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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine A-Säule für ein Kraftfahrzeug, insbesondere
für einen Personenkraftwagen.
Die Erfindung betrifft außerdem
ein Verfahren zum Zusammenbauen einer Seitenwand eines Fahrzeugs,
die eine derartige A-Säule aufweist.
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Aus
der
DE 102 28 974
A1 ist eine Dachkonstruktion für ein Kraftfahrzeug bekannt,
die im Bereich einer Seitenwand einen Dachlängsträger aufweist, der einenends
mit einer A-Säule
und anderenends mit einer C-Säule
verbunden ist. Der Dachlängsträger umfasst
im montierten Zustand einen Hohlprofilkörper, der außen mit
einer Beplankung aus Blechteilen versehen ist. In einem an die A-Säule anschließenden Abschnitt
erstreckt sich der Dachlängsträger bei
fertigmontiertem Fahrzeug entlang einer Windschutzscheibe. Dieser
Trägerabschnitt
bildet dann selbst einen Teil der A-Säule. Die diesem Trägerabschnitt
zugeordnete Beplankung weist zumindest ein Blechteil auf, das einen
Randflansch besitzt, über
den es am Trägerabschnitt
befestigt ist.
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Aus
der
DE 197 08 905
C2 ist es bekannt, eine A-Säule aus einem in Rohrbauweise
aus einem Hohlprofilkörper
hergestellten Träger
und einer in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellten Beplankung
zusammenzubauen.
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Aus
der
DE 103 48 127
A1 ist es bekannt, eine A-Säule als Hohlprofilkörper auszugestalten, der
im Bereich einer Windschutzscheibe einteilig ausgestaltet ist und
mit einem stufenförmigen
Scheibenflansch zur Befestigung der Windschutzscheibe ausgestattet
ist. Der Hohlprofilkörper
kann durch dünnwandigen
Stahlguss oder durch Innenhochdruckumformung hergestellt sein.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
eine A-Säule
der eingangs genannten Art bzw. für eine damit ausgestattete
Seitenwand eine Möglichkeit
aufzuzeigen, welche die Herstellung der A-Säule bzw. der Seitenwand vereinfacht.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Gegenstände
der unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
erfindungsgemäße A-Säule beruht
auf dem allgemeinen, die A-Säule
in einem der Windschutzscheibe zugeordneten Abschnitt durch Ausbildung
einer Stufe im Trägerabschnitt
an die Einbausituation anzupassen, wobei von besondere Bedeutung
ist, dass der erste Randflansch des ersten Blechteils zwischen der
Windschutzscheibe und dem Trägerabschnitt
an besagter Stufe befestigt ist. Durch diese Bauweise wird erreicht,
dass eine der Umgebung zugewandte oder ausgesetzte Außenseite
der A-Säule in diesem
Bereich ausschließlich
durch die Beplankung gebildet ist. Der zugehörige Trägerabschnitt ist somit durch
die Beplankung vor schädlichen
Umwelteinflüssen
geschützt.
Desweiteren wird durch diese Ausgestaltung die Formgebung der A-Säule im Bereich
der Windschutzscheibe verbessert.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Seitenwand aus einer Seiteninnenwand
und einer Seitenaußenwand zusammenzubauen,
wobei die Seiteninnenwand einen Dachlängsträger in Rohrbauweise aufweist,
der in eine A-Säule
und eine C-Säule
eingebaut ist, die jeweils aus Innenteilen und Außenteilen
in Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut sind. Desweiteren
umfasst die Seiteninnenwand einen Bodenlängsträger, der mit den Säulen verbunden
ist. Durch die erfindungsgemäße Bauweise
wird somit eine selbsttragende Seiteninnenwand hergestellt. Die
Seitenaußenwand
kann dann relativ einfach ohne Versteifungselemente hergestellt
werden, insbesondere lässt
sich die Seitenaußenwand
dadurch als (reine) Seitenwandbeplankung ausgestalten. Hierdurch
vereinfacht sich die separate Herstellung der Seitenaußenwand.
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Von
besonderer Bedeutung ist dabei die Integration der Endbereiche des
Dachlängsträgers zwischen
Innenteil und Außenteil
der A-Säule
bzw. der C-Säule.
