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Bei
der Erfindung wird ausgegangen von einem Fahrzeugrohbau, gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Ein
gattungsbildender Fahrzeugrohbau ist aus der
DE 26 45 163 A1 bekannt.
Der Fahrzeugrohbau umfasst hier als Rohbauelement einen Seitenschweller,
der aus zumindest zwei Schalen, die eine erste und zweite Wand bilden,
zusammengesetzt ist, wodurch ein innerer Hohlraum entsteht, in den
eine quer zur Längserstreckung
des Rohbauelements verlaufende Schottwand eingesetzt ist, die auch
als Zwischen- oder Querwand bezeichnet werden kann. Insbesondere
aus
3 der
DE 26 45 163 A1 ist ersichtlich,
dass die beiden Wandteile des Rohbauelements an abkragenden Flanschabschnitten
gefügt sind,
wobei – bezogen
auf eine Fügeebene
der Wände
des Rohbauelements – der
Hohlraum in zumindest zwei Teilquerschnitte geteilt ist. Die bekannte Schottwand
ist hier einteilig ausgebildet.
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Ähnliche
Fahrzeugrohbauten mit einer einteiligen Schottwand sind außerdem aus
der US-A-24 74 992,
DE 102 37 962 A1 und
EP 11 34 126 A2 bekannt,
wobei bei den beiden letztgenannten Literaturstellen die Schottwand
mit einer so genannten Quelldichtung ausgestattet ist, die mit einem
Material versehen ist, welches bei Wärmezufuhr sein Volumen vergrößert und
so eine Abdichtung in dem Rohbauelement schafft.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Fahrzeugrohbau der eingangs genannten
Art anzugeben, dessen Rohbauelement auf einfache Art und Weise zusammengesetzt
werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit einem Fahrzeugrohbau, der die in Anspruch 1 genannten
Merkmale aufweist. Weitere, die Erfindung ausgestaltende Merkmale
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Die
mit der Erfindung hauptsächlich
erzielten Vorteile sind darin zu sehen, dass durch die zweigeteilte
Schottwand eine einfachere Vorfixierung der einzelnen Schottwandteile
an jeder Wand des Rohbauelements vor dem Zusammenfügen möglich ist. Beispielsweise
bei großen
Querschnitten des Hohlraums des Rohbauelements ist dies von Vorteil,
da die Schottwand nicht von einer einzigen Wand des Rohbauelements
beim Zusammensetzen der Wände getragen
werden muss. Außerdem
ist vorteilhaft, dass sich die erfindungsgemäße Schottwand auch für komplexe
Teilquerschnitte des Rohbauelements einsetzen lässt, insbesondere dann, wenn – bezogen auf
die Fügeebene – der Hohlraum
einen Hinterschnitt aufweist.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung mit den in Anspruch 2 genannten Merkmalen
ist vorteilhaft, dass das erste und zweite Schottwandteil beim Zusammensetzen
des Rohbauelements miteinander verbunden werden, indem der Einsteckabschnitt
an einem der Schottwandteile in das Formelement eingeführt wird,
wobei das Formelement an dem anderen Schottwandteil ausgebildet
ist.
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Nach
einer in Anspruch 3 angegebenen bevorzugten Ausführungsform ist das Formelement
als im Querschnitt U-förmige
Schiene ausgebildet, wodurch das vorstehend erwähnte Einführen des Einsteckabschnitts
an dem einen Schottwandteil in das Formelement an dem anderen Schottwandteil
besonders einfach durchgeführt
werden kann.
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Nach
einer in Anspruch 4 angegebenen Weiterbildung besitzt zumindest
eines der Schottwandteile zwei mit Abstand und im wesentlichen parallel zueinander
ausgerichtete Platten, von denen wenigstens eine einen Fortsatz
aufweist, der das Formelement bildet. Das Formelement kann so einfach
hergestellt werden. Insbesondere dann, wenn das Formelement als
im Querschnitt U-förmige
Schiene realisiert ist, kann es vorteilhaft sein, wenn beide Platten einen
derartigen Fortsatz aufweisen, die dann zusammen die Schiene als
Formelement bilden.
