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DE102005039256B4 - Fahrzeugsitz - Google Patents

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60N2/58Seat coverings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/18Anchoring devices
    • B60R22/26Anchoring devices secured to the seat

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Abstract

Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem Sitzteil mit Sitzpolster und Polsterbezug und mit einem Gurtschloss für einen Sicherheitsgurt, das in einer Ausnehmung des Sitzpolsters angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausnehmung eine das Gurtschloss aufnehmende Zentrierkappe (10) angeordnet ist, die einen Kappenboden (12) mit wenigstens einem Durchbruch (20, 20.1, 20.2) für die Gurtzunge (25) und für ein Betätigungselement (26) der Gurtschlossentriegelung sowie einen Kappenmantel (14) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei Fahrzeugsitzen, die mit einem Sicherheitsgurt der oben genannten Art ausgestattet sind, liegt das Gurtschloss bei Nichtgebrauch häufig in störender Weise lose auf der Sitzfläche. Die Anordnung der Schnittstelle Gurtschloss-Bezug wirkt daher optisch sehr störend.
  • Durch die DE 40 09 645 C2 ist eine Gurtschlossaufnahme im Sitzkissen eines Kraftwagen-Rücksitzes bekannt, die aus einer polsterseitigen Vertiefung besteht, an deren vorderen Begrenzungswand in der Nichtgebrauchsstellung des Gurtschlosses dessen mit einem Einführtrichter für eine Gurtzunge versehene Einsteckseite anliegt. Das Gurtschloss ist über ein dieses federnd beaufschlagende Stahlseil mit der Karoserie verbunden. Zumindest der Übergangsbereich der Einsteckseite zur Oberseite des Gurtschlosses ist wenigstens in Fingerbreite im Bereich des Einführtrichters abgerundet oder abgeschrägt ausgebildet. Die federnde Vorspannung der Stahlseile drückt die Einsteckseite des Gurtschlosses in dessen Nichtgebrauchsstellung gegen die vordere Begrenzungswand der Vertiefung. Hierdurch soll erreicht werden, dass ein in der Nichtgebrauchsstellung von einer Vertiefung im Sitzkissen ohne besondere Hilfsmittel aufgenommenes Gurtschloss im Bedarfsfalle im Zuge einer einfach durchführbaren Schwenkbewegung in seine Gebrauchstellung überführbar ist.
  • Durch die DE 200 01 009 U1 ist ein Kraftfahrzeugsitz mit einer Rückenlehne, einem Sitzteil und einem Sicherheitsgurt bekannt, wobei zwischen der Rückenlehne und dem Sitzteil ein Spalt vorhanden ist, und der Sicherheitsgurt mindestens auf einer Sitzseite ein über ein Gurtband mit dem Chassis verbundenes Gurtschloss aufweist. Im Spalt zwischen der Rückenlehne und des Sitzteils ist ein Ablagefach für das wenigstens eine Gurtschloss angeordnet. Das Ablagefach weist Klemm- oder Steckmittel zum Festlegen des wenigstens einen Gurtschlosses auf. Das Ablagefach ist durch eine Kappe verschließbar. Durch diese Ausbildung soll eine Unterbringungsmöglichkeit für das Gurtschloss bei Nichtgebrauch zur Verfügung gestellt werden.
  • Aus der DE 27 54 481 A1 ist ein Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem Sitzteil mit Sitzpolster und Polsterbezug und mit einem Gurtschloss für einen Sicherheitsgurt, das in einer Ausnehmung des Sitzpolsters angeordnet ist, bekannt, bei der das Gurtschloss mit einem Einführungstrichter aus nachgiebigem Werkstoff kombiniert ist, der seinerseits mit dem Bezugsstoff der Oberfläche des Sitzteiles verbunden und derart eingerichtet ist, dass er den Ein- und Ausfederbewegungen der Sitzteiloberfläche unter dem Einfluss des Körpergewichtes einer angeschnallten Person und der Fahr-, Flug- oder dergleichen Bewegungen folgt, wobei das Gurtschloss mit einem durch den Einführungstrichter wirksamen Auslöser entriegelbar ausgebildet ist. Zweck dieser Ausbildung ist es, die Bequemlichkeit des Sitzens sowie das äußere Erscheinungsbild des Sitzes nicht zu beeinträchtigen und zugleich die Handhabbarkeit des Sicherheitsgurtes zu erhalten.
  • Die DE 36 29 284 C1 offenbart einen Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem Sitzteil mit Sitzpolster und Polsterbezug und mit einem Gurtschloss für einen Sicherheitsgurt, das in einer Ausnehmung des Sitzpolsters angeordnet ist. Zur Erzielung einer ausreichenden Bewegungsmöglichkeit des Gurtschlosses in Richtung Sitztiefe und Sitzbreite ist in einer Polsterausnehmung ein formsteifes Gehäuse eingesetzt, das das Gurtschloss aufnimmt. Das Gehäuse ist zur Sitzoberfläche hin offen, wobei die Öffnungsweite in Sitzbreite und Sitztiefe gesehen wesentlich größer ist als die entsprechenden Abmessungen des Gurtschlosses. Das Gurtschloss selbst wird von einem Halter aufgenommen, der im Gehäuse verschiebbar und/oder verschwenkbar gelagert ist. Die Gehäuseöffnung ist in jeder Lage des Halters von einer Abdeckung verschlossen. Durch diese Ausbildung soll ermöglicht werden, dass zur wechselseitigen Benutzung durch zwei oder drei Frontsitzpassagiere die Gurtschlösser maximal verschiebbar sind und somit in jedem Benutzungsfall einen knickfreien Verlauf der angelegten Gurte gewährleisten.