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Die
Erfindung betrifft einen Behälter
für Verteilmaschinen,
aus dem das zu verteilende Gut bodenseitig austragbar und über eine
Dosiereinrichtung wenigstens einem Verteilorgan zuführbar ist
und dessen Volumen durch wenigstens einen Aufsatz vergrößerbar ist
und zu diesem Zweck der obere Rand des Behälters nach innen zu einer Flanschleiste
mit auf Abstand angeordneten Löchern
und der Aufsatz an seinen unteren Rändern gleichfalls unter Bildung
einer Flanschleiste mit Löchern
gleichen Abstandes abgekantet ist und der Aufsatz mit dem Behälter unter
Zwischenlage eines Dichtungsstreifens zwischen die Flanschleisten
mittels deren Löcher
durchgreifender Schrauben verbindbar ist. Ferner betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Montage eines Aufsatzes auf einen Behälter einer
Verteilmaschine.
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Wenn
nachfolgend vornehmlich auf Düngerstreuer,
insbesondere Scheibenstreuer Bezug genommen wird, schränkt dies
die Erfindung nicht ein, vielmehr werden unter Verteilmaschinen
im Sinne der Erfindung außer
Düngerstreuern
auch Sand- und Salzstreuer und Sämaschinen
verstanden. Behälter für solche
Verteilmaschinen bestehen zumeist aus einem im wesentlichen rechteckigen,
länglichen
Oberteil mit einer bestimmten Bauhöhe und ein oder zwei daran
anschließenden
pyramidenstumpfförmigen Trichtern,
die aufgrund ihres Neigungswinkels für das notwendige Abfließen des
Gutes zum Boden und zur Auslauföffnung
sorgen.
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Der
Landwirt benötigt
in Abhängigkeit
von seinen Feldgrößen Düngerstreuer
mit einem bestimmten Behältervolumen,
das die Dünger-Zuladung
bestimmt. Für
einen anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann ein größeres Behältervolumen günstiger
sein. Es hat sich deshalb aus fertigungs- und vertriebstechnischen
Gründen
als vorteilhaft erwiesen, eine Basismaschine mit einem bestimmten Behältervolumen,
z.B. 1500 Liter anzubieten und zur Volumenvergrößerung Aufätze vorzusehen, die das Volumen
stufenweise auf 2000, 2500 und 3000 Liter erhöhen. Außerdem gibt es gegenüber dem
Behälter der
Grundmaschine breitere Aufsätze,
die den Behälter
der Grundmaschine allseitig überragen
und zum Beladen oder Nachfüllen
des Behälters
mit einer breiten Frontladerschaufel geeignet sind.
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Aufgrund
der Saisonalität
des Kundenbedarfs und der häufig
kurzfristigen Kaufentscheidung des Kunden muss der Händler den
Düngerstreuer
als Basismaschine zur Saison bereits auf Lager haben und sollte
möglichst
schnell auf Kundenwünsche nach
bestimmten Aufsatztypen reagieren können. Dies erfordert beim Händler eine
Montage des ausgewählten
Aufsatzes auf den Behälter
der Grundmaschine.
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Die
Aufsätze
können
aus einem an den Ecken geschweißten
rechteckigen Rahmenteil bestehen. Aus Transport- und Lagergründen werden die
Aufsätze
heute jedoch meist in Form einzelner Blechtafeln in Kartons verpackt
geliefert. Der Aufsatz besteht aus zwei Seiten-, einem Front- und
einem Heckwandteil, die bis zu 50 cm hoch und letztere bis zu 280
cm lang sein können
und trotz ihrer geringen Wandstärke
von ca. 2 mm sehr unhandlich und schwer sind.
