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Die
Erfindung betrifft eine Lochmaske für einen Detektorelemente umfassenden
Röntgenstrahlendetektor
sowie ein Computertomographiegerät, aufweisend
eine derartige Lochmaske. Die Erfindung betrifft außerdem ein
Verfahren zur Justierung einer derartigen Lochmaske über einem
Detektorelemente aufweisenden Röntgenstrahlendetektor
einer Röntgeneinrichtung.
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Bei
Bildaufnahmeverfahren, insbesondere bei digitalen Aufnahmeverfahren,
wie sie auch in der medizinischen Bildgebung, z.B. in der Computertomographie,
verwendet werden, ist man bestrebt, die Auflösung erzeugter Bilder zu erhöhen. Dies
kann beispielsweise durch eine Verkleinerung der Pixelfläche eines
Detektors im Falle einer Röntgeneinrichtung
durch eine Verkleinerung der Detektionsfläche eines Röntgenstrahlendetektors erreicht
werden. Hierzu ist es bekannt, die Pixelfläche zumindest teilweise mit
einem gelochten Blech oder bei optischen Detektoren mit einer Lochmaske
abzudecken.
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Aus
der JP 2004-283343-A ist beispielsweise ein Röntgen-Computertomograph bekannt, bei dem zwischen
einer Röntgenstrahlenquelle
und einem Röntgenstrahlendetektor
eine Lochmaske angeordnet ist. Die Lochmaske weist eine Vielzahl
von Löchern
auf, so dass die Projektionsfläche
einer Röntgenprojektion
kleiner ist als die seitens des Röntgenstrahlendetektors zur
Verfügung
gestellte Detektorfläche.
Mit der Lochmaske wird dabei, wie bereits erwähnt, die Auflösung eines
mit dem Röntgen-Computertomographen
ermittelten Bildes erhöht.
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Da
die Lochmaske in der Regel nicht für alle Messvorgänge in einem
Bildaufnahmegerät
notwendig ist, wird diese je nach Bedarf verwendet. Dabei erweist
es sich jedoch als problema tisch, bei Bedarf die Lochmaske präzise über der
Pixelmatrix des verwendeten Detektors zu justieren.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Lochmaske insbesondere
für ein
Computertomographiegerät
anzugeben, mit der die Justierung der Lochmaske und eines Röntgenstrahlendetektors
relativ zueinander vereinfacht wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung
liegt in der Angabe eines geeigneten Verfahrens zur Justierung der
Lochmaske und eines Röntgenstrahlendetektors
relativ zueinander.
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Die
die Lochmaske betreffende Aufgabe wird gelöst durch eine Lochmaske für einen
Detektorelemente umfassenden Röntgenstrahlendetektor,
aufweisend eine Maskenplatte aus einem Röntgenstrahlung absorbierendem
Material, welche mit Löchern versehen
ist, wobei jedes Loch hinsichtlich seiner Abmessungen im Wesentlichen
den Abmessungen des Detektorelementes angepasst ist, welchem das
Loch zugeordnet ist, wobei wenigstens ein Loch der Maskenplatte
derart vergrößerte Abmessungen
aufweist, dass es an die Abmessungen wenigstens zweier Detektorelemente
angepasst ist. Die erfindungsgemäße Lochmaske
weist also wenigstens ein Loch mit vergrößerten Abmessungen auf, so
dass bei Ausrichtung der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors relativ
zueinander unter Verwendung von Röntgenstrahlung die Messsignale
der beiden Detektorelemente miteinander verglichen werden können, die dem
Loch der Maskenplatte zugeordnet sind, welches eine vergrößerte Abmessung
aufweist. Insbesondere aus dem Verhältnis oder der Differenz der Messsignale
der Detektorelemente kann abgeleitet werden, ob die Lochmaske präzise über den
Detektorelementen des Röntgenstrahlendetektors
ausgerichtet ist oder nicht. Geht man beispielsweise von Detektorelementen
gleicher Abmessungen, d.h. gleicher Detektionsfläche, aus, so ist dann, wenn
die Lochmaske präzise über dem
Röntgenstrahlendetektor
ausgerichtet ist, das Verhältnis
der Messsignale der beiden Detektorelemente, die dem Loch vergrößerter Abmessung
der Maskenplatte zugeordnet sind, wenigstens im Wesentlichen gleich
Eins bzw. die Differenz der Messsignale wenigstens im Wesentlichen
gleich Null. Ist das Verhältnis
ungleich Eins bzw. die Differenz ungleich Null, so werden die Lochmaske
und der Röntgenstrahlendetektor
vorzugsweise so lange relativ zueinander verstellt, bis sich das
Verhältnis
von 1:1 bzw. die Differenz Null einstellt.
