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DE102005000011A1 - Stoffauflauf für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn und Verfahren zur Herstellung einer Faserstoffbahn - Google Patents

Stoffauflauf für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn und Verfahren zur Herstellung einer Faserstoffbahn Download PDF

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Publication number
DE102005000011A1
DE102005000011A1 DE200510000011 DE102005000011A DE102005000011A1 DE 102005000011 A1 DE102005000011 A1 DE 102005000011A1 DE 200510000011 DE200510000011 DE 200510000011 DE 102005000011 A DE102005000011 A DE 102005000011A DE 102005000011 A1 DE102005000011 A1 DE 102005000011A1
Authority
DE
Germany
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headbox
turbulence
fluid
channels
machine
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200510000011
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Bunz
Klaus Lehleiter
Konstantin Fenkl
Karl-Josef BÖCK
Rüdiger Dr. Kurtz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Paper Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Voith Paper Patent GmbH filed Critical Voith Paper Patent GmbH
Priority to DE200510000011 priority Critical patent/DE102005000011A1/de
Priority to EP06100765A priority patent/EP1693508A1/de
Publication of DE102005000011A1 publication Critical patent/DE102005000011A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
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    • D21F1/02Head boxes of Fourdrinier machines
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    • D21F1/06Regulating pulp flow

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Stoffauflauf (1) für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn mit mindestens einer Verteileinrichtung (2) zum Verteilen einer Faserstoffsuspension (3) in Teilströmen (T¶1¶ bis T¶N¶) über die Maschinenbreite (M) hinweg, der in Maschinenlaufrichtung (L) ein Turbulenzerzeuger (4) mit mehreren in Zeilen (Z¶1¶ bis Z¶4¶; Z¶1¶ bis Z¶6¶) und Spalten (S¶1¶ bis S¶11¶) angeordneten Turbulenzkanälen (5, 5.1) und eine Stoffauflaufdüse (6) nachgeschaltet ist, die mit einem einen Faserstoffsuspensionsstrahl (8) liefernden Austrittsspalt (7) versehen ist, wobei zudem beidseitig eine jeweils randseitig angeordnete und auf die jeweilige randseitige Spalte (S¶1¶, S¶11¶) an Turbulenzkanälen (5.1) wirkende Einrichtung (9.1, 9.2) zumindest zur Beeinflussung, vorzugsweise zur Regelung der Faserorientierung und/oder des Flächengewichts, vorgesehen ist. DOLLAR A Der erfindungsgemäße Stoffauflauf (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige randseitige Einrichtung (9.1, 9.2) zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem (10) für mindestens ein Fluid (11) umfasst, welches das mindestens eine Fluid (11) vorzugsweise ausschließlich einem randseitigen Turbulenzkanal (5.1) zuführt.

Description

  • Ein derartiger Stoffauflauf ist beispielsweise aus den europäischen Patentschriften EP 0 353 255 B1 , EP 0 857 816 B1 und EP 0 595 325 B1 bekannt.
  • In der Ausführung der EP 0 353 255 B1 ist die im Bereich einer Austrittsspaltkammer angeordnete Einrichtung eine Einspritzeinrichtung zum Einspritzen eines Sekundärstroms in einen Primärstrom unter einem Winkel relativ zu der Strömungsrichtung des Primärstroms, so dass der Sekundärstrom seitlich in der Kammer in den Primärstrom strömt, um dadurch die Orientierung der Fasern innerhalb des Primärstroms längs der lateralen Seitenränder des Stoffes zu steuern.
  • Hingegen ist in der Ausführung der EP 0 857 816 B1 die Einrichtung eine Randzuführanordnung als ein integraler Teil eines bekannten Verdünnungsprofiliersystems. Die beidseitig eines Turbulenzerzeugers angeordneten Randzuführanordnungen weisen Kanäle auf, durch die es möglich ist, dass Randströmungen von dem Einlasskopfstück des Verdünnungsprofiliersystems zu beiden Seitenbereichen des Stoffauflaufs treten, wobei die Randströmungen Geschwindigkeiten und/oder Geschwindigkeitsverhältnisse zueinander haben, die eingestellt und/oder reguliert werden können, und wobei durch die Randströmungen eine gesteuerte Quergeschwindigkeitskomponente in dem Faserstoffsuspensionsstrahl erzeugt wird, um so das Faserausrichtprofil in der Querrichtung zu steuern. Die durch die Randzuführanordnungen eingebrachte Randzufuhrflüssigkeit ist vorzugsweise Siebwasser.
  • Die beiden genannten Ausführungen ermöglichen insgesamt ein so genanntes Edge Control. Jedoch haftet ihnen der gravierende Nachteil an, dass sie jeweils lediglich eine Beeinflussung der Strahlrichtung über die gesamte Höhe der Stoffauflaufdüse ermöglichen. Zudem ist bei Verwendung von Lamellen keine Beeinflussung der Strahlrichtung pro Zeile möglich, wodurch wiederum einem möglichen Diagonal-Curl infolge unterschiedlicher Spannungen in den Außenlagen nicht entgegengewirkt werden kann.
