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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Präsentation
von Brillen, mit einem Basiskörper
und mit mehreren von dem Basiskörper
getragenen Aufnahmeeinrichtungen zur gesicherten Aufnahme jeweils
einer Brille, wobei jede Aufnahmeeinrichtung mindestens ein Auflageteil
zum Auflegen der Brille und ein Sicherungsteil zur Entnahmesicherung
der aufliegenden Brille umfasst und wobei die Sicherungsteile gemeinsam
von einer die Brille sichernden Verschlussposition in eine die Brille
freigebenden Entnahmeposition verbringbar sind.
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Aus
der Praxis sind gattungsbildende Vorrichtungen seit geraumer Zeit
bekannt. Solche Vorrichtungen werden oft als Displays bezeichnet
und dienen zur Präsentation
einerseits von Brillen zur Korrektur der Sehschwäche und andererseits von Sonnenbrillen
jedweder Art. In erster Linie geht es darum, die Brillen zum Kauf
anzubieten und sie dazu in Ihrer Form in geeigneter Weise zu präsentieren. Des
Weiteren ist sicherzustellen, dass insbesondere hochwertige und
dabei teure Brillen nicht entwendet werden.
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Die
aus der Praxis bekannte Vorrichtung umfasst bereits die voranstehend
genannten Merkmale, wobei zum Bestücken der Vorrichtung und zur
Entnahme einer oder mehrerer Brillen die Sicherungsteile gegenüber den
Auflageteilen geringfügig
angehoben werden, so dass die Brille über den entstehenden Zwischenraum
entnehmbar bzw. auflegbar ist. Aufgrund des nur geringen Abstandes
zwischen dem Sicherungsteil und dem Auflageteil ist die Handhabung
der Brille umständlich
und besteht stets die Gefahr, dass die Brille beim Auflegen und
beim Entnehmen beschädigt
bzw. verkratzt wird. Insoweit hat sich die aus der Praxis bekannte
Vorrichtung als problematisch erwiesen.
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Eine
gattungsbildende Vorrichtung ist in der nachveröffentlichten
DE 20 2004 020 141 U1 beschrieben.
Die Vorrichtung umfasst einen Basiskörper und mehrere von dem Basiskörper getragene Aufnahmeeinrichtungen
zur gesicherten Aufnahme jeweils einer Brille, wobei jede Aufnahmeeinrichtung ein
Auflageteil zum Auflegen der Brille und ein Sicherungsteil zur Entnahmesicherung
der aufliegenden Brille umfasst. Die Sicherungsteile sind gemeinsam von
einer die Brille sichernden Verschlussposition in eine die Brille
freigebende Entnahmeposition verbringbar.
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Bei
der aus der
DE
20 2004 020 141 U1 bekannten Vorrichtung lassen sich die
Sicherungsteile gemeinsam aus der Verschlussposition in die Entnahmeposition
verschieben, nämlich
durch eine lineare Bewegung eines innerhalb des Basiskörpers angeordneten
Schleppsystems. Dies bedeutet, dass das dort hakenähnlich ausgebildete
Sicherungsteil vom Auflageteil abhebt und in der abgehobenen Position,
d.h. in der Entnahmeposition, einen relativ geringen Abstand zum
Auflageteil hat, der jedoch ausreicht, um die Brille im Bereich
des Brillenstegs zu entnehmen. Das hakenartig ausgebildete Sicherungsteil
verbleibt jedoch im unmittelbaren Bereich der Brille und nahe dem
Auflageteil, so dass es sich kaum vermeiden lässt, dass die Brille bei der
Entnahme mit dem freien Ende des Sicherungsteils in Berührung kommt.
Dies führt
auch bei sachgemäßer und
vorsichtiger Handhabung nicht selten zu Kratzern in den Brillengestellen
oder, im Falle von Sonnenbrillen, zu Kratzern in den hochwertigen
Gläsern. Folglich
ist die aus der
DE
20 2004 020 141 U1 bekannte Vorrichtung nur bedingt und
mit äußerster Vorsicht
brauchbar.
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Aus
der
DE 92 01 825 U1 ist
ebenfalls eine gattungsbildende Vorrichtung bekannt, bei der in
gleicher Weise Sicherungsteile durch lineare Verschiebbarkeit von
den Auflageteilen abheben, damit die Brille entnommen werden kann.
Auch hier dient das Abheben der Sicherungsteile von den Auflageteilen
zur Bildung eines zumindest geringen Raumes zwischen den beiden
Teilen, damit die Brille über
deren Brillensteg entnommen werden kann. Entsprechend hat diese
Vorrichtung die gleichen Nachteile wie die Vorrichtung gemäß
DE 20 2004 020 141
U1 .
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Auch
die
US 61 82 840 B1 und
die
US 2004 0 200
790 A1 zeigen Vorrichtungen zur Präsentation von Brillen, bei
denen die Sicherungsteile durch eine lineare Bewegung von den Auflageteilen
weg verschiebbar sind, nämlich
von der Verschlussposition in die Entnahmeposition. Auch hier sind
die gleichen Nachteile augenfällig.
