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DE102005038065A1 - Krawattenschutzvorrichtung - Google Patents

Krawattenschutzvorrichtung Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz vor Verschmutzung von Krawatten mit einem hüllenförmigen Körper, in dem die Krawatte aufnehmbar ist, und mit einer an wenigstens einer Seite des hüllenförmigen Körpers angeordneten Öffnung zur Durchführung der Krawatte. DOLLAR A Um eine massenhafte Herstellung, die Handhabbarkeit und Funktionssicherheit einer derartigen Krawattenschutzvorrichtung zu verbessern, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Vorrichtung Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnitts der Öffnung zur Durchführung der Krawatte aufweist. DOLLAR A Diese Mittel können beispielsweise als ein randnah an der Öffnung befestigter Klebepunkt auf der flexiblen Hülle ausgeführt sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz vor Verschmutzung von Krawatten mit einem hüllenförmigen Körper, in dem die Krawatte aufnehmbar ist und mit einer an wenigstens einer Seite des hüllenförmigen Körpers angeordneten Öffnung zur Durchführung der Krawatte.
  • Krawatten sind bei der Nahrungsaufnahme der Gefahr einer Verschmutzung ausgesetzt. Auf Grund des textilen Materials für Krawatten, insbesondere Seide, lassen sich diese vielfach weder waschen noch reinigen, so dass eine Verschmutzung zur Folge hat, dass die Krawatte nicht mehr verwendbar ist.
  • Zum Schutz einer Krawatte schlägt die DE 92 08 350 U1 daher bereits eine leicht trapezförmig zugeschnittene Kunststoff-Folie vor, deren Abmessungen etwa mit denen der gebundenen Krawatte übereinstimmen. Diese Schutzabdeckung wird mit am oberen und unteren Ende angebrachten Klebestreifen auf dem Krawattenstoff zeitweilig fixiert. Die Haftkraft der am oberen und unteren Ende der Schutzabdeckung angebrachten Klebestreifen soll so bemessen werden, dass die Schutzabdeckung auf dem Krawattenstoff durch leichten Andruck fixiert und ohne Klebstoffrückstände wieder entfernbar ist.
  • Nachteilig bei der bekannten Lösung ist, dass eine derartige Befestigung insbesondere bei wertvollen Krawatten aus Seide oder ähnlichen Materialien, Spuren hinterlässt und eine Beschädigung und damit eine Beeinträchtigung des Eindrucks der Krawatte hervorruft. Wird im Interesse einer möglichst geringen Beschädigung der Oberfläche der Krawatte die Haftfähigkeit reduziert, besteht die Gefahr, dass die Schutzabdeckung während des Gebrauchs abrutscht und die Krawatte damit wieder ungeschützt ist.
  • Ein vergleichbarer Krawattenschutz wird durch die DE 219 698 U1 offenbart. Der Krawattenschutz wird von einem krawattenförmigen Zuschnitt gebildet, an dessen Unterseite, mindestens im Bereich seines, den Krawattenknoten abdeckenden Teils, ein Haftmittel zum Anbringen an der Krawatte vorgesehen ist. Das Haftmittel ist eine Klebeschicht, deren Haftfähigkeit am Zuschnitt größer als an der abzudeckenden Krawatte ist.
  • Um die vorstehend geschilderten Nachteile der Krawattenabdeckungen mittels Klebeverbindung zu vermeiden, schlägt die DE 91 08 880 U1 eine Vorrichtung zum Schutz vor Verschmutzung von Krawatten mit einem einseitig offenen, hüllenförmigen Körper vor, in dem die Krawatte aufnehmbar ist. Der hüllenförmige Körper besteht aus einem rechteckförmigen Zuschnitt, der in zwei flächengleiche Teilflächen gefaltet und im zusammengeklappten Zustand zunächst an den offenen Seite verbunden wird. Alternativ werden die zwei flächengleichen Teilflächen in Form eines Schlauches bereitgestellt, so dass keine Verbindungsmaßnahmen der den Körper bildenden Teile erforderlich sind. Zur Befestigung der bekannten Vorrichtung zum Krawattenschutz im Brustbereich. der die Krawatte tragenden Person, weist der hüllenförmige Körper eine Öffnung auf, die schlitzförmig ausgebildet ist. In diese kann ein Knopf eines Hemdes eingeknöpft werden. Um ein Verschwenken des hüllenförmigen Körpers gegenüber der darin aufgenommenen Krawatte zu vermeiden, ist eine Mehrzahl von Öffnungen an dessen Rückseite vorgesehen.
