DE102005002902A1 - Trageband für laryngo-tracheale Hilfsgeräte - Google Patents
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Abstract
Zur Lösung der Aufgabe, ein Trageband zur Verfügung zu stellen, welches pflegeleicht und mehrfach verwendbar ist, wird ein Trageband vorgeschlagen und ein bandförmiger Abschnitt, welcher zumindest teilweise aus einem elastischen Material besteht, und mindestens ein an diesem angeordnetes Befestigungsmittel zur Befestigung an laryngotrachealen Hilfsgeräten, insbesondere Trachealkanülen, aufweist, wobei das Material transparent ausgebildet ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Trageband mit einem bandförmigen Abschnitt zur Befestigung an laryngo-trachealen Hilfsgeräten sowie die Verwendung eines derartigen Tragebandes als Trachealkanülen-Trageband.
- Laryngektomierte, d.h. Personen, deren Kehlkopf entfernt wurde, und Tracheotomierte, d.h. Personen, bei welchen ein Luftröhrenschnitt vorgenommen wurde, benötigen nach der Operation laryngo-tracheale Hilfsgeräte bzw. Instrumente zur Regelung der Zufuhr und Ableitung von Atemluft. Derartige Hilfsgeräte sind insbesondere Trachealkanülen und Trachealtuben. Zur Unterfütterung und Abpolsterung derselben sowie zum Auffangen von Schleim oder Sekret finden Kompressen Verwendung. Die Trachealkanülen weisen üblicherweise einen Schild mit einer Haltevorrichtung auf, an welche ein an einem Band angeordnetes Befestigungsmittel angreifen kann. Hierdurch kann eine Trachealkanüle sicher mittels eines sogenannten "Kanülentragebandes" am Hals der betreffenden Person befestigt werden.
- Derartige Kanülentragebänder sind in verschiedensten Ausführungen erhältlich, z.B. elastische und gepolsterte Bänder mit Haken- oder Klettverschluss. Dabei kann beispielsweise zur Erzielung einer hohen Elastizität ein elastomeres Gummimaterial wie beispielsweise EPDM o.ä. eingesetzt werden. Kanülentragebänder aus Schaumstoff, welcher insbesondere mit einem weichen Vliesstoff umhüllt sein kann, ermöglichen ebenfalls eine sichere und komfortable Fixierung einer Trachealkanüle. An dem Schaumstoffabschnitt der betreffenden Kanülentragebänder sind elastische Befestigungsbänder angeordnet, welche u.U. auch verstellbar ausgebildet sein können. Hierdurch ist die Länge eines derartigen Kanülentragebandes variabel einstellbar. Die aus dem Stand der Technik bekannten Kanülentragebänder sind entweder für den einmaligen Gebrauch bestimmt oder aber waschbar ausgebildet. Aber auch bei waschbar ausgebildeten Kanülentragebändern ist nach einem zwei- bis dreimaligen Waschen derselben die Elastizität des eingesetzten Kunststoffmaterials derart in Mitleidenschaft gezogen, dass ein weiterer Gebrauch nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus können beim Waschvorgang beispielsweise Waschpulver, aber auch Keime o.ä. dem Kanülentrageband mitgegeben werden, was gefördert wird durch die in aller Regel zur Erzielung eines ausreichenden Tragekomforts vorgesehene flauschige Oberfläche der betreffenden Kanülentragebänder.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Trageband für laryngo-tracheale Hilfsgeräte, insbesondere Trachealkanülen, zur Verfügung zu stellen, welches die vorste hend genannten Nachteile der aus dem Stand der Technik bekannten Tragebänder nicht aufweist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Trageband mit einem bandförmigen Abschnitt, welcher zumindest teilweise aus einem elastischen Material besteht, und mindestens einem an diesem angeordneten Befestigungsmittel zur Befestigung an laryngo-trachealen Hilfsgeräten, insbesondere Trachealkanülen, wobei das Material transparent ausgebildet ist. Derartige transparente Materialien können insbesondere elastomere bzw. thermoelastomere Kunststoffmaterialien sein, welche insbesondere als unidirektional gereckte Bahnen hergestellt sind. Das transparente Material kann dabei vorteilhafterweise Hilfsstoffe aufweisen, die antimikrobiell, entzündungshemmend und/oder antitranspirierend wirken. Das transparente Material ist vorzugsweise opak und/oder klar ausgebildet und weisen weiter vorteilhafterweise eine raue Oberfläche auf. Besonders bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform, bei der die aus dem Material hergestellten bandförmigen Abschnitte eine geschlossene Oberfläche aufweisen.
