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Hintergrund der Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine vorfrankierte Ansichtskarte mit einer flächigen Vorderseite, auf welcher ein bildhaftes Ansichtsmotiv aufgedruckt ist, und mit einer zu beschriftenden Rückseite.
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Bei Ansichtskarten, welche ein bildhaftes Ansichtsmotiv tragen und beispielsweise an Souvenirständen in der Nähe von Sehenswürdigkeiten verkauft werden, besteht das Problem, dass der Käufer immer separat eine Briefmarke erwerben muss. Da die Käufer aber beispielsweise als ausländische Touristen beim Kauf von Briefmarken oft bereits erhebliche sprachliche Hürden überwinden müssen und ferner Souvenirstände oftmals keine Briefmarken verkaufen, kann der Kauf passender Briefmarken ein echtes Problem darstellen.
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Weil Briefmarken allgemein für verschiedene Postsendungen verwendet werden können, stellen sie ferner einen monetären Wert dar, welcher durch z. B. Diebstahl zu Schaden und Verlust führen kann.
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Schließlich stellt das Herstellen und der Vertrieb von Briefmarken allgemein einen erheblichen Aufwand dar.
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Aus dem Bereich der Postsendungen sind Postkarten bekannt, welche im Wesentlichen vollständig unbeschriftet sind und lediglich auf Ihrer Rückseite, also jener Seite, auf der die Empfängeradresse aufzubringen ist, einen einfarbig aufgedruckten Hinweis enthalten, dass die Postkarte als solche vorfrankiert ist. Der Käufer zahlt bei einer solchen Postkarte beim Kauf das Porto bereits mit.
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Derartige Postkarten sind als Ansichtskarten jedoch völlig ungeeignet, denn es fehlt Ihnen bereits das das Wesen einer Ansichtskarte ausmachende bildhafte Ansichtsmotiv.
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Aus
US 6269158 B1 ist ein Kartensystem bekannt, welches eine Kombination aus einer Postkarte und einer Telefonkarte aufweist. Die Postkarte kann an ihrer Rückseite einen Servicecode mit einem zum Nachverfolgen verwendeten Barcode-Aufdruck aufweisen.
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Aus
GB 2 392 747 A ist eine Grußkarte bekannt, auf deren Rückseite ein Portowert aufgedruckt ist.
WO 93/21024 A1 betrifft eine Grußkarte sowie einen Umschlag für die Grußkarte zum postalischen Versenden der Karte. Der Umschlag enthält einen Hinweis, mit dem eine Gebühr zur Beförderung mit der Post autorisiert wird.
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Zugrundeliegende Aufgabe
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ansichtskarte zu schaffen, mit der die oben genannten Probleme überwunden und insbesondere eine für sowohl den Käufer, den Verkäufer als auch das befördernde Postunternehmen insgesamt besonders einfach und kostengünstig zu praktizierende Postsendung möglich ist.
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Erfindungsgemäße Lösung
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß mit einer Ansichtskarte gemäß Anspruch 1 gelöst. Eine solche erfindungsgemäße Ansichtskarte weist an einer flächigen Vorderseite ein bildhaftes, aufgedrucktes Ansichtsmotiv auf und ist an ihrer Rückseite mit ausreichend freier Fläche versehen, damit der Käufer diese beschriften oder in sonstiger Weise graphisch gestalten kann. Auf der Vorderseite ist ferner gemäß der Erfindung ein auch maschinell optisch erkennbares Zeichen aufgedruckt, welches als Hinweissignal dafür zu erkennen ist, dass die Ansichtskarte vorfrankiert ist.
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Die erfindungsgemäße Ansichtskarte weist also nicht lediglich eine Vorfrankierung auf, sondern ist ferner an Ihrer Vorderseite mit einem auch maschinenlesbaren Hinweissignal versehen, welches sowohl für den Käufer, den Verkäufer und auch das die Ansichtskarte transportierende Postunternehmen leicht zu erkennen ist.
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Das derart ausgebildete Hinweissignal weist folgende Mehrfachfunktion auf: Für den Käufer ist das erfindungsgemäße Hinweissignal ein deutliches Zeichen, dass er sich nicht selbst um eine Frankierung zu kümmern braucht, wenn er eine derartige erfindungsgemäße Ansichtskarte sieht und erwirbt.
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Der Verkäufer erkennt anhand des erfindungsgemäßen Hinweiszeichens (gegebenenfalls durch ein Lesegerät an einer Kasse) dass diese Ansichtskarte einen erhöhten Verkaufspreis hat, weil der Käufer auch das Porto mitbezahlen muss.
