Monolithische
Katalysatoren für
die Reinigung von Abgasen wie die Oxidation von CO oder Kohlenwasserstoffen
zu CO2 und Wasser oder die Reduktion von
NOx mit Ammoniak oder Harnstoff zu N2 und Wasser oder die Zersetzung von Harnstoff
bzw. dessen thermisches Zersetzungsprodukt, die Isocyansäure, zu
Ammoniak und CO2, sind seit langem bekannt.
In der Regel sind diese Katalysatoren in der Weise aufgebaut, dass ein
mit Kanälen
durchzogenes monolithisches Trägermaterial
(Wabe) mit einer eine große
Oberfläche
aufweisenden (hochoberflächigen)
Metalloxidbeschichtung (Washcoat), beispielsweise aus Al2O3, SiO2 oder
TiO2 überzogen
ist und auf diesen metalloxidischen Oberflächen die eigentlich katalytisch
aktiven Metalle oder Metallverbindungen, wie zum Beispiel Edelmetalle
oder Übergangsmetalloxide,
und gegebenenfalls zusätzliche Promotorverbindungen/Dotierstoffe
aufgebracht sind. Es gibt jedoch auch Anwendungen, bei denen die
Metalloxidbeschichtungen allein katalytisch aktiv sind. Ein typisches
Anwendungsbeispiel hierfür
ist die Hydrolyse von Isocyansäure
zu Ammoniak mit TiO2 beschichteten Waben.
Die
Waben bestehen allgemein insgesamt aus einem so genannten Wabenkörper, der
sich aus einem Wabenmantel und einem darin eingesetzten Träger, insbesondere
einer teilweise strukturierten und aufgewickelten Blechfolie, zusammensetzen
kann oder die Wabe besteht insgesamt aus einem keramischen Formkörper. Die
Waben sind dabei im wesentlichen durch parallel zur Achse der Waben
verlaufende Kanäle
durchzogen.
Die
einen monolithischen Träger
(Waben) durchziehende Kanäle
können
dabei eine geordnete oder ungeordnete Kanalstruktur besitzen, ferner
können
die im wesentlichen parallel verlaufenden Kanäle auch untereinander verbunden
sein (so genannte offene Kanalstrukturen). Bei offenen Kanalstrukturen
wird auch eine radiale Gasverteilung innerhalb des Wabenkörpers (monolithischer
Träger)
ermöglicht.
Die Größe der Waben wie
auch die Dimensionierung der Kanäle
wird dabei vorwiegend von der Dimension der Abgasleitungssysteme,
den geforderten Druckverlusten und den geforderten Verweilzeiten
des Abgases im Katalysator bestimmt.
Die
so genannte Zelldichte, nämlich
die Anzahl der Kanäle
pro Wabe bzw. pro Wabenstirnfläche,
richtet sich ebenfalls nach den Anforderungen. In der Regel liegen
diese zwischen 50 und 1000 cpsi (cpsi = cells per square inch),
also zwischen 50 und 1000 Kanälen
pro inch2. In Einzelfällen bzw. für besondere Anwendungen können diese
Zelldichten nach unten bzw. oben überschritten werden. Je höher diese
Zelldichte der Wabe ist, desto höher
ist die für
die Reaktion verfügbare
Oberfläche;
in gleicher Weise nimmt aber auch der Druckverlust mit zunehmender
Zelldichte zu.
Als
Trägermaterial
für Waben
aus keramischen Formkörpern
finden beispielsweise Materialien wie Cordierit, Steatit, Duranit® oder
Siliciumcarbid oder Formkörper
aus Siliciumdioxid, Aluminiumoxiden, Aluminaten oder auch Metallen
und Metallegierungen Verwendung. Die Verwendung von Metallen und
Metalllegierungen ermöglicht
insbesondere die Herstellung komplex strukturierter Wabenkörper wie
beispielsweise Waben mit offenen Kanalstrukturen.
Die
Herstellung eines wabenförmigen
Katalysators erfolgt in der Regel durch die Aufbringungen eines Washcoats
(WC) auf die Kanalwände
(Beschichtung), gefolgt von einer Trocknung mit anschließender Calcinierung
bei höheren
Temperaturen zur Verfestigung und endgültigen Oberflächengestaltung
des Washcoats. Danach werden die katalytisch aktiven Komponenten
durch Imprägnierschritte,
zumeist aus den wässrigen
Lösungen
ihrer Vorläufer
auf den Washcoat aufgebracht. Es ist aber auch möglich, die Aktivkomponenten
bzw. ihre Vorläuferverbindungen
direkt mit dem Beschichtungsprozess aufzubringen.
Die
Beschichtung eines Wabenkörpers
mit den anorganischen hochoberflächigen
Materialien ist durch verschiedene Methoden möglich. In der Regel wird zuerst
eine Suspension des anorganischen Trägeroxides in Wasser hergestellt,
gegebenenfalls unter Zusatz von Additiven, wie anorganische Binder,
Tenside, katalytische Aktivkomponenten, Porenbildner, Rheologiehilfsmittel
und anderen Zusatzstoffen, und der Wabenkörper durch einen Tauch-, Saug-
oder Pumpprozess mit dieser so genannten Washcoat-Suspension befüllt.
