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Die
Erfindung betrifft eine Hüllvorrichtung, insbesondere
einer Rundballenpresse, mit einer Hüllmitteltrennvorrichtung, die
ein Trennelement und einen Sensor zum Erkennen des Vorhandenseins
von Hüllmittel
aufweist.
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Die
DE 195 35 478 A1 offenbart
eine Rundballenpresse mit einer Netzbindevorrichtung, wobei zwischen
einer Trennvorrichtung und dem Pressraum ein Schalter vorgesehen
ist, an den das gespannte Netz angelegt wird und der bei Kontakt
einen Schaltimpuls liefert, aus dem erkennbar ist, ob Netz gefördert wurde
und folglich auch, wie lange es gefördert wurde.
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Das
der Erfindung zugrunde liegende Problem wird darin gesehen, dass
dieser Schalter von Erntegut beaufschlagt werden kann oder dass
sich das Netz an ihm verfängt
und somit eventuell Fehlinformationen liefert.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weiteren Patentansprüchen Merkmale
aufgeführt
sind, die die Lösung
in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
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Auf
diese Weise befindet sich der Sensor nicht in einem freien Raum,
in dem sich insbesondere bröckelndes
Erntegut ansammeln kann oder wo sich das Hüllmittel mit seinen Fäden an dem
meist als mechanischer Kontaktschalter ausgebildeten Sensor verfangen
kann. Vielmehr befindet sich der Sensor geschützt an dem Trennelement, das
infolge seiner Bewegung gegebenenfalls doch vorhandenes Erntegut
beiseite räumen
wird. Bei dem Hüllmittel
kann es sich um jede bekannte Art, insbesondere Netz, Folie, Papier
und dergleichen handeln. Der Sensor kann als mechanischer Sensor
ausgeführt
sein, der einen elektrischen Kontakt schließt oder öffnet, oder als berührungsloser
Sensor, der in eine verdeckte oder offene Stellung gebracht wird.
Während
der Sensor an dem Trennelement vorgesehen ist, vermag sich ein Schalter,
der von dem Sensor betätigt
wird, auch an einem anderen Ort befinden.
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Wenn
der Sensor ein Schaltglied aufweist, das im unbelasteten Zustand über eine
voreilende Kante des Trennelements ragt, ist sichergestellt, dass
der Sensor zuerst auf das Hüllmittel
auftrifft und somit sicher einen Impuls erzeugt. Im Übrigen ist
der Sensor von dem Trennelement selbst gedeckt und somit auch geschützt.
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Wenn
ein von dem Sensor betätigter
Schalter nicht in dem Laufbereich des Hüllmittels, sondern seitlich
davon vorgesehen ist, ist auch dieser gegen mechanische Einflüsse weitgehendst
geschützt.
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Eine
kostengünstige
Möglichkeit,
ein Schaltsignal zu übertragen,
besteht in einem Schaltglied, das als ein zweiarmiger Hebel ausgebildet
ist und sich seitlich über
das Trennelement zu dem Schalter erstreckt. Das Schaltglied kann
plattenförmig
oder als Bügel
aus Metall oder Kunststoff gebildet werden, wobei die Länge der
jeweiligen Arme gewählt
ist, wie es den Erfordernissen, z. B. langer Betätigungsweg, aber kurzer Schaltweg,
entspricht.
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Eine
Anordnung des Schaltglieds auf der stromabwärts gelegenen Seite des Trennelements stellt
sicher, dass der Sensor stets dann schaltet, wenn das Hüllmittel
getrennt ist. Bei einer Anordnung auf der stromaufwärts gelegenen
Seite, d.h. zwischen dem Trennelement und einem Hüllmittelvorrat, könnte es
geschehen, dass das Hüllmittel
von dem Trennelement gehalten und der Sensor stets beaufschlagt
wird.
