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Es
wird die Priorität
der japanischen Anmeldung Nr. 2004-062386, eingereicht am 05. März 2004,
beansprucht, deren Inhalt hierin unter Bezugnahme aufgenommen wird.
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Die
Erfindung betrifft ein Nachfolgefahrtsteuersystem zur Durchführung einer
Nachfolgefahrtsteuer/-regelung, worin ein vorausfahrendes Fahrzeug
als ein Zielfahrzeug bestimmt wird, dem das eigene Fahrzeug folgen
soll.
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In
einem bekannten Nachfolgefahrtsteuersystem ist, um den Bedienungsaufwand
des Fahrers zu reduzieren, ein Zwischenfahrzeugabstandsensor zur
Bestimmung des Abstands zwischen dem eigenen Fahrzeug und dem Fahrzeug
davor (d. h. dem vorausfahrenden Fahrzeug) vorgesehen, um den Fahrzustand
des eigenen Fahrzeugs zu regeln und einen bestimmten Abstand zwischen
den Fahrzeugen sicherzustellen, wobei Losfahr-, Stopp- und Fahrroparationen
durchgeführt
werden, während dem
vorausfahrenden Fahrzeug gefolgt wird (siehe z. B. ungeprüfte japanische
Patentanmeldung, Erstveröffentlichung
Nr. H10-147160).
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Ein
solches Nachfolgefahrtsteuersystem kann eine Kommunikationsvorrichtung
aufweisen, um das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs zu kommunizieren,
während
das eigene Fahrzeug ein Signal an einer Kreuzung abwartet oder auf
einer verstopften Straße
stoppt, um das Losfahren des eigenen Fahrzeugs zu erzwingen. Wenn
in diesem Fall die Straße
mit einer Anzahl von Fahrzeugen verstopft ist, wird die Belastung
des Fahrers, in Richtung nach vorne aufmerksam zu sein, reduziert,
und der Fahrer wird von komplizierten Bedienungsvorgängen befreit, wie
etwa wiederholtes Losfahren und Stoppen.
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In
herkömmlichen
Systemen ist die Fahrbedienung des Fahrers des eigenen Fahrzeugs
zum Losfahren des Fahrzeugs nicht wirksam, bis das Losfahren des
vorausfahrenden Fahrzeugs erfasst wird. Daher wird eine unterschiedliche
Fahrempfindung zwischen der Fahrt durch manuelle Bedienung des Fahrers
und der Nachfolgefahrt durch das Nachfolgefahrtsteuersystem erzeugt,
so dass der Fahrer ein unangenehmes Gefühl haben könnte.
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Insbesondere
wird bei der Erfassung des Losfahrens des vorausfahrenden Fahrzeugs
der Abstand des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eine Änderung
in der Relativgeschwindigkeit in Bezug auf das vorausfahrende Fahrzeug
in Bezug auf Signale eines Radars oder dergleichen zur Erfassung
des vorausfahrenden Fahrzeugs bestimmt; daher kann das Losfahren
des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht mehr erkannt werden, bis das
vorausfahrende Fahrzeug tatsächlich
losgefahren ist. Jedoch kann der Fahrer Situationen erkennen, in
denen das Signal vor ihm von Rot auf Grün wechselt, und daher die Fahrzeuge
losfahren können,
oder dass ein anderes Fahrzeug vor dem eigenen Fahrzeug losgefahren
ist. Daher kann der Fahrer bewerten, dass das vorausfahrende Fahrzeug
sich gerade zu bewegen beginnt und kann damit beginnen, das Bremspedal
zu lösen. Dementsprechend
wird eine unterschiedliche Fahrempfindung zwischen der Fahrt durch
die eigene Bedienung des Fahrers und der Nachfolgefahrt durch das
Nachfolgefahrtsteuersystem erzeugt.
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Nachfolgefahrtsteuersystem
vorzusehen, um die Nachfolgefahrt im Hinblick auf die Bedienung
des Fahrers, die gemäß Änderungen
in den Verkehrssituationen um das eigene Fahrzeug herum durchgeführt wird,
glattgängig
zu steuern/zu regeln.
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Zur
Lösung
der Aufgabe wird erfindungsgemäß ein Nachfolgefahrtsteuer-/Regelsystem
angegeben, welches umfasst: eine Objekterfassungsvorrichtung, die
in einem Fahrzeug vorgesehen ist, zum Erfassen von Objekten in einer
Fahrtrichtung des Fahrzeugs; eine Vorausfahrendes-Fahrzeug-Bestimmungsvorrichtung
zum Bestimmen eines vorausfahrenden Fahrzeugs, dem das Fahrzeug
folgen soll, aus den erfassten Objekten; eine Soll-Zwischenfahrzeug-Abstand-Bestimmungsvorrichtung
zum Bestimmen eines Soll-Zwischenfahrzeug-Abstands zwischen dem Fahrzeug und dem
vorausfahrenden Fahrzeug; eine Sollgeschwindigkeitsbestimmungsvorrichtung
zum Bestimmen einer Sollgeschwindigkeit des Fahrzeugs auf der Basis
eines Signals von der Objekterfassungsvorrichtung und dem Sollzwischenfahrzeugabstand;
eine Nachfolgefahrt-Steuervorrichtung zum Steuern/Regeln der Nachfolgefahrt des
Fahrzeugs in Bezug auf das vorausfahrende Fahrzeug auf der Basis
der bestimmten Sollgeschwindigkeit; eine Fahrbedienungserfassungsvorrichtung
zum Erfassen einer vom Fahrer des Fahrzeugs durchgeführten Fahrbedienung;
eine Stoppzustand-Bestimmungsvorrichtung zum Bestimmen, ob sowohl
das Fahrzeug als auch das vorausfahrende Fahrzeug in dem Stoppzustand
gehalten werden oder nicht; eine Losfahr-Anforderungs-Speichervorrichtung zum
Speichern einer vom Fahrer eingegebenen Steuerbedienung zum Anfordern,
dass das Fahrzeug losfährt,
als Losfahranforderungsinformation, wenn sowohl das Fahrzeug als
auch das vorausfahrende Fahrzeug in dem Stoppzustand gehalten werden;
eine Vorausfahrendes-Fahrzeug-Losfahr-Erfassungsvorrichtung zum
Erfassen, ob das vorausfahrende Fahrzeug losfährt, auf der Basis eines Signals
von der Objekterfassungsvorrichtung; und eine Fahrtsteuervorrichtung
zur Durchführung
einer Fahrtsteuerung/-regelung des Fahrzeugs auf der Basis von Daten
des vorausfahrenden Fahrzeugs und eines Signals von der Fahrbedienungserfassungsvorrichtung,
worin dann, wenn die Vorausfahrendes-Fahrzeug-Losfahr-Erfassungsvorrichtung das
Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs erfasst, während die
Losfahranforderungsinformation in der Losfahranforderungsspeichervorrichtung
gespeichert ist, die Fahrtsteuervorrichtung einen Steuerzustand
des Fahrzeugs in Bezug auf die Nachfolgefahrtsteuerung wechselt
und die Nachfolgefahrtsteuerung startet.
