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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz vor Verschmutzung
von Krawatten mit einem hüllenförmigen Körper, in
dem die Krawatte aufnehmbar ist, und mit einer an wenigstens einer
Seite des hüllenförmigen Körpers angeordneten Öffnung zur
Durchführung
der Krawatte, wobei die Vorrichtung Mittel zum Verändern des
Durchlassquerschnitts der Öffnung
aufweist.
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Krawatten
sind bei der Nahrungsaufnahme der Gefahr einer Verschmutzung ausgesetzt.
Auf Grund des textilen Materials für Krawatten, insbesondere Seide,
lassen sich diese vielfach weder waschen noch reinigen, so dass
eine Verschmutzung zur Folge hat, dass die Krawatte nicht mehr verwendbar
ist.
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Zum
Schutz einer Krawatte schlägt
die
DE 92 08 350 U1 daher
bereits eine leicht trapezförmig
zugeschnittene Kunststoff-Folie
vor, deren Abmessungen etwa mit denen der gebundenen Krawatte übereinstimmen.
Diese Schutzabdeckung wird mit am oberen und unteren Ende angebrachten
Klebestreifen auf dem Krawattenstoff zeitweilig fixiert. Die Haftkraft
der am oberen und unteren Ende der Schutzabdeckung angebrachten
Klebestreifen soll so bemessen werden, dass die Schutzabdeckung
auf dem Krawattenstoff durch leichten Andruck fixiert und ohne Klebstoffrückstände wieder
entfernbar ist.
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Nachteilig
bei der bekannten Lösung
ist, dass eine derartige Befestigung insbesondere bei wertvollen Krawatten
aus Seide oder ähnlichen
Materialien, Spuren hinterlässt
und eine Beschädigung
und damit eine Beeinträchtigung
des Eindrucks der Krawatte hervorruft. Wird im Interesse einer möglichst
geringen Beschädigung
der Oberfläche
der Krawatte die Haftfähigkeit
reduziert, besteht die Gefahr, dass die Schutzabdeckung während des
Gebrauchs abrutscht und die Krawatte damit wieder ungeschützt ist.
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Ein
vergleichbarer Krawattenschutz wird durch die
DE 198 94 04 U offenbart. Der Krawattenschutz wird
von einem krawattenförmigen
Zuschnitt gebildet, an dessen Unterseite, mindestens im Bereich
seines, den Krawattenknoten abdeckenden Teils, ein Haftmittel zum
Anbringen an der Krawatte vorgesehen ist. Das Haftmittel ist eine
Klebeschicht, deren Haftfähigkeit
am Zuschnitt größer als
an der abzudeckenden Krawatte ist.
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Die
US 2003/0167549 A1 offenbart
einen preiswerten Krawattenschutz aus dünnem, flexiblen und wasserundurchlässigen durchsichtigen
Material, der die Krawatte hüllenförmig umgibt.
Der Krawattenschutz weist eine gegenüber der Rückseite am oberen Ende längere Vorderseite
auf. Am oberen Ende der Schutzhülle
befindet sich ein Klebestreifen, der sich über die volle Breite der schmalen
Querseite der Schutzhülle
erstreckt. Der Klebestreifen verläuft rechtwinkelig zu der Längsachse
der Schutzhülle.
Der Klebestreifen ist auf der Innenseite der Schutzhülle angebracht,
so dass die Klebefläche
des Klebestreifens in Richtung der Krawatte weist.
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Um
die Schutzhülle
zu verwenden führt
der Nutzer das untere Ende seiner Krawatte in die Hülle ein. Dann
zieht er den Schutzstreifen von dem Klebestreifen ab. Weil der Klebestreifen
auf der inneren Seite des oberen Abschnitts der Schutzhülle angeordnet
ist, liegt nun die Klebeoberfläche
des Klebestreifens am Krawattenknoten an. Hierdurch wird die Schutzhülle daran
gehindert, von der Krawatte abzurutschen. In dem Dokument wird hervorgehoben,
dass ein relativ schwacher Kleber verwendet wird, um das textile
Gewebe der Krawatte nicht zu beschädigen und die Schutzhülle innerhalb
einer üblichen
Gebrauchsspanne von 1–2
Stunden wieder von der Krawatte entfernbar ist.
