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DE102005039464A1 - A-Säule für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

A-Säule für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102005039464A1
DE102005039464A1 DE200510039464 DE102005039464A DE102005039464A1 DE 102005039464 A1 DE102005039464 A1 DE 102005039464A1 DE 200510039464 DE200510039464 DE 200510039464 DE 102005039464 A DE102005039464 A DE 102005039464A DE 102005039464 A1 DE102005039464 A1 DE 102005039464A1
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DE
Germany
Prior art keywords
pillar
sheet metal
roof
section
attached
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200510039464
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English (en)
Inventor
Holger Putze
Roland Dipl.-Ing. Wendler (Fh)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by DaimlerChrysler AG filed Critical DaimlerChrysler AG
Priority to DE200510039464 priority Critical patent/DE102005039464A1/de
Publication of DE102005039464A1 publication Critical patent/DE102005039464A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D25/00Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
    • B62D25/04Door pillars ; windshield pillars
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D25/00Superstructure or monocoque structure sub-units; Parts or details thereof not otherwise provided for
    • B62D25/06Fixed roofs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine A-Säule (9) für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen. Die A-Säule (9) weist einen als Hohlprofil ausgestalteten Trägerabschnitt (14) auf sowie eine Säulenbeplankung (34), die wenigstens ein erstes Blechteil (40) aufweist. Das erste Blechteil (40) besitzt einen ersten Randflansch (41), über den es am Trägerabschnitt (14) befestigt ist. DOLLAR A Um die Adaption der A-Säule (9) an eine Windschutzscheibe (17) zu verbessern, ist der Trägerabschnitt (14) im Profil mit einer Stufe (42) versehen, die eine zweiseitige Randeinfassung für die Windschutzscheibe (17) bildet. Des weiteren ist der erste Randflansch (41) zwischen Windschutzscheibe (17) und Trägerabschnitt (14) an der Stufe (42) befestigt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine A-Säule für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Zusammenbauen einer Seitenwand eines Fahrzeugs, die eine derartige A-Säule aufweist.
  • Aus der DE 102 28 974 A1 ist eine Dachkonstruktion für ein Kraftfahrzeug bekannt, die im Bereich einer Seitenwand einen Dachlängsträger aufweist, der einenends mit einer A-Säule und anderenends mit einer C-Säule verbunden ist. Der Dachlängsträger umfasst im montierten Zustand einen Hohlprofilkörper, der außen mit einer Beplankung aus Blechteilen versehen ist. In einem an die A-Säule anschließenden Abschnitt erstreckt sich der Dachlängsträger bei fertigmontiertem Fahrzeug entlang einer Windschutzscheibe. Dieser Trägerabschnitt bildet dann selbst einen Teil der A-Säule. Die diesem Trägerabschnitt zugeordnete Beplankung weist zumindest ein Blechteil auf, das einen Randflansch besitzt, über den es am Trägerabschnitt befestigt ist.
  • Aus der DE 197 08 905 C2 ist es bekannt, eine A-Säule aus einem in Rohrbauweise aus einem Hohlprofilkörper hergestellten Träger und einer in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellten Beplankung zusammenzubauen.
  • Aus der DE 103 48 127 A1 ist es bekannt, eine A-Säule als Hohlprofilkörper auszugestalten, der im Bereich einer Windschutzscheibe einteilig ausgestaltet ist und mit einem stufenförmigen Scheibenflansch zur Befestigung der Windschutzscheibe ausgestattet ist. Der Hohlprofilkörper kann durch dünnwandigen Stahlguss oder durch Innenhochdruckumformung hergestellt sein.