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Aus
der
US 51 78 283 A ist
für sich
gesehen eine Vorrichtung zur Präsentation
einer Brille/Sonnenbrille bekannt, wobei ein hakenförmiges Sicherungsteil
manuell gegen ein Auflageteil schwenkbar ist. In der Verschlussposition
ragt das Sicherungsteil in das Aufnahmeteil hinein und kann dort
arretiert werden. Aufgrund der manuellen Betätigbarkeit des Sicherungsteils
ist eine Anordnung und eine gemeinsame Betätigung mehrerer Aufnahmeeinrichtungen nicht
möglich.
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Aus
der
US 63 64 124 B1 ist
eine Vorrichtung zur gleichzeitigen Präsentation mehrerer Brillen
bekannt, bei der jede Aufnahmeeinrichtung, d.h. jeweils ein hakenförmiges Sicherungsteil
jeder Aufnahmeeinrichtung, für
sich gesehen über
einen Elektromagneten ansteuerbar bzw. betätigbar ist. Die elektromagnetische
Betätigung
des Sicherungsteils lässt
eine nur geringe Schwenkbewegung des Sicherungsteils zu, so dass
das Sicherungsteil nur geringfügig
vom Auflageteil abhebt, um nämlich
den Brillensteg zwischen dem so entstehenden Freiraum hindurch zu bewegen.
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Im
Konkreten ist das Sicherungsteil durch Federkraft beaufschlagt in
der Verschlussposition gehalten. Durch elektromagnetische Betätigung lässt sich
die Verschlussposition entriegeln und das Sicherungsteil in die
geöffnete
Entnahmeposition verbringen, wobei das Sicherungsteil nur geringfügig um eine
Schwenkachse schwenkt. Dadurch entsteht ein geringer Raum zwischen
dem Auflageteil und dem Sicherungsteil, um nämlich den Steg der Brille durchzuführen und
somit die Brille zu entnehmen.
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Die
aus der
US 63 64 124
B1 bekannte Vorrichtung ist nicht zuletzt aufgrund der
elektromagnetischen Betätigbarkeit
einer jeden Aufnahmeeinrichtung äußerst kompliziert
im Aufbau. Außerdem
treten aufgrund der begrenzten Schwenkbarkeit des Sicherungsteils
die gleichen Probleme wie bei der gemeinsamen Linearverschiebung
der Sicherungsteile auf.
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Im
Lichte der voranstehenden Ausführungen liegt
der Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, die gattungsbildende, aus
der Praxis bekannte Vorrichtung derart auszugestalten und weiterzubilden,
dass bei einfacher Konstruktion eine bequeme und dabei sichere Handhabung
der Brille möglich
ist.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
löst die voranstehende
Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist die
eingangs genannte Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsteile
von der Verschlussposition in die Entnahmposition vom Auflageteil
weg und zumindest teilweise in den Basiskörper hinein schwenkbar sind.
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Erfindungsgemäß ist erkannt
worden, dass das Problem bei der gattungsbildenden Vorrichtung in
erster Linie darauf zurückzuführen ist,
dass die Sicherungsteile die Handhabung der Brillen behindern, auch
wenn sich die Sicherungsteile in der geöffneten Entnahmeposition befinden.
Des Weiteren ist erkannt worden, dass dies darauf zurückzuführen ist,
dass bei einem vom Aufnahmeteil geringfügig abgehobenen Sicherungsteil
der zur Handhabung der Brille gegebene Raum nicht hinreichend ist,
da nämlich
das Sicherungsteil immer noch im unmittelbaren Bereich des Auflageteils
ruht. Ein weiteres Entfernen des Sicherungsteils vom Auflageteil
ist aus geometrischen und technisch-konstruktiven Gegebenheiten
heraus nicht möglich.
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So
ist in weiter erfindungsgemäßer Weise
erkannt worden, dass sich das Sicherungsteil in idealer Weise aus
dem Bereich des Auflageteils – einerseits zum
Belegen des Auflageteils mit einer Brille und andererseits zum Entnehmen
der Brille – entfernen lässt, indem
nämlich
das Sicherungsteil schwenkbar ausgestaltet ist, so dass es sich
nämlich
von der geschlossenen Verschlussposition in die geöffnete Entnahmeposition
vom Auflageteil wegschwenken lässt und
somit nahezu den gesamten Bereich um das Auflageteil und um das
Auflageteil herum frei gibt. Bei nahezu insgesamt weggeschwenktem
Sicherungsteil liegt die Brille frei auf dem Auflageteil auf und
kann manuell entnommen werden. Ebenso lässt sich das Auflageteil ungehindert
mit einer Brille belegen, ohne dass dabei das Sicherungsteil stört.
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Im
Hinblick auf eine besonders einfache Konstruktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist es von Vorteil, wenn die Auflageteile vorzugsweise an vorgegebenen
Stellen in das Basisteil einsteckbar und dort arretierbar sind.
So ist es grundsätzlich
möglich,
dass zur Aufnahme der Auflageteile eine sich vorzugsweise vertikal
erstreckende Nut vorgesehen ist, in die sich die Auflageteile einstecken
und dort beispielsweise durch Klemmwirkung festlegen lassen. Ebenso
ist es denkbar, dass im Basisteil konkrete Einstecköffnungen
vorgesehen sind, in die die Auflageteile äquidistant oder mit unterschiedlichen
Abständen
zueinander einsteckbar und dort festlegbar sind. Auch ein Einschrauben
der Auflageteile in das Basisteil ist denkbar.
