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DE102005016839A1 - Zur Beleuchtung dienendes Deckenplatten-Element - Google Patents

Zur Beleuchtung dienendes Deckenplatten-Element Download PDF

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DE102005016839A1
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Germany
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ceiling tile
tile element
ceiling
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floor slab
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DE102005016839A
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English (en)
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Günther Dr. Sejkora
Klaus Dipl.-Ing. Vamberszky
Gerald Ladstätter
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Zumtobel Lighting GmbH Austria
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Zumtobel Staff GmbH
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    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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    • E04B9/04Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation comprising slabs, panels, sheets or the like
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    • F21S8/02Lighting devices intended for fixed installation of recess-mounted type, e.g. downlighters
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein zur Beleuchtung bestimmtes Deckenplatten-Element 21, das mit regulären Deckenplatten 11, welche die gleichen Abmessungen aufweisen, durch rasterartiges Zusammenfügen zur Bildung einer abgehängten Decke geeignet ist. Im Rückraum des Deckenplatten-Elementes 21 befindet sich ein vorzugsweise als Gehäusewann ausgebildeter Geräteträger 27, der u. a. zur Halterung von Leuchtmitteln 28, 29 bestimmt ist. Das Deckenplatten-Element 21 ist mit Ausschnitten 25 versehen, durch die von den Leuchtmitteln 28, 29 abgestrahltes Licht vom Rückraum aus nach vorn hindurchtreten kann. An der Rückseite des Deckenplatten-Elementes 21 sind Mittel zum Abstützen und Positionieren des Geräteträgers 27 vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein zur Beleuchtung dienendes Deckenplatten-Element gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Ein derartiges Deckenplatten-Element mit Beleuchtungsfunktion ist beispielsweise nach der AT 003 449 U1 bekannt und in 1 gezeigt. Das bekannte Deckenelement besteht aus einer Kassette 1 mit einem Kassettenboden 2 und hochgezogenen Seitenwänden 3. Der Kassettenboden 2 und die Seitenwände 3 schließen einen hohle Rückraum 4 ein. Im Kassettenboden 2 befindet sich ein Ausschnitt 5. Dieser dient zur Aufnahme einer Einbauleuchte 6 und weist einen Geräteträger in Form einer Gehäusewanne 7 auf, in der zwei Lampen 8 mit Reflektoren 9 gehalten sind. Die Gehäusewanne 7 ist unten mit einem nach außen abgebogenen Randflansch 10 versehen, welcher den Rand des Ausschnittes 5 im Gehäuseboden 2 untergreift und dadurch den Sichtspalt verdeckt. Zur Montage muß die Gehäusewanne 7 von unten in den Ausschnitt 5 eingeführt werden. Um zu verhindern, daß sie durch die Schwerkraft wieder aus dem Ausschnitt 5 herausgleitet, müssen zusätzliche Befestigungsmittel vorgesehen sein, die nicht dargestellt sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein zur Beleuchtung dienendes Deckenplatten-Element mit einer andersartigen Befestigung des Geräteträgers zu schaffen.
  • Die Aufgabe ist dadurch gelöst, daß an der Rückseite des Deckenplatten-Elementes Mittel zum Abstützen und Positionieren des Geräteträgers vorgesehen sind.
  • Im einfachsten Fall erfolgt die Montage dadurch, daß der Geräteträger von hinten auf die Rückseite des Deckenplatten-Elementes aufgesetzt wird.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann darin bestehen, daß das Deckenplatten-Element mindestens zwei oder mehr Ausschnitte hat, durch die Licht hindurchtreten kann. Die erfindungsgemäße Lösung erlaubt es in einem solchen Fall, daß nur ein einziger Geräteträger, beispielsweise in Form einer gemeinsamen Gehäusewanne, verwendet wird, die die mindestens zwei oder mehr Ausschnitte von hinten übergreift, wobei der Geräteträger dann zur Aufnahme einer entsprechenden Anzahl von Anschlußmitteln für Lampen und ggf. auch zur Aufnahme von Lichtbeeinflussungsmitteln, wie Reflektoren, dient.
  • Alternativ dazu ist es auch möglich, die Lichtbeeinflussungsmittel, wie Reflektoren ebenfalls und separat an der Rückseite des Deckenplatten-Elementes zu befestigen.
  • Damit die Abstrahlseite des erfindungsgemäßen Deckenplatten-Elementes ein optisch gefälliges Aussehen hat, sollten die Lichtbeeinflussungsmittel so dimensioniert sein, daß sie möglichst spaltfrei in die Ausschnitte passen.