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Wenn
vorstehend davon die Rede ist, dass die Abmessungen der Löcher der
Lochmaske an die Abmessungen der Detektorelemente angepasst sind,
so bedeutet dies nicht, dass die Löcher und die ihnen zugeordneten
Detektorelemente des Röntgenstrahlendetektors
die gleichen Abmessungen aufweisen. Vielmehr weist jedes Loch der
Lochmaske kleinere Abmessungen als die Detektionsfläche des
Detektorelementes auf, dem das jeweilige Loch zugeordnet ist. Die
Löcher
sind hinsichtlich ihrer Abmessungen derart an den ihnen zugeordneten
Detektorelementen des Röntgenstrahlendetektoren
angepasst, dass bei einem Röntgenstrahlendetektor
mit Detektorelementen gleicher Abmessungen bei präziser Positionierung
der Lochmaske über
dem Röntgenstrahlendetektor
im Wesentlichen immer der gleich große Flächenanteil eines Detektorelementes des
Röntgenstrahlendetektors
mit Röntgenstrahlung beaufschlagt
wird.
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Das
Loch der Maskenplatte mit vergrößerten Abmessungen
ist derart ausgeführt,
dass bei präziser
Ausrichtung der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors relativ
zueinander die mit Röntgenstrahlung
beaufschlagbare Fläche
eines jedem dem Loch vergrößerter Abmessungen
zugeordneten Detektorelementes im Wesentlichen gleich ist. Somit wird
deutlich, dass durch einen Vergleich der Messsignale der Detektorelemente,
die dem Loch vergrößerter Abmessungen
zugeordnet sind, in einfacher Weise eine Ausrichtung der Lochmaske
und des Röntgenstrahlendetektors
relativ zueinander erfolgen kann.
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Nach
einer Variante der Erfindung weist die Lochmaske in der Regel mehrere
Löcher
mit vergrößerten Abmessungen
auf, um basierend auf den ermittelten Messsignalen an verschiedenen Stellen eine
möglichst
präzise
Ausrichtung der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors relativ
zueinander erreichen zu können.
Gemäß einer
Variante der Erfindung erstreckt sich das Loch mit vergrößerten Abmessungen über wenigstens
zwei in einer bestimmten Richtung liegende Detektorelemente. Auf
diese Weise ist es möglich,
für diese
bestimmte Richtung anhand der Messsignale der Detektorelemente die Ausrichtung
der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors
relativ zueinander zu überprüfen. Wählt man
mehrere Löcher
vergrößerter Abmessungen, die
in verschiedenen Richtungen liegen, so kann für die jeweilige Richtung die
Ausrichtung der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors relativ
zueinander anhand der Messsignale überprüft und vorgenommen werden.
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Eine
weitere Variante der Erfindung sieht vor, dass sich das Loch mit
vergrößerten Abmessungen über wenigstens
drei Detektorelemente erstreckt, von denen zwei Detektorelemente
in verschiedenen Richtungen liegen. Ist das Loch beispielsweise
L-förmig
ausgebildet, so kann anhand des Vergleichs der Messsignale von jeweils
zwei Detektorelementen in zwei Richtungen ein Verstellweg der Lochmaske
und des Röntgenstrahlendetektors
relativ zueinander ermittelt werden, um die Lochmaske und den Röntgenstrahlendetektor
relativ zueinander auszurichten. Gleiches gelingt, wenn das Loch
vergrößerter Abmessungen,
beispielsweise quadratisch ist und sich über vier Detektorelemente erstreckt
oder wenn das Loch rechteckförmig
ist und sich über
vier oder mehr als vier Detektorelemente erstreckt. In diesem Fall können je
nach Richtung Messsignale von Detektorelementen summiert und Vergleiche
von Summen von Messsignalen zur Bestimmung der Verstellrichtung
und ggf. des Verschiebeweges vorgenommen werden.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Löcher mit vergrößerten Abmessungen vorzugsweise
im Randbereich der Lochmaske angeordnet sind. Auf diese Weise wirken
sich die Löcher vergrößerter Abmessungen
nicht negativ oder nur unwesentlich auf die Bildgebung aus.
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In
Abhängigkeit
von dem Röntgenstrahlendetektor
ist es nach einer Variante der Erfindung vorgesehen, dass dann,
wenn der Röntgenstrahlendetektor
nur Detektorelemente mit gleichen Abmessungen aufweist, die Lochmaske,
abgesehen von den Löchern
vergrößerter Abmessungen,
Löcher
umfasst, die auch im Wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweisen.
Weist hingegen der Röntgenstrahlendetektor
verschiedene Gruppen von Detektorelementen auf, bei denen die Detektorelemente
innerhalb der Gruppe die gleichen Abmessungen, aber zwischen den
Gruppen unterschiedliche Abmessungen aufweisen, so ist auch die
Lochmaske in Anpassung an den Röntgenstrahlendetektor
derart ausgebildet, dass sie verschiedene Gruppen von Löchern umfasst,
wobei die Löcher
innerhalb der Gruppe im Wesentlichen die gleichen Abmessungen, aber
zwischen den Gruppen unterschiedliche Abmessungen aufweisen.
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Nach
einer Variante der Erfindung weist die Lochmaske, je nach ihrem
Verwendungszweck, runde, ovale, eckige, rechteckige, quadratische und/oder
schlitzförmige
Löcher
auf.
