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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist eine Leuchte, welche einen Aufnahmeraum
zur Aufnahme mindestens einer länglichen Lichtquelle und eine
Reflektoreinheit mit mindestens einer – von dem zu beleuchtenden
Bereich aus gesehen – neben der Lichtquelle angeordneten
Reflektorfläche aufweist.
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Leuchten
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sind beispielsweise aus der
DE 100 06 410 A1 der
Anmelderin bekannt. Eine solche aus dem Stand der Technik bekannte
Leuchte ist in
7 dargestellt. Dabei ist unter
einer länglichen Lichtquelle
101 ein Lichtbeeinflussungselement
110 in
Form eines Rasterelements angeordnet. Ferner ist neben der Lichtquelle
101 ein
weiteres Lichtbeeinflussungselement
111 in Form eines teillichtdurchlässigen
Diffusors angeordnet. Oberhalb des Diffusors
111 weist die
Leuchte eine Reflektoreinheit
102 auf. Diese Leuchte verfügt
neben der Reflektoreinheit
102 über eine Gehäuseeinheit
120.
Die Reflektoreinheit
102 wird an der Gehäuseeinheit
montiert. Im Zuge dieser Montage ist es unvermeidlich, dass es an
den Randbereichen der Reflektoreinheit
102 Überschneidungen
mit der Gehäuseeinheit
120 gibt, so dass die Gehäuseeinheit
120 für
störende Einflüsse auf das Lichtbild der Leuchte
sorgt. Außerdem wird das Gewicht der Leuchte durch die
Gehäuseeinheit
120 erhöht.
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Eine
weitere Leuchte gemäß dem Oberbegriff des vorliegenden
Anspruchs 1 wird in der
DE 10 2006 026 207 A1 der Anmelderin offenbart.
Bei dieser Leuchte ist ein einziges Lichtaustrittselement unterhalb
der Lichtquelle und dem Reflektor angeordnet. Dieses Lichtaustrittselement
weist einen ersten, im Wesentlichen vor der Lichtquelle befindlichen
Abstrahlbereich und einen zweiten, vom ersten Bereich getrennten
Abstrahlbereich auf, wobei der erste und der zweite Abstrahlbereich
eine unterschiedliche Lichtabstrahlcharakteristik aufweisen.
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Der
Hauptanteil des Lichts wird hierbei über den ersten Abstrahlbereich
abgegeben, wobei das Licht durch ein Rasterelement entblendet (längs
und quer) werden kann. Der zweite Abstrahlbereich liefert dezenteres
Licht, das das Licht des ersten Abstrahlbereichs untermalt und ein
angenehmes optisches Bild erzeugt.
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Die
in der
DE 10 2006
026 207 A1 beschriebene Leucht weist darüber hinaus
eine Gehäuseeinheit auf, an der sämtliche Elemente
wie Reflektor und Lichtaustrittselement befestigt sind.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es nunmehr, das in den beiden oben
genannten Schriften erläuterte Leuchtenkonzept weiterzuentwickeln. Dabei
wird insbesondere auf Gewichtsreduzierung sowie eine Verbesserung
des Lichtbildes geachtet.
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Diese
Aufgabe wird durch die in dem unabhängigen Anspruch 1 angegebene
Erfindung gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden
Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte weist einen Aufnahmeraum
zur Aufnahme mindestens einer länglichen Lichtquelle und
eine Reflektoreinheit mit mindestens einer – von dem zu
beleuchtenden Bereich aus gesehen – neben der Lichtquelle
angeordneten Reflektorfläche auf, wobei die Reflektoreinheit selbsttragend
ausgebildet ist und Anformungen und/oder Ausnehmungen zur Aufnahme
bzw. Halterung von Funktionselementen der Leuchte aufweist. Bei
diesen Funktionselementen handelt es sich beispielsweise um Lampenfassungen,
Lampenhalter, Betriebsgeräte für Lampen, Nivellierungs-
und/oder Montageelemente.