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Wenn
bei dem Nachfolgefahrtsteuer-/Regelsystem sowohl das eigene Fahrzeug
als auch das vorausfahrende Fahrzeug in der Stoppsteuerung gesteuert
werden, speichert, wenn der Fahrer einen Befehl zum Losfahren des
eigenen Fahrzeugs eingibt, die Losfahranforderungsspeichervorrichtung
die Fahrbedienung des Fahrers als die Losfahranforderungsinformation.
Wenn die Losfahranforderungsinformation bereits gespeichert worden
ist und das vorausfahrende Fahrzeug losfährt, versteht es sich, dass
der Fahrer den Wunsch hat, dass das eigene Fahrzeug losfährt. Die
Fahrtsteuervorrichtung ändert direkt
den Fahrtsteuerzustand von der Stoppsteuerung zur Nachfolgesteuerung,
um hierdurch die Nachfolgefahrtsteuerung zu starten. Daher kann gleichzeitig
damit, wenn das vorausfahrende Fahrzeug losfährt, das eigene Fahrzeug glattgängig anfahren,
so dass es dem vorausfahrenden Fahrzeug folgt.
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Dementsprechend
wird eine unterschiedliche Empfindung zwischen der Fahrt des eigenen Fahrzeugs
durch Bedienung des Fahrers selbst und der Nachfolgefahrt durch
das Nachfolgefahrtsteuersystem reduziert, und es wird möglich, ein
Nachfolgefahrtsteuersystem zu realisieren, in dem der Fahrer kein
unangenehmes Gefühl
bekommt.
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Wenn
das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs in einer vorbestimmten
Zeit nach der Speicherung der Losfahranforderungsinformation in der
Losfahranforderungsspeichervorrichtung nicht erfasst wird, kann
die Fahrtsteuervorrichtung die Losfahranforderungsinformation löschen.
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Selbst
wenn in diesem Fall die Losfahranforderungsinformation gespeichert
worden ist und der Wunsch des Fahrers, dass das eigene Fahrzeug
losfährt,
bestätigt
wird, und wenn hierbei das vorausfahrende Fahrzeug um eine vorbestimmte
Zeit nach der Speicherung der Losfahranforderungsinformation nicht
losfährt,
wird die Bestätigung
des Fahrerwunsches gelöscht,
in dem die Losfahranforderungsinformation gelöscht wird, und wartet auf die
nächste
Eingabe einer Losfahranforderung des eigenen Fahrzeugs, wenn sowohl
das eigene Fahrzeug als auch das vorausfahrende Fahrzeug in der
Stoppsteuerung gesteuert werden. Im Ergebnis kann rückbestätigt werden,
ob der Fahrer den Wunsch hat, dass das eigene Fahrzeug losfährt oder
nicht. Daher kann das eigene Fahrzeug glattgängig losfahren, so dass das eigene
Fahrzeug dem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann folgt, wenn der Wunsch
des Fahrers, dass das eigene Fahrzeug losfährt, durch Rückbestätigung sicher
bestätigt
wird, ob der Fahrer den Wunsch hat, dass das eigene Fahrzeug losfährt oder
nicht. Dementsprechend erhält
man einen Vorteil darin, dass das eigene Fahrzeug in geeigneter
Weise fahren kann, wobei es der Anweisung des Fahrers und den Verkehrssituationen
um das eigene Fahrzeug herum folgt.
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Das
Fahrtsteuersystem kann ferner eine Kommunikationsvorrichtung enthalten,
um dem Fahrer das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs auf der
Basis eines Signals von der Vorausfahrendes-Fahrzeug-Losfahr-Erfassungsvorrichtung
mitzuteilen, worin dann, wenn das Losfahren des vorausfahrenden
Fahrzeugs erfasst wird, während
die Losfahranforderungsinformation in der Losfahranforderungsspeichervorrichtung
gespeichert ist, die Kommunikationsvorrichtung dem Fahrer das Losfahren des
vorausfahrenden Fahrzeugs nicht mitteilt.
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Wenn
in diesem Fall das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs erfasst
wird, wenn die Losfahranforderungsinformation in der Losfahranforderungsspeichervorrichtung
gespeichert worden ist und der Wunsch des Fahrers, dass das eigene
Fahrzeug losfährt,
bestätigt
wird, kann die Kommunikationsvorrichtung die Kommunikation zum Fahrer,
um das Losfahren des vorangehenden Fahrzeugs zu informieren, löschen. Wenn
dementsprechend der Fahrer oder die Fahrerin seinen oder ihren Wunsch
bereits angezeigt hat, dass das eigene Fahrzeug losfährt, in dem
er oder sie die Steuerbedienung zum Anfordern bzw. Befehl eingegeben
hat, dass das eigene Fahrzeug losfährt, kann das eigene Fahrzeug
glattgängig losfahren
und dem vorausfahrenden Fahrzeug folgen, gleichzeitig damit, dass
das vorausfahrende Fahrzeug losfährt,
ohne den Fahrer über
das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs zu informieren, bevor
man annimmt, dass es von dem Fahrer bereits erkannt worden ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Hinweis
auf die beigefügten
Zeichnungen erläutert.
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1 ist
eine Perspektivansicht eines Fahrzeugs, worin eine Ausführung des
Nachfolgefahrtsteuersystems der Erfindung vorgesehen ist;
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2 ist
ein Blockdiagramm der Struktur des Nachfolgefahrtsteuersystems der
Ausführung;
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3 zeigt
ein Beispiel des Layouts für
den Losfahr-/Stoppschalter, den Steuerstartschalter, den Löschschalter
und den Zwischenfahrzeugabstandsetzschalter des Nachfolgefahrtsteuersystems
der Ausführung;
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4 ist
ein Diagramm des Zustandübergangs
der Fahrtsteuerung durch den Steuerzustandbestimmungsabschnitt des
Nachfolgefahrtsteuerabschnitts in der Ausführung;
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5 ist
ein Diagramm der Stoppposition des Fahrzeugs, in dem das Nachfolgefahrtsteuersystem
der Ausführung
vorgesehen ist, in Bezug auf das gestoppte vorausfahrende Fahrzeug;
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6 ist
ein Flussdiagramm des Fahrtsteuerbetriebs vom „HALTE STOPPZUSTAND", worin das Fahrzeug
gestoppt ist, wobei der Steuerbetrieb durch den Steuerzustandbestimmungsabschnitt
des Nachfolgefahrtsteuersystems der Ausführung durchgeführt wird;
und
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7 ist
ein weiteres Flussdiagramm des Fahrtsteuerbetriebs vom „HALTE
STOPPZUSTAND", worin
das Fahrzeug gestoppt ist, wobei der Steuerbetrieb von dem Steuerzustandbestimmungsabschnitt
des Nachfolgefahrtsteuersystems der Ausführung durchgeführt wird.
