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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur emissionsarmen
Entleerung von Inhaltsstoffen aus großen Weichverpackungen.
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Insbesondere
rieselfähige
pulverförmige
Inhaltsstoffe werden zur Zwischenlagerung oder zur Weiterverarbeitung
in größeren Mengen
in große Weichverpackungen
abgefüllt,
die unter den Bezeichnungen "FIBC" (Flexible Intermediate
Bulk Container) oder "Big-Bag" bekannt sind. Diese
Big-Bags bestehen
typischerweise aus einem äußeren Sack, der
mechanischen Schutz und mechanische Stabilität bietet, sowie vorzugsweise
so geschnitten ist, dass das gefüllte
Gebinde annähernd
Quaderform annimmt, um eine gute Raumausnutzung bei Transport und
Lagerung zu ermöglichen.
Weiterhin umfasst ein solcher Big-Bag einen inneren Foliensack, der
eine dichte Verpackung gewährleistet.
Das Material für
den Innensack kann dabei dem aufzunehmenden Transportgut in seinen
Eigenschaften angepasst sein. Der Innensack soll verhindern, dass
Transportgut durch den Sack nach außen gelangt, aber auch das
Transportgut vor Umwelteinflüssen,
insbesondere Feuchtigkeit, schützen. Üblicherweise
sind die Abmessungen der Big-Bags auf typische Industriepalettenmaße oder
die Maße
von Europaletten abgestimmt. Dadurch können gefüllte Big-Bags auf solchen Paletten
gelagert und mit üblichen
Umschlagmitteln wie Gabelstaplern transportiert und verladen werden.
Dabei kann das Aufnahmevolumen von solchen Big-Bags durchaus in
der Größenordnung
von 1 bis 2 m3 betragen.
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Typische
Big-Bags weisen einen am einen Ende dicht verschweißten Auslaufschlauch
auf. Dieses Ende bildet hinterher das untere Ende. Oberhalb des
unteren Endes ist der Big-Bag üblicherweise
abgebunden, um später
nach Abschneiden der Verschweißung
ein kontrolliertes Entleeren des Big-Bags zu ermöglichen. An dem anderen Ende, das
später
das obere Ende bil det, ist der Big-Bag üblicherweise offen. Typischerweise
wird der Big-Bag vor
dem Befüllen
mit Luft oder einem Gas aufgeblasen, um annähernd seine Endform anzunehmen
und dann mit speziellen Befüllungseinrichtungen
befüllt. Nach
der Befüllung
wird der Big-Bag oben abgebunden und ist damit geschlossen.
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Normalerweise
weisen Big-Bags noch am oberen Ende Schlaufen auf, in die entweder
unmittelbar Gabelstaplerzinken eingeführt werden können oder
mit denen ein Big-Bag in Gestelle zur Entleerung oder Traversen
eingehängt
werden können,
mit denen solche Big-Bags beispielsweise mit Laufkränen gehandhabt
werden können.
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Der
wesentliche Vorteil von Big-Bags ist neben dem niedrigen Eigengewicht
der geringe Raumbedarf zum Vorhalten von noch nicht befüllten Big-Bags
und auch ein niedriger Kapitalbedarf, da typische Big-Bags aus Materialien
wie Polyester, Polypropylen oder Polyethylen bestehen. Schließlich ist noch
ein Vorteil darin zu sehen, dass Big-Bags kostengünstig als
Einwegbehälter
dienen können.
Dies kann dann von Vorteil sein, wenn entweder weite Transportstrecken
zurückzulegen
sind, die eine Rückführung der
Transportmittel sehr aufwändig
machen oder besonders giftige, reaktive oder sonst schwierig zu
handhabende Produkte aufnehmen sollen, für die bei wiederverwendbaren
Behältern
ein großer
Reinigungsaufwand betrieben werden müsste, einschließlich der
umweltgerechten Entsorgung der Reinigungsrückstände. Big-Bags, in denen die kritischen
Produkte transportiert wurden, können
in der Regel ohne weiteres in Sondermüllverbrennungsanlagen entsorgt
werden.
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Aus
dieser besonderen Eignung von solchen Big-Bags für toxische, reaktive oder sonst
kritische Produkte ergibt sich das Problem, dass möglicherweise
auch bei Befüllung
und Entleerung des Big-Bags ein Austreten des Inhaltsstoffes in
die Umgebung möglichst
zu unterbinden ist. Ein besonders großes Problem tritt dabei bei
der Befüllung
auf, da bei der Be füllung
des Big-Bags mit dem Transportgut zugleich im Gegenstrom das Gas,
das zum Aufblasen des Big-Bags verwendet wurde, aus dem Big-Bag
entweichen muss und dabei relativ hohe Staubmengen mit aus dem Behälter austrägt. Dieses Problem
ist grundsätzlich
auch bei der Befüllung
von festen Behältern,
wie Silocontainern oder dergleichen, bekannt und zur Lösung des
Problems kann auf entsprechende Verfahren und Vorrichtungen zurückgegriffen
werden.
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Problematischer
gestaltet sich jedoch der Entleerungsvorgang bei einem Big-Bag.
Bisher wurden besonders kritische Produkte vorzugsweise in festen
Behältern,
wie Silocontainern, befördert,
da für solche
Behälter
bereits als technisch dicht eingestufte Andock- und Entleerungssysteme
bekannt sind, die einen Austritt von Transportgut vor, während und nach
dem Entleerungsvorgang in die Umwelt zuverlässig vermeiden. Dabei sind
verschiedene Verschlusssysteme bekannt, die jeweils eine Koppelung mit
einer Andockstation ermöglichen
und sicherstellen, dass sowohl Behälter als auch andockstationsseitige
Verschlussorgane erst nach erfolgter Ankoppelung geöffnet werden.
Dabei sind die Verschlussorgane von Andockstation und Behälter so
ausgebildet, dass diese nach dem Verschließen und Abkoppeln des Behälters von
der Andockstation keine mit dem Transportprodukt kontaminierten
Außenflächen aufweisen.
Diese Komponenten für
solche Entleerungssysteme sind verhältnismäßig aufwändig und teuer, so dass eine
Einwegverwendung wirtschaftlich nicht in Frage kommt.
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Zwar
wurden verschiedentlich Lösungen
vorgeschlagen, eine teilweise sogar als emissionsfrei bezeichnete
Entleerung von Big-Bags zu ermöglichen.
Das insbesondere jedoch nicht zufriedenstellend gelöste Problem
zur Vermeidung kontaminierter Bereiche, die hinterher der Umgebungsluft
ausgesetzt sind, haben bisher den Einsatz von Big-Bags bei besonders
umweltkritischen Produkten oder solchen Produkten, bei denen keine
ausreichenden Kenntnisse über
ein Gefährdungspotential
vorliegen, stark eingeschränkt.
