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DE19510458A1 - Transponderbefestigung - Google Patents

Transponderbefestigung

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Publication number
DE19510458A1
DE19510458A1 DE1995110458 DE19510458A DE19510458A1 DE 19510458 A1 DE19510458 A1 DE 19510458A1 DE 1995110458 DE1995110458 DE 1995110458 DE 19510458 A DE19510458 A DE 19510458A DE 19510458 A1 DE19510458 A1 DE 19510458A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transponder
container
insert
plastic
pin
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995110458
Other languages
English (en)
Inventor
Hartmut Keuper
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
L & S Logistic & Software GmbH
Original Assignee
L & S Logistic & Software GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by L & S Logistic & Software GmbH filed Critical L & S Logistic & Software GmbH
Priority to DE1995110458 priority Critical patent/DE19510458A1/de
Publication of DE19510458A1 publication Critical patent/DE19510458A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft die Anbringung eines Transponders an einen Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunststoff, wie auch die Befestigung eines derartigen Transponders an einer dünnen Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters, z. B. Bier­ fasses. Die Erfindung bezieht sich einerseits auf ein Ver­ fahren zur Anbringung des Transponders, anderseits aber auch eine entsprechende Vorrichtung.
Mit dem Ausdruck "Transponder" wird hier ein Gegenstand be­ zeichnet, der aus einem Mikrochip mit einer angeschlossenen Spule besteht, beides eingegossen in ein robustes Kunst­ stoffgehäuse, das die Anordnung unempflindlich gegenüber Säure, Laugen und mechanische Beschädigungen machen soll. Derartige Transponder werden beispielsweise in der Zeit­ schrift "Brauwelt" Nr. 42 (1994), Seite 2141, beschrieben, gemäß welcher Zeitschrift ein Transponder als "KegTag" auf dem Oberboden entweder im Polyuretan des Softdrink-Kegs einge­ bettet ist, oder auf dem Edelstahl-Keg dauerhaft angebracht ist. Als Datenspeicher enthält der Chip des Transponders einen Code sowie die Schaltungen zur Datenübertragung. Durch ein Lesegerät wird Radiofrequenzenergie auf die Spule über­ tragen und von dort diese Energie dem Chip übermittelt, der seinerseits wirksam wird, um die Auslesung von Daten aus dem Chip durch das Lesegerät zu ermöglichen.
Für die Anbringung derartiger Transponder an den zu über­ wachenden Gegenständen, wie Getränkefässern oder sonstigen Behältern ist eine Anbringungsart anzustreben, die einerseits die empfindliche Elektronik des Chips und der dazugehörigen Spule möglichst gegenüber äußeren Einflüssen abdeckt und schützt, andererseits aber auch die Anbringung eines der­ artigen Transponders möglichst einfach gestaltet, und zudem die Entfernung dieses Transponders durch unautorisierte Hände weitgehend erschwert oder unmöglich macht, ohne daß die Manipulation sichtbar wird. Eine derartige sichere Anbringung ist gemäß bekannten Verfahren noch nicht gewährleistet, die beispielsweise darin bestehen, daß man den kunststoffum­ gossenen Transponder einfach mit einer Seite beispielsweise auf den Behältern oder das Faß aufklebt.
Ein derart befestigter Transponder ist zuwenig geschützt und die Anbringung ist auch zu zeitraubend.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Anbringung eines Transponders an einem Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunststoff, oder alternativ auch an einer dünnen Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters, zu schaffen, das einfacher ausgeführt werden kann, den Transponder an seinem Be­ festigungsort weitgehend schützt und eine Manipulation an dem Transponder erschwert oder zumindest sichtbar werden läßt.
Gelöst wird die Erfindung gemäß einer Verfahrensweise da­ durch, daß in das Faßmaterial ein Sackloch gebohrt wird und in dieses ein stiftartiger, den Transponder umschließender Behälter, insbesondere Kunststoffeinsatz eingeschoben wird, und alternativ dadurch, daß in einen Durchbruch in der dünnen Wand ein vorzugsweise aus Kunststoff bestehender Einsatz eingebracht wird, der in seinem Inneren den Transponder enthält.