  • Die Ausführung der EP 0 595 325 B1 umfasst ein aus einem einstückigen Block bestehendes Mittel zum Regulieren der Durchflussmenge durch einen Satz lotrecht ausgerichteter Rohre eines Turbulenzerzeugers. Der Block umfasst eine Anzahl von Durchgangslöchern, welche in ihrem Durchmesser und Mittenabstand dem Innendurchmesser und Mittenabstand der lotrecht ausgerichteten Rohre entsprechen und fluchtend mit den Durchgangswegen der lotrecht ausgerichteten Rohre angeordnet sind. Durch ein Drehen einer im Block speziell angeordneten Welle (Spindel) kann der Volumenstrom durch den Satz lotrecht ausgerichteter Rohre simultan eingestellt beziehungsweise reguliert werden.
  • Auch dieser genannten Ausführung haftet wiederum der Nachteil an, dass sie erneut eine Beeinflussung der Strahlrichtung nur über die gesamte Höhe der Stoffauflaufdüse ermöglicht. Bei Verwendung von Lamellen ist wiederum keine Beeinflussung der Strahlrichtung pro Zeile möglich, so dass einem möglichen Diagonal-Curl zudem nicht entgegengewirkt werden kann.
  • Insgesamt ist also bei den bekannten Ausführungen keine ideale Faserablage quer zur Maschinenlaufrichtung pro Zeile des Turbulenzerzeugers möglich. Die ist insbesondere bei Fein- und Kopierpapieren kritisch, beispielsweise im Hinblick auf ihre Stapelbarkeit und dergleichen. Die Entstehung des Diagonal-Curls wird somit begünstigt, ja sogar gefördert.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Stoffauflauf samt Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem neben den genannten bisherigen Nachteilen des Stands der Technik insbesondere die Entstehung des Diagonal-Curls, insbesondere bei Duplex-Kopierpapieren, vermieden wird. Dabei soll der Stoffauflauf im Aufbau zudem möglichst einfach gehalten werden.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Stoffauflauf erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die jeweilige randseitige Einrichtung zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem für mindestens ein Fluid umfasst, welches das mindestens eine Fluid vorzugsweise ausschließlich einem randseitigen Turbulenzkanal zuführt.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Stoffauflaufs wird für mindestens eine, vorzugsweise für jede Zeile des Turbulenzerzeugers die Möglichkeit eines Edge Control geschaffen. Die Strahlrichtung des aus der Zeile des Turbulenzerzeugers beziehungsweise aus dem Austrittsspalt der Stoffauflaufdüse austretenden Faserstoffsuspensionsstrahls kann also gezielt beeinflusst werden. Somit wird die Erzeugung einer exakten Faserablage quer zur Maschinenlaufrichtung pro Zeile des Turbulenzerzeugers ermöglicht. Als Ergebnis kann unter anderem die Entstehung des Diagonal-Curls weitestgehend vermieden werden. Überdies kann der erfindungsgemäße Stoffauflauf bei der Herstellung jeder bekannten Papier- oder Kartonsorte seine Verwendung finden. Auch kann er als ein dem Fachmann bekannter Mehrschichten-Stoffauflauf ausgebildet sein, wie er beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 44 35 860 A1 bekannt ist.
  • In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, dass die jeweilige randseitige Einrichtung wenigstens zwei vorzugsweise regelbare Zuführsysteme für jeweils mindestens ein Fluid umfasst, welche das jeweilige mindestens eine Fluid wenigstens dem untersten und obersten randseitigen Turbulenzkanal zuführen. Hierdurch wird erreicht, dass zumindest die insbesondere für den Diagonal-Curl kritischen Außenlagen der herzustellenden Faserstoffbahn wegen ihrer Empfindlichkeit gezielt beeinflusst werden können, beispielsweise durch Beeinflussung der jeweiligen Faserorientierung.
  • Allgemein kann die jeweilige randseitige Einrichtung mehrere vorzugsweise regelbare Zuführsysteme für jeweils mindestens ein Fluid umfassen, welche das jeweilige mindestens eine Fluid vorzugsweise ausschließlich jeweils einem randseitigen Turbulenzkanal zuführen. In eventuell aufwändigster Ausführung ist für jeden randseitigen Turbulenzkanal ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem für mindestens ein Fluid vorgesehen. Hierbei entsteht die Möglichkeit der genauesten Erzeugung einer exakten geschichteten Faserablage infolge einer bestmöglichen Beeinflussung der Strahlrichtung.
