DE19911872C2 - Rückezug zum Rücken von Kurzholz und Langholz - Google Patents
Rückezug zum Rücken von Kurzholz und LangholzInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Rückezug zum Rücken von Holz gemäß Oberbegriff des Anspruches 1 und gemäß Oberbegriff des Anspruches 15.
Normalerweise gibt es Rückemaschinen entweder zum Transportieren von
Kurzholz, das aufgeladen wird, wobei sie auch als Kran-Rückezug oder Forwarder
bezeichnet werden, oder Rückemaschinen zum Rücken von Langholzstämmen, die über
den Boden schleifen, wobei sie in diesem Fall auch als Skidder bezeichnet werden. Kurzholz-
Rückezüge verwenden einen Rungenkorb, in den mit Hilfe eines Krans mit Holzgreifer
das Holz hineingeladen wird, und Langholz-Rückemaschinen verwenden nebst anderem
entweder einen Seilzug, der das Ende der Stämme umgreift, in Verbindung mit einem
Rückeschild, das einen vorderen Anschlag für die nachgeschleiften und an ihrem
vorderen Ende angehobenen Langholzstämme darstellt, oder eine drehbare Lang
holzrunge, bei der das Langholz zwischen den beiden hintersten Rungen eingelegt wird
und so nachgeschleift wird.
Es ist auch ein Kombinations-Rückezug bekannt (DE 298 11 847 U1), der sich
sowohl zum Aufladen von Kurzholz als auch zum Schleifen von Langholz eignet. Bei
diesem bekannten Rückezug ist die hinterste Rungenbank mit dem darauf sitzenden
Rungenpaar höhenverstellbar, wobei die Führungsrollen für die Schleppseile im Bereich
dieser Rungenbank sitzen und somit mit auf und abbewegt werden. Desgleichen ist das
Rückeschild mit dieser Rungenbank verbunden und ist außerdem zwischen die Hinterrä
der des Rückezug-Fahrzeugs einklappbar.
Bei diesem bekannten Kombinations-Rückezug erweisen sich die Konstruktion
und der Vorgang des Umrüstens noch als relativ aufwendig, das Anheben des hinteren
Endes des Rungenkorbs ist, wenn er mit Kurzholz beladen ist, sehr kraftverbrauchend,
da der Block der aufgeladenen Kurzholzstämme sich parallelogrammartig verschieben
muß, und die Hinterreifen sind insbesondere bei Kurvenfahrt durch das nachgeschleifte
Langholz gefährdet, da das Rückeschild die Reifen nicht mit abdeckt.
Demgegenüber soll durch die Erfindung eine Kombinationsmöglichkeit mit einem
einfacher konstruierten und effizienter und schneller umzurüstenden und arbeitenden
Rückezug ermöglicht werden.
Dies wird gemäß der Erfindung durch die im Anspruch 1 bzw. im Anspruch 15 angegebenen Merkmale erreicht.
Die erfindungsgemäße Konstruktion erlaubt einen schnellen Umbau durch
entsprechende Betätigung der Führungselemente, sei es manuell, z. B. mittels Kurbel
spindel, mit Hilfe von Hydraulikinstallationen oder mit Hilfe des Kran-Holzgreifers, und
ergibt in optimaler Weise einen langen Rungenkorb für das Rücken von Kurzholz,
gegebenenfalls hochliegende Seilführungsrollen in günstiger Entfernung von der Hinter
radachse für das Rücken von Langholz mit Hilfe einer Seilwinde und eine günstige Position
der drehbaren Langholzrunge nahe an der Hinterachse beim Langholzrücken. Durch eine
Schrägstellung der Träger bei der Höhenverstellung der hintersten Rungenbank und der
Seilführungsrollen ergibt sich auch die Möglichkeit der Schrägstellung des Stapels an
Kurzholz ohne Verschiebung der Stämme gegeneinander und mit zur Stapellängsrichtung
senkrechter Stirnfläche, die somit beim Abladen nicht mehr ebengeklopft werden muß.