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Der
Behälter
weist an seinem oberen Rand nach innen abgekantete Flanschleisten
auf. Ebenso weisen der Aufsatz bzw. die Aufsatzbleche nach einer
Seite abgekantete Flanschleisten auf. Die Flanschleisten sind mit
Löchern
versehen. Bei der Montage wird zwischen den Flanschleisten eine
dünne Zwischenlage
aus Kunststoff eingelegt, die ein Reiben des Aufsatzblechs auf dem
Stahlblech des Grundbehälters
verhindert und damit einer Korrosion an dieser Stelle vorbeugt.
Die Flanschleisten des Aufsatzes bzw. der einzelnen Blechtafeln
werden durch Durchstecken von handelsüblichen rostfreien Schrauben, Aufsetzen
von Unterlegscheiben aus Stahl und Kunststoff zur Vermeidung elektrochemischer
Korrosion und Aufschrauben von Muttern auf die Gewindebolzen der
Schrauben miteinander verbunden. Dabei müssen die Rundlöcher sehr
genau fluchten, um die Schraubbolzen durchstecken und die Muttern
aufschrauben zu können.
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Diese
Montage erfordert nicht zuletzt aufgrund des Gewichtes des Aufsatzes
bzw. der einzelnen Blechtafeln zwei Monteure, von denen einer die Blechtafel
in Position hält,
der andere meist im Behälter
sitzt und die Schrauben mit den Unterlegscheiben und Muttern montiert.
Der Zeit- und Personalaufwand ist erheblich und führt zu einer
entsprechenden Kostensteigerung, die allein auf die Montage zurückzuführen ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Montage von komplett verschweißten vierseitigen Aufsätzen oder
aus Einzelblechen bestehenden Aufsätzen auf Behältern von
insbesondere Düngerstreuern
zu vereinfachen, so dass die Montage nur von einer Person durchgeführt werden
kann und somit die Montagekosten gesenkt werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Schraubenkopf einen aufgespritzten Kunststoffkopf aufweist,
der etwa parallel zum Bolzen der Schraube verlaufende Federbeine mit
an deren Ende nach außen
weisenden Haken aufweist, die beim Einsetzen der Schraube von unten in
das Loch der Flanschleiste des Behälters hinter den Rand des Lochs
einrasten und die Schraube gegen Kräfte von oben sichern.
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Die
erfindungsgemäße Ausbildung
der Schraube ermöglicht
es dem Monteur, zunächst
in die Flanschleisten des Behälters
die Schrauben von unten einzustecken, bis sie mit ihren Haken hinter den
Lochrand der Flanschleiste des Behälters einschnappen. Die Schrauben
sind dann gegen von oben wirkende vertikale bzw. leicht schräge Kräfte gesichert.
Anschließend
wird der Dichtungsstreifen über
die freien Enden der Schraubbolzen "aufgefädelt" und mit seiner Klebstoff-Seite auf die Flanschleiste
aufgedrückt.
Daraufhin wird der Aufsatz bzw. eine einzelne Blechtafel mit den
Löchern
ihrer Flanschleiste über
die freien Enden der Schraubbolzen geführt und schließlich die
Unterlegscheiben über
die freien Enden der Schraubbolzen geführt und die Muttern anschließend mit
einer Schraubratsche oder dergleichen angezogen. Der Aufsatz bzw.
die ihn bildenden Blechtafeln können
problemlos von einer Person montiert werden, wobei die Schraubbolzen
der einseitig axial gesicherten Schrauben zugleich als zentrierendes
Montagehilfsmittel für
das Aufbringen des Dichtungsstreifens und der Flanschleisten des
Aufsatzes wirken.
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In
bevorzugter Ausführung
ist vorgesehen, dass die Löcher
in der Flanschleiste des Behälters als
Langlöcher
ausgebildet und die Federbeine am Kunststoffkopf beiderseits frei geschnitten
sind und nach Einrasten der Haken in das Langloch der Lochwand anliegen.
