DE102005039140A1 - Transport-Geschirrspülmaschine - Google Patents
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Abstract
Transport-Geschirrspülmaschine, enthaltend eine Aufbereitungseinrichtung (70) zur Aufbereitung von versprühter Klarspülflüssigkeit bzw. Nachwaschflüssigkeit, so dass die aufbereitete Klarspülflüssigkeit bzw. Nachwaschflüssigkeit in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität hat und erneut als Klarspülflüssigkeit verwendbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Transport-Geschirrspülmaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Transport-Geschirrspülmaschinen können Korbtransportspülmaschinen (rack conveyor ware washers) oder Bandtransportspülmaschinen (flight-type ware washers) sein.
- Transport-Geschirrspülmaschinen sind beispielsweise aus den
US 3,789,860 ,US 4,231,806 ,DE 196 44 438 C2 undDE 198 29 650 C2 bekannt. - Bei Transport-Geschirrspülmaschinen tragen im Wesentlichen zwei Faktoren zum Gesamtwasserverbrauch bei. Dies ist die Erstbefüllung der Transport-Geschirrspülmaschine mit Frischwasser in alle Tanks und der Verbrauch von Frischwasser für die Klarspülung (final rinse) während des Betriebes der Transport-Geschirrspülmaschine. Die für die Klarspülung (final rinse) verwendete Klarspülflüssigkeit (final rinse liquid) muss in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität haben. Dieses Trinkwasser wird beim Stand der Technik von der Gebäude-Wasserversorgung bezogen und vollständig verbraucht.
- Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Möglichkeit zu schaffen, durch welche der Frischwasserbedarf reduziert werden kann.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale jeweils von Anspruch 1 und Anspruch 2 gelöst.
- Durch die Erfindung wird eine wesentliche Menge an Frischwasser eingespart.
- Die Erfindung besteht darin, versprühte Klarspülflüssigkeit oder Nachwaschflüssigkeit so aufzubereiten, dass sie entweder in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität hat oder dem Trinkwasser, welches der gebäudeseitigen Wasserversorgung entnommen wird, in einem solchen Verhältnis beigemischt werden kann, dass das resultierende Wassergemisch Trinkwasserqualität in mikrobiologischer Hinsicht hat. Die Aufbereitung der versprühten Klarspülflüssigkeit oder Nachwaschflüssigkeit erfolgt vorzugsweise mit Hilfe eines Mikrofiltrationssystems oder eines Ultrafiltrationssystems. Die Hygiene wird durch die Zugabe von Ozon als Desinfektionskomponente sichergestellt, falls dies im Bedarfsfall zusätzlich zur Filtration erforderlich ist.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
- Der wesentliche Unterschied zwischen einer Mikrofiltration und einer Ultrafiltration liegt in den verschiedenen Porengrößen und unterschiedlichen Strukturen der Mikrofiltrationselemente und der Ultrafiltrationselemente, welches vorzugsweise Membranen sind. Wenn sie eine Porengröße von kleiner als 0,1 μm haben, wird die Filtration als Ultrafiltration bezeichnet, während eine Filtration bei einer Porengröße von größer als 0,1 μm bis 100 μm als Mikrofiltration bezeichnet wird.
- Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
-
1 schematisch in Seitenansicht einen Ausschnitt aus einer Transport-Geschirrspülmaschine nach der Erfindung, -
2 eine zweite Ausführungsform nach der Erfindung schematisch in Seitenansicht, -
3 eine dritte Ausführungsform nach der Erfindung schematisch in Seitenansicht, -
4 eine vierte Ausführungsform nach der Erfindung schematisch in Seitenansicht, -
5 schematisch eine erste Ausführungsform einer Ozonzugabeeinrichtung, -
6 eine weitere Ausführungsform einer Ozonzugabeeinrichtung, -
7 eine nochmals weitere Ausführungsform einer Ozonzufuhreinrichtung. - Eine Aufbereitungseinrichtung nach der Erfindung kann in die Transport-Geschirrspülmaschine integriert sein oder and die Transport-Geschirrspülmaschine angeschlossen und getrennt von ihr angeordnet sein.
- Die in den Zeichnungen gezeigten Transport-Geschirrspülmaschinen nach der Erfindung können Korbtransportspülmaschinen (rack conveyor ware washers) oder Bandtransportspülmaschinen (flight-type ware washers) sein.
