DE102005003820A1 - Kennzeichnungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einer Kennzeichnungsvorrichtung mit einer Kennzeichnungseinheit (10, 12), die dazu vorgesehen ist, eine Werkzeugeinheit (14) zu kennzeichnen. DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, dass die Kennzeichnungseinheit (10, 12) dazu vorgesehen ist, schnurlos Daten über einen Abstand (16, 18) größer als 2 cm aufzunehmen und/oder abzugeben.
Description
- Die Erfindung betrifft insbesondere eine Kennzeichnungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Es ist bereits eine Kennzeichnungsvorrichtung bekannt, die eine von einem Papierstreifen gebildete Kennzeichnungseinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, eine Werkzeugeinheit mit einem Werkzeugfutter und einem darin befestigten Werkzeug nach einem Mess- und/oder Einstellvorgang mittels einem Mess- und/oder Einstellgerät mit Mess- und/oder Einstelldaten zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungsvorrichtung umfasst ferner ein von einem Klebstoff gebildetes Befestigungsmittel zum Befestigen der Kennzeichnungseinheit an der Werkzeugeinheit. Die Kennzeichnungseinheit ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen, wird bei einer Entfernung von der Werkzeugeinheit in der Regel zerstört und muss entsorgt werden.
- Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, die Flexibilität einer gattungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung zu erhöhen. Sie wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Vorteile der Erfindung
- Die Erfindung geht insbesondere aus von einer Kennzeichnungsvorrichtung mit einer Kennzeichnungseinheit, die dazu vorgesehen ist, eine Werkzeugeinheit zu kennzeichnen.
- Es wird vorgeschlagen, dass die Kennzeichnungseinheit dazu vorgesehen ist, schnurlos Daten über einen Abstand größer als 2 cm, vorzugsweise größer als 10 cm und besonders bevorzugt größer als 10 cm, aufzunehmen und/oder abzugeben, wodurch Daten flexibel mit geringem Aufwand auf die Kennzeichnungseinheit und/oder von der Kennzeichnungseinheit auf Drittgeräte übertragen werden können. Unter „vorgesehen" soll insbesondere speziell „ausgestattet" und/oder „ausgelegt" verstanden werden, d.h. die Kennzeichnungseinheit soll insbesondere mit einer Recheneinheit, einer Speichereinheit, einer Empfangseinheit und/oder einem Sender ausgestattet sein. Grundsätzlich kann die Kennzeichnungseinheit jedoch auch mit anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Einheiten ausgestattet sein, wie beispielsweise mit einem Eingabefeld, über das durch Strahlung Daten eingegeben werden können, usw. Unter einer „Werkzeugeinheit" soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine einen Werkzeugvorsatzhalter, einen Werkzeughalter und/oder ein Werkzeug umfassende Einheit verstanden werden.
- Ferner wird vorgeschlagen, dass die Kennzeichnungseinheit zum Empfang und/oder zum Senden von Funkwellen vorgesehen ist, wodurch eine Übertragung der Daten über eine größere Distanz besonders einfach realisiert werden kann. Grundsätzlich sind dabei sämtliche Funkwellen denkbar. Besonders eignet sich jedoch eine so genannte Radiofrequenzidentifikation, abgekürzt RFID. RFID-Systeme weisen in der Regel ein Schreib-/Lesegerät und eine elektronische Marke, ein so genanntes „Tag", auf. Die Daten werden auf das Tag gespeichert, das sehr klein ausgeführt sein kann. Die gespeicherten Daten können über Funk ausgelesen werden. Dabei wird zwischen aktiven und passiven Tags unterschieden. Aktive Tags sind batteriebetrieben und deren Daten können in der Regel jederzeit neu programmiert werden, wodurch sich diese besonders für die erfindungsgemäße Lösung eignen. Passive Tags gewinnen ihre Energie zur Datenübertragung aus den empfangenen Funkwellen.
- Zur Verstärkung von Funkwellen können vorteilhaft Verstärker- und/oder Wellenreflexionsmittel vorgesehen sein, wie beispielsweise Ferritelemente usw.
