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DE102005021368A1 - Verfahren und Vorrichtung zur emissionsarmen Entleerung von Inhaltsstoffen aus großen Weichverpackungen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur emissionsarmen Entleerung von Inhaltsstoffen aus großen Weichverpackungen Download PDF

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DE102005021368A1
DE102005021368A1 DE102005021368A DE102005021368A DE102005021368A1 DE 102005021368 A1 DE102005021368 A1 DE 102005021368A1 DE 102005021368 A DE102005021368 A DE 102005021368A DE 102005021368 A DE102005021368 A DE 102005021368A DE 102005021368 A1 DE102005021368 A1 DE 102005021368A1
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DE
Germany
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sealing device
docking element
connecting piece
big
outlet hose
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102005021368A
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Hadley
Fritz Schaub
Ulrich Gieg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NOVINDUSTRA AG SISSACH CH
Bayer AG
Original Assignee
Bayer CropScience AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Bayer CropScience AG filed Critical Bayer CropScience AG
Priority to DE102005021368A priority Critical patent/DE102005021368A1/de
Priority to PCT/EP2006/004189 priority patent/WO2006117224A1/de
Priority to EP06724717A priority patent/EP1890940B1/de
Priority to DE502006008515T priority patent/DE502006008515D1/de
Priority to AT06724717T priority patent/ATE491643T1/de
Publication of DE102005021368A1 publication Critical patent/DE102005021368A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B69/00Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for
    • B65B69/0075Emptying systems for flexible intermediate bulk containers [FIBC]
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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    • B65B69/0075Emptying systems for flexible intermediate bulk containers [FIBC]
    • B65B69/0083Emptying systems for flexible intermediate bulk containers [FIBC] using frames whereby the container is only suspended

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Vacuum Packaging (AREA)
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  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)

Abstract

Zur Verringerung von Emissionen auch nach Abschluss eines Umfüllvorganges wird ein Verfahren mit folgenden Schritten vorgeschlagen: Positionieren einer großen Weichverpackung (1) über einem ersten Andockelement (12), Führen eines Auslaufschlauches (4) der Weichverpackung (1) radial innen durch eine erste ringförmige Abdichteinrichtung (18) des ersten Andockelementes (12) in einer Freigabestellung, so dass die erste Abdichteinrichtung (18) nur die Außenseite des Auslaufschlauches (4) berührt, Stülpen des Auslaufschlauches (4) radial außen über einen Verbindungsstutzen (14) des ersten Andockelementes (12), so dass der Verbindungsstutzen (14) nur mit der Innenseite des Auslaufschlauches (4) in Berührung kommt, Hineinfahren der ersten Abdichteinrichtung (18) in eine Betriebsstellung innerhalb des Verbindungsstutzens (14), so dass sich der Auslaufschlauch (4) S-förmig um die erste Abdichteinrichtung (18) und den Rand (21) des Verbindungsstutzens (14) legt, und Expandieren der ersten Abdichteinrichtung (18), so dass der Auslaufschlauch (4) mit seiner Innenseite dichtend an der Innenwandung des Verbindungsstutzens (14) anliegt, sowie eine Vorrichtung mit einem Verbindungsstutzen (14) zur Verbindung eines Auslaufschlauches (4) der Weichverpackung (1) mit einem dicht verschließbaren ersten Andockelement (12), mit einer ersten ringförmigen Abdichteinrichtung (18), die aus einer Freigabestellung in eine Betriebsstellung verfahrbar ist, wobei sich die erste Abdichteinrichtung (18) ...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur emissionsarmen Entleerung von Inhaltsstoffen aus großen Weichverpackungen.
  • Insbesondere rieselfähige pulverförmige Inhaltsstoffe werden zur Zwischenlagerung oder zur Weiterverarbeitung in größeren Mengen in große Weichverpackungen abgefüllt, die unter den Bezeichnungen "FIBC" (Flexible Intermediate Bulk Container) oder "Big-Bag" bekannt sind. Diese Big-Bags bestehen typischerweise aus einem äußeren Sack, der mechanischen Schutz und mechanische Stabilität bietet, sowie vorzugsweise so geschnitten ist, dass das gefüllte Gebinde annähernd Quaderform annimmt, um eine gute Raumausnutzung bei Transport und Lagerung zu ermöglichen. Weiterhin umfasst ein solcher Big-Bag einen inneren Foliensack, der eine dichte Verpackung gewährleistet. Das Material für den Innensack kann dabei dem aufzunehmenden Transportgut in seinen Eigenschaften angepasst sein. Der Innensack soll verhindern, dass Transportgut durch den Sack nach außen gelangt, aber auch das Transportgut vor Umwelteinflüssen, insbesondere Feuchtigkeit, schützen. Üblicherweise sind die Abmessungen der Big-Bags auf typische Industriepalettenmaße oder die Maße von Europaletten abgestimmt. Dadurch können gefüllte Big-Bags auf solchen Paletten gelagert und mit üblichen Umschlagmitteln wie Gabelstaplern transportiert und verladen werden. Dabei kann das Aufnahmevolumen von solchen Big-Bags durchaus in der Größenordnung von 1 bis 2 m3 betragen.
  • Typische Big-Bags weisen einen am einen Ende dicht verschweißten Auslaufschlauch auf. Dieses Ende bildet hinterher das untere Ende. Oberhalb des unteren Endes ist der Big-Bag üblicherweise abgebunden, um später nach Abschneiden der Verschweißung ein kontrolliertes Entleeren des Big-Bags zu ermöglichen. An dem anderen Ende, das später das obere Ende bil det, ist der Big-Bag üblicherweise offen. Typischerweise wird der Big-Bag vor dem Befüllen mit Luft oder einem Gas aufgeblasen, um annähernd seine Endform anzunehmen und dann mit speziellen Befüllungseinrichtungen befüllt. Nach der Befüllung wird der Big-Bag oben abgebunden und ist damit geschlossen.
  • Normalerweise weisen Big-Bags noch am oberen Ende Schlaufen auf, in die entweder unmittelbar Gabelstaplerzinken eingeführt werden können oder mit denen ein Big-Bag in Gestelle zur Entleerung oder Traversen eingehängt werden können, mit denen solche Big-Bags beispielsweise mit Laufkränen gehandhabt werden können.
  • Der wesentliche Vorteil von Big-Bags ist neben dem niedrigen Eigengewicht der geringe Raumbedarf zum Vorhalten von noch nicht befüllten Big-Bags und auch ein niedriger Kapitalbedarf, da typische Big-Bags aus Materialien wie Polyester, Polypropylen oder Polyethylen bestehen. Schließlich ist noch ein Vorteil darin zu sehen, dass Big-Bags kostengünstig als Einwegbehälter dienen können. Dies kann dann von Vorteil sein, wenn entweder weite Transportstrecken zurückzulegen sind, die eine Rückführung der Transportmittel sehr aufwändig machen oder besonders giftige, reaktive oder sonst schwierig zu handhabende Produkte aufnehmen sollen, für die bei wiederverwendbaren Behältern ein großer Reinigungsaufwand betrieben werden müsste, einschließlich der umweltgerechten Entsorgung der Reinigungsrückstände. Big-Bags, in denen die kritischen Produkte transportiert wurden, können in der Regel ohne weiteres in Sondermüllverbrennungsanlagen entsorgt werden.
