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Die
Erfindung betrifft einen Windabweiser für ein Schiebedach, insbesondere
eines Kraftfahrzeugs, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein
derartiger Windabweiser ist aus der
DE 102 06 091 A1 bekannt. Dieser Windabweiser
weist eine einer Luftströmung
im Betrieb zugewandten Luftleitwandung auf und besitzt eine mit
einem Abschnitt einer Dachhaut zusammenwirkende Dichtungseinrichtung.
Je nach Fahrgeschwindigkeit ist es jedoch notwendig, den Windabweiser
in eine überhöhte Stellung
auszufahren, in der die Dichtungseinrichtung nicht mehr mit der
Dachhaut zusammenwirkt. In einem solchen Fall ist auch die Unterseite des
Windabweisers umströmt.
Bei einem Windabweiser gemäß der
DE 102 06 091 A1 entstehen
in einem solchen Fall unerwünschte
Strömungsgeräusche.
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Aus
der
DE 103 12 286
A1 ist ein Windabweiser bekannt, welcher ein geschlossenes
standardisiertes Trägerprofil
aufweist, auf das ein im Querschnitt mehrfach offenes Windabweiserprofil
aufsteckbar ist. Ein solcher Windabweiser erzeugt in bestimmten
Betriebsstellungen störende
Windgeräusche.
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Aus
der
US 4,662,671 ist
ein Windabweiser mit einem Windabweiserprofil bekannt, welches im Querschnitt
einseitig offen ist. Das Windabweiserprofil gemäß der
US 4,662,671 wird mittels einer Befestigungsschiene
fest auf dem Fahrzeugdach montiert. Eine von der Luftleitwandung
des Windabweisers gemäß der
US 4,662,671 abgewandte
Seite ist in keiner Betriebsstellung einer Umströmung ausgesetzt. Nachteilig
bei einem solchen Windabweiser ist, dass dieser fest auf dem Fahrzeugdach
montiert, d. h. in der Höhe
nicht variabel einstellbar ist.
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Aus
der
DE 100 56 754
A1 ist ein Windabweiser für eine Schiebedachöffnung eines
Kraftwagens bekannt, welcher als durchströmtes Hohlprofil ausgebildet
ist und eine auf den Windabweiser frontseitig auftreffende Luftströmung im
inneren des Hohlprofils abgelenkt wird. Außerdem ist der Windabweiser
gemäß dieser
Druckschrift nicht geeignet, über die
Dachhaut eines Kraftfahrzeuges soweit ausgefahren zu werden, dass
eine Ober- und Unterströmung
entsteht.
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Aus
der
GB 2168937 A ist
ein Windabweiserprofil bekannt, welches in einer ausgefahrenen Stellung
mittels einer Dichtung an einer Karosseriekante anliegt und einen
Verlauf besitzt, der eine Ablenkung einer Oberströmung erlaubt.
Der Windabweiser ist nach Art einer Windleitschaufel unterseitig
offen ausgebildet.
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Aus
der
DE 202 17 642
U1 ist ein Windabweiser bekannt, welcher in einem eingefahrenen
Zustand ein mittels einer Verschlussklappe geschlossenes Hohlprofil
aufweist und in einer ausgefahrenen Stellung sich die Klappe öffnet, so
dass ein durchströmbares
Windabweiserprofil entsteht.
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Aus
der
DE 199 11 551
A1 ist ein Windabweiser für ein Fahrzeugdach bekannt,
welcher aus zueinander verschieblichen Teilen aufgebaut ist, wobei in
einem ausgefahrenen Zustand die zueinander verschieblichen Teile
ein Windabweiserprofil bilden und in einem eingefahrenen Zustand
zur Raumersparnis die zueinander verschieblichen Teile ineinander
gefahren werden können.
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Aus
der
DE 199 58 748
B4 ist ein gattungsgemäßer Windabweiser
bekannt, der soweit über
die Dachhaut eines Fahrzeuges ausfahrbar ist, dass eine Ober- und
eine Unterströmung
entsteht. Der Windabweiser ist als massives Profil ausgebildet und weist
eine Nut auf, in der eine Dichtung sitzt. Bei dieser Art von Windabweisern
ist von Nachteil, dass zum einen ein erhöhterer Materialaufwand vorhanden
ist und zum anderen die Montage der Dichtung relativ schwierig und
umständlich
ist.
