DE19510458A1 - Transponderbefestigung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft die Anbringung eines Transponders an
einen Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunststoff, wie auch
die Befestigung eines derartigen Transponders an einer dünnen
Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters, z. B. Bier
fasses. Die Erfindung bezieht sich einerseits auf ein Ver
fahren zur Anbringung des Transponders, anderseits aber auch
eine entsprechende Vorrichtung.
Mit dem Ausdruck "Transponder" wird hier ein Gegenstand be
zeichnet, der aus einem Mikrochip mit einer angeschlossenen
Spule besteht, beides eingegossen in ein robustes Kunst
stoffgehäuse, das die Anordnung unempflindlich gegenüber
Säure, Laugen und mechanische Beschädigungen machen soll.
Derartige Transponder werden beispielsweise in der Zeit
schrift "Brauwelt" Nr. 42 (1994), Seite 2141, beschrieben,
gemäß welcher Zeitschrift ein Transponder als "KegTag" auf
dem Oberboden entweder im Polyuretan des Softdrink-Kegs einge
bettet ist, oder auf dem Edelstahl-Keg dauerhaft angebracht
ist. Als Datenspeicher enthält der Chip des Transponders
einen Code sowie die Schaltungen zur Datenübertragung. Durch
ein Lesegerät wird Radiofrequenzenergie auf die Spule über
tragen und von dort diese Energie dem Chip übermittelt, der
seinerseits wirksam wird, um die Auslesung von Daten aus dem
Chip durch das Lesegerät zu ermöglichen.
Für die Anbringung derartiger Transponder an den zu über
wachenden Gegenständen, wie Getränkefässern oder sonstigen
Behältern ist eine Anbringungsart anzustreben, die einerseits
die empfindliche Elektronik des Chips und der dazugehörigen
Spule möglichst gegenüber äußeren Einflüssen abdeckt und
schützt, andererseits aber auch die Anbringung eines der
artigen Transponders möglichst einfach gestaltet, und zudem
die Entfernung dieses Transponders durch unautorisierte Hände
weitgehend erschwert oder unmöglich macht, ohne daß die
Manipulation sichtbar wird. Eine derartige sichere Anbringung
ist gemäß bekannten Verfahren noch nicht gewährleistet, die
beispielsweise darin bestehen, daß man den kunststoffum
gossenen Transponder einfach mit einer Seite beispielsweise
auf den Behältern oder das Faß aufklebt.
Ein derart befestigter Transponder ist zuwenig geschützt und
die Anbringung ist auch zu zeitraubend.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Anbringung
eines Transponders an einem Behälter, wie Faß aus Holz oder
Kunststoff, oder alternativ auch an einer dünnen Wand, wie
Bodenring eines Metallbehälters, zu schaffen, das einfacher
ausgeführt werden kann, den Transponder an seinem Be
festigungsort weitgehend schützt und eine Manipulation an dem
Transponder erschwert oder zumindest sichtbar werden läßt.
Gelöst wird die Erfindung gemäß einer Verfahrensweise da
durch, daß in das Faßmaterial ein Sackloch gebohrt wird und
in dieses ein stiftartiger, den Transponder umschließender
Behälter, insbesondere Kunststoffeinsatz eingeschoben wird,
und alternativ dadurch, daß in einen Durchbruch in der dünnen
Wand ein vorzugsweise aus Kunststoff bestehender Einsatz
eingebracht wird, der in seinem Inneren den Transponder
enthält.
Für beide verschiedenen Verfahrensweisen gibt es jeweils eine
besonders gut geeignete Vorrichtung. So wird gemäß der ersten
Alternative eine Vorrichtung zur Anbringung eines Trans
ponders an einem Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunststoff
geschaffen, der dadurch gekennzeichnet ist, daß der stift
artige Behälter eine genoppte oder im Längsschnitt sägezahn
artige Umfangsfläche aufweist. Bei sägezahnartiger Umfangs
fläche sollten die Zahnspitzen zum nach außen weisenden Ende
des Stiftes gerichtet sein. Durch diese Maßnahme kann zwar
der Stift leicht in eine entsprechende Bohrung in dem Be
hälter eingeschoben werden, aber die Herausnahme ist ohne
Zerstörung der Anordnung praktisch nicht mehr möglich, so daß
einerseits der in dem Gehäuse untergebrachte Transponder
gegen Außeneinflüsse weitgehend geschützt ist, andererseits
eine nachträgliche Manipulation, beispielsweise durch Aus
wechseln des Transponders, nicht oder jedenfalls nicht ohne
Zerstörung des ursprünglichen Transponders möglich ist.
