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DE102005016328A1 - Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe - Google Patents

Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe Download PDF

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DE102005016328A1
DE102005016328A1 DE200510016328 DE102005016328A DE102005016328A1 DE 102005016328 A1 DE102005016328 A1 DE 102005016328A1 DE 200510016328 DE200510016328 DE 200510016328 DE 102005016328 A DE102005016328 A DE 102005016328A DE 102005016328 A1 DE102005016328 A1 DE 102005016328A1
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Germany
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tailgate
motor vehicle
protective device
vehicle according
rear flap
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DE200510016328
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English (en)
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Inventor
Hans-Thies Schmidt
Peter Wehrlin
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Audi AG
Original Assignee
Audi AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/10Doors arranged at the vehicle rear
    • B60J5/101Doors arranged at the vehicle rear for non-load transporting vehicles, i.e. family cars including vans

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Zur Realisierung einer komfortablen Handhabung einer in der Heckklappe eines Kraftfahrzeugs angeordneten beweglichen Schutzvorrichtung weist die Heckklappe einen Betätigungsmechanismus auf, der beim Ausfahren der Schutzvorrichtung eine Halterung der Schutzvorrichtung in der Gebrauchsposition der Schutzvorrichtung und beim Schließen der Heckklappe ein automatisches Einfahren der Schutzvorrichtung in die Aufnahmevorrichtung in der Heckklappe bewirkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein derartiges Kraftfahrzeug ist aus der DE 196 18 158 A1 bekannt. Bei diesem gattungsgemäßen Kombinationskraftfahrzeug ist an der Heckklappe ein manuell ausziehbarer und einschiebbarer Auszug angeordnet. Wird der Auszug ausgezogen (bsp. anlässlich einer Rast), entsteht ein vergrößerter Dachüberstand, der Personen vor Witterungsunbilden, wie insbesondere Niederschlag, oder auch vor zu greller Sonneneinstrahlung schützt.
  • Weiterhin ist aus der DE 198 23 006 A1 ein aus der Heckklappe ausziehbares und ausrollbares Tuch als Schutzdach bekannt. Dieses Schutzdach kann gemäß der DE 200 01 628 U1 als Vorzelt ausgebildet sein.
  • Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit Heckklappe gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 anzugeben, bei dem eine komfortable Handhabung der in der Heckklappe integrierten Schutzvorrichtung ermöglicht ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Kennzeichen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Bestandteil der weiteren Patentansprüche.
  • Erfindungsgemäß weist das Kraftfahrzeug für die aus der Ruheposition aus einer Aufnahmevorrichtung der Heckklappe heraus ausfahrbare bewegliche Schutzvorrichtung an der Heckklappe einen Betätigungsmechanismus mit einer lösbaren Haltevorrichtung und mit einem in der Heckklappe integrierten Entriegelungszug auf, der insbesondere zur Halterung der Schutzvorrichtung in der Gebrauchsposition und zur Realisierung eines automatischen Einfahrens der Schutzvorrichtung beim Schließen der Heckklappe vorgesehen ist. Mittels des Betätigungsmechanismus, d.h. durch das Zusammenspiel zwischen Haltevorrichtung und Entriegelungszug des Betätigungsmechanismus, wird demzufolge beim (manuell oder automatisch erfolgenden) Ausfahren der Schutzvorrichtung aus der Ruheposition und damit aus der Aufnahmevorrichtung der Heckklappe heraus in die Gebrauchsposition die Schutzvorrichtung beim Erreichen der Gebrauchsposition (d.h. bei einer bestimmten vorgebbaren Ausfahrposition der Schutzvorrichtung) bezüglich der Heckklappe arretiert und beim (manuell oder automatisch erfolgenden) Schließen der Heckklappe abhängig vom Schwenkwinkel der Heckklappe (beim Unterschreiten eines bestimmten Schwenkwinkels der Heckklappe) infolge eines durch eine Relativbewegung zwischen Heckklappe und Karosserie des Kraftfahrzeugs unter Zuhilfenahme des Entriegelungszugs realisierten automatischen Lösens (Entriegelns) der Haltevorrichtung die ausgefahrene Schutzvorrichtung automatisch aus der Gebrauchsposition, vorzugsweise federunterstützt und gedämpft, in ihre Ruheposition in der Aufnahmevorrichtung der Heckklappe eingefahren.