- Ist die Kennzeichnungseinheit zum Empfang und/oder zum Senden von Funkwellen mit einer Frequenz größer als 8 MHz, vorteilhaft größer als 10 MHz und kleiner als 20 MHz und besonders vorteilhaft zwischen 13 MHz und 15 MHz, vorgesehen, kann eine vorteilhafte einfache Identifikation einer an einer Werkzeugeinheit angeordneten Kennzeichnungseinheit erreicht werden.
- Ist die Kennzeichnungseinheit zum Empfang und/oder zum Senden von Funkwellen mit einer Frequenz größer als 300 MHz, vorteilhaft größer als 500 MHz und besonders vorteilhaft zwischen 800 MHz und 1000 MHz, vorgesehen, kann eine Ausrichtungsempfindlichkeit der Kennzeichnungseinheit zum Empfang und/oder Senden von Funkwellen reduziert werden. Zudem können vorteilhaft kleine Antennen zum Senden und Empfangen der Funkwellen verwendet werden.
- Ferner kann eine Ausrichtungsempfindlichkeit und damit insbesondere auch Störempfindlichkeit reduziert werden, wenn die Kennzeichnungsvorrichtung eine Sendeeinheit aufweist, die zumindest zwei räumlich versetzt angeordnete Sendemittel, insbesondere Antennen, aufweist.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Kennzeichnungsvorrichtung eine mobile Leseeinheit aufweist. Distanzen zwischen der Kennzeichnungsvorrichtung und einem Drittgerät, wie insbesondere einer Werkzeugmaschine, können einfach überbrückt und Schnittstellendifferenzen zwischen der Kennzeichnungsvorrichtung und dem Drittgerät können mittels der mobilen Leseeinheit einfach ausgeglichen werden, und zwar insbesondere, wenn die Leseeinheit eine Sendeeinheit zum Senden von Daten an ein Drittgerät aufweist.
- Ferner wird vorgeschlagen, dass die Kennzeichnungseinheit eine Empfangs- und/oder Sendeeinheit mit einem Empfangs- und/oder Sendemittel aufweist, das einen Aufnahmebereich zur Aufnahme der Werkzeugeinheit zumindest teilweise umschließt. Dabei soll unter „umschließen" insbesondere verstanden werden, dass das Empfangs- und/oder Sendemittel um eine Mittelachse des Aufnahmebereichs gekrümmt und/oder abgewinkelt ist. Durch eine entsprechende Ausgestaltung kann vorteilhaft eine Ausrichtungsempfindlichkeit der Kennzeichnungseinheit zum Empfang und/oder Senden von Funkwellen reduziert werden, und zwar insbesondere, wenn das Empfangs- und/oder Sendemittel den Aufnahmebereich um mehr als 30%, vorteilhaft um mehr als 50% und besonders vorteilhaft vollständig umschließt.
- Ist die Kennzeichnungseinheit dazu vorgesehen, mit einem Mobilfunktelefon zu kommunizieren, d.h. Daten an ein Mobilfunktelefon zu senden und/oder von einem Mobilfunktelefon zu empfangen, können Zusatzgeräte, insbesondere mobile Leseeinheiten, vermieden und Kosten eingespart werden. Hierfür ist die Kennzeichnungseinheit insbesondere mit einer Empfangs- und/oder Sendeeinheit ausgestattet, die auf eine bei Mobilfunktelefonen verwendete Funkwellenlänge abgestimmt ist.
- Dabei können Daten besonders komfortabel übermittelt werden, wenn die Kennzeichnungseinheit zum Empfang und/oder zum Senden von Textnachrichten, von so genannten SMS, vorgesehen ist.
- Ferner kann die Flexibilität und der Komfort der Kennzeichnungsvorrichtung weiter gesteigert werden, wenn die Kennzeichnungsvorrichtung eine Sprachein- und/oder Sprachausgabeeinheit, die Kennzeichnungseinheit ein Display und/oder die Kennzeichnungseinheit einen Steckanschluss aufweist, der zur Datenübertragung vorgesehen ist.
