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In
der Ausführung
der
EP 0 353 255 B1 ist die
im Bereich einer Austrittsspaltkammer angeordnete Einrichtung eine
Einspritzeinrichtung zum Einspritzen eines Sekundärstroms
in einen Primärstrom unter
einem Winkel relativ zu der Strömungsrichtung des
Primärstroms,
so dass der Sekundärstrom
seitlich in der Kammer in den Primärstrom strömt, um dadurch die Orientierung
der Fasern innerhalb des Primärstroms
längs der
lateralen Seitenränder
des Stoffes zu steuern.
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Hingegen
ist in der Ausführung
der
EP 0 857 816 B1 die
Einrichtung eine Randzuführanordnung als
ein integraler Teil eines bekannten Verdünnungsprofiliersystems. Die
beidseitig eines Turbulenzerzeugers angeordneten Randzuführanordnungen
weisen Kanäle
auf, durch die es möglich
ist, dass Randströmungen
von dem Einlasskopfstück
des Verdünnungsprofiliersystems
zu beiden Seitenbereichen des Stoffauflaufs treten, wobei die Randströmungen Geschwindigkeiten
und/oder Geschwindigkeitsverhältnisse
zueinander haben, die eingestellt und/oder reguliert werden können, und
wobei durch die Randströmungen
eine gesteuerte Quergeschwindigkeitskomponente in dem Faserstoffsuspensionsstrahl
erzeugt wird, um so das Faserausrichtprofil in der Querrichtung
zu steuern. Die durch die Randzuführanordnungen eingebrachte
Randzufuhrflüssigkeit
ist vorzugsweise Siebwasser.
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Die
beiden genannten Ausführungen
ermöglichen
insgesamt ein so genanntes Edge Control. Jedoch haftet ihnen der
gravierende Nachteil an, dass sie jeweils lediglich eine Beeinflussung
der Strahlrichtung über
die gesamte Höhe
der Stoffauflaufdüse ermöglichen.
Zudem ist bei Verwendung von Lamellen keine Beeinflussung der Strahlrichtung
pro Zeile möglich,
wodurch wiederum einem möglichen
Diagonal-Curl infolge unterschiedlicher Spannungen in den Außenlagen
nicht entgegengewirkt werden kann.
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Die
Ausführung
der
EP 0 595 325 B1 umfasst
ein aus einem einstückigen
Block bestehendes Mittel zum Regulieren der Durchflussmenge durch
einen Satz lotrecht ausgerichteter Rohre eines Turbulenzerzeugers.
Der Block umfasst eine Anzahl von Durchgangslöchern, welche in ihrem Durchmesser und
Mittenabstand dem Innendurchmesser und Mittenabstand der lotrecht
ausgerichteten Rohre entsprechen und fluchtend mit den Durchgangswegen der
lotrecht ausgerichteten Rohre angeordnet sind. Durch ein Drehen
einer im Block speziell angeordneten Welle (Spindel) kann der Volumenstrom
durch den Satz lotrecht ausgerichteter Rohre simultan eingestellt
beziehungsweise reguliert werden.
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Auch
dieser genannten Ausführung
haftet wiederum der Nachteil an, dass sie erneut eine Beeinflussung
der Strahlrichtung nur über
die gesamte Höhe
der Stoffauflaufdüse
ermöglicht.
Bei Verwendung von Lamellen ist wiederum keine Beeinflussung der
Strahlrichtung pro Zeile möglich,
so dass einem möglichen
Diagonal-Curl zudem nicht entgegengewirkt werden kann.
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Insgesamt
ist also bei den bekannten Ausführungen
keine ideale Faserablage quer zur Maschinenlaufrichtung pro Zeile
des Turbulenzerzeugers möglich.
Die ist insbesondere bei Fein- und
Kopierpapieren kritisch, beispielsweise im Hinblick auf ihre Stapelbarkeit
und dergleichen. Die Entstehung des Diagonal-Curls wird somit begünstigt,
ja sogar gefördert.