Gemäß der anderen Ausführungsform ist die Vorrichtung zur
Anbringung eines Transponders an einer dünnen Wand, wie
Bodenring eines Metallbehälters, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung aus einem zweiteiligen Behälter, vorzugsweise
aus Kunststoff mit Bodenteil und Deckelteil besteht, die
miteinander verbunden, vorzugsweise verschraubt werden
können, wobei das eine Teil (z. B. das Bodenteil) das andere
Teil (z. B. das Deckelteil) seitlich umgreift, wobei vom Rand
oder Umfang des umgreifenden Teils Zungen ausgehen, die sich
an die Lochleibung des Wanddurchbruchs verriegelnd legen.
Weitere Ausgestaltungen der jeweiligen Erfindung sind in den
Unteransprüchen näher wiedergegeben.
So kann der Behälter in seinem Inneren mit elastischem
Material versehen sein, um so den eingebrachten Transponder
gegen Stöße zu schützen. Dieses elastische Material kann
durch von dem Behälter in den Wandungen ausgehenden Lamellen
gebildet werden, die von der Wand radial vorspringen und
Transponder federnd halten. Diese Lamellen können mit den
Kunststoffbehälterteilen einstückig gespritzt werden und
erlauben somit eine besonders einfache und billige Her
stellung.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbei
spielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt
sind.
Es zeigt:
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht das obere Ende
eines mit Schutzring versehenen Metallfasses, wie
Bierfasses, in welchen Schutzring ein ringförmiger
Transponder erfindungsgemäß befestigt ist;
Fig. 2 das obere Ende eines Holzfasses, in dessen Schutz
ring an zwei unterschiedlichen Stellen ein stift
förmiger Transponder angeordnet ist;
Fig. 3 in einer Schnittansicht eine Ausführungsform einer
Vorrichtung zur Befestigung eines ringförmigen
Transponders, wie er gemäß Fig. 1 eingesetzt wird;
Fig. 4A in einer Draufsicht den Bodenteil der Anordnung
gemäß Fig. 3;
Fig. 4B eine Schnittansicht durch den Bodenteil gemäß Fig.
4A;
Fig. 5 eine Schnittansicht durch den Deckelteil der An
ordnung gemäß Fig. 3;
Fig. 6 eine axiale Schnittansicht durch eine stiftartige
Transponderbefestigung, wie sie gemäß Fig. 2 einge
setzt wird; und
Fig. 7 einen Schnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 6
entlang der Schnittlinie VII-VII der Fig. 6.
In Fig. 1 ist das obere Ende eines Behälters 10 zu erkennen,
hier ein Metallbehälter für beispielsweise Bier, der an dem
dargestellten Ende einen Schutzring 12 aufweist, hergestellt
beispielsweise aus 2 mm starkem Metallblech, das zur Erhöhung
der Stabilität an seinem Rand 14 wie auch an fensterartigen
Durchbrüchen 16 umgebördelt oder gerollt ist, um so die
Stabilität zu erhöhen. Im Bereich dieses Ringes 12 ist in der
dünnen Wand ein Durchbruch vorgesehen, in den ein Kunst
stoffeinsatz 18 eingebracht ist, der seinerseits in seinem
Inneren einen in Fig. 1 nicht dargestellten, aber in Fig. 3
erkennbaren Transponder 20 umschließt. Der Kunststoffbehälter
18 besteht gemäß Fig. 3 aus einem Bodenteil 22 und einem
Deckelteil 24, die mittels Innengewinde 26 (bezüglich des
Bodenteils 22) bzw. Außengewinde 28 (bezüglich des Deckel
teils 24) miteinander verschraubt werden können.
Die Anordnung ist derart getroffen, daß das eine Teil, hier
ist es das Bodenteil 22, das andere Teil, hier ist es das
Deckelteil 24, seitlich umgreift, wobei vom Rand des um
greifenden Teils, also hier vom Rand des Bodenteils 22,
Zungen 30 ausgehen, die sich an die Lochleibung 32 des Durch
bruches 34 in dem Wandmaterial 12 anlegen. Wie die Fig. 3
erkennen läßt, geht vom Bodenrand des umgriffenen Teils 24
ein Flansch 36 aus, dessen Außendurchmesser größer ist als
der Innendurchmesser des Durchbruchs 34 in der dünnen Wand
12.