- Die Transport-Geschirrspülmaschinen enthalten gemäß den Zeichnungen jeweils mindestens eine Waschzone (wash zone), wovon beispielsweise zwei Waschzonen
3 und5 dargestellt sind, und in Spülgut-Transportrichtung42 nach den Waschzonen mindestens eine Klarspülzone25 (final rinse zone). Die Waschzonen3 und5 enthalten jeweils ein Waschsystem mit beispielsweise oberen Waschdüsen6 bzw.8 und unteren Waschdüsen10 bzw.12 . Für jede Waschzone3 und5 ist ein Waschtank14 bzw.16 zum Auffangen der in der betreffenden Waschzone3 bzw.5 versprühten Waschflüssigkeit vorgesehen. In jeder Waschzone3 bzw.5 wird die von den dort vorhandenen Waschdüsen6 ,10 bzw.8 ,12 versprühte Waschflüssigkeit aus dem zugehörigen Waschtank14 bzw.16 mittels einer Pumpe18 bzw.20 durch eine Waschflüssigkeits-Zufuhrleitung19 bzw.21 wieder zu den Waschdüsen6 ,10 bzw.8 ,12 zurückrezirkuliert. - Die Klarspülzone
25 enthält beispielsweise obere Klarspüldüsen24 und untere Klarspüldüsen26 . Den Klarspüldüsen24 ,26 ist frische Klarspülflüssigkeit durch eine Klarspülflüssigkeits-Zufuhreinrichtung28 zuführbar. Die Klarspülflüssigkeits-Zufuhreinrichtung28 kann einen Wassererwärmer30 , vorzugsweise einen Boiler, eine Pumpe32 und eine die Pumpe32 mit den Klarspüldüsen24 ,26 verbindende Klarspülflüssigkeits-Zufuhrleitung27 enthalten und an eine Frischwasserzufuhrleitung34 anschließbar sein. - Eine Transportvorrichtung
40 transportiert das zu reinigende Spülgut (wash ware) in Transportrichtung42 , welche durch einen Pfeil dargestellt ist, durch die Waschzonen3 und5 und danach durch die Klarspülzone25 . - In Transportrichtung
42 nach der Klarspülzone25 kann eine Trockenzone44 vorgesehen sein, durch welchen das Spülgut von der Transportvorrichtung40 hindurch transportiert wird. Die Trockenzone44 ist in den1 und2 schematisch dargestellt. - Die
1 ,2 und3 zeigen eine Ausführungsform, bei welcher zwischen der letzten Waschzone5 und der Klarspülzone25 noch eine Nachwaschzone46 (post-wash zone) angeordnet ist. In der Nachwaschzone46 befinden sich beispielsweise obere Nachwaschdüsen50 und untere Nachwaschdüsen52 , welchen versprühte Klarspülflüssigkeit als Nachwaschflüssigkeit aus einem Nachwaschtank54 (post-wash tank) über eine Nachwaschflüssigkeits-Zufuhrleitung56 mittels einer Pumpe58 zugeführt wird. In dem Nachwaschtank54 sammelt sich die in der Klarspülzone25 von den Klarspüldüsen24 und26 versprühte Klarspülflüssigkeit und mindestens ein Teil der in der Nachwaschzone46 von den Nachwaschdüsen50 und52 versprühten Nachwaschflüssigkeit. Ein anderer Teil der von den Nachwaschdüsen50 und52 versprühten Nachwaschflüssigkeit wird vorzugsweise durch ein Leitelement60 aufgefangen und in den Waschtank16 der letzten Waschzone5 geleitet. - Die von den Nachwaschdüsen
50 ,52 in der Nachwaschzone46 versprühte Nachwaschflüssigkeit ist demzufolge von den Klarspüldüsen24 und26 in der Klarspülzone25 schon einmal versprühte und dann wieder benutzte Klarspülflüssigkeit. Deshalb kann die Nachwaschzone46 (post-wash zone) auch als Vorspülzone46 (pre-rinse zone), die Nachwaschdüsen50 ,52 (post-wash nozzles) können als Vorspüldüsen50 ,52 (pre-rinse nozzles) und die Nachwaschflüssigkeit (post-wash liquid) kann als Vorspülflüssigkeit (pre-rinse liquid) bezeichnet werden. - Die Klarspülflüssigkeit ist Wasser, welches in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität besitzt, mit oder ohne Zusatz von Klarspüler (rinse aid).