Dabei
sind Verfahren beschrieben, die nur die exakt berechnete und in
der Wabe zu verbleibende Menge an Washcoat-Suspension einbringen
und diese Menge möglichst
gleichmäßig auf
die Kanalwände
verteilen.
Andere
Verfahren geben einen Überschuss
in die Wabe (z. B. Flutung der Wabe) und führen einen anschließenden Entleerungsvorgang
durch, mit dem überschüssige Washcoat-Suspension
ausgetragen wird. Oft wird zur Entleerung ein Ausblasen mittels
eines Luftstromes durchgeführt.
In
DE 19837731 A1 sind
mehrere dieser Verfahrensvarianten zitiert und beschrieben. Die
Entleerung des überschüssigen Washcoats
aus der Wabe mittels einer Zentrifugeneinheit wird beispielsweise
in
GB 1504060 beschrieben.
Die
laufend gestiegenen gesetzlichen Anforderungen bezüglich der
Reinigung von Abgasen, insbesondere Motorabgasen, machen die Entwicklung
neuer Katalysatoren mit deutlich höheren Effektivitäten notwendig.
Neben der Verbesserung der katalytischen Beschichtung kann auch
durch optimierte Trägermaterialien
die Effizienz von Katalysatoren deutlich gesteigert werden.
Hierzu
gehört
einerseits die Erhöhung
der Zelldichte aber auch die Verwendung von so genannten komplex
strukturierten Wabenkörpern.
Unter komplex strukturierten Wabenkörpern versteht man Waben, deren
Kanäle
Erhebungen oder Vertiefungen oder Schaufeln aufweisen und dadurch
im Gasstrom gezielt Turbulenzen erzeugt werden, die ebenfalls zu
einem besseren Stofftransport und damit höheren Aktivitäten führen. Auch
offene Strukturen gehören
zu dieser Trägerart;
bei offenen Strukturen sind – wie
oben bereits beschrieben – die
Kanäle
durch entsprechende Perforationen (Löcher) miteinander verbunden.
Dadurch ist neben einer vertikalen Strömungsrichtung (parallel zu
Kanalachse) auch eine mehr oder weniger horizontale (radial zur Achse
der Wabe bzw. der Kanäle)
Gasströmung
möglich.
Mit komplexen Strukturen lassen sich Katalysatoren herstellen, die
gleichzeitig einen Mischeffekt bewirken. Ferner sind natürlich auch
Kombinationen von rein planparallelen und komplexstrukturierten
Waben denkbar.
Waben
mit hohen Zelldichten wie auch Waben mit komplex strukturierten
und perforierten Kanälen
(offene Strukturen) können
durch die bisher bekannten Methoden nicht mehr ohne größeren Aufwand
beschichtet werden. Insbesondere das Ausblasen der überschüssigen Washcoat-Suspension
mit Luft ist mit offenen Kanalstrukturen nicht mehr möglich.
Der
Grund liegt darin, dass die zum Ausblasen eingesetzte Luft (Ausblasluft)
grundsätzlich
den Weg des geringsten Widerstandes (Weg des geringsten Druckverlustes)
nehmen wird. Sobald zwischen den beiden Stirnflächen der Wabe einzelne offene
Kanäle
entstanden sind, wird die in der Folge eingesetzte Ausblasluft durch
die Löcher
der offenen Strukturen in eben jene bereits offenen Kanäle abgeleitet
und der Druck der eingesetzten Ausblasluft wird regelmäßig nicht
ausreichen, um die Washcoat-Suspension aus noch teilbefüllten Kanälen, in
denen die Washcoat-Suspension durch Kapillarkräfte gehalten wird, nach unten
auszublasen. Bereits einige wenige vollständig durch Ausblasen entleerte
Kanäle
führen
zu dem beschriebene Effekt, so dass durch Ausblasen allein nur wenige
Kanäle
zu entleeren sind.
Dieser,
insbesondere bei Waben mit offenen Strukturen, zu beobachtende Effekt
wird in 1 veranschaulicht: 1 zeigt eine Teilansicht
zweier parallel verlaufender Kanäle
einer Wabe, die über
eine Perforation miteinander verbunden sind (offene Struktur). Während der
rechts gezeigte Kanal bereits durch die Ausblasluft (die Stromrichtung
der Luft wird durch die Pfeile veranschaulicht) von überschüssigem Washcoat
befreit wurde, gelingt dies in dem links gezeigten Kanal aus dem
beschriebenen Grunde nicht mehr, so dass ein durch Ausblasen alleine
nicht mehr zu entfernender und durch die Kapillarkraft gehaltener
Rest an Washcoat im unteren Bereich des Kanals verbleibt.
Zur
Beschichtung komplex strukturierter Waben sind daher immer aufwändigere
Verfahren notwendig. So wird in der
DE 10114328 A1 beim Auftragen des Washcoats
die Anwendung von Vibrationen beschrieben. Damit soll einerseits
die Fließfähigkeit
der Washcoat-Suspension verbessert werden, andererseits der Washcoatauftrag
möglichst
gleichmäßig erfolgen.
Aber selbst diese Methoden garantieren nicht mehr die vollständige Entfernung
des eingesetzten Überschusses
der Washcoat-Suspension.