  • Weitere gebaute Fahrzeugstrukturteile sind beispielsweise aus der DE 195 18 946 A1 , der DE 197 37 740 A1 , der DE 195 31 874 C1 , der DE 195 19 353 A1 , DE 103 07 633 A1 , der DE 101 51 684 A1 , der DE 101 30 794 A1 , der DE 101 25 985 A1 und der DE 100 02 617 A1 bekannt.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine A-Säule der eingangs genannten Art bzw. für eine damit ausgestattete Seitenwand eine Möglichkeit aufzuzeigen, welche die Herstellung der A-Säule bzw. der Seitenwand vereinfacht.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die erfindungsgemäße A-Säule beruht auf dem allgemeinen, die A-Säule in einem der Windschutzscheibe zugeordneten Abschnitt durch Ausbildung einer Stufe im Trägerabschnitt an die Einbausituation anzupassen, wobei von besondere Bedeutung ist, dass der erste Randflansch des ersten Blechteils zwischen der Windschutzscheibe und dem Trägerabschnitt an besagter Stufe befestigt ist. Durch diese Bauweise wird erreicht, dass eine der Umgebung zugewandte oder ausgesetzte Außenseite der A-Säule in diesem Bereich ausschließlich durch die Beplankung gebildet ist. Der zugehörige Trägerabschnitt ist somit durch die Beplankung vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt. Desweiteren wird durch diese Ausgestaltung die Formgebung der A-Säule im Bereich der Windschutzscheibe verbessert.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Seitenwand aus einer Seiteninnenwand und einer Seitenaußenwand zusammenzubauen, wobei die Seiteninnenwand einen Dachlängsträger in Rohrbauweise aufweist, der in eine A-Säule und eine C-Säule eingebaut ist, die jeweils aus Innenteilen und Außenteilen in Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut sind. Desweiteren umfasst die Seiteninnenwand einen Bodenlängsträger, der mit den Säulen verbunden ist. Durch die erfindungsgemäße Bauweise wird somit eine selbsttragende Seiteninnenwand hergestellt. Die Seitenaußenwand kann dann relativ einfach ohne Versteifungselemente hergestellt werden, insbesondere lässt sich die Seitenaußenwand dadurch als (reine) Seitenwandbeplankung ausgestalten. Hierdurch vereinfacht sich die separate Herstellung der Seitenaußenwand.
  • Von besonderer Bedeutung ist dabei die Integration der Endbereiche des Dachlängsträgers zwischen Innenteil und Außenteil der A-Säule bzw. der C-Säule. Da die Innenteile und Außenteile dieser Säulen in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt sind, lassen sie sich besonders einfach automatisch zusammenbauen, wobei produktionssichere zweiseitige Fügetechniken, wie z.B. Punktschweißen oder Stanznieten, verwendet werden können.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine stark vereinfachte Prinzipdarstellung zur Visualisierung einer ersten Phase eines Verfahrens zum Zusammenbauen einer Seitenwand,
  • 2 eine Darstellung wie in 1, jedoch bei einer zweiten Phase des Verfahrens,
  • 3 eine Ansicht wie in 1, jedoch bei einer dritten Phase des Verfahrens,
  • 4 eine perspektivische Ansicht auf die nach dem Verfahren hergestellte Seitenwand,
  • 5 eine Schnittansicht entsprechend Schnittlinien A-A in 4,
  • 6 eine Ansicht wie in 5, jedoch bei einer anderen Ausführungsform,
  • 7 eine Schnittansicht entsprechend Schnittlinien B-B in 4 und in 8,
  • 8 einen Längsschnitt eines Dachlängsträgers im Bereich des Querschnitts B-B,
  • 9 einen Querschnitt entsprechend Schnittlinien B'-B' in 8,
  • 10 eine Schnittansicht wie in 9, jedoch bei einer anderen Ausführungsform,
  • 11 einen Längsschnitt durch den Dachlängsträger entsprechend den Schnittlinien C-C in 4.
  • Entsprechend den 1 bis 4 besteht eine fertige Seitenwand 1 eines nur teilweise gezeigten Fahrzeugs 2, insbesondere eines Personenkraftwagens, aus einer Vielzahl einzelner Komponenten. Die Seitenwand 1 umfasst eine Seiteninnenwand 3 und eine Seitenaußenwand 4. Das Fahrzeug 2 umfasst neben der Seitenwand 1 eine Bodengruppe 5, einen vorderen Dachquerträger 6 und einen hinteren Dachquerträger 7. Selbstverständlich ist das Fahrzeug 2 mit zwei spiegelsymmetrischen Seitenwänden 1 ausgestattet, von denen zur Wahrung der Übersichtlichkeit hier jedoch nur die dem Betrachter zugewandte dargestellt ist.
  • Die Seiteninnenwand 3 ist aus mehreren Komponenten zusammengebaut. Die Seiteninnenwand 3 umfasst einen Dachlängsträger 8, eine A-Säule 9, eine C-Säule 10 und einen Bodenlängsträger 11. Vorzugsweise umfasst die Seiteninnenwand 3 außerdem eine B-Säule 12 sowie einen vorderen oberen Längsträgerabschnitt 13.