- In den
1 ,2 und3 sind der Nachwaschtank54 und die Waschtanks16 und14 zu einem Flüssigkeits-Überlauf-Kaskadensystem miteinander verbunden, in welchem die Flüssigkeit entgegen der Transportrichtung42 der Transportvorrichtung40 von dem Nachwaschtank54 in den letzten Waschtank16 und von diesem dann in den jeweils davor liegenden Waschtank14 usw. fließen kann. - Die Waschflüssigkeit (wash liquid) ist Wasser, welchem Reiniger (detergent) zudosiert wird.
-
4 ist identisch mit den Ausführungsformen nach den1 ,2 und3 , mit der Ausnahme, dass keine Nachwaschzone46 (post-wash zone) vorgesehen ist. Demgemäß enthält4 auch keinen Nachwaschtank54 , sondern zum Auffangen des von den Klarspül-Sprühdüsen24 und26 in der Klarspülzone25 versprühten Klarspülflüssigkeit ist ein Boden62 oder eine Bodenwanne64 vorgesehen, von welchem oder von welcher versprühte Klarspülflüssigkeit in den benachbarten letzten Waschtank16 fließen kann. - Für alle Ausführungsformen nach den
1 ,2 ,3 und4 kann der in Transportrichtung42 erste Waschtank14 , welches der in Fließrichtung der Flüssigkeitskaskade letzte Waschtank14 ist, mit einem Ablauf66 zum Ablassen von verschmutzter Waschflüssigkeit versehen sein. - Alle Transport-Geschirrspülmaschinen nach den
1 ,2 ,3 und4 sind gemäß der Erfindung mit einer Aufbereitungseinrichtung70 zur Aufbereitung von versprühter Klarspülflüssigkeit oder zur Aufbereitung einer Mischung aus versprühter Klarspülflüssigkeit und versprühter Nachwaschflüssigkeit versehen, so dass die aufbereitete Flüssigkeit in mikrobiologischer Hinsicht wieder Trinkwasserqualität hat. - Die Aufbereitungseinrichtung
70 ist gemäß4 an die Klarspülzone25 und gemäß den1 ,2 und3 an die Klarspülzone25 und an die Nachwaschzone46 derart angeschlossen, dass sie darin versprühte Klarspülflüssigkeit oder eine Mischung aus versprühter Klarspülflüssigkeit und versprühter Nachwaschflüssigkeit aufnimmt und dann die aufbereitete Flüssigkeit in die Klarspülzone25 zum erneuten Sprühen wieder zurückgibt. Die Aufbereitungseinrichtung70 enthält vorzugsweise eine Mikrofiltrationseinrichtung72 oder eine Ultrafiltrationseinrichtung72 zur Filtration der versprühten Klarspülflüssigkeit. - Gemäß den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung enthält die Mikrofiltrationseinrichtung
72 oder Ultrafiltrationseinrichtung72 einen Querstromfilter74 zur Mikrofiltration oder Ultrafiltration der versprühten Klarspülflüssigkeit. - Gemäß der besonderen Ausführungsform der Erfindung enthält der Querstromfilter
74 mindestens eine Primärkammer76 und mindestens eine Sekundärkammer78 , welche durch mindestens ein Mikrofiltrationselement80 oder Ultrafiltrationselement80 voneinander getrennt sind. - Die Erfindung ist in verschiedenen Ausführungsformen realisierbar. Die aufzubereitende vorbenutzte Klarspülflüssigkeit kann je nach Ausführungsform entweder nur versprühte Klarspülflüssigkeit der Klarspülzone
25 oder eine Mischung aus versprühter Klarspülflüssigkeit der Klarspülzone25 und versprühter Nachwaschflüssigkeit aus der Nachwaschzone46 oder nur Nachwaschflüssigkeit aus der Nachwaschzone46 (welches wieder verwendete vorbenutzte Klarspülflüssigkeit ist) sein. - Die zu reinigende vorbenutze Klarspülflüssigkeit durchströmt durch den Druck einer Pumpe die Primärkammer