Gemäß der rechten Hälfte in der Darstellung von Fig. 3 ist
die Anordnung so getroffen, daß sich die dünne Wand 12 mit
ihren Randbereichen zwischen den Flansch 36 und die Stirn
fläche 40 der Zunge 38 legt, während gemäß der linken Dar
stellung der Fig. 3 die dortige Zunge 30 lediglich einen
Rücksprung bildet, in den die Kante des Durchbruches hinein
rutscht, wenn Kunststoffeinsatz mit dem Boden des Bodenteils
22 in den Durchbruch 34 eingeschoben wird, woraufhin dann
beim weiteren Einschieben sich die beiden Federn 30, 38 nach
innen wegbiegen, so daß der Einschub weiter fortgesetzt
werden kann, bis schließlich sich der Flansch 36 an den
Blechrand der dünnen Wand 12 anlegt und so ein weiteres
Einschieben verhindert. An sich halten jetzt bereits die
Federn 38, 30 durch Reibkraft das Teil 22 in der Öffnung
fest, günstiger ist aber eine Arretierung in der Weise, daß
die Federn 38, 30 in diesem Moment von der Lochleibungsfläche
34 entweder ganz freikommen und sich mit ihrer Stirnfläche 40
an die Wandfläche des Durchbruches 34 anlegen, rechte Hälfte
von Fig. 3, oder gemäß der linken Hälfte von Fig. 3 die Feder
oder Zunge 30 mit einer Kante 42 sich an die Wandfläche des
Bleches oder der dünnen Wand 12 anlegt. Auf diese Weise kann
der Kunststoffeinsatz 18 aus der dargestellten Stellung nicht
mehr herausgezogen werden. Ein Lösen ist erst möglich, wenn
die Federn 30, 38 mit einem geeigneten Werkzeug nach innen
gedrückt werden, so daß sie von der Randfläche des Durch
bruches 34 freikommen und so ein Zurückschieben des Kunst
stoffeinsatzes 18 ermöglichen.
Das Kunststoffteil 22 mit seinen Federn 30 ist in Fig. 4A in
einer Draufsicht zu erkennen, in Fig. 4B in einer axialen
Schnittansicht. Die angegebenen Maße (in Millimetern) sind
nur als Beispiel für eine Blechstärke von 2 mm zu verstehen.
Sie stehen im engen Zusammenhang mit entsprechenden Be
maßungen eines Deckelteils 24, wie als praktische Ausfüh
rungsform in Fig. 5 in einer Schnittansicht dargestellt ist.
Die beiden Kunststoffteile 22, 24 sollten aus einem anti
statischen Kunststoff bestehen, um so elektrische Störungen
auf die elektronischen Bauteile innerhalb des Transponders zu
verhindern. Derartige Kunststoffe sind z. B. BP und PUR. Nach
dem Einlegen eines scheibenförmigen Transponders in den von
dem Bodenteil 22 gebildeten scheibenförmigen Raum 44 und ggf.
Einbringung von elastischem Material zur schockabsorbierenden
Lagerung dieses Transponders in dem Bauteil wird auf den
Bodenteil 22 das Deckelteil 24 mit Hilfe der beiden Gewinde
26, 28 aufgeschraubt, so daß sich die Anordnung gemäß Fig. 3
ergibt. Der Flansch 36 legt sich dabei mit seiner Anlage
fläche 46 auf die ringförmige Stirnkante 48 des Bodenteils
22, wobei eine Hinterschneidung bis zur Tiefe des Gewindes 50
ein definiertes sauberes Anliegen der Ringfläche 48 an dem
Flansch 36 ermöglicht, wie auch umgekehrt eine Hinter
schneidung 52 im Bodenteil 22 dafür Sorge trägt, daß auch
hier nicht durch undefinierte Materialreste eine Gewinde
bildung zu einem nicht gewünschten Aufliegen des Randes 54
des Deckelteils 24 auf derartigen, vom Bodenteil 22 ge
bildeten Materialresten kommt. Wegen dieser Maßnahmen ist es
sogar möglich, die Abmessungen so exakt zu wählen, daß sowohl
die Ringfläche 48 wie auch die Ringfläche 54 an der je
weiligen Gegenfläche anliegt und so eine besondere Dichtheit
ermöglicht. Die Dichtheit kann auch dadurch erhöht werden,
daß ein zunächst dünnflüssiges Dichtungsmittel ins Gewinde
gegeben wird, das anschließend aushärtet. Ein derartiges
Dichtungsmittel ist beispielsweise unter der Handelsbe
zeichnung "Kuril" erhältlich. Nach dem Aushärten dieses
Dichtungsmittels ist der den Transponder umschließende Innen
raum vom Außenraum völlig abgeschlossen.