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Im
Stand der Technik wurden zahlreiche Vorschläge gemacht, wie die bekannten
Nachteile zu überwinden
wären.
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Aus
DE 29 11 802 A1 ist
ein Silocontainer bekannt, bei dem in dem festen Silobehälter ein
Folieninnensack vorgesehen ist. Ein solcher Container soll insbesondere
für den
Transport von Melaminpulver geeignet sein. Um eine gute Handhabung
bei der Entleerung des Behälters
zu erhalten, wird ein spezieller Auslauftrichter vorgeschlagen sowie
eine ganz bestimmte Neigung des Silobehälters zum Entladen. Dadurch
soll insbesondere das Problem einer Verstopfung des Auslasses durch
Brückenbildung
des Melaminpulvers vermieden werden. Das Austragen des Melaminpulvers
erfolgt durch Zufuhr von Druckluft und Austrag über ein Zellenrad.
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Aus
der WO 02/18247 A1 und der
EP
1 083 137 A1 sind Kupplungsvorrichtungen bekannt, die ein
Andocken eines Transportbehälters
an eine Entladestation ermöglichen,
so dass eine dichte Verbindung zwischen dem Transportbehälter und
der Entladestation hergestellt werden kann. Die Vorrichtungen umfassen
dabei einen behälterseitigen
Teil und einen entladestationsseitigen Teil. Jeder dieser Teile
ermöglicht
einen dichten Verschluss des Transportbehälters bzw. der Entladestation
gegenüber
der Umgebung. Der Verschluss wird über schwenkbare Klappen in
entsprechenden Rohransätzen
hergestellt. Dazu wird vorgeschlagen, die Vorrichtung so auszubilden,
dass nach dem Andocken die Klappen von behälterseitigen und entladestationsseitigen
Andockelementen so aufeinanderliegen, dass zwischen diesen kein
Totraum entsteht oder dieser Totraum so abgedichtet ist, dass sich
in einem solchen Totraum kein Produkt absetzen kann. Durch die vorgeschlagene
Konstruktion wird erreicht, dass nach dem Schließen der Verbindung und der
Trennung von Transportbehälter
und Entnahmestation keine oder nur in sehr geringem Maße mit dem
Transportgut kontaminierte Oberflächen der Umgebung zugänglich sind.
Zur weiteren Re duzierung solcher möglicher Verunreinigungen wird
zudem noch vorgeschlagen, nach dem Schließen der Klappen den Klappenbereich
zu spülen.
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Eine ähnliche
Einrichtung ist auch aus der
DE 196 15 646 A1 bekannt. Die Besonderheit
bei der dort vorgeschlagenen Anordnung ist darin zu sehen, dass
die beiden Klappen der Andockelemente gegenüber ihrer Drehachse geneigt
sind, so dass beide Achsen im angedockten Zustand zusammenfallen und
sich daher eine besonders einfache Kinematik beim Öffnen der
Klappen ergibt. Durch die Anordnung wird ein Totraum zwischen den
Klappen, in dem sich das Produkt absetzen könnte, vermieden. Außerdem ermöglicht diese
Ausbildung eine kantenlose Randgestaltung, so dass die Exposition
kontaminierter Oberflächen
nach der Trennung der Andockelemente an die Umgebungsluft konstruktiv
praktisch ausgeschlossen ist.
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Aus
der
EP 0 380 255 A1 ist
eine andere Art der Verschlusseinrichtung für eine solche Andockstation
beschrieben. Dabei ist in einem Silobehälter, der das transportierte
Produkt enthält,
ein in einer Öffnung
endender trichterförmiger
Austrittsabschnitt vorgesehen, wobei in dem Austrittsabschnitt ein
kegelförmiger
Ventilkörper
vorgesehen ist, wobei der Ventilkörper so geformt ist, dass die
Spitze des Kegels in den Nutzraum des Transportsilos hineinragt und
der Ventilkörper
mit seinem Rand gegenüber dem
Rand der Austrittsöffnung
abdichtet. Der Ventilkörper
ist hohl ausgebildet, so dass ein entsprechend geformtes Gegenstück der Andockstation
der Entnahmevorrichtung in den Ventilkörper eingreifen kann. Dabei
ist das Betätigungselement
für den
Ventilkörper
mit einem korrespondierend ausgebildeten Konus versehen und es sind
Dichtungseinrichtungen vorgesehen, die eine Ankoppelung des Betätigungselements
und des Ventilkörpers
ermöglichen.
Der Kegelkörper
der Andockstation dichtet wiederum mit seinem äußeren Rand eine entsprechende
Eintrittsöffnung
in der Entnahmestation ab. Bei dem Andockvorgang setzen sich die
beiden konischen Körper
mit ihrer Dichtung so aufeinander, dass der zwischen ihnen verbleibende
spaltförmige
Totraum zuverlässig gegen
die Umgebung ab gedichtet ist. Durch Anheben des Kegelkörpers in
der Entnahmevorrichtung wird zugleich der Ventilkörper in
dem Transportbehälter
angehoben, so dass sich ein Ringspalt um die Ventilkörper öffnet, durch
den das Transportgut in die Entnahmeeinrichtung abfließen kann.
Als besonderer Vorteil wird dabei hervorgehoben, dass diese Betätigung beispielsweise
mit pulsierender Druckluft durchgeführt werden kann, so dass die
Ventilkörper zugleich
stets einen ringförmigen
Durchlass frei rütteln
und so Behinderungen durch Brückenbildung des
Pulvers vermieden werden. Wird der konische Betätigungskörper der Entnahmevorrichtung
wieder in seine Ausgangsposition abgesenkt, wird dadurch sowohl
die Eintrittsöffnung
in die Entnahmeeinrichtung verschlossen als auch die Auslassöffnung des Transportbehälters. Damit
befinden sich alle mit dem Produktstrom kontaminierten Flächen wieder
innerhalb der abgedichteten Bereiche von Transportbehälter und
Entnahmestation. Nach dem Abkoppeln des Transportbehälters von
der Entnahmestation verbleibt wiederum praktisch keine Exposition
von mit dem Produkt kontaminierten Außenflächen beider Elemente der Koppeleinrichtung
gegenüber
der Umgebungsluft.
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Aus
Vorstehendem ergibt sich, dass diese Andockvorrichtungen, die eine
zuverlässig
dichte und emissionsarme Umfüllung
von rieselfähigen
Produkten ermöglichen,
mit hoher Präzision
gefertigt werden müssen
und zum Erhalt der Dichtheit korrosionsunanfällige und damit teure Werkstoffe
sowie hochwertige Dichtungen eingesetzt werden müssen. Daraus ergibt sich ebenfalls,
dass ein behälterseitiges
Andockelement der bekannten Art für die Integration in einen
Einwegbehälter,
wie Big-Bags, aus wirtschaftlichen Gründen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen
werden kann.