  • Aus dieser besonderen Eignung von solchen Big-Bags für toxische, reaktive oder sonst kritische Produkte ergibt sich das Problem, dass möglicherweise auch bei Befüllung und Entleerung des Big-Bags ein Austreten des Inhaltsstoffes in die Umgebung möglichst zu unterbinden ist. Ein besonders großes Problem tritt dabei bei der Befüllung auf, da bei der Be füllung des Big-Bags mit dem Transportgut zugleich im Gegenstrom das Gas, das zum Aufblasen des Big-Bags verwendet wurde, aus dem Big-Bag entweichen muss und dabei relativ hohe Staubmengen mit aus dem Behälter austrägt. Dieses Problem ist grundsätzlich auch bei der Befüllung von festen Behältern, wie Silocontainern oder dergleichen, bekannt und zur Lösung des Problems kann auf entsprechende Verfahren und Vorrichtungen zurückgegriffen werden.
  • Problematischer gestaltet sich jedoch der Entleerungsvorgang bei einem Big-Bag. Bisher wurden besonders kritische Produkte vorzugsweise in festen Behältern, wie Silocontainern, befördert, da für solche Behälter bereits als technisch dicht eingestufte Andock- und Entleerungssysteme bekannt sind, die einen Austritt von Transportgut vor, während und nach dem Entleerungsvorgang in die Umwelt zuverlässig vermeiden. Dabei sind verschiedene Verschlusssysteme bekannt, die jeweils eine Koppelung mit einer Andockstation ermöglichen und sicherstellen, dass sowohl Behälter als auch andockstationsseitige Verschlussorgane erst nach erfolgter Ankoppelung geöffnet werden. Dabei sind die Verschlussorgane von Andockstation und Behälter so ausgebildet, dass diese nach dem Verschließen und Abkoppeln des Behälters von der Andockstation keine mit dem Transportprodukt kontaminierten Außenflächen aufweisen. Diese Komponenten für solche Entleerungssysteme sind verhältnismäßig aufwändig und teuer, so dass eine Einwegverwendung wirtschaftlich nicht in Frage kommt.
  • Zwar wurden verschiedentlich Lösungen vorgeschlagen, eine teilweise sogar als emissionsfrei bezeichnete Entleerung von Big-Bags zu ermöglichen. Das insbesondere jedoch nicht zufriedenstellend gelöste Problem zur Vermeidung kontaminierter Bereiche, die hinterher der Umgebungsluft ausgesetzt sind, haben bisher den Einsatz von Big-Bags bei besonders umweltkritischen Produkten oder solchen Produkten, bei denen keine ausreichenden Kenntnisse über ein Gefährdungspotential vorliegen, stark eingeschränkt.
  • Im Stand der Technik wurden zahlreiche Vorschläge gemacht, wie die bekannten Nachteile zu überwinden wären.
  • Aus DE 29 11 802 A1 ist ein Silocontainer bekannt, bei dem in dem festen Silobehälter ein Folieninnensack vorgesehen ist. Ein solcher Container soll insbesondere für den Transport von Melaminpulver geeignet sein. Um eine gute Handhabung bei der Entleerung des Behälters zu erhalten, wird ein spezieller Auslauftrichter vorgeschlagen sowie eine ganz bestimmte Neigung des Silobehälters zum Entladen. Dadurch soll insbesondere das Problem einer Verstopfung des Auslasses durch Brückenbildung des Melaminpulvers vermieden werden. Das Austragen des Melaminpulvers erfolgt durch Zufuhr von Druckluft und Austrag über ein Zellenrad.
  • Aus der WO 02/18247 A1 und der EP 1 083 137 A1 sind Kupplungsvorrichtungen bekannt, die ein Andocken eines Transportbehälters an eine Entladestation ermöglichen, so dass eine dichte Verbindung zwischen dem Transportbehälter und der Entladestation hergestellt werden kann. Die Vorrichtungen umfassen dabei einen behälterseitigen Teil und einen entladestationsseitigen Teil. Jeder dieser Teile ermöglicht einen dichten Verschluss des Transportbehälters bzw. der Entladestation gegenüber der Umgebung. Der Verschluss wird über schwenkbare Klappen in entsprechenden Rohransätzen hergestellt. Dazu wird vorgeschlagen, die Vorrichtung so auszubilden, dass nach dem Andocken die Klappen von behälterseitigen und entladestationsseitigen Andockelementen so aufeinanderliegen, dass zwischen diesen kein Totraum entsteht oder dieser Totraum so abgedichtet ist, dass sich in einem solchen Totraum kein Produkt absetzen kann. Durch die vorgeschlagene Konstruktion wird erreicht, dass nach dem Schließen der Verbindung und der Trennung von Transportbehälter und Entnahmestation keine oder nur in sehr geringem Maße mit dem Transportgut kontaminierte Oberflächen der Umgebung zugänglich sind. Zur weiteren Re duzierung solcher möglicher Verunreinigungen wird zudem noch vorgeschlagen, nach dem Schließen der Klappen den Klappenbereich zu spülen.
  • Eine ähnliche Einrichtung ist auch aus der DE 196 15 646 A1 bekannt. Die Besonderheit bei der dort vorgeschlagenen Anordnung ist darin zu sehen, dass die beiden Klappen der Andockelemente gegenüber ihrer Drehachse geneigt sind, so dass beide Achsen im angedockten Zustand zusammenfallen und sich daher eine besonders einfache Kinematik beim Öffnen der Klappen ergibt. Durch die Anordnung wird ein Totraum zwischen den Klappen, in dem sich das Produkt absetzen könnte, vermieden. Außerdem ermöglicht diese Ausbildung eine kantenlose Randgestaltung, so dass die Exposition kontaminierter Oberflächen nach der Trennung der Andockelemente an die Umgebungsluft konstruktiv praktisch ausgeschlossen ist.
  • Aus der EP 0 380 255 A1 ist eine andere Art der Verschlusseinrichtung für eine solche Andockstation beschrieben. Dabei ist in einem Silobehälter, der das transportierte Produkt enthält, ein in einer Öffnung endender trichterförmiger Austrittsabschnitt vorgesehen, wobei in dem Austrittsabschnitt ein kegelförmiger Ventilkörper vorgesehen ist, wobei der Ventilkörper so geformt ist, dass die Spitze des Kegels in den Nutzraum des Transportsilos hineinragt und der Ventilkörper mit seinem Rand gegenüber dem Rand der Austrittsöffnung abdichtet. Der Ventilkörper ist hohl ausgebildet, so dass ein entsprechend geformtes Gegenstück der Andockstation der Entnahmevorrichtung in den Ventilkörper eingreifen kann. Dabei ist das Betätigungselement für den Ventilkörper mit einem korrespondierend ausgebildeten Konus versehen und es sind Dichtungseinrichtungen vorgesehen, die eine Ankoppelung des Betätigungselements und des Ventilkörpers ermöglichen. Der Kegelkörper der Andockstation dichtet wiederum mit seinem äußeren Rand eine entsprechende Eintrittsöffnung in der Entnahmestation ab. Bei dem Andockvorgang setzen sich die beiden konischen Körper mit ihrer Dichtung so aufeinander, dass der zwischen ihnen verbleibende spaltförmige Totraum zuverlässig gegen die Umgebung ab gedichtet ist. Durch Anheben des Kegelkörpers in der Entnahmevorrichtung wird zugleich der Ventilkörper in dem Transportbehälter angehoben, so dass sich ein Ringspalt um die Ventilkörper öffnet, durch den das Transportgut in die Entnahmeeinrichtung abfließen kann. Als besonderer Vorteil wird dabei hervorgehoben, dass diese Betätigung beispielsweise mit pulsierender Druckluft durchgeführt werden kann, so dass die Ventilkörper zugleich stets einen ringförmigen Durchlass frei rütteln und so Behinderungen durch Brückenbildung des Pulvers vermieden werden. Wird der konische Betätigungskörper der Entnahmevorrichtung wieder in seine Ausgangsposition abgesenkt, wird dadurch sowohl die Eintrittsöffnung in die Entnahmeeinrichtung verschlossen als auch die Auslassöffnung des Transportbehälters. Damit befinden sich alle mit dem Produktstrom kontaminierten Flächen wieder innerhalb der abgedichteten Bereiche von Transportbehälter und Entnahmestation. Nach dem Abkoppeln des Transportbehälters von der Entnahmestation verbleibt wiederum praktisch keine Exposition von mit dem Produkt kontaminierten Außenflächen beider Elemente der Koppeleinrichtung gegenüber der Umgebungsluft.
