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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fernsteuerungssystem eines Arbeitsgerätes,
insbesondere eines Kranes, mit einer Fernsteuerung und einem Tragesystem, über
welches die Fernsteuerung von einer Bedienperson getragen werden
kann. Vorteilhafterweise handelt es sich dabei bei der Fernsteuerung
um eine mobile Funk-Sendeeinheit einer Funkfernsteuerung.
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Eine
solche Fernsteuerung für Krane ist dabei aus
DE-20-2006 017 729 U1 bekannt.
Bei solchen Fernsteuerungen kann der gesamte Kran über die
mobile Funk-Sendeeinheit bedient werden. Hierdurch werden auf der
Fernsteuerung eine Vielzahl von Bedienelementen benötigt,
welche zudem so groß sein müssen, daß sie
von einer Bedienperson auch im rauen Einsatz z. B. auf einer Baustelle
sicher bedient werden können. Hierdurch ist die Fernsteuerung
insgesamt relativ großbauend. Um dennoch eine komfortable
Bedienung der Fernsteuerung, insbesondere mit zwei Händen,
zu ermöglichen, sind dabei aus dem Stand der Technik Schultergurte
bekannt, welche an Ösen an einer Fernsteuerung befestigt
werden können und über welche die Fernsteuerung
umgehängt werden kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Fernsteuerungssystem zur
Verfügung zu stellen, welches einen erhöhten Bedien-
und Tragekomfort bietet.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe von einem Fernsteuerungssystem gemäß Anspruch
1 gelöst. Dabei handelt es sich um ein Fernsteuerungssystem
eines Arbeitsgerätes, insbesondere eines Kranes, mit einer
Fernsteuerung und einem Tragesystem, über welches die Fernsteuerung
von einer Bedienperson getragen werden kann. Erfindungsgemäß ist
dabei vorgesehen, daß das Tragesystem eine Halteplatte
für die Fernsteuerung aufweist, welche über eine
Trageeinrichtung, insbesondere in Form von Gurten, am Körper
einer Bedienperson anlegbar ist, wobei die Halteplatte Mittel zur
lösbaren Verbindung mit der Fernsteuerung aufweist, so
daß die Fernsteuerung während eines Arbeitseinsatzes an
der Halteplatte befestigt und über das Tragesystem am Körper
der Bedienperson in einer Bedienposition gehalten werden kann. Vorteilhaftetweise
handelt es sich dabei bei der Fernsteuerung um eine mobile Funk-Sendeeinheit
einer Funkfernsteuerung.
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Hierdurch
ist ein ebenso flexibler wie komfortabler Einsatz der Funkfernsteuerung
möglich, da diese nur dann, wenn sie benötigt
wird, an der Halteplatte befestigt werden kann, und wenn sie nicht mehr
benötigt wird, wieder von der Halteplatte gelöst werden
kann. Das Tragesystem mit der Halteplatte und der Trageeinrichtung
insbesondere in Form von Gurten kann dagegen problemlos an der Bedienperson
verbleiben. Hierdurch kann das Tragesystem optimal darauf ausgelegt
werden, die Fernsteuerung sicher und komfortabel am Körper
der Bedienposition in einer optimalen Bedienposition zu halten.
Durch die Ausführung des Verbindungselements zur lösbaren
Verbindung mit der Fernsteuerung als Halteplatte ist zudem gewährleistet,
daß die Fernbedienung nicht nach unten wegkippen kann,
sondern sicher in einer optimalen Bedienposition verbleibt, da die
Halteplatte flach am Körper anliegt.
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Vorteilhafterweise
weist die Halteplatte dabei eine Höhe von mehr als 10 cm,
vorteilhafterweise von mehr als 15 cm und weiterhin vorteilhafterweise
von mehr als 20 cm auf. Durch diese Höhe der Halteplatte wird
gewährleistet, daß diese mit einer großen
vertikalen Länge am Körper der Bedienposition
aufliegt und die Fernbedie nung nicht nach unten kippt, so daß die
Fernbedienung ungehindert und komfortabel bedient werden kann.