  • Die vorstehend beschriebene Lösung vermeidet die Nachteile der Klebeverbindung von Krawattenschutzvorrichtungen. Die Vermeidung dieses Nachteiles wird jedoch um den Preis einer schlechteren Handhabbarkeit erkauft. Das Einknöpfen mehrerer Hemdknöpfe auf der Rückseite der Krawattenschutzvorrichtung ist schwierig und umständlich. Des weiteren besteht das Problem, dass die Abstände der Schlitze auf der Rückseite der Krawattenschutzvorrichtung nicht mit dem Knopfabstand jedweder Hemdtypen übereinstimmen. Dieser Mangel kann zwar durch die Flexibilität der Schutzhülle und des Hemdstoffes ausgeglichen werden, hat jedoch unter Umständen eine Faltenbildung der insbesondere transparenten Schutzhülle zur Folge, so dass das Erscheinungsbild der darunter sichtbaren Krawatte getrübt wird.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Krawattenschutzvorrichtung zu schaffen, die auf einfache Weise herstellbar und somit als Massenprodukt einsetzbar ist und die sich ohne Handhabungsschwierigkeiten auf einfache Weise sicher an der Krawatte befestigen und von ihr lösen lässt, ohne die Krawatte zu beschädigen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Vorrichtung der genannten Art dadurch gelöst, dass die Vorrichtung Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnitts der Öffnung aufweist, die zur Durchführung der Krawatte in den hüllenförmigen Körper, insbesondere an dessen schmalerer Querseite angeordnet ist. Die der Öffnung mit veränderlichem Durchlassquerschnitt gegenüberliegende Querseite des hüllenförmigen Körpers, kann entweder geöffnet oder geschlossen ausgebildet sein.
  • Die Handhabung der erfindungsgemäßen Krawattenschutzvorrichtung ist denkbar einfach. Der hüllenförmige Körper wird mit der im Durchlassquerschnitt veränderlichen Öffnung voran über die Krawatte gestülpt, bis sich die Öffnung knapp unterhalb des Krawattenknotens befindet, wo sich die Krawatte verjüngt. Wird nun der Durchlassquerschnitt der Durchführungsöffnung für die Krawatte in diesem Bereich soweit verringert, dass der Rand der Öffnung in dem Verjüngungsbereich der Krawatte anliegt, wird ein Herabrutschen des hüllenförmigen Körpers sicher verhindert, ohne dass ein Verkleben der Schutzvorrichtung mit der Krawatte oder eine Verbindung des Schutzkörpers mit einem weiteren Kleidungsstück, nämlich dem Oberhemd, erforderlich ist. Der hüllenförmige Körper wird vielmehr erfindungsgemäß ausschließlich von der Krawatte selbst getragen, wobei die Form der gebundenen Krawatte für die Tragfunktion genutzt wird.
  • Eine besonders einfache Möglichkeit zur Veränderung des Durchlassquerschnittes besteht darin, dass der hüllenförmige Körper aus einem flexiblen Material, beispielsweise einer transparenten Polykarbonat-Folie, besteht und die Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnittes der Öffnung wenigstens ein randnah zu dieser Öffnung angebrachtes Verbindungselement aufweisen, das eine Verbindung von zwei im Abstand zueinander angeordneten Bereichen der Außenseite des hüllenförmigen Körpers erlaubt.