Da die Innenteile und Außenteile
dieser Säulen
in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt sind, lassen sie
sich besonders einfach automatisch zusammenbauen, wobei produktionssichere zweiseitige
Fügetechniken,
wie z.B. Punktschweißen oder
Stanznieten, verwendet werden können.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus
den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand
der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine
stark vereinfachte Prinzipdarstellung zur Visualisierung einer ersten
Phase eines Verfahrens zum Zusammenbauen einer Seitenwand,
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2 eine
Darstellung wie in 1, jedoch bei einer zweiten
Phase des Verfahrens,
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3 eine
Ansicht wie in 1, jedoch bei einer dritten
Phase des Verfahrens,
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4 eine
perspektivische Ansicht auf die nach dem Verfahren hergestellte
Seitenwand,
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5 eine
Schnittansicht entsprechend Schnittlinien A-A in 4,
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6 eine
Ansicht wie in 5, jedoch bei einer anderen
Ausführungsform,
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7 eine
Schnittansicht entsprechend Schnittlinien B-B in 4 und
in 8,
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8 einen
Längsschnitt
eines Dachlängsträgers im
Bereich des Querschnitts B-B,
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9 einen
Querschnitt entsprechend Schnittlinien B'-B' in 8,
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10 eine
Schnittansicht wie in 9, jedoch bei einer anderen
Ausführungsform,
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11 einen
Längsschnitt
durch den Dachlängsträger entsprechend
den Schnittlinien C-C in 4.
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Entsprechend
den 1 bis 4 besteht eine fertige Seitenwand 1 eines
nur teilweise gezeigten Fahrzeugs 2, insbesondere eines
Personenkraftwagens, aus einer Vielzahl einzelner Komponenten. Die
Seitenwand 1 umfasst eine Seiteninnenwand 3 und
eine Seitenaußenwand 4.
Das Fahrzeug 2 umfasst neben der Seitenwand 1 eine
Bodengruppe 5, einen vorderen Dachquerträger 6 und
einen hinteren Dachquerträger 7.
Selbstverständlich
ist das Fahrzeug 2 mit zwei spiegelsymmetrischen Seitenwänden 1 ausgestattet,
von denen zur Wahrung der Übersichtlichkeit
hier jedoch nur die dem Betrachter zugewandte dargestellt ist.
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Die
Seiteninnenwand 3 ist aus mehreren Komponenten zusammengebaut.
Die Seiteninnenwand 3 umfasst einen Dachlängsträger 8,
eine A-Säule 9,
eine C-Säule 10 und
einen Bodenlängsträger 11.
Vorzugsweise umfasst die Seiteninnenwand 3 außerdem eine
B-Säule 12 sowie
einen vorderen oberen Längsträgerabschnitt 13.
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Der
Dachlängsträger 8 ist
in Rohrbauweise aus wenigstens einem Hohlprofilkörper zusammengebaut. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform
sind zwei oder mehr Hohlprofilkörper
vorgesehen, die zusammen den Dachlängsträger 8 bilden. Beispielsweise
handelt es sich um drei Hohlprofilkörper, nämlich um einen der A-Säule 9 zugeordneten
A-Säulenabschnitt 14,
einen der C-Säule 10 zugeordneten C-Säulenabschnitt 15 und
einen einem nicht gezeigten Fahrzeugdach zugeordneten Dachabschnitt 16, der
die beiden anderen Abschnitte 14, 15 miteinander
verbindet. Die einzelnen Trägerabschnitte 14, 15, 16 sind
dabei an Verbindungsstellen (vgl. Pos. 53 in 8 und
Pos. 56 in 11) axial ineinander gesteckt
und sind in diesen Verbindungsstellen (53, 56) für den Zusammenbau
der Seitenwand 1 bzw. der Seiteninnenwand 3 relativ
zueinander längsverstellbar.
Die einzelnen Trägerabschnitte
bzw. Hohlprofilkörper 14 bis 16 können beispielsweise
durch dünnwandigen
Stahlguss oder durch Innenhochdruckumformung oder auf andere geeignete
Weise hergestellt sein.