- Transparent im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet, dass bei Anlegen des Kanülentragebandes die darunter liegende Haut gut sichtbar ist, d.h. das eingesetzte elastische Kunststoffmaterial lichtdurchlässig ist. Dabei liegt der Grad der Lichtdurchlässigkeit bei einer klaren Ausbildung des eingesetzten Materials nahe bei 100%, kann im Falle einer opaken Ausbildung aber auch lediglich 30% betragen.
- Das erfindungsgemäße Trageband weist den großen Vorteil auf, dass insbesondere in einer Ausführungsform, in welcher dieses ausschließlich aus einem elastischen und transparenten Material gebildet ist, Hautirritationen wie Hautreizungen und Hautrötungen, welche insbesondere im Bereich der operierten Stelle in der Nähe der Trachealkanüle, aber auch hervorgerufen beispielsweise durch bei der Operation oder nachfolgend verabreichte Medikamente entstehen, und unterhalb des Tragebandes auftreten, schnell und sicher erkannt und diesen rechtzeitig vorgebeugt werden kann. Denn aufgrund der in den Bereichen unterhalb des Kanülentragebandes verminderten Hautatmung treten in diesen Hautbereichen häufiger Hautirritationen auf. Zudem kann das erfindungsgemäße Trageband mehrfach wiederverwendet werden, und insbesondere kann bei ausschließlicher Verwendung von Abschnitten aus dem elastischen und transparenten Kunststoffmaterial, insbesondere wenn dieses aus einem irreversibel vernetzten elastomeren Material hergestellt ist, dieses mehrfach gewaschen/gereinigt und/oder sterilisiert werden. Dabei wird die Sterilisierung bei Ausbildung der bandförmigen Abschnitte mit einer geschlossenen Oberfläche weiter vereinfacht.
- Schließlich weist das erfindungsgemäße Trageband den weiteren Vorteil auf, dass es aufgrund seiner Transparenz nahezu unsichtbar am Hals der Betroffenen erscheint, was von dem Betroffenen gewünscht wird.
- Vorteilhafterweise weist der bandförmige Abschnitt auf mindestens einer Seite eine Prägung auf. Dabei weist insbesondere die der Haut zugewandte Seite des bandförmigen Abschnitts, weiter bevorzugt beide Seiten des bandförmigen Abschnitts, eine Prägung, insbesondere Mikroprägung, auf. Durch eine derartige Prägung kann die Hautatmung im durch das Trageband abgedeckten Bereich verbessert werden, ohne dass die Halteeigenschaften des erfindungsgemäßen Tragebandes negativ beeinflusst werden. Der bandförmige Abschnitt des Tragebandes kann auch zwei- oder mehrteilig ausgebildet sein und dabei insbesondere auch beispielsweise aus einem Schaumstoff bestehende Zwischenabschnitte aufweisen. Bevorzugt ist jedoch eine einteilige Ausbildung des bandförmigen Abschnitts, wodurch eine möglichst einfache und kostengünstige Herstellung des erfindungsgemäßen Tragebandes ermöglicht ist.
- Vorzugsweise ist das Befestigungsmittel aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt, wobei dieses eine ausreichende Härte aufweisen muss. Vorzugsweise ist das Befestigungsmittel ausgebildet als Hakenverschluss, Klettverschluss, Klebeverschluss und/oder Druckverschluss. Es können jedoch auch andere Arten möglicher Befestigungsmittel vorgesehen werden, im einfachsten Fall könnte als Befestigungsmittel auch ein Knoten vorgesehen werden, wobei dann das Befestigungsmittel selbst durch Teilbereiche des bandförmigen Abschnitts gebildet ist. Im Falle der Ausbildung als Klebe- oder Klettverschluss können entsprechend ausgebildete Segmente an mindestens einem Ende des bandförmigen Abschnittes angeordnet werden, wobei im Falle eines klebenden Verschlusses dieser wieder lösbar ausgebildet sein kann. Aber auch eine einmalige, d.h. nur unter Zerstörung lösbare, Verbindung ist möglich.
