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Die
Erfindung betrifft ein Transportband zum Transportieren eines pneumatisch
zu verdichtenden Faserverbandes, welches wenigstens in einem den Faserverband
führenden
Bereich aus einem luftdurchlässigen
Gewebe aus Kunststofffilamenten besteht und wobei dem Gewebe elektrostatische
Aufladungen vermindernde Materialien beigegeben sind.
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Wenn
einem verstreckten Faserverband auf einer Spinnmaschine in unmittelbarem
Anschluss an das Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks ein Spinndrall
erteilt wird, dann entsteht an der Klemmlinie des Ausgangswalzenpaares
ein so genanntes Spinndreieck. Dies rührt daher, dass der verstreckte Faserverband
mit einer bestimmten Breite das Streckwerk verlässt und zu einem Faden relativ
kleinen Durchmessers zusammengedreht wird. Das Spinndreieck enthält Randfasern,
die nicht ordnungsgemäß in den
verdrehten Faden eingebunden werden und somit wenig oder nichts
zur Festigkeit des ersponnenen Fadens beitragen. Man ist daher in
jüngerer
Zeit dazu übergegangen,
der Verzugszone des Streckwerks eine so genannte Verdichtungszone nachzuordnen,
die ihrerseits von einer Klemmstelle auslaufseitig begrenzt wird.
Erst danach wird dem Faden die Spinndrehung erteilt. In der Verdichtungszone
werden die Fasern gebündelt
oder verdichtet, wodurch der Faserverband beim Verlassen der letzten
Klemmstelle so schmal wird, dass das gefürchtete Spinndreieck nicht
mehr nachteilig ins Gewicht fällt.
Der ersponnene Faden wird dann gleichmäßiger, fester und weniger haarig.
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Zum
Verdichten eines Faserverbandes sind recht unterschiedliche Vorrichtungen
bekannt geworden. Viele dieser Vorrichtungen arbeiten mit einem luftdurchlässigen Transportband,
welches den zu verdichtenden Faserverband gleitend über einen Saugschlitz
transportiert. Ein Transportband für eine solche Vorrichtung ist
beispielsweise in der
DE
10 2004 005 953 A1 offenbart. In dieser Druckschrift ist eine
Vielzahl von Möglichkeiten
beschrieben, wie elektrostatische Aufladungen des Transportbandes verhindert
werden können.
Durch das Verhindern von elektrostatischen Aufladungen unterbleibt
ein Anhaften von Faserflug am Transportband weitgehend, so dass
die Luftdurchlässigkeit
des Gewebes erhalten bleibt.
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Es
sei hier angemerkt, dass in der Terminologie dieser Patentanmeldung
unter dem Begriff „pneumatisches
Verdichten" auch
solche Vorrichtungen inbegriffen sein sollen, bei denen außer dem Saugluftstrom
auch andere Mittel, beispielsweise eine Transportkomponente gegen
einen schief gestellten Saugschlitz, mitwirken können.
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Die
Umgebungsbedingungen unter denen derartige Transportbänder eingesetzt
werden, sind oftmals sehr ungünstig.
Es herrschen hohe Raumtemperaturen bei gleichzeitig vorhandener
hoher Luftfeuchtigkeit. Außerdem
sind die Transportbänder chemischen
Stoffen und Stäuben
ausgesetzt, die dem verarbeiteten Fasermaterial anhaften und dadurch
auf das Transportband gelangen. Diese Umgebungsbedingungen können dazu
führen,
dass die elektrostatische Aufladungen vermindernden Eigenschaften
stark beeinträchtigt
werden. Im weiteren Einsatz der Transportbänder wird dann wieder dieselbe
Störanfälligkeit
beobachtet, die bei Transportbändern
ohne elektrostatische Aufladungen vermindernde Materialien bekannt
ist. Die Anmelderin vermutet, dass die Umgebungsbedingungen beim
Einsatz derartiger Transportbänder
eine Abnahme der elektrischen Leitfähigkeit bewirken.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die bekannten Transportbänder weiter
zu verbessern und die Störanfälligkeit über einen
möglichst
langen Zeitraum gering zu halten.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass der ohmsche Widerstand des Transportbandes weniger als 1010 Ohm beträgt.
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Durch
einen ohmschen Widerstand des Transportbandes von weniger als 1010 Ohm, vorzugsweise sogar weniger als 106 Ohm, wird gewährleistet, dass die elektrische
Leitfähigkeit
genügend
Reserven aufweist, um auch bei einer Beeinträchtigung der elektrostatischen
Aufladungen vermindernden Eigenschaften durch die Umgebungsbedingungen über die
Lebensdauer des Transportbandes eine ausreichende Leitfähigkeit
sicherzustellen.
