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DE102005016261A1 - Transponderetikett - Google Patents

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DE102005016261A1 DE200510016261 DE102005016261A DE102005016261A1 DE 102005016261 A1 DE102005016261 A1 DE 102005016261A1 DE 200510016261 DE200510016261 DE 200510016261 DE 102005016261 A DE102005016261 A DE 102005016261A DE 102005016261 A1 DE102005016261 A1 DE 102005016261A1
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Abstract

Das kartenartig gestaltete Transponderetikett weist eine abschirmende Abdeckung (1) aus einer Kunststoff-Metall-Verbundfolie mit Voideffekt auf. Die leitenden Bestandteile in der Abdeckung (1) sorgen für eine Abschirmung der Transponderanordnung, welche unbefugtes bzw. unbeabsichtigtes Auslesen, Beschreiben oder Löschen des Transponderchips (8) unmöglich macht oder stark erschwert. Die Abdeckung (1) ist außer im Bereich der Anfaßlasche (3) unterseitig mit Klebstoff (4) beschichtet, was durch eine Kreuzschraffur angedeutet ist. Eine unterseitig klebstoffreie Ecke der Abdeckung (1) ist als Anfaßlasche (3) ausgebildet. Die Transponderanordnung weist eine Antenne (7) und einen Transponderchip (8) auf. Sie ist mit einer Kunststoff-Schutzschicht überzogen, welche verhindert, daß beim Abziehen der Abdeckung (1) Teile der Transponderanordnung an der Klebstoffschicht (4) hängenbleiben. Beim Abziehen der Abdeckung wird ein Voideffekt ausgelöst, d. h. ein Schriftzug (9) wird sichtbar. Der Voideffekt ist irreversibel, d. h. der Schriftzug (9) läßt sich nicht mehr unsichtbar machen. Das Abziehen der Abdeckung (1) kann somit als Nachweis für die Erstbenutzung dienen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Transponderetikett.
  • Unter einem Transponderetikett wird im folgenden jegliche flache, einen (grundsätzlich beliebig gearteten) Träger und eine Transponderanordnung umfassende Vorrichtung bezeichnet. Neben selbstklebenden Etiketten somit auch Karten (sogn. Smartcards), flache Anhänger bzw. Anstecker und dgl. mehr. Transponderetiketten werden häufig auch als RFID-Etiketten bezeichnet, wobei RFID als Kurzform von Radio Frequency Identification (Radiofrequenz-Identifizierung) verwendet wird.
  • Transponderetiketten weisen grundsätzlich eine Transponderanordnung mit mindestens einem Speicherchip und einer Antenne auf, wobei letztere üblicherweise im wesentlichen aus einer oder mehreren Leiterschleifen besteht, welche beispielsweise aus einem leitenden Flachmaterial geätzt sein können. Unter Ausnutzung induktiver Effekte können Daten mittels geeigneter Lese-, Schreib- bzw. Schreib-/Lesegeräte berührungsfrei in den Speicherchip eingelesen bzw. von diesem ausgelesen werden. Entsprechend existieren Transponderetiketten mit Nur-Lese- und Schreib-Lesespeichern.
  • Transponderetiketten dienen dabei unterschiedlichsten Zwecken, beispielsweise der Identifizierung bzw. Authentifizierung eines menschlichen Trägers, der Überwachung von Produkten während logistischer Abläufe, dem Diebstahlschutz, der Aktenortung uvm.
  • Aufgrund der berührungslosen Datenübertragungsmöglichkeit besteht insbesondere bei sicherheitsrelevanten Anwendungen, wie etwa zur Identifizierung/Authentifizierung eines menschlichen Trägers das Problem, daß Daten auf Transponderetiketten vor ihrer ersten Anwendung unbefugt ausgelesen und/oder verändert werden können. Somit könnte sich ein unbefugter Dritter unbemerkt eine Kopie wichtiger Zugangsdaten verschaffen, oder Zugangsdaten so verändern, daß dem rechtmäßigen Anwender eine korrekte Identifizierung/Authentifizierung verwehrt wird.
  • Ferner besteht die Gefahr, daß Daten auf Transponderchips, insbesondere wenn es sich dabei um einen Schreib-Lesespeicher handelt, durch starke magnetische Felder versehentlich unbrauchbar werden.
  • Aus US 6,121,544 ist bekannt, ein Transponderetikett durch Einführen in eine flache Hülle, welche eine Abschirmung aus einer weichmagnetischen Metallegierung aufweist, gegen unbefugten Lesezugriff zu schützen. Eine ähnliche Maßnahme zum Schutz von in Transponderchips gespeicherten Daten ist auch DE 103 17 682 A1 offenbart.