  • Der Dachlängsträger 8 ist in Rohrbauweise aus wenigstens einem Hohlprofilkörper zusammengebaut. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind zwei oder mehr Hohlprofilkörper vorgesehen, die zusammen den Dachlängsträger 8 bilden. Beispielsweise handelt es sich um drei Hohlprofilkörper, nämlich um einen der A-Säule 9 zugeordneten A-Säulenabschnitt 14, einen der C-Säule 10 zugeordneten C-Säulenabschnitt 15 und einen einem nicht gezeigten Fahrzeugdach zugeordneten Dachabschnitt 16, der die beiden anderen Abschnitte 14, 15 miteinander verbindet. Die einzelnen Trägerabschnitte 14, 15, 16 sind dabei an Verbindungsstellen (vgl. Pos. 53 in 8 und Pos. 56 in 11) axial ineinander gesteckt und sind in diesen Verbindungsstellen (53, 56) für den Zusammenbau der Seitenwand 1 bzw. der Seiteninnenwand 3 relativ zueinander längsverstellbar. Die einzelnen Trägerabschnitte bzw. Hohlprofilkörper 14 bis 16 können beispielsweise durch dünnwandigen Stahlguss oder durch Innenhochdruckumformung oder auf andere geeignete Weise hergestellt sein.
  • Die A-Säule 9 erstreckt sich zunächst lediglich vom Bodenlängsträger 11 zu einer nicht näher bezeichneten Brüstung des Fahrzeugs 2 und ist erst nach dem Zusammenbau der Seiteninnenwand 3 im Bereich einer in den 5 und 6 gezeigten Windschutzscheibe 17 durch den daran angrenzenden A-Säulenabschnitt 14 des Dachlängsträgers 8 verlängert. Insoweit bildet dieser Trägerabschnitt 14 gleichsam einen Bestandteil der A-Säule 9 des Fahrzeugs 2, nämlich den oberhalb der Brüstung liegenden Teil der A-Säule 9.
  • Analog dazu erstreckt sich der C-Säulenabschnitt 15 des Dachlängsträgers 8 in einem einer hier nicht gezeigten Heckscheibe zugeordneten Abschnitt des Dachlängsträgers 8.
  • Die A-Säule 9 ist gemäß 1 in einen ersten Zustand I aus einem A-Säule-Innenteil 18 und einem A-Säule-Außenteil 19 zusammengebaut. Die A-Säule-Teile 18, 19 sind jeweils in Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut. Beim Zusammenbau der A-Säule 9 kann zusätzlich ein A-Säule-Versteifungselement 20 integriert werden.
  • In entsprechender Weise ist auch der Bodenlängsträger 11 aus einem Bodenlängsträger-Innenteil 21 und einem Bodenlängsträger-Außenteil 22 zusammengebaut, wobei auch die Bodenlängsträger-Teile 21, 22 in Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut sind. Beim Zusammenbauen des Bodenlängsträgers 9 kann in die Bodenlängsträger-Teile 21, 22 ein Bodenverstärkungsträger 23 integriert werden.
  • Beim hier gezeigten Beispiel sind das A-Säule-Innenteil 18 und das Bodenlängsträger-Innenteil 21 zusammengebaut und bilden dadurch eine integrierte Baugruppe. Auf entsprechende Weise bilden auch die Außenteile 19, 22 von A-Säule 9 und Bodenlängsträger 11 eine integrierte Baugruppe.
  • Auch die C-Säule 10 ist aus einem C-Säule-Innenteil 24 und einem C-Säule-Außenteil 25 zusammengebaut. Zusätzlich kann zumindest ein Verbindungsteil 26 vorgesehen sein. Das Verbindungselement 26 bildet beim Zusammenbau der Seiteninnenwand 3 eine Verbindung des Bodenlängsträger-Außenteils 22 mit dem C-Säule-Außenteil 25, und dient außerdem zur Anbindung des C-Säule-Innenteils 24. Auch die Teile 24, 25, 26 der C-Säule 10 sind in Schalenbauweise aus Blechteilen zusammengebaut.
  • Auch der Längsträgerabschnitt 13 ist vorzugsweise in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt.
  • Desweiteren besteht auch die B-Säule 12 aus einem B-Säule-Innenteil 27 und einem B-Säule-Außenteil 28, wobei auch die B-Säule-Teile 27, 28 in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt sind.
  • Eine in 1 wiedergegebene erste Produktionsphase zum Herstellen der Seitenwand 1 bzw. des Fahrzeugs 2 läuft wie folgt ab:
    In einem ersten Zustand I werden die Innenteile 18, 21, 24 von A-Säule 9, Bodenlängsträger 11 und C-Säule 10 mit den zugehörigen Außenteilen 19, 22, 25, 26 verbaut. Dabei wird ein vorderer Endbereich 29 des Dachlängsträgers 8 zwischen Innenteil 18 und Außenteil 19 der A-Säule 9 eingebaut und so in die A-Säule 9 integriert. Gleichzeitig kann dabei das A-Säulen-Verstärkungselement 20 in die A-Säule 9 integriert werden. Mit der Integration der A-Säule 9 aus deren Teilen 18, 19 erfolgt aufgrund der obengenannten Baugruppen gleichzeitig die Integration des Bodenlängsträgers 11 aus dessen Teilen 21, 22, wobei gleichzeitig der Bodenverstärkungsträger 23 integriert wird.