- Die erfindungsgemäße Lösung kann bei sämtlichen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Kennzeichnungsvorrichtungen angewandt werden, wie z.B. bei Kennzeichnungsvorrichtungen, die jeweils eine Kennzeichnungseinheit umfassen, die dazu vorgesehen sind, an einer Werkzeugeinheit zu verbleiben und besonders vorteilhaft bei Kennzeichnungsvorrichtungen, die jeweils eine Kennzeichnungseinheit zur lösbaren Anordnung an der Werkzeugeinheit und zur mehrfachen Verwendung aufweisen. Beschädigungen der Kennzeichnungseinheit, insbesondere während Arbeitsvorgängen mit der Werkzeugeinheit, sowie unerwünschte Einflüsse auf die Werkzeugeinheit können sicher vermieden werden. Die Kennzeichnungseinheit kann unabhängig von der Lebensdauer der Werkzeugeinheit, insbesondere auch für mehrere verschiedene Werkzeugeinheiten, genutzt werden. Ferner ergeben sich durch die lösbare Anordnung zahlreiche Freiheitsgrade, insbesondere bei einer Übertragung von Daten auf die Kennzeichnungseinheit und/oder bei einer Übertragung von Daten von der Kennzeichnungseinheit auf ein weiteres Gerät, wie insbesondere auf eine Werkzeugmaschine.
- Dabei kann die Kennzeichnungsvorrichtung ein Einwegbefestigungsmittel aufweisen, welches ausgetauscht wird, oder vorteilhaft ein Befestigungsmittel, das zur lösbaren Befestigung vorgesehen ist, wodurch ein Entsorgungsaufwand zumindest weitgehend vermieden und der Komfort erhöht werden kann.
- Das Befestigungsmittel kann zur kraftschlüssigen, formschlüssigen und/oder stoffschlüssigen Befestigung vorgesehen sein und kann hierfür verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Mechanismen aufweisen, wie beispielsweise Mechanismen mit Klemmmitteln, Magneten usw. Besonders vorteilhaft ist das Befestigungsmittel jedoch zur Befestigung verformbar ausgeführt, wodurch das Befestigungsmittel konstruktiv besonders einfach und kostengünstig ausgeführt werden kann.
- Ist das Befestigungsmittel elastisch verformbar, kann vorteilhaft eine durch die elastische Verformung bedingte Spann- bzw. Haltekraft erreicht werden. Ist das Befestigungsmittel biegeweich ausgeführt, ist dieses beispielsweise von einem beschichteten oder unbeschichteten Papier, einer Kunststoff folie usw. gebildet, kann dieses besonders flexibel und einfach an unterschiedliche Werkzeugeinheiten angepasst werden.
- Zeichnung
- Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
- Es zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung eines Einstell- und Messgeräts mit einer erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung, -
2 eine vergrößert dargestellte Kennzeichnungseinheit der Kennzeichnungsvorrichtung aus1 , -
3 eine alternative Kennzeichnungseinheit und -
4 die Kennzeichnungseinheiten aus den2 und3 bei der Montage an einer Werkzeugeinheit. - Beschreibung der Ausführungsbeispiele
-
1 zeigt eine schematische Darstellung eines Einstell- und Messgeräts mit einer erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung. Das Einstell- und Messgerät umfasst eine in Richtung eines Doppelpfeils40 verfahrbare Vertikalachse42 , an der eine in Richtung eines Doppelpfeils44 verfahrbare Optikeinheit46 gelagert ist. Alternativ oder zusätzlich könnte die Optikeinheit46 auch in horizontaler Richtung verfahrbar ausgeführt sein. - Mit der Optikeinheit
46 kann eine ein Werkzeugfutter54 und ein Werkzeug56 umfassende Werkzeugeinheit14 vermessen werden (1 und4 ), die drehbar in einer Werkzeugspindel58 gelagert ist. - Das Einstell- und Messgerät umfasst eine Ein- und Ausgabeeinheit
48 mit einem Bildschirm50 und einer Tastatur52 , mittels der insbesondere verschiedene Messabläufe eingestellt und Messergebnisse ausgegeben werden können. - Ferner umfasst das Einstell- und Messgerät eine Recheneinheit