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Anordnung der Schnittstelle Gurtschloss-Bezug so auszubilden, dass das Gurtschloss bei Nichtgebrauch nicht auf dem Sitzteil liegt und dass insgesamt ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild erreicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird ein Sitzbezug mit integrierter Gurtzungenöffnung und Gurtschlossentriegelung geschaffen. Bei Nichtgebrauch des Sicherheitsgurtes liegen keine störenden Teile des Gurtschlosses auf dem Rücksitz und es entsteht ein sehr ansprechendes optisches Erscheinungsbild.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert werden.
  • Es zeigt:
  • 1 einen Schnitt durch eine Anordnung einer erfindungsgemäß ausgebildeten Schnittstelle Gurtschloss-Bezug/Sitzpolster,
  • 2 eine bei der Anordnung nach 1 verwendete Zentrierkappe in perspektivischer Darstellung,
  • 3 einen Schnitt durch die Zentrierkappe nach 2,
  • 4 einen Schnitt durch eine Anordnung nach 1 mit dargestellter Gurtzunge,
  • 5 einen Schnitt durch eine alternative Ausbildung der Anordnung nach 1,
  • 6 eine alternative Ausbildung eines Betätigungselements für eine Gurtschlossentriegelung,
  • 7 eine weitere Ausbildung eines Betätigungselements für eine Gurtschlossentriegelung und
  • 8 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Anordnung und Ausbildung mehrerer Schnittstellen Gurtschloss-Bezug/Sitzpolster.
  • Gleiche und einander entsprechende Bauteile sind in den Figuren der Zeichnung mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Zeichnung zeigt eine Schnittstelle 2 zwischen einem Gurtschloss 4 eines Sicherheitsgurtes und einem Bezug 6 und einem Sitzpolster 8 (1, 4, 5, 6, 8).
  • Das Gurtschloss 4 befindet sich in einer Zentrierkappe 10 mit einem Kappenboden 12 und einem Kappenmantel 14, der aus mehreren Zentrierstäben 16 besteht und einen Aufnahmeraum 18 für das Gurtschloss 4 bildet.
  • Der Kappenboden 12 weist einen Durchbruch 20 für eine Gurtzungenöffnung und eine Gurtentriegelung auf (vgl. 2, 3). Der unterseitige Randbereich 22 des Durchbruchs 20 bildet eine Anschlagfläche für das Gurtschloss 4 (vgl. 1, 3, 4) zur Begrenzung der Gurtschlossposition nach außen und zur Verhinderung von Randabdrücken im Bezug 6.
  • Im Bezug 6 ist ein mit dem Durchbruch 20 ausgerichtetes Langloch 24 ausgebildet, dessen Lochrand den verbleibenden Teil des Kappenbodens 12 abdeckt.
  • Der Kappenboden 12 kann auch separate Durchbrüche 20.1, 20.2, einen Durchbruch 20.1 für eine Gurtzunge 25 (nur in 4 dargestellt) des Sicherheitsgurtes und einen Durchbruch 20.2 für ein Betätigungselement 26 der Gurtschlossentriegelung aufweisen. Der Bezug 6 weist dann entsprechend zwei den Durchbrüchen 20.1 und 20.2 zugeordnete Langlöcher 24.1, 24.2 auf, vgl. 5.
  • Der Rand der Langlöcher 24, 24.1, 24.2 des Bezugs 6 ist vorzugsweise mit einer Kettelung, Biese, Naht oder Kordelung 28 versehen, wie dies in der 5 für das Gurtzungen-Langloch 24.1 und in der 1 schematisch dargestellt ist.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform kann der Bezug 6 die Durchbrüche 20, 20.2 für das Betätigungselement 26 der Gurtschlossverriegelung abdecken; es verbleibt dann nur noch der Durchbruch bzw. Schlitz 20.1 für die Gurtzunge 25. In diesem Falle weist der Bezug 6 vorzugsweise an der Stelle des Betätigungselementes 26 der Gurtschlossentriegelung außenseitig eine auf das Betätigungselement 26 hinweisende Markierung oder Prägung 30 auf, vgl. 6, 8. Das Betätigungselement 26 kann auch als zweiteiliges Druckelement in den Bezug 6 integriert sein, wie dies in der 6 schematisch dargestellt ist. Das Betätigungselement 26 kann auch als Teil 32 des Kappenbodens 12 der Zentrierkappe 10 ausgebildet sein und bspw. mittels Filmscharnier 34 mit dem Rand des Durchbruches 20 verbunden sein, vgl. 7.
  • In der 8 bezeichnet die Ziff. 36 einen Teil einer Rückenlehne.
  • Die Zentrierkappe 10 ist vorzugsweise in den Schaum des Sitzpolsters 8 oberflächenbündig eingeschäumt.
  • 2
    Schnittstelle
    4
    Gurtschloss
    6
    Bezug
    8
    Sitzpolster
    10
    Zentrierkappe
    12
    Kappenboden
    14
    Kappenmantel
    16
    Zentrierstäbe
    18
    Aufnahmeraum
    20
    Durchbruch
    20.1
    Durchbruch
    20.2
    Durchbruch
    22
    Randbereich
    24
    Langloch
    24.1
    Langloch
    24.2
    Langloch
    25
    Gurtzunge
    26
    Betätigungselement
    28
    Kettelung, Biese, Kordelung, Naht
    30
    Markierung, Prägung
    32
    Teil
    34
    Filmscharnier
    36
    Teil der Rückenlehne