  • Ausführungsbeispiele werden nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 das bereits oben beschriebene Deckenplatten-Element nach dem Stand der Technik;
  • 2 einen Ausschnitt aus einer abgehängten Decke mit regulären Deckenplatten-Elementen;
  • 3 einen Ausschnitt aus einer abgehängten Decke mit einem zur Beleuchtung bestimmten Deckenplatten-Element gemäß der Erfindung;
  • 4 eine Variante gegenüber 3 mit einer Aufnahmefläche zum Aufsetzen des Geräteträgers;
  • 5 eine andere Variante zur 3 mit einem seitlichen Anschlagwinkel zur Positionierung des Geräteträgers;
  • 6 eine Ansicht schräg von oben auf das erfindungsgemäße Deckenplatten-Element ohne Geräteträger;
  • 7 eine Ansicht schräg von unten auf das erfindungsgemäße Deckenplatten-Element, ohne Geräteträger.
  • Die abgehängte Decke, von der in 2 ein Ausschnitt gezeigt ist, besteht aus regulären Deckenplatten-Elementen 11, die mit nach oben gerichteten Randumbiegungen 14 versehen sind. Die Deckenplatten-Elemente 11 sind mit ihren Randbereichen auf schmalen Trägerleisten 13 aufgesetzt, welche an Deckenschienen 12 hängen. Die Trägerleisten 13 verdecken den Spalt zwischen den Deckenplatten-Elementen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß es auch andere Systeme zur Aufhängung der Deckenplatten-Elemente an den Deckenschienen gibt, beispielsweise solche, bei denen die Randbereiche der Deckenplatten-Elemente bündig aneinanderstoßen können (nicht dargestellt). In diesem Fall müssen – nicht dargestellte – zusätzliche Stützelemente an den Deckenplatten-Elementen vorgesehen werden, mit denen sie sich auf den Deckenschienen abstützen können.
  • Das in 3 gezeigte zur Beleuchtung bestimmte Deckenplatten-Element 21 ist mit Randumbiegungen 24 versehen, die den Randumbiegungen 14 des regulären Deckenplatten-Elementes 11 in 2 entsprechen. Auch das zur Beleuchtung bestimmte Deckenplatten-Element 21 liegt mit seinen Randbereichen auf Trägerleisten 13 auf, welche hängend an den Deckenschienen 12 befestigt sind.
  • Das Deckenplatten-Element 21 ist mit vier Ausschnitten 25 versehen. Die Ausschnitte 25 sind dadurch hergestellt worden, daß in einem regulären Deckenplatten-Element 11, wie es in 2 gezeigt ist, (nicht mehr erkennbare) Schlitze vorgesehen wurden und daß die Randbereiche 23 um die Schlitze nach oben umgebogen wurden. Die vier Ausschnitte 25 werden an ihrer Rückseite von einem gemeinsamen Geräteträger 27 übergriffen, der die Form einer nach unten offenen Gehäusewanne hat. Die Seitenwände der Gehäusewanne liegen mit ihrer Innenseite an den nach oben umgebogenen Randbereichen der beiden äußeren Ausschnitte 25 an und sitzen direkt auf der Rückseite des Deckenplatten-Elementes 21 auf.
  • Der Geräteträger 27 weist Anschlußmittel für Lampen 28 sowie entsprechende Reflektoren 29 auf. Die Lampen 28 sind von Leuchtstoffröhren gebildet. Die Abmessungen der Reflektoren sind so gewählt, daß sie nahezu spaltenlos in die Ausschnitte 25 passen.
  • Die Montage des erfindungsgemäßen Deckenplatten-Elementes 21 ist äußerst einfach. Sie erfolgt dadurch, daß der vormontierte Geräteträger 27 mit den Lampen 28 und den Reflektoren 29 von hinten auf das Deckenplatten-Element 21 aufgesetzt wird, wodurch die Lampen 28 im Rückraum des Deckenplatten-Elementes 21 positioniert werden, und zwar so, daß sie direkt über den Ausschnitten 25 zu liegen kommen und das von ihnen abgestrahlte Licht durch die Ausschnitte 25 hindurchtreten kann.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 4 sind tiefere Reflektoren 29 verwendet. Der Geräteträger 27 ist dazu auf einen eine Auflagefläche bildenden Winkel aufgesetzt, welcher an dementsprechenden Randbereichen 23 vorgesehen ist.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 5 ist der Innendurchmesser des Geräteträgers 27 um ein Stück größer als der Abstand zwischen den beiden äußeren Randbereichen 23, um Platz für die Unterbringung eines Betriebsgerätes 33 zu gewinnen. Hier sorgt ein auf der Rückseite des Deckenplatten-Elementes 21 befestigter Anschlagwinkel 32 für eine seitliche Lagefixierung des Geräteträgers 27.