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Aufgabe der
Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Stoffauflauf
samt Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem neben den
genannten bisherigen Nachteilen des Stands der Technik insbesondere
die Entstehung des Diagonal-Curls, insbesondere bei Duplex-Kopierpapieren, vermieden
wird. Dabei soll der Stoffauflauf im Aufbau zudem möglichst
einfach gehalten werden.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Stoffauflauf erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die jeweilige randseitige Einrichtung zumindest ein vorzugsweise regelbares
Zuführsystem
für mindestens
ein Fluid umfasst, welches das mindestens eine Fluid vorzugsweise
ausschließlich
einem randseitigen Turbulenzkanal zuführt.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung des
Stoffauflaufs wird für
mindestens eine, vorzugsweise für
jede Zeile des Turbulenzerzeugers die Möglichkeit eines Edge Control
geschaffen. Die Strahlrichtung des aus der Zeile des Turbulenzerzeugers
beziehungsweise aus dem Austrittsspalt der Stoffauflaufdüse austretenden
Faserstoffsuspensionsstrahls kann also gezielt beeinflusst werden.
Somit wird die Erzeugung einer exakten Faserablage quer zur Maschinenlaufrichtung
pro Zeile des Turbulenzerzeugers ermöglicht. Als Ergebnis kann unter anderem
die Entstehung des Diagonal-Curls weitestgehend vermieden werden. Überdies
kann der erfindungsgemäße Stoffauflauf
bei der Herstellung jeder bekannten Papier- oder Kartonsorte seine
Verwendung finden. Auch kann er als ein dem Fachmann bekannter Mehrschichten-Stoffauflauf
ausgebildet sein, wie er beispielsweise aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 44 35 860 A1 bekannt
ist.
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In
bevorzugter Ausführung
ist vorgesehen, dass die jeweilige randseitige Einrichtung wenigstens zwei
vorzugsweise regelbare Zuführsysteme
für jeweils
mindestens ein Fluid umfasst, welche das jeweilige mindestens eine
Fluid wenigstens dem untersten und obersten randseitigen Turbulenzkanal zuführen. Hierdurch
wird erreicht, dass zumindest die insbesondere für den Diagonal-Curl kritischen
Außenlagen
der herzustellenden Faserstoffbahn wegen ihrer Empfindlichkeit gezielt
beeinflusst werden können,
beispielsweise durch Beeinflussung der jeweiligen Faserorientierung.
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Allgemein
kann die jeweilige randseitige Einrichtung mehrere vorzugsweise
regelbare Zuführsysteme
für jeweils
mindestens ein Fluid umfassen, welche das jeweilige mindestens eine
Fluid vorzugsweise ausschließlich
jeweils einem randseitigen Turbulenzkanal zuführen. In eventuell aufwändigster
Ausführung
ist für
jeden randseitigen Turbulenzkanal ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem
für mindestens
ein Fluid vorgesehen. Hierbei entsteht die Möglichkeit der genauesten Erzeugung
einer exakten geschichteten Faserablage infolge einer bestmöglichen Beeinflussung
der Strahlrichtung.
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Im
Hinblick auf eine kostengünstige
Lösung kann
auch vorgesehen sein, dass die jeweilige randseitige Einrichtung
zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem für mindestens ein Fluid umfasst,
welches das mindestens eine Fluid mindestens zwei randseitigen Turbulenzkanälen zuführt. Die
Anwendung dieser Ausführung
eignet sich insbesondere bei Vorhandensein symmetrischer Eigenschaften.
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Das
vorzugsweise regelbare Zuführsystem umfasst
bevorzugt zumindest eine Zuführleitung,
die mit einem vorzugsweise verstellbaren Stellglied versehen ist.
Das Stellglied kann beispielsweise eine verstellbare Drossel, insbesondere
ein Regelventil, sein.
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Ferner
ist das mindestens eine Fluid bevorzugt die dem Stoffauflauf zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension,
ein niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser, oder ein
Mischfluid, das eine vorzugsweise einstellbare, insbesondere regelbare
Mischkonsistenz aufweist. Sollte es sich beim dem Fluid um die dem
Stoffauflauf zugeführte
hochkonsistente Faserstoffsuspension handeln, so ist das vorzugsweise
regelbare Zuführsystem
in bevorzugter Weise direkt mit der Verteileinrichtung zum Verteilen der
Faserstoffsuspension in Teilströmen über die
Maschinenbreite hinweg verbunden. Ist hingegen die Zuführung des
eine vorzugsweise einstellbare, insbesondere regelbare Mischkonsistenz
aufweisenden Mischfluids vorgesehen, so ist bevorzugt zumindest ein
Fluid die dem Stoffauflauf zugeführte
hochkonsistente Faserstoffsuspension und ein weiteres Fluid ein niederkonsistentes
Fluid, insbesondere Siebwasser. Insgesamt müssen die den randseitigen Turbulenzkanälen zugeführten Fluide
weder dieselbe Beschaffenheiten noch dieselben Konsistenzen aufweisen.
