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Die
Erfindung betrifft eine mehrteilige Längsantriebswelle zur Übertragung
eines Drehmoments, insbesondere für den Antriebsstrang eines
Kraftfahrzeugs. Die Längsantriebswelle
umfaßt
einen ersten Wellenabschnitt, einen zweiten Wellenabschnitt und ein
die beiden Wellenabschnitte verbindendes Drehgelenk, das ein Kugeldrehgelenk
sein kann.
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Bei
der Konstruktion von Längsantriebswellen
in Kraftfahrzeugen sind bei der Auslegung nicht nur die Anforderungen
bei Normalbetrieb zu berücksichtigen,
vielmehr ist auch ihr Verhalten im "Crash-Fall", d. h. insbesondere beim Frontal-Auffahrunfall
des Kraftfahrzeugs zu beachten. Hierbei ist es von größter Wichtigkeit,
daß eine
axiale Verkürzung
der Antriebswelle möglich
ist, um ein Ausknicken und Eindringen in die Fahrgastzelle sicher
zu vermeiden.
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Aus
der
DE 199 43 880
C1 ist eine Längsantriebswelle
mit zwei Wellenabschnitten bekannt, die über ein Gleichlaufdrehgelenk
miteinander verbunden sind. Das Gleichlaufdrehgelenk umfaßt ein Gelenkinnenteil,
das mit einem der beiden Wellenabschnitte drehfest verbunden ist,
ein Gelenkaußenteil, das
mit dem anderen der beiden Wellenabschnitte drehfest verbunden ist,
sowie in einem Käfig
gehaltene Kugeln zur Drehmomentübertragung
zwischen Gelenkinnenteil und Gelenkaußenteil. Die Durchmesserverhältnisse
der beiden Wellenabschnitte sind so gewählt, daß – nach dem Zerstören des Gleichlaufdrehgelenks
im "Crash-Fall" – ein teleskopartiges und im
wesentlichen kraftloses Ineinanderfahren der beiden Wellenabschnitte
ermöglicht
wird, wenn der in axiale Richtung maximal zulässige Verschiebeweg des Gleichlaufdrehgelenks überschritten wird.
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Aus
der
DE 103 53 674
B3 ist eine ähnliche Längsantriebswelle
mit zwei Wellenabschnitten bekannt, bei der das die beiden Wellenabschnitte
miteinander verbindende Drehgelenk im "Crash-Fall" zerlegbar ist, wenn gewisse Axialkräfte überschritten werden.
Um bei Überschreiten
eines definierten Axialweges das Ineinanderfahren der beiden Wellenabschnitte
unter Aufnahme von kinetischer Energie zu ermöglichen, ist in einem der Wellenabschnitte
ein deformierbarer Füllkörper oder
ein Boden mit einem Reibring oder ein Trägerelement mit Reibelementen vorgesehen.
Je nach Höhe
der durch den Unfall entstehenden kinetischen Energie kann der innere
Wellenabschnitt weit in den äußeren Wellenabschnitt
eingeschoben werden.
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Die
US 2003/0008716 A1 offenbart eine Antriebswellenanordnung mit zwei
Antriebswellen und einem dazwischenliegenden Gleichlaufverschiebegelenk.
Um zu verhindern, daß Schmiermittel
aus dem Gelenkbereich in die Hohlwelle entweicht, ist eine Schmierkappe
innerhalb der Hohlwelle vorgesehen, die unter normalen Arbeitsbedingungen
auch als axialer Anschlag für
den Kugelkäfig
dient. Bei axialer Überbelastung
des Gelenks wird die erste Welle in die als Hohlwelle gestaltete
zweite Welle geschoben, wobei das Gelenkinnenteil die Schmierkappe
in das Innere der Hohlwelle drückt.
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Aus
der
DE 43 44 177 C1 ist
eine Längsantriebswelle
bekannt, bei der zwei Rohrwellen über ein Gleichlaufverschiebegelenk
miteinander verbunden sind. Dabei sind das Gelenkinnenteil und das
Gelenkaußenteil über einen
gewissen axialen Weg zerstörungsfrei
zueinander verschiebbar. Als axiale Begrenzung dient eine Stirnfläche des
Gelenkinnenteils, die sich an einem Innenabsatz des Gelenkaußenteils
abstützt.