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Schließlich kann das Postunternehmen an dem erfindungsgemäßen Hinweissignal (wiederum gegebenenfalls mit Hilfe einer maschinellen Erkennung) feststellen, dass die Ansichtskarte frankiert und entsprechend zu befördern ist.
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Darüber hinaus schließt die erfindungsgemäße Lösung das Risiko aus, dass Ansichtskarte und Briefmarke an zwei verschiedenen Orten erworben werden müssten. Die Erfindung stellt auch sicher, dass die Vorfrankierung durch Aufdruck bereits in der Herstellung auf der Ansichtskarte angebracht wird und damit bereits versandfertig ist. Auch können gemäß der Erfindung Briefmarken nicht mehr durch unsachgemäße Behandlung durch den Erwerber entwertet werden.
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Durch das optische Hinweissignal wird einem bzw. dem Käufer eindeutig und insbesondere bereits aus größerer Entfernung deutlich visualisiert, dass es sich um eine vorfrankierte Ansichtskarte handelt welche die oben genannten Vorteile aufweist und mit sich bringt. Der mögliche Käufer wird dadurch angeregt sich die Ansichtskarte näher zu betrachten und diese dann auch zu erwerben.
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Mit den erfindungsgemäßen Ansichtskarten braucht eine diese anbietende Verkaufsstelle keine zugehörigen Briefmarken mehr vorhalten. Dadurch verringert sich die Gefahr eines Diebstahls und des damit verbunden Schadens erheblich. Verkaufsstellen, welche bisher keine Briefmarken mitverkauft haben, können aufgrund der Erfindung Zusatzgeschäft generieren. Dieses Zusatzgeschäft umfasst die im Rahmen der Erfindung mitverkaufte Vorfrankierung und ferner den Gewinn durch Neukunden, welchen der bisherige getrennte Erwerb von Ansichtskarte und Briefmarke zu aufwendig war.
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Auch ein Über- oder Unterfrankieren der erfindungsgemäßen Ansichtskarte ist ausgeschlossen. Dies hat Vorteile für den Käufer denn er zahlt für die Beförderung der Ansichtskarte weder zuviel, noch zuwenig. Für das Postunternehmen liegt der Vorteil darin, dass das Postwertzeichen in einfacher Weise aufgedruckt und dabei auch eine Erhöhung oder Erniedrigung des Beförderungsentgeltes der erfindungsgemäßen Ansichtskarte einfach und flexibel umgesetzt werden kann.
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Schließlich ist hervorzuheben, dass das jeweilige Postunternehmen für die erfindungsgemäßen Ansichtskarten keine Briefmarken herstellen und vertreiben muss, so dass es auch in diesem Bereich zu entsprechenden Einsparungen kommt.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Ansichtskarte ist zur Erhöhung der oben genannten Vorteile das auf der Vorderseite der Ansichtskarte auch maschinell optisch erkennbare Zeichen als ein sich vom restlichen bildhaften Ansichtsmotiv deutlich unterscheidender Randstreifen gestaltet.
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Zur weiter verbesserten Erkennbarkeit des erfindungsgemäßen Zeichens, insbesondere bei einer automatischen Erkennung und auch für mögliche Käufer, ist der Randstreifen bevorzugt mindestens zweifarbig gestaltet.
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Besonders bevorzugt ist es gemäß der Erfindung, dass die Ansichtskarte im Wesentlichen rechteckig gestaltet und der Randstreifen an mindestens zwei der Seiten der Rechtsecksform ausgebildet ist.
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Um die oben genannten Vorteile in besonders ausgeprägter Form zu erzielen, ist es ferner bevorzugt, dass auf der Rückseite der erfindungsgemäßen Ansichtskarte ein auch maschinell erkennbares Postwertzeichen aufgedruckt ist, welches ebenfalls als Hinweissignal dafür zu erkennen ist, dass die Ansichtskarte vorfrankiert ist.
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Das derart angebrachte Postwertzeichen ist vorteilhaft ebenfalls mindestens zweifarbig gestaltet.