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Um
die vorstehend geschilderten Nachteile der Krawattenabdeckungen
mittels Klebeverbindung zu vermeiden, schlägt die
DE 91 08 880 U1 eine Vorrichtung
zum Schutz vor Verschmutzung von Krawatten mit einem einseitig offenen,
hüllenförmigen Körper vor,
in dem die Krawatte aufnehmbar ist. Der hüllenförmige Körper besteht aus einem rechteckförmigen Zuschnitt,
der in zwei flächengleiche
Teilflächen
gefaltet und im zusammengeklappten Zustand zunächst an den offenen Seite verbunden
wird. Alternativ werden die zwei flächengleichen Teilflächen in
Form eines Schlauches bereitgestellt, so dass keine Verbindungsmaßnahmen
der den Körper
bildenden Teile erforderlich sind. Zur Befestigung der bekannten
Vorrichtung zum Krawattenschutz im Brustbereich der die Krawatte
tragenden Person, weist der hüllenförmige Körper eine Öffnung auf,
die schlitzförmig
ausgebildet ist. In diese kann ein Knopf eines Hemdes eingeknöpft werden.
Um ein Verschwenken des hüllenförmigen Körpers gegenüber der
darin aufgenommenen Krawatte zu vermeiden, ist eine Mehrzahl von Öffnungen
an dessen Rückseite
vorgesehen.
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Ferner
offenbart die
DE 296
03 632 U1 eine aus textilem Material bestehende über eine
Teillänge schlauchartig
geformte Hülle,
deren Öffnung
am oberen Ende Mittel zur Reduzierung der Öffnungsweite aufweist. Als
Mittel zur Reduzierung der Öffnungsweite
wird ein Band oder Klettverschluss genannt. Sowohl das Material
der schlauchartigen Hülle
als auch deren Verschluss verbietet deren Einsatz als Massenprodukt,
das nach einmaligen Gebrauch entsorgt werden kann.
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Die
US 2003/0097703 A1 offenbart
eine transparente flexible Schutzhülle für eine Krawatte mit einem Zugmittel
zur Reduzierung des Öffnungsquerschnitts.
Das Zugmittel ist in einer umlaufenden Hohlkehle am oberen Rand
der Hülle
geführt.
Auch diese transparente Hülle
ist aufwendig und teuer in der Herstellung, insbesondere weil eine
gesonderte Hohlkehle als Führung
für das
Zugmittel vorgesehen und das Zugmittel in die Hohlkehle eingebracht
werden muss.
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Die
vorstehend beschriebenen Lösungen
vermeiden die Nachteile der Klebeverbindung von Krawattenschutzvorrichtungen.
Die Vermeidung dieses Nachteiles wird jedoch um den Preis einer
schlechteren Handhabbarkeit erkauft. Das Einknöpfen mehrerer Hemdknöpfe auf
der Rückseite
der Krawattenschutzvorrichtung ist schwierig und umständlich.
Des weiteren besteht das Problem, dass die Abstände der Schlitze auf der Rückseite
der Krawattenschutzvorrichtung nicht mit dem Knopfabstand jedweder
Hemdtypen übereinstimmen.
Dieser Mangel kann zwar durch die Flexibilität der Schutzhülle und
des Hemdstoffes ausgeglichen werden, hat jedoch unter Umständen eine
Faltenbildung der insbesondere transparenten Schutzhülle zur
Folge, so dass das Erscheinungsbild der darunter sichtbaren Krawatte
getrübt
wird. Die Lösung
gemäß der
DE 29603632 U1 ist
für den
Einmalgebrauch ungeeignet. Die Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnitts sind
aufwendig in der Herstellung. Auch die transparente Hülle nach
der
US 2003/0097703
A1 ist aufwendig und teuer in der Herstellung, da eine
gesonderte Hohlkehle als Führung
für das
Zugmittel vorgesehen werden muss.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu
Grunde, eine Krawattenschutzvorrichtung der eingangs erwähnten Art
zu schaffen, die auf einfache Weise herstellbar und somit als Massenprodukt
einsetzbar ist und die sich ohne Handhabungsschwierigkeiten auf
einfache Weise sicher an der Krawatte befestigen und von ihr lösen lässt, ohne
die Krawatte durch die Einwirkung von Klebstoff zu beschädigen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und
2 gelöst,
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Die
der Öffnung
mit veränderlichem
Durchlassquerschnitt gegenüberliegende
Querseite des hüllenförmigen Körpers, kann
entweder geöffnet
oder geschlossen ausgebildet sein.