  • Im Hinblick auf eine kostengünstige Lösung kann auch vorgesehen sein, dass die jeweilige randseitige Einrichtung zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem für mindestens ein Fluid umfasst, welches das mindestens eine Fluid mindestens zwei randseitigen Turbulenzkanälen zuführt. Die Anwendung dieser Ausführung eignet sich insbesondere bei Vorhandensein symmetrischer Eigenschaften.
  • Das vorzugsweise regelbare Zuführsystem umfasst bevorzugt zumindest eine Zuführleitung, die mit einem vorzugsweise verstellbaren Stellglied versehen ist. Das Stellglied kann beispielsweise eine verstellbare Drossel, insbesondere ein Regelventil, sein.
  • Ferner ist das mindestens eine Fluid bevorzugt die dem Stoffauflauf zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension, ein niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser, oder ein Mischfluid, das eine vorzugsweise einstellbare, insbesondere regelbare Mischkonsistenz aufweist. Sollte es sich beim dem Fluid um die dem Stoffauflauf zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension handeln, so ist das vorzugsweise regelbare Zuführsystem in bevorzugter Weise direkt mit der Verteileinrichtung zum Verteilen der Faserstoffsuspension in Teilströmen über die Maschinenbreite hinweg verbunden. Ist hingegen die Zuführung des eine vorzugsweise einstellbare, insbesondere regelbare Mischkonsistenz aufweisenden Mischfluids vorgesehen, so ist bevorzugt zumindest ein Fluid die dem Stoffauflauf zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension und ein weiteres Fluid ein niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser. Insgesamt müssen die den randseitigen Turbulenzkanälen zugeführten Fluide weder dieselbe Beschaffenheiten noch dieselben Konsistenzen aufweisen.
  • Damit im Strömungsraum der Stoffauflaufdüse eine geschichtete Strömung herrscht, ist er bevorzugt durch mindestens eine mit dem Turbulenzerzeuger mittels wenigstens einer Lamellenhalterung verbundene Lamelle unterteilt. Die Lamellenhalterung ist hierbei im Idealfall zwischen zwei Zeilen von Turbulenzkanälen am Turbulenzerzeuger angeordnet. Zum Zwecke der größtmöglichen Schichtung der Strömung im Strömungsraum der Stoffauflaufdüse kann zwischen allen benachbarten Zeilen von Turbulenzkanälen je eine Lamellenhalterung angeordnet sein, die jeweils eine Lamelle trägt. Die mindestens eine Lamelle ermöglicht überdies die geschichtete Ablage der in der Faserstoffsuspension enthaltenen Fasern in der z-Richtung des Stoffauflaufs. Dabei kann die Faserablage in den einzelnen Schichten, insbesondere in den äußeren Schichten, unterschiedlich sein. Die Turbulenzkanäle des Turbulenzerzeugers können zumindest teilweise durch Turbulenzrohre gebildet sein. Der Turbulenzerzeuger kann insbesondere als ein Turbulenzeinsatz vorgesehen sein.
  • Um den Druckverlust im Turbulenzerzeuger zu reduzieren und damit die angestrebte Wirkung zu erhöhen, besitzen die in den Randzonen vorgesehenen Turbulenzkanäle des Turbulenzerzeugers zweckmäßigerweise einen größeren Durchtrittsquerschnitt als die restlichen Turbulenzkanäle. Weiterhin ist in bevorzugter Ausführung den im mittleren Bereich des Turbulenzerzeugers angeordneten Turbulenzkanälen in Maschinenlaufrichtung eine quer zur Maschinenlaufrichtung unterteilte Verdünnungseinrichtung, insbesondere Siebwasserdosierungseinrichtung, vorgeordnet. Damit wird unter anderem eine sektionierte Stoffdichteregelung im mittleren und sogleich größten Bereich der herzustellenden Faserstoffbahn ermöglicht.
  • Die Stoffauflaufdüse kann überdies eine obere Düsenwand aufweisen, an der auslaufseitig eine mittels mehrerer Elemente verschiebbare und sich über die Maschinenbreite erstreckende Blende angeordnet ist. Dadurch wird eine weitere kostengünstige, aber wirksame Möglichkeit zur Beeinflussung der Strahlrichtung geschaffen.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird verfahrensmäßig dadurch gelöst, dass die jeweilige randseitige Einrichtung zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem für mindestens ein Fluid umfasst, welches das mindestens eine Fluid vorzugsweise ausschließlich einem randseitigen Turbulenzkanal zuführt.
  • Zudem betrifft die Erfindung ein Papier oder einen Karton, das beziehungsweise der unter Verwendung des erfindungsgemäßen Stoffauflaufs hergestellt wurde. Die erfindungsgemäße Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- und/oder Kartonbahn, zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einem erfindungsgemäßen Stoffauflauf versehen ist. Dabei kann insbesondere ein Faserorientierungs-Regelsystem vorgesehen sein, das eine am Maschinenende vorgesehene Einrichtung zur Messung des Faserorientierungs-Querprofils der Faserstoffbahn, eine die erhaltenen Messsignale weiterverarbeitende Recheneinheit und die Stellglieder des Stoffauflaufs umfasst.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
  • Es zeigen
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Stoffauflaufs einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn;
  • 2 einen schematischen Querschnitt durch den Stoffauflauf gemäß der Schnittlinie A-A der 1;
  • 3 bis 5 drei schematische Darstellungen von randseitigen Turbulenzkanälen entgegen der Maschinenlaufrichtung; und
  • 6 eine Draufsicht auf ein Faserstoffblatt mit einem Diagonal-Curl.