  • Die Haltevorrichtung des Betätigungsmechanismus kann hierbei durch Zusammenwirken eines an der Schutzvorrichtung (insbesondere am „freien" Ende der Schutzvorrichtung) angebrachten Nockens mit einer an der Heckklappe (insbesondere am „freien" Ende der Heckklappe) im Blech der Heckklappe vorgesehenen korrespondierenden, mit dem Entriegelungszug des Betätigungsmechanismus verbundenen Ausnehmung realisiert sein, die mittels des in der Heckklappe integrierten Entriegelungszugs des Betätigungsmechanismus (dieser Entriegelungszug ist bsp. als in der Heckklappe integrierte Zugfeder oder als in der Heckklappe integrierter Bowdenzug ausgebildet) betätigt wird: bei geöffneter Heckklappe (hier ist der Abstand zwischen Heckklappe und Karosserie des Kraftfahrzeugs größer als bei geschlossener Heckklappe, so dass sich der Entriegelungszug in einem entspannten Zustand befindet), greift beim Erreichen der Gebrauchsposition der Schutzvorrichtung der Nocken an der Schutzvorrichtung in die korrespondierende Ausnehmung an der Heckklappe ein, wodurch die Schutzvorrichtung in der Gebrauchsposition sicher arretiert und gehalten wird; beim Schließen der Heckklappe verkürzt sich der Abstand zwischen Heckklappe und Karosserie des Kraftfahrzeugs, wodurch beim Unterschreiten eines bestimmten Neigungswinkels der Heckklappe aufgrund der durch die Verringerung des Abstands zwischen Heckklappe und Karosserie des Kraftfahrzeugs bedingten zunehmenden Spannung des Entriegelungszugs eine (geringfügige) Relativbewegung (bsp. 5 mm bis 10 mm) zwischen der mit dem Entriegelungszug verbundenen Ausnehmung der Haltevorrichtung und dem an der Schutzvorrichtung angebrachten Nocken der Haltevorrichtung stattfindet, so dass der Nocken der Haltevorrichtung wieder aus der korrespondierenden Ausnehmung der Haltevorrichtung gelöst wird. Hierdurch wird die Schutzvorrichtung – vorzugsweise federunterstützt mittels einer Zugfeder des Betätigungsmechanismus und vorzugsweise gedämpft mittels einer bsp. als Fettbremse oder Reibungsbremse ausgebildeten Dämpfungsvorrichtung des Betätigungsmechanismus – in die hierfür vorgesehene Aufnahmevorrichtung in der Heckklappe eingefahren.
  • Zur Realisierung des automatischen Ausfahrens der Schutzvorrichtung aus der Aufnahmevorrichtung der Heckklappe (d.h. der Bewegung aus der Ruheposition in die Gebrauchsposition) und/oder zur Realisierung des automatischen Einfahrens der Schutzvorrichtung in die Aufnahmevorrichtung der Heckklappe (d.h. der Bewegung aus der Gebrauchsposition in die Ruheposition) kann insbesondere ein elektromotorischer oder pneumatischer oder hydraulischer Antriebsmechanismus vorgesehen sein. Dieser Antriebsmechanismus zur Betätigung der Schutzvorrichtung kann insbesondere auch an einen Antriebsmechanismus zur Betätigung der Heckklappe selbst gekoppelt sein, bsp. in den Antriebsmechanismus zur Betätigung der Heckklappe integriert sein. Zur Bedienung des Antriebsmechanismus zur Betätigung der Schutzvorrichtung können entsprechende Bedienelemente (vorzugsweise im Bereich der Heckklappe) vorgesehen sein oder die Funktionalität des Antriebsmechanismus zur Betätigung der Schutzvorrichtung kann in zur Betätigung der Heckklappe vorgesehene Bedienelemente integriert sein.
  • Die Bewegung der Schutzvorrichtung aus der Aufnahmevorrichtung der Heckklappe (d.h. der Bewegung aus der Ruheposition in die Gebrauchsposition) und die Bewegung der Schutzvorrichtung in die Aufnahmevorrichtung der Heckklappe (d.h. der Bewegung aus der Gebrauchsposition in die Ruheposition) kann hierbei auf einer geeigneten in der Heckklappe ausgebildeten Führungsbahn erfolgen, bsp. auf Gleitschienen.