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Durch
die Ausbildung der Löcher
in der Flanschleiste als Langlöcher
ist die Ausrichtung der Schraube mit den Federbeinen bei der Montage
vorgegeben. Außerdem
ist die tragende Fläche
der Haken gegen vertikale Kräfte
optimiert.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Langlöcher als
Rechtecklöcher ausgebildet
sind und dass der Kunststoffkopf zwei diametral angeordnete Abflachungen
aufweist, deren flache Außenseiten
in die flachen Außenseiten
der Federbeine übergeht,
die nach Einsetzen der Haken in das Langloch den gegenüberliegenden
geraden Lochwänden
anliegen. Bei dieser Ausgestaltung liegen die flachen Außenseiten
der Federbeine nach Einrasten der Haken hinter dem geraden Lochrand der
geraden Lochwand an. Damit ist nicht nur eine Sicherung gegen Vertikalkräfte von
oben, sondern zugleich auch eine gewisse Verdrehsicherung des Schraubenbolzens
gewährleistet.
Beim Aufschrauben der Muttern muss der Schraubenkopf nicht gekontert
werden. Der Schraubenkopf braucht deshalb auch keine Schlüsselflächen aufzuweisen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, dass der Kunststoffkopf zwischen den Federbeinen und
dem Bolzen den Federweg beim Ausweichen der Haken vor dem Einrasten
auf das notwendige Maß begrenzende,
parallele Anschläge
aufweist.
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Durch
diese Merkmale wird vermieden, dass die Federbeine zu weit nach
innen ausgelenkt werden, und insbesondere beim Durchstecken des Schraubenbolzens
durch die Flanschleiste erreicht, dass beide Federbeine um das gleiche
Maß ausgelenkt
werden und beide Haken hinter dem Lochrand der Flanschleiste wirksam
einschnappen. Auch wird einer Überbeanspruchung
der Federbeine vorgebeugt.
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Es
kann ferner vorgesehen sein, dass die Anschläge zum Schraubenbolzen hin
reichende parallele Schenkel aufweisen, die zusätzlich als Verdrehsicherung
dienen. Dadurch wird die insgesamt für die Verdrehsicherung zur
Verfügung
stehende Fläche
an Schraubenkopf vergrößert.
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Der
Dichtungsstreifen ist vorzugsweise ein einseitig mit Klebstoff und
Abdeckfolie versehener Kunststoffstreifen, dessen Dicke an die Höhe der Haken
an den Federbeinen des Kunststoffkopfs angepasst ist und der mit
ausgestanzten Löchern
in einem dem Abstand der Löcher
an den Flanschleisten entsprechenden Abstand versehen ist.
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Der
eingelegte Kunststoffstreifen mit den vorgenannten Merkmalen erfüllt einerseits
die technische Funktion zur Bildung des notwendigen Freiraums für die Haken,
andererseits schafft er an der Außenseite eine optische Trennung
von Behälter
und Aufsatz.
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Vorzugsweise
ist der Kunststoffstreifen gleichfalls mit Langlöchern versehen, deren Weite
etwas größer ist
als die der Langlöcher
in der Flanschleiste des Behälters,
um zwischen den beiden Flanschleisten ausreichend Platz für das Eingreifen der
Haken an den Federbeinen des Schraubenkopfs zu schaffen.
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Zweckmäßigerweise
besteht der Schraubenkern aus Metall und ist als Flachrundschraube
mit am Bolzenansatz angeformtem Vierkant ausgebildet. Die Flachrundschraube
ist in Kunststoff eingespritzt, um den Kunststoffkopf zu bilden.
Dabei bildet das Vierkant am Bolzenansatz eine Verdrehsicherung
für den
Kunststoffkopf.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Montage eines Volumen
vergrößernden
Aufsatzes auf einen Behälter
für Verteilmaschinen.
Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Schrauben mit
dem Kunststoffkopf von unten in die Löcher der abgekanteten Flanschleiste
des Behälters
bis zum Einrasten der Haken hinter den Öffnungsrand eingesteckt werden
und dieser Montageschritt bei sämtlichen
Löchern
durchgeführt
wird, dass anschließend
der ausgestanzte Kunststoffstreifen von einer Rolle abgerollt und
die Abdeckfolie von der Klebeschicht abgezogen wird und der Kunststoffstreifen mit
seinen Ausstanzungen über
die Schraubenbolzen geführt
und auf die Flanschleisten aufgedrückt wird, dass daraufhin der
Aufsatz mit den Löchern
seiner Flanschleiste über
die Schraubenbolzen geführt und
schließlich
unter Zwischenlage von Unterlegscheiben Muttern auf die freien Enden
der Schraubenbolzen aufgeschraubt werden.
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Die
Montage kann, wie bereits angedeutet, problemlos von einer einzigen
Person vorgenommen werden. Dabei bildet die Schraube mit ihren einrastenden
Haken am Schraubenkopf eine Sicherung gegen vertikale Kräfte, die
beim Aufsetzen des Aufsatzes auf die freien Enden der Schraubenbolzen
auf diese einwirken können,
und eine Verdrehsicherung beim Aufschrauben der Muttern.
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Besteht
der Aufsatz aus einzelnen Blechtafeln in einer der Anzahl und der
Breite der Wände
des Behälters
entsprechenden Anzahl und Breite, ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass nach Einstecken und Einrasten der Schrauben an den Flanschleisten des
Behälters
und Auflegen eines auf Länge
geschnittenen Kunststoffstreifens die Blechtafeln mit ihren abgekanteten
Flanschleisten mit Löchern
einzeln über
die freien Enden der Schraubenbolzen geführt und anschließend Muttern
auf die Schraubenbolzen aufgeschraubt werden.
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Auch
die Montage der einzelnen Blechtafeln ist problemlos von einer Person
durchzuführen.
Sie braucht die Flanschleiste des Behälters der Blechtafel mit den
Löchern
nur über
die freien Enden der Schraubbolzen der vormontierten Schrauben zu
führen
und auf den zuvor aufgelegten Kunststoffstreifen aufsetzen, um anschließend die
Muttern mit Hilfe eines Schraubschlüssels auf die freien Enden
der Schraubbolzen aufzuschrauben.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung wiedergegebenen
Ausführungsbeispiels
beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Zweischeibenstreuers
in Form einer Basismaschine;
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Zweischeibenstreuers,
bestehend aus einer Basismaschine und einem umrissgleichen Behälter-Aufsatz;
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3 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Zweischeibenstreuers,
bestehend aus einer Basismaschine und einem Behälter-Aufsatz für das Befüllen mit
einer breiten Frontladerschaufel;
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4 eine
Ansicht einer Schraube, teilweise im Schnitt, zum Verbinden von
Aufsatz und Behälter;
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5 eine
Draufsicht auf den Kunststoffkopf der Schraube gemäß 4;
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6 eine
perspektivische Ansicht auf den Kopf der Schraube;
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7 eine
perspektivische Ansicht auf die Innenseite des Kopfs der Schraube;
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8 eine
Explosionsdarstellung der Verbindung von Aufsatz und Behälter und
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9 einen
Schnitt durch die Flanschleisten von Behälter und Aufsatz in der endgültig montierten Lage.
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Bei
der in den 1 bis 3 wiedergegebenen
Ausführung
einer Verteilmaschine handelt es sich um einen Zweischeiben-Düngerstreuer in Form eines Anbaugerätes für einen
Traktor. Es ist jeweils eine Ansicht auf die Rückseite des Zweischeibenstreuers
gezeigt. Der Streuer weist einen Rahmen auf, von dem in den 1 bis 3 lediglich
die nach hinten ragenden Kragarme 1 erkennbar sind, die
durch eine Traverse 2 verbunden sind, die zugleich das
Gehäuse
für ein
Getriebe bildet, über
das die auf den Abtriebswellen 3 sitzenden Wurfscheiben 4 (2 und 3)
mit Wurfschaufeln 5 von der Zapfwelle des Traktors her
angetrieben werden.