Für beide verschiedenen Verfahrensweisen gibt es jeweils eine besonders gut geeignete Vorrichtung. So wird gemäß der ersten Alternative eine Vorrichtung zur Anbringung eines Trans­ ponders an einem Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunststoff geschaffen, der dadurch gekennzeichnet ist, daß der stift­ artige Behälter eine genoppte oder im Längsschnitt sägezahn­ artige Umfangsfläche aufweist. Bei sägezahnartiger Umfangs­ fläche sollten die Zahnspitzen zum nach außen weisenden Ende des Stiftes gerichtet sein. Durch diese Maßnahme kann zwar der Stift leicht in eine entsprechende Bohrung in dem Be­ hälter eingeschoben werden, aber die Herausnahme ist ohne Zerstörung der Anordnung praktisch nicht mehr möglich, so daß einerseits der in dem Gehäuse untergebrachte Transponder gegen Außeneinflüsse weitgehend geschützt ist, andererseits eine nachträgliche Manipulation, beispielsweise durch Aus­ wechseln des Transponders, nicht oder jedenfalls nicht ohne Zerstörung des ursprünglichen Transponders möglich ist.
Gemäß der anderen Ausführungsform ist die Vorrichtung zur Anbringung eines Transponders an einer dünnen Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus einem zweiteiligen Behälter, vorzugsweise aus Kunststoff mit Bodenteil und Deckelteil besteht, die miteinander verbunden, vorzugsweise verschraubt werden können, wobei das eine Teil (z. B. das Bodenteil) das andere Teil (z. B. das Deckelteil) seitlich umgreift, wobei vom Rand oder Umfang des umgreifenden Teils Zungen ausgehen, die sich an die Lochleibung des Wanddurchbruchs verriegelnd legen.
Weitere Ausgestaltungen der jeweiligen Erfindung sind in den Unteransprüchen näher wiedergegeben.
So kann der Behälter in seinem Inneren mit elastischem Material versehen sein, um so den eingebrachten Transponder gegen Stöße zu schützen. Dieses elastische Material kann durch von dem Behälter in den Wandungen ausgehenden Lamellen gebildet werden, die von der Wand radial vorspringen und Transponder federnd halten. Diese Lamellen können mit den Kunststoffbehälterteilen einstückig gespritzt werden und erlauben somit eine besonders einfache und billige Her­ stellung.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbei­ spielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht das obere Ende eines mit Schutzring versehenen Metallfasses, wie Bierfasses, in welchen Schutzring ein ringförmiger Transponder erfindungsgemäß befestigt ist;
Fig. 2 das obere Ende eines Holzfasses, in dessen Schutz­ ring an zwei unterschiedlichen Stellen ein stift­ förmiger Transponder angeordnet ist;
Fig. 3 in einer Schnittansicht eine Ausführungsform einer Vorrichtung zur Befestigung eines ringförmigen Transponders, wie er gemäß Fig. 1 eingesetzt wird;
Fig. 4A in einer Draufsicht den Bodenteil der Anordnung gemäß Fig. 3;
Fig. 4B eine Schnittansicht durch den Bodenteil gemäß Fig. 4A;
Fig. 5 eine Schnittansicht durch den Deckelteil der An­ ordnung gemäß Fig. 3;
Fig. 6 eine axiale Schnittansicht durch eine stiftartige Transponderbefestigung, wie sie gemäß Fig. 2 einge­ setzt wird; und
Fig. 7 einen Schnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 6 entlang der Schnittlinie VII-VII der Fig. 6.
In Fig. 1 ist das obere Ende eines Behälters 10 zu erkennen, hier ein Metallbehälter für beispielsweise Bier, der an dem dargestellten Ende einen Schutzring 12 aufweist, hergestellt beispielsweise aus 2 mm starkem Metallblech, das zur Erhöhung der Stabilität an seinem Rand 14 wie auch an fensterartigen Durchbrüchen 16 umgebördelt oder gerollt ist, um so die Stabilität zu erhöhen. Im Bereich dieses Ringes 12 ist in der dünnen Wand ein Durchbruch vorgesehen, in den ein Kunst­ stoffeinsatz 18 eingebracht ist, der seinerseits in seinem Inneren einen in Fig. 1 nicht dargestellten, aber in Fig. 3 erkennbaren Transponder 20 umschließt. Der Kunststoffbehälter 18 besteht gemäß Fig. 3 aus einem Bodenteil 22 und einem Deckelteil 24, die mittels Innengewinde 26 (bezüglich des Bodenteils 22) bzw. Außengewinde 28 (bezüglich des Deckel­ teils 24) miteinander verschraubt werden können.