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Durch
die Ausgestaltung der Reflektoreinheit als selbsttragendes Element
kommt es an den Randbereichen des Reflektors nicht mehr zu Störungen des
Lichtbildes der Leuchte, da hier keine Verbindungselemente zu einer
Gehäuseeinheit verwendet werden müssen. Die Reflektoreinheit
ist nunmehr im Gegensatz zu den bisher bekannten Leuchten so stabil
konstruiert, dass an ihr Befestigungselemente für die Leuchte
angebracht werden können, mit denen die Leuchte an einer
Wand oder Decke befestigt wird.
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Vorzugsweise
wird die Reflektoreinheit aus Aluminium mittels Druckguss hergestellt
und die Reflektorfläche wird anschließend durch
Bedampfen oder Lackieren aufgebracht.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind rückseitig
an der Reflektoreinheit Kühlrippen angeformt. Diese Kühlrippen
ermöglichen eine effektive Abführung der von den
Lampenbetriebsgeräten und den Lichtquellen erzeugten Wärme.
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Ferner
können an der Reflektoreinheit Bohrungen zur Durchführung
eines Werkzeugs zum Ausschwenken der Nivellierungseinheit oder zu
Montagearbeiten vorgesehen sein.
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Ein
Lampenbetriebsgerät kann entweder oberhalb der Lichtquelle
angeordnet sein, wobei die Reflektoreinheit an der entsprechenden
Stelle eine rechteckförmige Ausnehmung bildet, oder das
Lampenbetriebsgeräte ist an einem oder beiden Enden des
Aufnahmeraums angeordnet und die Reflektoreinheit bildet an den
entsprechenden Stellen Ausnehmungen.
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Vorzugsweise
ist der Aufnahmeraum durch eine Lichtaustrittsöffnung begrenzt,
welche durch ein Lichtaustrittselement abgeschlossen ist.
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In
diesem Fall kann die Reflektoreinheit eine umlaufende Ausnehmung
oder Nut zur Verrastung mit dem Lichtaustrittselement aufweisen
und die Randbereiche des Lichtaustrittselements sind nach oben geklappt
bzw. abgewinkelt ausgebildet, wobei der erste hochgeklappte bzw.
abgewinkelte Randbereich des Lichtaustrittselements mit dem übrigen Lichtaustrittselement
einen derartigen stumpfen Winkel einschließt, so dass der
Endbereich des Lichtaustrittselements senkrecht zu dem Abstrahlbereich steht.
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Vorzugsweise
besteht das Lichtaustrittselement aus mehreren Teilelementen, wobei
ein erstes Teilelement im Wesentlichen in einem ersten Abstrahlbereich
vor der Lichtquelle angeordnet und ein zweites Teilelement im Wesentlichen
seitlich von der Lichtquelle und vor der Reflektorfläche
in einem zweiten Abstrahlbereich angeordnet ist und eine andere Lichtabstrahlcharakteristik
aufweist als das erste Lichtaustrittselement. Ferner können
das erste und/oder das zweite Teilelement in Lichtabstrahlrichtung
verstellbar ausgestaltet sein.
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Im
zweiten Abstrahlbereich, neben der Lampe und vor der Reflektorfläche,
kann ein zumindest teillichtdurchlässiger Diffusor angeordnet
sein und im ersten Lichtabstrahlbereich vor der Lampe kann ein Lichtverteilelement
angeordnet sein, wobei es sich vorzugsweise um ein Rasterelement
oder ein Lochblech handelt.
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Im
Folgenden soll die erfindungsgemäße Leuchte anhand
der beigefügten Zeichnungen näher erläutert
werden. Es zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Leuchte in einer perspektivischen Ansicht;
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2 einen
Querschnitt durch die in 1 dargestellte Leuchte;
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3 ein
zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Leuchte in einer perspektivischen Ansicht;
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4 einen
Querschnitt durch die in 3 dargestellte Leuchte;
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5 ein
drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Leuchte in einer perspektivischen Ansicht;
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6 einen
Querschnitt durch die in 5 dargestellte Leuchte; und
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7 eine
aus dem Stand der Technik bekannte Leuchte.