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Für eine besonders
dichte Ausführung
der Schottwand wird gemäß Anspruch
5 diese mit einer Quelldichtung versehen, so dass einerseits die
Luftschallübertragung
und andererseits unerwünschte Luftströmungen innerhalb
des Rohbauelements vermieden werden.
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Für eine einfache
Positionierung der Quelldichtung wird diese insbesondere zwischen
den Platten des einen Schottwandteils angeordnet, wie dies nach
Anspruch 6 vorgesehen ist.
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Eine
kostengünstige
Ausführung
für das
andere Schottwandteil, welches ebenfalls mit einer Quelldichtung
ausgestattet ist, ist in Anspruch 7 angegeben, nach dem das andere
Schottwandteil lediglich eine Platte aufweist, die mit der Quelldichtung
belegt ist.
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Nach
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel,
welches in Anspruch 8 angeführt
ist, wird eine hohe Dichtigkeit auch im Bereich des Einsteckabschnitts
bzw. des Formelements erreicht, wenn der Einsteckabschnitt mit der
Quelldichtung versehen ist. Nach Volumenvergrößerung der Quelldichtung ist
somit die Schottwand auch im Bereich des Formelements bzw. des Einsteckabschnitts
dicht ausgeführt.
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Entsprechend
Anspruch 9 ist vorteilhaft, dass sich die erfindungsgemäße zweiteilige
Schottwand auch für
solche Rohbauelemente verwenden lässt, bei denen wenigstens ein
Wandabschnitt der ersten oder zweiten Wand einen sichtbaren und
vorzugsweise lackierbaren Außenhautabschnitt
des Fahrzeugrohbaus bildet. Es wird dabei vermieden, dass sich die
Vorfixierung auf dem Außenhautabschnitt
des Fahrzeugrohbaus abzeichnet.
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Bei
einem nach Anspruch 11 vorgesehenen Rohbauelement, bei dem der Hohlraum
in Teilquerschnitte durch die Fügeebene
quasi geteilt ist und bezogen auf die Fügeebene zumindest einer der
Teilquerschnitte einen Hinterschnitt aufweist, lässt sich die erfindungsgemäße Schottwand
in vorteilhafter Weise verwenden, insbesondere dann, wenn dem Hinterschnitt
zumindest eines der Schottwandteile zugeordnet und entsprechend
an der Wand des Rohbauelements vorfixiert wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf
die Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 in
perspektivischer Ansicht ein Kraftfahrzeug mit einer durch einen
Fahrzeugrohbau und entsprechenden Anbauteilen zusammengesetzten Karosserie,
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2 in
einem Schnitt entlang der Linie II-II in 1 ein Rohbauelement
mit einer Schottwand,
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3 die
Schottwand in Draufsicht gemäß Pfeilrichtung
III in 2 und
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4 eine
Seitenansicht der Schottwand.
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In 1 ist
ein Kraftfahrzeug 1 zu sehen, welches einen von Rädern 2 getragenen
Aufbau 3 besitzt. Der Aufbau 3 bildet die Karosserie 4 des Kraftfahrzeugs,
die aus einem Fahrzeugrohbau 5 und verschiedenen Anbauteilen,
wie z.B. Türen 6, Deckel 7,
Verkleidungsteile 8, Kotflügel 8' usw. zusammengesetzt ist. Die
Karosserie 4 weist ferner eine durch Teile des Fahrzeugrohbaus 5 und
der Anbauteile realisierte Fahrzeugaußenhaut 9 auf, die entsprechend
den einzelnen Teilen der Karosserie 4 mehrere Außenhautabschnitte 10, 11, 12 umfasst. Der
Außenhautabschnitt 11 wird
von einem Außenblech
der Tür 6,
der Außenhautabschnitt 12 wird durch
eine Dachplatte und der Außenhautabschnitt 10 wird
von einem ersten Wandabschnitt 13 des Fahrzeugrohbaus 5 gebildet.