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Ist
die Lochmaske für
einen auf einer gekrümmten
Fläche
angeordneten Röntgenstrahlendetektor
vorgesehen, so ist die Lochmaske ebenfalls gekrümmt ausgeführt, wobei die Lochmaske an
die Krümmung
des Röntgenstrahlendetektors
angepasst ist.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Lochmaske aus einem Metall oder
aus einer Metalllegierung hergestellt ist.
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Vorzugsweise
ist die Lochmaske für
ein Röntgen-Computertomographiegerät vorgesehen, wobei
die Lochmaske nach einer Variante der Erfindung wahlweise im Strahlengang
von von einer Röntgenstrahlenquelle
ausgehender Röntgenstrahlung vor
einem Röntgenstrahlendetektor
angeordnet werden kann. Die Lochmaske ist beispielsweise bei einem
Röntgen-Computertomographen
der dritten Generation auf dem beweglichen Teil der Gantry ange ordnet
und mit Hilfe von vorzugsweise Schrittmotoren in den Strahlengang
bringbar bzw. aus dem Strahlengang der Röntgenstrahlung entfernbar.
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Die
das Verfahren betreffende Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird
gelöst
durch ein Verfahren zur Justierung einer Lochmaske der vorstehend beschriebenen
Art über
einem Detektorelemente aufweisenden Röntgenstrahlendetektor einer
Röntgeneinrichtung.
Dabei wird die Lochmaske zunächst über dem
Röntgenstrahlendetektor
derart angeordnet, dass diese grob über dem Röntgenstrahlendetektor ausgerichtet
ist. Unter Verwendung von Röntgenstrahlung
werden Messsignale der Detektorelemente ermittelt, die dem wenigstens
einen Loch der Lochmaske mit vergrößerten Abmessungen zugeordnet
sind. Die Lochmaske und der Röntgenstrahlendetektor
werden schließlich
basierend auf einem Vergleich der Messsignale relativ zueinander
verstellt. Nach einer Variante der Erfindung werden die Lochmaske
und der Röntgenstrahlendetektor
solange relativ zueinander verstellt werden, bis sich aus dem Vergleich
der Messsignale wenigstens im Wesentlichen ein vorgebbares Ergebnis
einstellt.
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Geht
man wieder von einem Röntgenstrahlendetektor
mit Detektorelementen gleicher Abmessungen aus, und betrachtet zur
Vereinfachung zunächst
nur ein Loch vergrößerter Abmessungen, dem
zwei Detektorelemente des Röntgenstrahlendetektors
zugeordnet sind, so sind die Lochmaske und der Röntgenstrahlendetektor dann
präzise
relativ zueinander ausgerichtet, wenn die Messsignale der beiden
Detektorelemente das Verhältnis
1:1 aufweisen bzw. die Differenz Null ist. Um die Lochmaske und
den Röntgenstrahlendetektor
präzise
relativ zueinander auszurichten, werden nach einer Variante der
Erfindung mehrere Löcher
vergrößerter Abmessungen
verwendet, wobei die Messsignale der jeweils einem derartigen Loch
zugeordneten Detektorelemente miteinander verglichen werden. Anhand der
Vergleiche kann schließlich
die Ausrichtung der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors relativ
zueinander erfolgen, wobei in Abhängigkeit von der Lage der Detektorelemente
relativ zueinander aus den ermittelten Messsignalen der Detektorelemente
der Verstellweg zur Verstellung der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors
relativ zueinander ermittelt werden kann.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung werden im Falle der Verwendung eines Lochs mit vergrößerten Abmessungen,
welches sich über
vier oder mehr Detektorelemente erstreckt, Summen von Messsignalen
für den
Vergleich gebildet.
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Um
bei der Ermittlung der Verstellrichtung bzw. des Verstellweges anhand
der Messsignale den Einfluss des Messdatenrauschens zu verringern,
ist es nach einer Variante der Erfindung vorgesehen, bei der Verwendung
von Löchern,
welche sich über
mehrere Detektorelemente erstrecken, in Abhängigkeit von der erforderlichen
Zusammenfassung von Messsignalen über die Messsignale der jeweiligen
Detektorelemente zu mitteln.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den beigefügten
schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 in
schematischer, teilweise blockschaltbildartiger Darstellung ein
erfindungsgemäßes Computertomographiegerät und
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2 bis 7 Draufsichten
auf verschiedene Lochmasken-Röntgenstrahlendetektor-Kombinationen.