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1 und 2 zeigen
ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Leuchte. 1 ist eine perspektivische Ansicht
dieser Leuchte und 2 zeigt einen Querschnitt durch
die Leuchte.
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Die
in diesen Figuren dargestellte Leuchte weist vier Leuchtstoffröhren 1 als
Lichtquellen auf. Es ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung allerdings auch
möglich, lediglich eine einzige Leuchtstoffröhre 1 oder
eine andere Anzahl von Leuchtstoffröhren 1 zu
verwenden. Auch die Verwendung von vollkommen anderen Lichtquellen,
wie etwa Leuchtdioden, ist denkbar.
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Oberhalb
der Leuchtstoffröhren 1 ist eine Reflektoreinheit 2 angeordnet,
welche an der Unterseite eine Reflektorfläche 3 aufweist.
Die Reflektoreinheit 2 wird aus Aluminium mittels Druckguss
hergestellt und die Reflektorfläche 3 anschließend
durch Bedampfen oder Lackieren aufgebracht.
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Erfindungsgemäß ist
die Reflektoreinheit 2 selbsttragend ausgestaltet. Dementsprechend
muss die Reflektoreinheit 2 nicht mit einer zusätzlichen
Gehäuseeinheit verbunden werden, welche die Montage und
die Stabilität der Leuchte gewährleisten würde.
Vielmehr ist die Reflektoreinheit 2 leicht gebogen ausgestaltet.
Diese Formgebung erzeugt eine Spannung, die dafür sorgt,
dass die erfindungsgemäße Anordnung stabilisiert
wird.
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Ferner
weist die Reflektoreinheit 2 Ausnehmungen und/oder Anformungen
auf, welche die Aufnahme oder Halterung von Funktionselementen der Leuchte
ermöglichen. Bei einem solchen Funktionselement handelt
es sich beispielsweise um ein Nivellierungselement. Das Bezugszeichen 4 bezeichnet eine
Anformung für ein solches Nivellierungselement.
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Ein
wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Leuchte
besteht darin, dass die Anformungen 4 für die
Nivellierungselemente in die Reflektoreinheit 2 integriert
sind. Dadurch kann auf eine Gehäuseeinheit verzichtet werden.
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Gegenüber
den aus dem Stand der Technik bekannten Leuchten bietet diese konstruktionsweise den
Vorteil, dass Gewicht eingespart werden kann. Eine gewichtsreduzierte
Lampe ist einfacher zu befestigen und zeichnet sich darüber
hinaus auch durch geringere Herstellungskosten aus.
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Der
Einsatz von Nivellierungselementen ist besonders beim Einbau der
Leuchte in eine abgehängte Decke erforderlich. Die Nivellierungselemente
ermöglichen hierbei, die Leuchte an die Dicke der abgehängten
Decke anzupassen und sorgen auf diese Weise für eine stabile
Befestigung. Verschiedene Ausgestaltungen von Nivellierungselementen
sind im Stand der Technik bekannt und sind nicht Gegenstand der
vorliegenden Erfindung.
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Ferner
sind in der Reflektoreinheit 2 Bohrungen 5 vorgesehen.
Ein Werkzeug, beispielsweise ein Schraubenzieher, kann durch eine
solche Bohrung 5 hindurchgeführt werden. Mit Hilfe
dieses Werkzeugs könnte ferner beispielsweise ein Nivellierungselement
arretiert werden. Ist die erfindungsgemäße Leuchte
in eine abhängte Decke eingelassen, so kann ein Nivellierungselement
ausgeschwenkt werden, indem es über ein durch die Bohrung 5 eingeführtes
Werkzeug betätigt wird. Auch im Hinblick auf Montagezwecke
ist es sinnvoll, die Reflektoreinheit 2 mit entsprechenden
Bohrungen 5 auszustatten.
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Des
Weiteren verbessert sich durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung der Reflektorfläche auch das Lichtbild der
Leuchte. Bei der im Stand der Technik bekannten Leuchte, die auch
in 7 im Querschnitt, zu sehen ist, ist im Lichtbild
stets der Randbereich zwischen Reflektorfläche und Gehäuseeinheit
erkennbar. Da bei der erfindungsgemäßen Reflektoreinheit 2 die
Unterseite als Reflektorfläche 3 ausgestaltet
ist, ist ein solcher Übergang im Lichtbild nicht mehr erkennbar.