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Vorteilhafterweise
ist die Halteplatte dabei höher als breit. Durch diese
Ausführung, bei welcher die Höhe der Halteplatte
ihr Breite übersteigt, wird neben der oben beschriebenen
Sicherung gegen ein Abkippen der Fernbedienung nach unten zudem
ein hoher Tragekomfort der Bedienperson erreicht, da durch die relativ
schmale Halteplatte ein bequemes Tragen möglich wird. Zudem
liegt die Halteplatte so besser am Körper an, wo sie durch
die Trageeinrichtung leichter stabilisiert werden kann.
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Vorteilhafterweise
weist bei dem erfindungsgemäßen Fernsteuerungssystem
die Bedienfläche der Fernsteuerung in der Bedienposition
bezüglich der der Bedienperson zugewandten Rückseite
der Halteplatte einen Winkel von weniger als 90°C auf. Durch
diese Ausführung ist ein ergonomischer Blickwinkel auf
die Fernsteuerung möglich, da bei senkrecht angeordneter
Halteplatte die Bedienfläche von der Bedienperson weg schräg
nach oben hin angeordnet ist.
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Vorteilhafterweise
weißen die erfindungsgemäßen Mittel zur
lösbaren Verbindung der Halteplatte mit der Fernsteuerung
ein oder mehrere Haken auf, in welche die Fernsteuerung einhängbar
ist, insbesondere über einen Bügel an der Fernsteuerung. Hierdurch
kann die Fernsteuerung bequem und problemlos an der Halteplatte
befestigt werden. Die Ausführung mittels Haken ermöglicht
dabei eine ebenso einfache wie stabile Möglichkeit, die
Fernsteuerung an der Halteplatte einzuhängen und so nach
unten zu sichern.
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Vorteilhafterweise
dient dabei der Bügel an der Fernsteuerung auch als Griff
für die Fernsteuerung. Der Bügel nimmt damit eine
Doppelfunktion ein, indem er einerseits der Verbindung mit der Halteplatte,
und andererseits dem Tragen per Hand für die Fernsteuerung
dient.
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Weiterhin
vorteilhafterweise weist die Halteplatte des erfindungsgemäßen
Tragesystems eine Führung auf, in welche ein Gegenführungselement an
der Fernbedienung einschiebbar ist, insbesondere in Form einer Schwalbenschwanzführung.
Vorteilhafterweise verläuft die Führung dabei
von oben nach unten, so daß das Gegenführungselement
an der Fernbedienung von oben in die Führung an der Halteplatte
einschiebbar ist. Vorteilhafterweise bewirkt die Führung
dabei eine Halterung der Fernbedienung in seitlicher Richtung und/oder
nach vorne.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind dabei
die Haken, in welche die Fernsteuerung einhängbar ist,
mit einer Führung kombiniert. Vorteilhafterweise sind dabei
die Haken oberhalb der Führung angeordnet, so daß die
Fernsteuerung bequem von oben in die Haken einhängbar und gleichzeitig
in die Führung einschiebbar ist.
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Weiterhin
vorteilhafterweise ist eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen, welche
die Fernbedienung in der Bedienposition an der Halteplatte sichert, insbesondere
eine Sicherungsvorrichtung in Form eines vorgespannten Sicherungselementes,
welches beim Verbinden der Fernsteuerung mit der Halteplatte in
eine Sicherungsöffnung einrastet. Hierdurch wird gewährleistet,
daß sich die mit der Halteplatte verbundene Fernbedienung
nicht aus Versehen lösen kann. Ein Lösen der Fernbedienung
von der Halteplatte ist dabei vorteilhafterweise nur dadurch möglich,
daß die Sicherungsvorrichtung per Hand betätigt wird,
zum Beispiel durch Bewegen des vorgespannten Sicherungselements
aus seiner Rastposition.
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Vorteilhafterweise
ist dabei das vorgespannte Sicherungselement an der Halteplatte
angeordnet und wirkt mit einer Sicherungsöffnung zusammen, welche
an der Fernsteuerung angeordnet ist. Insbesondere ist dabei die
Sicherungsöffnung an dem Bügel, über
welchen die Fernsteuerung in der Halteplatte einhängbar
ist, angeordnet. Das Sicherungselement ist dann vorteilhafterweise
unterhalb der Haken, in welche der Bügel an der Fernsteuerung
eingehängt wird, angeordnet. Hierdurch kann das Sicherungselement
durch den Bügel an der Fernsteuerung hindurch be dient werden,
um die Sicherung wieder zu lösen. So ist ein sicherer Schutz
gegen ein versehentliches Betätigen des Sicherungselements gewährleistet.