Bei axialer Überbelastung
wird das Gelenkinnenteil in eine mit dem Gelenkaußenteil
verbundene Rohrwelle geschoben und weitet diese unter Aufnahme von
kinetischer Energie auf.
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Die
US 2003/0196846 A1 zeigt eine Längsantriebswelle
mit zwei Wellenabschnitten, die über ein
Gleichlaufverschiebegelenk miteinander verbundenen sind. Einer der
Wellenabschnitte umfaßt
ein Wellenrohr, in den der zweite Wellenabschnitt bei axialem Überschreiten
des Arbeitsbereichs eintauchen kann. In dem Wellenrohr sitzt eine
Dichtkappe sowie axial beabstandet hierzu ein Axialsicherungsrings ein.
Bei einem Verkürzen
der Längsantriebswelle aufgrund
eines axialen Stoßes
wird die Dichtkappe von dem Zapfen des innenliegenden Wellenabschnitts
axial über
den Axialsicherungsring geschoben, wobei Energie aufgenommen wird.
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DE 196 52 100 C1 betrifft
ein VL-Gelenk für eine
Längsantriebswelle
mit optimiertem Crashverhalten. In einer Ausführungsform dient ein den Gelenkinnenraum
abdichtender Blechdeckel auch als Anschlag für eine Anschlußwelle.
Dabei stützt
sich die Anschlußwelle
mit ihrem kugelig ausgebildetem Stirnende derart an dem Blechdeckel
ab, daß im
Anschlagpunkt Beugebewegungen ohne Rückwirkung auf die Lage des
Gelenkmittelpunkts erfolgen können.
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Es
hat sich in der Praxis gezeigt, daß ein sicheres Ineinanderfahren
der beiden Wellenabschnitte vornehmlich bei einem Unfall mit vollständiger Überdeckung
des Fahrzeugs gewährleistet
ist. Bei einem sogenannten "Offset-Crash" mit nur teilweiser Überdeckung
kann es jedoch unter bestimmten Umständen zu einem nicht vollständigen Ineinanderfahren
der beiden Wellenabschnitte kommen. Es besteht die Gefahr, daß das äußere Wellenrohr
durch Abstützung
des zwischen dem Wellenabschnitten auftretenden Biegemoments aufreißt und die
Längsantriebswelle
nur teilweise ineinander fährt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine mehrteilige
Längsantriebswelle
zur Übertragung
eines Drehmoments, insbesondere für den Antriebsstrang eines
Kraftfahrzeugs, vorzuschlagen, die auch bei einem "Offset-Crash" mit nur teilweiser Überdeckung
des Kraftfahrzeugs mit dem Unfallgegenstand ein sicheres Ineinanderfahren der
beiden Wellenabschnitte gewährleistet.