Der erste Wandabschnitt 13 ist einem Seitenteil 14 des
Fahrzeugrohbaus 5 zugeordnet und stellt den Außenhautabschnitt 10 einer
hinteren Fondseitenwand FS dar. Das Seitenteil 14 des Fahrzeugrohbaus 5 umfasst vorzugsweise
die Fondseitenwand FS, einen Seitenschweller SW, einen Dachlängsholm
DL mit C-Säule CS
sowie eine A-Säule
AS.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
ist der hintere Deckel 7 als Heckklappe 15 ausgeführt, die
im Bereich ihrer oberen Ecken 16 und 17 mittels
hier nicht gezeigten Scharnieren am Fahrzeugrohbau 5 schwenkbeweglich
angelenkt ist, so dass sie aus der in 1 gezeigten
Schließstellung
ST in eine Offenstellung, die hier nicht dargestellt ist, verschwenkt werden
kann.
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Das
Seitenteil 14 ist zumindest abschnittsweise im wesentlichen
aus zumindest zwei Wänden zusammengesetzt,
von denen eine erste Wand 19 einen Abschnitt der Außenhaut 10 und
eine zweite Wand 27 (2) eine
Innenwand IW bildet. Die Fondseitenwand FS, der Seitenschweller
SW, der Dachlängsholm
DL, die C-Säule
CS und die A-Säule bilden
jeweils ein Rohbauelement 18 des Seitenteils 14.
Anhand von 2, die einen Querschnitt durch das
Seitenteil 14 im Bereich der Fondseitenwand FS zeigt, wird
beispielhaft an dem Seitenteil 14 im folgenden das Rohbauelement 18,
hier die Fondseitenwand FS, des Fahrzeugrohbaus 5 näher erläutert. Das
Rohbauelement 18 besitzt zumindest die erste Wand 19,
die – im
Querschnitt gesehen – einen
mehrfach gebogenen Verlauf aufweist und – ausgehend von einem Radkasten 20 – zunächst bogenförmig und
nach außen
gewölbt
ansteigt, nach einem Scheitelpunkt 21 bogenförmig und
nach innen gewölbt
bis zu einem Sattelpunkt 22 abfällt, dann wieder bis zu einem
höchsten
Punkt 23 ansteigt, weiterhin gestuft abfällt und
schließlich
mit einem – im
Querschnitt gesehen – U-förmigen Dichtkanal 24 endet.
Der Dichtkanal 24 läuft
mit einem etwa aufrechten Flansch 25 aus, auf den eine
hier nicht dargestellte Dichtung gesteckt sein kann, die mit der
Heckklappe 15 zusammenwirkt. Der Dichtkanal 24 bzw.
der Flansch 25 begrenzen somit eine Öffnung 26 für die Heckklappe 15.
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Die
zweite Wand 27 (2) des Rohbauelements 18 erstreckt
sich gestuft und/oder schräg
abfallend von dem Flansch 25 bis zum Radkasten 20 und
ist in einer hier nicht zu sehenden Fügeebene im Bereich des Radkastens 20 mit
der ersten Wand 19 verbunden. Die zweite Wand 27 kann
einteilig oder mehrteilig mit einem inneren Seitenelement 28 und einem
Radkastenelement 29 ausgeführt sein. Das innere Seitenelement 28 und
das Radkastenelement 29 bilden einen Innenwandabschnitt 30 der
Innenwand IW, der von der Fahrzeugaußenseite 31 her nicht
sichtbar ist. Die erste Wand 19 hingegen bildet zumindest
teilweise den Außenhautabschnitt 10,
und zwar vom Radkasten 20 etwa bis zum höchsten Punkt 23.
