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DE102004046845A1 - Dual-Interface Teilnehmerkarte bei Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist - Google Patents

Dual-Interface Teilnehmerkarte bei Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist Download PDF

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DE102004046845A1
DE102004046845A1 DE200410046845 DE102004046845A DE102004046845A1 DE 102004046845 A1 DE102004046845 A1 DE 102004046845A1 DE 200410046845 DE200410046845 DE 200410046845 DE 102004046845 A DE102004046845 A DE 102004046845A DE 102004046845 A1 DE102004046845 A1 DE 102004046845A1
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Germany
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ticket
subscriber card
card
electronic ticket
mobile terminal
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DE200410046845
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English (en)
Inventor
Klaus Finkenzeller
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Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points

Landscapes

  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Finance (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Devices For Checking Fares Or Tickets At Control Points (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung gibt die Verwendung einer Dual-Interface-Teilnehmerkarte, die zur Verwendung mit einem mobilen Endgerät in einem Mobilfunksystem eingerichtet ist, im Bereich von Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist, an. Die Teilnehmerkarte hat eine kontaktbehaftete Kontakteinrichtung für die kontaktbehaftete Kommunikation mit dem mobilen Endgerät und eine kontaktlose Kontakteinrichtung zur kontaktlosen Kommunikation mit außerhalb des mobilen Endgerätes vorgesehenen Geräten über RF-Signale. Die Teilnehmerkarte wird zum Abspeichern eines Datensatzes verwendet, der einen elektronischen Fahrschein für ein Verkehrsmittel aufweist, für dessen Nutzung ein Fahrschein erforderlich ist. Weiter werden ein Verfahren zum Laden eines elektronischen Fahrscheins in eine Dual-Interface-Teilnehmerkarte, ein Verfahren zum Kontrollieren eines elektronischen Fahrscheins in einer Dual-Interface-Teilnehmerkarte sowie eine Dual-Interface-Teilnehmerkarte angegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verwendung, im Bereich von Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist, für eine Dual-Interface Teilnehmerkarte, die zur Verwendung mit einem mobilen Endgerät in einem Mobilfunksystem eingerichtet ist, wobei die Teilnehmerkarte weiter eine kontaktbehaftete Kontakteinrichtung für die kontaktbehaftete Kommunikation mit dem mobilen Endgerät und eine kontaktlose Kontakteinrichtung zur kontaktlosen Kommunikation mit außerhalb des mobilen Endgerät vorgesehenen Geräten über RF-Signale aufweist.
  • Mobile Endgeräte wie z.B. Mobiltelefone, Smart Phones oder PDAs (Personal Digital Assistants) mit Mobiltelefonfunktion werden üblicherweise mit einer Teilnehmerkarte betrieben. Beispiele für Mobilfunksysteme sind GSM (Global System for Mobile Communications), UMTS (Universal Mobile Telecommunications System), IMT-2000 (International Mobile Communication 2000). Im GSM-Mobilfunksystem ist die Teilnehmerkarte als SIM-Karte (SIM = Subscriber Identity Module) bezeichnet, im UMTS-Mobilfunksystem als USIM-Karte (USIM = Universal SIM).
  • Traditionelle Mobilfunk-Teilnehmerkarten (z.B. SIM/USIM) haben als Kontaktmittel für die Kommunikation zwischen dem mobilen Endgerät und der Teilnehmerkarte ein Kontaktfeld mit Kontakten für die kontaktbehaftete Kontaktierung. Mittlerweile werden auch Dual-Interface Teilnehmerkarten vorgeschlagen, die zusätzlich zu dem Kontaktfeld noch ein Kontaktmittel für die kontaktlose Kontaktierung, beispielsweise eine Antenne, haben.
  • Beispiele für Verkehrsmittel, für die ein Fahrschein erforderlich ist, sind öffentliche Verkehrsmittel, beispielsweise im Bereich von Bahn, Flugzeug oder dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
  • Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es mittlerweile Pilotprojekte, bei denen Chipkarten als Behälter für elektronische Fahrscheine verwendet werden. Die Chipkarten haben wahlweise weitere Funktionalitäten, beispielsweise die eines elektronischen Studentenausweises oder einer Touristenkarte. Bei diesen Pilotprojekten ist eine gesonderte Chipkarte im Kreditkartenformat vorgesehen, die stets mitgeführt werden muss, wenn der öffentliche Personennahverkehr genutzt werden soll.