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Weiterhin
vorteilhafterweise umfaßt die Trageeinrichtung des erfindungsgemäßen
Tragesystems Gurte, insbesondere einen Bauchgurt und/oder einen
Schultergurt und/oder einen Halsgurt und/oder zwei Schultergurte.
Insbesondere ist das Tragesystem dabei vorteilhafterweise so ausgeführt,
daß die Halteplatte alternativ über einen Bauchgurt,
einen Halsgurt, einen Schultergurt oder zwei Schultergurte am Körper
der Bedienperson anlegbar ist. Weiterhin vorteilhafterweise sind
diese Möglichkeiten untereinander kombinierbar. Insbesondere
kann dabei vorteilhafterweise auch eine Verwendung eines Bauchgurts
und eines Halsgurts vorgesehen sein.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausführung des Tragesystems
kann je nach Bedarf die Halteplatte entweder nur über einen
Schulter- oder Halsgurt umgehängt oder aber durch zwei
Schultergurte und/oder einen Bauchgurt fest am Körper der
Bedienperson angeordnet werden. Eine solches festes Anlegen der
Halteplatte ist dabei bei der vorliegenden Erfindung unproblematisch,
da die Funkfernsteuerung von der Halteplatte gelöst werden
kann, während die Trageeinrichtung mit der Halteplatte
am Körper der Bedienperson verbleibt und so nicht jedes Mal,
wenn die Funkfernsteuerung nicht benötigt wird, abgenommen
werden muß.
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Das Öffnen
und Schließen der Gurte kann dabei zum Beispiel über
Klippverschlüsse, welche in die Gurte integriert sind,
erfolgen.
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Weiterhin
vorteilhafterweise sind die Gurte lösbar mit der Halteplatte
verbindbar, wobei die Gurte vorteilhafterweise durch Ausnehmungen
in der Halteplatte geführt sind und weiterhin die Gurte
vorteilhafterweise durch Knebelplatten an der Halteplatte gehalten
werden. Vorteilhafterweise können dabei Gurt und Knebelplatte
um 90°C gedreht gerade durch die Ausnehmung an der Halteplatte
geführt werden, so daß diese einfach von der Halteplatte
zu entfernen sind. Ohne Einwirkung hält der Gurt die Knebelplatte dagegen
im Rechten Winkel und ist so sicher mit der Halteplatte verbunden.
Vorteilhafterweise sind dabei auf der Rückseite der Halteplatte Vertiefungen
vorgesehen, welche den Knebelplatten entsprechen, so daß diese
nicht über die Halteplatte hinausragen. Als Knebelplatte
können dabei einfache Bleche verwendet werden, durch welche
eine Schlaufe des Gurtes geführt ist.
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Vorteilhafterweise
weist die erfindungsgemäße Halteplatte mindestens
vier Verbindungsbereiche zur Verbindung mit den Gurten auf, wobei
vorteilhafterweise zwei Verbindungsbereiche an der Oberseite der
Halteplatte angeordnet sind und jeweils ein Verbindungsbereich auf
den sich gegenüberliegenden Seiten der Halteplatte. Hierdurch
ist eine äußerst flexible Auslegung der Trageeinrichtung
möglich. So kann zum Beispiel ein Bauchgurt mit den seitlichen Verbindungsbereichen
verbunden werden. Ein einzelner Schultergurt kann dagegen mit einem
Verbindungsbereich an der Oberseite und einem Verbindungsbereich
an einer Seite der Halteplatte verbunden werden. Insbesondere wird
dabei ein Verbindungsbereich an der Oberseite jeweils mit dem gegenüberliegenden
seitlichen Verbindungsbereich mit einem Schultergurt verbunden,
so daß sich eine diagonale Anordnung er gibt. Ebenso können
zwei Schultergurte verwendet werden, welche bei der oben beschriebenen
Verbindung dann über Kreuz geführt sind. Weiterhin
kann auch ein Halsgurt verwendet werden, welcher mit den beiden
Verbindungsbereichen an der Oberseite der Haltelatte verbunden wird.