  • Aus Vorstehendem ergibt sich, dass diese Andockvorrichtungen, die eine zuverlässig dichte und emissionsarme Umfüllung von rieselfähigen Produkten ermöglichen, mit hoher Präzision gefertigt werden müssen und zum Erhalt der Dichtheit korrosionsunanfällige und damit teure Werkstoffe sowie hochwertige Dichtungen eingesetzt werden müssen. Daraus ergibt sich ebenfalls, dass ein behälterseitiges Andockelement der bekannten Art für die Integration in einen Einwegbehälter, wie Big-Bags, aus wirtschaftlichen Gründen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden kann.
  • Aus der DE 44 16 011 A1 ist eine Vorrichtung zum Andocken eines Containers an einen Entleerungstrichter in der pharmazeutischen Industrie bekannt, mit der insbesondere ein Eintrag von Keimen von der Außenseite des Transportbehälters in die Verarbeitungsanlage verhindert werden soll. Dazu wird vorgeschlagen, die Unterseite des Auslasses des Trans portbehälters mit einem zusätzlichen in einer Nut elastisch gehaltenen Schutzdeckel zu versehen, die während des Transports die Unterseite einer Verschlussklappe und den Rand der Auslauföffnung gegenüber der Umgebung abdeckt. Desgleichen wird für den Entleerungstrichter ein Schutzdeckel vorgeschlagen, der den Entleerungstrichter abdeckt. Beim Andockvorgang des Transportbehälters an den Entleerungstrichter wird ein Vakuumgreifer zwischen die beiden Teile gefahren und durch diesen nacheinander die beiden Schutzdeckel abgezogen und seitlich aus dem zwischen Transportbehälter und Entleerungstrichter bestehenden Spalt herausgefahren. Anschließend erfolgt der Andockvorgang. Zwar lässt sich möglicherweise durch die vorgeschlagene Vorrichtung der Eintrag von Keimen in den umgeschlagenen Produktstrom vermindern, die Vorrichtung bietet aber keinen Schutz davor, dass nach der Entleerung außen an den Verschlussorganen von Transportbehälter und Einführungstrichter anhaftende Produktreste in die Umgebung gelangen können.
  • Aus der DE 43 09 706 A1 derselben Anmelderin ist für die vorher beschriebene Vorrichtung eine elastische Manschette bekannt, die einen durch Positionier- und Fertigungsgenauigkeiten möglichen Spalt zwischen Transportbehälter und Entleerungstrichter abschließen soll. Die vorgeschlagene Manschette soll dabei dadurch gekennzeichnet sein, dass sie zwei relativ feste Teile zum Anschluss jeweils an den Transportbehälter und den Entleerungstrichter umfasst und dazwischen einen flexiblen Abschnitt, so dass ein möglicher Bewegungsausgleich innerhalb der Manschette stattfindet und eine Relativbewegung zwischen Manschette und insbesondere Transportbehälter vermieden wird. Dadurch soll verhindert werden, dass beim Andocken an der Unterseite des Transportbehälters anhaftende Keime abgeschabt werden und mit in den Produktstrom gelangen. Die vorgeschlagene Vorrichtung wird im angedockten Zustand auch ein Austreten von Produktstrom in die Umgebung verhindern, bietet jedoch keinen Schutz dagegen, dass mit dem Produktstrom kontaminierte Teile von Behälter und Entleerungstrichter nach dem Trennen voneinander der Umgebungs luft ausgesetzt sind und demzufolge Produktreste in die Umgebung gelangen können.
  • In der DE 102 23 220 B3 wird das Problem des Austritts von mit dem zu transportierenden Produktpartikeln belasteter Luft aus einem Big-Bag diskutiert. Allerdings bezieht sich die Lehre der Druckschrift auf Probleme beim Befüllen eines solchen Big-Bags. Der Big-Bags wird zunächst in nicht näher beschriebener Weise dicht mit einem Einfülltrichter verbunden. Um eine ordnungsgemäße Befüllung des Big-Bags sicherzustellen, wird der Innensack zunächst mit einem Füllgas, beispielsweise Luft oder einem Inertgas aufgeblasen, so dass er im Wesentlichen seine endgültige Form annimmt. Anschließend wird in bekannter Weise das Füllgut in den Behälter geleitet. Damit in dem Behälter kein unzulässiger Überdruck entsteht, muss das zum Aufblasen verwendete Gas aus dem Behälter durch die Einfüllöffnung im Gegenstrom zu dem Füllgut entweichen. Dabei wird das austretende Befüllgas in erheblichem Maße Partikel des Füllgutes mit aus dem Big-Bag austragen. Die dabei mitgerissene Menge an Füllgut ist so erheblich, dass neben dem Interesse daran, ein Austreten des Staubes in die Umwelt zu vermeiden, auch ein wirtschaftliches Interesse daran besteht, den ausgetretenen Füllgutstaub zurückzuhalten. Dazu wird eine Befülleinrichtung vorgeschlagen, bei der der Zulauf für das Befüllgas zum Aufblasen des Big-Bags zugleich als Entleerungsvorrichtung zum Entweichen des Gases beim Befüllen des Behälters verwendet wird. Dabei ist diese Öffnung mit einer Filtereinrichtung versehen, die die mitgerissenen Produktstäube zurückhält. Der besondere Vorteil der vorgeschlagenen Lösung liegt darin, dass der sich durch den zurückgehaltenen Produktstaub auf dem Filter bildende Filterkuchen nicht gesondert entsorgt zu werden braucht, da beim Aufblasen des nächsten Big-Bags der Filter durch den umgekehrten Gasstrom wieder freigespült wird. Dadurch entfällt nicht nur die sonst aufwändige Wartung eines solchen Filters und die Entsorgung des Filterkuchens, sondern der aus dem Produkt bestehende Filterkuchen wird so mit in den nächsten Big-Bag eingetragen. Tatsäch lich geht also durch die Befüllvorgänge keine Produktmenge durch das Entweichen des Befüllgases verloren, da die abgefilterten Partikel jeweils wieder in den darauffolgenden Behälter eingefüllt werden. Aus der Natur der vorgeschlagenen Lösung ergibt sich, dass die Lehre nur angewendet werden kann, wenn in eine Vielzahl von Big-Bags ein identisches Produkt abgefüllt werden soll. Weiterhin enthält die Schrift keine Informationen darüber, ob und in welcher Weise damit ein Emissionsproblem bei der Entleerung eines solchen Big-Bags gelöst werden könnte.