Es
bestand somit die Aufgabe, ein Verfahren zur Beschichtung von Waben
mit offenen und/oder komplexen Strukturen bereit zu stellen, das
die genannten Probleme löst.
Insbesondere
bestand die Aufgabe, ein Verfahren zur Befreiung bzw. Entleerung
von Waben mit offenen und/oder komplexen Strukturen von überschüssig eingesetzter
Washcoat-Suspension bereit zu stellen, dass die genannten Probleme
löst.
Dabei
sollte sich die Lösung
insbesondere durch einfach durchführbare Maßnahmen auszeichnen.
Es
wurde nun überraschend
gefunden, dass ein sehr gutes Resultat hinsichtlich der Entleerung
bzw. der Abtrennung des Überschusses
an Washcoat-Suspension in den Kanälen eines zu beschichtenden
Wabenkörpers
erzielt werden kann, wenn der zu entleerende Körper auf eine bestimmte Geschwindigkeit
beschleunigt wird und danach in der Weise abgebremst wird, dass
die angewendete Verzögerung
dem Betrag nach größer ist
als der Betrag der zuvor angewendeten Beschleunigung. Die Verzögerung bzw.
das Abbremsen des zu entleerenden bzw. des vom Überschuss des Washcoats zu
befreienden Wabenkörpers
muss also größer sein – letztlich
schneller erfolgen – als
die zuvor eingesetzte Beschleunigung. Weiter muss die Verzögerung auch so
hoch sein, dass die hierbei auftretende Trägheitskraft größer ist,
als die zwischen den einzelnen Flüs sigkeitsschichten des Washcoats
wirkenden Kräfte,
insbesondere die Kapillar- und Reibungskräfte, die ein Ausfließen des Überschusses
verhindern.
Gegenstand
der Erfindung ist ein Verfahren zum Entfernen des Überschusses
einer zur Beschichtung eines Kanäle
aufweisenden Wabenkörpers
eingesetzten flüssigen
Phase, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernung des Überschusses
aus den Kanälen
mit Hilfe eines Beschleunigungsvorganges und einem nachgelagerten
Verzögerungsvorgang
(Abbremsvorgang) erfolgt, wobei die Verzögerung schneller erfolgen muss als
die zuvor erfolgte Beschleunigung verbunden mit der Maßgabe, dass
die durch die Verzögerung
herbeigeführten
und auf die überschüssige flüssige Phase
wirkenden Trägheitskräfte größer sein
müssen,
als die Summe der sonstigen ebenfalls auf die flüssige Phase wirkenden entgegen
gerichteten Kräfte.
Nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren
lassen sich beispielsweise monolithische Katalysatoren, insbesondere
so genannte Trägeroxid-basierender
Katalysatoren, herstellen, die unter anderem als Katalysatoren bei
der Reinigung von Abgasen verwendet werden können.
Das
erfindungsgemäße Prinzip
kann völlig
analog auch umgekehrt zur Befüllung
eines Wabenkörpers herangezogenen
werden. So lässt
sich beispielsweise selbst eine hochviskose Flüssigkeit durch mehrmaliges Beschleunigen
und nachfolgendes Abbremsen in enge Kanäle eines Wabenkörpers zwingen.
So
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Befüllung eines
Kanäle
aufweisenden Wabenkörpers
mit einer flüssigen
Phase, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllung der Kanäle mit Hilfe
eines Beschleunigungsvorganges und einem nachgelagerten Verzögerungsvorgang
(Abbremsvorgang) erfolgt, wobei die Verzögerung schneller erfolgen muss
als die zuvor erfolgte Beschleunigung verbunden mit der Maßgabe, dass
die durch die Verzögerung
herbeigeführten
und auf die flüssige
Phase wirkenden Trägheitskräfte größer sein
müssen,
als die Summe der sonstigen ebenfalls auf die flüssige Phase wirkenden entgegen
gerichteten Kräfte.
Das
erfindungsgemäße Prinzip
lässt sich
grundsätzlich
mit jeder flüssigen
Phase, die sich in den Kanälen
eines solchen Wabenkörpers
befindet bzw. eingebracht werden soll, einsetzen. Üblicherweise
ist die flüssige
Phase eine Washcoat-Suspension, doch kann die flüssige Phase beispielsweise
auch Lösungen
oder dünnflüssige Suspensionen
umfassen mit deren Hilfe nachträglich
katalytisch wirksame Substanzen oder Precusorverbindungen auf einen
vorbeschichteten Trägerkörper aufgebracht
werden.
Vorzugsweise
wird das erfindungsgemäße Prinzip
zum Aufbringen und Entfernen eines Überschusses einer Washcoat-Suspension
verwendet. Im nachfolgenden wird deshalb exemplarisch insbesondere
auf diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens eingegangen,
was jedoch in keiner Weise als Einschränkungen zu verstehen ist, da
sich das erfindungsgemäße Prinzip
in analoger Weise auf sämtliche
flüssige
Phasen übertragen
lässt.