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Systemstruktur
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1 ist
eine Perspektivansicht eines Fahrzeugs 1, in der das Nachfolgefahrtsteuersystem
der Erfindung vorgesehen ist. 2 ist ein
Blockdiagramm mit der Struktur dieses Nachfolgefahrtsteuersystem.
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In 1 ist
das Nachfolgefahrtsteuersystem der vorliegenden Ausführung allgemein
als ein Millimeterwellenradar mit integrierter ECU (elektronische Steuereinheit) 2 aufgebaut.
Das Fahrzeug 1 hat einen Geschwindigkeitssensor 3 zum
Messen der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs 1 sowie einen Gierratensensor 4 zum
Messen der Gierrate des Fahrzeugs 1. Die gemessene Geschwindigkeit
und die Gierrate werden in das Millimeterwellenradar mit integrierter
ECU 2 (d. h. das Nachfolgefahrtsteuersystem) eingegeben.
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Das
Fahrzeug 1 enthält
auch einen Drosselaktuator 5 zur Betätigung einer Drossel für einen
Motor eines Fahrzeugs 1 unter Verwendung von Öldruck oder
Elektrizität,
sowie einen Bremsaktuator 6 zur Betätigung einer Bremse des Fahrzeugs 1,
ebenfalls unter Verwendung von Öldruck
oder Elektrizität.
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An
der Rückseite
des Fahrzeugs 1 ist eine Bremsleuchte 7 vorgesehen,
um den Betriebszustand der Bremse des Fahrzeugs 1 anzuzeigen.
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In
der Nähe
des Fahrersitzes des Fahrzeugs 1 sind eine Anzeige 8 und
ein Summer 9 vorgesehen, um den Fahrer über den Steuerzustand des Nachfolgefahrtsteuersystems
zu informieren. In der Nähe
eines Lenkrads 31 sind vom Fahrer zu bedienende Schalter 10 vorgesehen,
um die Fahrbedienung für das
Nachfolgefahrtsteuersystem einzugeben.
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Die
Struktur des Millimeterwellenradars mit integrierter ECU 2 (d.h.
des Nachfolgefahrtsteuersystems) wird in Bezug auf 2 im
Detail erläutert.
Die Bezugszahl 11 bezeichnet eine Radarvorrichtung zum
Senden einer Radarwelle zur Umgebung des Fahrzeugs 1 und
zum Empfangen der von einem Objekt reflektierten Wellen. Diese Radarvorrichtung 11 ist
an der Vorderseite des Fahrzeugs 1 vorgesehen und umfasst
ein Objekt vor dem Fahrzeug 1 unter Verwendung der empfangenen
reflektierten Wellen.
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Das
Nachfolgefahrtsteuersystem der vorliegenden Ausführung hat einen Prozessorabschnitt, der
in dem ECU-Abschnitt des Millimeterwellenradars mit integrierter
ECU 2 realisiert ist, die eine CPU (zentrale Prozessoreinheit)
enthält.
Insbesondere enthält
der Prozessorabschnitt einen Kommunikationsabschnitt 12,
einen Drosselsteuerabschnitt 13, einen Bremssteuerabschnitt 14,
einen Bremsfluiddruckbestimmungsabschnitt 15, einen Zielbestimmungsabschnitt 16,
einen Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17, einen Soll-Zwischenfahrzeugabstandbestimmungsabschnitt 18 und
einen Soll-Geschwindigkeitsbestimmungsabschnitt 19.
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Der
Kommunikationsabschnitt 12 informiert den Fahrer über den
Steuerabschnitt des Nachfolgefahrtsteuersystems unter Verwendung
der Anzeige 8 oder des Summers 9, die in der Nähe des Fahrersitzes
vorgesehen sind.
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Der
Drosselsteuerabschnitt 13 bestimmt den Öffnungsgrad der Drossel und
steuert/regelt den Drosselaktuator 5 zur Betätigung der
Drossel für
den Motor des Fahrzeugs 1.
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Der
Bremssteuerabschnitt 14 steuert/regelt den Bremsaktuator 6 zur
Betätigung
der Bremse des Fahrzeugs 1. Die Steuerung des Bremsaktuators 6 durch
den Bremssteuerabschnitt 14 erfolgt auf der Basis eines
Sollfluiddrucks (d. h. eines Sollhydraulikdrucks) des Bremsfluids,
der durch den Bremsfluiddruckbestimmungsabschnitt 15 bestimmt
wird. Zusätzlich
wird der Ein-/Auszustand der Bremsleuchte 7, die an der
Rückseite
des Fahrzeugs 1 vorgesehen ist, auch entsprechend dem Sollfluiddruck
des Bremsfluids, der durch den Bremsfluiddruckbestimmungsabschnitt 15 bestimmt
ist, gesteuert.
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Der
Zielbestimmungsabschnitt 16 bearbeitet Daten eines Objekts
vor dem Fahrzeug 1, das von der Radarvorrichtung 11 erfasst
wird. Der Zielbestimmungsabschnitt 16 hat eine Fahrortskurvenberechnungseinheit
zum Berechnen der Fahrortskurve des Fahrzeugs 1 (d. h.
der Fahrortskurve des eigenen Fahrzeugs) in Bezug auf die Geschwindigkeit
und die Gierrate des Fahrzeugs 1, die durch den Geschwindigkeitssensor 3 und
den Gierratensensor 4 gemessen werden. Der Zielbestimmungsabschnitt 16 hat auch
eine Vorausfahrendes-Fahrzeug-Bestimmungseinheit, um (i) ein vorausfahrendes
Fahrzeug zu erfassen, dem das eigene Fahrzeug 1 folgt,
gemäß der berechneten
Fahrortskurve des eigenen Fahrzeugs und der Daten von Objekten vor
dem Fahrzeug 1, die von der Radarvorrichtung 11 ausgegeben
werden, und (ii) zum Berechnen von Objektdaten, die den Abstand
zwischen dem erfassten vorausfahrenden Fahrzeug und dem Fahrzeug 1 sowie die
Relativgeschwindigkeit zwischen dem vorausfahrenden und dem eigenen
Fahrzeug beinhalten.
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Der
Zielbestimmungsabschnitt 16 hat auch eine Stoppzustanderfassungseinheit
zum Erfassen, dass sowohl das Fahrzeug 1 als auch das vorausfahrende
Fahrzeug im Stoppzustand sind, auf der Basis der berechneten Daten
der Objekte, sowie eine Vorausfahrendes-Fahrzeug-Losfahr-Erfassungseinheit zum Erfassen
des Losfahrens des vorausfahrenden Fahrzeugs durch Bestimmung, ob
sich das vorausfahrende Fahrzeug aus dem Stoppzustand heraus bewegt
hat, auf der Basis der berechneten Daten der Objekte.