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Aus
der
DE 44 16 011 A1 ist
eine Vorrichtung zum Andocken eines Containers an einen Entleerungstrichter
in der pharmazeutischen Industrie bekannt, mit der insbesondere
ein Eintrag von Keimen von der Außenseite des Transportbehälters in
die Verarbeitungsanlage verhindert werden soll. Dazu wird vorgeschlagen,
die Unterseite des Auslasses des Trans portbehälters mit einem zusätzlichen
in einer Nut elastisch gehaltenen Schutzdeckel zu versehen, die
während
des Transports die Unterseite einer Verschlussklappe und den Rand
der Auslauföffnung gegenüber der
Umgebung abdeckt. Desgleichen wird für den Entleerungstrichter ein
Schutzdeckel vorgeschlagen, der den Entleerungstrichter abdeckt. Beim
Andockvorgang des Transportbehälters
an den Entleerungstrichter wird ein Vakuumgreifer zwischen die beiden
Teile gefahren und durch diesen nacheinander die beiden Schutzdeckel
abgezogen und seitlich aus dem zwischen Transportbehälter und
Entleerungstrichter bestehenden Spalt herausgefahren. Anschließend erfolgt
der Andockvorgang. Zwar lässt sich
möglicherweise
durch die vorgeschlagene Vorrichtung der Eintrag von Keimen in den
umgeschlagenen Produktstrom vermindern, die Vorrichtung bietet aber
keinen Schutz davor, dass nach der Entleerung außen an den Verschlussorganen
von Transportbehälter
und Einführungstrichter
anhaftende Produktreste in die Umgebung gelangen können.
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Aus
der
DE 43 09 706 A1 derselben
Anmelderin ist für
die vorher beschriebene Vorrichtung eine elastische Manschette bekannt,
die einen durch Positionier- und Fertigungsgenauigkeiten möglichen Spalt
zwischen Transportbehälter
und Entleerungstrichter abschließen soll. Die vorgeschlagene
Manschette soll dabei dadurch gekennzeichnet sein, dass sie zwei
relativ feste Teile zum Anschluss jeweils an den Transportbehälter und
den Entleerungstrichter umfasst und dazwischen einen flexiblen Abschnitt,
so dass ein möglicher
Bewegungsausgleich innerhalb der Manschette stattfindet und eine
Relativbewegung zwischen Manschette und insbesondere Transportbehälter vermieden
wird. Dadurch soll verhindert werden, dass beim Andocken an der
Unterseite des Transportbehälters
anhaftende Keime abgeschabt werden und mit in den Produktstrom gelangen.
Die vorgeschlagene Vorrichtung wird im angedockten Zustand auch
ein Austreten von Produktstrom in die Umgebung verhindern, bietet
jedoch keinen Schutz dagegen, dass mit dem Produktstrom kontaminierte
Teile von Behälter
und Entleerungstrichter nach dem Trennen voneinander der Umgebungs luft
ausgesetzt sind und demzufolge Produktreste in die Umgebung gelangen
können.
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In
der
DE 102 23 220
B3 wird das Problem des Austritts von mit dem zu transportierenden
Produktpartikeln belasteter Luft aus einem Big-Bag diskutiert. Allerdings
bezieht sich die Lehre der Druckschrift auf Probleme beim Befüllen eines
solchen Big-Bags. Der Big-Bags wird zunächst in nicht näher beschriebener
Weise dicht mit einem Einfülltrichter verbunden.
Um eine ordnungsgemäße Befüllung des Big-Bags
sicherzustellen, wird der Innensack zunächst mit einem Füllgas, beispielsweise
Luft oder einem Inertgas aufgeblasen, so dass er im Wesentlichen
seine endgültige
Form annimmt. Anschließend wird
in bekannter Weise das Füllgut
in den Behälter geleitet.
Damit in dem Behälter
kein unzulässiger Überdruck
entsteht, muss das zum Aufblasen verwendete Gas aus dem Behälter durch
die Einfüllöffnung im
Gegenstrom zu dem Füllgut
entweichen. Dabei wird das austretende Befüllgas in erheblichem Maße Partikel
des Füllgutes
mit aus dem Big-Bag austragen. Die dabei mitgerissene Menge an Füllgut ist
so erheblich, dass neben dem Interesse daran, ein Austreten des
Staubes in die Umwelt zu vermeiden, auch ein wirtschaftliches Interesse
daran besteht, den ausgetretenen Füllgutstaub zurückzuhalten. Dazu
wird eine Befülleinrichtung
vorgeschlagen, bei der der Zulauf für das Befüllgas zum Aufblasen des Big-Bags
zugleich als Entleerungsvorrichtung zum Entweichen des Gases beim
Befüllen
des Behälters verwendet
wird. Dabei ist diese Öffnung
mit einer Filtereinrichtung versehen, die die mitgerissenen Produktstäube zurückhält. Der
besondere Vorteil der vorgeschlagenen Lösung liegt darin, dass der
sich durch den zurückgehaltenen
Produktstaub auf dem Filter bildende Filterkuchen nicht gesondert
entsorgt zu werden braucht, da beim Aufblasen des nächsten Big-Bags
der Filter durch den umgekehrten Gasstrom wieder freigespült wird.
Dadurch entfällt
nicht nur die sonst aufwändige
Wartung eines solchen Filters und die Entsorgung des Filterkuchens,
sondern der aus dem Produkt bestehende Filterkuchen wird so mit
in den nächsten
Big-Bag eingetragen. Tatsäch lich
geht also durch die Befüllvorgänge keine
Produktmenge durch das Entweichen des Befüllgases verloren, da die abgefilterten
Partikel jeweils wieder in den darauffolgenden Behälter eingefüllt werden. Aus
der Natur der vorgeschlagenen Lösung
ergibt sich, dass die Lehre nur angewendet werden kann, wenn in
eine Vielzahl von Big-Bags ein identisches Produkt abgefüllt werden
soll. Weiterhin enthält
die Schrift keine Informationen darüber, ob und in welcher Weise
damit ein Emissionsproblem bei der Entleerung eines solchen Big-Bags
gelöst
werden könnte.