  • Im Zusammenhang mit der Zeichnung (1 bis 3) soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert werden.
  • Hierbei zeigt:
  • 1 das Kraftfahrzeug mit geschlossener Heckklappe,
  • 2 das Kraftfahrzeug mit vollständig geöffneter Heckklappe,
  • 3 das Kraftfahrzeug beim Schließen der Heckklappe.
  • Beim Kraftfahrzeug 1 ist in der an die Karosserie 2 angrenzenden Heckklappe 3 eine aus einer Aufnahmevorrichtung 5 in der Heckklappe 3 ausfahrbare und in die Aufnahmevorrichtung 5 in der Heckklappe 3 wieder einfahrbare bsp. aus Kunststoff oder Glas bestehende Schutzvorrichtung 4 mit einer Länge von bsp. 50 cm vorgesehen. Weiterhin ist ein Betätigungsmechanismus 14 für die Schutzvorrichtung 4 zur Halterung der Schutzvorrichtung 4 und zum automatischen Einfahren der Schutzvorrichtung 4 in die Aufnahmevorrichtung 5 beim Schließen der Heckklappe 3 vorgesehen. Dieser Betätigungsmechanismus 14 besteht aus einer Halte vorrichtung 13, die eine in der Heckklappe 3 vorgesehene Ausnehmung 9 und eine an der Schutzvorrichtung 4 ausgebildete Ausformung als Nocken 10 umfasst sowie aus einem bsp. als Bowdenzug ausgebildeten Entriegelungszug 11, der mit der in der Heckklappe 3 vorgesehenen Ausnehmung 9 wirkverbunden ist. Weiterhin weist der Betätigungsmechanismus 14 eine mit der Schutzvorrichtung 4 verbundene Zugfeder 12 zum federkraftunterstützten Bewegen (Ausfahren und Einfahren) der Schutzvorrichtung 4 sowie eine in der Zeichnung nicht dargestellte bsp. als Reibungsbremse ausgebildete Dämpfungsvorrichtung auf.
  • Bei vollständig geschlossener Heckklappe 3 des Kraftfahrzeugs 1 ist gemäß 1 die Schutzvorrichtung 4 vollständig in die Aufnahmevorrichtung 5 in der Heckklappe 3 eingefahren (Ruheposition 7 der Aufnahmevorrichtung 5).
  • Bei vollständig geöffneter Heckklappe 3 des Kraftfahrzeugs 1 kann gemäß 2 die Schutzvorrichtung 4 aus der Aufnahmevorrichtung 5 in der Heckklappe 3 mittels des Antriebsmechanismus 8 (bsp. durch manuelle Betätigung oder mittels eines elektromotorischen Antriebs) über eine Führungsbahn 17 in der Heckklappe 3 ausgefahren werden; bei vollständig aus der Aufnahmevorrichtung 5 in die Gebrauchsposition 6 ausgefahrener Schutzvorrichtung 4 wird in der Gebrauchsposition 6 ein Dachüberstand als Schutz vor Witterungseinflüssen gebildet. In der Gebrauchsposition 6 greift bei vollständig aus der Aufnahmevorrichtung 5 in die Gebrauchsposition 6 ausgefahrener Schutzvorrichtung 4 der am freien Ende 15 der Schutzvorrichtung 4 ausgebildete Nocken 10 der Haltevorrichtung 13 in die in der Heckklappe 3 am freien Ende 16 der Heckklappe 3 vorgesehene korrespondierende Ausnehmung 9 der Haltevorrichtung 13 ein, so dass die Schutzvorrichtung 4 sicher in der Gebrauchsposition 6 gehalten (arretiert) wird.