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In
der Zeichnung ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
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1 eine
Rundballenpresse in Seitenansicht und schematischer Darstellung,
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2 eine
Hüllvorrichtung
der Rundballenpresse nach 1 mit einer
Hüllmittelzufuhrvorrichtung
in vergrößerter Darstellung
und in einer Betriebsstellung,
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3 die
Hüllvorrichtung
nach 2 in einer Außerbetriebsstellung,
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4 eine
Hüllmitteltrennvorrichtung
der Hüllvorrichtung
in vergrößerter Darstellung
in einer Außerbetriebsstellung
und in Vorderansicht,
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5 die
Hüllmitteltrennvorrichtung
nach 4 in einer Seitenansicht,
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6 die
Hüllmitteltrennvorrichtung
nach 4 in einer Betriebsstellung, und
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7 eine
Hüllmittelanzeigevorrichtung
der Hüllvorrichtung
in perspektivischer Ansicht.
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1 zeigt
eine Rundballenpresse 10 mit einer Hüllvorrichtung 12.
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Die
Rundballenpresse 10 ist in diesem Fall für den Einsatz
in der Landwirtschaft ausgebildet, kann aber auch für industrielle
Zwecke, für
die Abfallbeseitigung, für
den Forst oder dergleichen verwendet werden.
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Diese
Rundballenpresse 10 enthält einen Rahmen 14,
ein Fahrwerk 16, eine Deichsel 18, eine Pressvorrichtung 20,
eine Aufnahmevorrichtung 22 und die Hüllvorrichtung 12.
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Der
Rahmen 14 ist in bekannter Weise als Schweiß- und Schraubzusammenbau
gebildet, der sich auf dem Fahrwerk 16 abstützt und
mittels der Deichsel 18 an ein nicht gezeigtes Zugfahrzeug
angehängt
wird, es sei denn, die Rundballenpresse 10 wäre stationär.
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Die
Pressvorrichtung 20 umgibt einen Pressraum 24,
der in dem vorliegenden Fall von konstanter Größe ist, aber auch variabel
sein könnte.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Beispiel wird der Pressraum 24 umfangsseitig
von Presselementen 26 umgeben, die auf einem Kreisbogen
angeordnet und als Rollen ausgebildet sind, wie dies hinlänglich bekannt ist.
Auf einer ca. 2:00 Uhr-Stellung ist ein Abstand zwischen zwei Presselementen 26 gebildet,
durch die ein Hüllmittel 28 eingeführt werden
kann. Im Übrigen
wird der Pressraum 24 stirnseitig von Wänden geschlossen und dient
der Aufnahme und Verdichtung von Erntegut, das von der Aufnahmevorrichtung 22 herangeführt wird.
Der Rahmen 14 weist eine rückwärtige, nicht näher bezeichnete
Klappe auf, die angehoben werden kann, so dass ein in dem Pressraum 24 gebildeter
Rundballen 30 herausrollen kann. Von den Presselementen 26 sind
wenigstens einige angetrieben, und zwar derart, dass der Rundballen 30 mit
Blick auf 1 im Uhrzeigerdrehsinn dreht. Eine
Drehung entgegen dem Uhrzeigerdrehsinn wäre ebenfalls machbar.
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Die
Aufnahmevorrichtung 22 ist als eine sogenannte Pick-up
ausgebildet, der gegebenenfalls eine Schneid- oder sonstige Erntegutbehandlungsvorrichtung
nachgeschaltet werden kann und die Erntegut vom Boden aufliest und
in den Pressraum 24 einspeist.
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Die
Hüllvorrichtung 12 befindet
sich in diesem Ausführungsbeispiel
im vorderen oberen Bereich der Rundballenpresse 10, könnte statt
dessen aber auch im rückwärtigen oberen
oder insgesamt in einem mittleren Bereich vorgesehen werden. An
der Hüllvorrichtung 12 sind
ein Gehäuse 32,
wenigstens eine Hüllmittelrolle 34,
eine Hüllmittelzufuhrvorrichtung 36,
eine Hüllmitteltrennvorrichtung 38 und
eine Hüllmittelanzeigevorrichtung 40 vorgesehen.
Darüber
hinaus muß die
Hüllvorrichtung 12 auch
nicht unbedingt in einer Rundballenpresse 10 verwendet werden,
sondern kann überall
dort Verwendung finden, wo ein Körper
mit einem Hüllmittel
eingehüllt wird.