Das Rückeschild muß nicht unmittelbar mit dem Rungenkorb verbunden sein
und kann deshalb auf eine Stellung oder auf einen Bewegungsbereich eingestellt sein,
bei dem es die Hinterreifen des Fahrzeugs ganz oder zumindest teilweise abdeckt, die
somit vor dem nachgeschleiften Langholz geschützt sind.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen sind insbesondere zweckmäßig für einen
Rückezug mit Seilwinde(n) und Seilführungsrolle(n), wobei sich die Seilführungsrolle(n)
am hinteren Ende der Träger, die vorzugsweise in an sich bekannter Weise (DE 90 12 545 U1)
aus Teleskoprohren bestehen, befinden. Die Kombination der Maßnahme, daß
die Träger im Bereich ihres jeweiligen vorderen Endes am Fahrzeug-Rahmenteil ange
lenkt sind, mit den insbesondere teleskopisch längenverstellbaren Trägern und die
Möglichkeit, für eine entsprechende Verkippung und Verstellung einen gemeinsamen
Schwenkbügel zu verwenden, ermöglichen im Rahmen der Erfindung eine optimale
Gestaltung des Kombinationsrückezugs. Ein einschließlich der aufgeladenen Stämme
nach hinten kippbarer Rungenkorb ist bei fahrbaren Forstmaschinen an sich bekannt (z. B.
US 45 40 032).
Soweit Langholz in der drehbaren Runge gerückt werden soll, besteht die
Konstruktionsvereinfachung darin, daß insbesondere zwei Rungen mit gekröpftem
Rungenfuß zum Einlegen der Stammenden des Langholzes einwärtsgestellt werden,
wodurch sich die Möglichkeit ergibt, daß das Langholz in der Klemmbank durch den
Krangreifer festgehalten werden kann, was dann, wenn die letzten Rungen die gleiche
Form wie die vorderen Kurzholzrungen haben, also bei üblichen Konstruktionen, nicht
möglich ist, da hierfür der Holzgreifer zu schmal ist und nicht alle Stämme belasten kann.
Speziell wird bevorzugt, daß die letzten Rungen in diesem Fall auf einen so geringen
Abstand gestellt werden können, daß die Rungen in die rahmenförmigen Schalen des
Krangreifers einhaken können, was speziell vorteilhaft ist für wechselnd
ziehende und schiebende Langholzlast, also bei wechselndem Transport bergauf und
bergab.
Weitere Vorteile und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme
auf die Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Rückezugs in einer ersten
Arbeitsstellung (für Langholz);
Fig. 2 den Rückezug in der Arbeitsstellung von Fig. 1 in Hinteransicht, in größerem
Maßstab;
Fig. 3 eine Einzelheit des Rückezugs in der Arbeitsstellung von Fig. 1 und Fig. 2 in
Hinteransicht nebst einer Seitenansicht der Rungen in dieser Arbeitsstellung;
Fig. 4 den erfindungsgemäßen Rückezug in Seitenansicht in einer zweiten Arbeits
stellung (für Langholz), wobei die oberen Teile des Krans nicht dargestellt sind;
Fig. 5 den erfindungsgemäßen Rückezug in Seitenansicht in einer dritten Arbeits
stellung (für Kurzholz), wobei wiederum die oberen Teile des Krans nicht dargestellt sind;
Fig. 6 den Rückezug in der dritten Arbeitsstellung von Fig. 5 in Hinteransicht, in größerem
Maßstab;
Fig. 7 eine Einzelheit des Rückezugs in der dritten Arbeitsstellung von Fig. 5 in Hinteransicht
nebst einer Seitenansicht der Rungen in dieser Arbeitsstellung.
Die Erfindung ist nicht ausschließlich, jedoch vorzugsweise für einen Rückezug
in Form eines knickrahmengelenkten Fahrzeugs, wie es als Fahrzeug 1 in den Figuren
dargestellt ist, anwendbar. Dieses besteht aus einem Vorderwagen 2, einem gegenüber
dem Vorderwagen um eine vertikale Achse verdrehbaren Zwischenteil 3 und einem
gegenüber dem Zwischenteil 3 um eine horizontale Längsachse verdrehbaren Hinterwagen
4. Der Hinterwagen 4 trägt einen Kran 5 und, beim dargestellten Beispiel, eine Doppel
seilwinde 6 mit zwei Zugseilen 7. Der Hinterwagen 4 umfaßt des weiteren einen hinteren
Fahrzeug-Rahmenteil, nämlich den Hinterrahmen 11 des Fahrzeugs 1, und ein Fahr
gestell 12, das beim dargestellten Beispiel vier Hinterräder trägt. Hinten am Rückezug
laufen die Seile über eine jeweilige Seilführungsrolle 13 aus. Die Seilführungsrollen sind
mit Hilfe von Lagern 14 (Fig. 1, 2, 6) um jeweils eine Längsachse drehbar angeordnet,
um auch einen seitlichen Seilzug zu ermöglichen.