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Eine
erste erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe
besteht in einer mehrteiligen Längsantriebswelle,
insbesondere für
den Antriebsstrang eines Krafffahrzeugs, umfassend einen ersten
Wellenabschnitt mit einem Wellenrohr mit einem Innendurchmesser
(d); einen zweiten Wellenabschnitt mit einem Außendurchmesser (D), der kleiner
ist als der Innendurchmesser (d) des Wellenrohrs; sowie ein die
beiden Wellenabschnitte verbindendes Drehgelenk, das ein mit dem
ersten Wellenabschnitt fest verbundenes Gelenkaußenteil, ein mit einem an dem
zweiten Wellenabschnitt ange setzten Zapfen fest verbundenes Gelenkinnenteil
sowie drehmomentübertragende Elemente
aufweist; wobei das Drehgelenk bei einer bestimmten Axialkraft zerlegbar
ist, die die beiden Wellenabschnitte schadensfrei aufnehmen können; wobei
der erste und der zweite Wellenabschnitt – nach dem Zerlegen des Drehgelenks
aufgrund von Axialkräften – ineinanderschiebbar
sind; wobei in dem ersten Wellenabschnitt ein Schutzelement vorgesehen
ist, welches das Gelenkinnenteil nach dem Zerlegen des Drehgelenks
zumindest teilweise aufnimmt und das Gelenkinnenteil in den ersten
Wellenabschnitt führen
kann; wobei das Schutzelement einen Befestigungsabschnitt zum Abstützen gegenüber dem
ersten Wellenabschnitt und einen Aufnahmeabschnitt zur Aufnahme
des Gelenkinnenteils aufweist; wobei zwischen dem Befestigungsabschnitt und
dem Aufnahmeabschnitt eine Sollbruchstelle vorgesehen ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung hat
den Vorteil, daß das
Gelenkinnenteil bei einem unfallbedingten Verkürzen der Längsantriebswelle aufgenommen ist
und in dem Wellenrohr geführt
wird, so daß sich der
zweite Wellenabschnitt teleskopartig in den ersten Wellenabschnitt
schieben kann. Durch das Schutzelement wird verhindert, daß das Gelenkinnenteil
beim Ineinanderfahren an die Wandung des Wellenrohres stößt und diese
aufgrund von Biegebeanspruchung bei Rotation aufreißt. Dies
ist insbesondere bei Unfällen
wichtig, bei denen nur eine teilweise Überdeckung des Kraftfahrzeugs
mit dem Unfallgegenstand vorliegt, wie es in der Praxis meistens
der Fall ist. Obwohl die Längsantriebswelle
im Fall eines sogenannten "Offset-Crashs" unter Biegebelastung
steht und der zweite Wellenabschnitt gegenüber dem Wellenrohr zum Ausknicken
neigt, wird ein Aufreißen
des Wellenrohrs verhindert, da das verhältnismäßig scharfkantige Gelenkinnenteil
von dem Schutzelement umschlossen ist. Durch die Sollbruchstelle
wird vorteilhaft erreicht, daß im
Crashfall nach dem Zerlegen des Drehgelenks durch den Aufprall des
Zapfens auf das Schutzelement der Aufnahmeabschnitt von dem Befestigungsabschnitt
in dem durch die Sollbruchstelle definierten Bereich abreißt. Der
Befestigungsabschnitt verbleibt nach dem Abreißen zwischen dem Gelenkaußenteil
und dem Anschlußflansch
des ersten Wellenabschnitts.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist der Befestigungsabschnitt ringförmig gestaltet
und zwischen einem Anschlußflansch
des ersten Wellenabschnitts und dem Gelenkau ßenteil fixiert. Die Sollbruchstelle ist
vorzugsweise als ringförmig
umlaufende Einkerbung gestaltet. Zwischen dem Befestigungsabschnitt und
der Sollbruchstelle ist vorzugsweise ein konischer Übergangsabschnitt
vorgesehen. Dieser dient zum Führen
des Zapfens bzw. des Gelenkinnenteils in den Aufnahmeabschnitt,
der gegenüber
dem Befestigungsabschnitt einen verringerten Durchmesser hat. So
ist zwischen dem Aufnahmeabschnitt und dem Wellenrohr ein Ringspalt
gebildet. Der Innendurchmesser des Aufnahmeabschnitts entspricht
dabei in Konkretisierung etwa dem größten Außendurchmesser des Gelenkinnenteils,
damit dieses innerhalb des ersten axialen Verschiebewegs in dem Wellenrohr
zentriert wird.
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Eine
zweite erfindungsgemäße Lösung der obengenannten
Aufgabe besteht in einer Längsantriebswelle,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß in dem ersten Wellenabschnitt
ein Schutzelement vorgesehen ist, das das Gelenkinnenteil nach dem
Zerlegen des Drehgelenks zumindest teilweise aufnimmt und das Gelenkinnenteil
in den ersten Wellenabschnitt führen
kann, wobei das Schutzelement mit Preßpassung in dem Wellenrohr
einsitzt und ein Mantelteil mit einer ringförmigen Einziehung aufweist.