- Vorzugsweise weist das erfindungsgemäße Trageband ein Verstellelement auf, so dass das Trageband individuell an die jeweiligen Halsweiten der Tragenden angepasst werden kann. Das Verstellelement ist dabei vorzugsweise ebenfalls aus einem transparenten Material, insbesondere einem transparenten harten Kunststoffmaterial gebildet. Das Verstellelement als auch das Befestigungsmittel weisen dabei mindestens eine Langbohrung, vorteilhafterweise zwei oder drei Langbohrungen auf, wodurch sich zwischen diesen Stege ausbilden. Durch die Langbohrungen ist der bandförmige Abschnitt führbar, und durch die Stege ist das Verstellelement als auch das Befestigungsmittel am bandförmigen Abschnitt befestigbar.
- Vorteilhafterweise sind die am Verstellelement oder dem Befestigungselement angreifenden, insbesondere durch die Langbohrungen geführten Enden des bandförmigen Abschnitts nach Umklappen eines Teilendbereichs desselben zumindest teilweise mit dem Abschnitt verschweißt. Hierdurch ist das Verstellelement bzw. das Befestigungsmittel sicher mit dem bandförmigen Abschnitt verbunden. Vorteilhafterweise weisen die verschweißten Bereiche eine Linien- und/oder Rasterprägung auf. Dabei ist die Linienprägung weiter vorzugsweise senkrecht zu der Hauptdehnrichtung des insbesondere durch unidirektionales Recken hergestellten bandförmigen Abschnitts angeordnet. Hierdurch kann eine sichere Befestigung des Verstellelements bzw. des Befestigungsmittels erfolgen. Vorteilhafterweise wird durch eine Verschweißung der betreffenden Bereiche erreicht, dass das erfindungsgemäße Trageband aus maximal zwei, gegebenenfalls lediglich einem Kunststoffmaterial hergestellt ist, und zwar einem für die bandförmigen Abschnitte und einem für das Verstellelement bzw. das Befestigungsmittel, ohne dass für die Befestigung des Verstellelements bzw. des Befestigungsmittels zusätzliche Materialien eingesetzt werden.
- Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung eines bandförmigen Abschnitts aus einem elastischen und transparenten Material mit mindestens einem an diesem angeordneten Befestigungsmittel als Trageband für Trachealkanülen.
- Die vorgenannten Vorteile werden anhand der nachfolgenden Figur näher erläutert. Es zeigt:
-
1 : eine schematische Aufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kanülentrageband. -
1 zeigt ein insgesamt mit dem Bezugszeichen10 bezeichnetes erfindungsgemäßes Kanülentrageband mit zwei elastischen bandförmigen Abschnitten12.1 und12.2 aus einem transparenten, mit einer angerauten, aber geschlossenen Oberfläche versehenen elastomeren Kunststoffmaterials, welches insbesondere unidirektional in der Hauptdehnrichtung, symbolisiert durch den Pfeil24 , gereckt ist. Die bandförmigen Abschnitte12.1 und12.2 sind einteilig ausgebildet, wobei das eine Ende des bandförmigen Abschnitts12.1 mit einem Befestigungselement14.1 , ausgebildet als Haken, mit einer an der dem Haken entgegengesetzten Seite des Befestigungsmittels14.1 angeordneten Langbohrung16.1 versehen ist. In diese Langbohrung ist der bandförmige Abschnitt12.1 eingeführt und nach Durchführung durch diese zurück auf den bandförmigen Abschnitt12.1 selbst geklappt und anschließend verschweißt worden zur Erzielung eines sicheren Halts des Befestigungsmittels14.1 . Dabei wurde eine Linienprägung20 aufgebracht. - Der bandförmige Abschnitt