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Die
A-Säule 9 erstreckt
sich zunächst
lediglich vom Bodenlängsträger 11 zu
einer nicht näher bezeichneten
Brüstung
des Fahrzeugs 2 und ist erst nach dem Zusammenbau der Seiteninnenwand 3 im Bereich
einer in den 5 und 6 gezeigten Windschutzscheibe 17 durch
den daran angrenzenden A-Säulenabschnitt 14 des
Dachlängsträgers 8 verlängert. Insoweit
bildet dieser Trägerabschnitt 14 gleichsam
einen Bestandteil der A-Säule 9 des
Fahrzeugs 2, nämlich
den oberhalb der Brüstung
liegenden Teil der A-Säule 9.
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Analog
dazu erstreckt sich der C-Säulenabschnitt 15 des
Dachlängsträgers 8 in
einem einer hier nicht gezeigten Heckscheibe zugeordneten Abschnitt des
Dachlängsträgers 8.
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Die
A-Säule 9 ist
gemäß 1 in
einen ersten Zustand I aus einem A-Säule-Innenteil 18 und
einem A-Säule-Außenteil 19 zusammengebaut.
Die A-Säule-Teile 18, 19 sind
jeweils in Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut. Beim
Zusammenbau der A-Säule 9 kann
zusätzlich
ein A-Säule-Versteifungselement 20 integriert
werden.
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In
entsprechender Weise ist auch der Bodenlängsträger 11 aus einem Bodenlängsträger-Innenteil 21 und
einem Bodenlängsträger-Außenteil 22 zusammengebaut,
wobei auch die Bodenlängsträger-Teile 21, 22 in
Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut sind. Beim Zusammenbauen
des Bodenlängsträgers 9 kann
in die Bodenlängsträger-Teile 21, 22 ein
Bodenverstärkungsträger 23 integriert
werden.
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Beim
hier gezeigten Beispiel sind das A-Säule-Innenteil 18 und
das Bodenlängsträger-Innenteil 21 zusammengebaut
und bilden dadurch eine integrierte Baugruppe. Auf entsprechende
Weise bilden auch die Außenteile 19, 22 von
A-Säule 9 und
Bodenlängsträger 11 eine
integrierte Baugruppe.
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Auch
die C-Säule 10 ist
aus einem C-Säule-Innenteil 24 und
einem C-Säule-Außenteil 25 zusammengebaut.
Zusätzlich
kann zumindest ein Verbindungsteil 26 vorgesehen sein.
Das Verbindungselement 26 bildet beim Zusammenbau der Seiteninnenwand 3 eine
Verbindung des Bodenlängsträger-Außenteils 22 mit
dem C-Säule-Außenteil 25, und
dient außerdem
zur Anbindung des C-Säule-Innenteils 24.
Auch die Teile 24, 25, 26 der C-Säule 10 sind
in Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut.
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Auch
der Längsträgerabschnitt 13 ist
vorzugsweise in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt.
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Desweiteren
besteht auch die B-Säule 12 aus
einem B-Säule-Innenteil 27 und
einem B-Säule-Außenteil 28,
wobei auch die B-Säule-Teile 27, 28 in
Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt sind.
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Eine
in 1 wiedergegebene erste Produktionsphase zum Herstellen
der Seitenwand 1 bzw. des Fahrzeugs 2 läuft wie
folgt ab:
In einem ersten Zustand I werden die Innenteile 18, 21, 24 von
A-Säule 9,
Bodenlängsträger 11 und C-Säule 10 mit
den zugehörigen
Außenteilen 19, 22, 25, 26 verbaut.
Dabei wird ein vorderer Endbereich 29 des Dachlängsträgers 8 zwischen
Innenteil 18 und Außenteil 19 der
A-Säule 9 eingebaut
und so in die A-Säule 9 integriert.
Gleichzeitig kann dabei das A-Säulen-Verstärkungselement 20 in
die A-Säule 9 integriert
werden. Mit der Integration der A-Säule 9 aus deren Teilen 18, 19 erfolgt
aufgrund der obengenannten Baugruppen gleichzeitig die Integration
des Bodenlängsträgers 11 aus
dessen Teilen 21, 22, wobei gleichzeitig der Bodenverstärkungsträger 23 integriert
wird.