  • Beim Schließen der Heckklappe 3 des Kraftfahrzeugs 1 wird gemäß 3 bei in die Gebrauchsposition 6 ausgefahrener Schutzvorrichtung 4 aufgrund der Verkürzung des Abstands zwischen Heckklappe 3 und Karosserie 2 des Kraftfahrzeugs 1 eine Relativbewegung (Verlängerung) des bsp. als Bowdenzug ausgebildeten Entriegelungszugs 11 initiiert, wodurch auch eine Relativbewegung der mit dem Entriegelungszug 11 wirkverbundenen Ausnehmung 9 der Haltevorrichtung 13 bezüglich des Nockens 10 der Haltevorrichtung 13 hervorgerufen wird. Beim Unterschreiten eines bestimmten Öffnungswinkels der Heckklappe 3 wird diese Relativbewegung zwischen dem Nocken 10 der Haltevorrichtung 13 und der Ausnehmung 9 der Haltevorrichtung 13 so groß (bsp. bei einer Relativbewegung von mindestens 5 mm), dass der Nocken 10 der Haltevorrichtung 13 aus der korrespondierenden Ausnehmung 9 der Haltevorrichtung 13 ausrastet. Hierdurch wird auch die Schutzvorrichtung 4 aus der sicheren Halterung in der Gebrauchsposition 6 gelöst und wird – unterstützt durch die Zugfeder 12 und gedämpft durch die bsp. als Reibungsbremse in der Heckklappe 3 ausgebildete Dämpfungsvorrichtung – wieder über die in der Aufnahmevorrichtung 5 ausgebildete Führungsbahn 17 in die Aufnahmevorrichtung 5 in der Heckklappe 3 eingefahren.

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug mit einer Heckklappe (3), die eine aus einer Aufnahmevorrichtung (5) in der Heckklappe (3) in eine Gebrauchsposition (6) ausfahrbare und in die Aufnahmevorrichtung (5) in eine Ruheposition (7) einfahrbare bewegliche Schutzvorrichtung (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Heckklappe (3) einen Betätigungsmechanismus (14) aufweist, der beim Ausfahren der Schutzvorrichtung (4) eine Halterung der Schutzvorrichtung (4) in der Gebrauchsposition (6) der Schutzvorrichtung (4) und beim Schließen der Heckklappe (3) ein automatisches Einfahren der Schutzvorrichtung (4) in die Aufnahmevorrichtung (5) in der Heckklappe (3) bewirkt.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsmechanismus (14) durch Zusammenwirken einer lösbaren Haltevorrichtung (13) mit einem in der Heckklappe (3) integrierten Entriegelungszug (11) realisiert ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (13) durch einen an der Schutzvorrichtung (4) ausgebildeten Nocken (10) und eine mit dem Entriegelungszug (11) wirkverbundene korrespondierende Ausnehmung (9) in der Heckklappe (3) realisiert ist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Entriegelungszug (11) als Bowdenzug oder als Federzug ausgebildet ist.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsmechanismus (14) eine an der Schutzvorrichtung (4) angreifende Zugfeder (12) aufweist, die ein federkraftunterstütztes Einfahren der Schutzvorrichtung (4) in die Aufnahmevorrichtung (5) in der Heckklappe (3) bewirkt.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsmechanismus (14) eine mit der Schutzvorrichtung (4) verbundene Dämpfungsvorrichtung aufweist, die ein gedämpftes Einfahren der Schutzvorrichtung (4) in die Aufnahmevorrichtung (5) in der Heckklappe (3) bewirkt.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsmechanismus (14) beim Schließen der Heckklappe (3) ein automatisches Einfahren der Schutzvorrichtung (4) in die Aufnahmevorrichtung (5) in der Heckklappe (3) beim Unterschreiten eines bestimmten Neigungswinkels der Heckklappe (3) bewirkt.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bewegung der Schutzvorrichtung (4) beim Ausfahren der Schutzvorrichtung (4) aus der Aufnahmevorrichtung (5) heraus in die Gebrauchsposition (6) und/oder beim Einfahren der Schutzvorrichtung (4) aus der Gebrauchsposition (6) heraus in die Aufnahmevorrichtung (5) ein elektromotorischer oder pneumatischer oder hydraulischer Antriebsmechanismus (8) vorgesehen ist.
  9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmechanismus zur Bewegung der Schutzvorrichtung (4) an einen Antriebsmechanismus zur Bewegung der Heckklappe (3) gekoppelt ist.
  10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmechanismus zur Bewegung der Schutzvorrichtung (4) in den Antriebsmechanismus zur Bewegung der Heckklappe (3) integriert ist.
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