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Das
in 1 dargestellte Röntgen-Computertomographiegerät 1 weist
eine Röntgenstrahlenquelle
in Form einer Röntgenröhre 2 auf,
von deren Fokus F Röntgenstrahlung
ausgeht, die mit Hilfe einer Blende 3 zu einem fächerförmigen oder
pyramidenförmigen
Röntgenstrahlenbündel 4 mit
einem Öffnungswinkel α geformt
wird. Der Röntgenröhre 2 gegenüberliegend
ist ein Röntgenstrahlendetektor 5 angeordnet,
welcher im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine Vielzahl
von Detektormo dulen 16 aufweist, die vorliegend im Wesentlichen
in φ-Richtung und in Z-Richtung
nebeneinander angeordnet sind. Die Detektormodule 16 können aber
auch nur im Wesentlichen in φ-Richtung hintereinander
angeordnet sein. Jedes Detektormodul 16 umfasst in an sich
bekannter Weise mehrere in Richtung der Systemachse Z des Computertomographiegerätes aufeinander
folgend angeordnete Reihen von Detektorelementen 6. Die
Röntgenröhre 2 und
der Röntgenstrahlendetektor 5 sind
an einem Drehrahmen 7, dem rotierenden Teil der Gantry
des Computertomographiegerätes 1 angeordnet.
Der Drehrahmen 7 wird in in 1 schematisch
dargestellter Weise von einem Elektromotor 15 angetrieben.
Das Computertomographiegerät 1 weist
weiterhin eine Patientenliege 8 auf, auf der im Falle des
vorliegenden Ausführungsbeispiels
ein zu untersuchender Patient P gelagert ist. Die Patientenliege 8 ist
in an sich bekannter Weise in Richtung der Systemachse Z des Computertomographiegerätes 1 verstellbar,
wobei sich diese durch eine Patientenöffnung 9 des Drehrahmens 7 des
Computertomographiegerätes 1 bewegt.
Der Drehrahmen 7 ist um die Systemachse Z des Computertomographiegerätes 1 drehbar
gelagert und wird zur Durchstrahlung des Patienten P mit Röntgenstrahlung
in φ-Richtung
um die Systemachse Z gedreht, wobei aus unterschiedlichen Projektionsrichtungen
Röntgenprojektionen
von einem Körperbereich
des Patienten P aufgenommen werden. Dabei erfasst das Röntgenstrahlenbündel 4 ein
Messfeld 10 kreisförmigen
Querschnitts. Während
der Untersuchung des Patienten P trifft nach dem Durchtritt durch
den Patienten P geschwächte
Röntgenstrahlung
auf die Detektorelemente 6 der Detektormodule 16 des
Röntgenstrahlendetektors 5 auf.
Pro Röntgenprojektion
werden dabei Messsignale von den Detektorelementen 6 des
Röntgenstrahlendetektors 5 infolge
der auftreffenden Röntgenstrahlung
erzeugt, welche einer Recheneinrichtung 11 zugeführt werden.
Mit Hilfe der Recheneinrichtung 11 werden in an sich bekannter
Weise aus den Messsignalen der Detektorelemente 6 Schichtbilder
oder Volumendarstellungen von aufgenommenen Körperbereichen des Patienten
P rekonstruiert, welche auf einer Anzeigevorrichtung 12 dargestellt
werden können.
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Das
Computertomographiegerät 1 umfasst im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
weiterhin eine dem Röntgenstrahlendetektor 5 vorgelagerte,
im Strahlengang der von der Röntgenröhre 2 ausgehenden
Röntgenstrahlung
angeordnete Lochmaske 20, welche im Wesentlichen dieselbe
Krümmung
wie der Röntgenstrahlendetektor 5 aufweist. Die
Lochmaske 20 dient zur Steigerung der Auflösung von
mit dem Computertomographiegerät 1 erzeugten
Bildern von dem Patienten P. Da die Lochmaske 20 nicht
für alle
Mess- bzw. Untersuchungsverfahren erforderlich ist, kann diese mit
Hilfe eines oder mehrerer Schrittmotoren 21 in den Strahlengang
der Röntgenstrahlung
gebracht und wieder aus dem Strahlengang der Röntgenstrahlung entfernt werden.
Die Schrittmotoren 21 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels,
wie die Lochmaske 20 selbst, auf dem Drehrahmen 7 des
Computertomographiegerätes 1 angeordnet.
Die Schrittmotoren 21 können
die Lochmaske 20 u.a. in Richtung der Z-Achse sowie entlang
des Röntgenstrahlendetektors 5 bewegen
und somit die Lochmaske 20 in den Strahlengang der Röntgenstrahlung
bringen bzw. aus dem Strahlengang der Röntgenstrahlung entfernen.
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Um
insbesondere bei digitalen Aufnahmeverfahren, wie sie in der Computertomographie
eingesetzt werden, die Auflösung
eines mit dem Computertomographiegerät 1 erzeugten Bildes
mit Hilfe der Lochmaske 20 steigern zu können, ist
es erforderlich, die Lochmaske möglichst
präzise über dem
Röntgenstrahlendetektor 5 anzuordnen.
In den 2 bis 7 sind exemplarisch jeweils
anhand eines Detektormoduls 16 des Röntgenstrahlendetektors 5 verschiedene
Lochmasken-Röntgenstrahlendetektor-Kombinationen
veranschaulicht, anhand derer die präzise Ausrichtung bzw. Justierung
einer Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors 5 relativ
zueinander erläutert
ist. Bei den in den 2 bis 7 gezeigten
Darstellungen handelt es sich dabei um Draufsichten.