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Aus
der
EP 0 718 136 A1 ist
ein Windabweiserhohlprofil bekannt, an dessen der Luftströmung abgewandten
Ende Luftleiteinrichtungen einclipsbar sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen ausfahrbaren Windabweiser anzugeben,
bei dem in jeder Betriebsstellung durch die An- und/oder Umströmung des Windabweiserprofils
entstehende Geräusche
minimiert sind. Insbesondere soll der Windabweiser für größere Schiebedächer oder
größere Dachöffnungen
soweit über
eine Dachhaut zur Vermeidung von Wummergeräuschen ausfahrbar sein, dass
eine Oberströmung
und eine Unterströmung
entsteht und trotzdem nur geringe Strömungsgeräusche hervorrufen. Außerdem soll
ein solcher Windabweiser mit geringem Aufwand und wenigen Teilen
herstellbar sein, so dass der Montage und/oder Logistikaufwand minimiert
ist. Insbesondere soll die Montage einer Dichtung vereinfacht sein.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Windabweiser mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Beim
erfindungsgemäßen Windabweiser
ist von besonderem Vorteil, dass eine Dichtungseinrichtung vorhanden
ist, welche in einer teilausgefahrenen Stellung mit einer Dachhaut
zusammenwirkt und somit sicherstellt, dass lediglich eine Luftleitwandung angeströmt wird.
Somit sind die Geräusche
in einer solchen Betriebsstellung minimiert. In einer zweiten, weiter
ausgefahrenen Betriebsstellung wird sowohl die Luftleitwandung als
auch ein der Luftleitwandung abgewandter Bereich angeströmt, wobei
der abgewandte Bereich mittels einer Abdeckeinrichtung abgedeckt
ist, so dass auch in dieser Stellung wegen des im Querschnitt geschlossenen
Profils des Windabweisers die Geräuschentwicklung durch Windgeräusche minimiert
ist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die Abdeckeinrichtung plattenförmig ausgebildet und unter
Vermeidung von zusätzlichen vor
der Montage als Einzelteile vorliegenden Befestigungsmitteln am
Windabweiserprofil befestigt. Dies reduziert den Montage- und Logistikaufwand.
Weiterhin sind Störkanten
der Befestigungsmittel (Schrauben) vermeidbar, was zur weiteren
Geräuschreduzierung
beiträgt.
Vorteilhafterweise sind am Windabweiserprofil Staucheinrichtungen
angeformt, die im montierten Zustand die Abdeckeinrichtung durchgreifen und
durch Kalt- oder Warmtauschverfahren verformt sind.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, die Abdeckeinrichtung mit
dem Windabweiserprofil durch Schweißen oder Clipsen zu verbinden.
Ebenso geeignet ist eine klemmende Steckverbindung mittels Klemmstiften
erwiesen. Die Klemmstifte sind im Querschnitt insbesondere nach
Art eines Tannenbaums mit verformbaren Klemmvorsprüngen ausgebildet.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Dichtungseinrichtung
einstückig
mit der Abdeckeinrichtung verbunden, was zur Folge hat, dass die
Anzahl der zum Zusammenbau des Windabweisers erforderlichen Bauteile
weiter reduziert ist. Die Dichtungseinrichtung ist bevorzugt als
Weichteildichtung z. B. mittels der zwei Komponenten Spritzgusstechnik
an die Abdeckeinrichtung einstückig
angeformt.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
Einen Ausschnitt eines Mittellängsschnitt
durch ein Fahrzeugdach mit einem erfindungsgemäßen Windabweiser und teilweise
geöffnetem
Schiebedach;
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2:
einen erfindungsgemäßen Windabweiser
in einer Draufsicht;
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3:
eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Windabweisers
entlang der Schnittlinie A-A aus 2;
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4:
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Windabweisers
im Querschnitt entlang der Linie A-A aus 2;
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5:
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Windabweisers
im Querschnitt entlang der Schnittlinie A-A aus 2;
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6:
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Windabweisers
im Querschnitt entlang der Linie AA aus 2.
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Für die weitere
Beschreibung wird eine Z-Richtung 1 als Richtung entlang
der Fahrzeughochachse, eine X-Richtung 2 als eine Richtung
entlang der Fahrzeuglängsachse
und eine Y-Richtung 3 als Richtung entlang der Fahrzeugquerrichtung
definiert.
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1 zeigt
einen Mittellängsschnitt
durch einen Dachbereich eines Fahrzeugs, welches mit einem Schiebedach 4 ausgerüstet ist.
Das Schiebedach 4 gibt Dachöffnungen 5 einer beim Öffnen einer Dachhaut 6 frei.