Das
Prinzip des erfindungsgemäßen Verfahrens
beruht darauf, dass durch die Verzögerung ein Impuls auf die in
den Kanälen
befindliche flüssige
Phase, insbesondere eine überschüssige Washcoat-Suspension, wirkt,
wobei dieser Impuls dem Betrag nach größer sein muss als die Summe
der sonstigen auf die flüssige Phase
wirkenden Kräfte,
insbesondere die Kapillar- und
Reibungskräfte.
Die
Wirkung des erfindungsgemäßen Befüllungs-
und Entleerungsprinzips ist dabei nicht an die konkrete Maßnahme zur
Durchführung
der Beschleunigung oder der Abbremsung bzw. Verzögerung gebunden und prinzipiell
völlig
unabhängig
von deren konkreten Ausgestaltung.
In
einer möglichen
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
kann die Beschleunigung einfach durch die Schwerkraft herbeigeführt werden
(beispielsweise den freien Fall eines befüllten Wabenkörpers oder
das Gleiten auf einer schrägen
Ebene) oder die Beschleunigung wird durch eine auf den Wabenkörper einwirkende
Kraft, beispielsweise eine Federkraft oder eine Kraft resultierend
aus einer hydraulischen oder auch pneumatischen Vorrichtung, bewirkt.
Die
bei der Abbremsung (Verzögerung)
auftretende Kraft ist naturgemäß umso größer, je
schneller die Abbremsung erfolgt. Die Verzögerung kann im einfachsten
Fall durch den Aufprall auf eine entsprechende stehende und fixierte
Bremsplatte erfolgen. Es ist aber auch möglich, dass die Abbremsung
durch eine sich dem Trägerkörper entgegen
bewegende Bremsplatte bewirkt wird. Auf diese Weise wird der zu
entleerende Wabenkörper
noch schneller abgebremst, was in der Regel zu einem nochmals verbesserten
Entleerungsergebnis führt.
Zur Entleerung des Trägerkörpers kann
der erfindungsgemäße Entleerungsvorgang
(Beschleunigung und anschließende
Abbremsung) mehrmals wiederholt werden. Der für eine Entleerung notwendige
Kraftimpuls richtet sich nach der Beschaffenheit der flüssigen Phase,
insbesondere der Washcoat-Suspension sowie nach der Größe der Kapillarkräfte, die
innerhalb der Kanäle
wirken und von deren Dimensionierung abhängen. So muss die Bremskraft
mindestens die Reibung zwischen den Flüssigkeitsschichten überwinden,
um den Erfolg des erfindungsgemäßen Prinzips
herbeizuführen.
Vorzugsweise
ist der Betrag der Verzögerung
um den Faktor zehn (10) größer als
der Betrag der Beschleunigung.
In
einer möglichen
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Prinzips,
kann die Verzögerung
auch in zwei separaten Verzögerungsphasen
erfolgen, wobei der Betrag der Verzögerung in der ersten Phase
größer ist
als der Betrag der Verzögerung
in der zweiten Phase.
Eine
weitere wichtige Einflussgröße ist auch
die Temperatur. So ist bekannt, dass die Viskosität einer Flüssigkeit
mit steigender Temperatur abnimmt und folglich die Kräfte, die
zwischen den Flüssigkeitsschichten wirken,
abnehmen.
Das
erfindungsgemäße Entleerungs-
und Befüllungsprinzip
lässt sich
durch mechanische Lösungen apparativ
sehr einfach umsetzen. Dadurch wird die Automatisierung des Entleerungs- bzw. Befüllungsprozesses
durch das erfindungsgemäße Verfahren
deutlich begünstigt.
Ein
mögliche
Vorrichtung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden
kann, ist ein Fallrohr gemäß der 3.
Das Fallrohr umfasst einen senkrecht geführtes, längliches rohrförmiges Bauteil,
in dem beispielsweise die vom Überschuss
zu befreiende Wabe in den oberen Bereich eingeführt wird, ein Gestell, dass
mit dem rohrförmigen
Bauteil fest verbunden ist, einen Blendenring am unteren Ende des
rohrförmigen
Bauteils, der so gestaltet ist, dass die äußere Wand der Wabe (Wabenhülle) beim
Abbremsvorgang aufliegt bzw. die Wabe das rohrförmige Bauteil nicht durch deren
untere Öffnung
verlassen kann (durchfallen kann), so dass die zu entleerende und
durch den freien Fall beschleunigte Wabe abrupt abgebremst wird,
sowie ein Auffanggefäß für die abfließende überschüssige flüssige Phase.
Eine
weitere mögliche
Vorrichtung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden
kann, ist eine Beschleunigungs-Aufprallvorrichtung mit einem Rüttler gemäß 4.