  • Die bekannten Schutzvorrichtungen für Transponderetiketten eignen sich jedoch nur für den Schutz gegen unbefugtes Auslesen oder Verändern der Daten auf Transponderchips, sobald der Anwender das zu schützende Transponderetikett bei sich trägt. In seiner Abwesenheit bzw. vor Erhalt des Transponderetiketts läßt sich dieses aus der Schutzhülle ziehen, lesen bzw. manipulieren und wieder in die Hülle zurückschieben, ohne daß der rechtmäßige Anwender dies später erkennen könnte.
  • Ferner sind die bekannten Schutzvorrichtungen für die Ausstattung von Massenartikeln, insbesondere Einwegartikeln, wie etwa Eintrittskarten oder Tokens für Abrechnungssysteme in Ferienclubs, Vergnügungsparks und dergleichen, relativ aufwendig, und würden diese oftmals zu kostspielig machen.
  • Vor diesem Hintergrund ist es zum einen Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine manipulationssichere Abschirmung von Transponderetiketten zu schaffen, wobei das Hauptaugenmerk auf einem Manipulationsschutz vor der Erstbenutzung des Transponderetiketts liegt. Zum anderen ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine kostengünstig implementierbare Abschirmung von Transponderetiketten zu schaffen.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird die zugrundeliegende Aufgabe durch ein Transponderetikett nach Anspruch 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen können gemäß einem der Ansprüche 2–21 gestaltet sein. Besonders bevorzugt sind dabei Ausführungsformen, welche einen Erstbenutzungsnachweis enthalten, d.h. Mittel welche irreversibel sichtbar oder auf andere Weise erkennbar machen, daß bereits ein Versuch unternommen wurde, die Abdeckung abzunehmen.
  • Erfindungsgemäß ist ein Transponderetikett, welches grundsätzlich wie herkömmliche Transponderetiketten gestaltet und hergestellt sein kann, wobei der Ausdruck Transponderetikett gemäß obiger Begriffsbestimmung aufzufassen ist, mit einer vorzugsweise folienartig ausgeführten, abschirmenden Abdeckung versehen, welche vom restlichen Transponderetikett abnehmbar bzw. abziehbar ist. Die Abdeckung kann dabei je nach Anwendungsfall auf unterschiedlichste Weise gestaltet sein, muß jedoch mindestens eine, zumindest den Bereich der Antenne der Transponderanordnung überwiegend überdeckende, leitende Schicht aufweisen. Vorteilhaft ist die Verwendung von Metallfolien, Metall-Kunststoff-Verbundfolien, mit einer Leitpaste bedrucktem Papier uvm.
  • Darunter, daß die Abdeckung einseitig ausgebildet und am Transponderetikett gehaltert ist, ist zu verstehen, daß die Abdeckung entgegen dem Stand der Technik nicht als Hülle ausgebildet ist, in welche das Etikett lediglich eingeschoben ist, sondern daß ein Verbindung zwischen der Abdeckung und dem restlichen Etikett vorgesehen ist: Die Verbindung zwischen Abdeckung und restlichem Transponderetikett kann vorteilhafterweise mittels einer ganz- oder teilflächig vorgesehenen Klebstoffschicht erfolgen, um die hilfsmittelfreie Abnehmbarkeit bzw. Abziehbarkeit zu gewährleisten. Denkbar sind jedoch auch andere Formen der Verbindung, beispielsweise über Schweißpunkte, Schweißnähte im Randbereich uvm.
  • Es können auch zwei einander gegenüberliegende einseitige Abdeckungen vorgesehen sein. Das Attribut einseitig ist dabei so zu verstehen, daß die Abdeckungen unabhängig voneinander am Transponderetikett gehaltert sind, die Transponderanordnung also dennoch zweiseitig abgeschirmt ist (und zwar mittels jeweils einer Abdeckung).
  • Die Grundschicht kann vorteilhafterweise ein- oder mehrlagig ausgebildet sein, und beispielsweise aus Kunststoff, Pappe oder Verbundmaterial bestehen.
  • Die vorzugsweise vorgesehenen folienartige Abdeckungen besitzen den Vorteil, daß sie einfach und mit wenig Aufwand herstellbar sind, und sich gut für die Integrierung eines Erstbenutzungsnachweises eignen. Insbesondere Massenware läßt sich sehr viel leichter und kostengünstiger mit aufgeklebten Metallverbundfolien versehen, als sie stückweise in steife Hüllen einzuführen.
  • Neben sogenannten Voidfolienaufbauten, welche für sich betrachtet in vielfachen Ausführungen bekannt sind, eignen sich unterschiedlichste Maßnahmen, beispielsweise Anstanzungen in der Abdeckung, welche es unmöglich machen, diese in einem Stück abzuziehen, oder photographisch mit einer gewissen Verzögerung selbstentwickelnde Elemente unter der in diesem Falle opak auszuführenden Abdeckung. Derartige Elemente sind beim ersten Abziehen der Abdeckung erst nach gewisser Zeit sichtbar, war dagegen die Abdeckung bereits teilweise entfernt, so sind sie sofort nach nochmaligem Abziehen der Abdeckung sichtbar. Analog sind natürlich auch Elemente denkbar, welche einen bei Belichtung langsam sichtbar werdenden Farbumschlag zeigen.