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Die
Handhabung der erfindungsgemäßen Krawattenschutzvorrichtung
ist denkbar einfach. Der hüllenförmige Körper wird
mit der im Durchlassquerschnitt veränderlichen Öffnung voran über die
Krawatte gestülpt, bis
sich die Öffnung
knapp unterhalb des Krawattenknotens befindet, wo sich die Krawatte
verjüngt.
Wird nun der Durchlassquerschnitt der Durchführungsöffnung für die Krawatte in diesem Bereich
soweit verringert, dass der Rand der Öffnung in dem Verjüngungsbereich
der Krawatte anliegt, wird ein Herabrutschen des hüllenförmigen Körpers sicher
verhindert, ohne dass ein Verkleben der Schutzvorrichtung mit der
Krawatte oder eine Verbindung des Schutzkörpers mit einem weiteren Kleidungsstück, nämlich dem
Oberhemd, erforderlich ist. Der hüllenförmige Körper wird vielmehr erfindungsgemäß ausschließlich von
der Krawatte selbst getragen, wobei die Form der gebundenen Krawatte
für die
Tragfunktion genutzt wird.
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Die
erste Möglichkeit
zur Veränderung
des Durchlassquerschnittes nach Anspruch 1 besteht darin, dass der
hüllenförmige Körper aus
einem flexiblen Material, beispielsweise einer transparenten Polykarbonat-Folie,
besteht und die Mittel zum Verändern
des Durchlassquerschnittes der Öffnung
wenigstens ein randnah zu dieser Öffnung angebrachtes Verbindungselement
aufweisen, das eine Verbindung von zwei im Abstand zueinander angeordneten
Bereichen der Außenseite
des hüllenförmigen Körpers erlaubt.
Das Verbindungselement ist ein Haftmittel in Form eines insbesondere
beidseitig klebenden Klebepunktes, der an der Außenhaut des hüllenförmigen Körpers in
geringem Abstand zu dem Öffnungsrand
angebracht ist. Der Klebepunkt erlaubt eine Verbindung des dadurch
definierten Haftbereiches mit einem im Abstand dazu angeordneten
weiteren Bereich auf der Außenseite
des hüllenförmigen Körpers. Hierdurch
wird eine schlaufenförmige Falte
gebildet, die sich in das Innere des hüllenförmigen Körpers erstreckt und zugleich
den Durchlassquerschnitt der Durchtrittsöffnung für die Krawatte reduziert.
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Um
das Erscheinungsbild der unter der transparenten Hülle sichtbaren
Krawatte nicht zu stören,
wird diese schlaufenförmige
Falte vorzugsweise auf der Rückseite
der Krawatte mit Hilfe des Klebepunktes gebildet. Selbstverständlich liegt
es im Rahmen der Erfindung, mehrere Klebepunkte am Öffnungsrand
anzuordnen.
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Die
Lösung
nach Anspruch 2 sieht vor, das Verbindungselement am oberen Rand
innerhalb des hüllenförmigen Körpers anzubringen.
In diesem Fall ist es allerdings erforderlich, das Verbindungselement
nicht nur randnah zu der Öffnung,
sondern auch zu den Längsseiten
des hüllenförmigen Körpers anzubringen.
Als Verbindungselement kommt ein beidseitig klebender Klebepunkt
zum Einsatz, der mit einer lösbaren
Schutzfolie verbunden ist, um ein Verkleben der sich gegenüberliegenden
flächenförmigen Teile
des hüllenförmigen Körpers vor
Anbringung an der Krawatte zu vermeiden. Zum Anbringen einer derartigen
Schutzvorrichtung für Krawatten
wird zunächst
die Schutzfolie von den Klebepunkten abgezogen und der dadurch freigegebene
Klebebereich gegen einen Bereich auf der gegenüberliegenden Innenseite des
hüllenförmigen Körpers nahe
dem Krawattenknoten gedrückt.
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Die
Länge des
hüllenförmigen Körpers beträgt wenigstens
50 cm, insbesondere jedoch 80 cm. Die Breite beträgt wenigstens
12 cm, insbesondere jedoch 14 cm. Diese Abmessungen gewährleisten,
dass Standardkrawatten unproblematisch unter Belassung eines Randes
von dem hüllenförmigen Körper aufgenommen werden
können.
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Eine
Längenanpassung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
an die zu umhüllende
Krawatte erfolgt in einer Ausgestaltung der Erfindung vorzugsweise
dadurch, dass an der, der Öffnung
mit veränderlichem
Durchlassquerschnitt gegenüberliegenden
Querseite des hüllenförmigen Körpers ein
weiteres Verbindungselement angeordnet ist, das eine Verbindung
von zwei im Abstand zueinander angeordneten Bereichen der Außenseite des
hüllenförmigen Körpers erlaubt.
