seines Fahrzeugs zu platzieren. Dieser Vorgang hat den Nachteil, dass der Benutzer die Strecke zwischen Parkplatz und Parkgebührenzentrale im ungünstigsten Fall dreimal zurücklegen muss, was bei großen Parkplätzen mitunter sehr zeitaufwändig ist.
  • In dem Gebrauchsmuster DE 298 11 377 U1 wird daher vorgeschlagen, ein Mobiltelefon in den Vorgang mit einzubinden. Über eine Servicenummer eines Leitungsbetreibers wird durch Betragseingabe die Parkzeit gewählt und die somit erhobene Parkgebühr von dort dem jeweiligen Parkplatzbetreiber auf einem Konto verrechnet. Die Belastung für den Benutzer erfolgt entweder über eine Wertkarte oder über das Fernmeldekonto. Eine solche – ggf. nachladbare – Wertkarte könnte einmalig beim Parkplatzbetreiber gelöst werden. Dieses bekannte System zur bargeldlosen Entrichtung von Parkgebühren erfordert weder Parkuhren noch Parkscheinautomaten. Allerdings steht dieses System auch nur einem eingeschränkten Benutzerkreis offen. Desweiteren ist unklar, wie die Kontrolle einer ordnungsgemäßen Entrichtung von Parkgebühren am Parkplatz stattfinden soll.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein alternatives System der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches die geschilderten Nachteile überwindet, insbesondere welches dem Benutzer überflüssige Fußwege erspart und dem Parkplatzbetreiber eine Überprüfbarkeit der Parkberechtigung bei Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein gattungsgemäßes System zur Entrichtung von Parkgebühren, bei dem in der Parkgebührenzentrale Mittel zum Erzeugen eines Zeichencodes aus von einem Endgerät übertragenen Parkdaten angeordnet sind, und bei dem im abgestellten Fahrzeug Anzeigemittel zur Darstellung des erzeugten und an das Endgerät übertragenen Zeichencodes angeordnet sind. Der Benutzer gibt in das von ihm mitgeführte Endgerät, beispielsweise Zone und Nummer des ausgewählten Parkplatzes, die gewünschte Parkdauer sowie Datum und Uhrzeit des Parkbeginns als Parkdaten ein. Diese werden drahtlos zur Parkgebührenzentrale, z.B. einem dem benutzten Parkplatz zugeordneten Parkscheinautomaten, gesendet. Aus den übertragenen Parkdaten wird ein Zeichencode ermittelt, der an das Endgerät zurückgesendet wird. Im abgestellten Fahrzeug befinden sich Anzeigemittel, anhand derer der übertragene Zeichencode nach außen sichtbar dargestellt wird. Hierdurch sind Fußwege des Parkplatzbenutzers zwischen seinem abgestellten Fahrzeug und dem zugeordneten Parkscheinautomaten überflüssig. Neben dem Vorteil der Wegersparnis kann der Parkscheinautomat sowohl erfindungsgemäß drahtlos über ein Endgerät kontaktiert als auch in bekannter Weise für Benutzer ohne Endgerät bedient werden. Damit steht das erfindungsgemäße System einem breiten Benutzerkreis zur Verfügung. Im Übrigen kann anhand des im abgestellten Fahrzeug angezeigten Zeichencodes die Parkberechtigung einfach überprüft werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems ist das Endgerät als mobile, vom Parkplatzbenutzer tragbare Einheit ausgebildet. Damit lassen sich Mobiltelefone, PDAs (Personal Digital Assistant) und Smartphones für das erfindungsgemäße System als Endgeräte zur drahtlosen Datenübertragung einsetzen.