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Mit
dem Problem des staubdichten Austragens von Pulver aus einem Big-Bag
beschäftigt
sich die
DE 195 06
538 A1 . Gemäß der Lehre
dieses Dokuments ist eine Entleerung von Big-Bags durch den Bodenauslass
nach unten insbesondere unter Handhabungsaspekten nachteilig. Weiterhin
wird als nachteilig angegeben, dass bei der Entnahme des Inhalts eines
Big-Bags nach unten sehr viel Staub entstehe, der im Hinblick auf
das typischerweise mit Big-Bags transportierte Farbpulver wegen
der unangenehmen und gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf in der
Nähe tätige Personen
aufwändige
Absaug- und Reinigungsarbeiten erforderlich mache. Weiterhin wird
als nachteilig angegeben, dass für
eine einigermaßen
staubarme Entnahme eine Andockeinheit an dem Big-Bag befestigt werden
müsse,
die insbesondere bei nur teilweiser Entleerung des Big-Bags unnötig Lagerkapazität beanspruche
und aufgrund der hohen Kosten einer Andockeinrichtung und der erforderlichen
Hängevorrichtungen
nachteilig sei.
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Es
wird daher vorgeschlagen, einen solchen Big-Bag durch eine Absaugvorrichtung
von oben zu entleeren. Dazu wird auf den dazu bereits bekannten Stand
der Technik verwiesen, wobei der Stand der Technik dahingehend kritisiert
wird, dass mit den zuvor bekannten Absaugvorrichtungen eine erhebliche Staubentwicklung
verbunden sei. Zur Lösung
dieser Probleme wird ein lanzenartiges Injektorrohrsystem vorgeschlagen,
das von oben in den Behälter
eingeführt
wird und entsprechend dem Entleerungsstand nachgeführt werden
kann. Der Sack soll dabei staubdicht mit einem Absaugring verbunden
sein, der gegenüber
dem Injektorrohrsystem verschieblich ist und der an eine Absaugeinrichtung
angeschlossen werden kann, so dass der sich durch das Einblasen der
Förderluft
bildende Staub abgesaugt werden kann. Durch die vorgeschlagene Vorrichtung
kann zwar der Entleerungsvorgang selbst so durchgeführt werden,
dass praktisch kein Staub in die Umgebung emittiert wird. Nach dem
Entleerungsvorgang wird jedoch der Big-Bag nach dem Trennen von
dem Absaugring in sich zusammenfallen und damit möglicherweise
noch durch entweichendes Luftvolumen Staub in die Umgebung ausgetragen.
Weiterhin sind die mit dem Produkt aus dem Big-Bag kontaminierten Außenseiten
der Injektorlanze der Umgebungsluft ausgesetzt, so dass auch auf
diesem Wege eine Emission erfolgen kann.
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Aus
der
DE 43 03 261 A1 ist
eine Entnahmevorrichtung zum Entleeren von Big-Bags über den Bodenauslass
eines solchen Big-Bags, d. h., seiner unteren Öffnung, beschrieben. Dabei
wird der Big-Bag an seinen oberseitigen Schlaufen in ein Transportgestell
gehängt.
Dieses Gestell ist verfahrbar, so dass der Big-Bag beispielsweise
bei einem Farbwechsel in der Automobilindustrie auch in teilentleertem
Zustand eingelagert werden kann. Der Rand eines Auslaufstutzens
des Big-Bags ist radial außen über einen
Anschlusskanal gestülpt
und mit einem Spannverschluss an dem Anschlusskanal befestigt, der über eine
federnde Halterung mit einer Auffangschale verbunden ist, der eine
Fördereinheit nachgeordnet
ist, die über
eine Verbindungsleitung das entnommene Pulver beispielsweise einer
Farbspritzkabine zuführt.
Weiterhin sind Schwenkarme vorgeschlagen, die durch eine spezielle
Ausgestaltung beschädigungsfrei
den Auslauf des Big-Bags abquetschen können, so dass der Big-Bag innerhalb des
Transportgestells geschlossen verbleiben kann, wenn das Transportgestell
mitsamt dem Big-Bag eingelagert wird. Durch die Anordnung mit der
dichten Verbindung zwischen Sack und Auslaufstutzen ist weitgehend
sichergestellt, dass während
des Entleerungsvorgangs kein Pulver aus dem Behälter in die Umgebung gelangen
kann. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass nach dem Trennen des Big-Bags
von der Auslaufeinheit die Auslaufeinheit gegen eine andere ausgetauscht
wird oder einer Reinigung unterzogen wird. Dies geschieht allerdings
nicht im Hinblick auf eine mögliche
Emission von Reststoffen in die Umgebung, sondern zielt auf eine
Vermeidung einer Verunreinigung von neuem Produkt mit einem alten
Produkt, beispielsweise bei einem Farbwechsel, ab. Weiterhin wird
der Auslaufstutzen des Big-Bags außen über den Anschlusskanal gezogen
und von außen
daran festgeklemmt. Dadurch kann entlang der Außenwandung des Auslaufstutzens
des Big-Bags Pulver in den Raum zwischen Auslaufstutzen und Anschlusskanal
gelangen und sich oberhalb des Spannverschlusses sammeln. Wird der
Spannverschluss gelöst,
um den Auslaufstutzen von dem Anschlusskanal zu entfernen, gelangt
das an dieser Stelle angesammelte Inhaltspulver in die Umgebung. Weiterhin
sind die Innenseiten des Big-Bags bzw. des Auslaufstutzens unterhalb
des vorgeschlagenen Quetschverschlusses mit dem Inhaltspulver kontaminiert.
Wird der Big-Bag von dem Anschlusskanal getrennt, sind diese kontaminierten
Flächen
der Umgebungsluft ausgesetzt und Pulverreste können in die Umgebung gelangen.