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In
der 2 ist mit gestrichelten Linien ein Detektorelemente 6 aufweisendes
Detektormodul 16 des Röntgenstrahlendetektors 5 dargestellt.
Beispielweise handelt es sich bei den Detektorelementen um direkt
konvertierende Detektorelemente oder um Detektorelemente, welche
einen Röntgenszintillator
und eine Photodiode aufweisen.
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Wie
aus 2 zu erkennen ist, umfasst ein Detektormodul 16 neun
in z-Richtung hintereinander angeordnete Detektorzeilen, wobei jede
Detektorzeile elf Detektorelemente 6 aufweist. Im Falle
des vorliegenden Ausführungsbeispiels
weisen alle Detektorelemente 6 im Wesentlichen die gleichen
Abmessungen, d.h. die gleiche Detektorfläche auf. Oberhalb des Detektormoduls 16 ist
in einem vorzugsweise definierten Abstand ein dem gezeigten Detektormodul 16 zugeordneter
Abschnitt der Lochmaske 20 aus 1 gezeigt,
welche eine Maskenplatte 18 aufweist, die im Falle des
vorliegenden Ausführungsbeispiels
aus einem metallischen Material, z.B. aus Tantal, Wolfram oder aus
Legierungen dieser Materialien ausgebildet ist. Die Maskenplatte 18 der
Lochmaske 20 umfasst abgesehen von Justagelöchern 22 bis 25 quadratische
Löcher 19,
welche alle im Wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweisen und
in äquidistanten
Schritten voneinander angeordnet sind. Die Löcher 19 sind dabei
an die Abmessungen der Detektorelemente 6 der Detektormodule 16 des
Röntgenstrahlendetektors 5 angepasst,
was bedeutet, dass die Löcher 19 nicht
die gleichen Abmessungen wie die Detektorelemente 6 aufweisen,
sondern derart verkleinerte Abmessungen, dass die von der Röntgenröhre 2 ausgehende
Röntgenstrahlung
bei präziser
Ausrichtung der Lochmaske 20 über dem Röntgenstrahlendetektor 5 jeweils
nur einen Teil der Detektorfläche
der Detektorelemente 6 mit Röntgenstrahlung beaufschlagt.
Die Lochmaske 20 bewirkt also eine Verkleinerung der seitens
des Röntgenstrahlendetektors 5 zur
Verfügung
stehenden Detektorfläche.
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Wie
der 2 zu entnehmen ist, ist der Abschnitt der Lochmaske 20 noch
nicht präzise über dem
Detektormodul 16 des Röntgenstrahlendetektors 5 ausgerichtet.
Um dies zu bewerkstelligen, sind in den Ecken des Abschnitts der
Lochmaske 20 die bereits erwähnten, vergrößerten Justagelöcher 22 bis 25 vorhanden,
welche derartige Abmessungen aufweisen, dass sich jedes der vier
Justagelöcher 22 bis 25 bei
präziser
Ausrichtung des Abschnitts der Lochmaske 20 über dem
Detektormodul 16 des Röntgenstrahlendetektor 5 über zwei
Detektorelemente 6 des Detektormoduls 16 erstreckt.
Die Abmessungen der Justagelöcher 22 bis 25 sind
so gewählt,
dass bei präziser
Ausrichtung des Abschnitts der Lochmaske 20 über dem
Detektormodul 16 die durch eines der Löcher 22 bis 25 hindurch
tretende Röntgenstrahlung
im Wesentlichen auf eine gleich große Detektorfläche der
beiden betroffenen Detektorelemente trifft. Betrachtet man beispielsweise
in den 2 und 3 exemplarisch die Detektorelemente 6.1, 6.2,
so ist die Ausrichtung des Abschnitts der Lochmaske 20 über dem
Detektormodul 16 dann präzise, wenn, wie in 3 zu
erkennen ist, das Loch 22 derart relativ zu den Detektorelementen 6.1, 6.2 ausgerichtet
ist, das jeweils der gleiche Flächenanteil der
beiden Detektorelemente 6.1, 6.2 mit Röntgenstrahlung
beaufschlagt wird.