60 insbesondere zur Bilddatenverarbeitung und zur Ermittlung der Messergebnisse. - Die Kennzeichnungsvorrichtung weist eine Kennzeichnungseinheit
10 auf, die zur lösbaren Anordnung an der Werkzeugeinheit14 und zur Kennzeichnung derselben vorgesehen ist (2 ). Die Kennzeichnungseinheit10 umfasst eine hochtemperaturbeständige, elastisch verformbare, biegeweiche Kunststofffolie62 , die ein Befestigungsmittel36 bildet, das zur lösba ren Befestigung der Kennzeichnungseinheit10 an der Werkzeugeinheit14 vorgesehen ist. In die Kunststofffolie62 ist eine Ausnehmung74 eingebracht, von der ausgehend die Kunststofffolie62 strahlenförmig angeordnete Schlitze76 aufweist, so dass ein sich in seiner Größe flexibel anpassbarer geschlossener Aufnahmebereich für die Werkzeugeinheit14 entsteht. Beim Befestigen der Kennzeichnungseinheit10 an der Werkzeugeinheit14 kann diese mit ihrem Aufnahmebereich auf die Werkzeugeinheit14 aufgeschoben werden (4 ). - Die Kennzeichnungseinheit
10 weist in einem Elektronikmodul72 eine Batterie80 , eine Recheneinheit64 und eine Speichereinheit66 auf. Ferner weist die Kennzeichnungseinheit10 in ihrem Elektronikmodul72 eine Infrarotschnittstelle68 und eine Empfangs- und Sendeeinheit70 auf, die dazu vorgesehen sind, schnurlos Daten über einen Abstand16 ,18 größer als 20 cm aufzunehmen und abzugeben. Die Empfangs- und Sendeeinheit70 ist zum Empfang und zum Senden von Funkwellen mit einer Frequenz von ca. 13,56 MHz vorgesehen und weist ein von einem Draht gebildetes Empfangs- und Sendemittel94 auf, das in der Kunststofffolie62 integriert ist und den von der Ausnehmung74 gebildeten Aufnahmebereich zur Aufnahme der Werkzeugeinheit14 vollständig umschließt. - Die über die Recheneinheit
60 ermittelten Messergebnisse werden an eine Sendeeinheit20 im Bildschirm50 übertragen, die zwei räumlich versetzt angeordnete Sendemittel22 ,24 aufweist, über die die Messergebnisse bzw. Messdaten per Funk an die Empfangs- und Sendeeinheit70 der Kennzeichnungseinheit10 übertragen und von dort mittels der Recheneinheit64 in der Speichereinheit66 abgelegt werden. Ferner können Daten über die Infrarotschnittstelle68 und/oder über einen Steckanschluss34 der Kennzeichnungseinheit10 auf die Speichereinheit66 übertragen werden. - Die in der Speichereinheit
66 abgespeicherten Messdaten können über eine mobile Leseeinheit26 der Kennzeichnungsvorrichtung ausgelesen werden und von dieser an eine Werkzeugmaschine mittels einer in der mobilen Leseeinheit26 integrierten Sendeeinheit28 versandt werden. Die Messdaten können jedoch auch direkt mittels der Empfangs- und Sendeeinheit70 der Kennzeichnungseinheit10 per Funk und über die Infrarotschnittstelle68 schnurlos oder über den Steckanschluss34 über eine Datenleitung auf eine Werkzeugmaschine übertragen werden. - Ferner weist die Kennzeichnungseinheit
10 ein Display32 auf, über das die Messergebnisse ebenfalls ausgegeben werden können, und zwar wenn ein Bediener auf das Display32 drückt. Anschließend können vom Bediener die Messergebnisse manuell beispielsweise in eine Werkzeugmaschine eingegeben werden, die keine Möglichkeit einer automatischen Eingabe der Messergebnisse über eine Funkschnittstelle, eine Infrarotschnittstelle und/oder über einen Steckanschluss aufweist. - Um auch ohne mobile spezielle Leseeinheit
26 eine besonders flexible Kommunikation zu ermöglichen, ist die Kennzeichnungseinheit10 dazu vorgesehen, mit einem nicht näher dargestellten Mobiltelefon zu kommunizieren, und zwar ist die Empfangs- und Sendeeinheit70 dazu vorgesehen, Textnachrichten von einem Mobilfunktelefon zu empfangen und Textnachrichten an ein Mobilfunktelefon zu senden. - Ferner weist die Kennzeichnungseinheit