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Grundsätzlich ragen
die Auflageteile im wesentlichen orthogonal vom Basiskörper ab,
wobei die Auflageteile auch unter einem vorgegebenen Winkel am Basisteil
an geordnet sein können,
je nach dem gewünschten
optischen Eindruck, der bei ausgelegter Brille vermittelt werden
soll. Von weiterem Vorteil ist eine filigrane Ausge staltung der
Auflageteile, die dazu stangen- bzw. stabförmig ausgebildet sein können, so
dass das Hauptaugenmerk auf die dort aufliegende Brille und nicht
etwa auf das Auflageteil gerichtet wird.
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Zur
Vermeidung einer Beschädigung
der Brille ist es von weiterem Vorteil, wenn die Auflageteile mit
Kunststoff beschichtet oder mit einem Schlauchmaterial, vorzugsweise
aus Kunststoff, überzogen
sind. Im Rahmen einer Ausgestaltung aus Aluminium könnte über das
Auflageteil ein durchsichtiger Schlauch gezogen sein. Dabei bietet
sich die Verwendung von Auflageteilen mit kreisförmigem Querschnitt an.
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Des
Weiteren ist es denkbar, dass die Auflageteile einen vorzugsweise
nach unten gewölbten Auflagebereich
zur Auflage des Nasenbügels
der Brille haben. Zur sicheren Positionierung des Nasenbügel könnte der
Auflagebereich wellenförmig
ausgebildet sein, aber auch Stufen, Riffelungen oder dergleichen
umfassen, so dass sich die Brille entsprechend ihrer Größe an beliebigen
Stellen des Auflageteils rutschfest positionieren lässt. Auch
ist es denkbar, dass auf dem Auflageteil Reiter oder dergleichen verschiebbar
bzw. steckbar anordenbar sind, so dass sich der jeweiligen Brille
eine sichere und dabei einstellbare Anlage bietet.
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Zum
sicheren Schließen
der Vorrichtung mittels dem Sicherungsteil haben die Auflageteile
eine vorzugsweise endseitigen Anschlagbereich zum Anschlag für das freie
Ende des Sicherungsteils. So könnte
das Sicherungsteil zur arretierbaren Anlage an das Auflageteil kommen,
nämlich
in der geschlossenen Verschlussposition. Ebenso ist es denkbar, dass
im Auflageteil eine dem freien Ende des Sicherungsteils entsprechende
Ausnehmung, Vertiefung oder dergleichen zugeordnet ist, so dass
das Sicherungsteil mit seinem freien Ende in das Auflageteil eingreifen
kann. Ein seitliches Herausbiegen des Sicherungsteils ist dabei
in der geschlossenen Position wirksam vermieden.
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Damit
die Brille mit aufgeklappten Bügeln
zur allseitigen Begutachtung positionierbar ist, ist auf der den
Auflageteilen und Sicherungsteilen abgewandten Seite des Basiskörpers, d.h.
vom Betrachter aus gesehen auf der hinteren Seite, für jede Brille
ein Bügelhalter
angeordnet, so dass die Brille mit ihrem Nasenbügel auf dem Auflageteil und
mit den seitlichen Bügeln
auf dem Bügelhalter
aufliegt. Dabei ist eine Art Dreipunktauflage realisiert.
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Auch
der Bügelhalter
kann an unterschiedlichen Stellen des Basisteils festlegbar sein,
vorzugsweise geringfügig
unterhalb des Auflageteils, so dass sich eine zumindest geringfügige Schrägepositionierung
der Brille in besonders dekorativer Weise ergibt. Dazu kann der
Bügelhalter
einen Eingriffsbereich zum Einstecken in den Basiskörper aufweisen,
an den sich eine vom Basiskörper
abragende Stange zur Beabstandung gegenüber dem Basiskörper anschließt. Zur
eigentlichen Auflage der Brillenbügel sind beidseits von der
Stange zur Seite abragende Bügel
zum Auflegen der Brillenbügel
vorgesehen, die in weiter vorteilhafter Weise mit großem Radius
nach hinten weggebogen sind. Daraus ergibt sich einerseits ein ganz
besonders dekorativer Effekt und andererseits eine sichere Auflage
für die
Brillenbügel. Zur
Vermeidung von Beschädigungen
bzw. Verkratzungen im Bereich des Brillenbügels ist der Bügelhalter
zumindest im Bereich der abragenden Bügel mit Kunststoff beschichtet
oder mit einem Schlauch, vorzugsweise aus Kunststoff, überzogen.
Dabei kann es sich um einen durchsichtigen Schlauch handeln, so dass
der materialbedingte optische Eindruck nicht verfälscht wird.
Die Verwendung von Kunststoff hat darüber hinaus den Vorteil, dass
eine rutschfeste Auflage für
die Brillenbügel
gegeben ist.
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Bereits
zuvor ist das Sicherungsteil angesprochen worden, wodurch eine Diebstahlsicherung bzw.
eine unautorisierten Entnahme der Brille wirksam verhindert ist.
Im Konkreten kann das Sicherungsteil derart ausgebildet und ausgeformt
sein, dass es in der geschlossenen Verschlussposition von dem Basiskörper – vorzugsweise
aus diesem heraus – orthogonal
abragt und sich im Bereich des vorderen freien Endes zum Auflageteil
hin erstreckt. Dazu kann das Sicherungsteil hakenförmig ausgebildet sein,
vorzugsweise um 90° abgewinkelt.