  • Beim Zusammenbau der C-Säule 10 wird ein hinterer Endbereich 30 des Dachlängsträgers 8 in die C-Säule 10 integriert und dabei zwischen deren Innenteil 24 und deren Außenteil 25 eingebaut.
  • Im ersten Zustand I kann außerdem der vordere obere Längsträgerabschnitt 13 an das vom Bodenlängsträger 11 entfernte Ende der A-Säule 9 angebaut und/oder zwischen deren Teile 18, 19 integriert werden.
  • Während des Zusammenbaus der Seiteninnenwand 3 kann noch im ersten Zustand I ein Toleranzausgleich durchgeführt werden, indem der A-Säulenabschnitt 14 des Dachlängsträgers 8 und der C-Säulenabschnitt 15 des Dachlängsträgers 8 relativ zum Dachabschnitt 16 des Dachlängsträgers 8 längsverstellt werden. Nach dieser Justage werden die einzelnen Trägerabschnitt 14 bis 16 aneinander fixiert, insbesondere in den Verbindungsstellen (53, 56) verschweißt oder verlötet.
  • In einem zweiten Zustand II wird hier die Seiteninnenwand 3 mit der B-Säule 12 versehen. Hierzu werden die beiden Teile 27, 28 der B-Säule 12 einenends mit dem Bodenlängsträger 11 und anderenends mit dem Dachlängsträger 8 verbunden. Hierzu können am Bodenlängsträger 11 Flansche 31 vorbereitet sein. In entsprechender Weise kann auch der Dachlängsträger 8 in einem für die Anbindung der B-Säule 12 vorgesehen Bereich entsprechend ausgeformt sein.
  • Anschließend liegt ein dritter Zustand III vor, in dem die Seiteninnenwand 3 fertig gestellt ist. Die Seiteninnenwand 3 bildet im fertiggestellten Zustand einen steifen, in sich geschlossenen Tragrahmen, der für eine Aussteifung einer Fahrgastzelle des Fahrzeugs 2 sorgt. Zur Erzielung einer hohen Steifigkeit trägt dabei die Integration des Dachlängsträgers 8 an dessen Endbereichen 29, 30 in die A-Säule 9 und in die C-Säule 10 bei. Wichtig für die Übertragung von Kräften und Momenten ist dabei die Anordnung des Dachlängsträgers 8 an seinen Endbereichen 29, 30 zwischen den Innenteilen 18, 24 und den Außenteilen 19, 25 der A-Säule 9 und der C-Säule 10. Auch die B-Säule 12 ist vorzugsweise so am Dachlängsträger 8 angebracht, dass die beiden Teile 27, 28 der B-Säule 12 den Dachlängsträger 8 umgreifen, um so einen besonders steifen Verbindungsknoten auszubilden.
  • Entsprechend der in 2 gezeigten zweiten Phase der Seitenwandherstellung wird in einem ersten Zustand I die fertige Seiteninnenwand 3 an die Bodenbaugruppe 5 angebaut. Diese Bodenbaugruppe 5 besteht üblicherweise aus einer Vielzahl einzelner Blechteile und ist bevorzugt in Schalenbauweise hergestellt, wobei insbesondere auch die Integration von Hohlprofilkörpern als Längsträger oder Querträger möglich ist. In diesem ersten Zustand I werden außerdem die Dachquerträger 6, 7 an die Seiteninnenwand 3 angebaut. Dabei wird der vordere Dachquerträger 6 an den Dachlängsträger 8, vorzugsweise an dessen A-Säulenabschnitt 14 angebaut. Hierzu kann der Dachlängsträger 8 an der für den Anbau des vorderen Dachquerträgers 6 vorgesehenen Stelle entsprechend ausgeformt sein, um die Anbindung des vorderen Dachquerträgers 6 zu erleichtern.
  • Der hintere Dachquerträger 7 wird an die C-Säule 10 angebaut. Vorzugsweise weist diese hierzu einen entsprechenden Flansch 32 auf.
  • Die beiden Dachquerträger 6, 7 sind vorzugsweise in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt.
  • In einem zweiten Zustand II der zweiten Herstellungsphase ist ein Karosserierohbau 33 des Fahrzeugs 2 bezüglich der Seitenwände 1 komplettiert. Dabei ist klar, dass im ersten Zustand I dieser zweiten Herstellungsphase auch die andere, nicht gezeigte Seiteninnenwand 3 an die Bodenbaugruppe 5 und an die Dachquerträger 6, 7 angebaut wird.