Ein solcher Halsgurt kann weiterhin mit einem Bauchgurt kombiniert
werden.
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Das
erfindungsgemäße Fernsteuerungssystem weist vorteilhafterweise
weiterhin eine stationäre Halterung auf, mit welcher die
Fernbedienung lösbar verbindbar ist. An dieser stationären
Halterung kann die Fernbedienung zum Beispiel zum Transport befestigt
werden. Weiterhin ist denkbar, hierdurch einen stationären
Bedienstand bereit zu stellen. Die stationäre Halterung
ist dabei vorteilhafterweise am Arbeitsgerät oder einer
sonstigen Einrichtung in der Nähe des Arbeitsgerätes
angeordnet oder anordenbar.
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Vorteilhafterweise
erfolgt die lösbare Verbindung zwischen der Fernbedienung
und der stationären Halterung dabei genau so wie zwischen
der Fernbedienung und der Halteplatte. Insbesondere ist die Fernbedienung
dabei vorteilhafterweise in Haken an der stationären Halterung
einhängbar. Weiterhin vorteilhafterweise ist auch an der
stationären Halterung eine Führung angeordnet.
Weiterhin vorteilhafterweise ist weiterhin eine Sicherungsvorrichtung
an der stationären Halterung vorgesehen. Hierbei kann die Fernbedienung
durch die Gegenverbindungselemente an der stationären Halterung
angeordnet werden, welche auch der Verbindung mit der Halteplatte
dienen.
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Weiterhin
vorteilhafterweise ist dabei ein in der Fernbedienung angeordneter
Energiespeicher über die stationäre Halterung
aufladbar, wozu vorteilhafterweise elektrische Verbindungselemente
vorgesehen sind, welche durch Einhängen der Fernbedienung
an der stationären Halterung automatisch verbunden werden.
Hierdurch kann das Aufladen der Fernbedienung automatisch erfolgen,
wenn die Fernbedienung zum Beispiel zum Transport an der stationären
Halterung befestigt wird.
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Die
vorliegende Erfindung umfaßt weiterhin vorteilhafterweise
ein Tragesystem für ein Fernsteuerungssystem, wie es oben
beschrieben wurde. Ein solches Tragesystem umfaßt dabei
eine Halteplatte für die Fernsteuerung, welche über
eine Trageeinrichtung, insbesondere in Form von Gurten, am Körper
einer Bedienperson anlegbar ist, wobei die Halteplatte Mittel zur
lösbaren Verbindung mit der Fernsteuerung aufweist, so
daß die Fernsteuerung während eines Arbeitsansatzes
an der Halteplatte befestigt und über das Tragesystem am
Körper der Bedienperson in einer Bedienposition gehalten
werden kann. Durch ein solches Tragesystem ergeben sich offensichtlich
die gleichen Vorteile, wie sie bereits oben bezüglich des
Fernsteuerungssystems beschrieben wurden.
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Das
Tragesystem kann dabei weiterhin die Gegenverbindungsmittel für
die Fernsteuerung umfassen, welche lösbar mit der Halteplatte
verbindbar sind und welche an der Fernsteuerung montiert werden
können. Insbesondere umfassen diese Gegenverbindungsmittel
dabei einen Bügel, über welchen die Fernsteuerung
an der Halteplatte einhängbar ist, und/oder Gegenführungselemente,
welche mit Führungselementen an der Halteplatte zusammenwirken.
Die Gegenführungselemente können an einer bestehenden
Fernsteuerung montiert werden, so daß diese mit dem erfindungsgemäße
Tragesystem eingesetzt werden kann.
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Weiterhin
umfaßt die vorliegende Erfindung eine Halteplatte für
ein Tragesystem, wie es eben beschrieben wurde. Offensichtlich weist
eine solche Halteplatte die gleichen Vorteile auf, wie sie bereits bezüglich
des Tragesystems und des Fernsteuerungssystems beschrieben wurden.
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Die
vorliegende Erfindung weist weiterhin eine Fernsteuerung für
ein Fernsteuerungssystem auf, wie es oben beschrieben wurde. Die
erfindungsgemäße Fernsteuerung weist dabei Gegenverbindungsmittel
zur lösbaren Verbindung mit der Halteplatte auf.