Bei einer solchen Ausgestaltung umgreift das Sicherungsteil eine
auf dem Auflageteil aufliegende Brille im Bereich des Nasenbügels, vorzugsweise
mit Abstand, so dass auch hier eine Beschädigung der Brille wirksam vermieden
ist, wenngleich das Sicherungsteil mit nur geringem Abstand die
Brille umgreift. Der Abstand ist geradeso zu bemessen, dass eine
unberechtigte Entnahme der Brille bei geschlossenem Sicherungsteil
ausgeschlossen ist. Bereits zuvor ist ausgeführt worden, dass sich die erfindungsgemäße Vorrichtung von
der gattungsbildenden Vorrichtung aus dem aus der Praxis bekannten
Stand der Technik dadurch unterscheidet, dass sich das Sicherungsteil
nahezu komplett wegschwenken lässt,
so dass die Brille frei auf dem Auflageteil und mit ihren Bügeln auf
dem Bügelhalter
aufliegt. Ein komplettes oder zumindest nahezu komplettes Wegschwenken
des Sicherungsteils ist dann möglich,
wenn sich das Sicherungsteil im Wesentlichen in den Basiskörper hineinschwenken
lässt,
was insbesondere dann möglich
ist, wenn das Sicherungsteil um eine im Inneren des Basiskörpers liegende
Schwenkachse schwenkt. Dabei könnte
sich längs
des Basisteils, d.h. vorzugsweise vertikal, eine schlitzartige Öffnung in
das Basisteil hinein erstrecken, die so ausgelegt ist, dass das
Sicherungsteil insgesamt oder nahezu insgesamt in das Basisteil
einschwenkbar ist.
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Grundsätzlich ist
es denkbar, dass die Sicherungsteile manuell betätigbar sind, vorzugsweise gemeinsam
einer Art Schleppeinrichtung folgen. Zur Betätigung der Sicherungsteile
ist in vorteilhafter Weise ein besonderes Betätigungsorgan vorgesehen, durch
dessen Aktivierung sich die Sicherungsteile gemeinsam schwenken
lassen. Im Konkreten könnte
der Basiskörper
im Sinne einer Säule
oder Steele ausgeführt
sein, wobei das Betätigungsorgan innerhalb
des Basiskörpers
relativ zu dem Basiskörper
oder zu einem besonderen Ankerteil bewegbar bzw. verschiebbar ist.
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Dabei
bietet es sich an, dass das Betätigungsorgan
als im Inneren des Basiskörpers
verschiebbar angeordnete Betätigungsstange
angeordnet ist. Das Ankerteil kann entsprechend als im Inneren des
Basiskörpers
ortsfest angeordnete Ankerstange oder als Bestandteil des Basiskörpers bzw. des
durch den Basiskörper
gebildeten Gehäuses ausgebildet
sein. Im Konkreten könne
es sich bei dem Gehäuse
um ein Profil aus Aluminium handeln.
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Die
Schwenkbewegung des Sicherungsteils lässt sich in besonders raffinierter
Weise dadurch realisieren, dass das Sicherungsteil zwei Anlenkstellen
umfasst, mit denen das Sicherungsteil einerseits am Betätigungsorgan
bzw. an der Betätigungsstange und
andererseits am Ankerteil bzw. am Gehäuse oder Profil schwenkbar
angelenkt ist, wobei diese Anlenkung einen Versatz zulassen muss.
So ist es denkbar, dass das Sicherungsteil zwei paarweise vorzugsweise
orthogonal abragende Schwenkstifte umfasst, die in im Ankerteil
und im Betätigungsorgan paarweise
ausgebildete Schwenkführungen
eingreifen. Zum Versatz zwischen den beiden Teilen sind die Schwenkführungen
als Führungsschlitze
oder Führungsausnehmungen,
Führungsnuten
oder dergleichen ausgeführt,
so dass die dem Sicherungsteil zugeordneten Schwenkstifte zumindest
geringfügig
im Betätigungsorgan
bzw. in der Betätigungsstange
und in der Ankerstange bzw. in der Wandung des Basiskörpers bewegbar
sind. Außerdem
ist es grundsätzlich
möglich,
dass bei einer Bewegung des Betätigungsorgans
bzw. der Betätigungsstange
sich diese nicht nur vertikal und relativ zum Ankerteil in vertikale Richtung
bewegt, sondern dass das Betätigungsorgan
wippenähnlich
sich vom Ankerteil bzw. von der Ankerstange entfernt und sich darauf
wieder zu bewegt, so dass beim Öffnen
und Schließen
der Sicherungsteile eine zweidimensionale Wippbewegung des Betätigungsorgans
stattfindet. Bei geeigneter Führung
des Betätigungsorgans
ist eine solche Bewegung innerhalb des Basisteils mühelos realisierbar.
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Um
nun das Betätigungsorgan
relativ zum Ankerteil zu halten und eine einfache Führung zu
realisieren ist es von weiterem Vorteil, wenn die Führungsschlitze
oder Führungsausnehmungen
bzw. Führungsnuten
benachbarter Sicherungsteile auf entgegengesetzten Seiten des Ankerteils
und des Betätigungsorgans
ausgebildet sind, so dass dadurch eine Anbindung des Betätigungsorgans
am Ankerteil realisiert ist. Das Maß des Entfernens des Betätigungsorgans
vom Ankerteil ist somit durch die Beabstandung der Schwenkstifte
am Sicherungsteil und durch die genaue Ausbildung der Führungsschlitze
bzw. Führungsausnehmungen
im Betätigungsorgan
und im Ankerteil vorgegeben.