Diese Lösung
bietet denselben Vorteil eines sicheren Ineinanderfahrens der beiden
Wellenabschnitte wie die obengenannte Lösung. Das Mantelteil ist etwa
zylinderförmig
gestaltet und sitzt mit leichter Preßpassung in dem Wellenrohr
ein. Dabei hat das Mantelteil vorzugsweise zwei Ringbereiche größeren Durchmessers,
die mit der Innenwandung des Wellenrohres in Anlage sind, und die
axial dazwischenliegende ringförmige
Einziehung. Nach einer bevorzugten Ausgestaltung entspricht ein
kleinster Innendurchmesser der ringförmigen Einziehung etwa einem
größten Außendurchmesser
des Gelenkinnenteils. Dies hat den Vorteil, daß das Gelenkinnenteil und mit
diesem der zweite Wellenabschnitt beim Ineinanderfahren auf der
Längsachse
des Wellenrohrs zentriert geführt
werden. Die Gefahr eines Ausknickens der Längsantriebswelle ist minimiert.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform, die
für beide
obengenannte Lösungen
gilt, ist das Drehgelenk in Form eines Kugeldrehgelenks gestaltet,
wobei das Gelenkinnenteil Innenbahnen und das Gelenkaußenteil
Außenbahnen
aufweist und die drehmomentübertragenden
Elemente in Form von Kugeln gestaltet sind, die jeweils in Paare
von einander gegenüberliegenden
Innenbahnen und Außenbahnen
zur Dreh momentübertragung
eingreifen. Dabei sind nach dem Zerlegen des Drehgelenks zumindest
die Innenbahnen des Gelenkinnenteils von dem Schutzelement aufgenommen.
Dies ist besonders günstig,
da gerade die zwischen den Bahnen gebildeten scharfkantigen Stege
beim Ineinanderfahren der Wellenabschnitte am Kontakt mit dem Wellenrohr gehindert
werden. Das Drehgelenk kann prinzipiell auch in Form eines Tripodegelenks
gestaltet sein, wobei das Gelenkinnenteil gleichermaßen von
den Aufnahmemitteln aufgenommen werden kann, um einen Kontakt mit
dem Wellenrohr zu vermeiden.
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Vorzugsweise
ist das Schutzelement gemäß beiden
erfindungsgemäßen Lösungen derart
gestaltet, daß das
Gelenkinnenteil nach dem Zerlegen des Drehgelenks vollständig von
diesem aufgenommen ist. Es ist vorgesehen, daß das Schutzelement einen Befestigungsabschnitt
zum Festlegen gegenüber dem
ersten Wellenabschnitt und einen Aufnahme- bzw. Führungsabschnitt
aufweist. Dabei hat der Aufnahmeabschnitt einen Innendurchmesser,
der vorzugsweise zumindest dem größten Außendurchmesser des Gelenkinnenteils
entspricht. Weiterhin hat der Aufnahmeabschnitt eine axiale Länge, die
vorzugsweise größer ist
als die axiale Erstreckung des Gelenkinnenteils. Das Schutzelement
ist in Konkretisierung als Umformteil aus Blech hergestellt, wodurch
sich ein einfacher und kostengünstiger
Aufbau ergibt. Nach dem Zerlegen des Drehgelenks läuft der Zapfen
des zweiten Wellenabschnitts gegen einen Boden des Schutzelements
an und schiebt dieses in das Wellenrohr hinein. Dabei führt das
Schutzelement das Gelenkinnenteil, so daß ein Aufreißen verhindert
wird. Das Schutzelement ist vorzugsweise axial benachbart zu dem
Drehgelenk in dem Wellenrohr angeordnet, so daß das Gelenkinnenteil schon nach
kurzem axialen Weg aufgenommen wird.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnung beschrieben.