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Zum
Beispiel erkennt der Zielbestimmungsabschnitt 16 ein Fahrzeug
auf einer Verlängerung
der Fahrortskurve des eigenen Fahrzeugs als das vorausfahrende Fahrzeug,
in dem er die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 1 durch die
Gierrate des Fahrzeugs 1 dividiert, um hierdurch die Kurve
R (d. h. den Krümmungsradius
an jeder Kurve) der Straße,
auf der das Fahrzeug 1 fährt, zu berechnen und um die Fahrortskurve
des eigenen Fahrzeugs zu bestimmen. Der Zielbestimmungsabschnitt 16 erkennt
auch stationäre
Objekte, die entlang einer Seite der Fahrbahn vorgesehen sind, wie
etwa ein Katzenauge oder einen weißen Streifen, um die Fahrbahn
zu bestimmen, auf der das Fahrzeug 1 fährt, um hierdurch das vorausfahrende
Fahrzeug auf der Fahrbahn, auf der das Fahrzeug 1 fährt, von
Fahrzeugen auf der nächsten
Fahrbahn zu unterscheiden. Wenn darüber hinaus das Fahrzeug 1 gestoppt
ist, unterscheidet der Zielbestimmungsabschnitt 16 das
vorausfahrende Fahrzeug von anderen Fahrzeugen durch Bezugnahme
auf die Fahrortskurve des eigenen Fahrzeugs 1, die vor
dem Stopp des eigenen Fahrzeugs 1 berechnet wurde.
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Der
Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 führt eine Fahrtsteuerung/-regelung des Fahrzeugs 1 durch,
basierend auf (i) dem Signal von einem der Schalter 10,
die für
den Fahrer vorgesehen sind, der die Fahrbedienung eingibt, wobei
die Schalter 10 einen Losfahr-/Stoppschalter 25 für den Fahrer
enthalten, der den Wunsch des Losfahrens oder Stoppens eingibt,
einen Steuerstartschalter 26, um den Wunsch einzugeben,
dass die Nachfolgefahrtsteuerung startet, sowie einen Löschschalter 27,
um den Wunsch einzugeben, die Nachfolgefahrtsteuerung zu löschen, und
(ii) Daten des Objekts, die von dem Zielbestimmungsabschnitt 16 eingegeben
werden. Der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 informiert auch
den Fahrer vom Steuerzustand über
den Kommunikationsabschnitt 12. Die Fahrtsteuerung des Fahrzeugs 1 erfolgt
auf der Basis des Übergangs zwischen
den drei Zuständen
AUS, NACHFOLGEN und HALTE STOPPZUSTAND. Der Zustandsübergang
bei der Fahrtsteuerung des Fahrzeugs 1 durch den Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 wird nachfolgend
im Detail erläutert.
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Der
Soll-Zwischenfahrzeugabstandbestimmungsabschnitt 18 bestimmt
einen Sollabstand zwischen dem Nachfolgefahrtsteuersystem gesteuerten Fahrzeugs 1 und
dem vorausfahrenden Fahrzeugs (d. h. den Sollzwischenfahrzeugabstand)
auf der Basis der Bedienung eines Zwischenfahrzeugabstandsetzschalters 28 der
Schalter 10 (die für
den Fahrer vorgesehen sind, der die Fahrbedienung durchführt) durch
den Fahrer. Der Sollgeschwindigkeitsbestimmungsabschnitt 19 berechnet
eine Sollgeschwindigkeit, die eine optimale Geschwindigkeit für das Fahrzeug 1 ist,
auf der Basis des durch den Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 bestimmten
Steuerzustands und des von dem Sollzwischenfahrzeugbestimmungsabschnitt 18 bestimmten
Sollzwischenfahrzeugabstands. Damit das Fahrzeug 1 mit
der Sollgeschwindigkeit fährt,
steuert/regelt der Sollgeschwindigkeitsbestimmungsabschnitt 19 den Drosselsteuerabschnitt 13 und
den Bremsfluiddruckbestimmungsabschnitt 15.
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Insbesondere
wenn die Sollgeschwindigkeit höher
als die Ist-Geschwindigkeit
des Fahrzeugs 1, weist der Sollgeschwindigkeitsbestimmungsabschnitt 19 den
Drosselaktuator 5 an, den Öffnungsgrad der Drossel zu
vergrößern, der
von dem Drosselsteuerabschnitt 13 ausgegeben wird, um die
Motordrehzahl zu erhöhen
und das Fahrzeug 1 zu beschleunigen. Wenn die Sollgeschwindigkeit
niedriger ist als die Ist-Geschwindigkeit des Fahrzeugs 1,
weist der Sollgeschwindigkeitsbestimmungsabschnitt 19 den
Bremsaktuator 6 an, den Sollfluiddruck des Bremsfluids
zu erhöhen,
der von dem Bremsfluiddruckbestimmungsabschnitt 15 ausgegeben
wird, damit der Bremssteuerabschnitt 14 die Bremse betätigt.
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3 zeigt
ein Beispiel des Layouts des oben erläuterten Losfahr-/Stoppschalters 25;
des Steuerstartschalters 26, des Löschschalters 27 sowie
des Zwischenfahrzeugabstandsetzschalters 28. Die jeweiligen
Schalter sind in der Nähe
des Lenkrads 31 vorgesehen, damit sie der Fahrer leicht
bedienen kann. Hier können
die Bedienungsschalter der in dem Fahrzeug 1 vorgesehenen
Fahrtensteuerung/-regelung auch als der Losfahr-Stoppschalter 25, der Steuerstartschalter 26,
der Löschschalter 27 und
der Zwischenfahrzeugabstandsetzschalter 28 dienen.
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Übergangszustand
der Steuerung
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Nachfolgend
wird der Übergangszustand
der Fahrtsteuerung durch den Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 in
Bezug auf die Zeichnungen erläutert.
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4 zeigt
im Diagramm den Zustandsübergang
der Fahrtsteuerung durch den Steuerzustandbestimmungsabstand 17. 4 zeigt
drei Zustände A:
AUS, B: NACHFOLGEN und C: HALTE STOPPZUSTAND, wie oben erläutert. Der
erste Zustand AUS bezeichnet einen Zustand, wenn die Fahrtsteuerung
durch das Nachfolgefahrtsteuerung nicht ausgeführt wird. Der zweite Zustand
NACHFOLGEN bezeichnet einen Zustand, wenn die Fahrtsteuerung durch
das Nachfolgefahrtsteuersystem ausgeführt wird. Der dritte Zustand
HALTE STOPPZUSTAND bezeichnet einen Zustand, in dem, nachdem das
vorausfahrende Fahrzeug, dem das Fahrzeug 1 gefolgt hat,
gestoppt ist, das Fahrzeug 1 hinter dem vorausfahrenden
Fahrzeug stoppt und den Stoppzustand beibehält.