Die Dachöffnung 5 besitzt
eine in Fahrtrichtung (X-Richtung 2) hinten angeordnete
hintere Öffnungskante 7 und
eine in Fahrtrichtung vorne angeordnete vordere Öffnungskante 8. Ein
erfindungsgemäßer Windabweiser 10 ist
im Bereich der vorderen Öffnungskante 8 angeordnet
und entlang der Z-Richtung 1 höhenverstellbar
mit dem Fahrzeugdach verbunden. Bei geschlossenem Schiebedach 4 ist
der Windabweiser 10 unterhalb des Schiebedachs angeordnet
und wird bei geöffnetem
Schiebedach 4 in Z-Richtung 1 ausgefahren.
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In
einer Draufsicht (2) erstreckt sich der Windabweiser 10 in
Fahrzeugquerrichtung (Y-Richtung 3) in etwa über die
gesamte Breite einer Dachöffnung 5.
Im Bereich seiner Enden 11 sind an dem Windabweiser 10 Schwenkschenkel 12 angeformt, welche
im Bereich ihrer freien Enden 13 um eine Achse parallel
zur Y-Richtung 3 schwenkbar
bezüglich
des Daches gelagert sind. In einer Draufsicht besitzt der erfindungsgemäße Windabweiser 10 somit eine
U-förmige
Raumform. Im Betrieb wird der Windabweiser 10 (vgl. 1)
von einer Luftströmung 11 angeströmt. Sofern
der Windabweiser 10 in Z-Richtung 1 derart weit
ausgefahren ist, dass dieser über die
Dachhaut 6 übersteht,
teilt sich die Luftströmung 11 in
eine Oberströmung 11a und
eine Unterströmung 11b auf.
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Im
folgenden werden anhand der 3 bis 6 verschiedene
Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Windabweisers 10 näher beschrieben.
Gleiche Bauteile sind hierbei mit gleichen Bezugsziffern versehen.
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Der
erfindungsgemäße Windabweiser 10 in einer
ersten Ausführungsform
(3) besitzt ein Windabweiserprofil 15 mit
einer Luftleitwandung 16 zur Leitung der Oberströmung 11a.
An die Luftleitwandung 16 ist von der Luftströmung 11 abgewandt eine
Rückwandung 17 angeformt.
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Im
Bereich des der Luftströmung 11 zugewandten
freien Endes der Luftleitwandung 16 ist ein erster Begrenzungssteg 18 an
die Luftleitwandung 16 angeformt, wobei der Begrenzungssteg 18 ausgehend
von der Luftleitwandung 16 in die gleiche Richtung wie
Rückwandung 17 weist.
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Im
Bereich zwischen dem Begrenzungssteg 18 und der Rückwandung 17 sind
an eine Innenseite 19 der Luftleitwandung 16 Versteifungsrippen 20 angeformt.
Somit bildet das Windabweiserprofil 15 des erfindungsgemäßen Windabweisers 10 ein
offenes Windabwei serprofil 15, wobei ein von der Luftleitwandung 16 abgewandter
Bereich zwischen einem freien Ende 22 der Rückwandung 17 und
einem freien Ende 23 des ersten Begrenzungsstegs 18 offen
ausgebildet ist. Diesen offenen Bereich abdeckend ist eine im Wesentlichen
plattenförmige
Abdeckeinrichtung 25 angeordnet, welche sich im Querschnitt
vom freien Ende 22 der Rückwandung 17 bis zum
freien Ende 23 des ersten Begrenzungsstegs 18 erstreckt.
An einem freien Ende 26 der Abdeckeinrichtung, welches der
Luftströmung 11 zugewandt
ist erstrecken sich von der Abdeckeinrichtung 25 Stützstege 27 ein Stück in Richtung
zur Luftleitwandung 16, wobei zwischen den Stützstegen 27 und
dem ersten Begrenzungssteg 18 der Luftleitwandung 16 eine
schlitzförmige Öffnung gebildet
ist, in der ein Dichtungsfuß 28 einer
Dichtungseinrichtung 29 klemmend gehalten ist.
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Am
Dichtungsfuß 28 ist
die Dichtungseinrichtung 29 angeformt, welche eine im Querschnitt
haubenförmige
Raumform besitzt, wobei eine erste Dichtungswandung 30 im
montierten Zustand mit der Luftleitwandung 16 fluchtet,
eine zweite Dichtungswandung 31 im montierten Zustand mit der Abdeckeinrichtung 25 fluchtet
und die Dichtungswandungen 30 und 31 über einen
Bogenwandungsabschnitt 32 miteinander verbunden sind. Die
Dichtungseinrichtung 29 ist bevorzugt als Weichgummidichtung
ausgebildet. Die Dichtungseinrichtung 29, insbesondere
der Bogenwandungsabschnitt 32 kann mit der Vorderkante 8 der
Dachöffnung 5 in
zumindest einer Betriebsstellung dichtend zusammenwirken.