Die Anordnung ist derart getroffen, daß das eine Teil, hier ist es das Bodenteil 22, das andere Teil, hier ist es das Deckelteil 24, seitlich umgreift, wobei vom Rand des um­ greifenden Teils, also hier vom Rand des Bodenteils 22, Zungen 30 ausgehen, die sich an die Lochleibung 32 des Durch­ bruches 34 in dem Wandmaterial 12 anlegen. Wie die Fig. 3 erkennen läßt, geht vom Bodenrand des umgriffenen Teils 24 ein Flansch 36 aus, dessen Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser des Durchbruchs 34 in der dünnen Wand 12.
Gemäß der rechten Hälfte in der Darstellung von Fig. 3 ist die Anordnung so getroffen, daß sich die dünne Wand 12 mit ihren Randbereichen zwischen den Flansch 36 und die Stirn­ fläche 40 der Zunge 38 legt, während gemäß der linken Dar­ stellung der Fig. 3 die dortige Zunge 30 lediglich einen Rücksprung bildet, in den die Kante des Durchbruches hinein­ rutscht, wenn Kunststoffeinsatz mit dem Boden des Bodenteils 22 in den Durchbruch 34 eingeschoben wird, woraufhin dann beim weiteren Einschieben sich die beiden Federn 30, 38 nach innen wegbiegen, so daß der Einschub weiter fortgesetzt werden kann, bis schließlich sich der Flansch 36 an den Blechrand der dünnen Wand 12 anlegt und so ein weiteres Einschieben verhindert. An sich halten jetzt bereits die Federn 38, 30 durch Reibkraft das Teil 22 in der Öffnung fest, günstiger ist aber eine Arretierung in der Weise, daß die Federn 38, 30 in diesem Moment von der Lochleibungsfläche 34 entweder ganz freikommen und sich mit ihrer Stirnfläche 40 an die Wandfläche des Durchbruches 34 anlegen, rechte Hälfte von Fig. 3, oder gemäß der linken Hälfte von Fig. 3 die Feder oder Zunge 30 mit einer Kante 42 sich an die Wandfläche des Bleches oder der dünnen Wand 12 anlegt. Auf diese Weise kann der Kunststoffeinsatz 18 aus der dargestellten Stellung nicht mehr herausgezogen werden. Ein Lösen ist erst möglich, wenn die Federn 30, 38 mit einem geeigneten Werkzeug nach innen gedrückt werden, so daß sie von der Randfläche des Durch­ bruches 34 freikommen und so ein Zurückschieben des Kunst­ stoffeinsatzes 18 ermöglichen.
Das Kunststoffteil 22 mit seinen Federn 30 ist in Fig. 4A in einer Draufsicht zu erkennen, in Fig. 4B in einer axialen Schnittansicht. Die angegebenen Maße (in Millimetern) sind nur als Beispiel für eine Blechstärke von 2 mm zu verstehen.
Sie stehen im engen Zusammenhang mit entsprechenden Be­ maßungen eines Deckelteils 24, wie als praktische Ausfüh­ rungsform in Fig. 5 in einer Schnittansicht dargestellt ist.