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Beim
Zusammenbau der C-Säule 10 wird
ein hinterer Endbereich 30 des Dachlängsträgers 8 in die C-Säule 10 integriert
und dabei zwischen deren Innenteil 24 und deren Außenteil 25 eingebaut.
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Im
ersten Zustand I kann außerdem
der vordere obere Längsträgerabschnitt 13 an
das vom Bodenlängsträger 11 entfernte
Ende der A-Säule 9 angebaut
und/oder zwischen deren Teile 18, 19 integriert
werden.
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Während des
Zusammenbaus der Seiteninnenwand 3 kann noch im ersten
Zustand I ein Toleranzausgleich durchgeführt werden, indem der A-Säulenabschnitt 14 des
Dachlängsträgers 8 und der
C-Säulenabschnitt 15 des
Dachlängsträgers 8 relativ
zum Dachabschnitt 16 des Dachlängsträgers 8 längsverstellt
werden. Nach dieser Justage werden die einzelnen Trägerabschnitt 14 bis 16 aneinander fixiert,
insbesondere in den Verbindungsstellen (53, 56)
verschweißt
oder verlötet.
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In
einem zweiten Zustand II wird hier die Seiteninnenwand 3 mit
der B-Säule 12 versehen.
Hierzu werden die beiden Teile 27, 28 der B-Säule 12 einenends
mit dem Bodenlängsträger 11 und
anderenends mit dem Dachlängsträger 8 verbunden.
Hierzu können
am Bodenlängsträger 11 Flansche 31 vorbereitet
sein. In entsprechender Weise kann auch der Dachlängsträger 8 in
einem für
die Anbindung der B-Säule 12 vorgesehen
Bereich entsprechend ausgeformt sein.
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Anschließend liegt
ein dritter Zustand III vor, in dem die Seiteninnenwand 3 fertig
gestellt ist. Die Seiteninnenwand 3 bildet im fertiggestellten
Zustand einen steifen, in sich geschlossenen Tragrahmen, der für eine Aussteifung
einer Fahrgastzelle des Fahrzeugs 2 sorgt. Zur Erzielung
einer hohen Steifigkeit trägt
dabei die Integration des Dachlängsträgers 8 an
dessen Endbereichen 29, 30 in die A-Säule 9 und
in die C-Säule 10 bei.
Wichtig für
die Übertragung
von Kräften
und Momenten ist dabei die Anordnung des Dachlängsträgers 8 an seinen Endbereichen 29, 30 zwischen
den Innenteilen 18, 24 und den Außenteilen 19, 25 der
A-Säule 9 und
der C-Säule 10.
Auch die B-Säule 12 ist
vorzugsweise so am Dachlängsträger 8 angebracht,
dass die beiden Teile 27, 28 der B-Säule 12 den
Dachlängsträger 8 umgreifen,
um so einen besonders steifen Verbindungsknoten auszubilden.
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Entsprechend
der in 2 gezeigten zweiten Phase der Seitenwandherstellung
wird in einem ersten Zustand I die fertige Seiteninnenwand 3 an
die Bodenbaugruppe 5 angebaut. Diese Bodenbaugruppe 5 besteht üblicherweise
aus einer Vielzahl einzelner Blechteile und ist bevorzugt in Schalenbauweise hergestellt,
wobei insbesondere auch die Integration von Hohlprofilkörpern als
Längsträger oder
Querträger
möglich
ist. In diesem ersten Zustand I werden außerdem die Dachquerträger 6, 7 an
die Seiteninnenwand 3 angebaut. Dabei wird der vordere
Dachquerträger 6 an
den Dachlängsträger 8,
vorzugsweise an dessen A-Säulenabschnitt 14 angebaut.
Hierzu kann der Dachlängsträger 8 an
der für
den Anbau des vorderen Dachquerträgers 6 vorgesehenen
Stelle entsprechend ausgeformt sein, um die Anbindung des vorderen
Dachquerträgers 6 zu
erleichtern.
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Der
hintere Dachquerträger 7 wird
an die C-Säule 10 angebaut.
Vorzugsweise weist diese hierzu einen entsprechenden Flansch 32 auf.