  • Alternativ ist das Endgerät als Fahrzeug-gebundene Einheit ausgebildet. Die Fahrzeug-gebundene Einheit kann fest im Fahrzeug installiert sein und als Zusatzfunktion des Fahrzeuggeräts eines Fahrerassistenzsystems, etwa eines Navigationssystems oder eines Mautgebührengeräts, ausgeführt sein oder aber als Benutzerschnittstelle für eine tragbare Einheit ausgebildet sein. Insofern kann das erfindungsgemäße System einen Mehrwert schon existierender Fahrerassistenzsysteme darstellen.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems weist das Endgerät eine Lese-/Schreibeinrichtung für eine Karte mit Zahlungsfunktion auf. Die Karte kann als Kreditkarte, EC-Karte oder Geldkarte mit einer kontaktlosen oder kontaktbehafteten Schnittstelle zur Lese-/Schreibeinrichtung ausgebildet sein. Die Wertkarte ermöglicht dem Benutzer zusammen mit der Nahbereichskommunikation zwischen Endgerät und Parkgebührenzentrale, etwa über ein WLAN (Wireless Local Area Network), die bargeldlose Abwicklung der Gebührenentrichtung. Damit kann der fällige Gebührenbetrag entweder direkt von der Geldkarte oder dem der Kredit- oder EC-Karte zugehörigen Konto abgebucht und dem Betreiber gutgeschrieben werden.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems sind die Mittel zum Erzeugen des Zeichencodes zur Ausführung eines komplexen, deterministischen Verfahrens ausgebildet. Es wird ein geheimes Verschlüsselungsverfahren ausgeführt, welches nur dem Systembetreiber bekannt ist und nachvollziehbar aus den Parkdaten solche Zeichencodes erzeugt, die so kurz wie möglich aber so lang wie nötig sind. In die Codierung geht insbesondere das aktuelle Datum ein, um die betrügerische Verwendung von Zeichencodes vergangener Parkvorgänge zu verhindern. Als Zeichencode bieten sich alphanumerische Zeichenketten an, im einfachsten Fall eine Ziffernfolge.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems ist ein mobiles, tragbares Kontrollgerät vorgesehen, das Mittel zum Entschlüsseln eines Zeichencodes aufweist. Bei Verwendung eines deterministischen Verschlüsselungsverfahrens können mittels eines Minicomputers im Kontrollgerät aus dem angezeigten Zeichencode die der Verschlüsselung zugrunde liegenden Parkdaten zurück gewonnen werden. Dem Kontrollpersonal ist dadurch die Überprüfung der Parkberechtigung vor Ort am Fahrzeug möglich.
  • Alternativ weist die Parkgebührenzentrale Mittel zum Speichern und Ausgeben von Listen erzeugter Zeichencodes mit zugeordneten Parkdaten auf und ist zur Übertragung einer Liste an ein Kontrollgerät ausgebildet. Bei dieser Überprüfungsvariante für die Parkberechtigung lädt das Kontrollgerät eine Liste von Zeichencodes und Parkdaten von der Parkgebührenzentrale herunter, die dort im Speicher bereitgehalten wird, so dass das Kontrollpersonal mit dem Kontrollgerät durch Vergleich des im Fahrzeug angezeigten Zeichencodes mit den laut Kontrollgerät-Liste zugeordneten Parkdaten überprüfen kann, ob das kontrollierte Fahrzeug berechtigt abgestellt ist.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems sind die Anzeigemittel zur handschriftlichen Wiedergabe des Zeichencodes ausgebildet. Hier ist im einfachsten Fall der Informationsträger ein Notizzettel, auf dem der Benutzer den auf sein Endgerät übertragenen Zeichencode notiert, um diesen dann sichtbar auf der Ablage hinter der Windschutzscheibe abzulegen. Dabei sind keine weiteren Einrichtungen erforderlich.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems sind die Anzeigemittel zur elektronisch einstellbaren Wiedergabe des Zeichencodes ausgebildet. In Betracht kommen hier eine eigens für diesen Zweck durch die Autobatterie mit Energie versorgte elektronische Anzeige oder auch LCD-Anzeigen bereits vorhandener Fahrzeuggeräte, etwa eines Navigationssystems. In jedem Fall muss die Anzeige so ausgerichtet sein, dass sie von außen durch ein Kontrollpersonal ablesbar ist.
  • In noch einer anderen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems sind die Anzeigemittel zur mechanisch einstellbaren Wiedergabe des Zeichencodes ausgebildet. Denkbar ist hier eine kartonierte Ausfertigung nach Art einer Parkscheibe. Der an das Endgerät übertragene Zeichencode kann dabei durch drehbare Ziffernscheiben in einem Fenster der Scheibenumhüllung eingestellt werden.
  • Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Systems zur Entrichtung von Parkgebühren ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das anhand der Zeichnung näher erläutert wird. Die einzige Figur zeigt eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Gebührenentrichtungssystems mit seinen wesentlichen Komponenten.