  • Das Verbindungselement ist vorzugsweise ein Haftmittel, beispielsweise in Form eines beidseitigen Klebeabschnitts (Punkt, Streifen oder dergl.), der an der Außenhaut des hüllenförmigen Körpers in geringem Abstand zu dem Öffnungsrand angebracht ist. Der Klebeabschnitt erlaubt eine Verbindung des dadurch definierten Haftbereiches mit einem im Abstand dazu angeordneten weiteren Bereich auf der Außenseite des hüllenförmigen Körpers. Hierdurch wird eine schlaufenförmige Falte gebildet, die sich in das Innere des hüllenförmigen Körpers erstreckt und zugleich den Durchlassquerschnitt der Durchtrittsöffnung für die Krawatte reduziert.
  • Um das Erscheinungsbild der unter der transparenten Hülle sichtbaren Krawatte nicht zu stören, wird diese schlaufenförmige Falte vorzugsweise auf der Rückseite der Krawatte mit Hilfe des Klebepunktes bzw. Klebestreifens gebildet. Selbstverständlich liegt es im Rahmen der Erfindung, mehrere Verbindungselemente am Öffnungsrand anzuordnen.
  • Als Verbindungselemente kommen nicht nur selbstklebende Klebeabschnitte in Betracht, sondern auch andere Verbindungsmittel, wie beispielsweise im Randbereich angeordnete Druckknöpfe.
  • Es ist auch möglich, das Verbindungselement am oberen Rand innerhalb des hüllenförmigen Körpers anzubringen. In diesem Fall ist es allerdings erforderlich, das Verbindungselement nicht nur randnah zu der Öffnung, sondern auch zu den Längsseiten des hüllenförmigen Körpers anzubringen. Kommt als Verbindungselement ein beidseitig klebender Klebeabschnitt zum Einsatz, muss dieser mit einer lösbaren Schutzfolie verbunden sein, um ein Verkleben der sich gegenüberliegenden flächenförmigen Teile des hüllenförmigen Körpers vor Anbringung an der Krawatte zu vermeiden. Zum Anbringen einer derartigen Schutzvorrichtung für Krawatten wird zunächst die Schutzfolie von den Klebeabschnitten abgezogen und der dadurch freigegebene Klebebereich gegen einen Bereich auf der gegenüberliegenden Innenseite des hüllenförmigen Körpers nahe dem Krawattenknoten gedrückt.
  • In einer alternativen Lösung der Erfindung ist vorgesehen, dass der hüllenförmige Körper aus einem flexiblen Material besteht und die Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnittes der Öffnung ein längs des Öffnungsrandes geführtes Zugelement aufweisen. Das Zugelement ist vorzugsweise ein in einem Randumschlag der Öffnung geführter elastischer Ring, insbesondere ein Gummiring.
  • Alternativ ist das Zugelement eine Schnur, deren freie Enden aus dem Randumschlag herausragen. Durch Ziehen an den freien Enden kommt es zu einer Raffung es hüllenförmigen Körpers im Bereich der Durchführungsöffnung für die Krawatte und damit zu einer Verringerung des Durchlassquerschnittes.
  • Die Länge des hüllenförmigen Körpers beträgt wenigstens 50 cm, insbesondere jedoch 80 cm. Die Breite beträgt wenigstens 12 cm, insbesondere jedoch 14 cm. Diese Abmessungen gewährleisten, dass Standardkrawatten unproblematisch unter Belassung eines Randes von dem hüllenförmigen Körper aufgenommen werden können.
  • Eine Längenanpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an die zu umhüllende Krawatte erfolgt in einer Ausgestaltung der Erfindung vorzugsweise dadurch, dass an der, der Öffnung mit veränderlichem Durchlassquerschnitt gegenüberliegenden Querseite des hüllenförmigen Körpers ein weiteres verbindungselement angeordnet ist, das eine Verbindung von zwei im Abstand zueinander angeordneten Bereichen der Außenseite des hüllenförmigen Körpers erlaubt. Der die Krawatte überragende untere Abschnitt des hüllenförmigen Körpers wird um eine zur unteren Querseite parallele Linie umgeschlagen und auf der Rückseite der Hülle beispielsweise mit einem Klebepunkt fixiert.