  • Mit dem Problem des staubdichten Austragens von Pulver aus einem Big-Bag beschäftigt sich die DE 195 06 538 A1 . Gemäß der Lehre dieses Dokuments ist eine Entleerung von Big-Bags durch den Bodenauslass nach unten insbesondere unter Handhabungsaspekten nachteilig. Weiterhin wird als nachteilig angegeben, dass bei der Entnahme des Inhalts eines Big-Bags nach unten sehr viel Staub entstehe, der im Hinblick auf das typischerweise mit Big-Bags transportierte Farbpulver wegen der unangenehmen und gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf in der Nähe tätige Personen aufwändige Absaug- und Reinigungsarbeiten erforderlich mache. Weiterhin wird als nachteilig angegeben, dass für eine einigermaßen staubarme Entnahme eine Andockeinheit an dem Big-Bag befestigt werden müsse, die insbesondere bei nur teilweiser Entleerung des Big-Bags unnötig Lagerkapazität beanspruche und aufgrund der hohen Kosten einer Andockeinrichtung und der erforderlichen Hängevorrichtungen nachteilig sei.
  • Es wird daher vorgeschlagen, einen solchen Big-Bag durch eine Absaugvorrichtung von oben zu entleeren. Dazu wird auf den dazu bereits bekannten Stand der Technik verwiesen, wobei der Stand der Technik dahingehend kritisiert wird, dass mit den zuvor bekannten Absaugvorrichtungen eine erhebliche Staubentwicklung verbunden sei. Zur Lösung dieser Probleme wird ein lanzenartiges Injektorrohrsystem vorgeschlagen, das von oben in den Behälter eingeführt wird und entsprechend dem Entleerungsstand nachgeführt werden kann. Der Sack soll dabei staubdicht mit einem Absaugring verbunden sein, der gegenüber dem Injektorrohrsystem verschieblich ist und der an eine Absaugeinrichtung angeschlossen werden kann, so dass der sich durch das Einblasen der Förderluft bildende Staub abgesaugt werden kann. Durch die vorgeschlagene Vorrichtung kann zwar der Entleerungsvorgang selbst so durchgeführt werden, dass praktisch kein Staub in die Umgebung emittiert wird. Nach dem Entleerungsvorgang wird jedoch der Big-Bag nach dem Trennen von dem Absaugring in sich zusammenfallen und damit möglicherweise noch durch entweichendes Luftvolumen Staub in die Umgebung ausgetragen. Weiterhin sind die mit dem Produkt aus dem Big-Bag kontaminierten Außenseiten der Injektorlanze der Umgebungsluft ausgesetzt, so dass auch auf diesem Wege eine Emission erfolgen kann.
  • Aus der DE 43 03 261 A1 ist eine Entnahmevorrichtung zum Entleeren von Big-Bags über den Bodenauslass eines solchen Big-Bags, d. h., seiner unteren Öffnung, beschrieben. Dabei wird der Big-Bag an seinen oberseitigen Schlaufen in ein Transportgestell gehängt. Dieses Gestell ist verfahrbar, so dass der Big-Bag beispielsweise bei einem Farbwechsel in der Automobilindustrie auch in teilentleertem Zustand eingelagert werden kann. Der Rand eines Auslaufstutzens des Big-Bags ist radial außen über einen Anschlusskanal gestülpt und mit einem Spannverschluss an dem Anschlusskanal befestigt, der über eine federnde Halterung mit einer Auffangschale verbunden ist, der eine Fördereinheit nachgeordnet ist, die über eine Verbindungsleitung das entnommene Pulver beispielsweise einer Farbspritzkabine zuführt. Weiterhin sind Schwenkarme vorgeschlagen, die durch eine spezielle Ausgestaltung beschädigungsfrei den Auslauf des Big-Bags abquetschen können, so dass der Big-Bag innerhalb des Transportgestells geschlossen verbleiben kann, wenn das Transportgestell mitsamt dem Big-Bag eingelagert wird. Durch die Anordnung mit der dichten Verbindung zwischen Sack und Auslaufstutzen ist weitgehend sichergestellt, dass während des Entleerungsvorgangs kein Pulver aus dem Behälter in die Umgebung gelangen kann. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass nach dem Trennen des Big-Bags von der Auslaufeinheit die Auslaufeinheit gegen eine andere ausgetauscht wird oder einer Reinigung unterzogen wird. Dies geschieht allerdings nicht im Hinblick auf eine mögliche Emission von Reststoffen in die Umgebung, sondern zielt auf eine Vermeidung einer Verunreinigung von neuem Produkt mit einem alten Produkt, beispielsweise bei einem Farbwechsel, ab. Weiterhin wird der Auslaufstutzen des Big-Bags außen über den Anschlusskanal gezogen und von außen daran festgeklemmt. Dadurch kann entlang der Außenwandung des Auslaufstutzens des Big-Bags Pulver in den Raum zwischen Auslaufstutzen und Anschlusskanal gelangen und sich oberhalb des Spannverschlusses sammeln. Wird der Spannverschluss gelöst, um den Auslaufstutzen von dem Anschlusskanal zu entfernen, gelangt das an dieser Stelle angesammelte Inhaltspulver in die Umgebung. Weiterhin sind die Innenseiten des Big-Bags bzw. des Auslaufstutzens unterhalb des vorgeschlagenen Quetschverschlusses mit dem Inhaltspulver kontaminiert. Wird der Big-Bag von dem Anschlusskanal getrennt, sind diese kontaminierten Flächen der Umgebungsluft ausgesetzt und Pulverreste können in die Umgebung gelangen.
