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Die
Erfindung betrifft eine Anreißlehre
zum Herstellen von Anreiß-
oder Ritzlinien an flächigen Werkstücken, vor
allem an Fliesen oder an Bodenbelägen.
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Solche
Anreißlehren
werden z. B. beim Verlegen von Fliesen dann benötigt, wenn diese zurechtgeschnitten
werden müssen.
Dies kommt in Betracht bei Arbeiten an Deckenschrägen, Türstöcken, Säulen, Wasserrohren,
Steckdosen oder Innenecken. Dann müssen nämlich die Fliesen beschnitten
werden. Die Fliesen sind im Allgemeinen – aber nicht immer – rechteckig
oder quadratisch. Die Anreißlinien können parallel
zu einer Kante der betreffenden Fliese verlaufen, aber auch geneigt
hierzu. Sie können auch
einen gekrümmten
Verlauf haben.
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Ein
Problem beim Anreißen
besteht darin, die Anreißlinie
entsprechend den Gegebenheiten genau anzubringen, d. h. derart,
dass die Fliese in beschnittenem Zustand die zur Verfügung stehende Fläche völlig bedeckt.
Abweichungen von der Soll-Kontur führen zu einem unschönen Aussehen und
sollen vermieden werden. Dabei ist das genaue Legen der Anreißlinie mit
den bisher bekannten Anreißlehren
schwierig. Die Schwierigkeit liegt vor allem im genauen Maßnehmen.
Gelingt es nicht, genau Maß zu
nehmen, so hat auch die Anreißlinie
nicht den richtigen Verlauf, und damit auch die Kontur der Fliese
nach ihrem Zuschnitt. Besonders problematisch ist das Anreißen von
Fliesen, die auf nicht-horizontale Flächen verlegt werden sollen,
beispielsweise an Wänden.
Hier muss der Fliesenleger die Fliese in ihrer Position halten und
zugleich die Anreißarbeit durchführen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anreißlehre anzugeben, mit welcher
die genannten Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll damit
die genaue Lage der zu legenden Anreißlinie ermittelt werden. Der
Anreißvorgang
soll auch an nicht-horizontalen Flächen leicht und bequem und außerdem mit
großer
Genauigkeit vorgenommen werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
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Der
Kerngedanke der Erfindung besteht demgemäß darin, die Anreißlehre aus
einer Mehrzahl von flächigen
Körpern
zusammenzufügen,
welche gerade oder gekrümmte
Konturen aufweisen, und welche derart zusammenfügbar sind, dass sie gemeinsam
eine Schablone bilden. Die Schablone hat die Gesamtkontur, die der
gewünschten
Anreißlinie
entspricht. Die Anreißlinie
lässt sich
lagegenau positionieren. Ein weiterer wichtiger Gedanke der Erfindung
besteht darin, die genannten flächigen
Körper
zeitlich vorübergehend
lösbar
miteinander zu verbinden. Hierzu sind verschiedene Maßnahmen
oder Mittel denkbar. Die wichtigste Maßnahme besteht darin, die Körper zu
magnetisieren, so dass sie als Dauermagnete wirken, die aneinander
haften, wenn sie gemeinsam zu einer Schablone zusammengefügt werden,
und solange sie ihre Funktion als Schablone erfüllen sollen. Gleichwertige
Maßnahmen
sind denkbar. So könnten
die flächigen
Körper
beispielsweise mit Klettenverschluss versehen werden, oder ganz einfach
mit einem Klebstoff nach Art des Klebstoffes bei Haftzetteln. Wichtig
ist, dass ein leichtes Lösen möglich ist,
so dass die flächigen
Körper
erneut für andere
Anwendungsfälle
mit anderen Konturen eingesetzt werden können.
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Die
erfindungsgemäße Anreißlehre umfasst zweckmäßigerweise
eine ebenfalls flächige
Tragplatte zum Auflegen und Festhalten der Körper. Die Tragplatte kann magnetisiert
sein, so dass die flächigen Körper hieran
haften.
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Dabei
haben die flächigen
Körper
vorzugsweise die Gestalt von Streifen oder Fingern mit zueinander
parallelen Längskanten.
Das Ende des einzelnen „Fingers" hat eine Kontur,
die Teil der Kontur der zusammenzufügenden Schablone ist. Dies
bedeutet natürlich,
dass die einzelnen Finger vom Fliesenleger entsprechend ihrer Kontur
aus einem Vorrat von Fingern ausgesucht werden müssen.
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Die
Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin ist im Einzelnen
folgendes dargestellt:
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1 zeigt
eine Anreißlehre
in Draufsicht beim Verlegen von Fliesen an einer vertikalen Wand.
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2 zeigt
eine Tragplatte als Bestandteil der Anreißlehre gemäß 1.
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3 zeigt
die Finger einer weiteren Anreißlehre.
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4 zeigt
eine dritte Anreißlehre
mit einer Steckdosen-Schablone.
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5 zeigt
eine biegsame Schablone als Bestandteil einer vierten Anreißlehre.
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6 zeigt
eine Tragplatte mit einer biegsamen Schablone und geradlinigen Fingern.
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7 zeigt
eine Tragplatte mit geradlinigen Fingern.
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Die
in 1 dargestellte Anreißlehre 1 umfasst eine
Tragplatte 1.1 sowie drei Finger 1.2, 1.3, 1.4.