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Weiterhin
umfaßt die vorliegende Erfindung eine stationäre
Halterung für ein Fernsteuerungssystem, wie es oben beschrieben
wurde. Insbesondere weist eine solche stationäre Halterung
dabei Verbindungsmittel zur lösbaren Verbindung mit der
Fernsteuerung auf, welche den Verbindungsmitteln an der Halteplatte
entsprechen.
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Weiterhin
umfaßt die vorliegende Erfindung ein Set aus mindestens
zwei dieser Komponenten, d. h. aus einer stationären Halterung,
einer Fernsteuerung und/oder einem Tragesystem, wie sie oben beschrieben
wurden.
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Weiterhin
umfaßt die vorliegende Erfindung ein Arbeitsgerät,
insbesondere einen Kran, insbesondere einen verfahrbaren Kran, insbesondere
einen Mobilkran oder einen Raupenkran, mit mindestens einem Fernsteuerungssystem,
wie es oben beschrieben wurde. Vorteilhafterweise kann dabei der
gesamte Kran über die mobile Fernsteuerung bedient werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels
sowie Zeichnungen näher dargestellt.
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Dabei
zeigen:
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1a), 1b) und 2a) ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Tragesystems mit einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Halteplatte,
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2b) und 2c) ein
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Fernsteuerung mit einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen stationären
Halterung,
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2d) das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Fernsteuerung,
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3a) bis 3c) das Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Fernsteuerungssystems mit
einer ersten Variante der Trageeinrichtung,
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4a) bis 4c) das
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Fernsteuerungssystems mit einer zweiten Variante der Trageeinrichtung,
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5a) bis 5c) das
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Fernsteuerungssystems mit einer dritten Variante der Trageeinrichtung, und
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6 das
Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Fernsteuerungssystems mit einer vierten Variante der Trageeinrichtung.
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In 1a), 1b) und 2a) ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Halteplatte 2 zusammen mit einer Trageeinrichtung 10 dargestellt, über
welche die Halteplatte am Körper einer Bedienperson anlegbar
ist. Die Halteplatte weist dabei Mittel zur lösbaren Verbindung
mit einer Fernsteuerung auf, so daß diese während eines
Arbeitseinsatzes an der Halteplatte befestigt und über
das Tragesystem am Körper der Bedienperson in einer Bedienposition
gehalten werden kann. Die Platte liegt dabei mit ihrer Rückseite
flach am Körper an, so daß die Fernbedienung nicht
nach unten wegkippen kann, sondern im wesentlichen horizontal oder
leicht nach oben geneigt vor dem Körper verbleibt. Hierdurch
ergibt sich eine komfortable und ungehinderte Bedienung der Fernsteuerung.
Die Platte weist dabei eine Höhe von ungefähr
25 cm auf, so daß die Fernsteuerung sicher am Körper
gehalten wird. Weiterhin ist die Halteplatte dabei weniger breit
als hoch, so daß sie dennoch bequem getragen werden kann.
Die Rückseite der Halteplatte kann dabei ergonomisch an
die Körperform angepaßt sein.
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Als
Mittel zur lösbaren Verbindung der Halteplatte mit der
Fernsteuerung sind Haken 3 vorgesehen, in welche die Fernsteuerung
eingehängt werden kann. Dabei sind im Ausführungsbeispiel
in einem oberen Bereich der Halteplatte zwei nebeneinander über
einen Zwischenraum angeordnete Haken 3 vorgesehen. Weiterhin
ist eine Führung mit Führungsbereichen 4 und 5 an
der Halteplatte vorgesehen, auf welche ein Gegenführungselement
an der Fernsteuerung aufgeschoben werden kann. Dabei wirkt ein auskragendes
Element am Führungsbereich 4 mit einem Gegenführungselement
an der Fernsteuerung so zusammen, daß die Fernsteuerung
sicher an der Halteplatte 2 gehalten wird und nicht nach
vorne wegkippen kann. Der Führungsbereich 4 ist
hierzu als Schwalbenschwanzführung ausgeführt.