  • Im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel wie Bahn oder Flugzeug ist es mit einem WAP-fähigen Mobiltelefon andererseits möglich, über das Internet Fahrkarten zu reservieren. Diese Anwendung hat den Vorteil, dass ein Mobiltelefon von den meisten Personen ständig mitgeführt wird. Von Nachteil ist, dass die Reservierung über eine kostenintensive Mobilfunkverbindung erfolgen muss.
  • Aus US 2002/0177407 A1 ist eine Dual-Interface Teilnehmerkarte zum Betreiben eines mobilen Endgeräts in einem Mobilfunksystem nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 bekannt. Die Dual-Interface Teilnehmerkarte hat sowohl kontaktbehaftete Kontaktmittel als auch kontaktlose Kontaktmittel (z.B. eine Antenne). Als Verwendungen für die Teilnehmerkarte sind angegeben, elektronische Konzerttickets und Bonuspunkte für elektronische Einkäufe in die Teilnehmerkarte zu laden. Bei einem Verfahren zum Herunterladen eines Konzerttickets wird das Konzertticket über ein Netzwerk wie z.B. das Internet und über die herkömmliche Mobilfunkeinrichtung des Mobiltelefons in die Teilnehmerkarte geladen. Beim Aufsuchen des Konzert wird am Eingang des Veranstaltungsorts das Konzertticket direkt über das kontaktlose Kontaktmittel der Teilnehmerkarte überprüft und gegebenenfalls der Zugang zum Veranstaltungsort freigegeben. Das Bonuspunktesystem sieht vor, dass, sofern mit einem in der Teilnehmerkarte abgespeicherten Geldbetrag Waren bezahlt werden, im Gegenzug über das kontaktlose Kontaktmittel Bonuspunkte in die Teilnehmerkarte übertragen und dort abgespeichert werden. Die abgespeicherten Bonuspunkte können später über das Mobiltelefon und das Internet eingelöst werden, um Prämien zu bekommen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine effiziente Verwendung einer Dual-Interface Teilnehmerkarte im Bereich von Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist, z.B. von öffentlichen Verkehrsmitteln, anzugeben, und Verfahren zum Betreiben solcher Teilnehmerkarten im Bereich von solchen Verkehrsmitteln anzugeben.
  • Die Aufgabe wird durch die Verwendung nach Anspruch 1 und durch ein Verfahren nach einem der unabhängigen Verfahrensansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • In Anspruch 1 wird von einer Teilnehmerkarte ausgegangen, die zur Verwendung mit einem mobilen Endgerät in einem Mobilfunksystem eingerichtet ist. Die Teilnehmerkarte kann z.B. als SIM-Karte oder USIM-Karte eingerichtet sein. Die Teilnehmerkarte ist weiter eine Dual-Interface-Karte, die eine kontaktbehaftete Kontakteinrichtung für die kontaktbehaftete Kommunika tion mit dem mobilen Endgerät und zusätzlich eine kontaktlose Kontakteinrichtung zur kontaktlosen Kommunikation mit außerhalb des mobilen Endgerät vorgesehenen Geräten über RF-Signale aufweist. Gemäß der Erfindung wird die Teilnehmerkarte nach Anspruch 1 dazu verwendet, einen Datensatz abzuspeichern, der einen elektronischen Fahrschein für ein Verkehrsmittel aufweist, für dessen Nutzung ein Fahrschein erforderlich ist, z.B. für ein öffentliches Verkehrsmittel in einem Bereich wie ÖPNV, Bahn oder Flugzeug. Gerade Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), führen meistens ohnehin ein Mobiltelefon mit, damit sie unterwegs erreichbar sind. Daher bedeutet die Mitnahme des Mobiltelefons, um einen Fahrschein zu speichern oder mitzuführen, keinen Zusatzaufwand.