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Aus
der
DE 296 02 294
U1 ist eine Auslaufvorrichtung für Big-Bags bekannt, die eine
manuelle, vollständige
und staubfreie Entleerung eines Big-Bags ermöglichen soll. Dabei wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass eine staubfreie Entleerung eines Big-Bags im Hinblick
auf üblicherweise
in solchen Big-Bags transportierte gesundheitsgefährdende
Stoffe wichtig sei. Dazu wird vorgeschlagen, einen trichterförmigen Einlauf
vorzusehen, der in seinem Öffnungswinkel
in etwa dem unteren Ende des Big-Bags angepasst ist. Unterhalb des
Einlauftrichters ist ein Iris-Verschluss
vorgesehen, der radial geschlossen werden kann. Der Auslaufstutzen
eines Big-Bags soll in den Trichter eingezogen und durch den Iris-Verschluss
hindurchgeführt
werden. An den Iris-Verschluss schließt sich ein rohrförmiger Auslauf an,
an dem eine Spannvorrichtung, beispielsweise zur Verbindung mit
einem stationären
Behälter
zur Aufnahme des Füllgutes,
vorgesehen ist. Als besonders wesentlich wird herausgestellt, dass
der Auslaufstutzen des Big-Bags durch den Iris-Verschluss hindurch
in den Anschlussstutzen geführt
ist, so dass der Iris-Verschluss
nicht mit dem umzufüllenden Transportgut
beaufschlagt wird. Weiterhin wird noch vorgeschlagen, den Auslaufstutzen
luftdurchlässig zu
gestalten, so dass durch das Umfüllen
des Transportgutes aus dem Zielbehälter, in den das Transportgut
eingefüllt
wird, entweichende Luft austreten kann. Dabei soll die Luftdurchlässigkeit
so gestaltet sein, dass dabei diese austretende Luft gefiltert wird. Weiterhin
wird als besonders vorteilhaft angegeben, dass die Entleerungsvorrichtung
nacheinander an einer Vielzahl von Big-Bags verwendet werden kann. Zwar
wird durch die vorgeschlagene Lösung
eine unmittelbare Beaufschlagung der Innenseite der Entleerungsvorrichtung
mit dem Produktstrom weitgehend vermieden, jedoch befindet sich
zwischen Auslaufstutzen und der Entleerungsvorrichtung keine spezielle
Abdichtung, so dass der entstehende Staub zwischen Auslaufvorrichtung
und Auslaufstutzen gelangen kann. Dies wird insbesondere begünstigt durch
aus dem Zielbehälter
austretende Luft, die sich im Gegenstrom zu dem Produktstrom bewegt
und damit eine solche Staubkontamination des Auslaufstutzens und
der Innenseite der Auslaufvorrichtung begünstigt. Werden Big-Bag und
Auslaufvorrichtung getrennt, sind die so mit Staub kontaminierten
Oberflächen
der Umgebungsluft zugänglich
und anhaftender Produktstaub kann in die Umwelt emittieren.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und
ein Verfahren bereitzustellen, mit dem der Produktaustritt von in
Big-Bags oder ähnlichen
Weichverpackungen transportierten Produkten auch nach Abschluss
eines Umfüllvorganges
weitestgehend verhindert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
das nachfolgend beschriebene Verfahren und die nachfolgend beschriebene
Vorrichtung.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur staubemissionsarmen Entleerung von rieselfähigem Pulver oder ähnlichem
aus großen
Weichverpackungen, insbesondere FIBC oder Big-Bags, weist folgende Schritte
auf: Positionieren einer großen
Weichverpackung über
einem ersten Andockelement, Führen
eines Auslaufschlauches der Weichverpackung radial innen durch eine
erste ringförmige
Abdichteinrichtung des ersten Andockelementes in einer Freigabestellung,
so dass die erste Abdichteinrichtung nur die Außenseite des Auslaufschlauches
berührt,
Stülpen des
Auslaufschlauches radial außen über einen
Verbindungsstutzen des ersten Andockelementes, so dass der Verbindungsstutzen
nur mit der Innenseite des Auslaufschlauches in Berührung kommt,
Hineinfahren der ersten Abdichteinrichtung in eine Betriebsstellung
innerhalb des Verbindungsstutzens, so dass sich der Auslaufschlauch
S-förmig
um die erste Abdichteinrichtung und den Rand des Verbindungsstutzens
legt, und Expandieren der ersten Abdichteinrichtung, so dass der
Auslaufschlauch mit seiner Innenseite dichtend an der Innenwandung
des Verbindungsstutzens anliegt.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung des
Verfahrens ist es erstmals möglich,
einen herkömmlichen
Big-Bag mit einem dicht verschließbaren Andockelement, wie es
beispielsweise aus
DE
196 15 646 A1 , WO 02/18247 A1 oder der
EP 1 083 137 A1 bekannt
ist, zu verbinden, und sogar so, dass nach dem Entleeren eines solchen
Big-Bags und dem Trennen von dem Andockelement ausschließlich Innenseiten
des Big-Bags mit dem zuvor in dem Big-Bag enthaltenen Pulver kontaminiert
sein können.
Dabei können
sich auch keine Taschen oder dergleichen zwischen dem Auslaufschlauch
des Big-Bags und dem Verbindungsstutzen bilden, in denen sich Pulverreste
ansammeln könnten,
die beim Lösen
der Verbindung zwischen Big-Bag und dem ersten Andockelement herausrieseln
oder Außenseiten
von Andockelement oder Auslaufschlauch kontaminieren könnten. Dies
schafft eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine nachfolgende Handhabung
des Big-Bags so erfolgen kann, dass keine Inhaltsreste aus dem Big-Bag
in die Umwelt emittieren können.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt des Hineinfahrens
der ersten Abdicht einrichtung in den Verbindungsstutzen so weit
erfolgt, bis eine zweite Abdichteinrichtung den Auslaufschlauch radial
außen
umfasst und axial stirnseitig an dem Verbindungsstutzen dichtend
zur Anlage gebracht hat.
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Durch
diese erfindungsgemäße Ausbildung des
Verfahrens ist zum einen eine zweifelsfreie Positionierung der ersten
Abdichteinrichtung über
das Prinzip eines Anschlags gesichert und kann daher auch von Hilfskräften zuverlässig durchgeführt oder auch
automatisiert werden. Weiterhin wird dadurch eine zweite Dichtfläche bereitgestellt,
die der Dichtfläche
der ersten Abdichteinrichtung nachgeordnet ist und noch eine zuverlässige Abdichtung
gegenüber
der Umwelt sicherstellt, wenn die erste Abdichteinrichtung versagen
sollte. Aufgrund der Anordnung der zweiten Abdichteinrichtung ist
dann immer noch der erfindungsgemäße Vorteil gegeben, dass sich keine
Taschen oder Toträume
bilden können,
in denen sich Pulverreste sammeln könnten, die nach dem Lösen der
Verbindung zwischen dem Auslaufschlauch des Big-Bags und erstem
Andockelement in die Umwelt emittieren könnten.
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In
einer zweckmäßigen Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt das Expandieren der ersten Abdichteinrichtung durch Aufblähen mit
Druckluft oder einem Inertgas. Durch Verwendung eines Druckgases
zur Erzeugung der Abdichtkräfte
wird die Gefahr einer Beschädigung
des Auslaufschlauches minimiert, da keine lokalen Kraftspitzen oder
scharfkantigen Teile auf den Auslaufschlauch einwirken. Geeignete
Druckluftquellen stehen üblicherweise
in jedem Gewerbebetrieb zur Verfügung.
In besonderen Fällen
kann auch ein Inertgas verwendet werden, wenn beispielsweise das
umzufüllende
Pulver besonders oxidationsempfindlich sein sollte.