76 von einem Eingang82 zu einem Ausgang84 , wobei ein Teil durch das Filtrationselement80 hindurch gefiltert wird und dadurch als gereinigte Klarspülflüssigkeit in die Sekundärkammer78 gelangt. Diese gereinigte Klarspülflüssigkeit kann, wenn sie in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität hat, über eine Abgabeleitung86 in die Klarspüfflüssigkeits-Zufuhreinrichtung28 zurückgeführt werden, beispielsweise in den Wassererwärmer30 . - Für Anwendungsfälle, wo die Mikrofiltration oder Ultrafiltration zur Erzeugung von Wasser, welches in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität hat nicht ausreicht, kann der durch die Filtration gereinigten Klarspülflüssigkeit Ozon als Desinfektionskomponente zur Desinfizierung hinzugefügt werden. Hierzu kann beispielsweise eine Ozonzugabeeinrichtung
90 vorgesehen werden. Diese kann einerseits durch eine Verbindungsleitung92 an die Sekundärkammer78 angeschlossen sein und andererseits an die Abgabeleitung86 angeschlossen sein. - Die Aufbereitungseinrichtung
70 enthält eine Aufnahmeleitung94 , durch welche sie zu reinigende vorbenutzte Klarspülflüssigkeit aufnimmt und dem Eingang82 der Primärkammer76 des Querstromfilters74 zuführt. Die Aufnahmeleitung94 ist in den1 ,2 und3 an den Nachwaschtank54 angeschlossen, um daraus nicht nur in der Klarspülzone25 versprühte Klarspülflüssigkeit, sondern auch mindestens einen Teil der in der Nachwaschzone46 versprühten Nachwaschflüssigkeit aufzunehmen. Bei der Ausführungsform von4 ist die Aufnahmeleitung94 an die Bodenwanne64 angeschlossen, um daraus versprühte Klarspülflüssigkeit der Klarspülzone25 aufzunehmen. - Der durch den Ausgang
84 aus der Primärkammer76 fließende ungereinigte Klarspülflüssigkeitsteil kann in der Geschirrspülmaschine wieder verwendet werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird dieser ungereinigte Klarspülflüssigkeitsteil in einem Kreislauf rezirkuliert. Hierfür gibt es mehrere Ausführungsmöglichkeiten. - Eine Ausführungsmöglichkeit ist in den
1 und4 gezeigt. Dort ist die Aufnahmeleitung94 über ein Klarspülflüssigkeits-Sammelelement100 , vorzugsweise ein Sammelbehälter, und eine Primärkammer-Eingansleitung102 , welche eine in die Primärkammer76 fördernde Pumpe104 enthält, an den Eingang82 der Primärkammer76 angeschlossen. Der Ausgang84 der Primärkammer76 ist über eine Primärkammerausgangsleitung106 wieder mit dem Klarspülflüssigkeits-Sammelelement100 verbunden. Dadurch vermischt sich in dem Klarspülflüssigkeits-Sammelelement100 aus der Primärkammer76 zurück rezirkulierte Klarspülflüssigkeit mit der zu reinigenden vorbenutzten Klarspülflüssigkeit, welche über die Aufnahmeleitung94 in4 nur aus der Klarspülzone25 und bei der Ausführungsform nach1 zusätzlich auch aus der Nachwaschzone46 in das Klarspülflüssigkeits-Sammelelement100 fließt. Die Pumpe104 fördert in Richtung vom Klarspülflüssigkeits-Sammelelement100 zu dem Eingang82 der Primärkammer76 . Dadurch bilden die Primärkammer76 , das Klarspülflüssigkeits-Sammelelement100 und die Pumpe104 einen Primärkammer-Rezirkulationskreislauf108 , wie dies durch Pfeile108 angegeben ist. - Das Klarspülflüssegkeits-Sammelelement
100 kann aber auch als Sammelelement zum Sammeln von Schmutzpartikeln ausgebildet sein, welche kontinuierlich oder diskontinuierlich aus dem Sammelelement100 entnommen werden können. - Bei der Ausführungsform von