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Erfindungsgemäße Transportbänder haben den
Vorteil einer erhöhten
Betriebssicherheit und einer über
die Lebensdauer des Transportbandes anhaltenden geringen Störanfälligkeit.
Dieser Vorteil kann durch einen ohmschen Widerstand des Transportbandes
von weniger als 106 Ohm weiter verstärkt werden.
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In
Ausgestaltung der Erfindung kann die Betriebssicherheit weiter dadurch
erhöht
werden, dass der ohmsche Widerstand des Transportbandes auch nach
1000 Laufstunden weniger als 1010 Ohm beträgt. Durch
einen ohmschen Widerstand von weniger als 1010 Ohm,
vorzugsweise sogar weniger als 106 Ohm,
ist gewährleistet,
dass die Leitfähigkeit über den
Rest der Lebensdauer ausreichend ist, um eine elektrostatische Aufladung
weitgehend zu verhindern. Um die gewünschte Leitfähigkeit
nach 1000 Laufstunden zu erreichen, kann vorgesehen sein, dass der
ohmsche Widerstand im Neuzustand wesentlich unter dem Wert nach
1000 Laufstunden liegt. Bei dieser Vorgehensweise wird die elektrische
Leitfähigkeit
mit einer genügend
großen
Reserve für
die Lebensdauer des Transportbandes ausgerüstet. Es ist dann unschädlich, wenn
der ohmsche Widerstand sich während
der Einsatzdauer langsam erhöht.
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Es
kann aber auch vorteilhaft sein, dem Gewebe elektrostatische Aufladungen
vermindernde Materialien beizugeben, die ihre Eigenschaften unter den
Einsatzbedingungen des Transportbandes nahezu nicht verändern. Bei
einer Verwendung von Metallfäden
im Gewebe oder einer Metallisieren der Kunststofffilamente ist es
vorteilhaft ein sehr reaktionsträges
Metall zu verwenden, welches beispielsweise Gold sein kann. Bei
einer derartigen Auswahl der elektrostatische Aufladung vermindernden
Materialien kann weitgehend über
die Gesamteinsatzdauer ein nahezu konstanter ohmscher Widerstand
des Transportbandes von weniger als 1010 Ohm
erreicht werden. Es wird über
die Gesamtlebensdauer eine geringe Störanfälligkeit des Transportbandes
gewährleistet.
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Für die Bestimmung
des ohmschen Widerstandes derartiger Transportbänder wird auf die Deutsche
Norm DIN IEC 93 (VDE 0303 Teil 30) sowie DIN IEC 167 (VDE 0303 Teil
31) verwiesen, in denen Prüfverfahren
für Materialien
mit derartigen ohmschen Widerständen
beschrieben sind.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
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Es
zeigen:
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1 eine
Vorrichtung zum Verdichten eines verstreckten, noch spinndrehungsfreien
Faserverbandes, für
die das erfindungsgemäße Transportband
eingesetzt werden kann,
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2 eine
Ansicht in Richtung des Pfeiles II der 1, wobei die
einzelnen Walzen der besseren Übersichtlichkeit
wegen weggelassen wurden,
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3 eine
schematische und vergrößerte Darstellung
einer Anordnung zum Messen des ohmschen Widerstandes eines erfindungsgemäßen Transportbandes.
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Von
einer Spinnmaschine, insbesondere einer Ringspinnmaschine, ist in
den 1 und 2 lediglich der Bereich einer
Vorrichtung 1 zum Verdichten eines verstreckten, noch spinndrehungsfreien
Faserverbandes 2 dargestellt. Die Vorrichtung 1 befindet
sich in unmittelbarem Anschluss an ein Streckwerk 3, von
dem nur das Ausgangswalzenpaar 4 sowie ein in Transportrichtung
A davor angeordnetes Riemchenwalzenpaar mit einem Unterriemchen 6 und
einem Oberriemchen 7 dargestellt sind. Das Ausgangswalzenpaar 4 enthält einen
angetriebenen Ausgangsunterzylinder 8 sowie eine elastisch
dagegen angedrückte
Ausgangsdruckwalze 9. Das Ausgangswalzenpaar 4 definiert
eine Ausgangsklemmlinie 10, die das Ende der Verzugszone
des Streckwerks 3 bildet.