Hierin zeigt
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1 eine
mehrteilige Längsantriebswelle gemäß dem Stand
der Technik im Längsschnitt;
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2 einen
Abschnitt einer erfindungsgemäßen mehrteiligen
Längsantriebswelle
in einer ersten Ausführungsform
im Längsschnitt
in gestreckter Lage;
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3 den
Abschnitt aus 2 im Längsschnitt unfallbedingt verkürzt;
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4 das
Detail A aus 2;
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5 einen
Abschnitt einer erfindungsgemäßen mehrteiligen
Längsantriebswelle
in einer zweiten Ausführungsform
im Längsschnitt
in gestreckter Lage;
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6 den
Abschnitt aus 5 im Längsschnitt unfallbedingt verkürzt;
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In 1 ist
eine Längsantriebswelle 1 mit
einem Zwischenlager 2, wie sie bei spielsweise im Antriebsstrang
eines Kraftfahrzeuges zur Übertragung eines
Drehmoments vom Schaltgetriebe auf das Achsdifferential verwendet
wird, in gestreckter Lage zu der Längsachse X dargestellt. Die
Längsantriebswelle 1 umfaßt einen
ersten Wellenabschnitt 3 und einen zweiten Wellenabschnitt 4,
welche mittels eines Drehgelenks 5 miteinander verbunden
sind. Das Drehgelenk 5 ist in Form eines Gleichlauffestgelenks gestaltet
und weist ein Gelenkaußenteil 6 mit äußeren Kugelbahnen,
ein Gelenkinnenteil 7 mit inneren Kugelbahnen, jeweils
in einem Paar der einander gegenüberliegenden äußeren Kugelbahnen
und inneren Kugelbahnen geführte
drehmomentübertragende Kugeln 8 sowie
einen die Kugeln 8 in der winkelhalbierenden Ebene haltenden
Kugelkäfig 9.
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Das
Gelenkaußenteil 6 ist
mit einem Wellenrohr 11 des ersten Wellenabschnitts 3 fest
verbunden und das Gelenkinnenteil 7 ist mit einem Zapfen 12 des
zweiten Wellenabschnitts 4 fest verbunden. Axial benachbart
zum Drehgelenk 5 ist das Zwischenlager 2 mit Dämpfungskörper 19 angeordnet,
in dem die Längsantriebswelle 1 an
die Fahrzeugkarosserie angeschlossen wird. Dabei ist die Längsantriebswelle 1 mittels
eines Wälzlagers 17,
das auf einem Lagerabschnitt 18 des zweiten Wellenabschnitts 4 im
Zwischenlager 2 aufgezogen ist, drehbar gelagert. Der größte Außendurchmesser
D des zweiten Wellenabschnitts 4 ist kleiner als der Innendurchmesser
d des Wellenrohrs 11, so daß bei einem Unfall nach einem Zerlegen
des Drehgelenks 5 ein Verkürzen der Längsantriebswelle 1 durch
Einschieben des zweiten Wellenabschnitts 4, geführt durch
einen in das Gelenkaußenteil 6 eintretenden
Einführkonus,
teleskopartig und nahezu kraftfrei in das Wellenrohr 11 des ersten
Wellenabschnitts 3 erfolgen kann. Dabei stellt der zweite
Wellenabschnitt 4 den vorderen und der erste Wellenabschnitt 3 den
hinteren Abschnitt der Längsantriebswelle 1 dar,
so daß bei
einem Unfall der vordere Abschnitt in den hinteren Abschnitt eintaucht.
An ihren Enden weist die Längsantriebswelle 1 Gleichlaufgelenke 13, 14 in
Form von Verschiebegelenken auf, welche zum Anschluß an ein
nicht dargestelltes Schaltgetriebe bzw. an ein nicht dargestelltes
Achsdifferential des Kraftfahrzeuges dienen. Die Verschiebegelenke
sind mittels Dichtungsanordnungen 15, 16 gegenüber der
Umgebung abgedichtet, so daß ein
Eindringen von Schmutz in die bzw. ein Austreten von Schmiermittel
aus den Gelenkräumen
verhindert wird.
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In
den 2 bis 4, die im folgenden gemeinsam
beschrieben werden, ist eine erfindungsgemäße Längsantriebswelle mit einem
Schutzelement ersichtlich. Aufbau und Funktionsweise entsprechen in
weiten Teilen der Längsantriebswelle
aus 1. Insofern wird auf die obige Beschreibung Bezug
genommen, wobei gleiche Bauteile mit gleichen Bezugsziffern versehen
sind. Gezeigt ist eine erfindungsgemäße Längsantriebswelle 1 vor
einem Unfall (2) und nach einem Unfall (3),
d. h. nachdem das Drehgelenk zerlegt worden ist und während der
zweite Wellenabschnitt 4 in den ersten Wellenabschnitt 3 eingeschoben
wird. Um zu verhindern, daß das
Wellenrohr beim Ineinanderfahren aufgerissen wird und die Längsantriebswelle
unkontrolliert ausknickt, ist in dem Wellenrohr 11 ein
Schutzelement 21 axial benachbart zum Drehgelenk 5 angeordnet.