  • Folglich ist gemäß Anspruch 1 eine effiziente Verwendung einer Dual-Interface Teilnehmerkarte im Bereich von Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist, angegeben.
  • Vorzugsweise ist der elektronische Fahrschein über die kontaktlose Kontakteinrichtung direkt kontaktierbar, d.h. unter Umgehung des mobilen Endgeräts und des Mobiltelefonnetzes. Hierdurch ist der elektronische Fahrschein kontaktierbar, ohne dass Mobiltelefonkosten gegenüber dem Netzbetreiber anfallen. Die Verwendung gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform ist daher zusätzlich besonders kostengünstig. Zudem ist die direkte Kontaktierung des elektronischen Fahrscheins unter Umgehung des Mobilfunknetzes besonders schnell, so dass die bevorzugte Verwendung zudem besonders effizient ist.
  • Als mobiles Endgerät ist wahlweise ein Mobiltelefon, PDA mit Mobiltelefonfunktion, Smart Phone oder dergleichen vorgesehen.
  • Vorzugsweise ist die kontaktlose Kontakteinrichtung der Teilnehmerkarte zur Kommunikation gemäß einem kurzreichweitigen Funkstandard eingerichtet, wie z.B. RFID, Bluetooth, IRDA.
  • Weiter vorzugsweise ist in der Teilnehmerkarte eine elektronische Geldbörse implementiert, die zum Bezahlen eines zu zahlenden Fahrpreises für den elektronischen Fahrschein eingerichtet ist.
  • Vorzugsweise weist der Datensatz weiter eine Kennung auf, mit der die Echtheit des elektronischen Fahrscheins nachweisbar ist. Als Kennung kann beispielsweise eine vorgegebene Kennziffer vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich ist als Kennung eine digitale Signatur über den elektronischen Fahrschein vorgesehen. Die digitale Signatur kann beispielsweise durch Hashwert-Bildung oder ein sonstiges an sich bekanntes Verfahren gebildet sein.
  • Der Datensatz kann, zusätzlich zu dem Fahrschein und ggf. der Kennung, weiter Reiseinformationen in Bezug auf den in dem Datensatz enthaltenen elektronischen Fahrschein aufweisen. Die Reiseinformationen können beispielsweise eine Wap-Internetadresse enthalten, unter der Zusatzinformationen wie z.B. aktuelle Informationen über Verspätungen, Fahrplanänderungen, Streckenführung, Zwischenhalte, Umsteigeinformationen und dergleichen abgerufen werden können. Alternativ sind in den Reiseinformationen solche Zusatzinformationen direkt enthalten.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Laden eines elektronischen Fahrscheins für ein Verkehrsmittel, für dessen Nutzung ein Fahrschein erforderlich ist, von einer Verkaufsstelle für Fahrscheine in eine Dual-Interface Teilnehmerkarte wie die oben beschriebene wird ein Fahrpreis für den Fahrschein bezahlt und ein Datensatz, der den bezahlten elektronischen Fahrschein aufweist, in die Teilnehmerkarte übermittelt. Als Verkaufsstelle kann beispielsweise ein Fahrkartenautomat vorgesehen sein, der wahlweise im Verkehrsmittel, an einem Bahnsteig oder Wartebereich für das Verkehrsmittel oder dergleichen vorgesehen ist. Wahlweise ist als Verkaufsstelle ein entfernt angeordneter Server oder dergleichen vorgesehen, der über ein Netzwerk erreichbar ist.
  • Der Fahrpreis für den Fahrschein wird wahlweise mittels einer in der Teilnehmerkarte implementierten elektronischen Geldbörse und über die kontaktlose Kontakteinrichtung der Teilnehmerkarte an die Verkaufsstelle bezahlt. Alternativ wird der Fahrschein durch Barzahlung bezahlt, beispielsweise durch Eingabe von Banknoten oder Münzen in einen Fahrkartenautomaten der Verkaufsstelle, alternativ durch bestimmungsgemäßes Kontaktieren einer gesonderten elektronischen Geldbörse, ec-Karte, Kreditkarte oder dergleichen mit dem Fahrkartenautomaten.