Claims (11)

  1. Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem Sitzteil mit Sitzpolster und Polsterbezug und mit einem Gurtschloss für einen Sicherheitsgurt, das in einer Ausnehmung des Sitzpolsters angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausnehmung eine das Gurtschloss aufnehmende Zentrierkappe (10) angeordnet ist, die einen Kappenboden (12) mit wenigstens einem Durchbruch (20, 20.1, 20.2) für die Gurtzunge (25) und für ein Betätigungselement (26) der Gurtschlossentriegelung sowie einen Kappenmantel (14) aufweist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kappenmantel (14) aus mehreren Zentrierstegen (16) besteht, die einen Aufnahmeraum (18) für das Gurtschloss bilden.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der unterseitige Randbereich (22) des Durchbruchs (20) einen Anschlag für das Gurtschloss (4) bildet.
  4. Fahrzeugsitz nach einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kappenboden (12) zwei getrennte Durchbruche aufweist, einen Durchbruch (20.1) für die Gurtzunge (25) und einen Durchbruch (20.2) für das Betätigungselement (26) der Gurtschlossentriegelung.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Polsterbezug (6) den Durchbrüchen (20, 20.1, 20.2) zugeordnete Langlöcher bzw. Öffnungen (24, 24.1, 24.2) aufweist.
  6. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand der Öffnungen (24, 24.1, 24.2) des Bezugs (6) eine Kettelung, Biese, Naht oder Kordelung (28) aufweist.
  7. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (20.2) der Zentrierkappe (10) für das Betätigungselement (26) der Gurtschlossentriegelung unter dem Bezug (6) angeordnet ist oder in den Bezug (6) integriert ist.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (6) an der Stelle des Betätigungselements (26) der Gurtschlossentriegelung außenseitig eine auf das Betätigungselement (26) hinweisende Markierung oder Prägung (30) aufweist.
  9. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentrierkappe (10) in den Sitzpolsterschaum oberflächenbündig eingeschäumt ist.
  10. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (26) als Teil (32) des Kappenbodens (12) der Zentrierkappe (10) ausgebildet ist.
  11. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das als Betätigungselement (26) ausgebildete Teil (32) des Kappenbodens (12) der Zentrierkappe (10) mittels Filmscharnier (34) mit dem Rand des Durchbruchs (20, 20.2) verbunden ist.
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