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Schließlich sind erfindungsgemäß auf der Vorder- und/oder Rückseite bevorzugt weitere, insbesondere mehrsprachige, textliche Hinweissignale vorgesehen, die auf den vorfrankierten Charakter der Ansichtskarte hinweisen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Ansichtskarten anhand der beigefügten schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 jeweils eine Ansicht der Vorderseite von vier verschiedenen Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäße Ansichtskarte,
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2 jeweils eine Ansicht der Vorderseite von vier weiteren verschiedenen Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte,
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3 jeweils eine Ansicht der Vorderseite von vier weiteren verschiedenen Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte,
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4 eine Ansicht der Vorderseite eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte,
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5 eine Ansicht der Vorderseite eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte,
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6 eine Ansicht der Rückseite eines der Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte,
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7 ein Detail der Ansicht gemäß 6,
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8 eine Ansicht der Rückseite eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte,
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9 ein Detail der Ansicht gemäß 8,
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10 jeweils eine Ansicht der Rückseite von vier verschiedenen Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte und
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11 eine Ansicht der Vorderseite von zweit weiteren verschiedenen Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäßen Ansichtskarte.
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Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In den 1 bis 4 ist jeweils die Vorderseite einer Ansichtskarte 10 veranschaulicht, welche ein im Wesentlichen die gesamte Vorderseite ausfüllendes bildhaftes Ansichtsmotiv 12 trägt. Das Ansichtsmotiv 12 ist durch einen herkömmlichen Farbdruckprozess auf die Ansichtskarte 10 aufgedruckt worden.
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An der Vorderseite der Ansichtskarten 10 ist mit dem Aufdrucken des Ansichtsmotivs 12 ferner ein von weitem gut sichtbares und auch maschinell optisch gut erkennbares Zeichen 14 aufgedruckt worden. Das Zeichen 14 dient als ein deutliches Hinweissignal dafür, dass die Ansichtskarte 10 vorfrankiert ist.
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Bei den in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen ist das Zeichen 14 jeweils als ein Randstreifen an der im Übrigen rechteckig gestalteten Vorderseite der zugehörigen Ansichtskarte 10 gestaltet. Der Randstreifen erstreckt sich gemäß den verschiedenen Ausführungsbeispielen an verschiedenen und insbesondere auch an mehreren Seiten der Rechtecksform der Vorderseite der Ansichtskarte 10. Die bzw. der Randstreifen ist dabei zur besseren (auch maschinellen) Erkennbarkeit jeweils dreifarbig gestaltet, nämlich mit abwechselnden weißen, roten und blauen Streifen.
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In 5 ist ein Ausführungsbeispiel veranschaulicht, bei dem sich im Bereich des Ansichtsmotivs 12 innerhalb eines das Zeichen 14 bildenden vollumfänglichen Randstreifens ein weiteres Zeichen in Form eines mehrsprachigen Textes 16 befindet. Dieser Text 16 weist ebenfalls auf den vorfrankierten Charakter der zugehörigen Ansichtskarte 10 hin.
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6 zeigt die Rückseite der Ansichtskarten 10, wie sie beispielsweise in den 1 bis 5 dargestellt sind. Diese Rückseite ist mit einem aufgedruckten Postwertzeichen 18 versehen, welches oberhalb eines Adressfeldes 20 angeordnet ist. Das Postwertzeichen 18 ist in 7 näher veranschaulicht und mit einem beispielsweise grünen Hinweisfeld 22 gestaltet, welches von einer roten Fläche 24 umgeben ist. Innerhalb der roten Fläche 24 befindet sich ein wiederum mehrsprachiger Text 26, der nochmals auf den vorfrankierten Charakter der zugehörigen Ansichtskarte 10 hinweist.
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Die 8 und 9 veranschaulichen einmal im Überblick und einmal als Detailansicht ein Ausführungsbeispiel einer Ansichtskarte 10, bei der außer dem Postwertzeichen 18 unter dem Adressfeld 20 ferner ein mehrsprachiger textlicher Hinweis 28 aufgedruckt ist, der auch auf der Rückseite der Ansichtskarte 10 nochmals darauf hinweist, dass die entsprechende Ansichtskarte 10 vorfrankiert ist.
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Die 10 bis 12 veranschaulichen schließlich verschiedene bevorzugte Anordnungsbereiche für einen Hinweis 28 auf der Rückseite einer Ansichtskarte 10. Diese bevorzugten Anordnungsbereiche befinden sich unmittelbar unterhalb oder oberhalb des Adressfeldes 20 oder am Rand einer freien Fläche, welche für die Beschriftung der Ansichtskarte 10 durch deren Käufer vorgesehen ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Ansichtskarte
- 12
- Ansichtsmotiv
- 14
- Zeichen
- 16
- Text
- 18
- Postwertzeichen
- 20
- Adressfeld
- 22
- Hinweisfeld
- 24
- umgebende Fläche
- 26
- Text
- 28
- Hinweis