Auf dem Hinterrahmen 11 sitzt ein Rungenkorb 15, bestehend aus zwei
parallelen unteren Trägern 16 und vier auf Rungenbänken montierten Rungenpaaren
77 (Fig. 4, 5), von denen einige, wie noch erläutert wird, entfernbar sind (Fig. 1). Am
vordersten Rungenpaar ist über Parallel-Lenker 18 eine vordere Abschlußwand 19 des
Rungenkorbs 15 in Form eines Gitters 19 so angebracht, daß dieses stets parallel zum
vordersten Rungenpaar 17 seinen Abstand zu diesem verändern kann.
Die vorderen drei Rungenpaare 17 bestehen aus jeweils zwei Rungen 23, die
jeweils auf einer Rungenbank 24 montiert sind, die auch als Traverse die Träger 16
überbrückt und mit diesen verschweißt ist. Das hinterste der Rungenpaare 17 besteht
indessen aus zwei Rungen 25 auf einer Rungenbank 26, die verdrehbar auf einer an
die Träger 16 angeschweißten Traverse 27 mit Hilfe eines Lagers mit vertikaler Achse 28 gelagert ist. Mit
diesem letzten (25) der Rungenpaare 17 kann der Rückebetrieb durchgeführt werden, bei
dem das nachzuschleifende Langholz mit Hilfe des Krans 5 zwischen die hinteren
Rungen 25 eingelegt wird, wo die in Fig. 1 gestrichtelt eingezeichneten Langholz
stämme festgehalten und so gezogen werden. Die Verdrehbarkeit der Rungenbank 26
und damit dieses Rungenpaars 25 dient der Ermöglichung der Kurvenfahrt. Für diese
Langholz-Rückearbeit werden die Rungen 23 der beiden mittleren Rungenpaare 17 zweck
mäßigerweise entfernt (Fig. 1), um den Bewegungsspielraum der in das hinterste
Rungenpaar 25 eingeklemmten Stämme speziell für Kurvenfahrten auch für den Fall von
weiter vorstehendem Langholz zu erhöhen.
Die Rungen 25 sind, wie die Fig. 2, 3 und 7 zeigen, gekröpft ausgebildet und
werden im Rahmen der Erfindung für das Klemmbank-Rücken so in die Rungenbank
26 eingesetzt, daß sie gegeneinander gerichtet sind und damit einen minimalen
gegenseitigen Abstand haben. In dieser Stellung sind die Rungen 25 arretiert, für ein
Herausbewegen aus dieser Stellung und insbesondere eine Umstellung von der
Stellung nach Fig. 3 in die in Fig. 7 dargestellte andere Extremlage können sie entwe
der mit Hilfe des Krans herausgehoben und in der anderen Stellung wieder eingesteckt
werden oder es können entsprechende steuerbare Antriebsmittel wie hydraulische
Linearmotoren für diesen Zweck installiert sein.
Die Verengung des Raums zwischen den hinteren Rungen 25 hat zur Folge,
daß die Krangreifer, wenn sie übliche Baumaße haben, die gesamte Breite des einge
legten Langholzstapels übergreifen können (Fig. 3). Die Kröpfung ist also so, daß der
sich ergebende Mindestabstand der hinteren Rungen 25 kleiner ist als die maximale
Spannweite des Greifers 32. Der Krangreifer 32 besteht aus zwei rahmenförmigen
Greifschalen 33 mit Fenstern innerhalb der Rahmen, durch die, wie die Fig. 1 und 3
zeigen, die hinteren Rungen 25 hindurchsteckbar sind.
Das Zurüsten des Rückezugs für die Tätigkeit des Langholz-(Klemmbank-)Rückens erfordert
also nur einen minimalen Aufwand an Zeit und Umrüstarbeit.