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Dabei
ist der Führungsbereich 4 etwas von der Halteplatte 2 beabstandet,
so daß die Fernbedienung in ihrer Bedienposition leicht
schräg nach oben an der Halteplatte angeordnet ist. Hierdurch
nimmt die Bedienoberfläche der Fernbedienung mit der der Bedienperson
zugewandten Rückseite der Halteplatte 2 ein Winkel
von weniger als 90°C ein, ist also bei senkrecht angeordneter
Halteplatte von der Halteplatte ausgehend nach oben geneigt. Hierdurch
ergibt sich ein hervorragender Blick auf das Bedienfeld mit einer
fast senkrechten Blickrichtung. Die senkrecht verlaufenden rampenförmigen
Führungsbereiche 5 sorgen dabei dafür,
daß die Fernbedienung beim Einhängen in die Haken 3 in
den Führungsbereich 4 eingeschoben wird. Die Führungsbereiche 4 und 5 sind
an der Halteplatte unterhalb der Haken 3 angeordnet.
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Weiterhin
ist eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen, welche die Fernbedienung
in der Bedienposition an der Halteplatte sichert. Hierfür
ist ein Sicherungselement 6 an der Halteplatte vorgesehen, welches
vorgespannt ist und beim Verbinden der Fernsteuerung mit der Halteplatte
in eine Sicherungsöffnung einrastet. Dabei ist am vorgespannten Sicherungselement 6 ein
Sicherungsriegel 7 vorgesehen, welcher in eine Sicherungsöffnung 27 an
der Fernbedienung einrastet.
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Das
Sicherungselement 6 ist dabei unterhalb der Haken 3 zwischen
diesen an der Sicherungsplatte angeordnet. Das Sicherungselement
kann bei eingehängter Fernbedienung dadurch geöffnet
werden, daß die Bedienposition unter dem Haltebügel
hindurch greift und das Sicherungselement nach innen drückt.
Der Sicherungsriegel 7 am Sicherungselement 6 wirkt
dabei mit einer Sicherungsöffnung 27 an dem Bügel
zusammen.
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Durch
die erfindungsgemäßen Mittel zur lösbaren
Verbindung der Fernbedienung mit der Halteplatte wird die Fernbedienung
unbeweglich an der Halteplatte gehalten, und kann dabei insbesondere durch
ein Zusammenwirken der Haken 3, der Sicherung 6 und
des Führungsbereichs 4 auch nicht von der Halteplatte 2 wegkippen.
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Ein
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Fernsteuerung ist dabei in
2b) bis
2d) gezeigt. Bei der Fernsteuerung handelt es sich
dabei um die mobile Funk-Sendeeinheit einer Funkfernsteuerung, wie
sie aus
DE-20-2006 017
729 U1 bekannt ist. Dabei sind auf der Bedienfläche
22 der
Fernsteuerung
20 Bedienelemente
21 und
23 vorgesehen.
Insbesondere sind seitliche Bedienhebel
21 sowie ein mittig
angeordnetes Display
23 vorgesehen. Erfindungsgemäß sind
nun an der Fernsteuerung Gegenverbindungselemente zur Verbindung
mit der erfindungsgemäßen Halteplatte vorgesehen.
Die Gegenverbindungselemente umfassen dabei den Bügel
25,
welcher in die Haken
3 an der Halteplatte eingehängt
werden kann.
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Weiterhin
ist eine Gegenführung 26 vorgesehen, welche mit
der Führung an der Halteplatte zusammenwirkt. Insbesondere
bildet die Gegenführung 26 dabei zusammen mit
dem Führungsbereich 4 eine Schwalbenschwanzführung,
welche die Fernsteuerung gegen ein Wegkippen von der Halteplatte
sichert. Weiterhin ist am Bügel 25 eine Sicherungsöffnung 27 vorgesehen,
welche mit dem Sicherungselement 6 an der Halteplatte zusammenwirkt.
Der Bügel 25 an der Fernbedienung dient dabei
sowohl dem Einhängen an der Halteplatte als auch als Griff
zum Tragen der Fernbedienung. Die Gegenverbindungselemente zur Verbindung
mit der Halteplatte sind dabei rückseitig an der Fernbedienung
angeordnet. Dabei kann durch Montage der Gegenverbindungsmittel eine
bekannte Fernbedienung zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen
Tragesystem umgerüstet werden.
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Weiterhin
ist in 2b) und 2c) ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
stationären Halterung 30 gezeigt, an welcher die
Fernsteuerung ebenfalls eingehängt werden kann. Die lösbare Verbindung
erfolgt dabei analog zu der Verbindung mit der Halteplatte 2.