  • Aus der DE 296 02 294 U1 ist eine Auslaufvorrichtung für Big-Bags bekannt, die eine manuelle, vollständige und staubfreie Entleerung eines Big-Bags ermöglichen soll. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine staubfreie Entleerung eines Big-Bags im Hinblick auf üblicherweise in solchen Big-Bags transportierte gesundheitsgefährdende Stoffe wichtig sei. Dazu wird vorgeschlagen, einen trichterförmigen Einlauf vorzusehen, der in seinem Öffnungswinkel in etwa dem unteren Ende des Big-Bags angepasst ist. Unterhalb des Einlauftrichters ist ein Iris-Verschluss vorgesehen, der radial geschlossen werden kann. Der Auslaufstutzen eines Big-Bags soll in den Trichter eingezogen und durch den Iris-Verschluss hindurchgeführt werden. An den Iris-Verschluss schließt sich ein rohrförmiger Auslauf an, an dem eine Spannvorrichtung, beispielsweise zur Verbindung mit einem stationären Behälter zur Aufnahme des Füllgutes, vorgesehen ist. Als besonders wesentlich wird herausgestellt, dass der Auslaufstutzen des Big-Bags durch den Iris-Verschluss hindurch in den Anschlussstutzen geführt ist, so dass der Iris-Verschluss nicht mit dem umzufüllenden Transportgut beaufschlagt wird. Weiterhin wird noch vorgeschlagen, den Auslaufstutzen luftdurchlässig zu gestalten, so dass durch das Umfüllen des Transportgutes aus dem Zielbehälter, in den das Transportgut eingefüllt wird, entweichende Luft austreten kann. Dabei soll die Luftdurchlässigkeit so gestaltet sein, dass dabei diese austretende Luft gefiltert wird. Weiterhin wird als besonders vorteilhaft angegeben, dass die Entleerungsvorrichtung nacheinander an einer Vielzahl von Big-Bags verwendet werden kann. Zwar wird durch die vorgeschlagene Lösung eine unmittelbare Beaufschlagung der Innenseite der Entleerungsvorrichtung mit dem Produktstrom weitgehend vermieden, jedoch befindet sich zwischen Auslaufstutzen und der Entleerungsvorrichtung keine spezielle Abdichtung, so dass der entstehende Staub zwischen Auslaufvorrichtung und Auslaufstutzen gelangen kann. Dies wird insbesondere begünstigt durch aus dem Zielbehälter austretende Luft, die sich im Gegenstrom zu dem Produktstrom bewegt und damit eine solche Staubkontamination des Auslaufstutzens und der Innenseite der Auslaufvorrichtung begünstigt. Werden Big-Bag und Auslaufvorrichtung getrennt, sind die so mit Staub kontaminierten Oberflächen der Umgebungsluft zugänglich und anhaftender Produktstaub kann in die Umwelt emittieren.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren bereitzustellen, mit dem der Produktaustritt von in Big-Bags oder ähnlichen Weichverpackungen transportierten Produkten auch nach Abschluss eines Umfüllvorganges weitestgehend verhindert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch das nachfolgend beschriebene Verfahren und die nachfolgend beschriebene Vorrichtung.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur staubemissionsarmen Entleerung von rieselfähigem Pulver oder ähnlichem aus großen Weichverpackungen, insbesondere FIBC oder Big-Bags, weist folgende Schritte auf: Positionieren einer großen Weichverpackung über einem ersten Andockelement, Führen eines Auslaufschlauches der Weichverpackung radial innen durch eine erste ringförmige Abdichteinrichtung des ersten Andockelementes in einer Freigabestellung, so dass die erste Abdichteinrichtung nur die Außenseite des Auslaufschlauches berührt, Stülpen des Auslaufschlauches radial außen über einen Verbindungsstutzen des ersten Andockelementes, so dass der Verbindungsstutzen nur mit der Innenseite des Auslaufschlauches in Berührung kommt, Hineinfahren der ersten Abdichteinrichtung in eine Betriebsstellung innerhalb des Verbindungsstutzens, so dass sich der Auslaufschlauch S-förmig um die erste Abdichteinrichtung und den Rand des Verbindungsstutzens legt, und Expandieren der ersten Abdichteinrichtung, so dass der Auslaufschlauch mit seiner Innenseite dichtend an der Innenwandung des Verbindungsstutzens anliegt.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Verfahrens ist es erstmals möglich, einen herkömmlichen Big-Bag mit einem dicht verschließbaren Andockelement, wie es beispielsweise aus DE 196 15 646 A1 , WO 02/18247 A1 oder der EP 1 083 137 A1 bekannt ist, zu verbinden, und sogar so, dass nach dem Entleeren eines solchen Big-Bags und dem Trennen von dem Andockelement ausschließlich Innenseiten des Big-Bags mit dem zuvor in dem Big-Bag enthaltenen Pulver kontaminiert sein können. Dabei können sich auch keine Taschen oder dergleichen zwischen dem Auslaufschlauch des Big-Bags und dem Verbindungsstutzen bilden, in denen sich Pulverreste ansammeln könnten, die beim Lösen der Verbindung zwischen Big-Bag und dem ersten Andockelement herausrieseln oder Außenseiten von Andockelement oder Auslaufschlauch kontaminieren könnten. Dies schafft eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine nachfolgende Handhabung des Big-Bags so erfolgen kann, dass keine Inhaltsreste aus dem Big-Bag in die Umwelt emittieren können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt des Hineinfahrens der ersten Abdicht einrichtung in den Verbindungsstutzen so weit erfolgt, bis eine zweite Abdichteinrichtung den Auslaufschlauch radial außen umfasst und axial stirnseitig an dem Verbindungsstutzen dichtend zur Anlage gebracht hat.
  • Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung des Verfahrens ist zum einen eine zweifelsfreie Positionierung der ersten Abdichteinrichtung über das Prinzip eines Anschlags gesichert und kann daher auch von Hilfskräften zuverlässig durchgeführt oder auch automatisiert werden. Weiterhin wird dadurch eine zweite Dichtfläche bereitgestellt, die der Dichtfläche der ersten Abdichteinrichtung nachgeordnet ist und noch eine zuverlässige Abdichtung gegenüber der Umwelt sicherstellt, wenn die erste Abdichteinrichtung versagen sollte. Aufgrund der Anordnung der zweiten Abdichteinrichtung ist dann immer noch der erfindungsgemäße Vorteil gegeben, dass sich keine Taschen oder Toträume bilden können, in denen sich Pulverreste sammeln könnten, die nach dem Lösen der Verbindung zwischen dem Auslaufschlauch des Big-Bags und erstem Andockelement in die Umwelt emittieren könnten.
  • In einer zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt das Expandieren der ersten Abdichteinrichtung durch Aufblähen mit Druckluft oder einem Inertgas. Durch Verwendung eines Druckgases zur Erzeugung der Abdichtkräfte wird die Gefahr einer Beschädigung des Auslaufschlauches minimiert, da keine lokalen Kraftspitzen oder scharfkantigen Teile auf den Auslaufschlauch einwirken. Geeignete Druckluftquellen stehen üblicherweise in jedem Gewerbebetrieb zur Verfügung. In besonderen Fällen kann auch ein Inertgas verwendet werden, wenn beispielsweise das umzufüllende Pulver besonders oxidationsempfindlich sein sollte.
  • In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße Verfahren ferner den Schritt des Andockens an einem zweiten Andockelement zum wenigstens teilweisen Entleeren der Weichverpackung.
  • Ein solches zweites Andockelement kann beispielsweise mit einem pneumatischen Fördersystem oder einer ähnlichen Einrichtung zum Wegfördern des aus dem Big-Bag entnommenen Pulvers verbunden sein. Ist das zweite Andockelement mit einer Abdichteinrichtung komplementär zu der des ersten Andockelements versehen, wie beispielsweise in DE 196 15 646 A1 , WO 02/18247 A1 oder der EP 1 083 137 A1 beschrieben, kann das Verfahren die Voraussetzung für technische Maßnahmen zur dauerhaften Dichtheit und sicheren Einhaltung von Expositionsgrenzwerten gemäß der 28. ATP der Richtlinie 67/548/EWG bei der Umfüllung von potentiell gesundheitsschädlichen Pulver erfüllen, über das keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich des Grades der möglichen Gesundheits- oder Umweltgefährdung vorliegen.
  • In einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens umfasst dieses das Abbinden des Auslaufschlauches nach dem wenigstens teilweise Entleeren der Weichverpackung. Damit wird der wesentliche Teil des mit dem in der Weichverpackung enthaltenen Pulvers kontaminierten Innenteils der Weichverpackung zuverlässig von der Umgebung abgeschottet, so dass im übrigen nur für eine geringe Menge an Restkontamination eine Exposition an die Umgebung zu verhindern ist.
  • Besonders zweckmäßig ist es bei einem solchen Verfahren, wenn die Innenseite des Auslaufschlauches von seinem offenen Ende bis zur Abbindung sowie die Innenseite des Verbindungsstutzens von anhaftenden Inhaltsresten gereinigt wird. Dadurch kann eine Emission von Inhaltsresten in die Umgebung vermieden werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn vor dem Reinigungsschritt das erste Andockelement von dem zweiten Andockelement getrennt und mit einem dritten Andockelement gekoppelt wird, insbesondere, wenn dieses Andockelement ebenfalls als Abdichteinrichtung eine komplementäre Klappe umfasst, wie sie beispielsweise aus DE 196 15 646 A1 , WO 02/18247 A1 oder der EP 1 083 137 A1 bekannt ist. Dadurch ist es möglich, in einem nach außen hermetisch abgeschirmten System die Reinigung der Innenseite des Auslaufschlauches sowie der Innenseite des Verbindungsstutzens in einer gesonderten Reinigungsstation durchzuführen. Dadurch können keine Reinigungsmittelreste in den Produktstrom bei der Weiterverarbeitung eines beispielsweise mit einem solchen Big-Bag angelieferten Pulvers gelangen. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn der Reinigungsschritt eine Nassreinigung und ein anschließendes Trocknen umfasst. Dadurch ist es möglich, die Staubpartikel ausreichend zu binden, um eine zuverlässige Reinigung zu erreichen.