10 eine Sprachein- und Sprachausgabeeinheit30 mit einem Mikrophon78 auf, über die Messdaten akustisch ein- und ausgegeben werden können. - Hier sei nochmals ausdrücklich bemerkt, dass selbstverständlich auch Kennzeichnungsvorrichtungen mit Elektronikmodulen denkbar sind, die noch mehr Komponenten und insbesondere auch weniger Komponenten aufweisen, wie beispielsweise mit einem Elektronikmodul mit nur einer Empfangs- und Sendeeinheit und einer Speichereinheit, insbesondere ohne ein Display, ohne eine Infrarotschnittstelle und ohne einen Steckanschluss, oder nur mit einem Elektronikmodul, das zumindest im Wesentlichen nur ein aktives oder passives RFID-Tag aufweist.
- In der
3 ist eine alternative Kennzeichnungseinheit12 dargestellt. Bei den Ausführungsbeispielen sind in der Beschreibung im Wesentlichen gleiche Bauteile und Merkmale grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert, wobei zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele in3 gleich bezifferte Bauteile zusätzlich mit einem Apostroph versehen sind. Ferner kann bezüglich gleichbleibender Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels in den1 und2 verwiesen werden. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zum Ausführungsbeispiel in den1 und2 . - Die Kennzeichnungseinheit
12 ist zur lösbaren Anordnung an der Werkzeugeinheit14 und zur Kennzeichnung derselben vorgesehen. Die Kennzeichnungseinheit12 umfasst eine hochtemperaturbeständige, elastisch verformbare Kunststoffplatte82 , die ein Befestigungsmittel38 bildet, das zur lösbaren Befesti gung der Kennzeichnungseinheit12 an der Werkzeugeinheit14 vorgesehen ist. Die Kunststoffplatte82 ist im Wesentlichen L-förmig mit zwei Schenkeln84 ,86 ausgebildet, die einen Winkel von ca. 80° einschließen. In einen Schenkel84 ist eine einen Aufnahmebereich bildende im Wesentlichen runde Ausnehmung88 eingebracht, so dass zwei elastisch auslenkbare Haltearme90 ,92 entstehen. Beim Befestigen der Kennzeichnungseinheit12 an der Werkzeugeinheit14 kann diese seitlich auf die Werkzeugeinheit14 aufgeschoben werden, wobei die Haltearme90 ,92 zur Werkzeugeinheit14 radial nach außen elastisch ausgelenkt werden und nach Überwinden einer in axialer Richtung ausgerichteten Mittelebene hinter derselben sich radial nach innen bewegen und die Kennzeichnungseinheit12 durch eine elastische Spannkraft und formschlüssig an der Werkzeugeinheit14 sichern (4 ). - Auf der Kunststoffplatte
82 ist ein Elektronikmodul72' befestigt, das im Wesentlichen dem Elektronikmodul72 des Ausführungsbeispiels in den1 und2 entspricht. Das Elektronikmodul72'' umfasst eine Empfangs- und Sendeeinheit70'' , die ein von einem Draht gebildetes Empfangs- und Sendemittel94' aufweist, das in der Kunststoffplatte82 integriert ist, sich entlang den Haltearmen90 ,92 erstreckt und den von der Ausnehmung88 gebildeten Aufnahmebereich für die Werkzeugeinheit14 weitestgehend, d.h. ca. 70% desselben, umschließt. -
- 10
- Kennzeichnungseinheit
- 12
- Kennzeichnungseinheit
- 14
- Werkzeugeinheit
- 16
- Abstand
- 18
- Abstand
- 20
- Sendeeinheit
- 22
- Sendemittel
- 24
- Sendemittel
- 26
- Leseeinheit
- 28
- Sendeeinheit
- 30
- Sprachein- und/oder
- Sprachausgabeeinheit
- 32
- Display
- 34
- Steckanschluss
- 36
- Befestigungsmittel
- 38
- Befestigungsmittel
- 40
- Doppelpfeil
- 42
- Vertikalachse
- 44
- Doppelpfeil
- 46
- Optikeinheit
- 48
- Ein- und Ausgabeeinheit
- 50
- Bildschirm
- 52
- Tastatur
- 54
- Werkzeugfutter
- 56
- Werkzeug
- 58
- Werkzeugspindel
- 60
- Recheneinheit
- 62
- Kunststofffolie
- 64
- Recheneinheit