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Der
Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 ändert den Fahrtsteuerzustand
wie in 4 gezeigt, gemäß der unten
erläuterten
Eingaben, die als Auslöser
fungieren.
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand AUS ist (siehe Bezugszeichen A in 4)
und hierbei das vorausfahrende Fahrzeug, dem das Fahrzeug 1 folgt,
erfasst wird und der Fahrer des Steuerstartschalter 26 einschaltet,
wechselt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Fahrtsteuerzustand
von AUS zu NACHFOLGEN (siehe Bezugszeichen B und SE1 (das einen
Zustandsübergang
anzeigt) in 4).
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand NACHFOLGEN ist und hierbei das Fahrzeug 1 die Spur
des vorausfahrenden Fahrzeugs verliert und der Fahrer den Löschschalter 27 einschaltet
oder das Bremspedal drückt,
wechselt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Fahrtsteuerzustand
von NACHFOLGEN zu AUS (siehe Bezugszeichen SE2 (das auch einen Zustandsübergang
anzeigt)).
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand NACHFOLGEN ist und hierbei das vorausfahrende Fahrzeug
stoppt und das Fahrzeug 1 hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug
an einer vorbestimmten Position stoppt, wechselt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Fahrtsteuerzustand von NACHFOLGEN zu HALTE STOPPZUSTAND (siehe Bezugszeichen
C und SE3 (das auch einen Zustandsübergang anzeigt)).
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand der HALTE STOPPZUSTAND ist und hierbei der Fahrer
oder die Fahrerin seinen oder ihren Wunsch zum Losfahren äußert, in
dem sie oder er den Losfahr-/Stoppschalter 25 einschaltet
oder das Gaspedal drückt,
und wenn das vorausfahrende Fahrzeug losfährt, wechselt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Fahrtsteuerzustand vom HALTE STOPPZUSTAND zu NACHFOLGEN (siehe Bezugszeichen
SE4 (das auch einen Zustandsübergang
anzeigt)). Das heisst, das Drücken
des Losfahr-/Stoppschalters 25 während des HALTE STOPPZUSTAND zeigt
den Wunsch des Fahrers zum Losfahren an.
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Wenn
der Fahrer den Losfahr-/Stoppschalter 25 in einer vorbestimmten
Zeit nach ihrem oder seinem Wunsch zum Losfahren einschaltet, löscht der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Wunsch
zum Losfahren. Dieser Prozess zeigt durch Drücken des Losfahr-/Stoppschalters 25 den Wunsch
des Fahrers zum Stoppen des Fahrzeugs an. Wenn das vorausfahrende
Fahrzeug eine vorbestimmte Zeit nach der Anzeige des Fahrerwunsches zum
Losfahren nicht los wird, löscht
der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 ebenfalls den
Losfahrwunsch.
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand AUS ist und das vorausfahrende Fahrzeug, dem Fahrzeug 1 folgt,
stoppt und das Fahrzeug 1 ebenfalls hinter dem vorausfahrenden
Fahrzeug stoppt und hierbei der Fahrer der Steuerstartschalter 26 einschaltet,
wechselt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Fahrtsteuerzustand
direkt von AUS zu HALTE STOPPZUSTAND (siehe Bezugszeichen SE5 (das
auch einen Zustandsübergang
anzeigt)).
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand der HALTE STOPPZUSTAND ist und hierbei der Fahrer
den Löschschalter 27 einschaltet
und das Bremspedal drückt,
wechselt der Steuerzustand des Bestimmungsabschnitts 17 den
Fahrtsteuerzustand direkt vom HALTE STOPPZUSTAND zu AUS (siehe Bezugszeichen
SE8 (das auch einen Zustandsübergang
anzeigt)).
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand der HALTE STOPPZUSTAND ist und hierbei der Fahrer
den Löschschalter 27 einschaltet
oder das Bremspedal drückt,
wechselt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Fahrtsteuerzustand
direkt von HALTE STOPPZUSTAND zu AUS (siehe Bezugszeichen SE6 (das
auch einen Zustandsübergang
anzeigt)).
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand der HALTE STOPPZUSTAND ist und hierbei das Losfahren
des vorausfahrenden Fahrzeugs erfasst wird, informiert der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Fahrer über
das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs durch den Kommunikationsabschnitt 12 (siehe
Bezugszeichen SE7 (das auch einen Zustandsübergang anzeigt)).
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Wenn
der gegenwärtige
Fahrtsteuerzustand der HALTE STOPPZUSTAND ist und der Abstand zwischen
dem gestoppten Fahrzeug 1 und dem gestoppten vorausfahrendem
Fahrzeug (d. h. ein stationärer
Zwischenfahrzeugabstand) größer ist
als ein minimaler Soll-Stopp-Abstand, durch den verhindert wird,
dass sich das Fahrzeug 1 dem vorausfahrenden Fahrzeug annähert, und
hierbei der Fahrer den Losfahr-/Stoppschalter 25 einschaltet
oder das Gaspedal drückt,
führt der
Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 eine „Aufrücksteuerung" aus, während der
gegenwärtige
HALTE STOPPZUSTAND beibehalten wird (siehe Bezugszeichen SE8 (das
auch einen Zustandsübergang
anzeigt)).
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Die
Aufrücksteuerung
und die Fahrtsteuerung aus dem HALTE STOPPZUSTAND heraus, in dem
das Fahrzeug 1 gestoppt ist, werden nachfolgend erläutert.
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Aufrücksteuerung
des Fahrzeugs
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Die
Aufrücksteuerung
des Fahrzeugs 1 durch den Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 wird
in Bezug auf die Zeichnungen erläutert.
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5 ist
ein Diagramm, das die Stoppposition des Fahrzeugs 1 in
Bezug auf das gestoppte Fahrzeug zeigt.
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Wenn
wie in 5 gezeigt, das vorausfahrende Fahrzeug 41 gestoppt
ist, stoppt das Fahrzeug 1 mit einem ersten Soll-Stopp-Abstand
L1 (z. B. L1 = 5m), und danach wird der vom Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 bestimmte
Steuerzustand auf HALTE STOPPZUSTAND gesetzt. In Bezug auf den ersten
Soll-Stopp-Abstand L1 wird der minimale Soll-Stopp-Abstand L2 (L2 < L1, z. B. L2 =
4m) bestimmt, um zu verhindern, dass sich das Fahrzeug 1 dem
vorausfahrenden Fahrzeug 41 weiter annähert.
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Wenn
in 5 der Abstand zwischen dem gestoppten Fahrzeug 1 und
dem gestoppten vorausfahrenden Fahrzeug 41 (der stationäre Zwischenfahrzeugabstand)
größer ist
als der minimale Stoll-Stopp-Abstand L2, und der vom Steuerzustandbestimmungsabstand 17 bestimmte
Steuerabstand der HALTE STOPPZUSTAND ist, und hierbei der Losfahr-/
Stoppschalter 25 eingeschaltet wird, lässt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 das Fahrzeug 1 um
eine vorbestimmte Wegstrecke L3 (z. B. L3 = 0,5m) aufrücken. Dementsprechend
wird der Abstand zwischen dem Fahrzeug 1 und dem vorausfahrenden
Fahrzeug 41 ein wenig verringert.
