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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Konsole für ein Kraftfahrzeug,
insbesondere für ein Nutzfahrzeugfahrerhaus, gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft außerdem
ein mit einer derartigen Konsole ausgestattetes Kraftfahrzeug.
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Im
modernen Kraftfahrzeugbau werden zunehmend flexible Lösungen
hinsichtlich von Anbaugeräten gefordert, so dass diese
beispielsweise zwischen einer platzsparenden Nichtgebrauchsstellung und
einer ergonomisch leicht zugänglichen Gebrauchsstellung
einfach verstellt werden können. Besonders in Nutzfahrzeugfahrerhäusern
kommen daher Konsolen, welche zwischen einem Fahrersitz und einem
Beifahrersitz angeordnet sind, zum Einsatz, die sich flexibel an
unterschiedliche Stellung anpassen lassen.
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Aus
der
DE 10 2005
041 449 A1 ist eine gattungsgemäße Konsole
für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für ein Nutzfahrzeugfahrerhaus
bekannt, die zwischen einem Fahrersitz und einem Beifahrersitz angeordnet
ist und eine Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme von auswechselbaren
Funktionsmodulen aufweist. Die Konsole hat dabei einen schwenkbar gelagerten
Deckel, welcher vorzugsweise als Ablagefläche ausgebildet
ist. Dieser Deckel kann somit in seiner Gebrauchsstellung zu einem
Fahrer oder Beifahrer hin verschwenkt werden und diesem als Tischfläche
dienen, während er in seiner Nichtgebrauchsstellung als
Abdeckung für die Konsole oder Ablagefläche auf
dieser dient.
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Aus
der
DE 43 06 706 A1 ist
ebenfalls eine Ablagefläche im Bereich einer Mittelkonsole
bekannt, die mittels einer Schwenkeinrichtung höhenverstellbar
ist und sich in einer Funktionsposition auf einem Armaturenbrett
des Fahrerhauses abstützt. Hierbei ist die Auflageplatte
auf einem Hub-Schwenkzylinder angeordnet, der an einer Unterseite
der Auflageplatte zu ihrem Flächenmittelpunkt exzentrisch
angreift.
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Aus
der
DE 198 54 985
A1 ist eine Armlehne mit einer verstellbaren Tischplatte
bekannt, die an der Oberseite der seitlich an einen Sitz aus einer hochgeschwenkten
Lage in eine horizontale Gebrauchslage geschwenkten Armlehne angeordnet und
mit einem Drehteil verbunden ist, welches um eine zur Oberseite
der horizontalen Armlehne senkrecht der Schwenkachse im vorstehenden
Bereich der Armlehne drehbar ist.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für eine gattungsgemäße Konsole eine
verbesserte Ausführungsform anzugeben, welche eine noch
flexiblere Handhabung erlaubt.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand
des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einer zwischen
einem Fahrersitz und einem Beifahrersitz angeordneten Konsole einen schwenkbaren
Deckel mit zumindest zwei Deckelabschnitten anzuordnen, welche im
Gebrauchszustand auseinandergeklappt werden können und
dadurch eine ebene, durchgehende Tischfläche bilden, während
sie im Nichtgebrauchszustand zusammengeklappt sind und eine Ablagefläche
auf der Konsole und damit eine Abdeckung derselben bilden. Hierzu weist
der Deckel zumindest einen ersten Deckelabschnitt und einen dazu
um eine im wesentlichen horizontale Achse schwenkbaren zweiten Deckelabschnitt
auf. Denkbar sind selbstverständlich auch weitere Deckelabschnitte,
welche über entsprechende Scharniere am ersten oder zweiten
Deckelabschnitt schwenkbar angeordnet sind. Durch die erfindungsgemäße
Lösung wird eine Mittelkonsole geschaffen, die von der
Ablagefläche abgedeckt ist und auf welcher ein Fahrer oder
ein Beifahrer Sachen abstellen kann. Möchte der Fahrer
beziehungsweise der Beifahrer beispielsweise eine Mahlzeit zu sich nehmen,
so kann er durch ein Verschwenken des zweiten Deckelabschnittes
beziehungsweise der weiteren Deckelabschnitte relativ zum ersten
Deckelabschnitt eine größere Tischfläche
erzeugen, welche ein Abstellen von Getränken, Essen, Besteck
etc. erlaubt. Die derart vergrößerte Tischfläche
lässt sich in einfacher Weise zumindest zum Fahrer hin
verschwenken, ohne dass sie hierbei an einem Armaturenbrett oder
anderen Einbauten des Kraftfahrzeuges, insbesondere des Nutzfahrzeuges,
anstößt. Die klappbare Ausführung des
Deckels steigert somit die Funktionalität der Konsole und
benötigt insbesondere im zusammengeklappten Nichtgebrauchszustand nur
sehr wenig Bauraum, wodurch der Deckel in seinem Nichtgebrauchszustand
nicht störend in einen Bewegungsfreiraum des Fahrers beziehungsweise des
Beifahrers eingreift.