- 66
- Speichereinheit
- 68
- Infrarotschnittstelle
- 70
- Empfangs- und Sendeein
- heit
- 72
- Elektronikmodul
- 74
- Ausnehmung
- 76
- Schlitz
- 78
- Mikrophon
- 80
- Batterie
- 82
- Kunststoffplatte
- 84
- Schenkel
- 86
- Schenkel
- 88
- Ausnehmung
- 90
- Haltearm
- 92
- Haltearm
- 94
- Empfangs- und/oder Sen
- demittel
Claims (22)
- Kennzeichnungsvorrichtung mit einer Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ), die dazu vorgesehen ist, eine Werkzeugeinheit (14 ) zu kennzeichnen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (10 ,12 ) dazu vorgesehen ist, schnurlos Daten über einen Abstand (16 ,18 ) größer als 2 cm aufzunehmen und/oder abzugeben. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) dazu vorgesehen ist, schnurlos Daten über einen Abstand (16 ,18 ) größer als 10 cm aufzunehmen und/oder abzugeben. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) dazu vorgesehen ist, schnurlos Daten über einen Abstand (16 ,18 ) größer als 20 cm aufzunehmen und/oder abzugeben. - Kennzeichnungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) zum Empfang und/oder zum Senden von Funkwellen vorgesehen ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) zum Empfang und/oder zum Senden von Funkwellen mit einer Frequenz größer als 8 MHz vorgesehen ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) zum Empfang und/oder zum Senden von Funkwellen mit einer Frequenz größer als 10 MHz vorgesehen ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Sendeeinheit (
20 ), die zumindest zwei räumlich versetzt angeordnete Sendemittel (22 ,24 ) aufweist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine mobile Leseeinheit (
26 ). - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leseeinheit (
26 ) eine Sendeeinheit (28 ) zum Senden von Daten an ein Drittgerät aufweist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) eine Empfangs- und/oder Sendeeinheit (70 ) mit einem Empfangs- und/oder Sendemittel (94 ) aufweist, das einen Aufnahmebereich zur Aufnahme der Werkzeugeinheit (14 ) zumindest teilweise umschließt. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Empfangs- und/oder Sendemittel (
94 ) den Aufnahmebereich um mehr als 30% umschließt. - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) dazu vorgesehen ist, mit einem Mobilfunktelefon zu kommunizieren. - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) zum Empfang und/oder zum Senden von Textnachrichten vorgesehen ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Sprachein- und/oder Sprachausgabeeinheit (
30 ). - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) ein Display (32 ) aufweist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und insbesondere einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) einen Steckanschluss (34 ) aufweist, der zur Datenübertragung vorgesehen ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungseinheit (
10 ,12 ) zur lösbaren Anordnung an der Werkzeugeinheit (14 ) und zur mehrfachen Verwendung vorgesehen ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch ein Befestigungsmittel (
36 ,38 ), das zur lösbaren Befestigung vorgesehen ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
36 ,38 ) zur Befestigung verformbar ausgeführt ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
36 ,38 ) elastisch verformbar ist. - Kennzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
36 ) biegeweich ausgebildet ist. - Verfahren mit einer Kennzeichnungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
Priority Applications (2)
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Publications (1)
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