  • Die 6 und 7 zeigen das Deckenplatten-Element 21 ohne Geräteträger. Hierbei ist besonders gut zu erkennen, wie die Ausschnitte 25 in einem regulären Deckenplatten-Element 11, wie es in 2 gezeigt ist, angebracht worden sind. Dazu wurde das reguläre Deckenplatten-Element 11 zunächst in entsprechender Länge eingeschlitzt, und danach wurden die Randbereiche 23 und die Schlitze aufgeklappt. Die stirnseitigen Randbereiche 26 sind gelocht und dienen zur Halterung der Lichtbeeinflussungsmittel 29, insbesondere wenn diese als Reflektoren ausgebildet sind.

Claims (14)

  1. Zur Beleuchtung dienendes Deckenplatten-Element (21), das mit regulären Deckenplatten-Elementen (11), welche die gleichen Abmessungen aufweisen, durch rasterartiges Zusammenfügen zur Bildung einer abgehängten Decke bestimmt ist, mit einem Geräteträger (27) zur Halterung von Leuchtmitteln (28, 29) in einer im Rückraum des Deckenplatten-Elementes (21) befindlichen Position, und mit mindestens einem Ausschnitt (25) in dem Deckenplatten-Element (21), durch den von den Leuchtmitteln (28, 29) abgestrahltes Licht nach vorn hindurchtreten kann, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite des Deckenplatten-Elementes (21) Mittel zum Abstützen und Positionieren des Geräteträgers (27) vorgesehen sind.
  2. Deckenplatten-Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Abstützen und Positionieren des Geräteträgers (27) von Auflageflächen an der Rückseite des Deckenplatten-Elementes (21) gebildet sind.
  3. Deckenplatten-Element nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagefixierung des Geräteträgers (27) zusätzlich durch Anschlagwinkel (31, 32) erfolgt.
  4. Deckenplatten-Element nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagefixierung des Geräteträgers (27) durch Anschlag an die Seitenwände (23) des Deckenplatten-Elementes (21) erfolgt.
  5. Deckenplatten-Element nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräteträger (27) ein zur Abstrahlseite hin zumindest teilweise offenes Gehäuse ist, welches mit Fassungen für die Aufnahme der Leuchtmittel (28) versehen ist.
  6. Deckenplatten-Element nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ferner mindestens ein Betriebsgerät (33) und/oder mindestens ein Steuergerät zum Betreiben der Leuchtmittel aufweist.
  7. Deckenplatten-Element nach einem der vorherstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die sich quer zur Abstrahlrichtung erstreckenden Abmessungen des Geräteträgers (27) größer als die entsprechenden Abmessungen des Ausschnittes (25) des Deckenplatten-Elementes (21) sind.
  8. Deckenplatten-Element nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die sich quer zur Abstrahlrichtung erstreckenden Abmessungen von weiterhin vorgesehenen Lichtbeeinflussungsmitteln (29) nur geringfügig kleiner als die entsprechenden Abmessungen des Ausschnittes (25) in dem Deckenplatten-Element (21) sind, derart, daß an der Abstrahlseite des Deckenplatten-Elementes (21) ein nahezu spaltfreier oder bündiger Übergang zwischen dem Deckenplatten-Element (21) und den Lichtbeeinflussungsmitteln (29) gewährleistet ist.
  9. Deckenplatten-Element nach einem der vorherstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckenplatten-Element (21) Mittel (26) zur Halterung der Lichtbeeinflussungsmittel (29) aufweist.
  10. Deckenplatten-Element nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckenplatten-Element (21) mehrere Ausschnitte (25) aufweist, daß für jeden Ausschnitt (25) Fassungen für Leuchtmittel (28) und Lichtbeeinflussungsmittel (29) vorgesehen sind, und daß zu den Fassungen und Lichtbeeinflussungsmitteln (29) für mindestens zwei Ausschnitte (25) jeweils ein gemeinsamer Geräteträger (27) vorgesehen ist.
  11. Deckenplatten-Element nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckenplatten-Element (21) mehrere Ausschnitte (25) aufweist, daß für jeden Ausschnitt (25) Fassungen für Leuchtmittel (28) und Lichtbeeinflussungsmittel (29) vorgesehen sind, daß an jedem Ausschnitt (25) Mittel (26) zur Halterung der mit dem betreffenden Ausschnitt (25) korrespondierenden Lichtbeeinflussungsmittel (29) zugeordnet sind, und daß die Fassungen für mindestens zwei Ausschnitte (25) jeweils an einem gemeinsamen Geräteträger (27) vorgesehen sind.
  12. Deckenplatten-Element nach einem der vorstehenden Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtbeeinflussungsmittel (29) von einem oder mehreren Reflektoren gebildet sind.
  13. Deckenplatten-Element nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in dem/den Reflektor(en) reflektierende Querlamellen verankert sind.
  14. Geräteträger zur Verwendung mit einem Deckenplatten-Element nach einem der vorstehenden Ansprüche.
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