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Der
Rahmen nimmt einen Behälter 6 auf,
der aus einem im Wesentlichen rechteckförmigen Oberteil 7 und
zwei sich daran nach unten anschließenden trichterförmigen Unterteilen 8 besteht.
Die trichterförmigen
Unterteile 8 enden in einem Bodenteil 10 mit einem
Boden 11, der eine Auslauföffnung für den Dünger aufweist.
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Unterhalb
des Bodens 11 ist eine Dosiereinrichtung angeordnet, die – da in
vielen Ausführungsformen
bekannt – hier
nicht näher
beschrieben wird. Mit Hilfe der Dosiereinrichtung kann die auf die
Wurfscheiben ausgetragene Düngermenge eingestellt werden.
Ferner lässt
sich die Dosiereinrichtung ihrerseits verlagern, um den Aufgabepunkt
des Düngers auf
die Wurfscheiben zu verlagern. Für
die Einstellung der Dosiermenge und die Verstellung des Aufgabepunktes
dient die insgesamt mit 9 bezeichnete Verstelleinrichtung.
Auch deren Aufbau ist in Verbindung mit der Erfindung unbedeutend.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform weicht
das Oberteil 7 des Behälters 6 insoweit
von der Rechteckform ab, als die Frontwand 12 und die Rückwand 13 mit
den Seitenwänden 14 bzw. 15 jeweils über Schrägbleche 18 verbunden
sind, so dass eine langgestreckte oktogonale Umrissform entsteht, wobei
sich die Schrägbleche 18 an
den Wänden
der trichterförmigen
Unterteile 8 in entsprechenden Schrägen 19 fortsetzen,
die das Abgleiten des Düngers
zur Auslauföffnung
im Bodenteil 10 bzw. Boden 11 unterstützen.
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Der
Behälter 6 ist
als Schweißkonstruktion aus
einzelnen Blechtafeln hergestellt. Die Frontwand 12, die
Rückwand 13,
die Seitenwände 14 und 15 sowie
die Schrägbleche 18 sind
an ihrem oberen Rand nach innen zu einer Flanschleiste 20 abgekantet,
die vorzugsweise unter einem Innenwinkel von etwas weniger als 90° zu der jeweiligen
Wand geneigt ist. Die Flanschleisten 20 weisen abstandsgleich
angeordnete Langlöcher 21 auf,
wobei beim gezeigten Ausführungsbeispiel
die Frontwand 12 und die Rückwand 13 vier solcher
Langlöcher,
die Seitenwände 14, 15 drei
Langlöcher
und die Schrägbleche 18 jeweils
ein Langloch aufweisen.
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Die
Flanschleisten 20 mit den Langlöchern 21 am Behälter 6 dienen
zur Befestigung von Aufsätzen,
mit denen das Volumen des Behälters 6 der Grundmaschine
vergrößert werden
kann. 2 zeigt einen solchen Aufsatz 22, der
in diesem Ausführungsbeispiel
einen mit dem Oberteil 7 des Behälters 6 der Grundmaschine
gleichen Umriss aufweist. Er besteht aus einem Frontwandteil 23,
einem Rückwandteil 24 und
Seitenwandteilen 25, die jeweils über Schrägbleche 26 miteinander
verbunden sind. Der Aufsatz 22 kann einteilig ausgebildet
sein, besteht aber vorzugsweise aus einzelnen Blechtafeln, die über nach
innen abgekantete vertikale Flanschleisten 27 mittels Schrauben
miteinander verbunden sind.
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Beim
gezeigten Ausführungsbeispiel
weist auch der Aufsatz 22 an seinen oberen Rändern nach innen
abgekantete Flanschleisten 28 mit Langlöchern 29 auf, die
die Montage eines weiteren umrissgleichen Aufsatzes ermöglichen.