Die beiden Kunststoffteile 22, 24 sollten aus einem anti­ statischen Kunststoff bestehen, um so elektrische Störungen auf die elektronischen Bauteile innerhalb des Transponders zu verhindern. Derartige Kunststoffe sind z. B. BP und PUR. Nach dem Einlegen eines scheibenförmigen Transponders in den von dem Bodenteil 22 gebildeten scheibenförmigen Raum 44 und ggf. Einbringung von elastischem Material zur schockabsorbierenden Lagerung dieses Transponders in dem Bauteil wird auf den Bodenteil 22 das Deckelteil 24 mit Hilfe der beiden Gewinde 26, 28 aufgeschraubt, so daß sich die Anordnung gemäß Fig. 3 ergibt. Der Flansch 36 legt sich dabei mit seiner Anlage­ fläche 46 auf die ringförmige Stirnkante 48 des Bodenteils 22, wobei eine Hinterschneidung bis zur Tiefe des Gewindes 50 ein definiertes sauberes Anliegen der Ringfläche 48 an dem Flansch 36 ermöglicht, wie auch umgekehrt eine Hinter­ schneidung 52 im Bodenteil 22 dafür Sorge trägt, daß auch hier nicht durch undefinierte Materialreste eine Gewinde­ bildung zu einem nicht gewünschten Aufliegen des Randes 54 des Deckelteils 24 auf derartigen, vom Bodenteil 22 ge­ bildeten Materialresten kommt. Wegen dieser Maßnahmen ist es sogar möglich, die Abmessungen so exakt zu wählen, daß sowohl die Ringfläche 48 wie auch die Ringfläche 54 an der je­ weiligen Gegenfläche anliegt und so eine besondere Dichtheit ermöglicht. Die Dichtheit kann auch dadurch erhöht werden, daß ein zunächst dünnflüssiges Dichtungsmittel ins Gewinde gegeben wird, das anschließend aushärtet. Ein derartiges Dichtungsmittel ist beispielsweise unter der Handelsbe­ zeichnung "Kuril" erhältlich. Nach dem Aushärten dieses Dichtungsmittels ist der den Transponder umschließende Innen­ raum vom Außenraum völlig abgeschlossen.
Das so fertiggestellte Gebilde kann dann, wie bereits kurz geschildert, in eine passend bemaßte Durchbruchsöffnung in einer dünnen Wand eingeschoben werden, woraufhin dann die Anordnung bei geeigneter Bemaßung der rückspringenden Kante 42 (vorzugsweise entsprechend der Stärke der dünnen Wand) zum genau passenden Einschnappen gebracht werden.
Der zwischen inneren Bodenteilseitenwand 56 und den Zungen 30 gebildete Zwischenraum 58 könnte dann, wenn gewünscht, mit einer aushärtenden Masse gefüllt werden, so daß anschließend die Federn nicht mehr zurückgeschoben werden können und damit der Kunststoffeinsatz 18 unverrückbar fest in seinem Durch­ bruch in der dünnen Wand verbleiben muß, wenn er nicht zer­ stört wird.
Auch dann, wenn aufgrund der besonderen Form des Behälters 10 die Hinterseite 60 der dünnen Wand 12 nicht zugänglich ist, so daß auch der Zugang zu den Federn 38 verwährt ist, ergibt sich eine Sicherung gegen unautorisiertes Herausnehmen des Transpondergehäuses 18.
Besonders geeignet ist diese Ausführungsform für sogenannte Bier-Kegs (Bierfässer), für Gasflaschen, für Normkontainer für Schüttgut, zur Verwendung in der Pharmaindustrie, aber auch für Marmeladenbehälter und ähnliches. Günstig ist das Vorhandensein von Ober- oder Unterzargen am Behälter, die Anbringung ist aber auch an Stapelfüßen, Stellkufen usw. möglich. Die Anordnung ist derartig, daß auch das Vorhanden­ sein von Metall in der Nähe des Transponders dessen Arbeits­ weise nicht beeinträchtigt, dies aufgrund der für den Betrieb der Transpondereinrichtung verwendeten Radiofrequenz. Dies ergibt sich insbesondere dadurch, daß der in dem Kunststoff­ einsatz angeordnete scheibenförmige Transponder mit seiner gesamten Fläche innerhalb der Durchbruchsöffnung der metallischen dünnen Wand 12 gehalten wird und dadurch die metallische Wand 12 den Transponder nicht störend abdeckt, so daß die Radiowellen der hier verwendeten Frequenz (im Bereich von 100 kHz) ungehindert zu der Ringspule gelangen können.
Bei der Anordnung gemäß Fig. 2 handelt es sich um eine Faß­ konstruktion, bei der kein Metall vorliegt, sondern als Material Holz oder Kunststoff, das durchlässig ist für die hier verwendeten Funkwellen, so daß hier eine andere Art von Transponder oder eine andere Art der Unterbringung vorgesehen ist. Es handelt sich um stiftförmige Transponder 120, die beispielsweise in einem aus Kunststoff bestehenden oder aus Holz bestehenden Schutzreifen 112 eines Behälters 110 unter­ gebracht sind, wie in den Fig. 6 und 7 näher dargestellt ist.