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Das
Gehäuse 32 wird
zum Teil von dem Rahmen 14 gebildet und enthält einen
im Wesentlichen waagrechten Boden 42 und einen aufklappbaren
Deckel 44; allerdings könnte
der Boden 42 auch geneigt sein. Der Deckel 44 ist
um ein Scharnier 46 vertikal aus einer schließenden Stellung – sh. 2 – in eine öffnende
Stellung – sh. 3 – schwenkbar.
In oder an dem in Fahrtrichtung rechts gelegenen Bereich des Deckels 44 ist
eine Aussparung 48 – sh. 7 – und an
der Innenseite des rückwärtigen oberen
Bereichs ist ein Halter 50 vorgesehen.
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Die
Hüllmittelrolle 34 speichert
eine große Länge von
Hüllmittel 28 und
die Hüllmittelrolle 34, von
der aktuell Hüllmittel 28 abgezogen
wird – in 2 und 3,
die links gelegene – liegt
an der Hüllmittelzufuhrvorrichtung 36 an
und wird an dieser mittels einer Gegenrolle 52 in Anlage
gehalten. Wie in der Zeichnung dargestellt ist, ist eine zweite
Hüllmittelrolle 34 vorgesehen,
die als Vorrat vorgesehen ist. Die Gegenrolle 52 wird mit
Armen 54, die einenends jeweils an einem Endbereich der
Gegenrolle 52 und anderenends an einem Lager 56 des
Rahmens 14 angreifen, vertikal schwenkbar gehalten und
kann unter Spannung an die Hüllmittelrolle 34 angelegt
werden. Diese Gegenrolle 52 wird mittels eines Betätigungszusammenbaus 100 gegen
die Hüllmittelrolle 34 gedrückt, bzw.
von dieser abgehoben. Während
der Betätigungszusammenbau 100 wie nachfolgend
beschrieben ausgeführt
ist, könnte
er auch als ein Seil, eine Kette, ein Gestänge oder der dergleichen ausgebildet
werden, wobei infolge einer Schwenkbewegung des Deckels 44 nach
oben die Gegenrolle 52 von der Hüllmittelrolle 34 abgehoben würde; hingegen
würde eine
Andrückfunktion
entfallen.
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Der
Betätigungszusammenbau 100 enthält einer
Halter 102, einen Schwenkteil 104, einen Halter 106,
einen Lenker 108, eine Betätigungsvorrichtung 110 und
einen Halter 112, wobei all diese Komponenten vorzugsweise – aber nicht
zwingend – auf
der linken und der rechten Seite der Hüllvorrichtung 12 vorgesehen
sind. Der Betätigungszusammenbau 100 hat
einerseits die Aufgabe, den Deckel 44 in seine geschlossene
oder nach Überwinden
einer Totpunktstellung in einer geöffnete Stellung zu drängen, und die
Gegenrolle 52 bei geschlossenem Deckel 44 an die
Hüllmittelrolle 34 anzulegen.
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Der
Halter 102 erstreckt sich von dem Rahmen 14 aus
aufrecht und ist mit diesem starr verbunden. Er bildet in seinem
oberen Endbereich ein Lager 114, das sich ungefähr auf der
halben Höhe
des Raums unterhalb des Deckels 44 befindet.
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Der
Schwenkteil 104 ist im Wesentlichen als eine dreiecksförmige Platte
ausgebildet, in deren jeweiligen Eckbereich sich ein als Bohrung
ausgebildetes Lager 116, 118, 120 befindet.
Selbstverständlich kann
der Schwenkteil 104 auch von anderer Form sein – wesentlich
sind lediglich die drei nicht auf einer Linie gelegenen Lager 116, 118, 120.
Der Schwenkteil 104 ist mittels des Lagers 118 an
dem Halter 102 schwenkbar aufgenommen.
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Der
weitere Halter 106 befindet sich starr auf der Oberseite
des Arms 54 und bildet in einem Flachstahl oder dergleichen
ein weiteres Lager 122.
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Der
Lenker 108 wird von einer Lasche oder einem Flachstahl
gebildet und erstreckt sich zwischen dem Lager 116 an dem
Schwenkteil 104 und dem Lager 122 in dem Halter 106.