  • Insbesondere, wenn toxische oder reaktive Pulver in einem solchen Big-Bag transportiert wurden, ist es vorteilhaft, wenn nach dem Abbinden des Auslaufschlauches und dem Reinigungsschritt die erste Abdichteinrichtung wieder in die Freigabestellung gefahren und die Weichverpackung von dem ersten Andockelement getrennt und einer Weiterbehandlung oder Entsorgung zugeführt wird, beispielsweise einer Sondermüllverbrennung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur staubemissionsarmen Entleerung von großen Weichverpackungen, insbesondere FIBC oder Big-Bags, weist einen Verbindungsstutzen auf zur Verbindung eines Auslaufschlauches der Weichverpackung mit einem dicht verschließbaren ersten Andockelement, mit einer ersten ringförmigen Abdichteinrichtung, die aus einer Freigabestellung in eine Betriebsstellung verfahrbar ist, wobei sich die erste Abdichteinrichtung in der Betriebsstellung innerhalb des Verbindungsstutzens befindet, um Teile der Innenseite des Auslaufschlauches der Weichverpackung mit der Innenseite des Verbindungsstutzens dichtend aneinander zu drücken.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abdichteinrichtung zum Her stellen der dichten Verbindung von Auslaufschlauch und Verbindungsstutzen elastisch expandierbar ist, insbesondere, dass die erste Abdichteinrichtung durch Aufblasen expandierbar ist.
  • In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform ist eine zweite Abdichteinrichtung vorgesehen, die einen Dichtring umfasst, der an einer Einrichtung zum Verfahren der ersten Abdichteinrichtung befestigt ist und einen größeren Durchmesser aufweist, als die erste Abdichteinrichtung, und der Dichtring auf seiner der ersten Abdichteinrichtung zugewandten axialen Stirnseite einen elastischen Belag aufweist, mit dem ein Abschnitt der Innenseite des Auslaufschlauches dichtend gegen eine axiale Stirnseite des Verbindungsstutzens drückbar ist.
  • Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die erste und die zweite Abdichteinrichtung an einer Einrichtung zum Verfahren der ersten und zweiten Abdichteinrichtung aus der Freigabestellung in die Betriebsstellung in einem festen Abstand voneinander angeordnet sind, insbesondere, wenn die Betriebsstellung durch die Anlage der zweiten Abdichteinrichtung an der Stirnseite des Verbindungsstutzens definiert ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gekennzeichnet durch ein zweites dicht verschließbares Andockelement, das mit dem ersten Andockelement koppelbar ist zum Entleeren der Weichverpackung, sowie ein drittes dicht verschließbares Andockelement, an das das erste Andockelement koppelbar ist, wobei in einem durch eine Klappe oder dergleichen dicht verschließbaren Innenraum des dritten Andockelements ein Reinigungskopf angeordnet ist und der Reinigungskopf aus einer Ruhestellung in dem dritten Andockelement in eine Reinigungsstellung bewegbar ist, so dass sich wenigstens ein Reinigungsmittelauslass innerhalb des ersten Andockelements befindet.
  • Die Erfindung soll im folgenden anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 bis 8 die Schritte eines bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung von erfindungsgemäßen Vorrichtungen, jeweils teilweise aufgeschnitten;
  • 9 eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung der Vorrichtung aus 5, im Teilschnitt;
  • 10 eine Draufsicht auf eine Entleerungsstation zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit Darstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
  • 11 eine Detailansicht eines Abschnittes eines Auslaufschlauches und des ersten Andockelementes gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Teilschnitt.
  • In 1 ist ein Big-Bag 1 dargestellt, der beispielsweise einen Außensack 2 aus einem festen Polyestergewebe umfassen kann mit einem inneren Foliensack 3 aus Polyethylen, Aluminium oder einem aluminiumbeschichteten Kunststoff. Der Big-Bag 1 ist beispielsweise mit einem toxischen Pulver gefüllt, dass einer Weiterverarbeitung zugeführt werden soll. An seinem unteren Ende weist der Innensack 3 einen Auslaufschlauch 4 auf, der dicht verschweißt und oberhalb der Verschweißung 5 zusammen mit dem Außensack 2 abgebunden ist. An seiner Oberseite ist der Außensack 2 mit schematisch dargestellten Schlaufen 6 zum Einhängen in einen Traversenrahmen 7 versehen. Der Traversenrahmen ist mit üblichen Anschlagmitteln 8 (nur in 1 dargestellt, in den übrigen Figuren zur Verbesserung der Übersichtlichkeit weggelassen) mit dem Haken 9 eines üblichen Laufkranes 10 verbunden. Der Laufkran 10 kann Bestandteil eines Gestells 11 sein, wie in 9 erkennbar ist.
  • In einem ersten Schritt zur Vorbereitung der Entleerung des Big-Bags wird die Verschweißung 5 des Auslaufschlauches 4 abgeschnitten.
  • Anschließend wird der Big-Bag 1 über einem ersten Andockelement 12 positioniert, wie in 2 gezeigt ist. Das erste Andockelement 12, dass vergrößert in 11 dargestellt ist, umfasst einen unteren Rahmen 13, an dem ein Verbindungsstutzen 14 angebracht ist. Weiterhin ist ein oberer Rahmen 15 vorgesehen, der gegenüber dem unteren Rahmen 13 entlang der Achse 16 des Verbindungsstutzens 14 teleskopierbar ist. Zwei oder mehrere Kragarme 17 sind einander gegenüberliegend mit dem oberen Rahmen 15 verbunden und tragen an ihrem freien Ende eine erste Abdichteinrichtung in Form einer radial auswärts expandierbaren Blähmanschette 18. Der Außendurchmesser der Blähmanschette 18 ist im nicht expandierten Zustand einiges geringer als der Innendurchmesser des Verbindungsstutzens 14. Dadurch kann die erste Abdichteinrichtung in den Verbindungsstutzen 14 hineingefahren werden. In einem festgelegten Abstand von der Blähmanschette 18 ist oberhalb von dieser eine zweite Abdichteinrichtung in Form einer Ringscheibe 19 vorgesehen, die auf ihrer der Blähmanschette 18 zugewandten axialen Stirnseite einen elastischen Belag 20 aufweist. Der Durchmesser der Ringscheibe 19 ist so bestimmt, dass dieser im Wesentlichen dem Durchmesser des oberen Randes 21 des Verbindungsstutzens 14 entspricht.
  • Der festgelegte Abstand zwischen Blähmanschette 18 und Ringscheibe 19 ist dabei entsprechend der gewünschten Eintauchtiefe der ersten Abdichteinrichtung in den Verbindungsstutzen 14 gewählt. Die Ringscheibe 19 mit ihrem Belag 20 dient also auch als Anschlag beim Hineinfahren der Blähmanschette 18 in den Verbindungsstutzen 14.