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Eine
Verbesserung des Lichtbilds der Leuchte wird insbesondere dadurch
erzielt, dass auch die mit den Bezugszeichen 3a und 3b bezeichneten
Flächen der Reflektoreinheit 2 als Reflektorflächen
ausgestaltet sind. Dabei handelt es sich um Flächen die nicht
von einem unter der Reflektoreinheit 2 angeordneten Lichtaustrittselement 10 bedeckt
werden. Die genaue Ausgestaltung dieses Lichtaustrittselements 10 wird
weiter unten diskutiert.
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Die
Fläche 3a ergibt sich als Verlängerung der
Reflektorfläche 3. Die Fläche 3b ist
gegenüber den Reflektorflächen 3 und 3a abgewinkelt.
Da auch die Flächen 3a und 3b reflektierend
ausgestaltet sind, gibt es an den Rändern des Lichtbilds
der erfindungsgemäßen Leuchte keinerlei Störeffekte,
die beispielsweise durch ein nichtreflektierendes Gehäuse
bei anderen im Stand der Technik bekannten Leuchten entstehen.
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An
der Oberseite der Reflektoreinheit 2 sind ferner Kühlrippen 6 ausgebildet,
mit deren Hilfe die von den Lichtquellen 1 und dem Lampenbetriebsgerät
erzeugt Wärme aus dem Inneren der Leuchte abgeführt
werden kann. Dieses Konzept ermöglicht auch den effektiven
Einsatz von Leuchtdioden als Lichtquellen. Leuchtdioden benötigen
ein effektives System zur Abfuhr der Wärme, da sonst der
Halbleiter zerstört wird.
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Das
Lampenbetriebsgerät 7 ist ebenfalls in der Reflektoreinheit 2 angeordnet.
Zu diesem Zweck weist die Reflektoreinheit 2 eine entsprechende
Ausnehmung auf. Im dargestellten Beispiel ist das Lampenbetriebsgerät 7 unmittelbar über
den Leuchtstoffröhren 1 angeordnet. Die Reflektoreinheit 2 verfügt dementsprechend über
eine rechteckförmige Ausnehmung oberhalb der Lichtquellen 1.
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Die
für das Lampenbetriebsgerät 7 vorgesehene
Ausnehmung wird von einer Abdeckung 19 verdeckt. Die Unterseite
dieser Abdeckung 19 ist als Reflektorfläche 3c ausgestaltet.
Somit ist die gesamte Unterseite 3, 3a, 3b, 3c der
Reflektoreinheit 2 als reflektierende Fläche ausgestaltet.
Dementsprechend sind im Lichtbild der Leuchte keinerlei Konturen
der Leuchte mehr erkennbar.
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In
dem in 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Abdeckung 19 mittels eines Klemmverschlusses an
der Reflektoreinheit 2 befestigt. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ist jedoch auch eine vollkommen andere Befestigungsweise
denkbar, beispielsweise durch eine Steck- oder eine Schraubverbindung.
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Darüber
hinaus weist die Reflektoreinheit 2 Mittel 8 zur
Aufnahme bzw. Halterung eines Akkus 9 auf. Dieser kann
beispielsweise in einem Notfall die Energieversorgung der Leuchte
gewährleisten. Die Mittel 8 zur Aufnahme des Akkus 9 sind
an der Oberseite der Leuchte angeordnet, so dass sie das Lichtbild
der Leuchte nicht beeinflussen.
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An
der Unterseite der Leuchte befindet sich das bereits oben erwähnte
Lichtaustrittelement
10, welches in einen mittleren Bereich
11 und
zwei äußere Bereiche
12 eingeteilt ist.
Vorzugsweise weist der mittlere Bereich
11 eine andere
Lichtabstrahlcharakteristik auf als die äußeren
Bereiche
12 auf, wie dies z. B. aus der
DE 10 2006 026 207 A1 bekannt
ist.