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Bereits
zuvor ist ausgeführt
worden, dass das Betätigungsorgan
zur gleichzeitigen Betätigung sämtlicher
Sicherungsteile dient. Entsprechend den voranstehenden Ausführungen
besteht zwischen dem Betätigungsorgan
und den Sicherungsteilen eine Wirkverbindung, so dass eine Schwenkbewegung
der Sicherungsteile aufgrund einer Aktion des Betätigungsorgans
möglich
ist.
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Im
Rahmen einer ganz besonders einfachen Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
arbeitet das Betätigungsorgan
zumindest teilweise aufgrund von Schwerkraft, nämlich dahingehend, dass das
Betätigungsorgan
aufgrund von Schwerkraft in die geöffnete Entnahmeposition der
Sicherungsteile fällt.
Entsprechend ist das Betätigungsorgan
in die geschlossene Sicherungsposition der Sicherungsteile hebbar
und in beiden Positionen festlegbar und arretierbar. Zur Betätigung des
Betätigungsorgans könnte ein
Betätigungshebel,
ein Knauf oder dergleichen vorgesehen sein, so dass sich das Betätigungsorgan
von außerhalb
des Basisteils in die geschlossene Sicherungsposition heben lässt, wodurch
sich sämtliche
Sicherungsbügel
schließen.
Dabei ist es von ganz besonderem Vorteil, wenn die Bewegung des
Betätigungsorgans
und somit die Bewegung der Sicherungsteile elastisch gedämpft ist,
so dass bei einer Entriegelung eine zeitlich verzögerte Öffnung der Sicherungsteile
stattfindet. Die Dämpfung
könnte
auf ähnliche
Weise realisiert sein, wie dies bei modernen Kraftfahrzeugen bei
den dortigen Handgriffen der Fall ist, wonach nämlich eine Federdämpfung,
eine pneumatische Dämpfung
oder eine Dämpfung
mittels Silikon oder dergleichen realisiert ist.
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Jedenfalls
ist es von Vorteil, wenn das Betätigungsorgan über Federkraft,
pneumatische oder dergleichen vorzugsweise in gedämpfter Bewegung in
die geöffnete
Entnahmeposition der Sicherungsteile senkbar und in die geschlossene
Sicherungsposition der Sicherungsteile hebbar und in beiden Positionen
festlegbar und arretierbar ist. Selbstverständlich ist auch eine Umkehr
möglich,
wonach im abgesenkten Zustand des Betätigungsorgans die Sicherungsteile
geschlossen sind.
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Im
Rahmen einer weiteren Ausgestaltungsvariante lässt sich das Betätigungsorgan über einen Elektromotor,
vorzugsweise in gedämpfter
Bewegung, in die geöffnete
Entnahmeposition der Sicherungsteile senken und in die geschlossene
Sicherungsposition der Sicherungsteile heben. Auch hier ist eine
umgekehrte Anordnung bzw. ein umgekehrter Sicherungs- und Entsicherungsvorgang
denkbar. In beiden Positionen ist das Betätigungsorgan und sind somit
die Sicherungsteile festlegbar und arretierbar.
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Der
Antrieb für
das Betätigungsorgan,
so beispielsweise der elektrische Motor, könnte in oder auf dem Basiskörper angeordnet
sein. Im Rahmen einer ganz besonders vorteilhaften Ausgestaltung
ist der Motor derart dimensioniert, dass er in den Basiskörper, vorzugsweise
im oberen Bereich, gerade hineinpasst, so dass er sich modular einstecken
und auch wieder entfernen lässt.
Ein einfacher Austausch des Antriebs ist dabei gewährleistet.
Ebenso ist ein Aufstecken des Motors auf den Basiskörper möglich.
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Des
Weiteren ist es von Vorteil, wenn der Antrieb eine interne Stromversorgung,
vorzugsweise einen Akku, aufweist. Ebenso ist es denkbar, dass ein externer
Anschluss an das Stromnetz möglich
ist. Die Aufladung eines Akkus mittels Solarzellen ist ebenfalls
denkbar, wobei eine photovoltaische Beschichtung von Bereichen des
Basiskörpers
denkbar ist. Wesentlich ist jedenfalls, dass grundsätzlich eine elektrische
Betätigung
des Betätigungsorgans
möglich
ist, wodurch sich die Möglichkeit
der Fernsteuerung mittels miniaturisiertem Handschalters ergibt.
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Wie
bereits zuvor ausgeführt,
sind die Sicherungsteile in der Verschlussposition arretierbar und dabei
vorzugsweise abschließbar,
so dass ein unautorisiertes Öffnen
der Sicherungsteile nicht möglich ist.
Zum Abschließen
der Sicherungsteile ist eine Relativbewegung zwischen dem Ankerteil
und dem Betätigungsorgan
unterbunden, so dass die an beide Teile gekoppelten Sicherungsteile
unbeweglich und daher nicht öffenbar
sind. Zum Abschließen
der Sicherungsteile kann ein Riegel vorgesehen sein, der von außerhalb
des Basisteils auf oder in das Betätigungsorgan wirkt oder zwischen
dem Betätigungsorgan
und dem Ankerteil bzw. dem Basisteil wirkt.