Der sich danach anschließende
Dichtkanal 24 ist definitionsgemäß dem Innenwandabschnitt 30 zugeordnet,
da er lediglich bei geöffneter
Heckklappe 15 zu sehen ist. Der Außenhautabschnitt 10 stellt
somit den ersten Wandabschnitt 13 dar, der im Schnittbereich 32 des
Schnitts II-II vom Radkasten 20 bis zum Dichtkanal 24 reicht.
Der Dichtkanal 24 bildet mithin einen zweiten Wandabschnitt 33 der
ersten Wand 19. Der erste Wandabschnitt 13 und
der zweite Wandabschnitt 33 können einteilig oder – wie bevorzugt
vorgesehen – zweiteilig
ausgeführt
sein, wobei ein dafür
vorgesehener Verbindungsbereich 34 dem Innenwandabschnitt 30 zugeordnet
ist und insbesondere im Bereich des aufrechten Schenkels 35 des U-förmigen Dichtkanals 24 liegt.
Der andere Schenkel des U-förmigen
Dichtkanals wird durch den Flansch 25 gebildet. Dazwischen
liegt eine Basis BS des Dichtkanals 24.
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Durch
die erste und zweite Wand 19 und 27 wird ein innerer
Hohlraum 36 in dem Rohbauelement 18 begrenzt,
welcher Hohlraum – bezogen
auf eine Fügeebene
FE – zwei
Teilquerschnitte 37 und 38 aufweist, die oberhalb
bzw. unterhalb der Fügeebene
FE liegen. Die Fügeebene
FE verläuft
hier etwa waagerecht und wird durch einen Doppelwandabschnitt 39 im
Bereich der Basis BS zwischen der ersten Wand 19 und der
zweiten Wand 27 definiert. Zum Zusammensetzen des Seitenteils 14 wird
die erste Wand 29 in einer Fügerichtung FR, die etwa waagerecht
verläuft,
in Kontakt mit der zweiten Wand 27 gebracht. In Fügerichtunng
FR gesehen bzw. bedingt durch die Lage der Fügeebene FE liegt an der ersten
Wand 19 etwa unterhalb des Scheitelpunkts 21 ein
erster Hinterschnitt 40 und – wie im Ausführungsbeispiel
gezeigt – unterhalb
des höchsten
Punktes 23 ein zweiter Hinterschnitt 41 vor. Um
in dem Hohlraum 36 eine querverlaufende und konturgenau
den Wänden 19 und 27 folgende
Schottwand 42 anordnen zu können, ist diese zweiteilig
mit einem ersten Schottwandteil 43 und einem zweiten Schottwandteil 44 ausgeführt. Das
erste Schottwandteil 43 ragt in den Hinterschnitt 41 hinein
und ist an dem Schenkel 35 bzw. dem zweiten Wandabschnitt 33 durch
eine Vorfixierung 45 befestigt, die beispielsweise durch
ein oder mehrere Nieten, Kleben oder dergleichen realisiert sein
kann. Das zweite Schottwandteil 44 ragt in den Hinterschnitt 40 hinein
und ist über
eine weitere Vorfixierung 45 mit der zweiten Wand 27 bzw.
dem Innenwandabschnitt 30 verbunden. Für die Vorfixierung 45 weist
jedes Schottwandteil 43 und 44 zumindest eine abgebogene
Lasche 46 auf, wie dies in 3 deutlich
zu sehen ist.
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Die
beiden Schottwandteile 43 und 44 sind in einem
Verbindungsabschnitt 47 durch ein Formelement 48 miteinander
verbunden, wobei der Verbindungsabschnitt 47 im wesentlichen
in der Fügeebene FE
liegen kann. Das Formelement 48 ist – im Querschnitt gesehen – als U-förmige Schiene 48' (4) realisiert,
in die ein Einsteckabschnitt 49 der Schottwand 42 beim
Zusammensetzen der ersten Wand 19 und der zweiten Wand 27 eingeführt wird.