  • Die 1 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Stoffauflaufs 1 einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn.
  • Der Stoffauflauf 1 weist eine Verteileinrichtung 2 zum Verteilen einer Faserstoffsuspension 3 in Teilströmen T1 bis TN über die Maschinenbreite M (Pfeil) hinweg auf. Der Verteileinrichtung 2 ist in Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) ein Turbulenzerzeuger 4 mit mehreren in Zeilen Z1 bis Z4 und Spalten S1 bis S11 angeordneten Turbulenzkanälen 5 und eine Stoffauflaufdüse 6 nachgeschaltet. Der Stoffauflauf 1 gemäß der 1 weist lediglich beispielhaft 4 Zeilen und 11 Spalten auf; weitere Ausgestaltungen mit anderen Werten sind jederzeit möglich. Überdies ist die Verteileinrichtung 2 gemäß der 1 als ein Querverteilrohr ausgeführt; sie kann in weiterer Ausgestaltung jedoch auch als Rundverteiler mit einer Vielzahl an Schläuchen ausgeführt sein. Die Stoffauflaufdüse 6 ist mit einem einen Faserstoffsuspensionsstrahl 8 (Pfeil) liefernden Austrittsspalt 7 versehen.
  • Weiterhin ist beidseitig des Stoffauflaufs 1 eine jeweils randseitig angeordnete und auf die jeweilige randseitige Spalte S1, S11 an Turbulenzkanälen 5.1 wirkende Einrichtung 9.1, 9.2 zumindest zur Beeinflussung, vorzugsweise zur Regelung der Faserorientierung und/oder des Flächengewichts vorgesehen. Die jeweilige randseitige Einrichtung 9.1, 9.2 umfasst zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem 10 für mindestens ein Fluid 11, welches das mindestens eine Fluid 11 vorzugsweise ausschließlich einem randseitigen Turbulenzkanal 5.1 zuführt.
  • In der Ausführung des Stoffauflaufs 1 gemäß der 1 ist vorgesehen, dass für jeden randseitigen Turbulenzkanal 5.1 ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem 10 für mindestens ein Fluid 11 vorgesehen ist. Das vorzugsweise regelbare Zuführsystem 10 umfasst für jeden randseitigen Turbulenzkanal 5.1 je eine Zuführleitung 12, die mit einem vorzugsweise verstellbaren Stellglied 13 versehen ist. Das einzelne Stellglied 13 ist bevorzugt durch eine verstellbare Drossel 14 ausgebildet.
  • Ferner ist in der Ausführung gemäß der 1 ersichtlich, dass das Fluid 11 die dem Stoffauflauf 1 zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension 3 ist. Das Fluid 11 wird also vorzugsweise direkt der Verteileinrichtung 2 zum Verteilen der Faserstoffsuspension 3 in Teilströmen T1 bis TN über die Maschinenbreite M hinweg durch die Zuführleitungen 12 des Zuführsystems 10 entnommen. Das vorzugsweise regelbare Zuführsystem 10 für die hochkonsistente Faserstoffsuspension 3 ist also vorzugsweise direkt mit der Verteileinrichtung 2 verbunden.
  • In weiterer Ausgestaltung kann das mindestens eine Fluid auch ein niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser, sein. In diesem Fall kann das Fluid beispielsweise durch die Zuführleitungen des Zuführsystems vorzugsweise direkt aus dem Siebwasserbehälter der Maschine entnommen werden.
  • Natürlich kann auch die Zuführung eines eine vorzugsweise einstellbare, vorzugsweise regelbare Mischkonsistenz aufweisenden Mischfluids vorgesehen sein, wobei zumindest ein Fluid die dem Stoffauflauf zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension und ein weiteres Fluid ein niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser, sein kann.
  • Allgemein können dem jeweils zugeführten Fluid auch spezielle Chemikalien, insbesondere die Schrumpfung hemmende Chemikalien, zugesetzt werden.
  • Überdies weist die Stoffauflaufdüse 6 in bekannter Art einen Strömungsraum 15 auf, der durch mindestens eine mit dem Turbulenzerzeuger 4 mittels wenigstens einer Lamellenhalterung 17 verbundene Lamelle 16 unterteilt ist. Beidseitig der Lamelle 16 bleibt natürlich ein geringer Randspalt im Bereich von 0,1 bis 1 mm erhalten. In der Ausführung gemäß der 1 ist die Lamellenhalterung 17 zwischen zwei Zeilen von Turbulenzkanälen 5, 5.1 am Turbulenzerzeuger 4 angeordnet und zwischen allen benachbarten Zeilen von Turbulenzkanälen 5, 5.1 ist je eine Lamellenhalterung 17 angeordnet, die jeweils eine Lamelle 16 trägt.