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Die
beiden Dachquerträger 6, 7 sind
vorzugsweise in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt.
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In
einem zweiten Zustand II der zweiten Herstellungsphase ist ein Karosserierohbau 33 des Fahrzeugs 2 bezüglich der
Seitenwände 1 komplettiert.
Dabei ist klar, dass im ersten Zustand I dieser zweiten Herstellungsphase
auch die andere, nicht gezeigte Seiteninnenwand 3 an die
Bodenbaugruppe 5 und an die Dachquerträger 6, 7 angebaut
wird.
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Entsprechend
einer in 3 wiedergegebenen dritten Herstellungsphase
wird die Seitenwand 1 fertiggestellt. In einem ersten Zustand
I wird hierbei die Seitenaußenwand 4 an
die in den Karosserierohbau 33 integrierte Seiteninnenwand 3 angebaut.
Die Seitenaußenwand 4 ist
dabei wieder in Schalenbauweise aus mehreren Blechteilen zusammengebaut. Insbesondere
ist die Seitenaußenwand 4 als
Seitenwandbeplankung ausgestal tet und besteht somit aus den die
Außenhaut
des Fahrzeugs 2 bildenden Blechen. Die Seitenaußenwand 4 umfasst
bei dem hier gezeigten Beispiel somit eine A-Säulenbeplankung 34,
die sich entlang der A-Säule 9 und
entlang des A-Säulenabschnitts 14 des
Dachlängsträgers 8 erstreckt.
Desweiteren ist eine B-Säulen-Beplankung 35 vorgesehen,
die sich entlang der B-Säule 12 erstreckt.
Eine C-Säulen-Beplankung 36 erstreckt
sich entlang der C-Säule 10 sowie
entlang des C-Säulenabschnitts 15 des
Dachlängsträgers 8.
Außerdem
ist eine Dachlängsträger-Beplankung 37 vorgesehen, die
sich entlang des Dachlängsträger 8 bzw.
entlang des Dachabschnitts 16 erstreckt, sowie eine Bodenlängsträgerbeplankung 38,
die sich entlang des Bodenlängsträgers 11 erstreckt.
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Im
zweiten Zustand II ist die Seitenwand 1 komplettiert und
eine Karosserie 39 des Fahrzeugs 2 bezüglich der
Seitenwände 1 komplettiert.
Die Karosserie 39 geht dabei aus dem Karosserierohbau 33 hervor,
bei dem die jeweilige Seiteninnenwand 33 durch die zugehörige Seitenaußenwand 4 komplettiert
ist.
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Beim
Zusammenbau der Seitenwand 1 kommen unterschiedliche Fügetechniken
zum Einsatz. Unterschieden werden dabei einseitige Fügetechniken
und zweiseitige Fügetechniken.
Bei einer einseitigen Fügetechnik
werden die beiden miteinander zu verbindenden, also zu fügenden Komponenten
mit einem entsprechenden Fügewerkzeug
nur von einer Seite angefahren. Einseitige Fügetechniken sind beispielsweise
Schweißen,
Löten.
Eine zweiseitige Fügetechnik
charakterisiert sich dadurch, dass das jeweilige Fügewerkzeug
an zwei gegenüberliegenden Seiten
die zu fügenden
bzw. aneinander zu befestigenden Komponenten anfährt. Zweiseitige Fügetechniken
sind beispielsweise Punktschweißen, Stanznieten.
Beim Verbinden der in Schalenbauweise hergestellten Komponenten
untereinander werden zweiseitige Fügetechniken bevorzugt. Beim
Verbinden der Hohlprofilkörper 14, 15, 16 des
Dachlängsträgers 8 werden
einseitige Fügetechniken
eingesetzt. Beim Verbinden der in Schalenbauweise hergestellten
Komponenten mit dem Dachlängsträger 8 kommen
einseitige Fügetechniken
zum Einsatz. Sofern der Dachlängsträger 8 an
den für
die Anbindung der anderen Komponenten mit entsprechenden Flanschabschnitten
oder der gleichen ausgestattet ist, können auch zweiseitige Fügetechniken
zur Anwendung kommen.