Im Ausführungsbeispiel
ist das Formelement 48 an dem ersten Schottwandteil 43 und
der Einsteckabschnitt 49 an dem zweiten Schottwandteil 44 vorgesehen.
Vorzugsweise wird das Formelement 48 von einem Fortsatz 50 bzw.
zwei Fortsätzen 50 (siehe 3 bzw. 4)
gebildet, die jeweils von einer Platte 51 bzw. 52 des
ersten Schottwandteils 43 ausgehen, welche Platten 51 und 52 mit
geringem Abstand zueinander liegen, jedoch im wesentlichen parallel
zueinander ausgerichtet sind. Zwischen den Platten 51 und 52 ist eine
Quelldichtung 53 angeordnet, die unter Temperatureinwirkung
ihr Volumen vergrößert und
somit einen Spalt 54 zwischen dem ersten Schottwandteil 43 und
der ersten Wand 19 bzw. der zweiten Wand 27 ausfüllt. Im übrigen ist
aus 3 bzw. 4 ersichtlich, dass die Lasche 46 des
ersten Schottwandteils 43 von der Platte 52 ausgeht.
Nachdem die Schottwandteile 43, 44 innen an der
jeweiligen Wand 19 bzw. 27 durch die Laschen 46 vorfixiert
sind, können beide
Wände 19 und 27 in
Fügerichtung
FR zusammengesetzt werden. Dabei wird der Einsteckabschnitt 49 in
das Formelement 48 eingeführt, wodurch das erste und
zweite Schottwandteil 43 und 44 miteinander verbunden
sind. Danach können
die beiden Wände 19 und 27 miteinander
verbunden werden.
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Das
zweite Schottwandteil 44 umfasst vorzugsweise lediglich
eine Platte 55, die ebenfalls mit der Quelldichtung 53 versehen
bzw. belegt ist, so dass auch im Bereich des zweiten Schottwandteils 44 der
zwischen erster Wand 19 bzw. zweiter Wand 27 und
dem zweiten Schottwandteil 44 vorliegende Spalt 54 verschlossen
werden kann. Der Einsteckabschnitt 49 ist ebenfalls mit
der Quelldichtung 53 versehen, so dass ferner das Formelement 48 bzw.
der darunter liegende Spalt 54 ausgefüllt werden kann und überdies
die Verbindung zwischen dem ersten und zweiten Schottwandteil 43 und 44 fixiert
ist.
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Aus 2 geht
noch hervor, dass die Schottwand 42 bzw. deren beide Schottwandteile 43 und 44 mit
Durchtrittsöffnungen 56 versehen
sind, die geöffnet
sind, wenn die Quelldichtung 53 noch nicht durch Wärmeeinwirkung
aktiviert, also ihr Volumen noch nicht vergrößert hat. Diese Durchtrittsöffnungen 56 werden
nach dem Aktivieren der Quelldichtung 53 jedoch von dieser
verschlossen. Für
eine größere Steifigkeit
der Schottwand 42, insbesondere des zweiten Schottwandteils 44,
kann außerdem
zumindest eine Platte 51, 52 oder 55 noch
mit zumindest einer Prägung
bzw. Sicke 57 versehen sein, die im gezeigten Ausführungsbeispiel
kreuzförmig
verläuft.
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Aus 4,
die von der Schottwand 42 lediglich das erste Schottwandteil 43 in
einer Seitenansicht (analog zur Fügerichtung FR) zeigt, geht
noch hervor, dass das Formelement 48 bzw. die im Querschnitt
U-förmige
Schiene 48' eine
innere Weite WT aufweist, die – wie 3 zeigt – größer als
die Dicke DK des zweiten Schottwandteils 44, insbesondere
im Bereich des Einsteckabschnitts 49, ist. Dafür sind die Fortsätze 50 der
Platten 51 und 52 zunächst nach außen abgebogen
und gehen dann in einen etwa aufrechten Abschnitt über.