  • Die Lamellenhalterung 17 zur Halterung der jeweiligen Lamelle 16 kann beispielsweise gemäß der Offenbarung der deutschen Offenlegungsschrift DE 199 62 709 A1 ausgeführt sein, deren Inhalt hiermit zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht wird.
  • Die jeweiligen Lamellen 16 besitzen einen zumindest im Wesentlichen geradlinigen Verlauf und sie können unterschiedliche Längen, Geometrien und/oder Strukturen, insbesondere in den Lamellenendbereichen, aufweisen. Zudem bestehen sie bevorzugt aus einem CFK, GFK, Polycarbonat wie beispielsweise Makrolon(r) oder Lexan(r), oder Hochleistungspolymer wie beispielsweise Polyphenylsulfon, Polyethersulfon, Polyetherimid oder Polysulfon und/oder dergleichen.
  • Die Turbulenzkanäle 5, 5.1 des Turbulenzerzeugers 4 sind zumindest teilweise durch Turbulenzrohre gebildet und der Turbulenzerzeuger 4 ist bevorzugt als ein Turbulenzeinsatz vorgesehen.
  • Auch weist die Stoffauflaufdüse 6 eine obere Düsenwand 18 auf, an der auslaufseitig eine mittels mehrerer Elemente 20 (Doppelpfeil) verschiebbare und sich über die Maschinenbreite M (Pfeil) erstreckende Blende 19 angeordnet ist. Bei den Elementen 20 (Doppelpfeil) kann es sich beispielsweise um bekannte Verstellspindeln zur sektionalen Verstellung der Blende 19 handeln. Die sektionale Verstellung der Blende 19 kann weiterhin in „grob", das heißt breiter Wirkbereich, und „fein", das heißt schmaler Wirkbereich, unterteilt sein.
  • Den im mittleren Bereich S2 bis S10 des Turbulenzerzeugers 4 angeordneten Turbulenzkanälen 5 ist in Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) eine quer zur Maschinenlaufrichtung M (Pfeil) unterteilte Verdünnungseinrichtung 21 (Pfeildarstellung) vorgeordnet. Bei der Verdünnungseinrichtung 21 kann es sich beispielsweise um ein bekanntes Siebwasserdosierungssystem handeln, wie es im Zusammenhang mit dem auf dem Markt erhältlichen ModuleJet(r)-Stoffauflauf vorgesehen ist. Der ModuleJet(r)-Stoffauflauf ist beispielsweise in der bereits zitierten deutschen Patentschrift DE 40 19 593 C2 beschrieben. Wichtig ist unter anderem, dass die Verdünnungseinrichtung 21 Teilmischströme mit unterschiedlicher Konsistenz und bestimmter Mischbreite liefert.
  • Der in 1 dargestellte Stoffauflauf 1 findet seine Verwendung bevorzugt in einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- und/oder Kartonbahn. Dabei kann ein bekanntes Faserorientierungs-Regelsystem vorgesehen sein, das eine am Maschinenende vorgesehene Einrichtung zur Messung des Faserorientierungs-Querprofils der Faserstoffbahn, eine die erhaltenen Messsignale weiterverarbeitende Recheneinheit und die Stellglieder 13 des Stoffauflaufs 1 umfasst.
  • Die 2 zeigt einen schematischen Querschnitt durch den Stoffauflauf 1 gemäß der Schnittlinie A-A der 1.
  • Der Stoffauflauf 1 weist einen Turbulenzerzeuger 4 mit mehreren in Zeilen Z1 bis Z4 und Spalten S1 bis S11 angeordneten Turbulenzkanälen 5, 5.1 auf. Die in den Randzonen S1, S11 vorgesehenen Turbulenzkanäle 5.1 des Turbulenzerzeugers 5 besitzen einen größeren Durchtrittsquerschnitt D als die restlichen Turbulenzkanäle 5 der Spalten S2 bis S10, welche nicht explizit dargestellt sind. Zudem kann die Teilung der in den Spalten S1 bis S11 angeordneten Turbulenzkanäle 5, 5.1 über die Maschinenbreite M unterschiedlich sein. So können beispielsweise die randseitigen Teilungen größer als die mittigen Teilungen sein.