Die Länge des Lenkers 108 ist
so gewählt,
dass sie selbst dann, wenn die Hüllmittelrolle 34 ihren
größten Durchmesser
einnimmt, die Gegenrolle 52 auf der Hüllmittelrolle 34 ruht
und der Deckel 44 geschlossen ist, innerhalb des Raums
unterhalb des Deckels 44 untergebracht werden kann. Der
Lenker 108 ist sowohl mit dem Schwenkteil 104 als
auch mit dem Halter 106 schwenkbar verbunden.
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Die
Betätigungsvorrichtung 110 wird
von einer Gasdruckfeder gebildet, die einenends in dem Lager 120 und
anderenends in einem Lager 124 in dem Halter 112 jeweils
schwenkbar gehalten wird und beim Schließen des Deckels 44 seine
kürzeste Ausdehnung
einnimmt.
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Der
Halter 112 befindet sich an der Unterseite des Deckels 44 im
Wesentlichen gegenüber
dem Scharnier 46.
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Die
Hüllmittelzuführvorrichtung 36 enthält eine
Rolle 58, die hydraulisch, elektrisch oder mechanisch z.
B. von einem Presselement 26 aus antreibbar ist, wobei
der Antrieb nur erfolgt, wenn Hüllmittel 28 in
den Pressraum 24 eingeführt
werden soll.
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Der
Rolle 58 gegenüber
und parallel zu dieser befindet sich ein Anlagezusammenbau 60,
der einen Schwenkzusammenbau 62, eine weitere Rolle 64,
einen Kraftspeicher 66 und eine Verbindung 68 aufweist.
Der Anlagezusammenbau 60 hat die Aufgabe, mit seiner Rolle 64 das
Hüllmittel 28 an
die angetriebene Rolle 58 anzupressen, so dass dieses sicher
von der Hüllmittelrolle 34 abgezogen
wird. Andererseits ist der Anlagezusammenbau 62 so ausgebildet,
dass die weitere Rolle 64 von der Rolle 58 abgehoben
werden kann, um zwischen beiden einen Spalt zu bilden, durch den
das Hüllmittel 28 anfänglich eingeführt werden
kann. Der Schwenkzusammenbau 62 enthält Lenker 70, die
einenends in einem Lager 72 an dem Rahmen 14 vertikal
schwenkbar aufgenommen sind und anderenends die weitere Rolle 64 drehbar
aufnehmen. An dem der weiteren Rolle 64 zugelegenen Endbereich
sind die Lenker 70 mit wenigstens einem Abweiser 74 ausgestattet,
der verhindert, dass sich das Hüllmittel 28 um
die weitere Rolle 64 wickelt. Unter günstigen Umständen kann auf
diesen Abweiser 74 verzichtet werden. Die weitere Rolle 64 kann
aus Metall oder Kunststoff, glatt oder profiliert ausgebildet werden.
Anstatt einer Rollenform können
auch mehrere aneinander liegende oder beabstandete Räder oder
Scheiben nebeneinander auf einer Welle befestigt sein und gemeinsam
drehen, wobei dann, wenn der Abweiser 64 rechenartig ausgebildet
ist, deren einzelne Zinken in Freiräume in dem derart gebildeten
Drehkörper
eindringen können.
Die weitere Rolle 64 ist vorzugsweise nicht angetrieben.
Der Kraftspeicher 66 ist in diesem Fall als ein Gasdruckspeicher
ausgebildet, der sich stets ausdehnen möchte. Selbstverständlich können andere,
insbesondere auch auf Zug wirkende und/oder mechanische Kraftspeicher
verwendet werden. Der Kraftspeicher 66 greift einenends,
in diesem Fall oben, an dem Rahmen 14 und anderenends an
dem Lenker 70 vorzugsweise zwischen dessen Enden an und
drängt
somit die weitere Rolle 64 zu der Rolle 58. Die
Verbindung 68 ist in diesem Ausführungsbeispiel als ein Stahlseil
ausgebildet; statt dessen kann jegliche Zug standhaltende Verbindung,
z. B. Kette, Kunststoffseil, Gestänge und dergleichen verwendet werden.
Die Verbindung 68 ist einenends mit dem Halter 50 an
der Innenseite des Deckels 44 und anderenends mit dem Schwenkzusammenbau 62,
z. B. im Bereich des Abweisers 64, verbunden. Die Länge und
Anlenkung der Verbindung 68 ist so gewählt, dass die weitere Rolle 64 auf
der Rolle 58 aufliegen kann, wenn der Deckel 44 abgesenkt
ist, und sich von dieser abhebt, wenn der Deckel 44 angehoben wird.