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Im
Rahmen einer wirksamen Absicherung und im Rahmen einer einfachen
Ausgestaltung ist es denkbar, dass der Riegel Bestandteil eines
mechanischen oder elektrischen oder elektromagnetischen Schlosses
ist. Auch insoweit ist eine automatische Betätigung der Verschlusseinrichtung
denkbar, insbesondere auch mittels Fernbedienung.
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An
dieser Stelle sei angemerkt, dass der Riegel an beliebigen Stellen
des Basisteils ausgebildet sein kann, zumal er von überall aus
auf das Betätigungsorgan
in sperrender Weise wirken kann. In vorteilhafter Weise ist der
Riegel im Fußbereich
in oder an dem Basiskörper
angeordnet, wobei darauf abzustellen ist, ob es sich bei der Vorrichtung
um ein Standteil oder um ein Wandteil bzw. Tischteil handelt. So
wird der Riegel vorzugsweise und in vorteilhafter Weise entsprechend
der konkreten Anbringung der Vorrichtung dort vorgesehen, wo er
sich mühelos
bedienen lässt.
Im Falle einer Fernbedienung spielt dies jedoch allenfalls eine
untergeordnete Rolle.
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Wie
bereits zuvor erwähnt,
kann der Antrieb für
das Betätigungsorgan
und/oder der Riegel bzw. das Schloss fernbetätigbar sein. Dazu könnte eine Fernbetätigung über HF-Signale
mit entsprechenden Sendern/Empfängern
stattfinden, wie man sie aus unterschiedlichsten Anwendungen kennt.
Eine HF-Fernbedienung hat gegenüber
einer im Infrarotbereich arbeitenden Fernbedienung den enormen Vorteil,
dass sie eine größere Reichweite
hat und dass man mit ihr auch Hindernisse umgehen kann. Eine HF-Fernbedienung
ist insoweit auf jeden Fall von Vorteil.
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In
besonders raffinierter Weise lässt
sich die Position des Betätigungsorgans
detektieren, wobei dem Basiskörper
eine vorzugsweise batteriebetriebene oder batteriegepufferte akustische
und/oder optische Anzeige zugeordnet sein kann, die in Abhängigkeit
von der Position des Betätigungsorgans
die Verschlussposition oder die Entnahmeposition der Sicherungsteile
anzeigt. So lässt
sich beispielsweise über
eine optische Anzeige die geschlossene Position visualisieren, während im
geöffneten
Zustand ein Ton oder eine Tonfolge ausgesendet werden kann, beispielsweise
dann, wenn die Vorrichtung über
einen definierbaren längeren
Zeitraum im geöffnetem Zustand
verbleibt. Damit ist wirksam vermieden, dass man die Vorrichtung
aus Versehen im geöffneten
Zustand belässt
und somit einen Diebstahl der Brillen ermöglicht.
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Ebenso
ist es denkbar, dass die Position des Betätigungsorgans detektierbar
und dass dem Basiskörper
eine vorzugsweise batteriebetriebene oder batteriegepufferte Alarmanlage
zugeordnet ist, die in Abhängigkeit
von der Position des Betätigungsorgans
unter Berücksichtigung
des Schließzustands auslösbar ist.
So könnte
beim gewaltsamen Öffnen ein
Alarm ausgelöst
werden, so dass auch insoweit ein weiterreichender Schutz gewährleistet
ist. Ebenso ist es denkbar, dass den einzelnen Sicherungsteilen
ein besonderer Detektor zugeordnet ist, der ein darauf ruhendes
Gewicht detektiert. Bei Entnahme der Brille würde sich das Sicherungsteil
zumindest geringfügig
nach oben bewegen, wodurch der Detektor eine Entnahme der Brille
registriert. Auch dies könnte
mit einem akustischen und/oder lichtoptischen Signal gekoppelt sein,
so dass eine weiterreichende Absicherung realisiert ist.
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Des
Weiteren sei angemerkt, dass der Basiskörper zum Stellen auf den Boden
oder auf einen Tisch mit einem Fußteil ausgeführt sein
kann. Ebenso lässt
sich der Basiskörper
zum Hängen
an die Decke oder an eine Wand mit entsprechenden Halterungen versehen.
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Des
Weiteren ist es denkbar, dass dem Basisteil eine vorzugsweise innere
Lichtquelle mit mindestens einem Lichtauslass zugeordnet ist, wobei der
Lichtauslass ohne weiteres auch dem Sicherungsteil oder dem Auflageteil
zugeordnet sein kann. Die Verwendung von Lichtleitfasern mit definiertem Lichtaustritt
ist denkbar, wodurch sich ganz besondere Effekte erzeugen lassen.
Auch die Verwendung von Plexiglas mit einem Lichtaustritt im Kantenbereich
ist von Vorteil.