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In
einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren ferner
den Schritt des Andockens an einem zweiten Andockelement zum wenigstens
teilweisen Entleeren der Weichverpackung.
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Ein
solches zweites Andockelement kann beispielsweise mit einem pneumatischen
Fördersystem
oder einer ähnlichen
Einrichtung zum Wegfördern
des aus dem Big-Bag entnommenen Pulvers verbunden sein. Ist das
zweite Andockelement mit einer Abdichteinrichtung komplementär zu der
des ersten Andockelements versehen, wie beispielsweise in
DE 196 15 646 A1 ,
WO 02/18247 A1 oder der
EP
1 083 137 A1 beschrieben, kann das Verfahren die Voraussetzung
für technische
Maßnahmen
zur dauerhaften Dichtheit und sicheren Einhaltung von Expositionsgrenzwerten
gemäß der 28.
ATP der Richtlinie 67/548/EWG bei der Umfüllung von potentiell gesundheitsschädlichen
Pulver erfüllen, über das
keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich des Grades der möglichen
Gesundheits- oder Umweltgefährdung vorliegen.
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In
einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
umfasst dieses das Abbinden des Auslaufschlauches nach dem wenigstens
teilweise Entleeren der Weichverpackung. Damit wird der wesentliche
Teil des mit dem in der Weichverpackung enthaltenen Pulvers kontaminierten
Innenteils der Weichverpackung zuverlässig von der Umgebung abgeschottet,
so dass im übrigen
nur für
eine geringe Menge an Restkontamination eine Exposition an die Umgebung
zu verhindern ist.
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Besonders
zweckmäßig ist
es bei einem solchen Verfahren, wenn die Innenseite des Auslaufschlauches
von seinem offenen Ende bis zur Abbindung sowie die Innenseite des
Verbindungsstutzens von anhaftenden Inhaltsresten gereinigt wird.
Dadurch kann eine Emission von Inhaltsresten in die Umgebung vermieden
werden.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn vor dem Reinigungsschritt das erste Andockelement
von dem zweiten Andockelement getrennt und mit einem dritten Andockelement
gekoppelt wird, insbesondere, wenn dieses Andockelement ebenfalls
als Abdichteinrichtung eine komplementäre Klappe umfasst, wie sie
beispielsweise aus
DE
196 15 646 A1 , WO 02/18247 A1 oder der
EP 1 083 137 A1 bekannt
ist. Dadurch ist es möglich,
in einem nach außen
hermetisch abgeschirmten System die Reinigung der Innenseite des
Auslaufschlauches sowie der Innenseite des Verbindungsstutzens in
einer gesonderten Reinigungsstation durchzuführen. Dadurch können keine
Reinigungsmittelreste in den Produktstrom bei der Weiterverarbeitung
eines beispielsweise mit einem solchen Big-Bag angelieferten Pulvers
gelangen. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn der Reinigungsschritt
eine Nassreinigung und ein anschließendes Trocknen umfasst. Dadurch
ist es möglich,
die Staubpartikel ausreichend zu binden, um eine zuverlässige Reinigung
zu erreichen.
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Insbesondere,
wenn toxische oder reaktive Pulver in einem solchen Big-Bag transportiert
wurden, ist es vorteilhaft, wenn nach dem Abbinden des Auslaufschlauches
und dem Reinigungsschritt die erste Abdichteinrichtung wieder in
die Freigabestellung gefahren und die Weichverpackung von dem ersten
Andockelement getrennt und einer Weiterbehandlung oder Entsorgung
zugeführt
wird, beispielsweise einer Sondermüllverbrennung.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur staubemissionsarmen Entleerung von großen Weichverpackungen, insbesondere
FIBC oder Big-Bags, weist einen Verbindungsstutzen auf zur Verbindung
eines Auslaufschlauches der Weichverpackung mit einem dicht verschließbaren ersten
Andockelement, mit einer ersten ringförmigen Abdichteinrichtung,
die aus einer Freigabestellung in eine Betriebsstellung verfahrbar
ist, wobei sich die erste Abdichteinrichtung in der Betriebsstellung
innerhalb des Verbindungsstutzens befindet, um Teile der Innenseite
des Auslaufschlauches der Weichverpackung mit der Innenseite des
Verbindungsstutzens dichtend aneinander zu drücken.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abdichteinrichtung zum Her stellen
der dichten Verbindung von Auslaufschlauch und Verbindungsstutzen
elastisch expandierbar ist, insbesondere, dass die erste Abdichteinrichtung durch
Aufblasen expandierbar ist.
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In
einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform
ist eine zweite Abdichteinrichtung vorgesehen, die einen Dichtring
umfasst, der an einer Einrichtung zum Verfahren der ersten Abdichteinrichtung
befestigt ist und einen größeren Durchmesser aufweist,
als die erste Abdichteinrichtung, und der Dichtring auf seiner der
ersten Abdichteinrichtung zugewandten axialen Stirnseite einen elastischen
Belag aufweist, mit dem ein Abschnitt der Innenseite des Auslaufschlauches
dichtend gegen eine axiale Stirnseite des Verbindungsstutzens drückbar ist.
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Dabei
ist es besonders zweckmäßig, wenn die
erste und die zweite Abdichteinrichtung an einer Einrichtung zum
Verfahren der ersten und zweiten Abdichteinrichtung aus der Freigabestellung
in die Betriebsstellung in einem festen Abstand voneinander angeordnet
sind, insbesondere, wenn die Betriebsstellung durch die Anlage der
zweiten Abdichteinrichtung an der Stirnseite des Verbindungsstutzens
definiert ist.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
gekennzeichnet durch ein zweites dicht verschließbares Andockelement, das mit
dem ersten Andockelement koppelbar ist zum Entleeren der Weichverpackung,
sowie ein drittes dicht verschließbares Andockelement, an das
das erste Andockelement koppelbar ist, wobei in einem durch eine
Klappe oder dergleichen dicht verschließbaren Innenraum des dritten
Andockelements ein Reinigungskopf angeordnet ist und der Reinigungskopf
aus einer Ruhestellung in dem dritten Andockelement in eine Reinigungsstellung
bewegbar ist, so dass sich wenigstens ein Reinigungsmittelauslass
innerhalb des ersten Andockelements befindet.
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Die
Erfindung soll im folgenden anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1 bis 8 die
Schritte eines bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahrens unter Verwendung
von erfindungsgemäßen Vorrichtungen,
jeweils teilweise aufgeschnitten;
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9 eine
weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Vorrichtung aus 5, im Teilschnitt;
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10 eine
Draufsicht auf eine Entleerungsstation zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
mit Darstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
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11 eine
Detailansicht eines Abschnittes eines Auslaufschlauches und des
ersten Andockelementes gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung im Teilschnitt.