Die Rungen 25 haben relativ zu ihrem Einsteckfuß auch in der Richtung
senkrecht zur Kröpfung eine leichte Neigung, und die Drehachse des Lagers 28 hat
eine leichte Schrägstellung nach hinten, so daß sich auch bei leicht nach vorne
geneigtem Rungenkorb 15 noch eine Neigung der hinteren Rungen 25 nach hinten
ergibt. Beim dargestellten Beispiel ist diese Neigung relativ zur Ebene der Träger 16
etwa 8°. Die Rungenbank 26 kann sich hierdurch optimal mit der schräg nach unten
gerichteten Langholzlast drehen.
Im Rahmen der Erfindung bestehen die beiden Träger 16 jeweils aus Tele
skoprohren, und zwar zur Geringhaltung des konstruktiven Aufwands und zur Vermei
dung von Dimensionierungsproblemen aus jeweils zwei Teleskoprohren, nämlich einem
vorderen, ersten Teleskoprohr 36 und einem hinteren, zweiten Teleskoprohr 37. Das
Teleskoprohr 37 ist in das Teleskoprohr 36 einschiebbar, wodurch die Länge des
Trägers 16 insgesamt verändert werden kann. Bei der dargestellten Ausführung mit vier
Rungenpaaren trägt das erste Teleskoprohr 36 zwei Rungenpaare und das zweite
Teleskoprohr 37 ebenfalls zwei Rungenpaare. Im Prinzip wäre es auch möglich, die
Träger aus vier Teleskoprohren aufzubauen, von denen jeder ein einziges Rungenpaar
trägt. Am hinteren Ende des jeweils zweiten Teleskoprohrs 37 sitzt je eine der Seilfüh
rungsrollen 13. Die Seile 7 verlaufen innerhalb der Teleskoprohre 36, 37 von der
Seilwinde 6 zu den Führungsrollen 13. Die Seile 7 sind in den Teleskoprohren 36, 37
optimal geschützt, insbesondere ist die Gefahr eines Einhängens oder eines versehentli
chen Greifens mit dem Kran vermieden.
An den beiden zweiten Teleskoprohren 37 greift über ein Scharnier 39 ein
Schwenkbügel in Form eines Lenkers 40 an, der andererseits am Hinterrahmen 11
ebenfalls über ein Scharnier 41 angelenkt ist. Für die beiden parallelen Teleskoprohre
37 können parallele Lenker und Scharniere vorgesehen sein oder ein einziger Lenker
und ein einziges Scharnier, die an einer Traverse zwischen den Lenkern angreifen. Der
Lenker 40 ist gegenüber dem Hinterrahmen 11 in einem gegebenen Winkelbereich
verstellbar, wodurch die Träger 16 verlängert bzw. verkürzt werden und obendrein
aufgrund des Verdrehungs-Kreisbogens angehoben oder heruntergelassen werden. Die
Träger 16, oder, genauer dargestellt, die ersten Teleskoprohre 36 sind hierfür an ihren
vorderen Enden jeweils durch ein Scharnier 42 am Hinterrahmen 11 angelenkt. Sie
können also in der entsprechenden Stellung des Lenkers 40 auf dem Hinterrahmen 11
aufliegen oder von diesem abgehoben sein und sich dann einerseits über das Scharnier
42 und andererseits über den Lenker 40 und die Scharniere 39 und 41 am Hinterrah
men 11 abstützen.
Hinten am Hinterrahmen 11 ist ein Rückeschild 45 angebracht. Das Rücke
schild 45 dient in üblicher Weise mit Hilfe eines unteren querverlaufenden Stegs dem
Anheben und darüber hinaus dem Abstützen der am Seil hängenden Langholzstämme
nach vorne (Fig. 4). Zu diesem Zweck ist es in der dargestellten Ausführung hydraulisch
auf und abbewegbar, wie aus den Darstellungen der Fig. 1, 4 und 5 erkennbar ist.
Erfolgt das Anheben der Stammenden nur durch den Seilzug, so kann das Rückeschild
45 auch starr am Hinterrahmen 11 befestigt sein. Wie aus den Fig. 2 und 6 ersichtlich,
ist das Rückeschild 45, das nicht in den Zwischenraum zwischen den Hinterreifen
eintreten muß, breiter als dieser Zwischenraum und bewirkt damit auch einen wirk
samen Schutz der Hinterreifen vor den vorderen Langholzkanten, beispielsweise beim
Bergabschleifen oder in Kurven. Zur Ermöglichung des Anhebens des Rückeschilds
45 sind in diesem Einschnitte 46 angebracht, durch die die Träger 16 und von diesen
speziell die zweiten Teleskoprohre 37 mit dem darin geführten Seil 7 hindurchverlaufen.