  • Besonders bevorzugt ist ein Folienaufbau, welcher bei Biegebelastung irreversibel farbverändernde Bestandteile aufweist. Ein entsprechender Aufbau kann hergestellt werden, wie in WO 91/9649 A1 beschrieben.
  • Als, vorzugsweise in die Abdeckung integrierte, Echtheitsmerkmale kommen neben den bereits oben aufgeführten Voidfolienaufbauten, welche für die meisten Fälscher schwer herstellbar sein dürften, auch andere an sich bekannte Echtheitsmerkmale, wie etwa Mikroschrift, holographische Elemente, Reliefdruck uvm. in betracht.
  • Mittel zum zeitweisen Wiederanbringen der Abdeckung durch den rechtmäßigen Nutzer können beispielsweise als Knicklaschen, Steckschlitze, Haftbeschichtung uvm. ausgeführt sein.
  • Grundsätzlich kann jede im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beschriebene bzw. angedeutete Variante der Erfindung besonders vorteilhaft sein, je nach wirtschaftlichen und technischen Bedingungen im Einzelfall. Soweit nichts gegenteiliges dargelegt ist, bzw. soweit grundsätzlich technisch realisierbar, sind einzelne Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen austauschbar oder miteinander kombinierbar.
  • Nachfolgend werden anhand der zugehörigen Zeichnungen Beispiele bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Die Zeichnungen sind dabei rein schematische und nicht maßstäbliche Darstellungen. Einander entsprechende Elemente sind in den einzelnen Figuren jeweils, soweit sinnvoll, mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1a–d zeigen dabei ein erfindungsgemäßes Transponderetikett vor, während und nach Abziehen der abschirmenden Abdeckung.
  • 23 zeigen ähnlich 1a–d gestaltete Transponderetiketten während des Abziehens der abschirmenden Abdeckung, wobei zwei alternative Formen von Anfaßhilfen vorgesehen sind.
  • 1a zeigt das kartenartig gestaltete Transponderetikett mit einer abschirmenden Abdeckung 1 aus einer Kunststoff-Metall-Verbundfolie mit Voideffekt. Als Metallanteile kommen unter anderem Silberschichten, Aluminiumfolien oder weichmagnetische Legierungen in betracht. Herstellbar sind derartige Folien u.a. durch Zusammenlaminieren von Metall- und Kunststoffolien, durch Bedrucken von Kunststoffolien mittels Leitpasten oder durch galvanische Abscheidung von Eisen- oder Ferritpartikeln.
  • Die leitenden Bestandteile in der Abdeckung sorgen für eine Abschirmung der Transponderanordnung, welche unbefugtes bzw. unbeabsichtigets Auslesen, Beschreiben oder Löschen des Transponderchips 8 unmöglich macht oder stark erschwert. Daneben sind auch Anwendungen denkbar, bei welchen ein Auslesen und/oder Beschreiben des Transponderchips 8 mit Geräten hoher Sende- bzw. Empfangsleistung aus geringer Distanz durch die entsprechend gestaltete Abdeckung 1 hindurch möglich ist.
  • Die Abdeckung 1 ist mit einem Aufdruck 2a, 2b, 2c versehen, welcher einen graphischen Hinweis 2a auf eine Anfaßlasche, einen Barcode 2b und einen Texthinweis 2c enthält. Der Texthinweis 2c erläutert die Void-Funktion, d.h. die Funktion des Erstbenutzungsnachweises der Abdeckung 1.
  • Die Abdeckung 1 ist außer im Bereich der Anfaßlasche 3 unterseitig mit Klebstoff 4 beschichtet, was in 1c durch eine Kreuzschraffur angedeutet ist. Vorliegend ist eine unterseitig klebstoffreie Ecke der Abdeckung 1 als Anfaßlasche 3 ausgebildet. Anstelle einer Aussparung in der Klebstoffschicht 4 kann diese im Bereich der Anfaßlasche 3 auch mittels eines die Klebkraft aufhebenden bzw. stark vermindernden sogenannten "Klebstoffkillers" behandelt sein.
  • Eine alternative Ausführungsform der Anfaßlasche 3, welche als über die Grundschicht 5 hinausragender Teil der Abdeckung 1 gestaltet ist, ist in 2 dargestellt.
  • In 3 ist eine weitere alternative Anfaßhilfe abgebildet, welche in einer Aussparung 6 in der Grundschicht 5 besteht. In diesem Bereich ist die Klebstoffschicht 4 der Abdeckung 1 ausgespart oder neutralisiert.