So
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung eine Vorrichtung zur Entfernung
einer flüssigen
Phase aus einem Kanäle
aufweisenden Wabenkörper
gemäß 4 umfassend
eine Schwingplatte (1), die über an ihrer Unterseite angebrachte
Federn (4) – vorzugsweise
vier Federn, die jeweils an den Ecken der Schwingplatte (1)
angeordnet sind – mit
einem Gestell (3) verbunden ist und mit Hilfe eines oder
mehrerer Unwuchtmotoren (5) in Schwingung versetzt werden
kann, eine auf der Oberseite der Schwingplatte (1) wiederum über Federn
(6) – vorzugsweise
wiederum über
vier Federn – angebrachte
zweite Schwingplatte (2) zur Verstärkung der Schwingungsamplitude,
eine im Zentrum der zweiten Schwingplatte (2) angebrachte
Aufnahmehülse
(8) zur Aufnahme des Wabenkörpers bzw. der Wabe (9),
wobei die Form der Schwingplatte (2) so gewählt wird – vorzugsweise
eine Z-Form –,
dass die beim Betreiben der Vorrichtung ablaufende flüssige Phase,
insbesondere die Washcoat-Suspension, in ein darunter angeordnetes
Auffanggefäß (7)
abfließt
und die Aufnahmehülse
(8) so gestaltet ist – vorzugsweise
mit einem Blendenring (10) –, dass die äußere Wand
der Wabe (9) (Wabenhülle)
beim Abbremsvorgang aufliegt bzw. die Wabe (9) die Aufnahmehülse (8)
nicht durch deren untere Öffnung
verlassen kann (durchfallen kann), mehrere Abbremsklötze (11),
insbesondere vier Abbremsklötze, die
neben den Federn (6) angeordnet sind, wobei der Abstand
der Schwingplatte (2) von der oberen Kante der Abbremsklötze (11)
so gewählt
ist, dass dieser kleiner als die maximale Schwingungsamplitude (gemessen ohne
Abbremsklötze)
ist, so dass es beim Betreiben der Vorrichtung immer zu einem „Aufprall" der Platte (2) auf
den Bremsklötzen
(11) kommen muss.
Mit
dieser Anordnung ist es möglich,
relativ viele Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge innerhalb eines produktionstechnisch
sinnvollen Zeitraums (Sekunden – Minutenbereich)
herbeizuführen.
Die
Wabe (9) kann dabei in der Aufnahmehülse (8) fixiert werden
oder unfixiert eingebracht werden. Wird die Wabe (9) in
der Aufnahmehülse
nicht fixiert, kommt es nach dem Aufprall auf dem Blendenring (10) zu
einer zusätzlichen
(asynchronen) Bewegung der Wabe in der Aufnahmehülse (8) (Auslenkhöhe bis zu
5 cm). Der Bewegungsablauf der Wabe unterscheidet sich dabei stark
von dem der Schwingungsplatte, da sich die Wabe wesentlich langsamer
nach unten bewegt. Dadurch trifft die herab fallende Wabe relativ
häufig
auf eine nach oben beschleunigte Schwingplatte (2) bzw.
den damit verbundenen Blendenring (10). Die dabei auf die
Wabe wirkende Verzögerung
und der damit verbundene Impuls ist damit deutlich höher, als
im Fall der fixierten Wabe, wodurch es zu einer Verstärkung des
Entleerungseffektes kommt.
Eine
weitere mögliche
Vorrichtung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden
kann, ist eine hydraulisch arbeitende Entleerungsvorrichtung gemäß 5.
So
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung eine Vorrichtung zur Entfernung
einer flüssigen
Phase aus einem Kanäle
aufweisenden Wabenkörper
gemäß 5 umfassend
einen Pressluft- oder Hydraulikzylinder (1), an dessen
Kolbenstange ein Verbindungsstück
(2) fest verbunden ist, wobei das Verbindungsstück (2) über eine
Führungsschiene
(3) mit einem stabilen Gestell (4) beweglich (oben – unten)
verbunden ist und das Verbindungsstück (2) weiter mit
einer Hülsenhalterung
(7) fest verbunden ist, wobei an der Hülsenhalterung (7)
zur Aufnahme der Wabe (5) eine nach unten und oben offene
zylindrische Aufnahmehülse
(6) angebracht ist, deren unteres Ende so gestaltet ist,
vorzugsweise durch einen Blendenring, dass die äußere Wand der Wabe (5)
(Wabenhülle)
beim Abbremsvorgang aufliegt bzw. die Wabe (9) die Aufnahmehülse (6)
nicht durch deren untere Öffnung
verlassen kann (durchfallen kann) und ein unterhalb der Aufnahmehülse (6)
an dem Gestell (4) befestigte Aufprallplatte (8),
wobei die Aufprallplatte (8) so gestaltet ist, insbesondere
durch eine Öffnung,
dass durch ein Aufschlagen der Aufnahmehülse (6) auf die Aufprallplatte
(8) die überschüssige flüssige Phase,
insbesondere die Washcoat-Suspension, nach unten ungehindert in
ein Auffanggefäß (9)
ablaufen kann.
Die
Vorrichtung gemäß 5 eignet
sich insbesondere zur Entleerung von metallischen Wabenkörpern.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Befüllung
mit oder zur Entleerung einer flüssigen
Phase eines mit Kanälen
durchzogenen Körpers
beruht zusammenfassend darauf, dass der mit Flüssigkeit befüllte oder teilbefüllte Körper zunächst auf
eine Geschwindigkeit beschleunigt wird und anschließend wieder
stark abgebremst wird, so dass die durch die Verzögerung auf
die flüssige
Phase wirkende Kraft größer ist
als Summe der auf die flüssige
Phase entgegen gesetzt wirkenden Kräfte, insbesondere die Kapillar-
und Reibungskräfte bzw.
diejenigen Kräfte,
die zwischen den Flüssigkeitsschichten
der in den Kanälen
befindlichen flüssigen
Phase wirken.