  • Ein System 1 zur Entrichtung von Parkgebühren für ein auf einem Parkplatz 2 abgestelltes Fahrzeug 3 umfasst im Wesentlichen ein von einem Parkplatzbenutzer mitgeführtes Endgerät 4 und eine dem benutzten Parkplatz 2 zugeordnete Parkgebührenzentrale 5. Das vom Benutzer mitgeführte Endgerät 4 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als Fahrzeug-gebundene Einheit ausgebildet, etwa als Zusatzfunktion eines Zielführungssystems, kann aber auch als mobile, tragbare Einheit, etwa als Mobiltelefon, ausgebildet sein. In beiden Fällen sind zwischen dem Endgerät 4 und der Parkgebührenzentrale 5, die beispielsweise durch einen Parkscheinautomaten gebildet sein kann, Daten drahtlos übertragbar, womit sich die fälligen Parkgebühren bargeldlos entrichten lassen.
  • Nach Abstellen seines Fahrzeugs 3 auf dem Parkplatz 2 gibt der Benutzer seine Parkdaten, also den Parkplatz, die Parkdauer, das Datum und die Uhrzeit des Parkbeginns, in sein mitgeführtes Endgerät 4 ein. Die eingegebenen Parkdaten D werden dann drahtlos an die dem Parkplatz 2 zugeordnete Parkgebührenzentrale 5 übertragen. Nach Bestätigung der bargeld losen Entrichtung der fälligen Parkgebühr erzeugen in der Parkgebührenzentrale 5 vorgesehene Mittel 6 aus den übertragenen Parkdaten D einen verschlüsselten Zeichencode C. Dabei kommt vorzugsweise ein komplexes, deterministisches Verfahren zum Einsatz, welches eine möglichst kurze aber hinreichend lange Zeichenkette, beispielsweise eine Ziffernfolge, berechnet. Dieser Zeichencode C enthält in verschlüsselter Form alle zugeordneten Parkdaten D. Der Schlüssel ist dabei nur dem Systembetreiber bekannt. Der erzeugte Zeichencode C wird dann drahtlos an das Endgerät 4 zurückübertragen, so dass dieser im abgestellten Fahrzeug 3 durch darin angeordnete Anzeigemittel 7 dargestellt werden kann. Mit Vorteil werden im dargestellten Ausführungsbeispiel die Anzeigemittel 7 des bereits vorhandenen Zielführungssystems verwendet. Die Anzeigemittel 7 sind dabei so ausgerichtet, dass der dargestellte Zeichencode C durch eine Kontrollperson von außerhalb des Fahrzeugs 3 ablesbar ist. Der Kontrollvorgang wird weiter unten beschrieben.
  • Zur Abwicklung des bargeldlosen Entrichtens der fälligen Parkgebühr weist das Fahrzeug-gebundene Endgerät 4 eine Lese-/Schreibeinrichtung 8 für eine Karte 9 mit Zahlungsfunktion auf. Die Karte 9 kann dabei als Kreditkarte, Geldkarte, EC-Karte oder sonstige Smartcard ausgebildet sein und eine kontaktlose oder kontaktbehaftete Schnittstelle zur Lese-/Schreibeinrichtung 8 aufweisen. Dabei können Magnetstreifen- bzw. Chip-Karten zum Einsatz kommen. Die Belastung eines Karten- oder Bankkontos des Parkplatzbenutzers sowie die Gutschrift der Parkgebühr auf ein Konto des Parkplatzbetreibers erfolgen gemäß der etablierten Vorgänge des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
  • Zur Kontrolle einer erfolgten Gebührenentrichtung in ausreichender Höhe und damit der Parkberechtigung eines abgestellten Fahrzeugs 3 erfolgt durch Kontrollpersonal am Parkplatz 2 vor Ort durch persönliche Inaugenscheinnahme in Verbindung mit einem Kontrollgerät 10. Dabei wird das Kontrollgerät 10 zunächst mit der Parkgebührenzentrale 5 drahtlos oder über eine Leitung verbunden, um in einem Speicher 11 abgelegte Kombinationen von Parkdaten D und zugeordneten Zeichencodes C abzurufen. Dem Kontrollgerät 10 werden Konkordanzlisten CD ausgegeben, anhand derer das Kontrollpersonal die Parkberechtigung überprüfen kann. Dazu liest das Kontrollpersonal von den Anzeigemitteln 7 eines auf einem Parkplatz 2 abgestellten Fahrzeugs 3 den angezeigten Zeichencode C ab und sucht diesen in der Liste CD seines Kontrollgeräts 10. Aus der Liste CD können dann die dem Zeichencode C zugeordneten Parkdaten D entnommen werden, anhand derer sich die Kontrollüberprüfung durchführen lässt.