Hierzu sind an der stationären Halterung die Haken 33,
die Schwalbenschwanzführung 34 sowie das Sicherungselement 36 mit
dem Sicherungsriegel 37 vorgesehen. Die stationäre
Halterung ist dabei zum Beispiel an dem Arbeitsgerät, insbesondere
an dem Kran, fest montierbar. Weiterhin ist eine Ladevorrichtung
vorgesehen, über welche die Fernsteuerung 20 aufgeladen
werden kann. Hierfür sind Kontaktstifte 39 an
der Schwalbenschwanzführung 34 vorgesehen, welche
bei eingeschobener Fernbedienung mit Kontaktstiften 29 an
der Gegenführung 26 der Fernbedienung kontaktieren.
Hierdurch kann eine einfache automatische Ladung der Fernsteuerung 20 realisiert
werden.
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Die
erfindungsgemäße Halteplatte 2 kann erfindungsgemäß über
eine Trageeinrichtung 10 von der Bedienperson angelegt
werden. Hierzu sind Verbindungsbereiche 8 und 9 an
der Halteplatte vorgesehen, an denen Gurte befestigt werden können.
Dabei sind an der Oberseite der Halteplatte 2 zwei Verbindungsbereiche 8,
sowie jeweils ein Verbindungsbereich 9 an jeder der Seiten
der Halteplatte vorgesehen. Hierdurch läßt sich
eine Vielzahl von unterschiedlichen Tragemöglichkeiten
realisieren.
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Die
Verbindungsbereiche 8 und 9 bestehen dabei aus
Aussparungen in der Halteplatte, durch welche die Gurte geführt
werden können. Wie in 1a) und 1b) gezeigt, kann dabei zum Beispiel ein Halsgurt 11 mit
den beiden an der Oberseite der Halteplatte angeordneten Verbindungsbereichen 8 verbunden
werden, wobei hier einfach Schlaufen des Gurtes durch die Aussparung 8 gezogen
sind. An den seitlich angeordneten Verbindungsbereichen 9 sind
dagegen Gurtverschlüsse 13 vorgesehen, in welche
Gurte eingeklipst werden können. Diese Gurtverschlüsse 13 sind
dabei über Gurtbänder 12 mit der Halteplatte
verbunden, wobei hier eine nicht gezeigte Knebelplatte eingesetzt
wird, durch welche die Gurte 12 geführt sind.
Gurt 12 und Knebelplatte können dabei, wenn die
Knebelplatte senkrecht zur Halteplatte angeordnet wird, gerade durch
die Ausnehmung 9 der Halteplatte geführt werden.
Ohne Einwirkung hält der Gurt die Knebelplatte dagegen parallel
zur Halteplatte 2, so daß die Knebelplatte den Gurt
an der Halteplatte 2 sichert. Dabei sind auf der Rückseite
der Halteplatte 2 Vertiefungen für die Knebelplatten
vorgesehen, so daß diese nicht über die Halteplatte
hinausragen. Als Knebelplatten können dabei Bleche vorgesehen
sein, durch welche die Gurte 12 geführt sind.
Eine ähnliche Befestigungsmöglichkeit über
Knebelplatten wäre auch für die oberen Verbindungsbereiche 8 denkbar.
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Erfindungsgemäß ergibt
sich nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie die erfindungsgemäße Halteplatte über
unterschiedliche Varianten der Trageeinrichtung angelegt werden
kann. In 3a) bis 3c) wird
dabei nur ein Bauchgurt 60 eingesetzt, welcher mit den
seitlichen Verbindungsbereichen 9 der Halteplatte verbunden
ist. Wie insbesondere aus 3c) hervorgeht,
wird dabei der Bauchgurt 60 in die Gurtverschlüsse 13 eingeklipst.
Die Verbindungsbereiche 8 an der Oberseite der Halteplatte
werden dagegen nicht genutzt. Durch die Verwendung des Bauchgurtes 60 liegt
die Halteplatte 30 gut am Körper an, so daß auch
bei den 3a) gezeigten Stellung der Bedienperson 50 die
Fernsteuerung 20 geschützt am Körper
positioniert bleibt.