  • Am den Kragarmen 17 mit Blähmanschette 18 und Ringscheibe 19 gegenüberliegenden unteren Ende des Verbindungsstutzens 14 ist eine den Verbindungsstutzen 14 nach unten dicht verschließende Klappe 22 angebracht. Dabei handelt es sich um einen Teil einer Klappenanordnung der Art, wie sie beispielsweise aus der WO 02/18247 A1 oder der EP 1 083 137 A1 bekannt ist. Dabei handelt es sich um zueinander komplementäre Klappen, die jeweils in einem Andockelement angeordnet sind, wie hier dem ersten Andockelement 12, dem zweiten Andockelement 23, wie es in den 4 und 5 erkennbar ist, oder dem dritten Andockelement 24, wie in 6 und 7 zu erkennen. Die Klappen sind so ausgebildet, dass sie genau aufeinander passen und beim Andocken von zwei Andockelementen 12, 23, 24 fixiert werden. Dabei ist durch die Formgebung oder geeignete Dichtungen sichergestellt, das praktisch kein Totraum entsteht, in dem sich bei geöffneten Klappen Staub oder Pulver ansammeln kann und nach dem späteren Trennen der Andockelemente in die Umwelt gelangen kann. Jeweils eine der Klappen weist einen Antrieb auf, über den die Klappe geöffnet und geschlossen werden kann. Eine solche Klappe 22 wird als Aktivklappe bezeichnet. Eine Aktivklappe kann auch, z. B. wegen der elektrischen Anschlüsse zur Energieversorgung und/oder Steuerung, in einem stationären Andockelement angeordnet sein, wie hier dem zweiten Andockelement 23 oder dem dritten Andockelement 24. Durch die Konstruktion dieser Klappensysteme wird bei Betätigung einer Aktivklappe 22 die damit gekoppelte oder daran fixierte Klappe 25 mit geöffnet oder geschlossen und daher als Passivklappe bezeichnet. Ein solches System kann dabei weiter so ausgestaltet werden, dass ein Trennen der Andockelemente nur bei geschlossenen Klappen möglich ist, wie dies auch in den Figuren dargestellt ist.
  • In einer in 2 gezeigten Freigabestellung der Blähmanschette 18 ist der obere Rahmen 15 auf maximale Entfernung von dem unteren Rahmen 13 teleskopiert. Dadurch kann das offene Ende des Auslaufschlauches 4 radial innen durch die Ringscheibe 19 und die Blähmanschette 18 gezogen und außenseitig über den Verbindungsstutzen 14 gestülpt werden. Auf diese Weise kommt der Verbindungsstutzen 14 nur mit der Innenseite, und die Ringscheibe 19 als zweite Abdichteinrichtung und die Blähmanschette 18 als erste Abdichteinrichtung nur mit der Außenseite des Auslaufschlauches 4 in Berührung.
  • Anschließend wird die Blähmanschette 18 in den Verbindungsstutzen 14 hineingefahren, so dass sich der Auslaufschlauch 4 annähernd 180° um die Blähmanschette 18 legt. Dazu wird der Abstand zwischen oberem Rahmen 15 und unterem Rahmen 13 so weit verringert, bis der elastische Belag 20 der Ringscheibe 19 auf dem oberen Rand 21 des Verbindungsstutzens 14 aufliegt. Dadurch wird bereits der Auslaufschlauch 4 dichtend gegen den Rand 21 des Verbindungsstutzens 14 gedrückt. Zugleich ist dadurch die maximale Einstecktiefe für die Blähmanschette 18 in dem Verbindungsstutzen 14 und damit seine Betriebsstellung festgelegt. Durch das Eintauchen der Blähmanschette 18 in die sich bildende Schlaufe wird der zwischen Blähmanschette 18 und Ringscheibe 19 befindliche Teil des Auslaufschlauches 4 gestrafft und dadurch eine Faltenbildung vermieden. Nunmehr kann die Blähmanschette 18 durch Aufblähen mit Druckluft radial vergrößert werden und damit den Auslaufschlauch 4 radial dichtend gegen die Innenseite des Verbindungsstutzens 14 drücken. Die Verbindung zwischen Auslaufschlauch 14 und Verbindungsstutzen 14 ist nun zweifach abgedichtet. (3 zeigt eine weniger bevorzugte Ausführungsform ohne die zweite Abdichteinrichtung 19, 20.) Nun kann auch die Abbindung des Auslaufschlauches 4 gelöst werden.
  • Nachfolgend wird der Big-Bag 1 mit daran dicht angebrachtem ersten Andockelement 12 mit Hilfe des Laufkranes 10 über einem zweiten Andockelement 23 positioniert (4) und zum Andocken auf das zweite Andockelement 23 abgesenkt (5). Das zweite Andockelement 23 umfasst eine Passivklappe 25, die oben an einem ebenfalls teleskopierbaren Hilfsrahmen 26 und dicht an einen Balgstutzen 27 angeschlossen ist. Der Balg stutzen 27 ist mit einem pneumatischen Vakuumförderer verbunden und dient als sogenannter Saugschuh zum Entleeren des Big-Bags 1. Die Klappen 22 und 25 können nun gekoppelt geöffnet werden, wie dies durch die gestrichelte Linie in 5 angedeutet ist und das Pulver kann aus dem Big-Bag entnommen werden.
  • Am Ende des Entleerungsvorgangs wird der Auslaufschlauch 4 des Big-Bags 1 abgebunden und nach Entnahme der Restmengen aus dem Verbindungsstutzen 14 werden die Klappen 22 und 25 geschlossen. Nun kann der Big-Bag 1 mit dem ersten Andockelement 12 von dem zweiten Andockelement 23 getrennt werden, ohne das mit nennenswerter Exposition von Pulverresten an die Umgebung zu rechnen ist.
  • Der Big-Bag 1 mit dem ersten Andockelement 12 kann jetzt mit Hilfe des Laufkranes 10 über dem dritten Andockelement 24 positioniert und zum Andocken auf dieses abgesenkt werden (6). Das dritte Andockelement 24 ist Teil einer Reinigungsstation und verfügt ebenfalls über eine Passivklappe 25. In der Reinigungsstation befindet sich ein Reinigungskopf 28 in seiner Ruhestellung. Nach dem Öffnen der Klappen 22 und 25 kann der Reinigungskopf 28 in eine Reinigungsstellung gebracht werden, in der sich wenigstens ein Reinigungsmittelauslass 29 innerhalb des ersten Andockelementes 12, insbesondere innerhalb des Verbindungsstutzens 14 befindet (7). Nun kann die Innenseite von Verbindungsstutzen 14 und Auslaufschlauch 4 bis zur Abbindung von anhaftenden Inhaltsresten gereinigt werden. durch eine Nassreinigung können auch Staubpartikel gebunden und zuverlässig entfernt werden. Eine nachfolgende Trocknung schließt sinnvoll die Reinigung ab. Der Reinigungskopf 28 wird wieder in seine Ruhestellung bewegt, die Klappen 22 und 25 geschlossen und das erste Andockelement 12 vom dritten Andockelement 24 getrennt.
  • Die Blähmanschette 18 kann nun entlüftet und in die Freigabestellung gefahren werden, so dass der Auslaufschlauch 4 aus dem ersten Andockele ment herausgezogen werden kann. Der Big-Bag 1 kann nun einer sachgerechten Entsorgung oder Aufbereitung zugeführt werden (8) und das erste Andockelement 12 kann für den nächsten zur Entleerung vorgesehenen Big-Bag 1 wieder verwendet werden.