2 ist der Nachwaschtank54 durch die Aufnahmeleitung94 und eine Pumpe104 in der Primärkammer-Eingangsleitung102 an den Eingang82 der Primärkammer76 angeschlossen, ohne die Verwendung eines Klarspülflüssigkeits-Sammelelements100 . Der Ausgang84 der Primärkammer76 ist über die Primärkammer-Ausgangsleitung106 mit dem Nachwaschtank54 in Strömungsverbindung, um Nachwaschflüssigkeit aus der Primärkammer76 in den Nachwaschtank54 zurückzuleiten. Dadurch ist ein Primärkammer-Rezirkulationskreislauf208 gebildet, welcher die Pumpe104 und in deren Förderrichtung nacheinander die Primärkammer76 des Querstromfilters74 und den Nachwaschtank54 enthält. - Bei der Ausführungsform von
3 ist die Saugseite der Pumpe58 durch die Aufnahmeleitung94 mit dem Nachwaschtank54 verbunden. Die Druckseite der Pumpe58 ist über die Primärkammer-Eingangsleitung102 mit dem Eingang82 der Primärkammer76 verbunden. Der Ausgang84 der Primärkammer76 ist durch die Primärkammer-Ausgangsleitung106 mit der Nachwaschflüssigkeits-Zufuhrleitung56 der Nachwaschdüsen50 und52 der Nachwaschzone46 verbunden. Damit ist ein Primärkammer-Rezirkulationskreislauf308 gebildet, welcher in Förderrichtung der Pumpe58 nacheinander diese Pumpe58 , die Primärkammer76 , die Nachwaschdüsen50 und52 und dann den Nachwaschtank54 enthält. Hier dient die Pumpe58 somit nicht nur zur Förderung der zu reinigenden vorbenutzten Klarspülflüssigkeit durch die Primärkammer76 , sondern gleichzeitig auch zum Fördern dieser Klarspülflüssigkeit als Nachwaschflüssigkeit zu den Nachwaschdüsen50 und52 . Diese Ausführungsform benötigt somit eine Pumpe weniger als die Ausführungsformen nach den1 und2 . - In den Zeichnungen einander funktionsmäßig entsprechende Teile sind mit den gleichen Bezugszahlen versehen. Merkmale einer Ausführungsform können auch mit Merkmalen der anderen Ausführungsformen kombiniert werden und umgekehrt.
- Die
5 ,6 und7 zeigen als Beispiele verschiedene Varianten190 bzw.290 bzw.390 der Ozonzugabeeinrichtung90 nach der Erfindung zum Einbringen von Ozon in die gefilterte Klarspülflüssigkeit. Pfeile120 und122 zeigen die gefilterte Klarspülflüssigkeit und deren Strömungsrichtung vor und nach der Zugabe von Ozon „O3". - Bei der Variante
190 , einer Ozonabgabeeinrichtung90 von5 ist ein Vorratstank126 vorgesehen, in welchem Ozon „O3" oder ein Ozon-Luftgemisch durch eine gaspermeable Membran130 in die gefilterte Klarspülflüssigkeit eindringen kann. - Bei der Variante
290 einer Ozonzugabeeinrichtung90 von6 strömt die gefilterte Klarspülflüssigkeit durch einen Tank226 . An den Tank226 ist ein Venturikreislauf228 angeschlossen, in welchem durch eine Pumpe230 dem Tank226 gefilterte Klarspülflüssigkeit entnommen wird, durch ein Venturielement232 hindurch getrieben wird und dann wieder in den Tank226 zurückgefördert wird. Der gefilterte Flüssigkeitsstrom saugt im Venturielement232 Ozon „O3" oder ein Ozon-Luftgemisch an und fließt dann in den Tank226 zurück, wo sich das Ozon mit dem restlichen Teil der gefilterten Klarspülflüssigkeit vermischen kann. - Bei der in
7 gezeigten Variante390 einer Ozonabgabeeinrichtung90 ist im Strömungsweg der gefilterten Klarspülflüssigkeit von der Sekundärkammer78 des Querstromfilters74 zu der Klarspülflüssigkeits-Zufuhreinrichtung28 ein Venturielement332 zum Ansaugen von Ozon „O3" oder einem Ozon-Luftgemisch aus einer Ozonquelle angeordnet, welche in den Zeichnungen schematisch durch „O3" dargestellt ist.