  • Entsprechend einer in 3 wiedergegebenen dritten Herstellungsphase wird die Seitenwand 1 fertiggestellt. In einem ersten Zustand I wird hierbei die Seitenaußenwand 4 an die in den Karosserierohbau 33 integrierte Seiteninnenwand 3 angebaut. Die Seitenaußenwand 4 ist dabei wieder in Schalenbauweise aus mehreren Blechteilen zusammengebaut. Insbesondere ist die Seitenaußenwand 4 als Seitenwandbeplankung ausgestal tet und besteht somit aus den die Außenhaut des Fahrzeugs 2 bildenden Blechen. Die Seitenaußenwand 4 umfasst bei dem hier gezeigten Beispiel somit eine A-Säulenbeplankung 34, die sich entlang der A-Säule 9 und entlang des A-Säulenabschnitts 14 des Dachlängsträgers 8 erstreckt. Desweiteren ist eine B-Säulen-Beplankung 35 vorgesehen, die sich entlang der B-Säule 12 erstreckt. Eine C-Säulen-Beplankung 36 erstreckt sich entlang der C-Säule 10 sowie entlang des C-Säulenabschnitts 15 des Dachlängsträgers 8. Außerdem ist eine Dachlängsträger-Beplankung 37 vorgesehen, die sich entlang des Dachlängsträger 8 bzw. entlang des Dachabschnitts 16 erstreckt, sowie eine Bodenlängsträgerbeplankung 38, die sich entlang des Bodenlängsträgers 11 erstreckt.
  • Im zweiten Zustand II ist die Seitenwand 1 komplettiert und eine Karosserie 39 des Fahrzeugs 2 bezüglich der Seitenwände 1 komplettiert. Die Karosserie 39 geht dabei aus dem Karosserierohbau 33 hervor, bei dem die jeweilige Seiteninnenwand 33 durch die zugehörige Seitenaußenwand 4 komplettiert ist.
  • Beim Zusammenbau der Seitenwand 1 kommen unterschiedliche Fügetechniken zum Einsatz. Unterschieden werden dabei einseitige Fügetechniken und zweiseitige Fügetechniken. Bei einer einseitigen Fügetechnik werden die beiden miteinander zu verbindenden, also zu fügenden Komponenten mit einem entsprechenden Fügewerkzeug nur von einer Seite angefahren. Einseitige Fügetechniken sind beispielsweise Schweißen, Löten. Eine zweiseitige Fügetechnik charakterisiert sich dadurch, dass das jeweilige Fügewerkzeug an zwei gegenüberliegenden Seiten die zu fügenden bzw. aneinander zu befestigenden Komponenten anfährt. Zweiseitige Fügetechniken sind beispielsweise Punktschweißen, Stanznieten. Beim Verbinden der in Schalenbauweise hergestellten Komponenten untereinander werden zweiseitige Fügetechniken bevorzugt. Beim Verbinden der Hohlprofilkörper 14, 15, 16 des Dachlängsträgers 8 werden einseitige Fügetechniken eingesetzt. Beim Verbinden der in Schalenbauweise hergestellten Komponenten mit dem Dachlängsträger 8 kommen einseitige Fügetechniken zum Einsatz. Sofern der Dachlängsträger 8 an den für die Anbindung der anderen Komponenten mit entsprechenden Flanschabschnitten oder der gleichen ausgestattet ist, können auch zweiseitige Fügetechniken zur Anwendung kommen.
  • 4 zeigt die fertige Seitenwand 1 bzw. die bezüglich der Seitenwand 1 fertiggestellte Fahrzeugkarosserie 39. Die Darstellung gemäß 4 entspricht der Darstellung im zweiten Zustand II gemäß 3.
  • Der in 5 und 6 gezeigte Teil der A-Säule 9 streckt sich oberhalb der Brüstung und ist daher durch den an die A-Säule 9 angeschlossenen Abschnitt 14 des Dachlängsträgers 8 und der zugehörigen Beplankung 34 der Seitenaußenwand 4 gebildet.
  • Dementsprechend umfasst die A-Säule 9 einen als Hohlprofil ausgestalteten Trägerabschnitt 14, nämlich den A-Säulenabschnitt 14 des Dachlängsträgers 8, sowie eine Säulenbeplankung 34, nämlich die A-Säulen-Beplankung 34 der Seitenaußenwand 4. Diese Säulenbeplankung 34 weist zumindest ein erstes Blechteil 40 auf, das mit einem ersten Randflansch 41 ausgestattet ist. Über diesen ersten Randflansch 41 ist das erste Blechteil 40 am Trägerabschnitt 14 befestigt.