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In
der ersten Ausführungsform
gemäß 3 ist
zumindest eine Rippe 21 in ihrer Erstreckung weg von der
Luftleitwandung 16 mit einer oder mehreren Staucheinrichtungen 34 versehen.
Die Staucheinrichtung 34 ist bevorzugt als Stauchstift
oder Stauchleiste ausgebildet und durchgreift eine entsprechende
Ausnehmung 35 in der Abdeckvorrichtung 25. Nach
dem Anordnen der Abdeckeinrichtung 25 am Windabweiserprofil 15 werden
die Staucheinrichtungen 34 mittels im Wesentlichen bekannter
Kalt- und/oder Warmstauch verfahren verformt, so dass ein Stauchkopf 36 gebildet
ist, dessen Außenseiten
im Wesentlichen bündig
mit einer Außenseite
der Abdeckeinrichtung 25 fluchtet.
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Im
Bereich des Stauchkopfes 36 ist die Abdeckeinrichtung 25 zum
Inneren des Profils hin durchgesetzt ausgebildet, so dass der Stauchkopf 36 in
etwa mit der Außenseite
der Abdeckeinrichtung 25 abschließt.
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Somit
besitzt der erfindungsgemäße Windabweiser 10 in
fertigmontiertem Zustand ein im Querschnitt geschlossenes Profil,
wobei erreicht wird, dass die Unterströmung 11b über die
zweite Dichtungswandung, die mit der Abdeckeinrichtung 25 fluchtet
ohne erhebliche Geräuschentwicklung
am Windabweiser 10 entlang strömen kann. Somit bildet also
die Abdeckeinrichtung 25 eine zweite Luftleitwandung.
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Eine
zweite Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Windabweisers 10 ist
in 4 dargestellt. Im Unterschied zur Ausführungsform
gemäß 3 ist
die Abdeckeinrichtung 25 außenseitig vollständig glatt
ausgebildet und im Kontaktbereich der Abdeckeinrichtung 25 mit
freien Ende 22 der Rückwandung 17 sowie
in einem Kontaktbereich zwischen der Rippe 20 und der Innenseite
der Abdeckeinrichtung 25 verschweißt, z. B. Ultraschallverschweißt oder
dergleichen. Mit dieser Ausführungsform
wird eine vollständig
glatte Außenseite
der Abdeckeinrichtung 25 erreicht, so dass eine weiter
verbesserte Geräuschminimierung
erreicht wird. Im übrigen
entspricht die Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Windabweisers 10 gemäß 4 im
Wesentlichen der vorbeschriebenen Ausführungsform gemäß 3.
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Die
Rippe 21 besitzt bei dieser Ausführungsform bevorzugt keine
Staucheinrichtungen 34 und ist gegenüber der Rippe 20 bei
der Ausführungsform
gemäß 3 verkürzt ausgebildet.
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5 zeigt
im Querschnitt eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Windabweisers 10,
wobei die Abdeckeinrichtung 25 mittels einer Clipbefestigung
am Windabweiserprofil 15 befestigt ist. Hierzu weisen die
Rippen 21 und 20 Rastöffnungen 40 auf, in
die federnde Rastnasen 41, die mit der Abdeckeinrichtung 25 einstückig verbunden
und von deren Innenseite in Richtung zur Luftleitwandung 16 abgehend
einrasten können
oder eingerastet sind. Bei dieser Ausführungsform ist von besonderem
Vorteil, dass der erfindungsgemäße Windabweiser 10 ohne
weiteren maschinellen Aufwand durch einclipsen der Abdeckeinrichtung 25 in
das Windabweiserprofil 15 die Dichtungseinrichtung 29 einklemmend einsteckbar
und so befestigbar ist. Auch diese Ausführungsform besitzt eine vollständig glatte
Außenseite
der Abdeckeinrichtung 25, so dass eine geringe Geräuschentwicklung
beim Anströmen
erreicht ist.