Das so fertiggestellte Gebilde kann dann, wie bereits kurz
geschildert, in eine passend bemaßte Durchbruchsöffnung in
einer dünnen Wand eingeschoben werden, woraufhin dann die
Anordnung bei geeigneter Bemaßung der rückspringenden Kante
42 (vorzugsweise entsprechend der Stärke der dünnen Wand) zum
genau passenden Einschnappen gebracht werden.
Der zwischen inneren Bodenteilseitenwand 56 und den Zungen 30
gebildete Zwischenraum 58 könnte dann, wenn gewünscht, mit
einer aushärtenden Masse gefüllt werden, so daß anschließend
die Federn nicht mehr zurückgeschoben werden können und damit
der Kunststoffeinsatz 18 unverrückbar fest in seinem Durch
bruch in der dünnen Wand verbleiben muß, wenn er nicht zer
stört wird.
Auch dann, wenn aufgrund der besonderen Form des Behälters 10
die Hinterseite 60 der dünnen Wand 12 nicht zugänglich ist,
so daß auch der Zugang zu den Federn 38 verwährt ist, ergibt
sich eine Sicherung gegen unautorisiertes Herausnehmen des
Transpondergehäuses 18.
Besonders geeignet ist diese Ausführungsform für sogenannte
Bier-Kegs (Bierfässer), für Gasflaschen, für Normkontainer
für Schüttgut, zur Verwendung in der Pharmaindustrie, aber
auch für Marmeladenbehälter und ähnliches. Günstig ist das
Vorhandensein von Ober- oder Unterzargen am Behälter, die
Anbringung ist aber auch an Stapelfüßen, Stellkufen usw.
möglich. Die Anordnung ist derartig, daß auch das Vorhanden
sein von Metall in der Nähe des Transponders dessen Arbeits
weise nicht beeinträchtigt, dies aufgrund der für den Betrieb
der Transpondereinrichtung verwendeten Radiofrequenz. Dies
ergibt sich insbesondere dadurch, daß der in dem Kunststoff
einsatz angeordnete scheibenförmige Transponder mit seiner
gesamten Fläche innerhalb der Durchbruchsöffnung der
metallischen dünnen Wand 12 gehalten wird und dadurch die
metallische Wand 12 den Transponder nicht störend abdeckt, so
daß die Radiowellen der hier verwendeten Frequenz (im Bereich
von 100 kHz) ungehindert zu der Ringspule gelangen können.
Bei der Anordnung gemäß Fig. 2 handelt es sich um eine Faß
konstruktion, bei der kein Metall vorliegt, sondern als
Material Holz oder Kunststoff, das durchlässig ist für die
hier verwendeten Funkwellen, so daß hier eine andere Art von
Transponder oder eine andere Art der Unterbringung vorgesehen
ist. Es handelt sich um stiftförmige Transponder 120, die
beispielsweise in einem aus Kunststoff bestehenden oder aus
Holz bestehenden Schutzreifen 112 eines Behälters 110 unter
gebracht sind, wie in den Fig. 6 und 7 näher dargestellt ist.
Gemäß jeder Ausführungsform ist ein stiftförmiger Transponder
in einem Kunststoffeinsatz 118 untergebracht, der selbst
stiftförmig ist und in seinem Inneren eine Längssackbohrung
158 bildet an dessen offenem Ende eine Erweiterung 62 des
Innendurchmessers gebildet wird, in die ein Verschlußstopfen
64 eingepreßt ist, derart, daß das obere Ende des Verschluß
stopfen 64 mit dem Ende des Kunststoffeinsatzes 118 fluchtet.