  • Um die freie Sicht auf die Krawatte nach Anlagen der Schutzvorrichtung nicht zu beeinträchtigen, besteht der hüllenförmige Körper vorzugsweise vollständig aus transparentem Material. In einer Ausgestaltung der Erfindung ist es jedoch auch möglich, dass lediglich teilweise transparentes Material verwendet wird, während andere Bereiche mit einem Aufdruck, insbesondere einem Werbeaufdruck versehen sind. Es versteht sich von selbst, dass für den hüllenförmigen Körper flüssigkeitsundurchlässiges oder zumindest flüssigkeitsabweisendes Material, wie bei derartigen Schutzvorrichtungen üblich, verwendet wird, da anderenfalls der angestrebte Gebrauchszweck nicht erreicht würde. Als Materialien kommen insbesondere Polyethylen, Polypropylen oder Polykarbonat in Betracht.
  • Der hüllenförmige Körper kann zweckmäßigerweise aus einem rechteckförmigen Zuschnitt bestehen, der in zwei flächengleiche Teilflächen gefaltet und an der im zusammengeklappten Zustand zunächst offenen Seite des hüllenförmigen Körpers verbunden wird. Die Verbindung kann durch Schweißung oder Verklebung erfolgen. Herstellungstechnisch noch einfacher lässt sich der hüllenförmige Körper in Form eines Schlauches herstellen, an dem lediglich noch die Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnittes der Öffnung zur Durchführung der Krawatte angebracht werden müssen.
  • Der erfindungsgemäße Krawattenschutz soll insbesondere in gastronomischen Betrieben als Einwegartikel angeboten werden. Um die Bevorratung und Entnahme zu erleichtern, sind die Vorrichtungen zum Schutz von Krawatten lösbar miteinander verbunden. Sie bilden einen Wickel oder Stapel zur Entnahme der Krawattenschutzvorrichtungen. Die Trennung der Vorrichtungen erfolgt beispielsweise durch Abreißen längs einer Perforation.
  • Nachfolgend wird die Erfindung an Hand mehrerer Aufführungsbeispiele des näheren erläutert. Es zeigen:
  • 14 unterschiedliche Ausführungsformen erfindungsgemäßer Krawattenschutzvorrichtungen,
  • 5 eine Krawattenschutzvorrichtung nach den 1, 3 und 4 nach dem Überstülpen über einer Krawatte,
  • 6 eine erfindungsgemäße Krawattenschutzvorrichtung nach deren Fixierung an der Krawatte vor und nach der Längenanpassung an die Krawatte,
  • 7 eine schematische Darstellung von zwei unterschiedlichen Aufbewahrungsmöglichkeiten für Einweg-Krawattenschutzvorrichtungen gemäß der Erfindung.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Krawattenschutzvorrichtung (1) die im Wesentlichen von einem hüllenförmigen Körper (2) mit drei an seiner Außenhaut befestigten, beidseitig klebenden Klebeabschnitten (3a, b, c) gebildet wird. Der hüllenförmige Körper (2) besteht aus zwei gleich großen, rechteckigen Teilen, die durch zwei, sich gegenüberliegenden Längsseiten (4a, b) und zwei sich gegenüberliegende schmalere Querseiten (5a, b) begrenzt werden. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die, den hüllenförmigen Körper (2) bildenden flächenförmigen Teile einstückig in Form eines Schlauches ausgebildet, so dass an den Längsseiten (4a), (4b) keine Maßnahmen zur Verbindung der Abschnitte getroffen werden müssen.
  • Die Klebeabschnitte (3a–c) sind als beidseitigklebende Klebepunkte mit einer lösbaren Schutzfolie ausgebildet. Der flexible hüllenförmige Körper (2) besteht aus transparentem Material, so dass die rechts neben der Krawattenschutzvorrichtung (1) abgebildete Krawatte (6) auch nach dem Anlegen der Krawattenschutzvorrichtung (1) vollständig sichtbar bleibt. An der oberen Querseite (5a) der Krawattenschutzvorrichtung (1) befindet sich eine Öffnung (7) zur Durchführung der Krawatte (6) in den hüllenförmigen Körper (2).