In
einer möglichen
Ausführungsform
können
die Wabenkörper
mit der flüssigen
Phase, insbesondere der Washcoat-Suspension, auch über alternative
Verfahren befüllt
werden, insbesondere durch Pumpvorgänge. Weiter kann auch eine
erste Teilentleerung nach einem anderen Funktionsprinzip erfolgen,
insbesondere durch Saugen, Ausblasen, Zentrifugieren oder einfaches
Ausfließen.
In
einer möglichen
Ausführungsform
können
die vorgenannten Möglichkeiten
zur Teilentleerung auch in Kombination mit dem erfindungsgemäßen Entleerungsverfahren
eingesetzt werden, insbesondere nacheinander oder zeitgleich.
Das
erfindungsgemäße Prinzip
zur Entfernung des Überschusses
der flüssigen
Phase, insbesondere der Washcoat-Suspension, kann insbesondere als
Teil eines vollständigen
Beschichtungsverfahrens von Kanäle
aufweisenden Wabenkörpern
angewendet werden.
So
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Beschichtung
eines Kanäle
aufweisenden Wabenkörpers
mit einer flüssigen
Phase umfassend die folgenden Schritte
- A) Ansaugen
einer flüssigen
Phase durch die Kanäle
des zu beschichtenden Wabenkörpers
mittels Anlegens eines Unterdruckes auf der oberen Stirnseite des
Wabenköpers,
während
auf der unteren Stirnseite die flüssige Phase zugeführt wird,
- B) Teilentleerung der überschüssigen flüssigen Phase
aus den Kanälen
des zu beschichtenden Wabenköpers
mittels Anlegen eines Überdruckes
auf der oberen Stirnseite des Wabenkörpers
- C) Entfernen des nach Schritt B) verbleibenden Überschusses
an flüssiger
Phase aus den Kanälen
des zu beschichtenden Wabenköpers
dadurch gekennzeichnet, dass die Entfernung des Überschusses aus den Kanälen mit
Hilfe eines Beschleunigungsvorganges und einem nachgelagerten Verzögerungsvorgang
(Abbremsvorgang) erfolgt, wobei die Verzögerung schneller erfolgen muss
als die zuvor erfolgte Beschleunigung verbunden mit der Maßgabe, dass
die durch die Verzögerung
herbeigeführten
und auf die überschüssige flüssige Phase
wirkenden Trägheitskräfte größer sein
müssen,
als die Summe der sonstigen ebenfalls auf die flüssige Phase wirkenden entgegen
gerichteten Kräfte.
Die
flüssige
Phase ist dabei vorzugsweise eine Washcoat-Suspension.
Das
Entfernen des nach Schritt B) verbleibenden Überschusses in Schritt C) kann
dabei vorzugsweise mit einem Fallrohr gemäß 3 oder einer
der beiden erfindungsgemäßen Vorrichtungen
gemäß den 4 oder 5 erfolgen.
Die
Teilentfernung des Überschusses
gemäß Schritt
B) kann auch in Kombination mit jeder dem Fachmann geläufigen Methode
zur Entleerung von Wabenkörpern
angewendet werden. Vorzugsweise wird die Anwendung eines auf die
Kanäle
gerichteten Luftstromes (Ausblasen) und/oder die Anwendung von Zentrifugalkräften eingesetzt.
Eine
Variante des Schrittes B) kann dabei sein, dass die Teilentleerung
der Wabe ausschließlich
durch das Ausfließen
der überschüssigen flüssigen Phase,
insbesondere der Washcoat-Suspension,
bedingt durch deren eigene Gewichtskraft erfolgt und dann die Restentleerung
durch das erfindungsgemäße Entleerungsverfahren
durch Beschleunigung und Abbremsung erfolgt.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahrens
werden die Schritte A) und B) mehrmals hintereinander ausgeführt bevor
Schritt C) vorgenommen wird. Insbesondere werden die Schritte A)
und B) jeweils dreimal durchlaufen, um sicher zu stellen, dass alle
Kanäle
des Wabenkörpers
mit flüssiger
Phase, insbesondere mit Washcoat-Suspension
mindestens einmal vollständig
befüllt
waren.
Optional
kann die Befüllung
nach Schritt A) und/oder der Teilentleerungsschritt B) durch Einwirkung von
Vibrationen erfolgen, um die Fließeigenschaften der anzusaugenden
bzw. auszutreibenden flüssigen
Phase bzw. Washcoat-Suspension zu erhöhen.
Das
Befüllen
oder Teilbefüllen
der Wabenkörper
mit der flüssigen
Phase, insbesondere mit der Washcoat-Suspension kann beispielsweise
mit einer speziellen Vorrichtung in Form einer Kolbenzylinderanlage
erfolgen.