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Die
obige Steuerung, die von dem Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 durchgeführt wird, wenn
der stationäre
Zwischenfahrzeugabstand größer ist
als der minimale Soll-Stopp-Abstand L2, um das Fahrzeug 1 um
die vorbestimmte Wegstrecke 3 aufrücken zu lassen, wird in der
vorliegenden Ausführung „Aufrücksteuerung" genannt. Zum Beispiel ist
obiger erster Soll-Stopp-Abstand
L1 länger
als ein durchschnittlicher Abstand zwischen gestoppten Fahrzeugen,
die von normalen Fahrern gefahren werden; daher könnte der
Fahrer des Fahrzeugs 1 über
einen überfüllten Zustand
in Verkehrssituationen um das Fahrzeug 1 herum ein unangenehmes Gefühl haben.
In diesem Fall ist die Aufrücksteuerung
zum Verringern des stationären
Zwischenfahrzeugabstands zu dem minimalen Soll-Stopp-Abstand L2 wirksam.
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Nachdem
der stationäre
Zwischenfahrzeugabstand den minimalen Soll-Stopp-Abstand L2 erreicht, wird auch
dann, wenn der Losfahr-/Stoppschalter 25 weiter gedrückt wird
(d. h. eingeschaltet wird) der vom Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 bestimmte
Fahrtsteuerzustand auf dem HALTE STOPPZUSTAND gehalten und wird
die Bremse nicht gelöst.
Wenn darüber
hinaus das vorausfahrende Fahrzeug 41 wärend der Kriechsteuerung losfährt, wechselt
der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Fahrtsteuerzustand
vom HALTE STOPPZUSTAND zu NACHFOLGEN, ohne den Fahrer über den
Kommunikationsabschnitt 12 darüber zu informieren, dass das
vorausfahrende Fahrzeug losfährt.
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Fahrtsteuerung aus dem
HALTE STOPPZUSTAND, worin das Fahrzeug 1 gestoppt wird
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Als
nächstes
wird der Fahrtsteuerbetrieb aus HALTE STOPPZUSTAND, in dem das Fahrzeug 1 gestoppt
ist, in Bezug auf die Zeichnungen erläutert, wo der Betrieb die oben
erläuterte
Aufrücksteuerung enthält.
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Die 6 und 7 zeigen
Flussdiagramme dessen Fahrtsteuerbetrieb aus dem HALTE STOPPZUSTAND,
in dem das Fahrzeug 1 gestoppt ist, wo der Steuerbetrieb
durch den Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 durchgeführt wird.
Während
das Fahrzeug 1 dem vorausfahrenden Fahrzeug 41 folgt
und stoppt, wird der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 aktiviert
und führt
zu regelmäßigen Intervallen,
den in den 7 und 6 gezeigten
Betrieb durch.
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In 6 wird
der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 mit regelmäßigen Intervallen
aktiviert und bestimmt, ob der Losfahr-/Stoppschalter 25 eingeschaltet
worden ist, oder ein Timer (unten erläutert) arbeitet, oder das Fahrzeug 1 durch
die Aufrücksteuerung
gesteuert wird (in Schritt S1).
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Wenn
keine der obigen drei Bedingungen bestätigt wird, d. h. der Losfahr-/Stoppschalter 25 nicht
eingeschaltet worden ist, der Timer nicht arbeitet und das Fahrzeug
nicht in dem Aufrücksteuerzustand
ist (bei NEIN in Schritt S1), bestimmt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17,
ob das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 erfasst
worden ist (in Schritt S2).
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Wenn
in Schritt S2 bestimmt wird, dass das Losfahren des vorausfahrenden
Fahrzeugs 41 nicht erfasst worden ist (d. h. NEIN in Schritt
S2), beendet der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
momentanen Steuervorgang. Wenn in Schritt S2 bestimmt wird, dass
das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 erfasst
worden ist (d. h. JA in Schritt S2), informiert der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Fahrer über
das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 über den
Kommunikationsabschnitt 12 an den Fahrer durch Verwendung
der Anzeige 8 oder des Summers 9 (in Schritt S3).
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Wenn
in Schritt S1 eine der drei Bedingungen erfüllt ist, d. h. der Losfahr-/Stoppschalter 25 eingeschaltet
worden ist oder der Timer arbeitet oder das Fahrzeug 1 in
dem Aufrücksteuerzustand
ist (d. h. JA in Schritt S1), bestimmt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17,
ob der Abstand zwischen dem gestoppten Fahrzeug 1 und dem
vorausfahrenden Fahrzeug 41 (d. h. der stationäre Zwischenfahrzeugabstand)
größer ist
als der minimale Soll-Stopp-Abstand L2 (in Schritt S4).
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Wenn
in Schritt S4 der stationäre
Zwischenfahrzeugabstand gleich oder kleiner als der minimale Soll-Stopp-Abstand
L2 ist (d. h. NEIN in Schritt S4), führt der Steuerzustandbestimmungsabstand 17 eine zurückgehaltene
Losfahrsteuerung durch, in der zuerst bestimmt wird, ob der Losfahr-/Stoppschalter 25 eingeschaltet
worden ist und der Wert des Timers Null ist (in Schritt S5).
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Wenn
in Schritt S5 der Losfahr-/Stoppschalter 25 eingeschaltet
worden ist und der Wert des Timers Null ist (d. h. JA in Schritt
S5), speichert der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 die
Losfahranforderungsinformation, welche die Steuerbedienung des Fahrzeugs
ist, um das Losfahren des Fahrzeugs 1 anzufordern, während sowohl
das Fahrzeug 1 als auch das vorausfahrende Fahrzeug 41 im
HALTE STOPPZUSTAND gehalten werden (in Schritt S6).
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Nach
der Speicherung der Losfahranforderungsinformation setzt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Timerwert z. B. auf 2 Sekunden (in Schritt S7) und überwacht,
ob das Fahrzeug 41 in den vom Timer gezählten zwei Sekunden losfährt.
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Insbesondere
bestimmt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt zuerst, ob der Timerwert
Null ist (in Schritt S8), und wenn der Timerwert nicht Null ist
(d. h. NEIN in Schritt S8) wird eine Subtraktion des Timerwerts
durchgeführt,
um die Zählung
des Timers durchzuführen
(in Schritt S9).
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Wenn
der Losfahr-/Stoppschalter 25 eingeschaltet worden ist
aber der Timer in Schritt S5 nicht Null ist, oder wenn der Timerwert
Null ist aber der Losfahr-/Stoppschalter 25 nicht eingeschaltet
worden ist (d. h. NEIN in Schritt S5), bestimmt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17,
ob der Timerwert Null ist (in Schritt S8). Wenn der Timerwert nicht Null
ist (d. h. NEIN in Schritt S8), wird eine Subtraktion des Timerwerts
durchgeführt,
um die Zählung
des Timers durchzuführen
(in Schritt S9).