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Damit
im Strömungsraum
der Stoffauflaufdüse
eine geschichtete Strömung
herrscht, ist er bevorzugt durch mindestens eine mit dem Turbulenzerzeuger
mittels wenigstens einer Lamellenhalterung verbundene Lamelle unterteilt.
Die Lamellenhalterung ist hierbei im Idealfall zwischen zwei Zeilen
von Turbulenzkanälen
am Turbulenzerzeuger angeordnet. Zum Zwecke der größtmöglichen
Schichtung der Strömung
im Strömungsraum
der Stoffauflaufdüse kann
zwischen allen benachbarten Zeilen von Turbulenzkanälen je eine
Lamellenhalterung angeordnet sein, die jeweils eine Lamelle trägt. Die
mindestens eine Lamelle ermöglicht überdies
die geschichtete Ablage der in der Faserstoffsuspension enthaltenen Fasern
in der z-Richtung des Stoffauflaufs. Dabei kann die Faserablage
in den einzelnen Schichten, insbesondere in den äußeren Schichten, unterschiedlich
sein. Die Turbulenzkanäle
des Turbulenzerzeugers können
zumindest teilweise durch Turbulenzrohre gebildet sein. Der Turbulenzerzeuger
kann insbesondere als ein Turbulenzeinsatz vorgesehen sein.
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Um
den Druckverlust im Turbulenzerzeuger zu reduzieren und damit die
angestrebte Wirkung zu erhöhen,
besitzen die in den Randzonen vorgesehenen Turbulenzkanäle des Turbulenzerzeugers zweckmäßigerweise
einen größeren Durchtrittsquerschnitt
als die restlichen Turbulenzkanäle.
Weiterhin ist in bevorzugter Ausführung den im mittleren Bereich
des Turbulenzerzeugers angeordneten Turbulenzkanälen in Maschinenlaufrichtung
eine quer zur Maschinenlaufrichtung unterteilte Verdünnungseinrichtung,
insbesondere Siebwasserdosierungseinrichtung, vorgeordnet. Damit
wird unter anderem eine sektionierte Stoffdichteregelung im mittleren
und sogleich größten Bereich
der herzustellenden Faserstoffbahn ermöglicht.
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Die
Stoffauflaufdüse
kann überdies
eine obere Düsenwand
aufweisen, an der auslaufseitig eine mittels mehrerer Elemente verschiebbare
und sich über
die Maschinenbreite erstreckende Blende angeordnet ist. Dadurch
wird eine weitere kostengünstige, aber
wirksame Möglichkeit
zur Beeinflussung der Strahlrichtung geschaffen.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird verfahrensmäßig dadurch
gelöst,
dass die jeweilige randseitige Einrichtung zumindest ein vorzugsweise
regelbares Zuführsystem
für mindestens
ein Fluid umfasst, welches das mindestens eine Fluid vorzugsweise
ausschließlich
einem randseitigen Turbulenzkanal zuführt.
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Zudem
betrifft die Erfindung ein Papier oder einen Karton, das beziehungsweise
der unter Verwendung des erfindungsgemäßen Stoffauflaufs hergestellt
wurde. Die erfindungsgemäße Maschine
zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papier- und/oder
Kartonbahn, zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit einem erfindungsgemäßen Stoffauflauf
versehen ist. Dabei kann insbesondere ein Faserorientierungs-Regelsystem
vorgesehen sein, das eine am Maschinenende vorgesehene Einrichtung zur
Messung des Faserorientierungs-Querprofils der Faserstoffbahn, eine
die erhaltenen Messsignale weiterverarbeitende Recheneinheit und
die Stellglieder des Stoffauflaufs umfasst.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
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Es
zeigen
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Stoffauflaufs einer Maschine zur
Herstellung einer Faserstoffbahn;
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2 einen
schematischen Querschnitt durch den Stoffauflauf gemäß der Schnittlinie
A-A der 1;
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3 bis 5 drei
schematische Darstellungen von randseitigen Turbulenzkanälen entgegen der
Maschinenlaufrichtung; und
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6 eine
Draufsicht auf ein Faserstoffblatt mit einem Diagonal-Curl.
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Die 1 zeigt
eine schematische Seitenansicht eines Stoffauflaufs 1 einer
Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-
oder Kartonbahn.