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In 1 ist
ein Big-Bag 1 dargestellt, der beispielsweise einen Außensack 2 aus
einem festen Polyestergewebe umfassen kann mit einem inneren Foliensack 3 aus
Polyethylen, Aluminium oder einem aluminiumbeschichteten Kunststoff.
Der Big-Bag 1 ist beispielsweise mit einem toxischen Pulver
gefüllt, dass
einer Weiterverarbeitung zugeführt
werden soll. An seinem unteren Ende weist der Innensack 3 einen Auslaufschlauch 4 auf,
der dicht verschweißt
und oberhalb der Verschweißung 5 zusammen
mit dem Außensack 2 abgebunden
ist. An seiner Oberseite ist der Außensack 2 mit schematisch
dargestellten Schlaufen 6 zum Einhängen in einen Traversenrahmen 7 versehen.
Der Traversenrahmen ist mit üblichen
Anschlagmitteln 8 (nur in 1 dargestellt,
in den übrigen
Figuren zur Verbesserung der Übersichtlichkeit
weggelassen) mit dem Haken 9 eines üblichen Laufkranes 10 verbunden.
Der Laufkran 10 kann Bestandteil eines Gestells 11 sein,
wie in 9 erkennbar ist.
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In
einem ersten Schritt zur Vorbereitung der Entleerung des Big-Bags
wird die Verschweißung 5 des
Auslaufschlauches 4 abgeschnitten.
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Anschließend wird
der Big-Bag 1 über
einem ersten Andockelement 12 positioniert, wie in 2 gezeigt
ist. Das erste Andockelement 12, dass vergrößert in 11 dargestellt
ist, umfasst einen unteren Rahmen 13, an dem ein Verbindungsstutzen 14 angebracht
ist. Weiterhin ist ein oberer Rahmen 15 vorgesehen, der
gegenüber
dem unteren Rahmen 13 entlang der Achse 16 des
Verbindungsstutzens 14 teleskopierbar ist. Zwei oder mehrere
Kragarme 17 sind einander gegenüberliegend mit dem oberen Rahmen 15 verbunden
und tragen an ihrem freien Ende eine erste Abdichteinrichtung in
Form einer radial auswärts
expandierbaren Blähmanschette 18. Der
Außendurchmesser
der Blähmanschette 18 ist im
nicht expandierten Zustand einiges geringer als der Innendurchmesser
des Verbindungsstutzens 14. Dadurch kann die erste Abdichteinrichtung
in den Verbindungsstutzen 14 hineingefahren werden. In
einem festgelegten Abstand von der Blähmanschette 18 ist
oberhalb von dieser eine zweite Abdichteinrichtung in Form einer
Ringscheibe 19 vorgesehen, die auf ihrer der Blähmanschette 18 zugewandten
axialen Stirnseite einen elastischen Belag 20 aufweist. Der
Durchmesser der Ringscheibe 19 ist so bestimmt, dass dieser
im Wesentlichen dem Durchmesser des oberen Randes 21 des
Verbindungsstutzens 14 entspricht.
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Der
festgelegte Abstand zwischen Blähmanschette 18 und
Ringscheibe 19 ist dabei entsprechend der gewünschten
Eintauchtiefe der ersten Abdichteinrichtung in den Verbindungsstutzen 14 gewählt. Die
Ringscheibe 19 mit ihrem Belag 20 dient also auch
als Anschlag beim Hineinfahren der Blähmanschette 18 in
den Verbindungsstutzen 14.
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Am
den Kragarmen
17 mit Blähmanschette
18 und
Ringscheibe
19 gegenüberliegenden
unteren Ende des Verbindungsstutzens
14 ist eine den Verbindungsstutzen
14 nach
unten dicht verschließende Klappe
22 angebracht.
Dabei handelt es sich um einen Teil einer Klappenanordnung der Art,
wie sie beispielsweise aus der WO 02/18247 A1 oder der
EP 1 083 137 A1 bekannt
ist. Dabei handelt es sich um zueinander komplementäre Klappen,
die jeweils in einem Andockelement angeordnet sind, wie hier dem ersten
Andockelement
12, dem zweiten Andockelement
23,
wie es in den
4 und
5 erkennbar ist,
oder dem dritten Andockelement
24, wie in
6 und
7 zu
erkennen. Die Klappen sind so ausgebildet, dass sie genau aufeinander
passen und beim Andocken von zwei Andockelementen
12,
23,
24 fixiert
werden. Dabei ist durch die Formgebung oder geeignete Dichtungen
sichergestellt, das praktisch kein Totraum entsteht, in dem sich
bei geöffneten Klappen
Staub oder Pulver ansammeln kann und nach dem späteren Trennen der Andockelemente
in die Umwelt gelangen kann. Jeweils eine der Klappen weist einen
Antrieb auf, über
den die Klappe geöffnet und
geschlossen werden kann. Eine solche Klappe
22 wird als
Aktivklappe bezeichnet. Eine Aktivklappe kann auch, z. B. wegen
der elektrischen Anschlüsse zur
Energieversorgung und/oder Steuerung, in einem stationären Andockelement
angeordnet sein, wie hier dem zweiten Andockelement
23 oder
dem dritten Andockelement
24. Durch die Konstruktion dieser
Klappensysteme wird bei Betätigung
einer Aktivklappe
22 die damit gekoppelte oder daran fixierte
Klappe
25 mit geöffnet
oder geschlossen und daher als Passivklappe bezeichnet. Ein solches
System kann dabei weiter so ausgestaltet werden, dass ein Trennen
der Andockelemente nur bei geschlossenen Klappen möglich ist,
wie dies auch in den Figuren dargestellt ist.
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In
einer in 2 gezeigten Freigabestellung der
Blähmanschette 18 ist
der obere Rahmen 15 auf maximale Entfernung von dem unteren
Rahmen 13 teleskopiert. Dadurch kann das offene Ende des
Auslaufschlauches 4 radial innen durch die Ringscheibe 19 und
die Blähmanschette 18 gezogen
und außenseitig über den
Verbindungsstutzen 14 gestülpt werden. Auf diese Weise
kommt der Verbindungsstutzen 14 nur mit der Innenseite,
und die Ringscheibe 19 als zweite Abdichteinrichtung und
die Blähmanschette 18 als
erste Abdichteinrichtung nur mit der Außenseite des Auslaufschlauches 4 in
Berührung.
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Anschließend wird
die Blähmanschette 18 in den
Verbindungsstutzen 14 hineingefahren, so dass sich der
Auslaufschlauch 4 annähernd
180° um
die Blähmanschette 18 legt.