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Im
Streckwerk 3 wird in bekannter Weise ein Faserband oder
auch ein Vorgarn 11 in Transportrichtung A bis zur gewünschten
Feinheit verzogen. Der Verzug ist an der Ausgangsklemmlinie 10 beendet,
und ab dieser Stelle liegt dann der verstreckte, jedoch noch spinndrehungsfreie
Faserverband 2 vor. Zur Verringerung des bekannten und
als nachteilig geschilderten Spinndreiecks wird der Faserverband 2 in
unmittelbarem Anschluss an die Ausgangsklemmlinie 10 in
einer Verdichtungszone 12 verdichtet. Die für das Verdichten
vorgesehene Vorrichtung 1 enthält ein luftdurchlässiges Transportband 13, welches
den zu verdichtenden Faserverband 2 durch die Verdichtungszone 12 transportiert.
Die Vorrichtung 1 enthält
ferner einen Saugkanal 14, der als unter Unterdruck stehendes
Hohlprofil ausgebildet ist und der sich über eine Mehrzahl von Spinnstellen
erstrecken kann. An seiner der Verdichtungszone 12 zugewandten
Außenkontur
ist der Saugkanal 14 als Gleitfläche 15 zum Führen des
Transportbandes 13 ausgebildet.
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In
der Gleitfläche 15 befindet
sich ein Saugschlitz 16, der gegenüber der Bewegungsrichtung des
Transportbandes 13 leicht schräg angeordnet ist, so dass eine
der Seitenkanten des Saugschlitzes 16 bezüglich des
zu verdichtenden Faserverbandes 2 als Faserleitkante 17 ausgebildet
ist. An dieser Faserleitkante 17 läuft der Faserverband 2 während des Verdichtens
entlang, wodurch die im Faserverband 2 befindlichen Fasern
quer zur Bewegungsrichtung des Transportbandes 13 gebündelt oder
verdichtet werden und der Faserverband 2 dadurch etwas
eingerollt wird. Der Saugkanal 14 ist über einen Unterdruckanschluss 18,
der sich im Abstand vom Saugschlitz 16 befindet, an eine
nicht dargestellte Unterdruckquelle angeschlossen. Sofern sich der
Saugkanal 14 über
mehrere Spinnstellen erstreckt, braucht pro Saugkanal 14 jeweils
nur ein Unterdruckanschluss 18 vorhanden zu sein.
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Die
Verdichtungszone 12 wird auslaufseitig durch eine Klemmwalze 19 begrenzt,
die den Faserverband 2 und das Transportband 13 an
die Gleitfläche 15 andrückt und
dabei eine Lieferklemmlinie 20 definiert, die bezüglich des
aufzubringenden Spinndralls als Drallsperre wirkt. Die Klemmwalze 19 treibt das
Transportband 13 an und ist ihrerseits über ein beispielsweise als
Zahnrad ausgebildetes Übertragungsrad 21 von
der Ausgangsdruckwalze 9 aus angetrieben.
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Nach
der Lieferklemmlinie 20 erhält der entstehende Faden 22 seinen
Spinndrall, indem er in Lieferrichtung B einem nicht dargestellten
Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel, zugeführt wird.
Bezüglich
des Spinndralls wirkt die Lieferklemmlinie 20 als Drallsperre,
so dass sich der Spinndrall nicht rückwirkend bis in die Verdichtungszone 12 hinein
erstreckt.
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Auf
der dem Saugschlitz 16 abgewandten Seite des Saugkanals 14 ist
das Transportband 13 durch ein Spannelement 23 gespannt,
das beispielsweise als stationäre
Stange oder auch als Führungsrolle
ausgebildet sein kann. Das Spannelement 23 ist dabei so
angeordnet, dass das Transportband 13 mit leichtem Andruck
am Ausgangsunterzylinder 8 anliegt. Da das Transportband 13 und
der Ausgangsunterzylinder 8 an der Berührungsstelle gegenläufig sind,
wird das Transportband 13 von etwa anhaftendem Faserflug
gesäubert.
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Wie
aus 2 ersichtlich ist, weist der Anfangsbereich 24 des
Saugschlitzes 16 eine Erweiterung auf, die den Zweck hat,
den leicht in Querrichtung changierenden Faserverband 2 auf
jeden Fall vom Saugschlitz 16 erfassen zu lassen. Die Changierbewegung
dient dazu, insbesondere der Ausgangsdruckwalze 9 eine
längere
Lebensdauer zu geben.