Man erkennt ferner eine Anzahl von Fliesen 2, die bereits
an einer vertikalen Wand verlegt sind. Ein Deckenbalken 3 befindet
sich im oberen Bereich der Wand. In diesem Bereich sind die Fliesen
noch nicht verlegt. Die Fliesen müssen um den Deckenbalken herumgelegt
und demgemäß entsprechend
zugeschnitten werden.
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Jeder
der drei Finger 1.2, 1.3, 1.4 weist an seinem
oberen Ende eine bestimmte Kontur auf – siehe die Konturen 1.2.1, 1.3.1 und 1.4.1.
Die genannten Konturen folgen in ihrer Gesamtheit der Kontur des
Deckenbalkens 3. Die Finger sind entsprechend ausgewählt aus
einem Vorrat von Fingern. Der Vorrat umfasst Finger wie die Finger 1.3, 1.4 mit
geradlinigen Konturen, aber auch Finger wie der Finger 1.2 mit
einer 45°-Kontur 1.2.1,
die relativ häufig
vorkommt. Auch Finger mit anderen Konturen können auf Vorrat gehalten werden,
beispielsweise gerundete Konturen, wie die Finger 1.5, 1.6 und 1.7 gemäß 3.
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Die
gezeigten Finger sowie die Tragplatten sind magnetisch. Dies bedeutet,
dass Finger und Tragplatten beim Aufeinanderlegen aneinander haften.
Sie können
aber wieder leicht voneinander gelöst werden. Dies macht die Arbeit
des Fliesenlegers leicht und einfach.
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Die
Tragplatten sowie die Finger bestehen im vorliegenden Falle aus
relativ dünnen
Streifen mit einer Stärke
von wenigen Zehntel Millimetern oder wenigen Millimetern. Abweichungen
nach oben oder nach unten können
vorliegen. Die Dicken können
somit variieren zwischen beispielsweise 0,1 bis 10 mm, besser 0,5
bis 3 mm. Sind die Finger dünn
genug, so können
sie auch je nach Bedarf auf bestimmte Konturen an ihren Enden vom
Fliesenleger zurechtgeschnitten werden.
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Die
Tragplatte 1.1 gemäß den 1 und 2 ist
abgekröpft,
so dass sie in Seitenansicht gemäß 2 die
Gestalt eines L mit zwei Schenkeln 1.1.1 und 1.1.2 hat.
Schenkel 1.1.2 lässt
sich in die Fugen zwischen einander benachbarten horizontalen Zeilen
von Fliesen 2 einstecken. Damit ist die gesamte Anreißlehre samt
der Finger ortsfest, was dem Fliesenleger ein bequemes Arbeiten
ermöglicht.
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Bei
der Darstellung gemäß 3 liegt
die Anreißlehre 1 in
einer horizontalen Ebene. Es soll ein Boden 4 verfliest
werden, der an eine Mauer 5 anstößt. Die Mauer hat einen kreisbogenförmigen Vorsprung 5.1.
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Die
Anreißlehre 1 gemäß 4 weist
wiederum eine Tragplatte 1.1 auf, ferner eine Schablone 1.8,
die dieselbe Funktion wie die zuvor genannten Finger hat. Die Schablone
weist eine Aussparung 1.8.1 auf. Sie wird dann benutzt,
wenn eine Fliese mit einer Aussparung für eine Steckdose oder dergleichen
versehen werden soll.
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Die
Schablone 1.9 gemäß 5 umfasst
einen biegsamen Streifen 1.9.1 sowie eine Anzahl von Füßen 1.9.2.
Der Streifen 1.9.1 ist von geringer Stärke, beispielsweise 0,5 bis
1 mm. Sein Maß senkrecht zur
Zeichenebene kann größer sein,
beispielsweise 5 bis 10 mm. Die Füße 1.9.2 sind wiederum
magnetisch, genauso wie die Tragplatte 1.1. Streifen 1.9.1 lässt sich
leicht verbiegen, so dass er jegliche gewünschte Kontur annehmen kann.
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Die
in 6 dargestellte Ausführungsform zeigt wiederum eine
Tragplatte 1.1 mit einer Schablone analog jener gemäß 5,
kombiniert mit einer Anzahl von Fingern 1.10 bis 1.16.
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7 zeigt
eine Tragplatte 1.1 mit geradlinigen Fingern, die entsprechend
der vorausgegangenen Ausführungsformen
aus magnetisierbaren Streifen bestehen. Die schraffierten Flächen sind
Mauerflächen,
um welche Fliesen herumgelegt werden.
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Die
Finger gemäß der 1 und 3,
die Schablone gemäß 4 sowie
die Schablone gemäß 5 lassen
sich in Kombination anwenden, d. h. alle auf einer einzigen Tragplatte 1.1,
gegebenenfalls auch auf mehreren Tragplatten.
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Zweckmäßiger Weise
werden die Finger nebeneinander gelegt, so dass ihre Längskanten
aneinander anstoßen.
Dies muss jedoch nicht so sein. Sie können auch unter einem spitzen
Winkel zueinander auf die Tragplatte 1.1 gelegt werden.
Die Finger können
sich auch überlappen,
so dass sie teilweise aufeinander liegen. Hierbei kann gegebenenfalls auf
eine Tragplatte verzichtet werden.
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Die
Mittel zum lösbaren
temporären
Fixieren der Körper – sei es
an einer Tragplatte, oder aneinander, können auch Saugnäpfe sein.