  • Beidseitig des Stoffauflaufs 1 ist, wie bereits ausgeführt, eine jeweils randseitig angeordnete und auf die jeweilige randseitige Spalte S1, S11 an Turbulenzkanälen 5.1 wirkende Einrichtung 9.1, 9.2 zumindest zur Beeinflussung, vorzugsweise zur Regelung der Faserorientierung und/oder des Flächengewichts vorgesehen. Die jeweilige randseitige Einrichtung 9.1, 9.2 umfasst zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem 10 für mindestens ein Fluid 11, welches das mindestens eine Fluid 11 vorzugsweise ausschließlich einem randseitigen Turbulenzkanal 5.1 zuführt.
  • In der Ausführung des Stoffauflaufs 1 gemäß der 2 ist vorgesehen, dass für jeden randseitigen Turbulenzkanal 5.1 ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem 10 für mindestens ein Fluid 11 vorgesehen ist. Das vorzugsweise regelbare Zuführsystem 10 umfasst für jeden randseitigen Turbulenzkanal 5.1 je eine Zuführleitung 12, die mit einem vorzugsweise verstellbaren Stellglied 13 versehen ist. Das einzelne Stellglied 13 ist bevorzugt durch eine verstellbare Drossel 14 ausgebildet.
  • Weiterhin ist eine schraffiert angedeutete Verteileinrichtung 2 zum Verteilen einer Faserstoffsuspension 3 in Teilströmen T1 bis TN über die Maschinenbreite M (Doppelpfeil) hinweg vorhanden. Das Fluid 11 ist die dem Stoffauflauf 1 zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension 3. Das Fluid 11 wird also vorzugsweise direkt der Verteileinrichtung 2 durch die Zuführleitungen 12 des Zuführsystems 10 entnommen. Das vorzugsweise regelbare Zuführsystem 10 für die hochkonsistente Faserstoffsuspension 3 ist also vorzugsweise direkt mit der Verteileinrichtung 2 verbunden.
  • Ferner ist den im mittleren Bereich S2 bis S10 des Turbulenzerzeugers 4 angeordneten Turbulenzkanälen 5 in Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) eine quer zur Maschinenlaufrichtung M (Pfeil) unterteilte Verdünnungseinrichtung 21 vorgeordnet. Bei der Verdünnungseinrichtung 21 kann es sich beispielsweise um ein bekanntes Siebwasserdosierungssystem handeln, wie es im Zusammenhang mit dem auf dem Markt erhältlichen ModuleJet(r)-Stoffauflauf vorgesehen ist.
  • Der ModuleJet(r)-Stoffauflauf ist beispielsweise in der bereits zitierten deutschen Patentschrift DE 40 19 593 C2 beschrieben. Wichtig ist unter anderem, dass die Verdünnungseinrichtung 21 Teilmischströme mit unterschiedlicher Konsistenz und bestimmter Mischbreite liefert. Die Siebwasserstränge 22 sind als gestrichelte Pfeile dargestellt.
  • Die 3 bis 5 zeigen drei schematische Darstellungen von randseitigen Turbulenzkanälen 5.1 entgegen der Maschinenlaufrichtung L (Pfeil). Der jeweils ausschnittsweise dargestellte Turbulenzerzeuger 4 umfasst sechs Zeilen Z1 bis Z6 Gemäß der Ausführung der 3 ist vorgesehen, dass die dazugehörige randseitige Einrichtung 9.1 zwei vorzugsweise regelbare Zuführsysteme 10 (Pfeildarstellungen) für jeweils mindestens ein Fluid 11 umfasst, welche das jeweilige mindestens eine Fluid 11 dem untersten und obersten randseitigen Turbulenzkanal 5.1 (Z1 , Z6) des Turbulenzerzeugers 4 zuführen.
  • Hingegen ist in den Ausführungen gemäß den 4 und 5 vorgesehen, dass die dazugehörige randseitige Einrichtung 9.1 zwei vorzugsweise regelbare Zuführsysteme 10 (Pfeildarstellungen) für jeweils ein Fluid 11 umfasst, welche das jeweilige Fluid 11 ausschließlich jeweils einem randseitigen Turbulenzkanal 5.1 zuführen. Weiterhin umfasst die dazugehörige randseitige Einrichtung 9.1 aber auch ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem 10 für ein Fluid 11, welches das Fluid gleichzeitig zwei randseitigen Turbulenzkanälen 5.1 zuführt, beispielsweise in der 4 den beiden mittleren Turbulenzkanälen 5.1 (Z3, Z4) und in der 5 den mittleren Turbulenzkanälen 5.1 (Z2, Z3)(Z4, Z5) in paarweiser Ausführung. Somit besteht die Möglichkeit der Kombination von verschiedensten Zuführungsmöglichkeiten. Die Turbulenzkanäle 5.1 der 3 und 4, die nicht an die jeweilige Einrichtung 9.1 angeschlossen sind, werden in bekannter Weise direkt von der Verteileinrichtung mit Faserstoffsuspension versorgt. Gegebenenfalls kann noch eine bereits beschriebene Verdünnungseinrichtung vorgesehen sein.