Dazu wird der Abstand zwischen oberem Rahmen 15 und unterem
Rahmen 13 so weit verringert, bis der elastische Belag 20 der Ringscheibe 19 auf
dem oberen Rand 21 des Verbindungsstutzens 14 aufliegt.
Dadurch wird bereits der Auslaufschlauch 4 dichtend gegen
den Rand 21 des Verbindungsstutzens 14 gedrückt. Zugleich
ist dadurch die maximale Einstecktiefe für die Blähmanschette 18 in
dem Verbindungsstutzen 14 und damit seine Betriebsstellung
festgelegt. Durch das Eintauchen der Blähmanschette 18 in
die sich bildende Schlaufe wird der zwischen Blähmanschette 18 und Ringscheibe 19 befindliche
Teil des Auslaufschlauches 4 gestrafft und dadurch eine
Faltenbildung vermieden. Nunmehr kann die Blähmanschette 18 durch Aufblähen mit
Druckluft radial vergrößert werden
und damit den Auslaufschlauch 4 radial dichtend gegen die
Innenseite des Verbindungsstutzens 14 drücken. Die
Verbindung zwischen Auslaufschlauch 14 und Verbindungsstutzen 14 ist
nun zweifach abgedichtet. (3 zeigt
eine weniger bevorzugte Ausführungsform
ohne die zweite Abdichteinrichtung 19, 20.) Nun kann
auch die Abbindung des Auslaufschlauches 4 gelöst werden.
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Nachfolgend
wird der Big-Bag 1 mit daran dicht angebrachtem ersten
Andockelement 12 mit Hilfe des Laufkranes 10 über einem
zweiten Andockelement 23 positioniert (4)
und zum Andocken auf das zweite Andockelement 23 abgesenkt (5).
Das zweite Andockelement 23 umfasst eine Passivklappe 25,
die oben an einem ebenfalls teleskopierbaren Hilfsrahmen 26 und
dicht an einen Balgstutzen 27 angeschlossen ist. Der Balg stutzen 27 ist
mit einem pneumatischen Vakuumförderer
verbunden und dient als sogenannter Saugschuh zum Entleeren des
Big-Bags 1. Die Klappen 22 und 25 können nun
gekoppelt geöffnet
werden, wie dies durch die gestrichelte Linie in 5 angedeutet
ist und das Pulver kann aus dem Big-Bag entnommen werden.
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Am
Ende des Entleerungsvorgangs wird der Auslaufschlauch 4 des
Big-Bags 1 abgebunden und nach Entnahme der Restmengen
aus dem Verbindungsstutzen 14 werden die Klappen 22 und 25 geschlossen.
Nun kann der Big-Bag 1 mit dem ersten Andockelement 12 von
dem zweiten Andockelement 23 getrennt werden, ohne das
mit nennenswerter Exposition von Pulverresten an die Umgebung zu
rechnen ist.
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Der
Big-Bag 1 mit dem ersten Andockelement 12 kann
jetzt mit Hilfe des Laufkranes 10 über dem dritten Andockelement 24 positioniert
und zum Andocken auf dieses abgesenkt werden (6).
Das dritte Andockelement 24 ist Teil einer Reinigungsstation
und verfügt
ebenfalls über
eine Passivklappe 25. In der Reinigungsstation befindet
sich ein Reinigungskopf 28 in seiner Ruhestellung. Nach
dem Öffnen
der Klappen 22 und 25 kann der Reinigungskopf 28 in
eine Reinigungsstellung gebracht werden, in der sich wenigstens
ein Reinigungsmittelauslass 29 innerhalb des ersten Andockelementes 12,
insbesondere innerhalb des Verbindungsstutzens 14 befindet (7).
Nun kann die Innenseite von Verbindungsstutzen 14 und Auslaufschlauch 4 bis
zur Abbindung von anhaftenden Inhaltsresten gereinigt werden. durch
eine Nassreinigung können
auch Staubpartikel gebunden und zuverlässig entfernt werden. Eine nachfolgende
Trocknung schließt
sinnvoll die Reinigung ab. Der Reinigungskopf 28 wird wieder
in seine Ruhestellung bewegt, die Klappen 22 und 25 geschlossen
und das erste Andockelement 12 vom dritten Andockelement 24 getrennt.
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Die
Blähmanschette 18 kann
nun entlüftet und
in die Freigabestellung gefahren werden, so dass der Auslaufschlauch 4 aus
dem ersten Andockele ment herausgezogen werden kann. Der Big-Bag 1 kann
nun einer sachgerechten Entsorgung oder Aufbereitung zugeführt werden
(8) und das erste Andockelement 12 kann
für den
nächsten
zur Entleerung vorgesehenen Big-Bag 1 wieder verwendet
werden.
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9 zeigt
eine alternative Ausführung
eines zweiten Andockelementes 23 an einer Entleerungsstation.
Hier ist im Bereich der Klappen um diese über einen Teil des Umfangs
herum eine zusätzliche
Absaugung 33 vorgesehen, um gegebenenfalls beim Andocken
oder Trennen von erstem Andockelement 12 und zweitem Andockelement 23 emittierte Pulverteilchen
sogleich abzusaugen.
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10 zeigt
schließlich
in einer schematischen Draufsicht eine Anordnung für eine Bereitstellungsstation 30,
einer Entleerungsstation 31 und einer Reinigungsstation 32.
An der Bereitstellungsstation 30 kann der Big-Bag 1 in
den Traversenrahmen 7 eingehängt werden, oder er wird gleich
mit einem solchen z.B. durch einen Gabelstapler angeliefert. Der
Big-Bag 1 wird dort in den Haken 9 des Kranes 10 eingehängt. In
der Entleerungsstation 31 wird das erste Andockelement
in der beschriebenen Weise angebracht. Weiterhin wird der Big-Bag 1 wie
unter Bezug auf die 4 und 5 beschrieben
entleert. Hier ist auch gut die zusätzliche Absaugung 33 aus 9 zu
erkennen. In der Reinigungsstation 32 kann der Big-Bag 1 wie
zu den 6 und 7 beschrieben gereinigt werden.
Anschließend
wird das erste Andockelement 12 von dem Big-Bag 1 entfernt
und der Big-Bag 1 einer Entsorgung oder Aufbereitung zugeführt. Der
Transport zwischen den einzelnen Stationen erfolgt zweckmäßig über den
Laufkran 10, er kann aber auch mit jeder anderen aus der
betrieblichen Praxis bekannten geeigneten Fördermethode erfolgen, beispielsweise
durch ein verfahrbares Gestell, in dem der Big-Bag 1 steht
oder hängt.
Dabei wird das erste Andockelement zweckmäßig durch Schienen 34 geführt, was
die Positionierung deutlich vereinfacht.