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Der
mittlere Bereich 11 des Lichtaustrittselements 10 kann
beispielsweise als Rasterelement oder als Lochblech ausgestaltet
werden. Die Verwendung von derartigen Rasterelementen oder Lochblechen
ist beispielsweise bei Leuchten in Büros mit mehreren Bildschirmarbeitsplätzen
von Vorteil, da das nach unten abgestrahlte Licht bis zu einem gewissen
Grad querentblendet ist und daher auf den Bildschirmen keine Reflexionen
verursachen kann.
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Vorzugsweise
ist der äußere Bereich 12 derart ausgestaltet,
dass hier dezentes Licht emittiert wird, welches das vom inneren
Bereich 11 emittierte Licht untermalt und ein insgesamt
angenehmeres Lichtbild erzeugt. Zu diesem Zweck kann der äußere Bereich 12 des
Lichtaustrittselements 10 als zumindest teillichtdurchlässiger
Diffusor ausgestaltet werden.
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Bei
den im Stand der Technik bekannten Leuchten wird das Lichtaustrittselement 10 üblicherweise
an einer Gehäuseeinheit befestigt. Da bei der erfindungsgemäßen
Leuchte auf eine solche Gehäuseeinheit verzichtet wird,
um die oben genannten Vorteile zu erzielen, muss nunmehr die Reflektoreinheit 2 derart
ausgestaltet werden, dass das Lichtaustrittselement 10 an
der Reflektoreinheit 2 befestigt werden kann. Zu diesem
Zweck weist die Reflektoreinheit 2 eine umlaufende Ausnehmung
oder Nut 13 zur Verrastung mit dem Lichtaustrittselement 10 auf.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich die in 1 und 2 gezeigte
Ausgestaltung der Nut 13 und des Lichtaustrittselements 10 erwiesen.
Hierbei ist der Bereich 14 des Lichtaustrittselements 10,
welcher sich an den äußeren Bereich 12 anschließt
um einen Winkel 15 gegenüber dem äußeren
Bereich abgewinkelt. Dieser Winkel 15 ist vorzugsweise stumpf.
Ferner ist der Endbereich 16 des Lichtaustrittselements,
der im Fall einer Verrastung in die Nut 13 eingreift, wiederum
in einem Winkel 17 gegenüber dem Abschnitt 14 angewinkelt.
Der Winkel 17 wird vorzugsweise ebenfalls stumpf gewählt.
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Die
Bereiche 14 und 16 weisen vorzugsweise die gleiche
Lichtabstrahlcharakteristik auf wie der zweite Abstrahlbereich 12.
In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel werden sie daher
ebenfalls als zumindest teillichtdurchlässiger Diffusor
ausgestaltet.
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Durch
eine passende Wahl der Winkel 15 und 17 wird erreicht,
dass der Endbereich 16 senkrecht zu dem ersten und zweiten
Abstrahlbereich 11, 12 des Lichtaustrittselements 10 steht.
In diesem Fall kann das Lichtaustrittselement 10 durch
eine einfache vertikale Bewegung in die Nut 13 eingerastet werden.
Durch ein Ziehen des eingerasteten Lichtaustrittselements 10 nach
unten kann dieses wiederum aus der Nut 13 gelöst
werden.
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Falls
die Randbereiche 14, 16 des Lichtaustrittselements 10 nicht
nach oben abgewinkelt waren und das Lichtaustrittselement 10 flach
ausgestaltet wäre, so müsste die Nut 13 an
den Seiten der Reflektoreinheit 2 vorgesehen werden. Dieses
würde zum einen die Leuchte unnötig verbreitern
und zum anderen wäre es nicht mehr möglich, das
Lichtaustrittselement 10 ohne den Einsatz von Werkzeug
in die Nut 13 ein- und auszurasten.
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Ferner
hat es sich als sinnvoll herausgestellt, das Lichtaustrittselement 10 um
die zwei stumpfen Winkel 15, 17 abzuwinkeln, anstatt
es lediglich an einer einzigen Stelle um einen rechten Winkel abzuknicken.