  • Der Trägerabschnitt 14 weist zumindest in einem seitlich an die Windschutzscheibe 17 angrenzenden Längsbereich in seinem Profil eine Stufe 42 auf. Diese Stufe 42 ist dabei so geformt, dass sie für die Windschutzscheibe 17 eine zweiseitige Randeinfassung bildet. Die Stufe 42 weist dementsprechend einen ersten Stufenabschnitt 43, der einer Scheibenfläche 44 der Windschutzscheibe 17 zugeordnet ist, sowie einen zweiten Stufenabschnitt 45 auf, der einem Seitenrand 46 der Windschutzscheibe 17 zugeordnet ist. Die beiden Stufenabschnitte 43, 45 sind zueinander im Wesentlichen um 90° +/– 15° zueinander geneigt.
  • Der erste Randflansch 41 ist nun zwischen der Windschutzscheibe 17 und dem Trägerabschnitt 14 an der Stufe 42 befestigt. Vorzugsweise ist der erste Randflansch 41 wie hier am ersten Stufenabschnitt 41 befestigt. Somit befindet sich der erste Randflansch 41 zwischen der Scheibenfläche 44 und dem ersten Stufenabschnitt 43. Das erste Blechteil 40 erstreckt sich ausgehend vom ersten Randflansch 41 dann quasi parallel zur Stufe 42 auch zwischen dem Scheibenrand 46 und dem zweiten Stufenabschnitt 45 hindurch.
  • Der erste Randflansch 41 ist mittels einer einseitigen Fügetechnik an der Stufe 42 befestigt. Die einseitige Fügetechnik ist hier durch einen Pfeil 47 symbolisiert, der die Anfahrrichtung eines entsprechenden Fügewerkzeugs andeutet.
  • Entsprechend 5 kann die Säulenbeplankung 34 ein zweites Blechteil 48 aufweisen, das ebenfalls am Trägerabschnitt 14 befestigt ist. Hierbei kommt wieder eine einseitige Fügetechnik 47 zur Anwendung. Das erste Blechteil 40 weist an seinem vom ersten Randflansch 41 entfernten Ende einen zweiten Randflansch 49 auf, der bei der Ausführungsform gemäß 5 am zweiten Blechteil 48 befestigt ist. Hierbei kann eine zweiseitige Fügetechnik zur Anwendung kommen, die hier durch einen Doppelpfeil 50 symbolisiert ist, der die Anfahrrichtungen eines Fügewerkzeugs sowie eines dazu komplementären Gegenwerkzeugs andeutet.
  • Das erste Blechteil 40 kann zwischen seinen Randflanschen 41, 49 außerdem am Trägerabschnitt 14 abgestützt sein. Beispiels weise liegt das erste Blechteil 40 in einem an den zweiten Randflansch 49 angrenzenden Abschnitt bei 51 am Trägerabschnitt 14 an.
  • Bei der in 5 gezeigten Ausführungsform kann der den Trägerabschnitt 14 bildende Hohlprofilkörper mittels Innenhochdruckumformung hergestellt sein. Im Unterschied dazu kann der Hohlkörper des in 6 gezeigten Trägerabschnitts 14 ein Gussteil sein. An einem solchen Gussteil kann im Profil ein Längssteg 52 angeformt sein. Bei dieser Ausführungsform kann der zweite Randflansch 49 des ersten Blechteils 40 direkt an diesem Längssteg 52 befestigt sein, vorzugsweise mittels zweiseitiger Fügetechnik 50.
  • Der Längssteg 52 ist im Profil des Trägerabschnitts 14 bezüglich der Stufe 42 im Wesentlichen diametral gegenüberliegend angeordnet. Ebenso ist das zweite Blechteil 48 bezüglich der Stufe 42 diametral gegenüberliegend am Trägerabschnitt 14 angeordnet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die der Umgebung ausgesetzte Außenhaut der A-Säule 9 ausschließlich durch das erste Blechteil 40 der Säulenbeplankung 34 gebildet ist.
  • Entsprechend den 7 und 8 sind der A-Säulenabschnitt 14 und der Dachabschnitt 16 des Dachlängsträgers 8 im Bereich einer ersten Verbindungsstelle 53 ineinander gesteckt und dadurch insbesondere für die Montage der Seiteninnenwand 3 zueinander in ihrer Längsrichtung verstellbar. Nach der Justage der Seiteninnenwand 3 können die beiden Trägerabschnitt 14, 16 im Bereich der ersten Verbindungsstelle 53 mittels einseitiger Fügetechnik 47 aneinander fixiert werden. Anschließend wird die jeweilige Beplankung 34, 37 bzw. die Seitenaußenwand 4 ebenfalls mittels einseitiger Fügetechnik 47 und/oder mit tels zweiseitiger Fügetechnik 50 an den Trägerabschnitten 14, 16 bzw. am Dachlängsträger 8 befestigt.