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Verfahrenstechnisch
erfolgt die Ausrichtung der Lochmaske 20 über dem
Röntgenstrahlendetektor 5 derart,
dass die Lochmaske 20 zunächst grob, beispielsweise orientiert
an den Kanten der Lochmaske 20 und den Kanten des Röntgenstrahlendetektors 5 über dem
Röntgenstrahlendetektor 5 ausgerichtet
wird. In der Praxis erfolgt die Grobpositionierung programmgesteuert
mit den Schrittmotoren 21. Ein solcher Fall ist in 2 anhand
des Detektormoduls 16 dargestellt. Anschließend werden
ohne Anwesenheit des Patienten P vorzugsweise gepulst Röntgenstrahlung
von der Röntgenröhre 2 in
Richtung der Lochmaske 20 bzw. des Röntgenstrahlendetektors 5 ausgesandt
und die Messsignale der Detektorelemente 6.1 und 6.2 sowie
der anderen, zur Ausrichtung der Lochmaske 20 und des Röntgenstrahlendetektors 5 relativ
zueinander verwendeten Detektorelementpaare (6.3, 6.4),
(6.5, 6.6) und (6.7, 6.8) mit
der Recheneinrichtung 11 ermittelt. Für jedes Detektorelementpaar
(6.1, 6.2) bis (6.7, 6.8) wird
beispielsweise das Verhältnis
der Messsignale gebildet und dieses Verhältnis mit einem vorgegebenen
Verhältnis
der Messsignale verglichen. Da die Detektorelemente 6 im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
im Wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweisen und die Abmessungen
der Justagelöcher 22 bis 25 so
gewählt
sind, dass bei präziser
Ausrichtung der Lochmaske 20 zu dem Röntgenstrahlendetektor 5 im
Wesentlichen die gleichen Detektorflächen der Detektorelemente 6.1 bis 6.8 mit
Röntgenstrahlung
beaufschlagt werden, muss sich für
die Detektorelementpaare (6.1, 6.2) bis (6.7, 6.8)
das Verhältnis
1:1 einstellen, wenn die Lochmaske 20 präzise über dem
Röntgenstrahlendetektor 5 ausgerichtet ist.
Bei der Ausrichtung bzw. Justierung der Lochmaske 20 geht
man dabei derart vor, dass in Abhängigkeit von dem festgestellten
Verhältnis
der Messsignale der Detektorelementpaare die Lochmaske 20 mit
Hilfe der Schrittmotoren 21 so lange verstellt wird, bis
sich im Wesentlichen das Verhältnis
der Messsignale von 1:1 für
die Detektorelementpaare (6.1, 6.2) bis (6.7, 6.8)
einstellt. In diesem Fall ist, wie in 3 ausschnittsweise
gezeigt, die Lochmaske 20 präzise über den Detektormodulen 16 des
Röntgenstrahlendetektors 5 ausgerichtet.
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Anhand
der 2 und 3 wurde die Ausrichtung der
Lochmaske 20 relativ zu dem Röntgenstrahlendetektor 5 in
y-Richtung des in 2 eingezeichneten kartesischen
Koordinatensystems erläutert.
Sollte es erforderlich sein, die Lochmaske 20 auch in z-Richtung
relativ zum Röntgenstrahlendetektor 5 auszurichten,
so muss eine modifizierte Lochmaske verwendet werden, wie sie exemplarisch ausschnittsweise
in den 4 bis 6 dargestellt ist. Um die Lochmaske über einem
Röntgenstrahlendetektor 5 auch
in z-Richtung präzise
anordnen zu können,
weist der in 4 gezeigte Abschnitt einer Lochmaske 30 zusätzlich zu
den sich über
zwei Detektorelemente erstreckenden Justagelöchern 22 bis 25,
welche in y-Richtung ausgerichtet sind, vier weitere, sich über zwei
Detektorelemente erstreckende Justagelöcher 26 bis 29 auf,
welche in z-Richtung aus gerichtet sind. Die Abmessungen der Justagelöcher 26 bis 29 sind
in entsprechender Weise zu den Abmessungen der Justagelöcher 22 bis 25 gewählt. Demnach
kann unter Verwendung von Röntgenstrahlung
und Bildung der Verhältnisse
der Messsignale der Detektorelementpaare (6.9, 6.10)
bis (6.15, 6.16) auch die Ausrichtung der Lochmaske 30 in z-Richtung über dem
Röntgenstrahlendetektor 5 kontrolliert
und die präzise
Ausrichtung herbeigeführt werden.
Wie in 4 für
das vorliegende Ausführungsbeispiel
dargestellt, muss sich dann wenigstens im Wesentlichen für alle Detektorelementpaare
(6.9, 6.10) bis (6.15, 6.16)
ein Verhältnis
der Messsignale von 1:1 einstellen. Wenn auch, wie vorstehend beschrieben,
das Verhältnis
der Messsignale der Detektorelementpaare (6.1, 6.2)
bis (6.7, 6.8) 1:1 beträgt, ist die Lochmaske 30 präzise über dem
Röntgenstrahlendetektor 5 ausgerichtet.
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In
der 5 ist ein Abschnitt einer weiteren Lochmaske 40 gezeigt,
welche zur präzisen
Ausrichtung über
dem Detektormodul 16 bzw. über dem Röntgenstrahlendetektor 5 in
ihren vier Ecken jeweils ein Justageloch mit vergrößerten Abmessungen
aufweist, wobei sich in diesem Fall jedes der quadratischen Justagelöcher 41 bis 44 über vier
Detektorelemente des Detektormoduls 16 des Röntgenstrahlendetektors 5 erstreckt.