  • Alternativ kann der Kontrollvorgang auch mit einem Kontrollgerät durchgeführt werden, welches einen Mikrocomputer zum Entschlüsseln eines Zeichencodes C aufweist. Das Kontrollpersonal muss sich in diesem Falle keine Liste CD von der Parkgebührenzentrale 5 ausgeben lassen, sondern begibt sich direkt zu den abgestellten Fahrzeugen 3. Dort gibt es den von den Anzeigemitteln 7 des Fahrzeugs 3 abgelesenen Zeichencode C in das Kontrollgerät 10 ein, wo anhand eines Entschlüsselungsalgorithmus der Zeichencode C dechiffriert und die zugeordneten Parkdaten D ermittelt werden. Die Parkdaten D werden etwa auf einer Anzeige des Kontrollgeräts ausgegeben, so dass die Überprüfung der Parkberechtigung erfolgen kann.
  • Neben den bereits erwähnten Anzeigemitteln 7 eines Zielführungssystems des Fahrzeugs 3, auf welchen der Zeichencode C elektronisch einstellbar wiedergegeben werden kann, sind auch einfachere und kostengünstigere Wiedergabemöglichkeiten des Zeichencodes C denkbar. Neben einer handschriftlichen Wiedergabe in Form eines Notizzettels kann auch eine mechanisch einstellbare Wiedergabe nach Art einer Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Insgesamt werden damit jegliche Wege zu einem Parkscheinautomaten vermieden, ein breiter Benutzerkreis angesprochen sowie eine einfache Vor-Ort-Überprüfung der Parkberechtigung ermöglicht.

Claims (10)

  1. System (1) zur Entrichtung von Parkgebühren für ein auf einem Parkplatz (2) abgestelltes Fahrzeug (3), mit einem von einem Parkplatzbenutzer mitgeführten Endgerät (4) zur Eingabe von Parkdaten (D) und mit einer dem benutzten Parkplatz (2) zugeordneten Parkgebührenzentrale (5), wobei zur bargeldlosen Entrichtung einer Parkgebühr zwischen Endgerät (4) und Parkgebührenzentrale (5) Daten drahtlos übertragbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass in der Parkgebührenzentrale (5) Mittel (6) zum Erzeugen eines Zeichencodes (C) aus von einem Endgerät (4) übertragenen Parkdaten (D) angeordnet sind, und dass im abgestellten Fahrzeug (3) Anzeigemittel (7) zur Darstellung des erzeugten und an das Endgerät (4) übertragenen Zeichencodes (C) angeordnet sind.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Endgerät als mobile, vom Parkplatzbenutzer tragbare Einheit ausgebildet ist.
  3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Endgerät als Fahrzeug-gebundene Einheit (4) ausgebildet ist.
  4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Endgerät (4) eine Lese-/Schreibeinrichtung (8) für eine Karte (9) mit Zahlungsfunktion aufweist.
  5. System nach einen der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (6) zum Erzeugung des Zeichencodes zur Ausführung eines komplexen, deterministischen Verfahrens ausgebildet sind.
  6. System nach einen der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein mobiles, tragbares Kontrollgerät (10) vorgesehen ist, das Mittel zum Entschlüsseln eines Zeichencodes (C) aufweist.
  7. System nach einen der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Parkgebührenzentrale (5) Mittel (11) zum Speichern und Ausgeben von Listen (CD) erzeugter Zeichencodes (C) mit zugeordneten Parkdaten (D) aufweist und zur Übertragung einer Liste (CD) an ein Kontrollgerät (10) ausgebildet ist.
  8. System nach einen der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigemittel (7) zur handschriftlichen Wiedergabe des Zeichencodes (C) ausgebildet sind.
  9. System nach einen der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigemittel (7) zur elektronisch einstellbaren Wiedergabe des Zeichencodes (C) ausgebildet sind.
  10. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigemittel (7) zur mechanisch einstellbaren Wiedergabe des Zeichencodes (C) ausgebildet sind.
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