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Das
Transportband 13 besteht insbesondere in seinem den Faserverband 2 führenden
Bereich aus einem Gewebe 25, welches aus Kunststofffilamenten 26 gewebt
ist. Dabei sind dem Gewebe 25 elektrostatische Aufladungen
vermindernde Materialien beigegeben. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen,
dass wenigstens ein Teil der Kunststofffilamente 26 durch
Beigabe von wenigstens einem chemischen Additiv zum Kunststoff elektrisch
leitend ist. Es kann aber auch wenigstens ein Teil der Kunststofffilamente 26 oder
das Gewebe 25 durch chemische Ausrüstung oder durch eine Metallisierung
leitfähig
gemacht sein.
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Es
ist vorteilhaft wenn der ohmsche Widerstand des Transportbandes 13 weniger
als 1010 Ohm, vorzugsweise sogar weniger
als 106 Ohm beträgt. Besonders vorteilhaft ist,
wenn der ohmsche Widerstand des Transportbandes 13 auch
nach 1000 Laufstunden weniger als 1010 Ohm,
vorzugsweise sogar weniger als 106 Ohm beträgt.
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In
Ergänzung
zu den oben genannten deutschen Normen ist in 3 eine
Anordnung zum Messen des ohmschen Widerstandes eines erfindungsgemäßen Transportbandes 13 schematisch
dargestellt. Wesentlicher Bestandteil sind dabei zwei Prüfdorne 27, 28 über die
das gestrichelt dargestellte Transportband 13 gesteckt
ist. Der erste Prüfdorn 27 ist
dabei ortsfest in einer als Prisma dargestellten Halterung 29 gehalten,
während
der zweite Prüfdorn 28 durch
eine Vorspannkraft F in der durch den Pfeil angedeuteten Richtung
belastet ist, um das Transportband 13 zu spannen und um
einen definierten Kontakt zwischen den Prüfdornen 27, 28 und
dem Transportband 13 zu gewährleisten. Wenn die Anordnung
der Prüfdorne 27, 28 in
der dargestellten Weise in vertikaler Richtung übereinander erfolgt, kann die
Vorspannkraft F sehr einfach durch die Gewichtskraft des Prüfdornes 28 oder
eines daran befestigten Prüfgewichtes
erzeugt werden. Um einen guten elektrischen Kontakt zwischen den
Prüfdornen 27, 28 und
dem Transportband 13 zu gewährleisten, kann es vorteilhaft
sein, die Prüfdorne 27, 28 mit
einer gut leitfähigen
Beschichtung, beispielsweise einer Silberschicht, zu versehen.
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An
den Prüfdornen 27, 28 ist
mittels elektrischer Leitungen 30 und 31 eine
Messeinrichtung 32 angeschlossen. Die Messungen des ohmschen
Widerstandes des Transportbandes 13 in der Messeinrichtung 32 kann
auf unterschiedliche Weise geschehen. Die Messung kann in einem
direkten Verfahren erfolgen, bei dem gleichzeitig die am Transportband 13 angelegte
Gleichspannung und die durch das Transportband 13 fließende Stromstärke gemessen wird
(Strom-Spannungs-Verfahren). Es kann aber auch ein vergleichendes
Verfahren eingesetzt werden, bei dem das Verhältnis des Widerstandes des Transportbandes 13 zu
einem bekannten ohmschen Widerstand, beispielsweise in einem Brückenstromkreis,
festgestellt wird. Für
nähere
Einzelheiten zu den Messverfahren wird auf die oben zitierten deutschen
Normen verwiesen.
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Für die Messung
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Prüfdorne 27 und 28 jeweils
einen Durchmesser haben, der etwa einem Drittel des Durchmessers
des Transportbandes 13 entspricht. Bei einem Durchmesser
des Transportbandes 13 von 36 mm ist es also beispielsweise
vorteilhaft, dass die Prüfdorne 27, 28 einen
Durchmesser von 12 mm haben. Bei einem derartigen Transportband 13 ist
es vorteilhaft eine Vorspannkraft F von etwa 3 N zu verwenden. Außerdem ist
es vorteilhaft, wenn die Prüfdorne 27, 28 auf
ihrem Außenumfang
eine Silberbeschichtung aufweisen.
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Die
in 3 dargestellte Messanordnung berücksichtigt
insbesondere einen durch das Gleiten des Transportbandes 13 über die
Gleitfläche 15 auftretenden
Verschleiß auf
der Innenseite des Transportbandes 13, wenn sie zur Messung
des ohmschen Widerstandes eines nicht mehr neuwertigen Transportbandes 13,
welches sich bereits in einer Vorrichtung 1 im Einsatz befand, verwendet
wird.