Gemäß jeder Ausführungsform ist ein stiftförmiger Transponder in einem Kunststoffeinsatz 118 untergebracht, der selbst stiftförmig ist und in seinem Inneren eine Längssackbohrung 158 bildet an dessen offenem Ende eine Erweiterung 62 des Innendurchmessers gebildet wird, in die ein Verschlußstopfen 64 eingepreßt ist, derart, daß das obere Ende des Verschluß­ stopfen 64 mit dem Ende des Kunststoffeinsatzes 118 fluchtet. Auf der Innenfläche dieser Erweiterung 62 kann eine Riffelung 66 vorgesehen sein, die mit entsprechenden Riffelungen 68 des Umfangs des Verschlußstopfens 64 derart harmonieren mag, daß die Riffelungen ineinander einrasten, wenn der Stopfen die in Fig. 6 dargestellte Endlage erreicht. Die Riffelungen können sägezahnförmig ausgebildet sein, so daß sie nur in einer Richtung ineinander verschoben werden können, also z. B. nur in Richtung des Einschiebens des Stopfens 64 in den er­ weiterten Raum 62, nicht dagegen eine Entfernung des Stopfen aus diesem Raum wieder möglich ist. Um den Transponder 120 in dem Gehäuse 118 stoßdämpfend zu lagern, kann elastisches Material eingebracht werden, beispielsweise am oberen und am unteren Ende des Transponders, so daß dessen beiden Enden weich gelagert sind, oder aber, wie dargestellt, es sind von den Innenwänden der Sackbohrung vorspringende Lamellen 70 vorgesehen, die so elastisch sind, daß sie nach dem Ein­ schieben des stiftförmigen Transponders 120 diesen im wesentlichen ohne großen Druck festhalten und so eine er­ wünschte weitgehend erschütterungsdämpfende Halterung er­ lauben.
Um den Kunststoffeinsatz 118 in einem Behälter 112 unterzu­ bringen, wird in diesen zunächst eine Sackbohrung 72 an­ gebracht, dessen Tiefe T etwas größer ist als die Längser­ streckung des stiftförmigen Kunststoffeinsatzes 118, und dessen innerer Durchmesser D annähernd dem äußeren Durch­ messer des Einsatzes 118 entspricht, ggf. etwas kleiner ist, um eine Preßpassung zu erreichen. Anschließend wird dann der Einsatz 118 in diese Bohrung eingeschoben. Versieht man, wie in Fig. 6 dargestellt, den Umfang des Einsatzes 118 mit einer Riffelung, die im Querschnitt sägezahnförmig ist, siehe Bezugszahl 74, und weisen die Sägezahnspitzen in Richtung des Hinterendes des Einsatzes 118, verhakt sich dieser Einsatz 118 nach dem Einschieben in die Öffnung in dem Material des Behälters und kann daher anschließend nicht mehr wieder aus diesem Sackloch herausgezogen werden. Auch in diesem Fall ergibt sich eine gewünschte Sicherung gegen eine Manipu­ lation.
Unterläßt man die Anbringung von derartigen Riffelungen 74 im Bereich des einen Endes 76 und ist der Durchmesser in diesem Bereich etwas größer als der Innendurchmesser der Bohrung, ergibt sich eine gewünschte Feuchtigkeitsdichtung, die noch durch ein Dichtmitte, erhöht werden kann, das ggf. beim Einsetzen des Kunststoffeinsatzes 118 in die Sackbohrung 72 beigegeben wird.
Die Konstruktion gemäß Fig. 6 und 7 ist besonders gut ge­ eignet für Holzbehälter und gummierte Behälter sowie für Behälter aus Kunststoff, wie z. B. PU. Der Kunststoff des Einsatzes 118 wird zwecksmäßigerweise an das Material des Behälters angepaßt, beispielsweise derart, daß sich gleiche Wärmeausdehnungskoeffizienten ergeben.
Das Behältermaterial muß für die hier verwendeten Radiowellen soweit durchlässig sein, daß die Funktion des Transponders nicht beeinträchtigt ist.