12.1 wird durch ein Verstellelement18 mit insgesamt drei parallel zueinander angeordneten Langbohrungen19 geführt, und zwar zunächst von unterhalb des Verstellelements18 durch die dem bandförmigen Abschnitt12.1 nächst zugewandte Langbohrung nach oberhalb des Verstellelements18 und dann durch die am weitesten entfernt von dem bandförmigen Abschnitt12.1 angeordnete Langbohrung19 hindurch nach unterhalb des Verstellelements18 . Anschließend geht der bandförmige Abschnitt12.1 in den bandförmigen Abschnitt12.2 über, welcher dann durch eine Langbohrung16.2 eines ebenfalls als Hakenverschluss ausgebildeten Befestigungselements14.2 zur Aufnahme desselben und anschließend wieder zurück zum Verstellelement18 geführt ist. Dabei kann dann der bandförmige Abschnitt12.2 von unterhalb des Verstellelements18 durch eine der drei Langbohrungen19 geführt und durch eine unmittelbar benachbarte weitere Langbohrung19 wieder durchgeführt sein. Hierdurch wird der Endbereich des bandförmigen Abschnitts12.2 quasi umgeklappt und kommt wieder auf dem bandförmigen Abschnitt12.2 selbst zu liegen. Durch eine gerasterte Verschweißung22 des betreffenden Bereichs wird ein sicherer Halt des bandförmigen Abschnitts12.2 am Verstellelement18 sichergestellt. Dabei wurde bei dem Kanülentrageband10 gemäß der1 eine Rasterprägung in dem verschweißten Bereich erzielt. Bevorzugt ist die Durchführung des bandförmigen Abschnitts12.1 von unterhalb des Verstellelements18 durch die mittlere Langbohrung19 und Rückführung des Endbereichs des bandförmigen Abschnitts12.2 zur Verschweißung und Befestigung desselben am Verstellelement18 durch die dem bandförmigen Abschnitt12.2 nächste Langbohrung19 . Der bandförmige Abschnitt12.2 ist dann an seinem dem Verstellelement18 zugewandten Ende mit einer Schlaufe versehen und somit mit diesem verbunden, ebenso wie dies bei der Befestigung des bandförmigen Abschnitts12.1 am Befestigungsmittel14.1 der Fall ist. - Das erfindungsgemäße Trageband, insbesondere Kanülentrageband, für Laryngektomierte und Tracheotomierte kann besonders leicht gereinigt und/oder sterilisiert und somit häufiger als aus dem Stand der Technik bekannte Kanülentragebänder wiederverwendet werden. Durch die transparente Ausbildung sind Hautirritationen sicher und schnell erkennbar.
Claims (11)
- Trageband (
10 ) mit einem bandförmigen Abschnitt (12.1 ,12.2 ), welcher zumindest teilweise aus einem elastischen Material besteht, und mindestens einem an diesem angeordneten Befestigungsmittel (14.1 ,14.2 ) zur Befestigung an laryngo-trachealen Hilfsgeräten, insbesondere Trachealkanülen, dadurch gekennzeichnet, dass das Material transparent ausgebildet ist. - Trageband gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Material opak und/oder klar ausgebildet ist.
- Trageband gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bandförmige Abschnitt (
12.1 ,12.2 ) eine raue Oberfläche aufweist. - Trageband gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bandförmige Abschnitt (
12.1 ,12.2 ) auf mindestens einer Seite mit einer Prägung versehen ist. - Trageband gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
14.1 ,14.2 ) aus einem transparenten Material gebildet ist. - Trageband gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (
14.1 ,14.2 ) als Hakenverschluss, Klettverschluss, Klebeverschluss und/oder Druckverschluss ausgebildet ist. - Trageband gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Verstellelement (
18 ) aus einem transparenten Material aufweist. - Trageband gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die am Verstellelement (
18 ) oder dem Befestigungsmittel (14.1 ,14.2 ) angreifenden Enden des bandförmigen Abschnitts (12.1 ,12.2 ) nach Umklappen eines Teilendbereichs desselben zumindest teilweise mit dem Abschnitt (12.1 ,12.2 ) verschweißt sind. - Trageband gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der verschweißte Bereich eine Linien- und/oder Rasterprägung (
20 ,22 ) aufweist. - Trageband gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bandförmige Abschnitt (
12.1 ,12.2 ) eine geschlossene Oberfläche aufweist. - Verwendung eines bandförmigen Abschnitts (
12.1 ,12.2 ) aus einem elastischen und transparenten Material mit mindestens einem an diesem angeordneten Befestigungsmittel (14.1 ,14.2 ) als Trageband (10 ) für Trachealkanülen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10.
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