Beim dargestellten universalen Gerät können der Lenker 40 und damit die
Träger 16 in drei vorgegebene Arbeitsstellungen verbracht werden, die in den Fig. 1,
4 und 5 veranschaulicht sind, wobei prinzipiell auch Zwischenstellungen möglich sind.
Die Verstellung kann durch einen nicht dargestellten hydraulischen Antrieb erfolgen,
aber auch mit Hilfe des Krans 5 und seines Greifers 32. Als Alternative für die Be
tätigung des Lenker 40 kommt auch eine Koppelstange in Verbindung mit einer manuell
betätigten Schraubspindel oder dergleichen in Frage. In den drei Stellungen können
die Teile hydraulisch oder beispielsweise mit Hilfe von Steckbolzen oder sonstigen nicht
dargestellten Mitteln arretiert werden.
Fig. 1 zeigt die Stellung, bei der der Lenker 40 nach vorne gerichtet ist. Die
Teleskoprohre 36, 37 sind ganz zusammengeschoben. Beim hintersten Rungenpaar 25
sind die Rungen 25 nach innen gestellt, die beiden davor angeordneten Rungen 23 sind
entfernt. Wie beschrieben, wird der Bereich zwischen den hintersten Rungen 25 so schmal, daß
der geöffnete Krangreifer 32 die gesamte Breite abdeckt und somit alles darin liegende
Langholz während der Fahrt nach unten drücken kann. Bei der dargestellten Ausführung
sind die Rungen 25 in um 180° verdrehten Stellungen mit Hilfe des Krans
5 eingesteckt. Die Klemm-Rungenbank 26 des hintersten Rungenpaars 25 liegt nahe an
der Hinterachse, so daß sich auch in den verschiedenen Drehstellungen dieser
Rungenbank 26 stets eine günstige Gewichtsverteilung ergibt.
Durch eine Verdrehung des Lenkers 40 in die Stellung von Fig. 4 wird eine
zweite Arbeitsstellung eingestellt, in der Langholzstämme mit Hilfe des Zugseils 7
gezogen werden sollen. Der Lenker 40 steht hierbei annähernd senkrecht. Die beiden
Seile 7 der Doppeltrommel-Seilwinde 6 laufen durch die Teleskoprohre 36, 37 und über
die an deren Enden angebrachten Seilführungsrollen 13. Diese Rollen 13 stehen
verhältnismäßig hoch über Grund und erlauben ein gutes Beiziehen, Anheben und
Halten der Langholzstämme, die auf den unteren Steg des Rückeschilds 45 aufgelegt
werden und sich nach vorne an diesem Schild abstützen.
In gewissem Umfang kann in dieser Arbeitsstellung auch noch sonstige
Transportfunktion ausgeübt werden, nämlich können noch einige Stämme in die
drehbare Langholzrunge zwischen den hinteren Rungen 25 eingeklemmt werden, oder
kann in dem leicht schräg stehenden Rungenkorb 15 noch Kurzholz geladen werden. Das
vordere Gitter 19 ist in dieser Stellung an den Korb 15 herangezogen, damit es trotz
dessen Schrägstellung nicht mit dem Kran 5 kollidiert. Wird in der Stellung nach Fig.
4 Kurzholz aufgelagen, so liegt es mit der Stirnfläche eben am Gitter 19 an, das im
rechten Winkel zur Unterlage im Rungenkorb 15 steht. Beim Abladen liegen die
Rundholzenden also in einer senkrechten Ebene, wie es für den weiteren Holztransport
gefordert wird. Das Kurzholz, das aus der Stellung von Fig. 4 abgeladen wird, kann
somit mit dem Kran direkt auf das Polter abgeladen werden und muß nicht mühsam
mit dem Krangreifer ebengeklopft werden.