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Voranstehend
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
mit einem singulären
Basisteil beschrieben worden. Ebenso ist es möglich, dass auf einem gemeinsamen
Sockel mehrere der Basisteile vertikal und dabei parallel zueinander
angeordnet sind. Eine solche parallele Anordnung ist auch an einer
Wand mit entsprechenden Halterungen denkbar, so dass sich eine ganze
Batterie entsprechender Basisteile in identischer Ausgestaltung
nebeneinander und parallel zueinander realisieren lässt. Auch
könnten
mehrere der Basisteile um eine zentrale Säule herum auf einem Schranksockel
oder dergleichen angeordnet sein. Auch lässt sich eine Anordnung mehrerer
Basisteile in Art einer Revolveranordnung auf drehbarer Basis realisieren.
Beliebige Anordnungen einzelner Basisteile in fester Relation zueinander
sind denkbar und zwar ungeachtet der konkreten Positionierung und
Bestimmung.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch
1 nachgeordneten Patentansprüche
und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung von Ausführungsbeispielen
der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit
der Erläuterung
der bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
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1a,
b in einer schematische Seitenansicht, teilweise, ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit aufgelegter Brille im geschlossenen und geöffneten Zustand,
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2a,
b in einer perspektivischen Ansicht die Vorrichtung aus 1 im geschlossenen und geöffneten
Zustand,
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3a,
b, c ein erstes konkretes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im
geschlossenen, teilweise geöffneten
und insgesamt geöffneten
Zustand, wobei das Betätigungsorgan über Schwerkraft öffnet,
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4a,
b, c ein zweites konkretes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im
geschlossenen, teilweise geöffneten
und insgesamt geöffneten
Zustand, wobei das Betätigungsorgan über Federkraft
beaufschlagt öffnet
und schließt,
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5a,
b, c ein drittes konkretes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im
geschlossenen, teilweise geöffneten
und insgesamt geöffneten
Zustand, wobei das Betätigungsorgan über einen
elektrischen Motor betätigt öffnet und schließt,
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6a in
einer schematischen Rückansicht eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
mit dort eingesteckten Bügelhaltern
und
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6b in
einer schematischen Draufsicht einen Schnitt durch den Basiskörper und
auf den Bügelhalter
und
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7 in
einer schematischen Ansicht die Folge des Einsteckens einerseits
des Bügelhalters und
andererseits des Auflageteils, der Einfachheit halber von einer
Seite her gezeichnet.
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Die
Abfolge der 1 und 2 zeigt
in schematischen Ansichten, teilweise, den grundsätzlichen Aufbau
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Präsentation
von Brillen 1, wobei die Vorrichtung einen Basiskörper 2 und
von dem Basiskörper 2 getragene
Aufnahmeeinrichtungen 3 zu gesicherten Aufnahme jeweils
einer Brille 1 umfasst. Jede Aufnahmeeinrichtung 3 hat
wiederum ein Auflageteil 4 zum Auflegen der Brille 1 und
ein Sicherungsteil 5 zur Entnahmesicherung der aufliegenden
Brille 1. Die Sicherungsteile 5 sind gemeinsam
von einer die Brille 1 sichernden Verschlussposition gemäß den 1a und 2a in
eine die Brille 1 freigebende Entnahmeposition gemäß den 1b und 2b verbringbar.
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Erfindungsgemäß sind die
Sicherungsteile 5 von der Verschlussposition gemäß den 1a und 2a in
die Entnahmeposition gemäß den 1b und 2b vom
Auflageteil 4 weg schwenkbar, was sich der den 1 und 2 entnehmbaren
Folge des Bewegungsablaufs entnehmen lässt.
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Die 3a, 3b und 3c, 4a, 4b und 4c und 5a, 5b und 5c zeigen
im Rahmen konkreter Ausführungsbeispiele im
Detail, wie die Schwenkbewegung der Sicherungsteile 5 in
Bezug auf das feststehende Auflageteil 4 realisiert ist.
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Die 1 und 2 lassen
des Weiteren erkennen, dass zur Auflage der Brillenbügel 6 Bügelhalter 7 vorgesehen
sind, die auf der dem Auflageteil 4 und dem Sicherungsteil 5 gegenüberliegenden
Seite des Basiskörpers 2 im
Basiskörper 2 angeordnet
sind. Die Bügelhalter 7 ragen
mit einer Stange 8 vom Basiskörper 2 weg und erstrecken
sich über
Bügel 9 zur Seite,
so dass die Brille 1 mit ihren Brillenbügeln 6 dort zur Auflage
kommt, wie dies der 1 entnehmbar ist.
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Die 1 und 2 lassen
des Weiteren gemeinsam erkennen, dass das Sicherungsteil 5 nahezu
insgesamt in das Innere des Basiskörpers 2 einschwenkbar
ist, so dass bei geöffnetem
Sicherungsteil 5 ein ungehinderter Zugriff auf die Brille 1 möglich ist.
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In
den 1 und 2 ist
des Weiteren angedeutet, dass das Auflageteil 4 einen gewölbten Auflagebereich 10 und
einen endseitigen Anschlagbereich 11 zum Eingriff des freien
Endes des Sicherungsteils 5 aufweist.
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Des
Weiteren ist in den 2a und 2b angedeutet,
dass die Bügel 9 des
Bügelhalters 7 mit Kunststoff überzogen
sind, um nämlich
die Brille 1 zu schonen und dieser einen sicheren Halt
zu gewährleisten.
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Bei
dem in den 3a, 3b, und 3c gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist erkennbar, dass die Schwenkachse des Sicherungsteils 5 innerhalb des
Basiskörpers 2 liegt.