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4 zeigt
die fertige Seitenwand 1 bzw. die bezüglich der Seitenwand 1 fertiggestellte
Fahrzeugkarosserie 39. Die Darstellung gemäß 4 entspricht
der Darstellung im zweiten Zustand II gemäß 3.
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Der
in 5 und 6 gezeigte Teil der A-Säule 9 streckt
sich oberhalb der Brüstung
und ist daher durch den an die A-Säule 9 angeschlossenen Abschnitt 14 des
Dachlängsträgers 8 und
der zugehörigen
Beplankung 34 der Seitenaußenwand 4 gebildet.
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Dementsprechend
umfasst die A-Säule 9 einen
als Hohlprofil ausgestalteten Trägerabschnitt 14, nämlich den
A-Säulenabschnitt 14 des
Dachlängsträgers 8,
sowie eine Säulenbeplankung 34,
nämlich
die A-Säulen-Beplankung 34 der
Seitenaußenwand 4. Diese
Säulenbeplankung 34 weist
zumindest ein erstes Blechteil 40 auf, das mit einem ersten
Randflansch 41 ausgestattet ist. Über diesen ersten Randflansch 41 ist
das erste Blechteil 40 am Trägerabschnitt 14 befestigt.
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Der
Trägerabschnitt 14 weist
zumindest in einem seitlich an die Windschutzscheibe 17 angrenzenden
Längsbereich
in seinem Profil eine Stufe 42 auf. Diese Stufe 42 ist
dabei so geformt, dass sie für die
Windschutzscheibe 17 eine zweiseitige Randeinfassung bildet.
Die Stufe 42 weist dementsprechend einen ersten Stufenabschnitt 43,
der einer Scheibenfläche 44 der
Windschutzscheibe 17 zugeordnet ist, sowie einen zweiten Stufenabschnitt 45 auf,
der einem Seitenrand 46 der Windschutzscheibe 17 zugeordnet
ist. Die beiden Stufenabschnitte 43, 45 sind zueinander
im Wesentlichen um 90° +/– 15° zueinander
geneigt.
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Der
erste Randflansch 41 ist nun zwischen der Windschutzscheibe 17 und
dem Trägerabschnitt 14 an
der Stufe 42 befestigt. Vorzugsweise ist der erste Randflansch 41 wie
hier am ersten Stufenabschnitt 41 befestigt. Somit befindet
sich der erste Randflansch 41 zwischen der Scheibenfläche 44 und dem
ersten Stufenabschnitt 43. Das erste Blechteil 40 erstreckt
sich ausgehend vom ersten Randflansch 41 dann quasi parallel
zur Stufe 42 auch zwischen dem Scheibenrand 46 und
dem zweiten Stufenabschnitt 45 hindurch.
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Der
erste Randflansch 41 ist mittels einer einseitigen Fügetechnik
an der Stufe 42 befestigt. Die einseitige Fügetechnik
ist hier durch einen Pfeil 47 symbolisiert, der die Anfahrrichtung
eines entsprechenden Fügewerkzeugs
andeutet.
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Entsprechend 5 kann
die Säulenbeplankung 34 ein
zweites Blechteil 48 aufweisen, das ebenfalls am Trägerabschnitt 14 befestigt
ist. Hierbei kommt wieder eine einseitige Fügetechnik 47 zur Anwendung.
Das erste Blechteil 40 weist an seinem vom ersten Randflansch 41 entfernten
Ende einen zweiten Randflansch 49 auf, der bei der Ausführungsform
gemäß 5 am
zweiten Blechteil 48 befestigt ist. Hierbei kann eine zweiseitige
Fügetechnik zur
Anwendung kommen, die hier durch einen Doppelpfeil 50 symbolisiert
ist, der die Anfahrrichtungen eines Fügewerkzeugs sowie eines dazu
komplementären
Gegenwerkzeugs andeutet.
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Das
erste Blechteil 40 kann zwischen seinen Randflanschen 41, 49 außerdem am
Trägerabschnitt 14 abgestützt sein.
Beispiels weise liegt das erste Blechteil 40 in einem an
den zweiten Randflansch 49 angrenzenden Abschnitt bei 51 am
Trägerabschnitt 14 an.