Für die
Ausrichtung der Lochmaske 40 in z- und y-Richtung werden
die Messsignale der unter den Justagelöchern 41 bis 44 liegenden
jeweils vier Detektorelemente ausgewertet. Die Signalauswertung
ist exemplarisch für
die dem Loch 41 zugeordneten Detektorelemente 6.1, 6.2, 6.17, 6.18 beschrieben.
Für die
Ausrichtung in y-Richtung werden beispielsweise die Summe der Messsignale der
Detektorelemente 6.1 und 6.17 sowie die Summe der
Messsignale der Detektorelemente 6.2 und 6.18 gebildet
und diese Summen ins Verhältnis
zueinander gesetzt. Ergibt sich bei einem derartigen Vorgehen für alle den
Justagelöchern 41 bis 44 zugeordneten
Detektorelementgruppen das Verhältnis
1:1, so ist die Lochmaske 40 in y-Richtung ausgerichtet.
In vergleichbarer Weise geht man in Bezug auf die Ausrichtung in
z-Richtung vor, wobei, in diesem Fall exempla risch erläutert an
den dem Loch 41 zugeordneten Detektorelementen die Summe
der Messsignale der Detektorelemente 6.1, 6.2 und
die Summe der Messsignale der Detektorelemente 6.17, 6.18 gebildet
werden und das Verhältnis
der Summen ausgewertet wird. Stellt sich für alle den Justagelöchern 41 bis 44 zugeordneten
Detektorelementen bei einem derartigen Vorgehen das Verhältnis 1:1
ein, so ist die Lochmaske 40 auch in z-Richtung über dem Röntgenstrahlendetektor 5 ausgerichtet.
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In
der 6 ist ein Abschnitt einer Lochmaske 50 dargestellt,
welche in ihren Eckenbereichen rechteckige Justagelöcher 51 bis 54 aufweist,
die sich im Falle des in 6 dargestellten Ausführungsbeispiels
jeweils über
acht Detektorelemente des Detektormoduls 16 des Röntgenstrahlendetektors 5 erstrecken.
Die Ausrichtung der Lochmaske 50 relativ zu dem Röntgenstrahlendetektor 5 erfolgt
dabei, wie vorstehend beschrieben, so, dass in Abhängigkeit von
der Richtung der Ausrichtung Summen von Messsignalen gebildet werden
und diese mit entsprechenden Summen verglichen werden. Um bei der messsignalbasierten
Ausrichtung der Lochmaske 50 über dem Röntgenstrahlendetektor 5 das
Messdatenrauschen zu verringern, kann dabei auch über mehrere
Messsignale hinweg Bemittelt werden. Anschließend können die Mittelwerte miteinander
verglichen werden. Exemplarisch für die Justagelöcher 51 bis 54 sei
dies für
das Justageloch 51 der Lochmaske 50 aus 6 erläutert, bei
der zur Ausrichtung in z-Richtung beispielsweise über die
Messsignale der Detektorelemente 6.1, 6.2, 6.9, 6.19 sowie über die
Messsignale der Detektorelemente 6.17, 6.18, 6.20, 6.21 Bemittelt
wird. Die Mittelwerte werden anschließend zueinander in Beziehung
gesetzt und in Abhängigkeit
des erhaltenen Verhältnisses
die Verstellung der Lochmaske 50 in z-Richtung bewerkstelligt,
bis das Verhältnis
der Mittelwerte 1:1 beträgt. In
gleicher Weise kann im Falle der Justagelöcher 52 bis 54 verfahren
werden. Ebenso verhält
es sich auch mit der Ausrichtung in y-Richtung. Beispielsweise kann
hierbei für
das Justageloch 51 über
die Messsignale der Detektorelemente 6.1, 6.2, 6.17, 6.18 sowie über die
Messsig nale der Detektorelemente 6.9, 6.19, 6.20, 6.21 Bemittelt
werden. Zur Ausrichtung der Lochmaske 50 werden dann die
Mittelwerte zueinander in Beziehung gesetzt. Für die Justagelöcher 52 bis 54 wird
entsprechend vorgegangen.
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In
der 7 ist zusätzlich
eine Lochmasken-Röntgenstrahlendetektor-Kombination
anhand eines Abschnitts einer Lochmaske 80 und eines Detektormoduls 70 veranschaulicht,
wobei die den Röntgenstrahlendetektor
bildenden Detektormodule 70 Gruppen von Detektorelementen
mit unterschiedlichen Abmessungen aufweisen. So weisen die Detektorelemente
der Detektorelementreihen 71, 72 in sich die gleichen
Abmessungen auf. Ebenso verhält es
sich für
die Detektorelementreihen 73 und 74 bzw. 75 und 76.
Die Lochmaske 80 ist in Bezug auf ihre Löcher dabei
an die Abmessungen der Detektorelemente der Detektormodule 70 angepasst.
Für die Ausrichtung
der Lochmaske 80 über
dem Röntgenstrahlendetektor
weist diese in mit den zuvor beschriebenen Lochmasken vergleichbarer
Weise Justagelöcher
mit vergrößerten Abmessungen
auf, um die Lochmaske 80 anhand von Messsignalen präzise über dem
Röntgenstrahlendetektor
ausrichten zu können.