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3 zeigt
wiederum die Basismaschine mit einem Behälter 6 entsprechend
der 1 und 2, weshalb an dieser Stelle
auf dessen Einzelheiten nicht mehr eingegangen wird. Auf den Behälter 6 bzw.
dessen Oberteil 7 ist ein Aufsatz 30 aufgesetzt, der
im Gegensatz zu dem Aufsatz 22 der 2 zumindest
die beiden Seitenwände 14 und 15 des Oberteils 7 nach
außen überragt,
beim gezeigten Ausführungsbeispiel
jedoch eine Ausladung gegenüber
sämtlichen
Wänden
des Oberteils 7 des Behälters 6 aufweist.
Die Frontwand 31, die Rückwand 32 und
die Seitenwände 33, 34 gehen über Schrägen 35 in
die entsprechenden Wandteile des Oberteils 7 über. Gleiches
gilt für
die Schrägen 36,
die über Schrägen 37 in
die Schrägbleche 18 des
Oberteils 7 übergehen.
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Auch
der Aufsatz 30 kann an seinem oberen Rand nach innen abgekantete
Flanschleisten 38 mit äquidistant
angeordneten Langlöchern 38 aufweisen. Er
kann ferner einteilig geschweißt
oder aus einzelnen Blechtafeln bestehen, die an ihren vertikalen Kanten
miteinander verschraubt werden.
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Zum
Verbinden der Aufsätze 22 (2)
oder 30 (3) mit dem Oberteil 7 des
Behälters 6 der
Basismaschine dienen er findungsgemäß ausgebildete Schrauben, für die in
den 4 bis 7 ein Ausführungsbeispiel gezeigt ist.
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Die
Schraube 40 besteht aus einem Stahlkern 41 in
Form einer Flachrundkopfschraube, die am Ansatz des Gewindebolzens 42 am
Schraubenkopf 43 ein Vierkant 44 aufweist. Diese
Flachrundkopfschraube ist in einem Kunststoffkopf 45 eingespritzt,
dessen Außendurchmesser
größer ist
als die über
die Schmalseite gemessene lichte Weite eines Langlochs 21 in
einer der Flanschleisten 20. Der Kunststoffkopf ist an
gegenüberliegenden
Seiten 46 abgeflacht und weist an diesen Seiten flache
Federbeine 47 auf, deren flache Außenseite etwa mit der Abflachung 46 des
Kunststoffkopfs 45 zusammenfällt. Die Federbeine 47 weisen
an ihren Enden nach außen
gerichtete Haken 48 auf, wobei die Wirkfläche 49 der
Haken etwa senkrecht zur flachen Außenseite der Federbeine 47 verläuft. Die
Federbeine sind, wie 7 erkennen lässt, gegenüber dem Grundkörper des
Kunststoffkopfs 45 bei 50 freigeschnitten, so dass
sie nach innen und außen
ausgelenkt werden können.
Der Kunststoffkopf 45 weist ferner zwischen den Federbeinen 47 und
dem Gewindebolzen 42 parallel zu ersteren verlaufende Anschläge 51 auf,
die den Federweg der Federbeine 47 nach innen begrenzen.
Der Anschlag 51 setzt sich zum Schraubenbolzen 42 hin
mit parallelen Führungsflächen 56 fort, deren
Außenflächen einen
Abstand aufweisen, welcher der Breite der Federbeine 47 entspricht
und zusammen mit dieser die Schraube 40 im Langloch führen und
gegen Verdrehen sichern.