Wird der Lenker 40 noch weiter nach hinten verdreht, so ergibt sich die dritte Arbeits
stellung von Fig. 5, in der der Rückezug für den Transport von Kurzholz gerüstet ist
(Forwarder). Die Teleskoprohre 36, 37 sind so weit auseinandergezogen, als es der
Lenker 40 erlaubt, und liegen waagrecht auf dem Hinterrahmen 11 auf. Das Gitter 19
ist maximal nach vorne verschoben, was aufgrund der horizontalen Lage des Rungen
korbs 15 möglich ist. Für das Kurzholz ist also im Rungenkorb 15 ein relativ langes
horizontales Lager geschaffen. Das Rückeschild 45 ist durch seinen hydraulischen
Verstellantrieb nach oben verschoben und trägt zur Unterstützung des hinteren Teils
des Rungenkorbs 15 und speziell der fetzten Rungenbank 26 bei, die hierdurch so
solide unterstützt wird, daß auch längere Holzabschnitte den Rungenaufbau (15) hinten nicht
verbiegen können.
Das Anheben des Rungenkorbs 15 von der (dritten) Stellung nach Fig. 5 in die (zweite) Stellung
nach Fig. 4 kann auch mit beladendem Rungenkorb 15 erfolgen, wobei das Gitter 19
bereits vorher herangezogen worden ist. Da auch das Gitter 19 die Neigung des Korbs 15
mitvollzieht, gibt es kein Verkeilen des Kurzholzes gegen das Gitter 19 und keine Hem
mung gegen die Korbverstellung aufgrund der Reibung der Kurzholzstämme gegenein
ander, von denen sonst die oberen stärker verschoben werden müßten als die unteren.
Die Länge des Rungenaufbaus 15 wird typischerweise nur im entladenen Zustand verstellt.
Claims (20)
1. Rückezug zum Rücken von Holz, in Form eines Fahrzeugs (1), das auf einem
Untergrund fahren kann, mit einem dem hinteren Ende des Rückezugs zu
geordneten hinteren Fahrzeug-Rahmenteil (11), auf dem ein Rungenkorb (15)
zur Aufnahme von Kurzholz sitzt, der aus einer das vordere Ende des Rungen
korbs (15) bildenden Abschlußwand (19) und beiderseits aufgereihten Rungen (23,
25) einschließlich eines letzten, der Abschlußwand (19) gegenüberliegenden Run
genpaars (25), das auf einer gemeinsamen hintersten Rungenbank (26) sitzt und
hinsichtlich der Höhe über dem Untergrund verstellbar ist, besteht, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rungen (23, 25) jeder Seite des Rahmenteils (11) auf
Trägern (16) sitzen, die auf jeder Seite im Bereich ihres jeweiligen vorderen
Endes am Fahrzeug-Rahmenteil (11) angelenkt sind (bei 42) und aus wenig
stens zwei in ihrer Längsrichtung gegeneinander unter Veränderung ihrer
Gesamtlänge verschiebbaren Trägerteilen (36, 37) bestehen, und daß an den
hintersten Trägerteilen (37) Führungselemente (40) zur gleichzeitigen gegensei
tigen Längsverschiebung der Trägerteile (36, 37) und Höhenverstellung der hintersten
Rungenbank (26) angreifen.
2. Rückezug nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch wenigstens eine Seilwinde
(6) zum Beiziehen, Anheben und Nachschleifen von Holz und wenigstens eine
am hinteren Ende des Rückezugs angeordnete, hinsichtlich der Höhe über dem
Untergrund gemeinsam mit der hintersten Rungenbank (26) verstellbare Auslauf-
Seilführungsrolle (13), über die das Seil (7) der Seilwinde(n) aus- bzw. einläuft.
3. Rückezug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger
(16) aus Teleskoprohren (36, 37) bestehen.
4. Rückezug nach dem auf Anspruch 2 rückbezogenen Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Seil (7) der wenigstens einen Seilwinde (6) von dieser
zur jeweiligen Seilführungsrolle (13) durch die Teleskoprohre (36, 37) verläuft.
5. Rückezug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungselemente einen Schwenkbügel (40) umfassen, der am Fahrzeug-
Rahmenteil (11) allgemein nach oben abstehend um eine horizontal in
Fahrzeug-Querrichtung verlaufende Achse (41) schwenkbar angelenkt ist und
im Bereich seines der Anlenkung abgewandten Endes gelenkig (bei 39) -
gegebenenfalls über Zwischenglieder - mit den hinteren Trägerteilen (37)
verbunden ist.
6. Rückezug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkbügel
(40) zu seiner Verstellung mit einer Hydraulikzylindereinheit verbunden ist.