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Der
Stoffauflauf 1 weist eine Verteileinrichtung 2 zum
Verteilen einer Faserstoffsuspension 3 in Teilströmen T1 bis TN über die
Maschinenbreite M (Pfeil) hinweg auf. Der Verteileinrichtung 2 ist
in Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) ein Turbulenzerzeuger 4 mit
mehreren in Zeilen Z1 bis Z4 und
Spalten S1 bis S11 angeordneten
Turbulenzkanälen 5 und
eine Stoffauflaufdüse 6 nachgeschaltet.
Der Stoffauflauf 1 gemäß der 1 weist
lediglich beispielhaft 4 Zeilen und 11 Spalten auf; weitere Ausgestaltungen
mit anderen Werten sind jederzeit möglich. Überdies ist die Verteileinrichtung 2 gemäß der 1 als
ein Querverteilrohr ausgeführt;
sie kann in weiterer Ausgestaltung jedoch auch als Rundverteiler
mit einer Vielzahl an Schläuchen
ausgeführt
sein. Die Stoffauflaufdüse 6 ist
mit einem einen Faserstoffsuspensionsstrahl 8 (Pfeil) liefernden
Austrittsspalt 7 versehen.
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Weiterhin
ist beidseitig des Stoffauflaufs 1 eine jeweils randseitig
angeordnete und auf die jeweilige randseitige Spalte S1,
S11 an Turbulenzkanälen 5.1 wirkende Einrichtung 9.1, 9.2 zumindest
zur Beeinflussung, vorzugsweise zur Regelung der Faserorientierung
und/oder des Flächengewichts
vorgesehen. Die jeweilige randseitige Einrichtung 9.1, 9.2 umfasst
zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem 10 für mindestens
ein Fluid 11, welches das mindestens eine Fluid 11 vorzugsweise ausschließlich einem
randseitigen Turbulenzkanal 5.1 zuführt.
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In
der Ausführung
des Stoffauflaufs 1 gemäß der 1 ist
vorgesehen, dass für
jeden randseitigen Turbulenzkanal 5.1 ein vorzugsweise
regelbares Zuführsystem 10 für mindestens
ein Fluid 11 vorgesehen ist. Das vorzugsweise regelbare
Zuführsystem 10 umfasst
für jeden
randseitigen Turbulenzkanal 5.1 je eine Zuführleitung 12,
die mit einem vorzugsweise verstellbaren Stellglied 13 versehen
ist. Das einzelne Stellglied 13 ist bevorzugt durch eine
verstellbare Drossel 14 ausgebildet.
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Ferner
ist in der Ausführung
gemäß der 1 ersichtlich,
dass das Fluid 11 die dem Stoffauflauf 1 zugeführte hochkonsistente
Faserstoffsuspension 3 ist. Das Fluid 11 wird
also vorzugsweise direkt der Verteileinrichtung 2 zum Verteilen
der Faserstoffsuspension 3 in Teilströmen T1 bis
TN über
die Maschinenbreite M hinweg durch die Zuführleitungen 12 des
Zuführsystems 10 entnommen.
Das vorzugsweise regelbare Zuführsystem 10 für die hochkonsistente
Faserstoffsuspension 3 ist also vorzugsweise direkt mit
der Verteileinrichtung 2 verbunden.
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In
weiterer Ausgestaltung kann das mindestens eine Fluid auch ein niederkonsistentes
Fluid, insbesondere Siebwasser, sein. In diesem Fall kann das Fluid
beispielsweise durch die Zuführleitungen des
Zuführsystems
vorzugsweise direkt aus dem Siebwasserbehälter der Maschine entnommen
werden.
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Natürlich kann
auch die Zuführung
eines eine vorzugsweise einstellbare, vorzugsweise regelbare Mischkonsistenz
aufweisenden Mischfluids vorgesehen sein, wobei zumindest ein Fluid
die dem Stoffauflauf zugeführte
hochkonsistente Faserstoffsuspension und ein weiteres Fluid ein
niederkonsistentes Fluid, insbesondere Siebwasser, sein kann.
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Allgemein
können
dem jeweils zugeführten Fluid
auch spezielle Chemikalien, insbesondere die Schrumpfung hemmende
Chemikalien, zugesetzt werden.