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8 zeigt
das Vorgehen bei der Montage des Aufsatzes 22 oder 30 auf
das Oberteil 7 des Behälters 6,
wobei nur die Flanschleiste 20 eines Wandteils des Oberteils 7 des
Behälters 6 und
eine untere Flanschleiste 52 des Aufsatzes 22 ausschnittsweise wiedergegeben
sind. Die Flanschleiste 20 weist, wie bereits ausgeführt, abstandsgleich
angeordnete Langlöcher 21 auf,
während
die Flanschleiste 52 des Aufsatzes bzw. der ihn bildenden
Blechtafel am unteren Rand entsprechend abstandsgleich angeordnete Rundlöcher 53 besitzt.
Zwischen beiden Flanschleisten 20 und 52 ist ein
Kunststoffstreifen 54 eingelegt, der gleichfalls mit abstandsgleich
ausgestanzten Langlöchern 55 versehen
ist. Der Kunststoffstreifen 54 weist auf seiner Unterseite
eine durch eine Folie abgedeckte Klebstoffschicht auf, mittels der
er nach Abziehen der Folie auf die Flanschleiste 20 haftend aufgebracht
werden kann.
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Zunächst wird
die Schraube 40 so in das Langloch 21 eingesteckt,
dass die Haken 48 unter Nachgeben der Federbeine 47 nach
innen an gegenüberliegenden
Lochkanten ausweichen und anschließend hinter den Lochrand einrasten.
In dieser Position ist die Schraube 40 gegen vertikale
Kräfte nach
unten gesichert und ferner mit den seitlichen Flanken der Federbeine 47 und
vor allem der Schenkel 56, die an die Anschläge 51 zum
Schraubenbolzen 42 hin anschließen (siehe 7)
in dem Langloch 21 gegen Verdrehen gesichert. Über den Schraubenbolzen 42 der
in dieser Weise vormontierten Schraube 40 wird der Kunststoffstreifen 54 mit seinem
Langloch 55 aufgesteckt, bis er auf der Flanschleiste 20 aufliegt
und mit der Hand auf der Länge der
Flanschleiste angedrückt
werden kann. Daraufhin wird der Aufsatz bzw. eine der ihn bildenden Blechtafeln
mit der Bohrung 53 der Flanschleiste 52 über den
Schraubenbolzen 42 geführt
bis die Flanschleiste 52 auf dem Kunststoffstreifen 54 aufliegt. Anschließend wird
auf den Schraubenbolzen 42 eine vorzugsweise aus Kunststoff
bestehende Unterlegscheibe 57 und dann eine Unterlegscheibe 58 aus Metall
aufgebracht und schließlich
die Mutter 59 auf den Schraubenbolzen 42 aufgeschraubt.
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9 zeigt
den Endzustand nach der Montage im Schnitt. Dort ist insbesondere
erkennbar, dass der Kunststoffstreifen 54 eine Dicke aufweist,
die in seinem Langloch 55 zwischen der Flanschleiste 20 und
der Flanschleiste 52 ausreichend Platz für das Eingreifen
der Haken 48 zwischen die beiden Flanschleisten gewährleistet,
so dass die Haken 48 und die Federbeine 47 bei
der Montage nicht verformt werden können.
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Bei
Bedarf kann der Aufsatz ebenso problemlos demontiert werden, indem
zunächst
die Muttern 59 gelöst,
die Unterlegscheiben 57, 58 abgenommen, der Aufsatz
bzw. die Blechtafel mit der Flanschleiste 52 über den
Schraubenbolzen 42 nach oben abgezogen und der Kunststoffstreifen 54 von der
Flanschleiste 20 abgerissen und gleichfalls nach oben abgezogen
wird. Anschließend
können
die Haken 48 unter Nachgeben der Federbeine 47 nach
innen gedrückt
werden, bis sie von der Lochwandung freikommen und die Schraube
nach unten entnommen werden kann. Stattdessen kann nach Abnahme des
Aufsatzes mit der Flanschleiste 52 der Kunststoffstreifen 54 auch
am Ort verbleiben und ein anderer Aufsatz, z.B. ein solcher nach 3 montiert
werden.