Claims (7)
- Transport-Geschirrspülmaschine, enthaltend mindestens eine Waschzone (
3 ,5 ) zum Sprühen von Waschflüssigkeit, mindestens eine Klarspülzone (25 ) zum Sprühen von Klarspülflüssigkeit auf das zu reinigende Spülgut, und eine Nachwaschzone (46 ) zum Sprühen von Nachwaschflüssigkeit auf das Spülgut zwischen der in Spülgut-Transportrichtung (42 ) letzten Waschzone (5 ) und der mindestens einen Klarspülzone (25 ); gekennzeichnet durch eine Aufbereitungseinrichtung (70 ) zur Aufbereitung von versprühter Klarspülflüssigkeit und von versprühter Nachwaschflüssigkeit, so dass die aufbereitete Flüssigkeit in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität hat, wobei die Aufbereitungseinrichtung (70 ) zur automatischen Aufnahme von versprühter Klarspülflüssigkeit und versprühter Nachwaschflüssigkeit und zur Abgabe der dann aufbereiteten Flüssigkeit an die Klarspülzone (25 ) zum erneuten Sprühen als Klarspülflüssigkeit oder mindestens als Anteil zur Klarspülflüssigkeit ausgebildet ist. - Transport-Geschirrspülmaschine, enthaltend mindestens eine Waschzone (
3 ,5 ) zum Sprühen von Waschflüssigkeit und mindestens eine Klarspülzone (25 ) zum Sprühen von Klarspülflüssigkeit auf das zu reinigende Spülgut; gekennzeichnet durch eine Aufbereitungseinrichtung (70 ) zur Aufbereitung von versprühter Klarspülflüssigkeit, so dass die aufbereitete Klarspülflüssigkeit in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität hat, wobei die Aufbereitungseinrichtung (70 ) zur automatischen Aufnahme von versprühter Klarspülflüssigkeit und zur Abgabe der dann aufbereiteten Klarspülflüssigkeit an die Klarspülzone (25 ) zum erneuten Sprühen als Klarspülflüssigkeit oder mindestens als Anteil zur Klarspülflüssigkeit ausgebildet ist. - Transport-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungseinrichtung (
70 ) eine Mikrofiltrationseinrichtung (72 ) oder eine Ultrafiltrationseinrichtung (72 ) zur Filtration der versprühten Klarspülflüssigkeit bzw. Nachwaschflüssigkeit aufweist. - Transport-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrofiltrationseinrichtung (
72 ) oder Ultrafiltrationseinrichtung (72 ) einen Querstromfilter (74 ) zur Mikrofiltration oder zur Ultrafiltration der versprühten Klarspülflüssigkeit bzw. Nachwaschflüssigkeit aufweist. - Transport-Geschirrspülmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Querstromfilter (
74 ) mindestens eine Primärkammer (76 ) und mindestens eine Sekundärkammer (78 ) aufweist, welche durch mindestens ein Mikrofiltrationselement (80 ) oder mindestens ein Ultrafiltrationselement (80 ) voneinander getrennt sind, wobei die Primärkammer (76 ) in einen Primärkammer-Flüssigkeitskreislauf (108 ,208 ,308 ) integriert ist, in welchen versprühte Klarspülflüssigkeit bzw. Nachwaschflüssigkeit aus der Klarspülzone bzw. Nachwaschzone zuführbar ist, und wobei die Sekundärkammer (78 ) den gefilterten Teil der Klarspülflüssigkeit bzw. Nachwaschflüssigkeit aufnimmt. - Transport-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufbereitungseinrichtung (
70 ) eine Ozonzugabeeinrichtung (90 ) zum Einbringen von Ozon oder einem Ozon-Luftgemisch in den filtrierten Teil der Klarspülflüssigkeit aufweist. - Transport-Geschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer letzten Waschzone (
5 ) und der mindestens einen Klarspülzone (25 ) die Nachwaschzone (46 ) mit Nachwaschdüsen (50 ,52 ) zum Nachwaschen von Spülgut mit Nachwaschflüssigkeit angeordnet ist, wobei die Nachwaschzone (46 ) zur Verwendung von, in der Klarspülzone (25 ) versprühter und dadurch vorbenutzter Klarspülflüssigkeit als Nachwaschflüssigkeit ausgebildet ist, dass ein Nachwaschtank (54 ) zur Aufnahme der in der Klarspülzone (25 ) versprühten Klarspülflüssigkeit und zur Aufnahme von mindestens einem Teil der in der Nachwaschzone (46 ) versprühten Nachwaschflüssigkeit vorgesehen ist, dass die Aufbereitungseinrichtung (70 ) an den Nachwaschtank (54 ) angeschlossen ist, um daraus eine Mischung aus versprühter Klarspülflüssigkeit und versprühter Nachwaschflüssigkeit zu entnehmen zur Aufbereitung als aufbereitete Klarspülflüssigkeit, welche in mikrobiologischer Hinsicht Trinkwasserqualität hat.
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