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Das
Schutzelement 21 ist als Napf bzw. als Schutzkappe gestaltet,
um nach dem Zerlegen des Drehgelenks 5 dessen Gelenkinnenteil 7 aufzunehmen
und beim Einschieben in das Wellenrohr 11 zu führen. Zur
Befestigung hat die Schutzkappe 21 einen ring- oder flanschförmigen Befestigungsabschnitt 22,
der zwischen dem Gelenkaußenteil 6 des Drehgelenks 5 und
einem an das Wellenrohr 11 angeschweißten Anschlußflansch 23 gehalten
ist. Das Gelenkaußenteil 6,
der Anschlußflansch 23 und
der dazwischenliegende Befestigungsabschnitt 22 sind ebenfalls
mittels Schweißen
miteinander verbunden, wobei andere Verbindungsmittel nicht ausgeschlossen
sind. An den Befestigungsabschnitt 22 der Schutzkappe schließt sich
ein Konusabschnitt 24 an, der nach dem Zerlegen des Drehgelenks 5 zum
Führen
des Gelenkinnenteils 7 in den Aufnahmeabschnitt 25 dient.
Der Aufnahmeabschnitt 25 ist zylindrisch gestaltet und
hat einen Innendurchmesser, der dem größten Außendurchmesser des Gelenkinnenteils 7 etwa
entspricht, und eine axiale Länge,
die größer ist
als die axiale Erstreckung des Gelenkinnenteils 7. So kann
das Gelenkinnenteil 7 komplett von der Schutzkappe 21 aufgenommen
werden, um eine Aufreißen
des Wellenrohrs 11 zu vermeiden, wobei vor allem die Innenbahnen 26 des
Gelenkinnenteils 7 vollständig von der Schutzkappe 21 eingefaßt sind.
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Damit
das Wellenrohr 11 über
den gesamten Eintauchweg geschützt
ist, ist die Schutzkappe so gestaltet, daß sie gemeinsam mit dem zweiten
Wellenabschnitt bzw. mit dem Gelenkinnenteil 7 in das Wellenrohr
eintauchen kann und dabei das Gelenkinnenteil 7 führt. Hierfür hat der
Aufnahmeabschnitt 25 einen Boden 27, gegen den
der Zapfen 12 mit einer Stirnfläche nach dem Zerlegen des Drehgelenks 5 anläuft. Nach
dem Aufprall bricht eine zwischen dem Befestigungsabschnitt 22 und
dem Aufnahmeabschnitt 25 vorgesehene Sollbruchstelle 28 auf,
wobei der Befestigungsabschnitt 22 an dem Wellenabschnitt 3 befestigt
bleibt. Der Aufnahmeabschnitt 25 reißt ab und wird von dem Zapfen 12 in
das Wellenrohr 11 eingeschoben, wobei das Gelenkinnenteil 7 von
dem Aufnahmeabschnitt 25 aufgenommen ist und von diesem
geführt
wird. Die Sollbruchstelle 28, welche als Einzelheit in 4 gezeigt
ist, ist in Form einer umlaufenden das Material an dieser Stelle schwächenden
Ringnut gestaltet. Um eine verhältnismäßig hohe
Festigkeit zu erreichen ist die Schutzkappe 21 aus einem
metallischen Werkstoff, vorzugsweise als Umformteil aus Blech hergestellt.