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Überdies
weist die Stoffauflaufdüse 6 in
bekannter Art einen Strömungsraum 15 auf,
der durch mindestens eine mit dem Turbulenzerzeuger 4 mittels
wenigstens einer Lamellenhalterung 17 verbundene Lamelle 16 unterteilt
ist. Beidseitig der Lamelle 16 bleibt natürlich ein
geringer Randspalt im Bereich von 0,1 bis 1 mm erhalten. In der
Ausführung
gemäß der 1 ist
die Lamellenhalterung 17 zwischen zwei Zeilen von Turbulenzkanälen 5, 5.1 am
Turbulenzerzeuger 4 angeordnet und zwischen allen benachbarten
Zeilen von Turbulenzkanälen 5, 5.1 ist
je eine Lamellenhalterung 17 angeordnet, die jeweils eine
Lamelle 16 trägt.
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Die
Lamellenhalterung
17 zur Halterung der jeweiligen Lamelle
16 kann
beispielsweise gemäß der Offenbarung
der deutschen Offenlegungsschrift
DE 199 62 709 A1 ausgeführt sein, deren Inhalt hiermit
zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht wird.
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Die
jeweiligen Lamellen 16 besitzen einen zumindest im Wesentlichen
geradlinigen Verlauf und sie können
unterschiedliche Längen,
Geometrien und/oder Strukturen, insbesondere in den Lamellenendbereichen,
aufweisen. Zudem bestehen sie bevorzugt aus einem CFK, GFK, Polycarbonat
wie beispielsweise Makrolon(r) oder Lexan(r), oder Hochleistungspolymer
wie beispielsweise Polyphenylsulfon, Polyethersulfon, Polyetherimid
oder Polysulfon und/oder dergleichen.
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Die
Turbulenzkanäle 5, 5.1 des
Turbulenzerzeugers 4 sind zumindest teilweise durch Turbulenzrohre
gebildet und der Turbulenzerzeuger 4 ist bevorzugt als
ein Turbulenzeinsatz vorgesehen.
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Auch
weist die Stoffauflaufdüse 6 eine
obere Düsenwand 18 auf,
an der auslaufseitig eine mittels mehrerer Elemente 20 (Doppelpfeil)
verschiebbare und sich über
die Maschinenbreite M (Pfeil) erstreckende Blende 19 angeordnet
ist. Bei den Elementen 20 (Doppelpfeil) kann es sich beispielsweise
um bekannte Verstellspindeln zur sektionalen Verstellung der Blende 19 handeln.
Die sektionale Verstellung der Blende 19 kann weiterhin
in „grob", das heißt breiter
Wirkbereich, und „fein", das heißt schmaler Wirkbereich,
unterteilt sein.
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Den
im mittleren Bereich S
2 bis S
10 des
Turbulenzerzeugers
4 angeordneten Turbulenzkanälen
5 ist
in Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) eine quer zur Maschinenlaufrichtung
M (Pfeil) unterteilte Verdünnungseinrichtung
21 (Pfeildarstellung)
vorgeordnet. Bei der Verdünnungseinrichtung
21 kann
es sich beispielsweise um ein bekanntes Siebwasserdosierungssystem
handeln, wie es im Zusammenhang mit dem auf dem Markt erhältlichen
ModuleJet(r)-Stoffauflauf vorgesehen ist. Der ModuleJet(r)-Stoffauflauf ist
beispielsweise in der bereits zitierten deutschen Patentschrift
DE 40 19 593 C2 beschrieben.
Wichtig ist unter anderem, dass die Verdünnungseinrichtung
21 Teilmischströme mit unterschiedlicher
Konsistenz und bestimmter Mischbreite liefert.
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Der
in 1 dargestellte Stoffauflauf 1 findet seine
Verwendung bevorzugt in einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn,
insbesondere Papier- und/oder Kartonbahn. Dabei kann ein bekanntes
Faserorientierungs-Regelsystem vorgesehen sein, das eine am Maschinenende
vorgesehene Einrichtung zur Messung des Faserorientierungs-Querprofils
der Faserstoffbahn, eine die erhaltenen Messsignale weiterverarbeitende
Recheneinheit und die Stellglieder 13 des Stoffauflaufs 1 umfasst.
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Die 2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Stoffauflauf 1 gemäß der Schnittlinie
A-A der 1.