Die Rolle 58 überträgt aufgrund
von Reibung ihre Bewegungsenergie auf die zugelegene Hüllmittelrolle 34,
erfasst das Hüllmittel 28 gemeinsam
mit der weiteren Rolle 64 und zieht es von der Hüllmittelrolle 34 ab.
Der Anlagezusammenbau 60 kann unabhängig von der Hüllmitteltrennvorrichtung 38 und
der Hüllmittelanzeigevorrichtung 40 verwendet
werden und stellt eine eigenständige
Erfindung dar.
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Die
Hüllmitteltrennvorrichtung 38 – sh. insbesondere 4 bis 6 – enthält ein Trennelement 76,
das an einem Schwenkhebel 78 angebracht ist, der um die
Drehachse der Rolle 58 mittels einer nicht gezeigten Betätigungsvorrichtung
zwischen einer Außerbetriebs-
und einer Betriebs- oder Trennstellung schwenkbar ist. Das Trennelement 76 wirkt
mit einem Anschlag 80 zusammen, der insbesondere starr
an dem Rahmen 14 befestigt ist und bei anliegendem Trennelement 76 das
Hüllmittel 28 entlang einer
Linie klemmt und schließlich
aufgrund der in dem Hüllmittel 28 aufgebauten
Spannung trennt. Damit die Hüllmitteltrennvorrichtung 38 erkennen
kann, ob zum einen überhaupt
Hüllmittel 28 vorhanden
ist, das zu dem Pressraum 24 gefördert wird, und ob zum anderen
das Hüllmittel 28 auch
tatsächlich
getrennt worden ist, ist ein Sensor 82 vorgesehen, der
in diesem Ausführungsbeispiel
ein Schaltglied 84 und einen Schalter 86 aufweist,
die zusammenwirken. Das Schaltglied 84 besteht aus einem
profilierten Flachstahl oder Kunststoff, der derart schwenkbar an
dem Trennelement 76 angebracht ist, dass das Schaltglied 84 in
einer Endstellung über
eine voreilende Kante des Trennelements 76 hinausragt und
in der anderen Endstellung hinter dieser zurückbleibt. Das Schaltglied 84 ist
zudem als ein zweiarmiger Hebel ausgebildet, dessen großer Schenkel 88 mit
dem Hüllmittel 28 in
Berührung
kommen kann, und dessen kleiner Schenkel 90 auf den Schalter 86 drücken kann.
Zwischen dem Schaltglied 84 – insbesondere dessen kleinem
Schenkel 90 – und
dem Schwenkhebel 78 ist eine kleine Feder 92 eingefügt, die
dafür sorgt,
dass das Schaltglied 84 im unbelasteten Zustand stets über die
voreilende Kante des Trennelements 76 hinausragt und dabei
eine Endstellung einnimmt. Der Schalter 86 ist ein einfacher
elektrischer Ein-Aus-Schalter,
der abhängig
von der Stellung des Schaltglieds 84 geöffnet oder geschlossen wird.
Sowohl der kleine Schenkel 90, als auch der Schalter 86 befinden
sich an dem Schwenkhebel 78, allerdings auf dessen dem
Trennelement 76 gegenüberliegender Seite.
In der Zeichnung entsprechen sich die Stellungen des Trennelements 76 und
des Schaltglieds 84 in den 2, 4 und 5,
da dort das Schaltglied 84 über die voreilende Kante des
Trennelements 76 übersteht.
Sobald der in 2 gezeigte Endbereich des Hüllmittels 28 in
den Pressraum 24 gelangt und dort von dem Rundballen 30 erfasst
ist, wird sich das Hüllmittel 28 spannen
und das Schaltglied 84 hinter die besagte Kante in eine
zweite Endstellung drücken.