  • 9 zeigt eine alternative Ausführung eines zweiten Andockelementes 23 an einer Entleerungsstation. Hier ist im Bereich der Klappen um diese über einen Teil des Umfangs herum eine zusätzliche Absaugung 33 vorgesehen, um gegebenenfalls beim Andocken oder Trennen von erstem Andockelement 12 und zweitem Andockelement 23 emittierte Pulverteilchen sogleich abzusaugen.
  • 10 zeigt schließlich in einer schematischen Draufsicht eine Anordnung für eine Bereitstellungsstation 30, einer Entleerungsstation 31 und einer Reinigungsstation 32. An der Bereitstellungsstation 30 kann der Big-Bag 1 in den Traversenrahmen 7 eingehängt werden, oder er wird gleich mit einem solchen z.B. durch einen Gabelstapler angeliefert. Der Big-Bag 1 wird dort in den Haken 9 des Kranes 10 eingehängt. In der Entleerungsstation 31 wird das erste Andockelement in der beschriebenen Weise angebracht. Weiterhin wird der Big-Bag 1 wie unter Bezug auf die 4 und 5 beschrieben entleert. Hier ist auch gut die zusätzliche Absaugung 33 aus 9 zu erkennen. In der Reinigungsstation 32 kann der Big-Bag 1 wie zu den 6 und 7 beschrieben gereinigt werden. Anschließend wird das erste Andockelement 12 von dem Big-Bag 1 entfernt und der Big-Bag 1 einer Entsorgung oder Aufbereitung zugeführt. Der Transport zwischen den einzelnen Stationen erfolgt zweckmäßig über den Laufkran 10, er kann aber auch mit jeder anderen aus der betrieblichen Praxis bekannten geeigneten Fördermethode erfolgen, beispielsweise durch ein verfahrbares Gestell, in dem der Big-Bag 1 steht oder hängt. Dabei wird das erste Andockelement zweckmäßig durch Schienen 34 geführt, was die Positionierung deutlich vereinfacht.

Claims (16)

  1. Verfahren zur staubemissionsarmen Entleerung von rieselfähigem Pulver oder ähnlichem aus großen Weichverpackungen, insbesondere FIBC oder Big-Bags, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Positionieren einer großen Weichverpackung (1) über einem ersten Andockelement (12), Führen eines Auslaufschlauches (4) der Weichverpackung (1) radial innen durch eine erste ringförmige Abdichteinrichtung (18) des ersten Andockelementes (12) in einer Freigabestellung, so dass die erste Abdichteinrichtung (18) nur die Außenseite des Auslaufschlauches (4) berührt, Stülpen des Auslaufschlauches (4) radial außen über einen Verbindungsstutzen (14) des ersten Andockelementes (12), so dass der Verbindungsstutzen (14) nur mit der Innenseite des Auslaufschlauches (4) in Berührung kommt, Hineinfahren der ersten Abdichteinrichtung (18) in eine Betriebsstellung innerhalb des Verbindungsstutzens (14), so dass sich der Auslaufschlauch (4) S-förmig um die erste Abdichteinrichtung (18) und den Rand (21) des Verbindungsstutzens (14) legt, und Expandieren der ersten Abdichteinrichtung (18), so dass der Auslaufschlauch (4) mit seiner Innenseite dichtend an der Innenwandung des Verbindungsstutzens (14) anliegt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt des Hineinfahrens der ersten Abdichteinrichtung (18) in den Verbindungsstutzen (14) so weit erfolgt, bis eine zweite Abdichteinrichtung (19, 20) den Auslaufschlauch (4) radial außen umfasst und axial stirnseitig an dem Verbindungsstutzen (14) dichtend zur Anlage gebracht hat.
  3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Expandieren der ersten Abdichteinrichtung (18) durch Aufblähen mit Druckluft oder einem Inertgas erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren ferner den Schritt des Andockens an einem zweiten Andockelement (23) zum wenigstens teilweisen Entleeren der Weichverpackung (1) umfasst.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem wenigstens teilweise Entleeren der Weichverpackung (1) der Auslaufschlauch (4) abgebunden wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseite des Auslaufschlauches (4) von seinem offenen Ende bis zur Abbindung sowie die Innenseite des Verbindungsstutzens (14) von anhaftenden Inhaltsresten gereinigt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Reinigungsschritt das erste Andockelement (12) von dem zweiten Andockelement (23) getrennt und mit einem dritten Andockelement (24) gekoppelt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsschritt eine Nassreinigung und ein anschließendes Trocknen umfasst.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Abbinden des Auslaufschlauches (4) und dem Reinigungsschritt die erste Abdichteinrichtung (18) wieder in die Freigabestellung gefahren und die Weichverpackung (1) von dem ersten Andockelement (18) getrennt und einer Weiterbehandlung oder Entsorgung zugeführt wird.
  10. Vorrichtung zur staubemissionsarmen Entleerung von großen Weichverpackungen, insbesondere FIBC oder Big-Bags, mit einem Verbindungsstutzen (14) zur Verbindung eines Auslaufschlauches (4) der Weichverpackung (1) mit einem dicht verschließbaren ersten Andockelement (12), mit einer ersten ringförmigen Abdichteinrichtung (18), die aus einer Freigabestellung in eine Betriebsstellung verfahrbar ist, wobei sich die erste Abdichteinrichtung (18) in der Betriebsstellung innerhalb des Verbindungsstutzens (14) befindet, um Teile der Innenseite des Auslaufschlauches (4) der Weichverpackung (1) mit der Innenseite des Verbindungsstutzens (14) dichtend aneinander zu drücken.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abdichteinrichtung (18) zum Herstellen der dichten Verbindung von Auslaufschlauch (4) und Verbindungsstutzen (14) elastisch expandierbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abdichteinrichtung (18) durch Aufblasen expandierbar ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Abdichteinrichtung vorgesehen ist, die einen Dichtring (19) umfasst, der an einer Einrichtung (17) zum Verfahren der ersten Abdichteinrichtung (18) befestigt ist und einen größeren Durchmesser aufweist, als die erste Abdichteinrichtung (18), und der Dichtring (19) auf seiner der ersten Abdichteinrichtung (18) zugewandten axialen Stirnseite einen elastischen Belag (20) aufweist, mit dem ein Abschnitt der Innenseite des Auslaufschlauches (4) dichtend gegen eine axiale Stirnseite des Verbindungsstutzens (14) drückbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste (18) und die zweite (19, 20) Abdichteinrichtung an einer Einrichtung (13, 15, 17) zum Verfahren der ersten (18) und zweiten Abdichteinrichtung (19, 20) aus der Freigabestellung in die Betriebsstellung in einem festen Abstand voneinander angeordnet sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Betriebsstellung durch die Anlage der zweiten Abdichteinrichtung (19, 20) an der Stirnseite (21) des Verbindungsstutzens (14) definiert ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, gekennzeichnet durch ein zweites dicht verschließbares Andockelement (23), das mit dem ersten Andockelement (12) koppelbar ist zum Entleeren der Weichverpackung (1), sowie ein drittes dicht verschließbares Andockelement (24), an das das erste Andockelement (12) koppelbar ist, wobei in einem durch eine Klappe (25) oder dergleichen dicht verschließbaren Innenraum des dritten Andockelements (24) ein Reinigungskopf (28) angeordnet ist und der Reinigungskopf (28) aus einer Ruhestellung in dem dritten Andockelement (24) in eine Reinigungsstellung bewegbar ist, so dass sich wenigstens ein Reinigungsmittelauslass (29) innerhalb des ersten Andockelements (12) befindet.
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