  • Wahlweise wird der Datensatz mit dem elektronischen Fahrschein direkt über die kontaktlose Kontakteinrichtung der Teilnehmerkarte, unter Umgehung des mobilen Endgeräts, an die Teilnehmerkarte übermittelt. Diese Art der Übermittlung ist besonders schnell und kostengünstig.
  • Wahlweise wird der Datensatz mit dem elektronischen Fahrschein unter der Vermittlung des mobilen Endgeräts über die kontaktbehaftete Kontakteinrichtung der Teilnehmerkarte an die Teilnehmerkarte übermittelt. Diese Art der Übermittlung ermöglicht es, des Datensatz auch von einer entfernt vorgesehenen Verkaufsstelle zu beziehen.
  • Wahlweise wird der Datensatz mittels eines Kurznachrichtendienstes wie SMS an die Teilnehmerkarte übermittelt.
  • Wahlweise weist der Datensatz eine Kennung wie die weiter oben beschriebene auf. An Hand dieser Kennung wird wahlweise die Gültigkeit des elektronischen Fahrscheins überprüft. Nur ein gemäß der Überprüfung der Kennung gültiger elektronische Fahrschein wird in der Teilnehmerkarte abgespeichert. Auf diese Weise kann der Bezieher des Fahrscheins sich vorab vergewissern und sicher stellen, dass er später, bei der Benutzung des Verkehrsmittels, einen gültigen Fahrschein hat.
  • Wahlweise wird das Laden und/oder Abspeichern des Datensatzes und/oder des elektronischen Fahrscheines unter Verwendung eines in der Teilnehmerkarte implementierten Card Application Toolkit zur Steuerung von Funktionen des mobilen Endgeräts, insbesondere USIM/SIM Application Toolkit, durchgeführt. In der Teilnehmerkarte ist das Card Application Toolkit ohnehin enthalten, so dass bei seiner Verwendung eine ohnehin vorhandene Infrastruktur der Teilnehmerkarte für eine zusätzliche Verwendung genutzt wird. Eine nochmalige Installation von Funktionalitäten, die das Card Application Toolkit bereits anbietet, kann entfallen.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Kontrollieren eines elektronischen Fahrscheins, der wie weiter oben beschrieben von einer Verkaufsstelle für Fahrscheine in eine Dual-Interface Teilnehmerkarte geladen worden ist, wird anlässlich einer Benutzung des Verkehrsmittels unter Bereithalten des Fahrscheins der Fahrschein durch Bereitstellen des Fahrscheins an ein Kontrollgerät kontrolliert. Das Kontrollgerät ist beispielsweise ein Handgerät, das eine Kontrollperson, die die Aufgabe hat, Fahrscheine zu kontrollieren, mitführt. Vorzugsweise wird der Fahrschein über eine kurzreichweitige Funkverbindung wie RFID, Bluetooth, IRDA oder NFC kontrolliert. Vorzugsweise hat das Kontrollgerät eine entsprechende Funkschnittstelle für RFID, Bluetooth, IRDA oder/und NFC.
  • Wahlweise weist der Datensatz eine Kennung wie die weiter oben beschriebene auf, wobei der Fahrschein an Hand der Kennung kontrolliert wird. Bei dieser Lösung braucht nicht der gesamte Datensatz oder der gesamte elektronische Fahrschein an das Kontrollgerät bereitgestellt zu werden. Es reicht, dass die Kennung bereitgestellt wird, die einen geringeren Umfang hat als der gesamte Datensatz bzw. der Fahrschein selbst. Daher lässt sich die Fahrscheinkontrolle besonders schnell durchführen, wenn der Fahrschein an Hand der Kennung kontrolliert wird.
  • Im folgenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert, in der zeigen:
  • 1 ein Schaubild zur Veranschaulichung der Verwendung einer Dual-Interface SIM-Karte im Bereich von öffentlichen Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist.