  • Entsprechend den 9 und 10 kann der Dachlängsträger 8, beispielsweise im Dachabschnitt 16, einen Längsabschnitt aufweisen, der mit einer Mulde 54 versehen ist. In einer solchen Mulde 54 lassen sich unterschiedliche Komponenten im Dachlängsträger 8 unterbringen. Beispielsweise ein Handgriff oder ein Seitenairbag. Bei der in 9 gezeigten Ausführungsform ist der Dachlängsträger 8, also hier dessen Dachabschnitt 16 im Bereich der Mulde 54 doppelwandig ausgestaltet. Hierdurch kann trotz der Mulde 54 eine hinreichende Steifigkeit für den Dachlängsträger 8 gewährleistet werden. Eine derartige Ausführungsform lässt sich beispielsweise mittels eines geeigneten Umformverfahrens, beispielsweise mittels eines hydraulischen Umformverfahrens, herstellen.
  • Bei der in 10 gezeigten Ausführungsform weist der Dachlängsträger 8 bzw. dessen Dachabschnitt 16 im Bereich der Mulde 54 zumindest einen Quersteg 55 auf. Beispielsweise können zwei Querstege 55 vorgesehen sein, welche die Mulde 54 in Längsrichtung begrenzen. Ebenso kann ein Quersteg 55 in der Mulde 54 angeordnet sein, um die Mulde 54 so zu teilen. Mit Hilfe eines oder mehrerer solcher Querstege 55 kann der Dachlängsträger 8 im Bereich der Mulde 54 ausgesteift werden.
  • 11 zeigt analog zu 8 den Bereich einer zweiten Verbindungsstelle 56, in welcher der C-Säulenabschnitt 15 und der Dachabschnitt 16 ineinander gesteckt sind, um für die Justierung im Rahmen des Zusammenbaus der Seiteninnenwand 3 eine Längsjustage zwischen den beiden Trägerabschnitt 15, 16 zu ermöglichen.

Claims (10)

  1. A-Säule für ein Kraftfahrzeug, insbesondere Personenkraftwagen, – mit einem als Hohlprofil ausgestalteten Trägerabschnitt (14), – mit einer Säulenbeplankung (34), die wenigstens ein erstes Blechteil (40) aufweist, – wobei das erste Blechteil (40) einen ersten Randflansch (41) aufweist, über den es am Trägerabschnitt (14) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, – dass der Trägerabschnitt (14) im Profil eines Stufe (42) aufweist, die eine zweiseitige Randeinfassung für eine Windschutzscheibe (17) bildet, – dass der erste Randflansch (41) zwischen Windschutzscheibe (17) und Trägerabschnitt (14) an der Stufe (42) befestigt ist.
  2. A-Säule nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – der erste Randflansch (41) ist an einem einer Scheibenfläche (44) der Windschutzscheibe (17) zugeordneten ersten Stufenabschnitt (43) der Stufe (42) befestigt; – der erste Randflansch (41) ist mittels einseitiger Fügetechnik (47) an der Stufe (42) befestigt; – das erste Blechteil (40) weist einen zweiten Randflansch (49) auf; – das erste Blechteil (40) liegt in einem an den zweiten Randflansch (49) angrenzenden Abschnitt am Trägerabschnitt (14) an.
  3. A-Säule nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – der Trägerabschnitt (14) weist im Profil einen Längssteg (52) auf, der an einer von der Stufe (42) abgewandten Seite vom Trägerabschnitt (14) absteht; – der zweite Randflansch (49) ist am Längssteg (52) befestigt; – der zweite Randflansch (49) ist mittels zweiseitiger Fügetechnik (50) am Längssteg (52) befestigt.
  4. A-Säule nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – die Säulenbeplankung (34) weist ein zweites Blechteil (48) auf, das am Trägerabschnitt (14) befestigt ist; – das zweite Blechteil (48) ist mittels einseitiger Fügetechnik (47) am Trägerabschnitt (14) befestigt; – der zweite Randflansch (49) ist am zweiten Blechteil (48) befestigt; – der zweite Randflansch (49) ist mittels zweiseitiger Fügetechnik (50) am zweiten Blechteil (48) befestigt.