Diese
Vorrichtung gemäß 2,
umfasst einen Kolbenzylinder (a) zum Einsaugen bzw. Entleeren der Washcoat-Suspension,
eine Verbindungsplatte (b), die mit dem unteren Ende des Kolbenzylinders
fest verbunden ist und mit der oberen Stirnseite der zu beschichtenden
Wabe dicht verbunden werden kann, eine Aufnahmeplatte (c), die auf
ihrer Oberseite mit der unteren Stirnseite der zu beschichtenden
Wabe dicht verbunden werden kann, optional eine oder mehrere Vibrationseinheiten,
die an der Aufnahmeplatte (c) befestigt sind, eine hydraulisch bewegliche
Aufhängung
(f) mit der die Zylindereinheit (a), die Verbindungsplatte (b) und
die Aufnahmeplatte (c) gemeinsam horizontal bewegt werden können (Auf-
und Abwärtsbewegung),
ein Einsaug-/Auslaufrohr (d), das an der untere Seite der Aufnahmeplatte
(c) angebracht ist und eine Vorratswanne (e), in der die Washcoat-Suspension
vorgelegt wird.
Die
dichte Verbindung der zu beschichtenden Wabe mit der Verbindungsplatte
(b) und der Aufnahmeplatte (c) erfolgt vorzugsweise durch Andrücken der
Stirnseiten der Waben an entsprechende dichtende Vorrichtungen an
den Platten (b) und (c).
Die
Verbindungsplatte (b) und die Aufnahmeplatte (c) sind jeweils in
dem Bereich, in dem diese die zu befüllende Wabe aufnehmen sollen,
durchbrochen, so dass einerseits über den Kolbenzylinder (a)
ein Druck bzw. Unterdruck aufgebaut werden kann und andererseits
durch das Einsaug-/Auslaufrohr (d) die Washcoat-Suspension angesaugt
bzw. ausgepresst werden kann.
Durch
das erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren
bzw. das erfindungsgemäße Entleerungsverfahren
lassen sich insbesondere monolithische Katalysatoren, die auf einem
im wesentlichen aus TiO2 bestehenden Washcoat
basieren, hergestellt werden.
Die
nach den erfindungsgemäßen Verfahren
erhältlichen
Katalysatoren lassen sich insbesondere als Katalysatoren in der
Reinigung von Abgasen, insbesondere solcher von Verbrennungskraftmaschinen
einsetzen.
Mögliche Verwendungen
der über
das erfindungsgemäße Verfahren
erhältlichen
Katalysatoren sind insbesondere die Reinigung von Auto- und Dieselabgasen.
Weiter können
die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Katalysatoren als Zersetzungskatalysatoren für Ammoniak-Precusorenverbindungen, als
Oxidationskatalysatoren, als Katalysatoren für die Beseitigung von Stickoxiden
und als Katalysatoren für die
Reduktion von Stickoxiden eingesetzt werden.
Die
erfindungsgemäßen Verfahren
können
insbesondere zur Herstellung von Katalysatoren eingesetzt werden,
bei denen Washcoat-Suspensionen, bestehend aus Trägeroxiden
oder Trägeroxidkombinationen,
ausgewählt
aus der Gruppe enthaltend TiO2, Al2O3, SiO2,
CeO2, ZrO2 oder
Zeolithe, eingesetzt werden. Die genannten Trägeroxide oder Trägeroxidkombinationen
können
dabei wiederum mit Metalloxiden dotiert bzw. beschichtet sein. Auch
können
bereits direkt katalytisch wirksame Massen oder Massen die direkt
zu katalytisch wirksamen Beschichtungen führen eingesetzt werden.
Vorzugsweise
enthält
die aktive Masse als zusätzliche
Komponenten eine oder mehrere Metalloxidverbindungen ausgewählt aus
der Gruppe enthaltend die Oxide des Vanadiums, des Wolframs, Molybdäns, insbesondere
V2O5, WO3, MoO3 oder Edelmetallsalze,
insbesondere die des Palladiums, Platins, Silbers, Rutheniums oder
Rhodiums.
Die
katalytisch aktiven Komponenten können aber auch erst in einem
nachgelagerten Schritt, nachdem der erfindungsgemäß beschichtete
und entleerte Wabenkörper
einer Temperaturbehandlung unterzogen wurde, aufgebracht werden.
Die
in den erfindungsgemäßen Verfahren
einsetzbaren Washcoat-Suspensionen
können
neben anorganischen Trägeroxiden,
Wasser, Additive und katalytische Aktivkomponenten enthalten.
Die
anorganischen Trägeroxide
werden vorzugsweise aus der Gruppe enthaltend TiO2,
Al2O3, SiO2, CeO2, ZrO2 und Zeolithe ausgewählt.
Den
in den erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten Washcoat-Suspensionen
können
anorganische Sole oder Gele, insbesondere SiO2-,
TiO2-, Al2O3-Sole oder -Gele zur Verbesserung der Haftung
der resultierenden Beschichtung, Additive wie organische Mono- und
Polymere, insbesondere Cellulose-Derivate oder Acrylate als Porenbildner
wie auch als Haftvermittler und/oder Tenside als rheologische Hilfsmittel,
zugegeben werden.
Für die nach
den erfindungsgemäßen Verfahren
zu entleerenden bzw. zu beschichtenden Waben eignen sich insbesondere
Waben aus Materialien ausgewählt
aus der Gruppe enthaltend Cordierit, Silicate, Zeolithe, Siliciumdioxid,
Siliciumcarbid, Aluminiumoxid und Aluminate oder Mischungen aus
diesen Stoffen sowie Metalle bzw. Metalllegierungen. Besonders bevorzugt
sind metallische Trägerstrukturen.