  • Abschließend zeigt die 6 eine Draufsicht auf ein Faserstoffblatt 23, insbesondere Papier- oder Kartonblatt, mit einem durch Pfeile dargestellten Diagonal-Curl DC. Dieser Diagonal-Curl entsteht vorwiegend aufgrund unterschiedlicher Spannungen in den Außenlagen des Faserstoffblatts 23, die wiederum aus unterschiedlichen Faserablagen in den einzelnen Schichten des Faserstoffblatts 23 resultieren.
  • Das erfindungsgemäße Papierblatt zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es in seiner z-Richtung (Höhenrichtung) und über seine Breite hinweg unterschiedliche Faserorientierungen aufweisen kann, so dass letztendlich ein planes oder annährend planes Papierblatt ohne Curl-Neigungen entsteht. Die einzelnen Faserorientierungen weisen dabei mehr oder weniger von der durchschnittlichen Faserorientierung ab. Gleiches gilt natürlich auch für ein Kartonblatt.
  • Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung ein Stoffauflauf samt Verfahren der eingangs genannten Art geschaffen wird, der neben den bisherigen Nachteilen des Stands der Technik insbesondere die Entstehung des Diagonal-Curls, insbesondere bei Duplex-Kopierpapieren, vermeidet.
  • 1
    Stoffauflauf
    2
    Verteileinrichtung
    3
    Faserstoffsuspension
    4
    Turbulenzerzeuger
    5
    Turbulenzkanal
    5.1
    Randseitiger Turbulenzkanal
    6
    Stoffauflaufdüse
    7
    Austrittsspalt
    8
    Faserstoffsuspensionsstrahl (Pfeil)
    9.1, 9.2
    Einrichtung
    10
    Zuführsystem
    11
    Fluid
    12
    Zuführleitung
    13
    Stellglied
    14
    Drossel
    15
    Strömungsraum
    16
    Lamelle
    17
    Lamellenhalterung
    18
    Obere Düsenwand
    19
    Blende
    20
    Element (Doppelpfeil)
    21
    Verdünnungseinrichtung
    22
    Siebwasserstrang
    23
    Faserstoffblatt
    A-A
    Schnittlinie
    D
    Durchtrittsquerschnitt
    DC
    Diagonal-Curl (Pfeil)
    L
    Maschinenlaufrichtung (Pfeil)
    M
    Maschinenbreite (Pfeil)
    S1 bis S11
    Spalte
    T1 bis TN
    Teilstrom
    Z1 bis Z4
    Zeile
    Z1 bis Z6
    Zeile

Claims (24)

  1. Stoffauflauf (1) für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, mit mindestens einer Verteileinrichtung (2) zum Verteilen einer Faserstoffsuspension (3) in Teilströmen (T1 bis TN) über die Maschinenbreite (M) hinweg, der in Maschinenlaufrichtung (L) ein Turbulenzerzeuger (4) mit mehreren in Zeilen (Z1 bis Z4; Z1 bis Z6) und Spalten (S1 bis S11) angeordneten Turbulenzkanälen (5, 5.1) und eine Stoffauflaufdüse (6) nachgeschaltet ist, die mit einem einen Faserstoffsuspensionsstrahl (8) liefernden Austrittsspalt (7) versehen ist, wobei zudem beidseitig eine jeweils randseitig angeordnete und auf die jeweilige randseitige Spalte (S1, S11) an Turbulenzkanälen (5.1) wirkende Einrichtung (9.1, 9.2) zumindest zur Beeinflussung, vorzugsweise zur Regelung der Faserorientierung und/oder des Flächengewichts vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige randseitige Einrichtung (9.1, 9.2) zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem (10) für mindestens ein Fluid (11) umfasst, welches das mindestens eine Fluid (11) vorzugsweise ausschließlich einem randseitigen Turbulenzkanal (5.1) zuführt.
  2. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige randseitige Einrichtung (9.1, 9.2) wenigstens zwei vorzugsweise regelbare Zuführsysteme (10) für jeweils mindestens ein Fluid (11) umfasst, welche das jeweilige mindestens eine Fluid (11) wenigstens dem untersten und obersten randseitigen Turbulenzkanal (5.1) zuführen.
  3. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige randseitige Einrichtung (9.1, 9.2) mehrere vorzugsweise regelbare Zuführsysteme (10) für jeweils mindestens ein Fluid (11) umfasst, welche das jeweilige mindestens eine Fluid (11) vorzugsweise ausschließlich jeweils einem randseitigen Turbulenzkanal (5.1) zuführen.
  4. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden randseitigen Turbulenzkanal (5.1) ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem (10) für mindestens ein Fluid (11) vorgesehen ist.
  5. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige randseitige Einrichtung (9.1, 9.2) zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem (10) für mindestens ein Fluid (11) umfasst, welches das mindestens eine Fluid (11) mindestens zwei randseitigen Turbulenzkanälen (5.1) zuführt.