  • Um den Durchlassquerschnitt der Öffnung (7) nach dem Anlegen der Krawattenschutzvorrichtung (1) an die Krawatte (6) (vgl. 5A) zu reduzieren, werden die beiden randnah angeordneten Klebeabschnitte (3a, 3b) von außen gegen den hüllenförmigen Körper (2) gedrückt, so dass sie mit diesem verkleben. Hierdurch werden zwei sich in das Innere der Öffnung (7) erstreckende Falten gebildet, die den Querschnitt der Öffnung (7) reduzieren. Die Ränder, der im Querschnitt reduzierten Öffnung (7) liegen an der Krawatte im Bereich der Verjüngung (8) unterhalb des Krawattenknotens (9) an (vgl. 6).
  • Die Ausführungsform nach 2 unterscheidet sich von der Krawattenschutzvorrichtung (1) nach 1 lediglich darin, dass der hüllenförmige Körper (2) im Bereich der unteren Querseite (5b) geöffnet ausgeführt ist. Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich auf die Ausführungen zu 1 Bezug genommen.
  • Die Ausführungsform der Krawattenschutzvorrichtung (1) nach 3 in gespannter Form, d.h. mit vergrößerten Durchlassquerschnitt der Öffnung, unterscheidet sich von den Ausführungsform nach 1 hinsichtlich der Mittel zum Verändern des freien Durchlassquerschnitts der Öffnung (7) im Bereich der oberen Querseite (5a). Zur Veränderung des Durchlassquerschnittes der Öffnung (7) weist der hüllenförmige Körper (2) ein längs des Öffnungsrandes (vgl. Querseite (5a)) geführtes Zugelement (11) in Form eines Gummiringes auf. Der Gummiring ist in einem Randumschlag (12) des hüllenförmigen Körpers (2) geführt. Die untere Querseite (5b) ist geschlossen ausgeführt. Sie kann jedoch auch entsprechend der Ausführungsform nach (2) geöffnet ausgeführt sein.
  • Die Ausführungsform nach 4 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach 3 lediglich insoweit, als an Stelle eines elastischen Zugelementes ein Band (13) in dem Randumschlag (12) geführt ist, dessen Enden aus dem Randumschlag (12) herausgeführt sind. Durch das Ziehen an den Enden wird der Öffnungsrand gerafft und dadurch der Durchlassquerschnitt der Öffnung (7) reduziert, bis dieser im Bereich der Verjüngung (8) an der Krawatte (6) anliegt (vgl. 6).
  • 5B) zeigt die Krawattenschutzvorrichtung (1) nach 3 und 5C) die Krawattenschutzvorrichtung (1) nach 4 nach dem Überstreifen über die Krawatte (6), jedoch bevor die Öffnung (7) bereits im Querschnitt reduziert ist, wie dies in 6 dargestellt ist.
  • Der bei sämtlichen Ausführungsbeispielen der Krawattenschutzvorrichtung (1) dargestellte Klebeabschnitt (3c) im Bereich der unteren Querseite (5b) dient der Längenanpassung des hüllenförmigen Körpers (2) an die Länge der Krawatte (6) (vgl. 6). Zu diesem Zweck wird der über den tiefsten Punkt (14) der Krawatte (6) überstehende Abschnitt (15) des hüllenförmigen Körpers (2) umgeschlagen und mit dem Klebeabschnitt (3c) an der Außenseite des hüllenförmigen Körpers (2) angeklebt. Der Umschlag erfolgt vorzugsweise auf der Rückseite der Krawatte, so dass der Klebeabschnitt (3c) nicht mehr sichtbar ist, wie dies in 6b angedeutet ist.