  • 1 zeigt ein Mobiltelefon 100 mit einem Gehäuse 101, einem Display 102 und einer Mobiltelefonschaltung 103. In das Mobiltelefon 100 ist eine Dual Interface SIM-Karte 400 eingesetzt. Die Dual-Interface SIM-Karte 400 weist einen Mobiltelefonchip (nicht dargestellt), ein Kontaktfeld 401 für die kontaktbehaftete Kontaktierung zwischen Mobiltelefon 100 und SIM-Karte 400 sowie eine Antenne 402 für die kontaktlose Kontaktierung der SIM-Karte 400 mit Geräten außerhalb des Mobiltelefons 100 auf. Die SIM-Karte 400 ist zur Kommunikation nach einem RFID-Standard wie z.B. ISO/IEC 14443 eingerichtet. Alternativ oder zusätzlich kann ein anderer Kommunikationsstandard vorgesehen sein, z.B. Bluetooth und/oder IRDA.
  • Um an einem öffentlich zugänglichen Fahrkartenautomaten 200 einen (elektronischen) Fahrschein zu erwerben, wird die SIM-Karte 400 mittels der Antenne 401 mit einem entsprechenden kontaktlosen Lesegerät 201 des Fahrkartenautomaten 200 kontaktiert, das ebenfalls nach einem RFID-Standard oder/und dem NFC-Standard eingerichtet ist (und/oder nach Bluetooth bzw. IRDA etc.). Hierzu wird das Mobiltelefon 100 nahe genug an das Lesegerät 201 des Fahrkartenautomaten 200 gehalten. Vorzugsweise ist an dem Fahrkartenautomaten 200 eine Kontaktfläche (nicht dargestellt) markiert, hinter der sich das Lesegerät 201 befindet, und die die richtige Annäherung des Mobiltelefons 100 erleichtern soll. Sobald das Mobiltelefon 100 ausreichend nahe an des Lesegerät 201 gebracht ist, beginnt die kontaktlose Kommunikation zwischen der Dual-Interface SIM-Karte 400 und dem Lesegerät 201 des Fahrkartenautomaten 200. Auf dem Display 102 des Mobiltelefons 100 werden Dialoge angezeigt, die den Nutzer des Mobiltelefons anweisen, welche Maßnahmen er durchzuführen hat, um den gewünschten Fahrschein zu be kommen. Beispielsweise wird der Nutzer aufgefordert, die Art von Fahrschein anzugeben, die er erwerben möchte, beispielsweise wahlweise einen Einzelfahrschein, einen Mehrfahrten-Fahrschein oder eine Zeitfahrkarte wie eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte. Nachdem der Nutzer über die Tastatur (nicht dargestellt) seines Mobiltelefons 100 den gewünschten Fahrschein ausgewählt hat, wird ihm der für den Fahrschein zu zahlende Fahrpreis auf dem Display 102 des Mobiltelefons 100 angezeigt, und er wird aufgefordert, eine Zahlungsart auszuwählen. Als mögliche Zahlungsarten, zwischen denen der Nutzer wählen kann, können beispielsweise vorgesehen sein: Zahlung mit einer in der SIM-Karte 400 implementierten elektronischen Geldbörse, Zahlung mit einer gesonderten elektronischen Geldbörse, Zahlung mit ec-Karte, Zahlung mit Kreditkarte, Barzahlung. Der Nutzer wählt beispielsweise aus, dass er mit seiner in der SIM-Karte 400 implementierten elektronischen Geldbörse zahlen möchte und gibt die Auswahl über die Tastatur seines Mobiltelefons 100 ein. In Reaktion wird der zu zahlende Fahrpreis von der elektronischen Geldbörse abgebucht. Sobald der Fahrpreis abgebucht ist, wird von dem Lesegerät 201 des Fahrkartenautomaten ein Datensatz kontaktlos, über die Antenne 401 der SIM-Karte 400, an die SIM-Karte 400 übertragen. Der Datensatz enthält den elektronischen Fahrschein und eine digitale Signatur, die durch Hashwertbildung über den elektronischen Fahrschein gebildet ist. Der Nutzer hat nun seinen elektronischen Fahrschein und damit die Berechtigung, das öffentliche Verkehrsmittel wie gewählt zu nutzen.