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In
dem obigen Prozess überwacht
der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17, ob der Fahrer, der
das Fahrzeug 1 nicht starten will und dem vorausfahrenden
Fahrzeug 41 nicht folgen will, selbst wenn das vorausfahrende
Fahrzeug 41 losfährt,
den Losfahr-/Stoppschalter 25 eingeschaltet hat, d. h.
eine Stoppanforderung eingegeben hat (in Schritt S10).
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Wenn
der Fahrer den Losfahr-/Stoppschalter 25 nicht eingeschaltet
hat und die Stoppanforderung nicht eingegeben hat (d. h. NEIN in
Schritt S10), bestimmt der Steuerzustandbestimmungsabstand 17 als
nächstes,
ob das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 erfasst
worden ist (in Schritt S11).
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Wenn
in Schritt S11 bestimmt wird, dass das Losfahren des vorausfahrenden
Fahrzeugs 41 erfasst worden ist (siehe JA in Schritt S11),
wechselt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den in 4 erläuterten
Fahrtsteuerzustand auf NACHFOLGEN (in Schritt S12).
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Der
Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 lässt das Fahrzeug 1 losfahren
und dem vorausfahrenden Fahrzeug 41 folgen, ohne den Fahrer über den
Kommunikationsabschnitt 12 über das Losfahren des vorausfahrenden
Fahrzeugs 41 zu informieren, und startet die Nachfolgefahrtsteuerung
(in Schritt S13).
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Dann
setzt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Timerwert
zurück,
d. h. er setzt den Timerwert auf Null (in Schritt S14), und beendet
den Steuerbetrieb der gegenwärtigen
Schleife. In dem obigen Fall fährt
das Fahrzeug 1 los; daher wird der Fahrtsteuerbetrieb zum
HALTE STOPPZUSTAND (indem das Fahrzeug 1 gestoppt ist)
beendet.
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Wenn
in Schritt S8 bestimmt wird, dass der Timerwert Null ist (d. h.
JA in Schritt S8) oder wenn in Schritt S8 bestimmt wird, dass der
Fahrer den Losfahr-/Stoppschalter 25 eingeschaltet hat
und daher eine Stoppanforderung eingegeben hat (d. h. JA in Schritt
S10), setzt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Timerwert zurück
(d. h. setzt den Timerwert auf Null) (in Schritt S15) und löscht die
in Schritt S6 gespeicherte Losfahranforderungsinformation (in Schritt
S16). Der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 beendet
dann den Steuerbetrieb der gegenwärtigen Schleife.
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Wenn
in Schritt S4 bestimmt wird, dass der stationäre Zwischenfahrzeugabstand
größer ist
als der minimale Soll-Stopp-Abstand L2 (d. h. JA in Schritt S4),
schaltet der Steuerbetrieb zu Schritt S17 in 7. Der Stuerzustandbestimmungsabschnitt 17 startet
den Aufrückvorgang
als die Aufrücksteuerung und
bestimmt dann, ob das Fahrzeug 1 und die vorbestimmte Wegstrecke
L3 oder weiter bewegt wurde (in Schritt S17).
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Wenn
der Aufrückbetrieb
durchgeführt
worden ist und sich das Fahrzeug 1 um die vorbestimmte Wegstrecke
oder weiter bewegt hat (d. h. JA in Schritt S17) führt der
Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 die Stoppsteuerung
durch, worin der Bremsfluiddruckbestimmungsabschnitt 15 und
der Bremssteuerabschnitt 14 angesteuert werden und der
Bremsaktuator 6 aktiviert wird, um das Fahrzeug 1 zu
stoppen (in Schritt S18).
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Wenn
der Aufrückbetrieb
durchgeführt
worden ist, aber das Fahrzeug 1 noch immer stoppt oder sich
nicht um die vorbestimmte Wegstrecke L3 oder mehr bewegt hat (NEIN
in Schritt S17), führt
der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 die Losfahrsteuerung
durch, in dem der Drosselsteuerabschnitt 13 gesteuert wird,
um den Drosselaktuator 5 zu aktivieren und das Fahrzeug 1 losfahren
zu lassen (in Schritt S19).
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Während der
Aufrücksteuerung überprüft der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17,
ob ein Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 erfasst worden
ist (in Schritt S20). Wenn das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 nicht
erfasst worden ist (d. h. NEIN in Schritt S20), beendet der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Steuerbetrieb der gegenwärtigen
Schleife.
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Wenn
in Schritt S20 bestimmt wird, dass das Losfahren des vorausfahrenden
Fahrzeugs 41 erfasst worden ist, (d. h. JA in Schritt S20),
schaltet der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Fahrtsteuerzustand
zu NACHFOLGEN (in Schritt S21).
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Dann
startet der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 die Nachfolge-Fahrtsteuerung, in dem
er das Fahrzeug 1 dem vorausfahrenden Fahrzeug 41 folgen
und das Fahrzeug 1 losfahren lässt, ohne den Fahrer über das
Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 über den
Kommunikationsabschnitt 12 (in Schritt S22) zu informieren
und beendet den Steuerbetrieb der gegenwärtigen Schleife. Auch in diesem
Fall fährt
das Fahrzeug 1 los, und dann wird dieser Fahrtsteuerbetrieb
aus dem HALTE STOPPZUSTAND (in dem das Fahrzeug 1 gestoppt ist)
beendet.
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Selbst
wenn in der obigen Fahrtsteuerung der Fahrtsteuerzustand der HALTE
STOPPZUSTAND ist und hierbei der Abstand zwischen dem gestoppten
Fahrzeug 1 und dem gestoppten vorausfahrenden Fahrzeug 41 (d.
h. der stationäre
Zwischenfahrzeugabstand) größer ist
als der minimale Soll-Stopp-Abstand L2, der verhindert, dass das Fahrzeug 1 sich
dem vorausfahrenden Fahrzeug 41 annähert, und der Fahrer den Losfahr-/Stoppschalter 25 einschaltet
oder das Gaspedal drückt,
führt der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 die
Aufrücksteuerung
durch, während
der HALTE STOPPZUSTAND gehalten wird. Wenn jedoch der Fahrer das Gaspedal
drückt,
um das Fahrzeug 1 losfahren zu lassen, wird, selbst wenn
der stationäre
Zwischenfahrzeugabstand gleich oder kleiner als der minimale Soll-Stopp-Abstand
L2 ist, dem Wunsch des Fahrers Priorität gegeben und die Bremse gelöst, so dass
die Fahrt des Fahrzeugs 1 durch Bedienung des Fahrers gehandhabt
wird.