  6. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das vorzugsweise regelbare Zuführsystem (10) zumindest eine Zuführleitung (12) umfasst, die mit einem vorzugsweise verstellbaren Stellglied (13) versehen ist.
  7. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellglied (13) durch eine verstellbare Drossel (14) gebildet ist.
  8. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fluid (11) die dem Stoffauflauf (1) zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension (3) ist.
  9. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das vorzugsweise regelbare Zuführsystem (10) für die hochkonsistente Faserstoffsuspension (3) direkt mit der Verteileinrichtung (2) zum Verteilen der Faserstoffsuspension (3) in Teilströmen (T1 bis TN) über die Maschinenbreite (M) hinweg verbunden ist.
  10. Stoffauflauf (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Fluid (11) ein niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser, ist.
  11. Stoffauflauf (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführung eines eine vorzugsweise einstellbare, vorzugsweise regelbare Mischkonsistenz aufweisenden Mischfluids vorgesehen ist, wobei zumindest ein Fluid (11) die dem Stoffauflauf (1) zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension (3) und ein weiteres Fluid ein niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser, ist.
  12. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffauflaufdüse (6) einen Strömungsraum (15) aufweist, der durch mindestens eine mit dem Turbulenzerzeuger (4) mittels wenigstens einer Lamellenhalterung (17) verbundene Lamelle (16) unterteilt ist.
  13. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellenhalterung (17) zwischen zwei Zeilen (Z1 bis Z4) von Turbulenzkanälen (5, 5.1) am Turbulenzerzeuger (4) angeordnet ist.
  14. Stoffauflauf (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen allen benachbarten Zeilen (Z1 bis Z4) von Turbulenzkanälen (5, 5.1) je eine Lamellenhalterung (17) angeordnet ist, die jeweils eine Lamelle (16) trägt.
  15. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Turbulenzkanäle (5, 5.1) des Turbulenzerzeugers (4) zumindest teilweise durch Turbulenzrohre gebildet sind.
  16. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Turbulenzerzeuger (4) als ein Turbulenzeinsatz vorgesehen ist.
  17. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in den Randzonen (S1, S11) vorgesehenen Turbulenzkanäle (5.1) des Turbulenzerzeugers (4) einen größeren Durchtrittsquerschnitt (D) besitzen als die restlichen Turbulenzkanäle (5).
  18. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den im mittleren Bereich (S2 bis S10) des Turbulenzerzeugers (4) angeordneten Turbulenzkanälen (5) in Maschinenlaufrichtung (L) eine quer zur Maschinenlaufrichtung (L) unterteilte Verdünnungseinrichtung (21), insbesondere Siebwasserdosierungseinrichtung, vorgeordnet ist.
  19. Stoffauflauf (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffauflaufdüse (6) eine obere Düsenwand (18) aufweist, an der auslaufseitig eine mittels mehrerer Elemente (20) verschiebbare und sich über die Maschinenbreite (M) erstreckende Blende (19) angeordnet ist.
  20. Verfahren zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, bei dem eine Faserstoffsuspension (3) in Teilströmen (T1 bis TN) über die Maschinenbreite (M) eines Stoffauflaufs (1) hinweg mit mindestens einer Verteileinrichtung (2) verteilt wird, der in Maschinenlaufrichtung (L) ein Turbulenzerzeuger (4) mit mehreren in Zeilen (Z1 bis Z4; Z1 bis Z6) und Spalten (S1 bis S11) angeordneten Turbulenzkanälen (5, 5.1) nachgeschaltet ist, dessen Turbulenzkanäle (5, 5.1) von der Faserstoffsuspension (3) durchflossen werden, wobei beidseitig eine jeweils randseitig angeordnete und auf die jeweilige randseitige Spalte (S1, S11) an Turbulenzkanälen (5.1) wirkende Einrichtung (9.1, 9.2) zumindest zur Beeinflussung, vorzugsweise zur Regelung der Faserorientierung und/oder des Flächengewichts vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige randseitige Einrichtung (9.1, 9.2) zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem (10) für mindestens ein Fluid (11) umfasst, welches das mindestens eine Fluid (11) vorzugsweise ausschließlich einem randseitigen Turbulenzkanal (5.1) zuführt.
  21. Papier, welches unter Verwendung eines Stoffauflaufs (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche hergestellt wurde.
  22. Karton, welcher unter Verwendung eines Stoffauflaufs (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche hergestellt wurde.
  23. Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- und/oder Kartonbahn, mit einem Stoffauflauf (1) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche.
  24. Maschine nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein Faserorientierungs-Regelsystem vorgesehen ist, das eine am Maschinenende vorgesehene Einrichtung zur Messung des Faserorientierungs-Querprofils der Faserstoffbahn, eine die erhaltenen Messsignale weiterverarbeitende Recheneinheit und die Stellglieder (13) des Stoffauflaufs (1) umfasst.
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