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Zweckmäßig
ist zumindest eine Seite zumindest eines Deckelabschnittes mit einem
rutschhemmenden Belag belegt. Eine derartiger rutschhemmender Belang
erhöht eine Haftreibung zwischen einem darauf abgestellten
Gegenstand und dem Deckelabschnitt und sichert dadurch auf dem Deckelabschnitt
abgestellte Gegenstände gegen ein ungewolltes Herabfallen.
Eine ähnliche Wirkung können beispielsweise Vertiefungen
oder randseitig angebrachte Kanten erzielen.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lösung ist der Deckel um eine vertikale Schwenkachse verschwenkbar
und in beliebigen oder in Drehwinkel abhängigen Zwischenstellungen
arretierbar. Dies ermöglicht es dem Fahrer, den sich in
seinem Gebrauchszustand befindlichen Deckel mit ausgeklappter Tischfläche
für ihn ergonomisch günstig einzustellen, wobei
entweder eine Sperreinrichtung vorgesehen sein kann, welche eine Schwenkbewegung
in einem beliebigen Schwenkwinkel sperrt oder eine Rasteinrichtung,
so dass der verschwenkbare Deckel in bestimmten Drehwinkelpositionen
einen Drehwiderstand und damit eine Fixierung erreicht. Des weiteren
ist denkbar, dass der Deckel höhenverstellbar ausgebildet
ist, um sich insbesondere an unterschiedlich große Fahrer
beziehungsweise Beifahrer leicht anpassen zu lassen.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine
Ansicht auf eine erfindungsgemäße Konsole mit
einem schwenkbaren Deckel in dessen Nichtgebrauchszustand,
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2 eine
Darstellung wie in 1, jedoch mit einem Deckel in
dessen Gebrauchszustand,
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3 eine
Darstellung wie in 2, jedoch mit verschwenktem
Deckel,
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4 eine
teilweise geschnittene Ansicht auf den Deckel und die Konsole sowie
eine Schwenkachse des Deckels.
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Entsprechend 1 ist
eine Konsole 1 zwischen einem Fahrersitz 2 und
einem Beifahrersitz 3 in einem Nutzfahrzeugfahrerhaus angeordnet.
Die Konsole 1 weist mehrere Stauräume 4, 4' auf,
welche beispielsweise von oben oder von einer Frontseite her zugänglich
sind. Denkbar ist dabei, dass insbesondere die frontseitigen Stauräume 4' als
Schublade 5 ausgebildet sind und in geschlossenem Zustand von
einer Schubladenfront 6 verschlossen werden. Dabei soll
die gemäß den 1 bis 4 dargestellte
Konsole 1 lediglich rein exemplarisch verstanden werden,
so dass insbesondere auch eine andere Anordnung beziehungsweise
Aufteilung der Stauräume 4, 4' von der
Erfindung mit umfasst sein soll.