Auf der Innenfläche dieser Erweiterung 62 kann eine Riffelung
66 vorgesehen sein, die mit entsprechenden Riffelungen 68 des
Umfangs des Verschlußstopfens 64 derart harmonieren mag, daß
die Riffelungen ineinander einrasten, wenn der Stopfen die in
Fig. 6 dargestellte Endlage erreicht. Die Riffelungen können
sägezahnförmig ausgebildet sein, so daß sie nur in einer
Richtung ineinander verschoben werden können, also z. B. nur
in Richtung des Einschiebens des Stopfens 64 in den er
weiterten Raum 62, nicht dagegen eine Entfernung des Stopfen
aus diesem Raum wieder möglich ist. Um den Transponder 120 in
dem Gehäuse 118 stoßdämpfend zu lagern, kann elastisches
Material eingebracht werden, beispielsweise am oberen und am
unteren Ende des Transponders, so daß dessen beiden Enden
weich gelagert sind, oder aber, wie dargestellt, es sind von
den Innenwänden der Sackbohrung vorspringende Lamellen 70
vorgesehen, die so elastisch sind, daß sie nach dem Ein
schieben des stiftförmigen Transponders 120 diesen im
wesentlichen ohne großen Druck festhalten und so eine er
wünschte weitgehend erschütterungsdämpfende Halterung er
lauben.
Um den Kunststoffeinsatz 118 in einem Behälter 112 unterzu
bringen, wird in diesen zunächst eine Sackbohrung 72 an
gebracht, dessen Tiefe T etwas größer ist als die Längser
streckung des stiftförmigen Kunststoffeinsatzes 118, und
dessen innerer Durchmesser D annähernd dem äußeren Durch
messer des Einsatzes 118 entspricht, ggf. etwas kleiner ist,
um eine Preßpassung zu erreichen. Anschließend wird dann der
Einsatz 118 in diese Bohrung eingeschoben. Versieht man, wie
in Fig. 6 dargestellt, den Umfang des Einsatzes 118 mit einer
Riffelung, die im Querschnitt sägezahnförmig ist, siehe
Bezugszahl 74, und weisen die Sägezahnspitzen in Richtung des
Hinterendes des Einsatzes 118, verhakt sich dieser Einsatz
118 nach dem Einschieben in die Öffnung in dem Material des
Behälters und kann daher anschließend nicht mehr wieder aus
diesem Sackloch herausgezogen werden. Auch in diesem Fall
ergibt sich eine gewünschte Sicherung gegen eine Manipu
lation.
Unterläßt man die Anbringung von derartigen Riffelungen 74 im
Bereich des einen Endes 76 und ist der Durchmesser in diesem
Bereich etwas größer als der Innendurchmesser der Bohrung,
ergibt sich eine gewünschte Feuchtigkeitsdichtung, die noch
durch ein Dichtmitte, erhöht werden kann, das ggf. beim
Einsetzen des Kunststoffeinsatzes 118 in die Sackbohrung 72
beigegeben wird.
Die Konstruktion gemäß Fig. 6 und 7 ist besonders gut ge
eignet für Holzbehälter und gummierte Behälter sowie für
Behälter aus Kunststoff, wie z. B. PU. Der Kunststoff des
Einsatzes 118 wird zwecksmäßigerweise an das Material des
Behälters angepaßt, beispielsweise derart, daß sich gleiche
Wärmeausdehnungskoeffizienten ergeben.
Das Behältermaterial muß für die hier verwendeten Radiowellen
soweit durchlässig sein, daß die Funktion des Transponders
nicht beeinträchtigt ist.
Bei entsprechenden empfindlichen Transpondern reicht aber die
durch den Kunststoffeinsatz gegebene Fensterung des Behälters
aus, um die Radiowellen zum Transponder gelangen zu lassen
und ihn in Funktion zu versetzen.
Übliche Maße für die Anordnung gemäß Fig. 6 sind eine Länge D
von 50 mm und eine Durchmessererstreckung D von 10 mm, so daß
sich ein Verhältnis von Länge zu Durchmesser von 5 ergibt.
Der Transponder selbst hat dann beispielsweise einen Durch
messer von 3,9 mm und eine Länge von 32 mm.