Dieser Schaltvorgang erzeugt ein Signal des Sensors 82,
aus dem man erkennt, dass Hüllmittel 28 vorhanden
ist. Wenn das Hüllmittel 28 durch
Anlage des Trennelements 76 an dem Anschlag 80 getrennt
ist, wird das Schaltglied 84 aufgrund der Wirkung der Feder 92 wieder
vor die besagte Kante bewegt, wodurch sich der Schalter 92 wieder öffnet und
ein entsprechendes Signal erzeugt, das auf dem Zugfahrzeug angezeigt
werden kann oder das einen bestimmten Betriebszustand auslöst, z. B.
das Weiterpressen veranlasst. Es erscheint ausreichend, wenn auf
nur einer Seite des Trennelements 76 ein Sensor 82 vorgesehen
ist, es können aber
auch mehrere verwendet werden. Aus der Beschreibung geht hervor,
dass sich das Schaltglied 84 stets so nahe an dem Trennelement 76 befindet, dass
es von einem unförmigen
Hüllmittellauf
nicht beeinträchtigt
wird.
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Die
Hüllmittelanzeigevorrichtung 40 geht
aus den 1 bis 3 und 7 hervor
und dient sowohl dazu, anzuzeigen, dass während eines Hüllvorgangs
Hüllmittel 28 von
einer Hüllmittelrolle 34 abgezogen
wird, als auch, wieviel Hüllmittel 28 sich
noch auf der betreffenden Hüllmittelrolle 34 befindet.
Hierzu enthält
die Hüllmittelanzeigevorrichtung 40 einen Träger 94,
eine Rolle 96 und ein Zugmittel 98. Der Träger 94 ist
als ein Arm ausgebildet, der starr mit dem in Vorwärtsfahrtrichtung 54 rechts
gelegenen Arm 54 verbunden ist und zu diesem unter einem Winkel
von ca. 90 Grad verläuft.
Die Rolle 96 ist drehbar auf dem Träger 94 gehalten und
entweder mit farbigen Markierungen versehen, mit einer flexiblen Welle
und einer Anzeige verbunden oder an einen elektrischen Schaltkreis
mit einer elektrischen Anzeige angeschlossen. Die Rolle 96 und
der Träger 94 sind
in ihrer Lage und Größe so bemessen,
dass die Rolle 96 stets durch die Aussparung 48 ragt
und von außen
bei abgesenktem Deckel 44 sichtbar ist. Das Zugmittel 98 verbindet
antriebsmäßig die
Gegenrolle 52 mit der Rolle 96, so dass beide
stets gemeinsam stehen oder gemeinsam drehen. Insbesondere mit Blick
auf 2 ist erkennbar, dass die Lage des betreffenden
Arms 54 von dem Durchmesser der Hüllmittelrolle abhängt, da
diese von diesem getragene Gegenrolle 52 auf dessen Umfangsfläche ruht
und somit dessen radialer Ausdehnung folgt. Aus der Formel V = 2π × n × r ergibt
sich, dass die Umfangsgeschwindigkeit der Hüllmittelrolle 34 bei
abnehmendem Durchmesser gleich bleibt, weil die erforderliche Menge
an Hüllmittel 28 konstant
ist und sich somit die Drehzahl erhöhen wird. Folglich wird die
Rolle 96 ebenfalls stets gleichmäßig drehen und falls eine Abweichung
dazu auftritt, stellt dies ein Anzeichen einer Störung dar,
die mittels einer Auswertungsvorrichtung erkannt und gemeldet werden
kann, z. B. wenn Hüllmittel 28 nicht
in den Pressraum 24 eingeführt wird, sondern sich um ein
Presselement 26 wickelt. Man erkennt in der Zeichnung zudem,
dass sich die Rolle 96 bei maximalem Durchmesser der Hüllmittelrolle 34 in
einem rückwärtigen Bogenbereich
des Deckels 44 befindet und mit abnehmendem Durchmesser
der Hüllmittelrolle 34 nach
vorne schwenkt und dabei die Aussparung 48 bereichsweise
durchläuft. Es
ist ferner in 3 erkennbar, dass die Stellung der
Hüllmittelanzeigevorrichtung 40 von
der Stellung des Deckels 44 unabhängig ist; allerdings könnte ähnlich der
Verbindung 68 auch eine Verbindung zwischen den Armen 54 und
dem Deckel 44 hergestellt werden, so dass die Gegenrolle 52 stets
von der Hüllmittelrolle 34 abgehoben
wird, wenn der Deckel 44 angehoben wird.