  5. Verfahren zum Zusammenbauen einer Seitenwand (1) eines Fahrzeugs (2), insbesondere eines Personenkraftwagens, – bei dem in Schalenbauweise aus Blechteilen zumindest folgende Komponenten hergestellt werden: ein Bodenlängsträger-Innenteil (21), ein Bodenlängsträger-Außenteil (22), ein A-Säule-Innenteil (18), ein A-Säule-Außenteil (19), ein C-Säule-Innenteil (24), ein C-Säule-Außenteil (25), – bei dem in Rohrbauweise aus wenigstens einem Hohlprofilkörper (14, 15, 16) zumindest ein Dachlängsträger (8) hergestellt wird, – bei dem aus den Innenteilen (18, 21, 24), den Außenteilen (19, 22, 25) und dem Dachlängsträger (8) eine Seiteninnenwand (3) zusammengebaut wird, indem ein vorderer Endbereich (29) des Dachlängsträgers (8) zwischen A-Säule-Innenteil (18) und A-Säule-Außenteil (19) integriert wird und ein hinterer Endbereich (30) des Dachlängsträgers (8) zwischen C-Säule-Innenteil (24) und C-Säule-Außenteil (25) integriert wird, – bei dem eine in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellte Seitenaußenwand (4) an die Seiteninnenwand (3) angebaut wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – die Seiteninnenwand (3) wird an eine Bodenbaugruppe (5) des Fahrzeugs (2) angebaut; – ein vorderer Dachquerträger (6), der in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt ist, wird an den Dachlängsträger (8) angebaut; – ein hinterer Dachquerträger (7), der in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt ist, wird an die C-Säule (10) angebaut.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – das A-Säule-Innenteil (18) und das Bodenlängsträger-Innenteil (21) werden vor dem Zusammenbau der Seiteninnenwand (3) zu einer integralen Baugruppe zusammengebaut; – das A-Säule-Außenteil (19) und das Bodenlängsträger-Außenteil (22) werden vor dem Zusammenbau der Seiteninnenwand (3) zu einer integralen Baugruppe zusammengebaut; – beim Zusammenbau der Seitenwand (3) wird ein Bodenverstärkungsträger (23) zwischen dem Bodenlängsträger-Innenteil (21) und dem Bodenlängsträger-Außenteil (22) integriert; – beim Zusammenbau der Seiteninnenwand (3) werden in diese ein B-Säule-Innenteil (27), das in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt ist, und ein B-Säule-Außenteil (28), das in Schalenbauweise aus Blechteilen hergestellt ist, integriert, indem die B-Säule-Teile (27, 28) einenends am Dachlängsträger (8) und anderenends am Bodenlängsträgers (11) befestigt werden; – beim Zusammenbau der Seiteninnenwand (3) wird diese mit einem vorderen oberen Längsträgerabschnitt (13) versehen, indem der Längsträgerabschnitt (13) mit einem Endbereich an die A-Säule (9) angebaut oder zwischen A-Säule-Innenteil (18) und A-Säule-Außenteil (19) integriert wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – die Seitenaußenwand (4) ist als Seitenwandbeplankung ausgestaltet; – die Seitenaußenwand (4) umfasst wenigstens eine der folgenden Komponenten: A-Säulen-Beplankung (34), B-Säulen-Beplankung (35), C-Säulen-Beplankung (36), Dachlängsträger-Beplankung (37), Bodenlängsträger-Beplankung (38).
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – der Dachlängsträger (8) wird aus wenigstens zwei Hohlprofilkörpern (14, 15, 16) zusammengebaut; – benachbarte Hohlprofilkörper (14, 15, 16) werden zum Zusammenbauen des Dachlängsträgers (8) an einer Verbindungsstelle (53, 56) ineinander gesteckt; – die Hohlprofilkörper (14, 15, 16) sind beim Zusammenbauen der Seiteninnenwand (3) relativ zueinander längsverstellbar; – beim Zusammenbauen der Innenseitenwand (3) wird ein Längentoleranzausgleich durch Längsverstellen der Hohlprofilkörper (14, 15, 16) relativ zueinander durchgeführt; – nach dem Längentoleranzausgleich werden die Hohlprofilkörper (14, 15, 16) aneinander fixiert.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 9, gekennzeichnet durch wenigstens eines der folgenden Merkmale: – ein Hohlprofilkörper des Dachlängsträgers (8), der die A-Säule (9) verlängert, wird in einem einer Windschutzscheibe (17) zugeordneten Abschnitt (14) im Profil mit einer Stufe (42) versehen, die eine zweiseitige Randeinfassung für die Windschutzscheibe (17) bildet; – ein diesem Trägerabschnitt (14) zugeordneter Abschnitt (34) der Seitenaußenwand (4) weist ein erstes Blechteil (40) auf, das einen ersten Randflansch (41) aufweist, der zwischen Windschutzscheibe (17) und Trägerabschnitt (14) an der Stufe (42) befestigt wird.
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