Bevorzugt
sind metallische Trägerkörper, besonders
bevorzugt sind komplex strukturierte Metallträger.
Weiter
können
die Trägerstrukturen
(Waben) perforierte Kanäle
aufweisen, insbesondere wenn es sich um metallische Trägerkörper (Waben)
handelt.
Die
verwendeten Metallwaben können
dabei durch einen thermischen oder auch chemischen Prozess in der
Weise vorbehandelt sein, dass eine später aufgebrachte Schicht in
ihrer Haftung verbessert wird. Mit der erfindungsgemäßen Methode
können
auch Waben mit einer hohen bis sehr hohen Zelldichte entleert werden.
Die
auf diese Weise hergestellten Katalysatoren können noch einen Trocknungsschritt
und anschließenden
Calcinierschritt durchlaufen. Auch die weitere Aufbringung von katalytisch
aktiven Verbindungen wie beispielsweise Edelmetallverbindungen,
ist möglich.
Die auf diese Weise hergestellten Katalysatoren werden besonders
in Gasreinigungsprozessen, insbesondere bei der Reinigung von Autoabgasen,
verwendet. Sie lassen sich aber auch in anderen katalytischen Prozessen
einsetzen, wie beispielsweise in der chemischen Industrie oder Energieerzeugung.
Das
erfindungsgemäße Verfahrensprinzip
kann auch zur nachträglichen
Aufbringung von katalytischen Substanzen oder Precusorverbindungen,
die in Form von Lösungen
oder dünnflüssigen Suspensionen auf
einen vorbeschichteten Trägerkörper aufgebracht
werden sollen, verwendet werden.
Insbesondere
lässt sich
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung von Katalysatoren verwenden, die aus einer metallischen
Trägerwabe
bestehen, die mit einem Washcoat beschichtet ist, wobei der Washcoat
aus einem Zeolith und/oder einem oder mehreren Metalloxiden ausgewählt aus
der Gruppe enthaltend TiO2, Al2O3, SiO2, CeO2, ZrO2 besteht und
als katalytische Aktivkomponenten noch eines oder mehrere Oxide ausgewählt aus
der Gruppe enthaltend Vanadium, Wolfram, Molybdän, enthalten ist, wobei solche
Katalysatoren zur Reduktion von Stickoxiden in Gegenwart von stickstoffhaltigen
Reduktionsmitteln in der Reinigung von Dieselmotorabgasen verwendet
werden.
Weiter
lässt sich
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung von Katalysatoren verwenden, die aus einer metallischen
Trägerwabe
bestehen, die mit einem Washcoat beschichtet ist, wobei der Washcoat
aus einem oder mehreren Metalloxiden der Gruppe TiO2,
Al2O3, SiO2, CeO2, ZrO2 und Zeolithe besteht und wobei diese Katalysatoren
zur Zersetzung von Ammoniak-Precusorenverbindungen in der Reinigung
von Dieselmotorabgasen verwendet werden.
Ferner
lässt sich
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung von Katalysatoren verwenden, die aus einer metallischen
Trägerwabe
bestehen, die mit einem Washcoat beschichtet ist, wobei der Washcoat
aus einem Zeolith und/oder mehreren Metalloxiden ausgewählt aus
der Gruppe enthaltend TiO2, Al2O3, SiO2, CeO2, ZrO2 besteht und
als katalytische Aktivkomponenten noch ein oder mehrere Metalle
oder Metallverbindungen des Platins, Palladiums, Rhodiums, Silbers
und/oder des Rutheniums enthalten ist, wobei solche Katalysatoren
zur Oxidation oder Reduktion von Stickoxiden in der Reinigung von
Motorverbrennungsabgasen eingesetzt werden.
Erläuterung der Figuren:
1:
Illustration des Luftstroms (Pfeile) zum Ausblasen der überschüssigen Washcoat-Suspension in
offenen Strukturen. Die Illustration zeigt zwei durch Perforationen
miteinander verbundene benachbarte Kanäle als Ausschnitt eines Wabenkörpers. Der
Luftstrom folgt bei den perforierten Kanälen dem des geringsten Druckverlustes,
wonach in einem solchen Falle durch alleiniges Ausblasen eine Restentleerung
aller Kanäle unmöglich wird.
Die überschüssige Washcoat-Suspension
wird durch die Kapillar-Kräfte
in den Kanälen
gehalten.
2:
Schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Kolbenzylinderanlage.
3:
Schematische Darstellung des Aufbaus eines Fallrohrs, insbesondere
für die
Durchführung
der Versuche gemäß Beispiel
3.
4:
Schematische Darstellung des Aufbaus einer Beschleunigungs-Aufprallvorrichtung
umfassend einen Rüttler.
5:
Schematische Darstellung des Aufbaus einer hydraulisch arbeitenden
Entleerungsvorrichtung.
Die
folgenden Beispiele sollen die Erfindung näher erläutern und sind in keinem Fall
als Einschränkung zu
betrachten.