  • Die Transponderanordnung weist eine Antenne 7 und einen Transponderchip 8 auf. Sie ist mit einer transparenten Kunststoff-Schutzschicht überzogen. Selbstverständlich sind auch opake Schutzschichten möglich. Die Schutzschicht verhindert, daß beim Abziehen der Abdeckung 3 Teile der Transponderanordnung an der Klebstoffschicht 4 hängenbleiben. Die Schutzschicht kann aufgeklebt, auflaminiert oder mit der Grundschicht 5 verschweißt sein. Ebenso kann die Transponderanordnung in eine Kunststoffgrundschicht 5 eingegossen sein, so daß letztere die Funktionen von Grundschicht 5 und Schutzschicht übernimmt.
  • Wie in 1d angedeutet, kann auch die Schutzschicht und/oder die Grundschicht 5 einen Aufdruck 12 tragen.
  • Beim Abziehen der Abdeckung 1 wird ein Voideffekt ausgelöst, d.h. ein Schriftzug 9 wird sichtbar, wie in 1c angedeutet. Hierfür kann ein herkömmlicher Voidfolienaufbau in die Abdeckung 1 integriert werden. Der Voideffekt ist irreversibel, d.h. der Schriftzug 9 läßt sich nicht mehr unsichtbar machen. Das Abziehen der Abdeckung 1 kann somit als Nachweis für die Erstbenutzung dienen.

Claims (21)

  1. Transponderetikett, welches – eine Grundschicht (5), – eine Transponderanordnung und – eine einseitige, am Transponderetikett gehalterte, abnehmbare, die Transponderanordnung abschirmende Abdeckung (1) aufweist.
  2. Transponderetikett gemäß Anspruch 1, wobei die Abdeckung (1) metallhaltig ist.
  3. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Abdeckung (1) folienartig und vom restlichen Transponderetikett abziehbar ist.
  4. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Transponderetikett unterseitig zumindest teilflächig eine Klebstoffschicht aufweist.
  5. Transponderetikett gemäß Anspruch 4, wobei die Haltekraft zwischen der Abdeckung (1) und dem restlichen Transponderetikett geringer ist als die Haftkraft der Klebstoffschicht auf einem für das Transponderetikett bestimmungsgemäßen Untergrund.
  6. Transponderetikett gemäß Anspruch 5, wobei die flächenbezogene Haftkraft zwischen der Abdeckung (1) und dem restlichen Transponderetikett geringer ist als die flächenbezogene Haftkraft der Klebstoffschicht auf einem für das Transponderetikett bestimmungsgemäßen Untergrund.
  7. Transponderetikett gemäß einem der Ansprüche 5–6, wobei es sich bei dem Untergrund um Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Lack oder ein Textilmaterial handelt.
  8. Transponderetikett gemäß einem der Ansprüche 1–3, wobei das Transponderetikett auf der der Abdeckung (1) gegenüberliegenden Seite eine weitere einseitige, am Transponderetikett gehalterte, abnehmbare, die Transponderanordnung abschirmende Abdeckung aufweist.
  9. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches Nachweismittel zum irreversiblen Erkennbarmachen des zumindest teilweisen Abnehmens der Abdeckung (1) aufweist.
  10. Transponderetikett gemäß Anspruch 9, wobei die Nachweismittel einen Voidfolienverbund aufweisen.
  11. Transponderetikett gemäß einem der Ansprüche 9–10, wobei die Nachweismittel eine Folie umfassen, welche bei Biegebelastung irreversibel farbverändernde Bestandteile aufweist.
  12. Transponderetikett gemäß einem der Ansprüche 9–11, wobei die Nachweismittel ein photographisch selbstentwickelndes Material enthalten.
  13. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei zwischen der Transponderanordnung und der Abdeckung (1) mindestens eine Schutzschicht angeordnet ist.
  14. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Abdeckung (1) eine Anfaßhilfe aufweist.
  15. Transponderetikett gemäß Anspruch 10, wobei die Anfaßhilfe eine Anfaßlasche (3) ist.
  16. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Abdeckung (1) einen Aufdruck mit Bild- und/oder Text- und/oder Code-Information (2a, 2b, 2c) aufweist.
  17. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches Mittel zum erneuten Anbringen der Abdeckung (1) aufweist.
  18. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, welches ein Echtheitsmerkmal aufweist.
  19. Transponderetikett gemäß Anspruch 18, wobei das Echtheitsmerkmal in die Abdeckung (1) integriert ist.
  20. Transponderetikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Abdeckung (1) sich nur teilflächig über das Transponderetikett erstreckt.
  21. Transponderetikett gemäß Anspruch 20, wobei sich die Antenne (7) der Transponderanordnung nur teilweise unter der Abdeckung (1) befindet.
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