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Bei
der in 5 gezeigten Ausführungsform kann der den Trägerabschnitt 14 bildende
Hohlprofilkörper
mittels Innenhochdruckumformung hergestellt sein. Im Unterschied
dazu kann der Hohlkörper
des in 6 gezeigten Trägerabschnitts 14 ein
Gussteil sein. An einem solchen Gussteil kann im Profil ein Längssteg 52 angeformt
sein. Bei dieser Ausführungsform
kann der zweite Randflansch 49 des ersten Blechteils 40 direkt
an diesem Längssteg 52 befestigt
sein, vorzugsweise mittels zweiseitiger Fügetechnik 50.
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Der
Längssteg 52 ist
im Profil des Trägerabschnitts 14 bezüglich der
Stufe 42 im Wesentlichen diametral gegenüberliegend
angeordnet. Ebenso ist das zweite Blechteil 48 bezüglich der
Stufe 42 diametral gegenüberliegend am Trägerabschnitt 14 angeordnet.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die der Umgebung ausgesetzte
Außenhaut
der A-Säule 9 ausschließlich durch
das erste Blechteil 40 der Säulenbeplankung 34 gebildet
ist.
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Entsprechend
den 7 und 8 sind der A-Säulenabschnitt 14 und
der Dachabschnitt 16 des Dachlängsträgers 8 im Bereich
einer ersten Verbindungsstelle 53 ineinander gesteckt und
dadurch insbesondere für
die Montage der Seiteninnenwand 3 zueinander in ihrer Längsrichtung
verstellbar. Nach der Justage der Seiteninnenwand 3 können die
beiden Trägerabschnitt 14, 16 im
Bereich der ersten Verbindungsstelle 53 mittels einseitiger
Fügetechnik 47 aneinander
fixiert werden. Anschließend
wird die jeweilige Beplankung 34, 37 bzw. die
Seitenaußenwand 4 ebenfalls
mittels einseitiger Fügetechnik 47 und/oder
mit tels zweiseitiger Fügetechnik 50 an
den Trägerabschnitten 14, 16 bzw.
am Dachlängsträger 8 befestigt.
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Entsprechend
den 9 und 10 kann der Dachlängsträger 8,
beispielsweise im Dachabschnitt 16, einen Längsabschnitt
aufweisen, der mit einer Mulde 54 versehen ist. In einer
solchen Mulde 54 lassen sich unterschiedliche Komponenten
im Dachlängsträger 8 unterbringen.
Beispielsweise ein Handgriff oder ein Seitenairbag. Bei der in 9 gezeigten
Ausführungsform
ist der Dachlängsträger 8, also
hier dessen Dachabschnitt 16 im Bereich der Mulde 54 doppelwandig
ausgestaltet. Hierdurch kann trotz der Mulde 54 eine hinreichende
Steifigkeit für den
Dachlängsträger 8 gewährleistet
werden. Eine derartige Ausführungsform
lässt sich
beispielsweise mittels eines geeigneten Umformverfahrens, beispielsweise
mittels eines hydraulischen Umformverfahrens, herstellen.
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Bei
der in 10 gezeigten Ausführungsform
weist der Dachlängsträger 8 bzw.
dessen Dachabschnitt 16 im Bereich der Mulde 54 zumindest
einen Quersteg 55 auf. Beispielsweise können zwei Querstege 55 vorgesehen
sein, welche die Mulde 54 in Längsrichtung begrenzen. Ebenso
kann ein Quersteg 55 in der Mulde 54 angeordnet
sein, um die Mulde 54 so zu teilen. Mit Hilfe eines oder
mehrerer solcher Querstege 55 kann der Dachlängsträger 8 im Bereich
der Mulde 54 ausgesteift werden.
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11 zeigt
analog zu 8 den Bereich einer zweiten
Verbindungsstelle 56, in welcher der C-Säulenabschnitt 15 und
der Dachabschnitt 16 ineinander gesteckt sind, um für die Justierung
im Rahmen des Zusammenbaus der Seiteninnenwand 3 eine Längsjustage
zwischen den beiden Trägerabschnitt 15, 16 zu
ermöglichen.