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Der
Stoffauflauf 1 weist einen Turbulenzerzeuger 4 mit
mehreren in Zeilen Z1 bis Z4 und
Spalten S1 bis S11 angeordneten
Turbulenzkanälen 5, 5.1 auf. Die
in den Randzonen S1, S11 vorgesehenen
Turbulenzkanäle 5.1 des
Turbulenzerzeugers 5 besitzen einen größeren Durchtrittsquerschnitt
D als die restlichen Turbulenzkanäle 5 der Spalten S2 bis S10, welche
nicht explizit dargestellt sind. Zudem kann die Teilung der in den
Spalten S1 bis S11 angeordneten Turbulenzkanäle 5, 5.1 über die
Maschinenbreite M unterschiedlich sein. So können beispielsweise die randseitigen
Teilungen größer als
die mittigen Teilungen sein.
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Beidseitig
des Stoffauflaufs 1 ist, wie bereits ausgeführt, eine
jeweils randseitig angeordnete und auf die jeweilige randseitige
Spalte S1, S11 an
Turbulenzkanälen 5.1 wirkende
Einrichtung 9.1, 9.2 zumindest zur Beeinflussung,
vorzugsweise zur Regelung der Faserorientierung und/oder des Flächengewichts vorgesehen.
Die jeweilige randseitige Einrichtung 9.1, 9.2 umfasst
zumindest ein vorzugsweise regelbares Zuführsystem 10 für mindestens
ein Fluid 11, welches das mindestens eine Fluid 11 vorzugsweise ausschließlich einem
randseitigen Turbulenzkanal 5.1 zuführt.
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In
der Ausführung
des Stoffauflaufs 1 gemäß der 2 ist
vorgesehen, dass für
jeden randseitigen Turbulenzkanal 5.1 ein vorzugsweise
regelbares Zuführsystem 10 für mindestens
ein Fluid 11 vorgesehen ist. Das vorzugsweise regelbare
Zuführsystem 10 umfasst
für jeden
randseitigen Turbulenzkanal 5.1 je eine Zuführleitung 12,
die mit einem vorzugsweise verstellbaren Stellglied 13 versehen
ist. Das einzelne Stellglied 13 ist bevorzugt durch eine
verstellbare Drossel 14 ausgebildet.
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Weiterhin
ist eine schraffiert angedeutete Verteileinrichtung 2 zum
Verteilen einer Faserstoffsuspension 3 in Teilströmen T1 bis
TN über
die Maschinenbreite M (Doppelpfeil) hinweg vorhanden. Das Fluid 11 ist
die dem Stoffauflauf 1 zugeführte hochkonsistente Faserstoffsuspension 3.
Das Fluid 11 wird also vorzugsweise direkt der Verteileinrichtung 2 durch
die Zuführleitungen 12 des
Zuführsystems 10 entnommen.
Das vorzugsweise regelbare Zuführsystem 10 für die hochkonsistente
Faserstoffsuspension 3 ist also vorzugsweise direkt mit
der Verteileinrichtung 2 verbunden.
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Ferner
ist den im mittleren Bereich S2 bis S10 des Turbulenzerzeugers 4 angeordneten
Turbulenzkanälen 5 in
Maschinenlaufrichtung L (Pfeil) eine quer zur Maschinenlaufrichtung
M (Pfeil) unterteilte Verdünnungseinrichtung 21 vorgeordnet.
Bei der Verdünnungseinrichtung 21 kann
es sich beispielsweise um ein bekanntes Siebwasserdosierungssystem
handeln, wie es im Zusammenhang mit dem auf dem Markt erhältlichen
ModuleJet(r)-Stoffauflauf vorgesehen ist.
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Der
ModuleJet(r)-Stoffauflauf ist beispielsweise in der bereits zitierten
deutschen Patentschrift
DE
40 19 593 C2 beschrieben. Wichtig ist unter anderem, dass
die Verdünnungseinrichtung
21 Teilmischströme mit unterschiedlicher
Konsistenz und bestimmter Mischbreite liefert. Die Siebwasserstränge
22 sind
als gestrichelte Pfeile dargestellt.
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Die 3 bis 5 zeigen
drei schematische Darstellungen von randseitigen Turbulenzkanälen 5.1 entgegen
der Maschinenlaufrichtung L (Pfeil). Der jeweils ausschnittsweise
dargestellte Turbulenzerzeuger 4 umfasst sechs Zeilen Z1 bis Z6 Gemäß der Ausführung der 3 ist
vorgesehen, dass die dazugehörige
randseitige Einrichtung 9.1 zwei vorzugsweise regelbare
Zuführsysteme 10 (Pfeildarstellungen)
für jeweils
mindestens ein Fluid 11 umfasst, welche das jeweilige mindestens
eine Fluid 11 dem untersten und obersten randseitigen Turbulenzkanal 5.1 (Z1 , Z6) des Turbulenzerzeugers 4 zuführen.