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An
einer Oberseite der Konsole 1 ist ein, zumindest zum Fahrersitz 2 hin
schwenkbarer Deckel 7 angeordnet, welcher gemäß 1 in
seiner Nichtgebrauchsstellung gezeichnet ist. Der Deckel 7 weist zumindest
einen ersten Deckelabschnitt 8 und einen dazu um eine im
wesentlichen horizontale Achse 9 schwenkbaren zweiten Deckelabschnitt 10 auf.
In seiner gemäß 1 dargestellten
Nichtgebrauchsstellung sind dabei die beiden Deckelabschnitte 8 und 10 zusammengeklappt
und bilden eine Ablagefläche auf der Konsole 1 und
damit eine Abdeckung derselben. In ihrer, gemäß den 2 und 3 gezeigten
Gebrauchsstellung hingegen, sind die beiden Deckelabschnitte 8 und 10 aufgeklappt
und bilden eine im Vergleich zur Ablagefläche gemäß 1 vergrößerte
durchgehende Tischfläche 11. Dabei sind in den 1 bis 4 lediglich
zwei Deckelabschnitte 8 und 10 gezeichnet, wobei
auch denkbar ist, dass der Deckel 7 weitere nicht gezeigte
Deckelabschnitte aufweist.
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Wie
in 3 dargestellt, kann der Deckel 7 um eine
im wesentlichen vertikale Achse 12 (vgl. 4)
zumindest in Richtung des Fahrersitzes 2 verschwenkt werden,
so dass eine dort sitzende Person ergonomisch einfach Zugang zu
der Tischfläche 11 hat. Um ein Herabrutschen beziehungsweise
Herabgleiten von auf der Tischfläche 11 beziehungsweise der
Ablagefläche abgestellten Gegenständen wirkungsvoll
unterbinden zu können, sind die entsprechenden Seiten der
Deckelabschnitte 8 und 10 vorzugsweise mit einem
rutschhemmenden Belag, beispielsweise einer aufgerauten Kunststoff-
oder Gummioberfläche, versehen. Denkbar ist auch, dass
die Deckelabschnitte 8 und 10 jeweils auf zumindest
einer Seite zumindest eine Vertiefung 13 aufweisen, welche
ebenfalls ein Rutschhindernisse für auf den Deckel 7 abgestellte
Gegenstände darstellt. Selbstverständlich ist
auch denkbar, dass zumindest an der Tischoberfläche 11 beziehungsweise
an einem diese umgebenden Rand eine nicht dargestellte Aufkantung
vorgesehen ist, welche ebenfalls ein Herabrutschen von auf Tischfläche 11 abgestellten
Gegenständen zumindest erschwert.
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Eine
Schwenkbewegung um die vertikale Achse 12 kann in beliebigen
oder in drehwinkelabhängigen Zwischenstellungen fixiert
werden. Hierzu ist beispielsweise eine nicht gezeigte Sperreinrichtung
vorgesehen, welche eine Arretierung des Deckels in einer beliebigen
Schwenkposition erlaubt oder aber es ist eine sogenannte Winkelrasteinrichtung
vorgesehen, welche ein Verschwenken des Deckels 7 über
vorher definierte Drehwinkelrastlagen ermöglicht, wobei
der Deckel 7 in den jeweiligen Drehwinkelrastlagen fixiert
ist.
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Um
die Tischfläche 11 beziehungsweise den Deckel 7 auch
an unterschiedliche große Fahrer beziehungsweise Beifahrer
einfach anpassen zu können, ist der Deckel 7 in
Achsrichtung der vertikalen Schwenkachse 12 höhenverstellbar.
Eine Fixierung in einer beliebig wählbaren Höhe
kann dabei ebenfalls über eine nicht gezeigte Sperreinrichtung
erfolgen.
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Insgesamt
kann durch die erfindungsgemäße Konsole 1 eine
ergonomisch leicht zugängliche Tischoberfläche 11 geschaffen
werden, welche mit wenigen Handgriffen in eine platzsparende Nichtgebrauchsstellung
verstellbar ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005041449
A1 [0003]
- - DE 4306706 A1 [0004]
- - DE 19854985 A1 [0005]