Bei entsprechenden empfindlichen Transpondern reicht aber die durch den Kunststoffeinsatz gegebene Fensterung des Behälters aus, um die Radiowellen zum Transponder gelangen zu lassen und ihn in Funktion zu versetzen.
Übliche Maße für die Anordnung gemäß Fig. 6 sind eine Länge D von 50 mm und eine Durchmessererstreckung D von 10 mm, so daß sich ein Verhältnis von Länge zu Durchmesser von 5 ergibt. Der Transponder selbst hat dann beispielsweise einen Durch­ messer von 3,9 mm und eine Länge von 32 mm.

Claims (17)

1. Verfahren zur Anbringung eines Transponders an einen Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß in das Faßmaterial ein Sackloch gebohrt und in dieses ein stiftartiger, den Transponder umschließenden Einsatz, insbesondere Kunststoffeinsatz eingeschoben wird.
2. Verfahren zur Anbringung eines Transponders an einer dünnen Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters o. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß in einen in der dünnen Wand befindlichen Durchbruch ein vorzugsweise aus Kunst­ stoff bestehender Einsatz eingebracht wird, der in seinem Inneren den Transponder enthält.
3. Vorrichtung zur Anbringung eines Transponders an einer dünnen Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters o. dgl., bestehend aus einem zweiteiligen Behälter, vorzugsweise aus Kunststoff, mit Bodenteil und Deckel­ teil, die miteinander verbunden, insbesondere ver­ schraubt werden können, wobei das eine Teil (z. B. das Bodenteil) das andere Teil (z. B. das Deckelteil) seitlich umgreift und vom Rand oder Umfang des um­ greifenden Teils Zungen ausgehen, die sich an die Loch­ leibung des Wanddurchbruchs verriegelend anlegen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß vom Bodenrand oder Umfang des umgriffenen Teils ein flanschartiger Vorsprung ausgeht, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser des Durchbruchs.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das umgriffene Teil (24) eine Höhlung (44) bildet, in die ein scheibenförmige Transponder auf­ nehmbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der umgreifende Teil (22) mit seiner Seitenrandstirn­ fläche bei miteinander verbundenen Teilen auf der Innen­ fläche des Flanschteils (36) dicht aufliegt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsfläche des umgriffenen Teils im Bereich der Auflage des Deckelrandes einen Rücksprung (50) bildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zungen (30, 38) mit Abstand parallel zum umgreifenden Rand des umgreifenden Teils verlaufen und eine Stirnfläche (40) bzw. Rücksprungschulter (42) bilden, die sich bei montierter Vorrichtung auf den Rand der dünnen Wand abstützt (Fig. 3).
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche des umgreifenden Teils im Bereich der Höhlung für den Transponder eine Einsenkung bildet (Druckschutz).
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Transponder in einer flexiblen Masse innerhalb des Einsatzes angeordnet ist.
11. Vorrichtung zur Anbringung eines stiftförmigen Trans­ ponders in einen Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunst­ stoff, wobei der Behälter stiftartig ist und eine genoppte oder im Längsschnitt sägezahnartige Umfangs­ fläche (74) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, daß bei sägezahnartiger Umfangsfläche die spitzen Sägezähne zum nach außen weisenden Ende des Stiftes gerichtet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (110) in seinem Inneren eine Sackloch­ bohrung (158) bildet, die an ihrem offenen Ende eine Erweiterung des Innendurchmessers bildet, in die ein Verschlußstopfen (64) eingepreßt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Innenfläche der Erweiterung (62) eine Riffelung aufweist, in die Riffelungen (68) des Umfangs des Verschlußstopfens (64) einrasten.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12, 13, oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der stiftartige Transponder inner­ halb des Sackloches in elastischem Material gelagert ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Material von lamellenartigen, von den Sacklochwänden ausgehenden, mit dem Einsatz einstückigem Material gebildet wird.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis von Länge (T) zu Durchmesser (D) des stiftartigen Einsatzes (110) zwischen 5 : 1 und 20 : 1 liegt, und daß das Verhältnis vom Innendurchmesser der Bohrung oder Außendurchmesser zwischen 1 : 3 oder 1 : 1,5 beträgt.
DE1995110458 1995-03-24 1995-03-24 Transponderbefestigung Withdrawn DE19510458A1 (de)

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