So dienen die Löcher 81 bis 84 der
Ausrichtung in y-Richtung und die Löcher 85 und 86 der
Ausrichtung der Lochmaske 80 in z-Richtung. Dabei werden,
wie zuvor für
die anderen Lochmasken-Röntgenstrahlendetektor-Kombinationen
beschrieben, die Messsignale der betroffenen Detektorelemente ausgewertet
und diese vorzugsweise ins Verhältnis zueinander
gesetzt. Das vorstehend beschriebene Verfahren zur Justierung einer
Lochmaske und eines Röntgenstrahlendetektors
relativ zueinander ist also auch auf Röntgenstrahlendetektoren bzw.
Lochmasken anwendbar, deren Detektorelemente unterschiedliche Abmessungen
voneinander aufweisen.
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Vorstehend
wurde der Vergleich von Messsignalen dadurch vollzogen, dass Messsignale,
Summensignale oder Bemittelte Signale ins Verhältnis zueinander gesetzt wurden.
Der Vergleich der Messsignale kann aber auch anders, beispielsweise
in Form einer Differenzoperation erfolgen.
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Es
versteht sich, dass eine Lochmaske für einen Röntgenstrahlendetektor Justagelöcher verschiedener
Art, wie sie vorstehend beschriebenen wurden, aufweisen kann. Darüber hinaus
können statt
eckiger Löcher
auch runde, ovale und/oder schlitzförmige Löcher und zwar auch als Justagelöcher vorgesehen
sein.
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Neben
der Ermittlung des Verhältnisses
der Messsignale, anhand dessen die Verstellung der Lochmaske vorgenommen
werden kann, kann anhand der ermittelten Verhältnisse auch direkt der jeweilige
Verstellweg berechnet werden. Sind die Anmessungen eines Justageloches
bekannt, so sind unter Vernachlässigung
des vertikalen Abstandes zwischen der Lochmaske und dem Röntgenstrahlendetektor
auch die Abmessungen der Projektionsflächen auf den betroffenen Detektorelementen
bekannt. Aus dem Verhältnis
der Messsignale und der Kenntnis, dass bei präziser Ausrichtung der Lochmaske über dem
Röntgenstrahlendetektor
die gleichen Detektorflächenanteile
der betroffenen Detektorelemente mit Röntgenstrahlung beaufschlagt
werden, kann schließlich
der Verstellweg beispielsweise für
die Lochmaske berechnet werden. Betrachtet man exemplarisch anhand
der 2 und 3 die Ausrichtung der Lochmaske 20 in
y-Richtung über dem
Röntgenstrahlendetektor 5 anhand
des Justageloches 22, so ergibt sich bei einer Länge des
Justagelochs 22 in y-Richtung von 10 mm und einem Verhältnis der
Messsignale der Detektorelemente 6.1 und 6.2 von
2:1 [(4/6 Anteil an 10 mm) : (2/6 Anteil an 10 mm)] ein Verstellweg
in negative y-Richtung
von 1/6 * 10 mm, also von 1,67 mm. In entsprechender Weise kann
diese Berechnung für
die anderen Justagelöcher
nicht nur für
die Lochmaske 20, sondern auch für die Lochmasken 30, 40, 50,
und 80 durchgeführt
werden. Auf diese Weise ist jeweils der Verstellweg berechenbar.
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Die
Ausrichtung der Lochmaske und des Röntgenstrahlendetektors relativ
zueinander wird man vorzugsweise zunächst in der ersten Richtung, z.B.
y-Richtung, und anschließend
in der zweiten Richtung, z.B. z-Richtung, vornehmen. Für die Ausrichtung
werden dabei die Schrittmotoren verwendet.
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Alternativ
zur Verstellung der Lochmaske relativ zu dem Röntgenstrahlendetektor kann
auch der Röntgenstrahlendetektor
relativ zu der Lochmaske verstellt werden.
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In
den 2 bis 7 sind zur vereinfachten Darstellung
jeweils Abschnitte von Lochmasken dargestellt, die mit anderen Abschnitten
eine zusammenhängende
Lochmaske bilden. Es versteht sich, dass nicht jeder einem Detektormodul 16 zugeordneter
Abschnitt einer Lochmaske mit Justagelöchern versehen sein muss. Vorzugsweise
weisen nur die Abschnitte einer Lochmaske in ihren Randbereichen eines
oder mehrere Justagelöcher
auf, die den am Rand des Röntgenstrahlendetektors
angeordneten Detektormodulen bzw. Detektorelementen zugeordnet sind.
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Eine
Lochmaske muss sich im Übrigen
auch nicht über
den gesamten Röntgenstrahlendetektor erstrecken.
Vielmehr kann eine Lochmaske auch nur für einen bestimmten Bereich,
z.B. die Mitte, des Röntgenstrahlendetektors
vorgesehen sein.
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Der
Röntgenstrahlendetektor
muss auch nicht notwendigerweise aus Detektormodulen aufgebaut sein.