Die Schutzkappe 21 dichtet den Gelenkraum des Drehgelenks 5 in
Richtung zum Wellenrohr 11 hin ab, um das Schmiermittel
im Gelenkraum zu halten. In entgegengesetzte Richtung ist eine Faltenbalganordnung 10 vorgesehen,
die den Ringraum zwischen dem Gelenkaußenteil 6 und dem
Zapfen 12 nach außen
hin abdichtet. Die Faltenbalganordnung 10 umfaßt einen
auf dem Zapfen 12 festgelegten Rollbalg 20 und
eine hiermit verbundene Befestigungshülse 31, die an dem
Gelenkaußenteil 6 fixiert
und gegenüber
diesem mittels Dichtungsmitteln 32 abgedichtet ist.
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Die 5 und 6,
welche im folgenden gemeinsam beschrieben werden, zeigen eine weitere
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Längsantriebswelle 1.
Diese entspricht hinsichtlich ihres Aufbaus weitestgehend derjenigen
aus den 2 bis 4, auf deren
Beschreibung insofern Bezug genommen wird. Dabei sind gleiche Bauteile mit
gleichen Bezugszeichen und abgewandelte Bauteile mit Bezugszeichen
mit hochgestellten Indizes versehen. Die vorliegende Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, daß das
Schutzelement 21' als
Napf gestaltet ist, der mit einem im wesentlichen zylinderförmigen Mantelteil 22' mit leichter
Preßpassung
in dem Wellenrohr 11 einsitzt. Das Schutzelement 21' ist axial benachbart
zu dem Drehgelenk 5 in dem Wellenrohr 11 angeordnet,
damit das Gelenkinnenteil 7 im Crashfall nach kurzem axialem
Weg von diesem aufgenommen und beim weiteren Ineinanderfahren geführt wird.
Die Preßpassung
ist so ausgelegt, daß das
Schutzelement 21' im
Betriebszustand fest in dem Wellenrohr 11 einsitzt, aber durch
eine vom Zapfen 12 ausgeübte Axialkraft in das Wellenrohr 11 eingeschoben
werden kann. Das Mantelteil 22' umfaßt zwei voneinander axial beabstandete
Ringbereiche mit größerem Durchmesser, die
mit der Innenwandung des Wellenrohrs in Anlage sind, und eine axial
dazwischenliegende ringförmige Einziehung 29.
Damit das Gelenkinnenteil 7 und der damit verbundene zweite
Wellenabschnitt 4 beim Ineinanderfahren gegenüber dem
Wellenrohr zentriert geführt
werden, entspricht der kleinste Innendurchmesser der ringförmigen Einziehung
etwa dem größten Außendurchmesser
des Gelenkinnenteils. Um zu verhindern, daß Schmiermittel aus dem Gelenkraum in
das Wellenrohr 11 fließt,
ist ein Deckel 30 vorgesehen, der zwischen dem Gelenkaußenteil 6 und
dem Anschlußflansch 23 des
ersten Wellenabschnitts 3 gehalten ist. Dieser wird, wie
aus 6 hervorgeht, beim Ineinanderfahren zerstört.
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- 1
- Längsantriebswelle
- 2
- Zwischenlager
- 3
- erster
Wellenabschnitt
- 4
- zweiter
Wellenabschnitt
- 5
- Drehgelenk
- 6
- Gelenkaußenteil
- 7
- Gelenkinnenteil
- 8
- Kugel
- 9
- Kugelkäfig
- 10
- Faltenbalganordnung
- 11
- Wellenrohr
- 12
- Zapfen
- 13
- Gleichlaufgelenk
- 14
- Gleichlaufgelenk
- 15
- Dichtungsanordnung
- 16
- Dichtungsanordnung
- 17
- Wälzlager
- 18
- Lagerabschnitt
- 19
- Dämpfungskörper
- 20
- Rollbalg
- 21
- Schutzelement/Schutzkappe
- 22
- Befestigungsabschnitt
- 23
- Anschlußflansch
- 24
- Konusabschnitt
- 25
- Aufnahmeabschnitt
- 26
- Innenbahn
- 27
- Boden
- 28
- Sollbruchstelle
- 29
- Einziehung
- 30
- Deckel
- 31
- Befestigungshülse
- 32
- Dichtungsmittel
- d
- Innendurchmesser
- D
- Außendurchmesser
- X
- Längsachse