Die erfindungsgemäße Form bietet eine größere
Stabilität und sofern der Bereich 14 des Lichtaustrittselements
ebenfalls als zumindest teillichtdurchlässiger Diffusor
ausgestaltet ist, wird durch die Abwinklung um einen stumpfen Winkel 15 das
Lichtbild der Leuchte deutlich weniger gestört als dieses
bei einer Abwinkelung um einen rechten Winkel der Fall wäre.
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3 und 4 zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen hierbei baugleiche Elemente.
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Bei
der in 3 und 4 gezeigten Leuchte ist das
Lampenbetriebsgerät 7 nicht mehr oberhalb der
Lichtquellen 1 angeordnet, sondern es sind vielmehr längliche
Aufnahmeräume 18 für ein Lampenbetriebsgerät 7 an
den beiden gegenüberliegenden Enden der Lichtkammer vorgesehen.
Hierbei ist es ebenfalls erforderlich, die Ausnehmungen mit einer entsprechenden – nicht
dargestellten – Abdeckung zu versehen, um die Reflektorfläche
zu schließen.
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Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel sind ferner die Kühlrippen 6 deutlich
größer ausgestaltet. Dieses ermöglicht
eine effektive und gute Abführung der von den Lampenbetriebsgeräten 7 erzeugten Wärme.
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Ein
drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Leuchte ist schließlich in den 5 und 6 dargestellt.
Auch hier ist die Reflektoreinheit 2 derart ausgestaltet,
dass sie verschiedene Komponenten der Leuchte aufnimmt. Hierzu gehören die
Akkus 9, 19, das Lampenbetriebsgerät
und Nivellierungselemente, für die entsprechende Anformungen 4 vorgesehen
sind.
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Das
Aluminium-Druckgußteil, welches die Reflektoreinheit 2 bildet,
ist in diesem Ausführungsbeispiel derart ausgestaltet,
dass es die Form einer Leuchtenwanne nachbildet. Wiederum ist die
Unterseite 3, 3a, 3b, 3c der
Reflektoreinheit 2 als reflektierende Fläche ausgestaltet.
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Eine
Abdeckung 19 bedeckt das Lampenbetriebsgerät 7 sowie
Montageelemente 20. Die Unterseite der Abdeckung 19 ist
als Reflektorfläche 3c ausgestaltet. Nach außen
hin, schließen sich nunmehr die Reflektorflächen 3, 3a und 3b an.
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Im
Vergleich zu dem in 1 und 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel ist die Abdeckung hier wesentlich größer.
Dieses ist auf lediglich konstruktive Vorgaben zurückzuführen,
da das Lampenbetriebsgerät 7 nun nicht mehr mittig
in der Leuchte angeordnet ist.
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Die
Seitenwände 21, 22, 23 der gezeigten Reflektoreinheit 2 sind
in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls größer
und sie bilden die Form einer Leuchtenwanne nach. Ihre Hauptaufgabe
besteht allerdings weiterhin in der Ausbildung von Ausnehmungen
und Anformungen 4 zur Aufnahme bzw. Halterung von Funktionselementen
der Leuchte.
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Bei
dem dritten Ausführungsbeispiel besteht gegenüber
dem bekannten Stand der Technik wiederum der entscheidende Vorteil
darin, dass die Unterseite der Reflektoreinheit 2 als Reflektorfläche 3, 3a, 3b, 3c ausgestaltet
ist. Zu diesem Zweck wurde die Unterseite 3c der Abdeckung 19 sowie
die Unterseite 3, 3a, 3b der Reflektoreinheit
reflektierend ausgestaltet. Dieses umfasst auch den äußeren
Teil 3a, 3b der Reflektoreinheit 2, welcher
nicht von dem Lichtaustrittselement 10 bedeckt ist.
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Insgesamt
erzeugt die erfindungsgemäße Leuchte somit ein
Lichtbild, in dem keinerlei Konturen der Leuchte erkennbar sind,
und das somit für den Betrachter sehr gleichmäßig
und angenehm wirkt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10006410
A1 [0002]
- - DE 102006026207 A1 [0003, 0005, 0043]