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6 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Windabweisers 10,
bei dem die Abdeckeinrichtung 25 in das Windabweiserprofil 15 klemmend
eingesteckt ist. Hierzu weist die Abdeckeinrichtung Steckstifte 43 auf,
welche sich von der Innenseite der Abdeckeinrichtung ein Stück hin zur
Luftleitwandung 16 erstrecken. Die Steckstifte 43 besitzen
im Querschnitt nach Art eines Tannenbaums ausgeformte Klemmkanten 44,
welche bevorzugt aus einem leicht verformbaren Material, z. B. einem
Weichgummi bestehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Windabweiserprofil
derart auf die Steckstifte 43 abgestimmt, dass zwischen
der Rippe 21 und der Rückwandung 17 und
zwischen der Rippe 20 und dem Begrenzungssteg 18 Stegschächte bzw.
Stecköffnungen 45 gebildet
sind, in die die Steckstifte 43 klemmend einsteckbar sind.
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Weiterhin
ist bei der Ausführungsform
gemäß 6 die
Dichtungseinrichtung 29 einstückig mit der Abdeckeinrichtung 25 verbunden,
wobei ebenfalls die Dichtungswandung 31 mit der Außenseite
der Abdeckeinrichtung 25 fluchtet und im montiertem Zu stand
die Dichtungswandung 30 mit der Luftleitwandung 16 fluchtet.
Die einstückige
Anbindung der Dichtungseinrichtung 29 an die Abdeckeinrichtung 25 hat
den besonderen Vorteil, dass die Anzahl der zu montierenden Teile
weiter reduziert ist. Der erfindungsgemäße Windabweiser kann durch einfaches
Steckfügen
der Abdeckeinrichtung 25 mit einstückig angeformter Dichtungseinrichtung 29 und des
Windabweiserprofils 15 fertiggestellt werden. Dies vermindert
den Montage- und Logistikaufwand erheblich.
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Außerdem kann
die Dichtungseinrichtung 29 auch einstückig am Windabweiserprofil 15 angebunden
sein.
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Selbstverständlich kann
die im Zusammenhang mit der Ausführungsform
gemäß 6 beschriebene
Befestigungsvariante der Abdeckeinrichtung 25 am Windabweiserprofil 15 auch
auf die Ausführungsformen
gemäß 3 bis 5 mit
einer nicht einstückig
ausgeformten Dichtungseinrichtung 29 angewendet werden.
Weiterhin ist es selbstverständlich
auch möglich,
bei den im Zusammenhang mit 3 bis 5 beschriebenen
Befestigungsvarianten, die Dichtungseinrichtung 29 einstückig mit
der Abdeckeinrichtung 25, wie im Zusammenhang mit 6 beschrieben,
auszubilden. Auch können
die Befestigungsvarianten der Ausführungsbeispiele ohne weiteres
miteinander kombiniert werden.
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Beim
erfindungsgemäßen ausfahrbaren Windabweiser
ist von besonderem Vorteil, dass zum einen gegenüber bekannten Windabweisern
aus dem Stand der Technik die Geräuschentwicklung durch Anströmung, insbesondere
durch eine ober- und unterseitige Umströmung des Windabweisers deutlich
vermindert ist, wobei der Monatage- und Logistikaufwand gering gehalten
werden kann, so dass es sich bei der Erfindung um einen kostengünstig und einfach
herzustellenden Windabweiser handelt.
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- 1
- Z-Richtung
- 2
- X-Richtung
- 3
- Y-Richtung
- 4
- Schiebedach
- 5
- Dachöffnung
- 6
- Dachhaut
- 7
- hintere Öffnungskante
- 8
- vordere Öffnungskante
- 10
- Windabweiser
- 11
- Luftströmung
- 11a
- Oberströmung
- 11b
- Unterströmung
- 15
- Windabweiserprofil
- 16
- Luftleitwandung
- 17
- Rückwandung
- 18
- Begrenzungssteg
- 19
- Innenseite
- 20
- Versteifungsrippe
- 21
- Versteifungsrippe
- 22
- freies
Ende
- 23
- freies
Ende
- 25
- Abdeckeinrichtung
- 26
- freies
Ende
- 27
- freies
Ende
- 28
- Dichtungsfuß
- 29
- Dichtungseinrichtung
- 30
- erste
Dichtungswandung
- 31
- zweite
Dichtungswandung
- 32
- Bogenwandungsabschnitt
- 34
- Staucheinrichtungen
- 35
- Ausnehmung
- 36
- Stauchkopf
- 40
- Rastöffnung
- 41
- Federschenkel
- 43
- Steckstifte
- 44
- Klemmkante
- 45
- Stecköffnungen