Claims (17)
1. Verfahren zur Anbringung eines Transponders an einen
Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunststoff, dadurch
gekennzeichnet, daß in das Faßmaterial ein Sackloch
gebohrt und in dieses ein stiftartiger, den Transponder
umschließenden Einsatz, insbesondere Kunststoffeinsatz
eingeschoben wird.
2. Verfahren zur Anbringung eines Transponders an einer
dünnen Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters o.
dgl., dadurch gekennzeichnet, daß in einen in der dünnen
Wand befindlichen Durchbruch ein vorzugsweise aus Kunst
stoff bestehender Einsatz eingebracht wird, der in
seinem Inneren den Transponder enthält.
3. Vorrichtung zur Anbringung eines Transponders an einer
dünnen Wand, wie Bodenring eines Metallbehälters
o. dgl., bestehend aus einem zweiteiligen Behälter,
vorzugsweise aus Kunststoff, mit Bodenteil und Deckel
teil, die miteinander verbunden, insbesondere ver
schraubt werden können, wobei das eine Teil (z. B. das
Bodenteil) das andere Teil (z. B. das Deckelteil)
seitlich umgreift und vom Rand oder Umfang des um
greifenden Teils Zungen ausgehen, die sich an die Loch
leibung des Wanddurchbruchs verriegelend anlegen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
vom Bodenrand oder Umfang des umgriffenen Teils ein
flanschartiger Vorsprung ausgeht, dessen Durchmesser
größer ist als der Durchmesser des Durchbruchs.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das umgriffene Teil (24) eine Höhlung (44)
bildet, in die ein scheibenförmige Transponder auf
nehmbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der umgreifende Teil (22) mit seiner Seitenrandstirn
fläche bei miteinander verbundenen Teilen auf der Innen
fläche des Flanschteils (36) dicht aufliegt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Umfangsfläche des umgriffenen Teils im Bereich der
Auflage des Deckelrandes einen Rücksprung (50) bildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zungen (30, 38) mit Abstand parallel
zum umgreifenden Rand des umgreifenden Teils verlaufen
und eine Stirnfläche (40) bzw. Rücksprungschulter (42)
bilden, die sich bei montierter Vorrichtung auf den Rand
der dünnen Wand abstützt (Fig. 3).
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenfläche des umgreifenden Teils im Bereich der
Höhlung für den Transponder eine Einsenkung bildet
(Druckschutz).
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Transponder in einer flexiblen Masse innerhalb des
Einsatzes angeordnet ist.
11. Vorrichtung zur Anbringung eines stiftförmigen Trans
ponders in einen Behälter, wie Faß aus Holz oder Kunst
stoff, wobei der Behälter stiftartig ist und eine
genoppte oder im Längsschnitt sägezahnartige Umfangs
fläche (74) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet,
daß bei sägezahnartiger Umfangsfläche die spitzen
Sägezähne zum nach außen weisenden Ende des Stiftes
gerichtet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz (110) in seinem Inneren eine Sackloch
bohrung (158) bildet, die an ihrem offenen Ende eine
Erweiterung des Innendurchmessers bildet, in die ein
Verschlußstopfen (64) eingepreßt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Innenfläche der Erweiterung (62) eine
Riffelung aufweist, in die Riffelungen (68) des Umfangs
des Verschlußstopfens (64) einrasten.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12, 13, oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der stiftartige Transponder inner
halb des Sackloches in elastischem Material gelagert
ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Material von lamellenartigen, von den
Sacklochwänden ausgehenden, mit dem Einsatz einstückigem
Material gebildet wird.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis von Länge (T) zu
Durchmesser (D) des stiftartigen Einsatzes (110)
zwischen 5 : 1 und 20 : 1 liegt, und daß das Verhältnis vom
Innendurchmesser der Bohrung oder Außendurchmesser
zwischen 1 : 3 oder 1 : 1,5 beträgt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1995110458 DE19510458A1 (de) | 1995-03-24 | 1995-03-24 | Transponderbefestigung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995110458 DE19510458A1 (de) | 1995-03-24 | 1995-03-24 | Transponderbefestigung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19510458A1 true DE19510458A1 (de) | 1996-09-26 |
Family
ID=7757404
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995110458 Withdrawn DE19510458A1 (de) | 1995-03-24 | 1995-03-24 | Transponderbefestigung |
Country Status (1)
| Country | Link |
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