  • Die erfindungsgemäßen Krawattenschutzvorrichtungen sind vorzugsweise für den Einmalgebrauch bestimmt. Zu diesem Zweck werden sie zu einem Wickel oder Stapel lösbar miteinander verbunden. Die lösbare Verbindung erfolgt insbesondere durch eine Perforation an den aneinandergrenzenden Querseiten (5a, b) der Krawattenschutzvorrichtungen (1). Ein derartiger Wickel aus Krawattenschutzvorrichtungen befindet sich zweckmäßigerweise in einem, in 7A) dargestellten Gehäuse (16) mit einer Wickeltrommel (17) von der die Krawattenschutzvorrichtungen (1) abgezogen werden können.
  • Eine andere Möglichkeit besteht darin, die miteinander verbundenen Krawattenschutzvorrichtungen zu falten, wie dies in 7B) rechts dargestellt ist und diesen Stapel aus gefalteten Krawattenschutzvorrichtungen in eine Entnahmeschachtel (18) einzulegen. Aus jeder Entnahmeschachtel sind die Krawattenschutzvorrichtungen über einen Schlitz (19) der Schachtel (18) entnehmbar.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, eine derartige Entnahmeschachtel lediglich mit einem Stapel nicht lösbar miteinander verbundener Krawattenschutzvorrichtungen zu füllen.
  • Bezugszeichenliste
    Figure 00120001

Claims (14)

  1. Vorrichtung zum Schutz vor Verschmutzung von Krawatten mit einem hüllenförmigen Körper, in dem die Krawatte aufnehmbar ist, und mit einer an wenigstens einer Seite des hüllenförmigen Körpers angeordneten Öffnung zur Durchführung der Krawatte, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel (3a, 3b, 11, 13) zum Verändern des Durchlassquerschnitts der Öffnung (7) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der hüllenförmige Körper (2) durch zwei sich gegenüberliegende Längsseiten (4a, b) und zwei sich gegenüberliegende schmalere Querseiten (5a, b) begrenzt wird und die Öffnung (7) mit veränderlichem Durchlassquerschnitt an einer der beiden Querseiten (5a) angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die der Öffnung (7) mit veränderlichem Durchlassquerschnitt gegenüberliegende Querseite (5b) geöffnet ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die der Öffnung (7) mit veränderlichem Durchlassquerschnitt gegenüberliegende Querseite (5b) geschlossen ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der hüllenförmige Körper (2) aus einem flexiblen Material besteht und die Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnitts der Öffnung (7) wenigstens ein randnah zu dieser Öffnung angebrachtes Verbindungselement (3a, b) aufweisen, das eine Verbindung von zwei im Abstand zueinander angeordneten Bereichen der Außenseite des hüllenförmigen Körpers erlaubt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnitts der Öffnung (7) wenigstens ein randnah zu dieser Öffnung und der Längsseite (4a, b) des hüllenförmigen Körpers (2) angebrachtes Verbindungselement (3a, b) umfassen, das eine Verbindung von zwei im Abstand zueinander angeordneten Bereichen der Innenseite des hüllenförmigen Körpers erlaubt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement ein Haftmittel ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Haftmittel ein beidseitig klebender Klebeabschnitt, insbesondere mit einer lösbaren Schutzfolie ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der hüllenförmige Körper (2) aus einem flexiblen Material besteht und die Mittel zum Verändern des Durchlassquerschnitts der Öffnung (7) ein längs des Öffnungsrandes geführtes Zugelement (11) aufweisen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugelement (11) ein elastischer Ring, insbesondere ein Gummiring ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Öffnung (7) mit veränderlichem Durchlassquerschnitt gegenüberliegenden Querseite (5b) des hüllenförmigen Körpers (2) ein weiteres Verbindungselement (3c) angeordnet ist, das eine Verbindung von zwei im Abstand zueinander angeordneten Bereichen der Außenseite des hüllenförmigen Körpers erlaubt.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der hüllenförmige Körper (2) zumindest teilweise aus transparentem Material besteht.
  13. Wickel oder Stapel aus mehreren lösbar miteinander verbundenen Vorrichtungen (1) zum Schutz von Krawatten nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
  14. Wickel oder Stapel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtungen (1) zum Schutz von Krawatten an den Querseiten (5a, b) durch eine Perforation miteinander verbunden sind.
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