Zur Betätigung
der Sicherungsteile 5 ist ein Betätigungsorgan 12 vorgesehen, welches
innerhalb des Basiskörpers 2 relativ
zu einem Ankerteil 13 verschiebbar ist, welches wiederum dem
Basiskörper 2 fest
zugeordnet ist. Das Betätigungsorgan 12 ist
als Betätigungsstange
ausgeführt. Entsprechend
ist das Ankerteil 13 als ortsfeste Ankerstange ausgeführt, wobei
das Ankerteil 13 ohne weiteres auch als integraler Bestandteil
des Basiskörpers 2 bzw.
des durch den Basiskörper 2 gebildeten
Gehäuses
oder des entsprechenden Profils ausgeführt sein kann.
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Die 3a, 3b und 3c lassen
des Weiteren erkennen, dass das Sicherungsteil 5 zwei paarweise
orthogonal abragende Schwenkstifte 14 umfasst, die im Ankerteil 13 und
im Betätigungsorgan 12 paarweise
ausgebildete Schwenkführungen 15 eingreifen.
Durch diese Anordnung und Ausgestaltung lassen sich die Sicherungsteile 5 gleichzeitig verschwenken,
nämlich
auf eine Bewegung des Betätigungsorgans 12 hin,
wobei die Bewegung des Betätigungsorgans 12 parallel
zum Ankerteil 13 und somit auch parallel zum Basiskörper 2 – im Basiskörper 2 – erfolgt.
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Die 3a, 3b und 3c lassen
des Weiteren erkennen, dass die Sicherungsteile 5 im geschlossenen
Zustand verriegelbar sind, nämlich
mittels eines Riegels 16, der das Betätigungsorgan 12 im
gehobenen Zustand bei verriegelten Sicherungsteilen 5 hält. Der
Riegel 16 ist einem mechanischem Schloss 17 zugeordnet.
Wird der Riegel 16 über
das Schloss 17 gelöst,
kann sich das Betätigungsorgan 12 über die
Schwerkraft nach unten bewegen, wie dies in 3b bis
hin zu 3c dargestellt ist. Im völlig abgesenkten
Zustand des Betätigungsorgans 12 sind
die Sicherungsteile 5 komplett in den geöffneten
Zustand verschwenkt und dabei weggeklappt, so dass das Auflageteil 4 unbehindert
freiliegt.
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In
den 3a, 3b und 3c ist
des Weiteren angedeutet, dass die Vorrichtung mit einer Alarmanlage 18 ausgestattet
ist, die beim unberechtigten Öffnen
der Sicherungsteile 5 einen akustischen und/oder optischen
Alarm auslöst.
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Die 4a, 4b und 4c zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
bei der das Betätigungsorgan 12 über Federkraft
betätigbar
ist. Dies ist symbolisch durch die Federanordnung 19 dargestellt.
Auch hier befinden sich die Sicherungsteile 5 im geschlossenen
Zustand, wenn das Betätigungsorgan 12 angehoben
und über
das Schloss 17 bzw. den Riegel 16 gesichert ist.
Nach dem Entriegeln über
das Schloss 17 gleitet das Betätigungsorgan 12 unter
wippender Bewegung nach oben, wird nämlich durch die Federanordnung 19 nach
oben gezogen, bis gemäß 4c die
Sicherungsteile 5 komplett geöffnet sind. Die Bewegung der
Sicherungsteile 5 erfolgt gedämpft, d.h. zeitlich verzögert.
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Die 5a, 5b und 5c zeigen
ein drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wobei die Betätigung
des Betätigungsorgans 12 über einen
elektrischen Motor 20 erfolgt. Eine besondere Verriegelung
ist dabei nicht mehr erforderlich, da das Betätigungsorgan 12 insgesamt über den
Motor 20 gehalten und in der jeweiligen Position arretiert
wird. Eine solche Anordnung ist ideal zur Realisierung einer Fernsteuerung,
wie dies in dem allgemeinen Teil der Beschreibung ausgeführt ist.
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Zu
dem elektrischen Motor 20 sei angemerkt, dass dieser exakt
auf den Basiskörper 2 abgestimmt ist,
so dass er diesen nach oben hin verlängert. Auch hier kann eine
Alarmanlage 18 vorgesehen sein, die über eine Sensoranordnung 21 betätigbar ist.
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Die 6a und 6b zeigen
die erfindungsgemäße Vorrichtung
in Bezug auf den Bügelhalter 7 mit
der Stange 8 und den abragenden Bügeln 9, wobei der
Bügelhalter 7 am
Basiskörper 2 festlegbar
ist. In den Fig. ist im Übrigen
angedeutet, dass der Bügelhalter 7 mit
einem schützenden
Schlauch 22 überzogen
ist.
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Schließlich zeigt 7 in
einer schematischen Ansicht den Basiskörper 2, in den das
Auflageteil 4 einschraubbar und der Bügelhalter 7 einsteckbar
bzw. einschiebbar ist. Der Einfachheit halber sind die beiden Bauteile
auf der gleichen Seite dargestellt, wenngleich sie einander gegenüberliegend
angeordnet sind, wie sich dies den voranstehend erörterten Fig.
entnehmen lässt.
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Schließlich sei
darauf hingewiesen, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele
die beanspruchte Lehre erläutern,
diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele
einschränken.