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In 4a) bis 4c) ist
dagegen eine Variante des Tragesystems mit zwei Schultergurten 70 und 71 gezeigt,
wobei die Schultergurte jeweils mit einem oberen Verbindungsbereich 8 und
dem jeweils gegenüberliegenden seitlichen Verbindungsbereich 9 verbunden
sind. Hierdurch sind die beiden Schultergurte 70 und 71,
wie in 4b) gezeigt, über Kreuz
geführt. Auch durch diese Anordnung des Tragesystems wird
die Halteplatte eng am Körper geführt.
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In 5a) bis 5c) ist
nun eine weitere Tragevariante gezeigt, bei welcher nur ein Schultergurt 70 eingesetzt
wird. Dieser ist diagonal über die Schulter der Bedienperson
um den Körper herumgeführt und ermöglicht
so einerseits eine sichere Positionierung der Halteplatte vor dem
Bauch der Bedienperson. Andererseits kann die Fernsteuerung, wie
in 5b) gezeigt, auch zur Seite geschoben werden, um
einen freien Arbeitsbereich zu schaffen. Auch sind beide Hände
frei. Insbesondere kann hierdurch ein Aufstieg zum Beispiel auf
eine Leiter erleichtert werden. Alternativ zur gezeigten Anordnung
mit dem ersten Schultergurt 70 kann auch der zweite Schultergurt 71,
welcher auf der anderen Seite angeordnet ist, verwendet werden.
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In 6 ist
eine weitere Tragevariante gezeigt, in welcher der bereits in 1a) und 1b) gezeigte
Halsgurt 11 zusammen mit dem Bauchgurt 60 eingesetzt
wird.
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Das
erfindungsgemäße Fernsteuerungssystem erlaubt
ein ebenso bequemes wie zuverlässiges Arbeiten mit der
Fernsteuerung, welche durch die Halteplatte sicher getragen werden
kann. Die Halteplatte kann zudem ergonomisch an die Körperform des
Bedieners angepaßt sein. Insbesondere ist hierfür
die Rückseite der Halteplatte 2 leicht gewölbt.
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Dabei
wird durch die Ausführung der Halteplatte, welche relativ
hoch ist, ein Wegkippen der Fernbedienung nach unten verhindert.
Da die Halteplatte jedoch weniger breit als hoch ist, ergibt sich dennoch
ein angenehmer Tragekomfort und ein gutes Anliegen am Körper.
Unabhängig von der spezifischen Trageeinrichtung muß dabei
die Halteplatte nicht jedes Mal abgenommen werden, wenn die Fernsteuerung
nicht benötigt wird. Vielmehr kann das Tragesystem aus
Trageeinrichtung und Halteplatte an der Bedienperson verbleiben,
und die Fernbedienung nur wenn benötigt an der Fernbedienung
eingehängt werden.
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Dabei
ist in 4a), 5a) und 6 noch einmal
gut zu erkennen, dass die Fernbedienung über den Bügel 25 in
die Haken 3 an der Halteplatte eingehängt und
dort über das Sicherungselement 6 gesichert wird.
Zudem sorgt die Führung an der Halteplatte dafür,
daß sie Fernbedienung auch gegen ein Wegkippen von der
Platte gesichert ist. Die Sicherungsvorrichtung 6 kann
gelöst werden, indem die Bedienperson unter dem Bügel 25 hindurch
greift und das Sicherungselement gegen seine Vorspannung in Richtung
auf die Halteplatte drückt, so daß der Sicherungsriegel 7 am
Sicherungselement 6 nicht mehr in Eingriff mit der Sicherungsöffnung 27 am
Bügel 25 ist. Ist die Fernsteuerung nicht an der
Halteplatte 2 eingehängt, kann diese bequem über
den Bügel 25 getragen werden.
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So
ergibt sich im Vergleich zu herkömmlichen Tragesystemen
eine erheblich verbesserte Bedienqualität. Das erfindungsgemäße
Tragesystem kann dabei auch bei bestehenden Fernsteuerungen nachgerüstet
werden. Das erfindungsgemäße Fernsteuerungssystem
ist dabei insbesondere zur Funkfernsteuerung von Kranen, insbesondere
von verfahrbaren Kranen wie zum Beispiel Mobilkranen oder Raupenkranen
einsetzbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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