  • Wahlweise enthält der Datensatz, der an die SIM-Karte übertragen wird, zusätzlich eine Internet-Adresse, unter der Zusatzinformationen zum erworbenen elektronischen Fahrschein abgerufen werden können. Über eine WAP/ GPRS-Internet-Verbindung kann der Nutzer mit seinem Mobiltelefon 100 bei einem Diensteanbieter (Service Provider) 300 die Zusatzinformationen abrufen und die Zusatzinformationen auf dem Display 102 seines Mobiltelefons 100 anzeigen lassen und/oder im Mobiltelefon 100 oder der SIM-Karte 400 abspeichern.
  • Während der Nutzer und Inhaber des elektronischen Fahrscheins das Verkehrsmittel nutzt, bei einer Fahrscheinkontrolle, wird der elektronische Fahrschein durch eine Kontrollperson mit einem tragbaren Kontrollgerät 500 überprüft. Die Kontrollperson fordert den Nutzer auf, seinen Fahrschein vorzuweisen. Daraufhin hält der Nutzer sein Mobiltelefon 100 mit dem Datensatz mit dem elektronischen Fahrschein an das tragbare Kontrollgerät 500. Das tragbare Kontrollgerät enthält ein kontaktloses Lesegerät 501, das nach dem NFC-Standard eingerichtet ist (und/oder nach Bluetooth bzw. IRDA etc.). Sobald das Mobiltelefon 100 nahe genug an das Kontrollgerät 500 angenähert worden ist, beginnt die Kommunikation zwischen der Dual-Interface SIM-Karte 400 und dem Lesegerät 501 des Kontrollgeräts. Dabei wird die digitale Signatur über den elektronischen Fahrschein von der SIM-Karte 400 an das Kontrollgerät 500 übertragen. Im Kontrollgerät 500 wird die digitale Signatur überprüft und hierdurch geprüft, ob der Fahrschein – insbesondere in dem Verkehrsmittel, zum aktuellen Zeitpunkt und auf der befahrenen Strecke – gültig ist. Bedarfsweise wird vom Kontrollgerät 500 aus ein Entwerte-Datensatz zurück in die SIM-Karte 400 übertragen, um den Fahrschein zu entwerten. Eine solche Entwertung kann beispielsweise für Einzel- oder Mehrfahrten-Fahrscheine erforderlich sein, ist jedoch bei Zeitfahrkarten in der Regel nicht erforderlich.
  • Im obigen Beispiel wurde als Kennung eine digitale Signatur angegeben, die in Abhängigkeit vom elektronischen Fahrschein gebildet ist, z.B. durch Hashwertbildung über den elektronischen Fahrschein. Alternativ zu einer digitalen Signatur kann als Kennung eine vorbestimmte Ziffer vorgegeben sein, beispielsweise eine langzahlige TAN (Transaktionsnummer) mit z.B. 15 Ziffern.
  • Ungültige Fahrscheine, z.B. entwertete oder abgelaufene Fahrscheine, kann der Nutzer vorzugsweise wieder aus der SIM-Karte 400 löschen. Vorzugsweise lässt sich eine Übersicht über in der SIM-Karte 400 abgespeicherte Fahrscheine auf dem Display 102 des Mobiltelefons 100 und/oder an ein externes Gerät (z.B. PC, Notebook) ausgeben. Wahlweise werden die Fahrscheine geordnet nach gültigen und ungültigen Fahrscheinen ausgegeben.

Claims (18)

  1. Verwendung, im Bereich von Verkehrsmitteln, für die ein Fahrschein erforderlich ist, für eine Dual-Interface Teilnehmerkarte, die zur Verwendung mit einem mobilen Endgerät in einem Mobilfunksystem eingerichtet ist, wobei die Teilnehmerkarte weiter eine kontaktbehaftete Kontakteinrichtung für die kontaktbehaftete Kommunikation mit dem mobilen Endgerät und eine kontaktlose Kontakteinrichtung zur kontaktlosen Kommunikation mit außerhalb des mobilen Endgerät vorgesehenen Geräten über RF-Signale aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilnehmerkarte zum Abspeichern eines Datensatzes verwendet wird, der einen elektronischen Fahrschein für ein Verkehrsmittel aufweist, für dessen Nutzung ein Fahrschein erforderlich ist.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, wobei der elektronische Fahrschein über die kontaktlose Kontakteinrichtung direkt kontaktierbar ist.