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Hingegen
ist in den Ausführungen
gemäß den 4 und 5 vorgesehen,
dass die dazugehörige
randseitige Einrichtung 9.1 zwei vorzugsweise regelbare
Zuführsysteme 10 (Pfeildarstellungen)
für jeweils
ein Fluid 11 umfasst, welche das jeweilige Fluid 11 ausschließlich jeweils
einem randseitigen Turbulenzkanal 5.1 zuführen. Weiterhin
umfasst die dazugehörige
randseitige Einrichtung 9.1 aber auch ein vorzugsweise
regelbares Zuführsystem 10 für ein Fluid 11,
welches das Fluid gleichzeitig zwei randseitigen Turbulenzkanälen 5.1 zuführt, beispielsweise
in der 4 den beiden mittleren Turbulenzkanälen 5.1 (Z3, Z4) und in der 5 den
mittleren Turbulenzkanälen 5.1 (Z2, Z3)(Z4,
Z5) in paarweiser Ausführung. Somit besteht die Möglichkeit
der Kombination von verschiedensten Zuführungsmöglichkeiten. Die Turbulenzkanäle 5.1 der 3 und 4,
die nicht an die jeweilige Einrichtung 9.1 angeschlossen
sind, werden in bekannter Weise direkt von der Verteileinrichtung
mit Faserstoffsuspension versorgt. Gegebenenfalls kann noch eine
bereits beschriebene Verdünnungseinrichtung
vorgesehen sein.
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Abschließend zeigt
die 6 eine Draufsicht auf ein Faserstoffblatt 23,
insbesondere Papier- oder Kartonblatt,
mit einem durch Pfeile dargestellten Diagonal-Curl DC. Dieser Diagonal-Curl
entsteht vorwiegend aufgrund unterschiedlicher Spannungen in den Außenlagen
des Faserstoffblatts 23, die wiederum aus unterschiedlichen
Faserablagen in den einzelnen Schichten des Faserstoffblatts 23 resultieren.
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Das
erfindungsgemäße Papierblatt
zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es in seiner z-Richtung
(Höhenrichtung)
und über
seine Breite hinweg unterschiedliche Faserorientierungen aufweisen
kann, so dass letztendlich ein planes oder annährend planes Papierblatt ohne Curl-Neigungen entsteht.
Die einzelnen Faserorientierungen weisen dabei mehr oder weniger
von der durchschnittlichen Faserorientierung ab. Gleiches gilt natürlich auch
für ein
Kartonblatt.
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Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass durch die Erfindung ein Stoffauflauf samt
Verfahren der eingangs genannten Art geschaffen wird, der neben
den bisherigen Nachteilen des Stands der Technik insbesondere die
Entstehung des Diagonal-Curls, insbesondere bei Duplex-Kopierpapieren,
vermeidet.
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- 1
- Stoffauflauf
- 2
- Verteileinrichtung
- 3
- Faserstoffsuspension
- 4
- Turbulenzerzeuger
- 5
- Turbulenzkanal
- 5.1
- Randseitiger
Turbulenzkanal
- 6
- Stoffauflaufdüse
- 7
- Austrittsspalt
- 8
- Faserstoffsuspensionsstrahl
(Pfeil)
- 9.1,
9.2
- Einrichtung
- 10
- Zuführsystem
- 11
- Fluid
- 12
- Zuführleitung
- 13
- Stellglied
- 14
- Drossel
- 15
- Strömungsraum
- 16
- Lamelle
- 17
- Lamellenhalterung
- 18
- Obere
Düsenwand
- 19
- Blende
- 20
- Element
(Doppelpfeil)
- 21
- Verdünnungseinrichtung
- 22
- Siebwasserstrang
- 23
- Faserstoffblatt
- A-A
- Schnittlinie
- D
- Durchtrittsquerschnitt
- DC
- Diagonal-Curl
(Pfeil)
- L
- Maschinenlaufrichtung
(Pfeil)
- M
- Maschinenbreite
(Pfeil)
- S1
bis S11
- Spalte
- T1
bis TN
- Teilstrom
- Z1
bis Z4
- Zeile
- Z1
bis Z6
- Zeile