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In
den obigen Erläuterungen
zu den Schritten S1 bis S22, insbesondere in den Schritten S1, S5 und
S10, wird die Anforderung des Fahrers zum Losfahren oder Stoppen
des Fahrzeugs 1 in Bezug auf den Ein-/Aus-Zustand des Losfahr-/Stoppschalters 25 geprüft; jedoch
kann die Anforderung des Fahrers zum Losfahren des Fahrzeugs 1 auch
in Bezug darauf geprüft
werden, dass der Fahrer das Gaspedal betätigt.
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In
der vorliegenden Ausführung
entspricht der Betrieb von Schritt S6, der vom Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 durchgeführt wird,
der Funktion der Losfahr-Anforderungs-Speichervorrichtung der vorliegenden
Erfindung.
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Wie
oben erläutert,
hat das Nachfolgefahrtsteuersystem der vorliegenden Ausführung die
Radarvorrichtung 11, die Objekte in der Fahrtrichtung des
Fahrzeugs 1 erfassen kann, bestimmt, das vorausfahrende
Fahrzeug 41, dem das Fahrzeug 1 folgen soll, unter
den erfassten Objekten, und führt
die Nachfolgefahrtsteuerung in Bezug auf das bestimmte vorausfahrende
Fahrzeug 41 aus. Wenn sowohl das Fahrzeug 1 als
auch das vorausfahrende Fahrzeug 41 in der Stoppsteuerung
gesteuert werden und hierbei erfasst wird, dass der Fahrer das Losfahren
des Fahrzeugs 1 über
den Losfahr-/Stoppschalter 25 oder das Gaspedal angefordert
hat, speichert der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 die
Fahrbedienung des Fahrers als die Losfahranforderungsinformation.
Wenn andererseits das vorausfahrende Fahrzeug 41 losfährt und
hierbei die Losfahranforderungsinformation gespeichert ist, schaltet,
da gewertet werden kann, dass der Fahrer den Wunsch zum Losfahren
des Fahrzeugs 1 hat, der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den
Fahrtsteuerzustand vom HALTE STOPPZUSTAND zu NACHFOLGEN, um hierdurch
die Nachfolgefahrtsteuerung zu starten.
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Durch
Speicherung der Bedienung des Fahrers, das Losfahren des Fahrzeugs 1 anzufordern, als
Losfahranforderungsinformation, wenn sowohl das Fahrzeug 1 als
auch das vorausfahrende Fahrzeug 41 in der Stopp-Steuerung gesteuert
werden, bzw. diese stehen, kann gewertet werden, dass der Fahrer
den Wunsch hat, das Fahrzeug 1 loszufahren, auf der Basis
der Losfahranforderungsinformation, wenn das vorausfahrende Fahrzeug 41 losfährt. Wenn
daher die Losfahranforderungsinformation bereits gespeichert worden
ist und hierbei das vorausfahrende Fahrzeug 41 losfährt, wechselt
der Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 den Fahrtsteuerzustand
direkt von HALTE STOPPZUSTAND zu NACHFOLGEN, um hierdurch die Nachfolgefahrtsteuerung
zu starten. Daher kann gleichzeitig damit, dass das vorausfahrende
Fahrzeug 41 losfährt,
das Fahrzeug 41 glattgängig
losfahren, in dem das Fahrzeug 1 dem vorausfahrenden Fahrzeug 41 folgt.
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Daher
wird eine unterschiedliche Fahrempfindung zwischen der Fahrt des
Fahrzeugs 1 durch eigene Bedienung durch den Fahrer und
der Nachfolgefahrt durch das Nachfolgefahrtsteuersystem reduziert,
und es ist möglich,
ein Nachfolgefahrtsteuersystem zu realisieren, indem der Fahrer
kein unangenehmes Gefühl
bekommt.
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Selbst
wenn die Losfahranforderungsinformation gespeichert worden ist und
der Wunsch des Fahrers zum Losfahren des Fahrzeugs 1 bestätigt wird,
und hierbei das vorausfahrende Fahrzeug 41 in einer vorbestimmten
Zeit nach der Speicherung der Losfahranforderungsinformation nicht
losfährt,
löscht der
Steuerzustandbestimmungsabschnitt 17 die Bestätigung des
Fahrerwunsches durch Löschen
der Losfahranforderungsinformation, und wartet auf die nächste Eingabe
der Steuerbedienung, um das Losfahren des Fahrzeugs 1 anzufordern.
Daher kann das Fahrzeug 1 glattgängig losfahren, so dass das Fahrzeug 1 dem
losfahrenden vorausfahrenden Fahrzeug 41 folgt, nur dann,
wenn der Wunsch des Fahrers zum Losfahren des Fahrzeugs 1 durch
Rückbestätigung,
ob der Fahrer einen Wunsch zum Losfahren des Fahrzeugs 1 hat
oder nicht, sicher bestätigt
wird. Daher kann ein Vorteil darin erhalten werden, dass das Fahrzeug 1 der
Anweisung des Fahrers und den Verkehrssituationen um das Fahrzeug 1 herum angemessen
folgt.
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Wenn
darüber
hinaus das vorausfahrende Fahrzeug 41 losfährt und
hierbei der Wunsch des Fahrers zum Losfahren des Fahrzeugs 1 bestätigt wird,
kann die Kommunikation zu dem Fahrer, ihn über das Losfahren des Fahrzeugs 41 zu
informieren, gelöscht
werden. Wenn somit der Fahrer oder die Fahrerin ihren oder seinen
Wunsch bereits angezeigt hat, das Fahrzeug 1 loszufahren,
durch Eingabe der Steuerbedienung, um das Losfahren des Fahrzeugs 1 anzufordern,
kann das Fahrzeug 1 glattgängig losfahren und dem vorausfahrenden
Fahrzeug 41 folgen, gleichzeitig damit, dass das vorausfahrende Fahrzeug 41 losfährt, ohne
den Fahrer über
das Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 zu informieren,
da sich vermuten lässt,
dass dies vom Fahrer bereits erkannt worden ist.
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Das
erfindungsgemäße Nachfolgefahrtsteuersystem
enthält
eine Fahrtsteuervorrichtung 17 zur Durchführung einer
Fahrtsteuerung/-regelung eines Fahrzeugs 1 auf der Basis
von Daten eines vorausfahrenden Fahrzeugs 41 und eines
Signals von einer Fahrbedienungserfassungsvorrichtung 25.
Wenn eine Vorausfahrendes-Fahrzeug-Losfahrerfassungsvorrichtung 16 das
Losfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs 41 erfasst, während in
einer Losfahranforderungsspeichervorrichtung 17 eine Losfahranforderungsinformation
gespeichert ist, wechselt die Fahrtsteuervorrichtung 17 einen
Steuerzustand des Fahrzeugs 1 in Bezug auf eine Nachfolgefahrtsteuervorrichtung 13, 14, 15 und
startet die Nachfolgefahrtsteuerung.