  3. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die kontaktlose Kontakteinrichtung zur Kommunikation gemäß einem kurzreichweitigen Funkstandard eingerichtet ist, insbesondere RFID, Bluetooth oder/und IRDA.
  4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei in der Teilnehmerkarte weiter eine elektronische Geldbörse implementiert ist, die zum Bezahlen eines zu zahlenden Fahrpreises für den elektronischen Fahrschein eingerichtet ist.
  5. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Datensatz weiter eine Kennung aufweist, mit der die Echtheit des elektronischen Fahrscheins nachweisbar ist.
  6. Verwendung nach Anspruch 5, wobei als Kennung eine vorgegebene Kennziffer vorgesehen ist.
  7. Verwendung nach Anspruch 5 oder 6, wobei als Kennung eine digitale Signatur über den elektronischen Fahrschein vorgesehen ist.
  8. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Datensatz weiter Reiseinformationen in Bezug auf den in dem Datensatz enthaltenen elektronischen Fahrschein aufweist.
  9. Verfahren zum Laden eines elektronischen Fahrscheins für ein Verkehrsmittel, für dessen Nutzung ein Fahrschein erforderlich ist, von einer Verkaufsstelle für Fahrscheine in eine Dual-Interface Teilnehmerkarte, die nach einem der Ansprüche 1 bis 8 eingerichtet ist, wobei – ein Fahrpreis für den Fahrschein bezahlt wird, – ein Datensatz, der den bezahlten elektronischen Fahrschein aufweist, in die Teilnehmerkarte übermittelt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei der Fahrpreis für den Fahrschein mittels einer in der Teilnehmerkarte implementierten elektronischen Geldbörse und über die kontaktlose Kontakteinrichtung der Teilnehmerkarte an die Verkaufsstelle bezahlt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, wobei der Datensatz mit dem elektronischen Fahrschein direkt über die kontaktlose Kontakteinrichtung der Teilnehmerkarte, unter Umgehung des mobilen Endgeräts, an die Teilnehmerkarte übermittelt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, wobei der Datensatz mit dem elektronischen Fahrschein unter der Vermittlung des mobilen Endgeräts über die kontaktbehaftete Kontakteinrichtung der Teilnehmerkarte an die Teilnehmerkarte übermittelt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei der Datensatz mittels eines Kurznachrichtendienstes wie SMS an die Teilnehmerkarte übermittelt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Datensatz eine Kennung aufweist, und wobei weiter in der Teilnehmerkarte die Kennung überprüft wird, wodurch die Gültigkeit des elektronischen Fahrscheins überprüft wird, und wobei nur ein gemäß der Überprüfung der Kennung gültiger elektronische Fahrschein in der Teilnehmerkarte abgespeichert wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, wobei das Laden und/oder Abspeichern des Datensatzes und/oder des elektronischen Fahrscheines unter Verwendung eines in der Teilnehmerkarte implementierten Card Application Toolkit zur Steuerung von Funktionen des mobilen Endgeräts, insbesondere USIM/SIM Application Toolkit, durchgeführt wird.
  16. Verfahren zum Kontrollieren eines elektronischen Fahrscheins für ein Verkehrsmittel, der mit einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 15 von einer Verkaufsstelle für Fahrscheine in eine Dual-Interface Teilnehmerkarte, die nach einem der Ansprüche 1 bis 8 eingerichtet ist, geladen worden ist, wobei – anlässlich einer Benutzung des Verkehrsmittels unter Bereithalten des Fahrscheins der Fahrschein durch Bereitstellen des Fahrscheins an ein Kontrollgerät kontrolliert wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Datensatz eine Kennung aufweist, und wobei der Fahrschein an Hand der Kennung kontrolliert wird.
  18. Teilnehmerkarte mit einer darin implementierten Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
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