Der die Krawatte überragende
untere Abschnitt des hüllenförmigen Körpers wird
um eine zur unteren Querseite parallele Linie umgeschlagen und auf
der Rückseite
der Hülle
beispielsweise mit einem Klebepunkt fixiert.
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Um
die freie Sicht auf die Krawatte nach Anlagen der Schutzvorrichtung
nicht zu beeinträchtigen,
besteht der hüllenförmige Körper vorzugsweise
vollständig
aus transparentem Material. In einer Ausgestaltung der Erfindung
ist es jedoch auch möglich,
dass lediglich teilweise transparentes Material verwendet wird,
während
andere Bereiche mit einem Aufdruck, insbesondere einem Werbeaufdruck
versehen sind. Es versteht sich von selbst, dass für den hüllenförmigen Körper flüssigkeitsundurchlässiges oder
zumindest flüssigkeitsabweisendes
Material, wie bei derartigen Schutzvorrichtungen üblich, verwendet
wird, da anderenfalls der angestrebte Gebrauchszweck nicht erreicht
würde.
Als Materialien kommen insbesondere Polyethylen, Polypropylen oder
Polykarbonat in Betracht.
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Der
hüllenförmige Körper kann
zweckmäßigerweise
aus einem rechteckförmigen
Zuschnitt bestehen, der in zwei flächengleiche Teilflächen gefaltet
und an der im zusammengeklappten Zustand zunächst offenen Seite des hüllenförmigen Körpers verbunden
wird. Die Verbindung kann durch Schweißung oder Verklebung erfolgen.
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Herstellungstechnisch
noch einfacher lässt
sich der hüllenförmige Körper in
Form eines Schlauches herstellen, an dem lediglich noch die Mittel
zum Verändern
des Durchlassquerschnittes der Öffnung
zur Durchführung
der Krawatte angebracht werden müssen.
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Der
erfindungsgemäße Krawattenschutz
soll insbesondere in gastronomischen Betrieben als Einwegartikel
angeboten werden. Um die Bevorratung und Entnahme zu erleichtern,
sind die Vorrichtungen zum Schutz von Krawatten lösbar miteinander
verbunden. Sie bilden einen Wickel oder Stapel zur Entnahme der Krawattenschutzvorrichtungen.
Die Trennung der Vorrichtungen erfolgt beispielsweise durch Abreißen längs einer
Perforation.
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Nachfolgend
wird die Erfindung an Hand mehrerer Aufführungsbeispiele des näheren erläutert. Es
zeigen:
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1, 2 unterschiedliche
Ausführungsformen
erfindungsgemäßer Krawattenschutzvorrichtungen,
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3 eine
Krawattenschutzvorrichtung nach 1, nach
dem Überstülpen über einer
Krawatte,
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4 eine
erfindungsgemäße Krawattenschutzvorrichtung
nach deren Fixierung an der Krawatte vor und nach der Längenanpassung
an die Krawatte,
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5 eine
schematische Darstellung von zwei unterschiedlichen Aufbewahrungsmöglichkeiten
für Einweg-Krawattenschutzvorrichtungen
gemäß der Erfindung.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Krawattenschutzvorrichtung
(1) die im Wesentlichen von einem hüllenförmigen Körper (2) mit drei
an seiner Außenhaut
befestigten, beidseitig klebenden Klebeabschnitten (3a,
b, c) gebildet wird. Der hüllenförmige Körper (2)
besteht aus zwei gleich großen,
rechteckigen Teilen, die durch zwei, sich gegenüberliegenden Längsseiten
(4a, b) und zwei sich gegenüberliegende schmalere Querseiten
(5a, b) begrenzt werden. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die, den hüllenförmigen Körper (2)
bildenden flächenförmigen Teile
einstückig
in Form eines Schlauches ausgebildet, so dass an den Längsseiten
(4a), (4b) keine Maßnahmen zur Verbindung der
Abschnitte getroffen werden müssen.
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Die
Klebeabschnitte (3a–c)
sind als beidseitigklebende Klebepunkte mit einer lösbaren Schutzfolie ausgebildet.