7. Rückezug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
hinteren Trägerteile (37) und/oder die Führungselemente (40) in wenigstens
zwei, vorzugsweise drei unterschiedlichen Arbeitsstellungen arretierbar sind.
8. Rückezug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiderseitigen Trägerteile (36, 37) durch starr mit ihnen verbundene Traversen
(23, 27) hinsichtlich ihrer Längsverschiebungen jeweils einzeln zueinander
synchronisiert sind.
9. Rückezug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Traversen (23, 27)
Rungenbänke (23) sind mit Ausnahme der hintersten Traverse (27), auf der die
Rungenbank (26) der hintersten Rungen (25) mittig und um eine im wesentlichen
vertikale Achse (28) verdrehbar sitzt.
10. Rückezug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, der vor dem Rungenkorb (15)
einen Kranaufbau (5) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußwand
(19) des Rungenkorbs (15) in im wesentlichen rechtem Winkel zu den die
Rungen (23, 25) tragenden Trägern (16) steht und hinsichtlich der Fahrzeug
längsrichtung um ein Stück weit vor- und zurückverfahrbar ist.
11. Rückezug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußwand
(19) mit synchron verstellbaren Parallel-Lenkern (18) an den vordersten Rungen
(23) befestigt ist.
12. Rückezug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
er am Fahrzeugende ein Rückeschild (45) trägt, dessen Breite größer ist als die
Innenweite zwischen dem rechten und dem linken Hinterrad-Reifen.
13. Rückezug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückeschild
(45) am hinteren Fahrzeug-Rahmenteil (11) befestigt ist.
14. Rückezug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückeschild
(45) am Rahmenteil (11) gelenkig, nämlich um eine horizontale Querachse
verschwenkbar befestigt ist.
15. Rückezug zum Rücken von Holz, in Form eines Fahrzeugs (1), das auf einem
Untergrund fahren kann, mit einem dem hinteren Ende des Rückezugs zu
geordneten hinteren Fahrzeug-Rahmenteil (11), auf dem ein Rungenkorb (15)
zur Aufnahme von Kurzholz sitzt, der aus einer das vordere Ende des Rungen
korbs (15) bildenden Abschlußwand (19) und beiderseits aufgereihten Rungen (23,
25) einschließlich eines letzten, der Abschlußwand (19) gegenüberliegenden Run
genpaars (25), das auf einer gemeinsamen hintersten Rungenbank (26) sitzt,
besteht, wobei diese hinterste Rungenbank (26) um eine im wesentlichen senkrechte
Achse (28) verdrehbar ist und sich vor dem Rungenkorb (15) ein Kranaufbau (5) mit
Holzgreifer (32) befindet, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Rungen (25) des letzten
Rungenpaars mit einem gekröpften Rungenfuß in seiner Rungenbank (26)
verankert ist und zwischen einer - hinsichtlich des Fahrzeugs - nach außen
gerichteten und einer nach innen gerichteten Verdrehungsstellung umstellbar
ist, und daß in der Verdrehstellung der Rungen (25) des letzten Rungenpaares,
in der diese ihr Abstands-Minimum haben, dieser Abstand
die Breite des auseinandergefahrenen Holzgreifers (32) nicht übersteigt.
16. Rückezug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Holzgreifer (32)
zwei rahmenförmige Greifschalen (33), jeweils mit einem Rahmenfenster, hat,
die in der Minimumabstands-Verdrehstellung der Rungen (25) auf diese Rungen (25)
so aufsteckbar sind, daß jede der Rungen (25) randseitig durch das Rahmenfenster
einer der gespreizten Greifschalen (33) hindurchläuft.
17. Rückezug nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
letzten Rungen (25) und die zu ihnen parallele Verdrehungsachse (28) ihrer
Rungenbank (26) gegen die Senkrechte eine kleine Neigung haben, indem in
der Normalstellung (Fig. 5) dieser Teile diese sich übereinstimmend leicht nach hinten
neigen.
18. Rückezug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung
zwischen 5° und 12° liegt.
19. Rückezug nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens die an das letzte Rungenpaar (25) angrenzenden Rungen (23) aus
der Verankerung in ihrem jeweiligen Rungenträger herauslösbar sind.
20. Rückezug nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
das Fahrzeug (1) ein knickrahmengelenktes Fahrzeug ist und der hintere
Fahrzeug-Rahmenteil (11) der Hinterrahmen des Fahrzeugs ist.
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