Der flexible hüllenförmige Körper (2)
besteht aus transparentem Material, so dass die rechts neben der
Krawattenschutzvorrichtung (1) abgebildete Krawatte (6)
auch nach dem Anlegen der Krawattenschutzvorrichtung (1)
vollständig
sichtbar bleibt. An der oberen Querseite (5a) der Krawattenschutzvorrichtung (1)
befindet sich eine Öffnung
(7) zur Durchführung
der Krawatte (6) in den hüllenförmigen Körper (2).
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Um
den Durchlassquerschnitt der Öffnung
(7) nach dem Anlegen der Krawattenschutzvorrichtung (1) an
die Krawatte (6) (vgl. 3) zu reduzieren,
werden die beiden randnah angeordneten Klebeabschnitte (3a, 3b)
von außen
gegen den hüllenförmigen Körper (2)
gedrückt,
so dass sie mit diesem verkleben. Hierdurch werden zwei sich in
das Innere der Öffnung
(7) erstreckende Falten gebildet, die den Querschnitt der Öffnung (7)
reduzieren. Die Ränder,
der im Querschnitt reduzierten Öffnung
(7) liegen an der Krawatte im Bereich der Verjüngung (8)
unterhalb des Krawattenknotens (9) an (vgl. 4).
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Die
Ausführungsform
nach 2 unterscheidet sich von der Krawattenschutzvorrichtung
(1) nach 1 lediglich darin, dass der
hüllenförmige Körper (2)
im Bereich der unteren Querseite (5b) geöffnet ausgeführt ist.
Im Übrigen
wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich auf die Ausführungen
zu 1 Bezug genommen.
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Der
bei den Ausführungsbeispielen
der Krawattenschutzvorrichtung (1) dargestellte Klebeabschnitt (3c)
im Bereich der unteren Querseite (5b) dient der Längenanpassung
des hüllenförmigen Körpers (2)
an die Länge
der Krawatte (6) (vgl. 4). Zu diesem
Zweck wird der über
den tiefsten Punkt (14) der Krawatte (6) überstehende
Abschnitt (15) des hüllenförmigen Körpers (2)
umgeschlagen und mit dem Klebeabschnitt (3c) an der Außenseite
des hüllenförmigen Körpers (2)
angeklebt. Der Umschlag erfolgt vorzugsweise auf der Rückseite
der Krawatte, so dass der Klebeabschnitt (3c) nicht mehr
sichtbar ist, wie dies in 4b angedeutet ist.
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Die
erfindungsgemäßen Krawattenschutzvorrichtungen
sind vorzugsweise für
den Einmalgebrauch bestimmt. Zu diesem Zweck werden sie zu einem
Wickel oder Stapel lösbar
miteinander verbunden. Die lösbare
Verbindung erfolgt insbesondere durch eine Perforation an den aneinandergrenzenden
Querseiten (5a, b) der Krawattenschutzvorrichtungen (1).
Ein derartiger Wickel aus Krawattenschutzvorrichtungen befindet sich
zweckmäßigerweise
in einem, in 5A) dargestellten Gehäuse (16)
mit einer Wickeltrommel (17) von der die Krawattenschutzvorrichtungen
(1) abgezogen werden können.
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Eine
andere Möglichkeit
besteht darin, die miteinander verbundenen Krawattenschutzvorrichtungen zu
falten, wie dies in 5B) rechts dargestellt ist und
diesen Stapel aus gefalteten Krawattenschutzvorrichtungen in eine
Entnahmeschachtel (18) einzulegen. Aus jeder Entnahmeschachtel
sind die Krawattenschutzvorrichtungen über einen Schlitz (19)
der Schachtel (18) entnehmbar.
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Selbstverständlich ist
es auch möglich,
eine derartige Entnahmeschachtel lediglich mit einem Stapel nicht
lösbar
miteinander verbundener Krawattenschutzvorrichtungen zu füllen. Bezugszeichenliste
| Nr. | Bezeichnung |
| 1 | Krawattenschutzvorrichtung |
| 2 | Hüllenförmiger Körper |
| 3a–3c | Klebeabschnitte |
| 4a, 4b | Längsseiten |
| 5a, 5b | Querseiten |
| 6 | Krawatte |
| 7 | Öffnung |
| 8 | Verjüngung |
| 9 | Krawattenknoten |
| 10 | - |
| 11 | - |
| 12 | - |
| 13 | - |
| 14 | Tiefster
Punkt |
| 15 | Abschnitt |
| 16 | Gehäuse |
| 17 | Trommel |
| 18 | Entnahmeschachtel |
| 19 | Schlitz |