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Die
Erfindung betrifft ein Halbleiterbauteil mit mehreren Bondanschlüssen und
ein Verfahren zur Herstellung desselben. Dabei weist das Halbleiterbauteil
mehr als einen einzelnen Bondanschluss auf einer einzelnen Kontaktfläche eines
Halbleiterchips oder einer Verdrahtungskomponente des Halbleiterbauteils
auf. Unter Verdrahtungskomponente wird in diesem Zusammenhang ein
Verdrahtungssubstrat, auf dem der Halbleiterchip angeordnet sein
kann, oder eine Flachleiterkonstruktion mit einer Chipinsel, auf
der der Halbleiterchip montiert sein kann, oder eine andere Schaltungskomponente,
die für
das Verbinden von Kontaktflächen
auf der aktiven Oberseite des Halbleiterchips zu entsprechenden
Außenkontakten
des Halbleiterbauteils erforderlich ist, verstanden.
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Unter
Bondanschlüssen
wird in diesem Zusammenhang jede Art von Kontaktierung der Kontaktflächen des
Halbleiterchips oder der Kontaktanschlussflächen einer Verdrahtungskomponente
verstanden, die der Weiterführung
von elektrischen Versorgungsleitungen und/oder elektrischen Signalleitungen
dienen. Eine derartige Verdrahtungskomponente kann auch Bondanschlüsse aufweisen,
die in einem Großteil
von Leistungshalbleiterbauteilen eingesetzt werden, um elektrische
Ströme
mittels Bonddrähten
von einer aktiven Oberseite eines Halbleiterchips zu entsprechenden
Kontaktanschlüssen
bzw. zu entsprechenden Kontaktanschlussflächen einer Verdrahtungskomponente
zu transportieren. Dabei beschränkt
der Gesamtquerschnitt derartiger Bonddrähte die maximale Strombelastbarkeit
des gesamten Bauteils.
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In
der Druckschrift JP 2000 082721-A werden in einem MOSFET-Leistungshalbleiterbauteil
anstelle von Aluminium-Bonddrähten
Kupferbügel
eingesetzt, welche die Strombelastbarkeit erhöhen. Derartige Kupferbügel haben
jedoch den Nachteil, dass sie für
jede Kontaktfläche
eines Halbleiterchips speziell entworfen und angepasst werden müssen. Außerdem ist
die Prozessführung
teurer als bei einer einfachen Erhöhung der Anzahl von Bondanschlüssen bzw.
Bonddrähten
in einem Halbleiterbauteil.
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Aus
der JP 2000 323514-A ist es bekannt, zur Verbesserung der Bondverbindung,
insbesondere bei einem engen Raster von Kontaktanschlussflächen auf
einem Halbleiterchip, unterschiedlich große Nailheads auf den Kontaktanschlussflächen auf
dem Halbleiterchip und auf einem Substrat einzusetzen.
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Aus
der Druckschrift
EP
0 265 927 A2 sind Anordnungen bekannt, die wahlweise mehrere übereinander
angeordnete Bonddrähte
auf einer Kontaktfläche
einer aktiven Oberseite eines Halbleiterchips bzw. auf entsprechenden
Kontaktanschlussflächen einer
Verdrahtungskomponente aufweisen. Die Bonddrähte sind in dieser bekannten
Druckschrift aus Gold. Jedoch sind Goldbonddrähte mit einem Durchmesser zwischen
20 μm bis
50 μm gegenüber Aluminium-Bonddrähten mit
50 μm bis
600 μm für Leistungshalbleiterbauteile
nicht empfehlenswert. Einerseits wäre, um den gleichen Querschnitt
zu erreichen, eine große
Anzahl von Goldbonddrähten
für eine
Verdrahtung des Halbleiterchips erforderlich, was diese Technologie
schnell an ihre Grenzen führt, und
zum anderen sind massive dicke Goldbonddrähte in der Größenordnung
von Aluminiumdrähten
eine Kosten frage, welche die Kosten für die Fertigung derartiger
Leistungshalbleiterbauteile nachteilig in die Höhe treiben würde.
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Aus
der Druckschrift
DE
1 032 40 69 A1 ist eine Schaltungsanordnung mit einem Verfahren
zur leitenden Verbindung von Kontaktflächen bei Halbleiterchips bekannt.
Auch bei dieser Veröffentlichung kommen
Aluminiumbonddrähte
für Leistungshalbleiterbauteile
zum Einsatz, wobei die Bondanschlüsse gesta pelt werden, um die
erforderlichen Chipkontaktflächen
zu vermindern, welche für
Aluminiumdrähte mit
einem Durchmesser von 600 μm
bereits einen erheblichen Flächenbedarf
auf einem Halbleiterchip erfordern, um selbst im gestapelten Zustand
den Halbleiterchip an eine Verdrahtungskomponente elektrisch anzuschließen. Während auf
dem Halbleiterchip die Bondanschlüsse übereinander gestapelt werden,
da die verfügbare
Fläche
des Halbleiterchips gegenüber
der verfügbaren
Fläche
einer Verdrahtungskomponente relativ gering ist, können die
Bonddrähte
auf der Kontaktanschlussfläche
einer Verdrahtungskomponente durchaus nebeneinander angeordnet werden,
indem die Bonddrähte
von der gemeinsamen Kontaktfläche
ausgehend entsprechend gespreizt und auf einer größeren Fläche der
Kontaktanschlussfläche
der Verdrahtungskomponente angebracht werden.
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Dennoch
hat sich gezeigt, dass derartige Bonddrahtstapel, sei es für Leistungshalbleiterbauteile
mit gestapelten Aluminiumbonddrähten
oder für signalverarbeitende
Halbleiterbauteile mit dünnen gestapelten
Goldbonddrähten,
eine Gefahr für
die Ausbildung eines geringen Kontaktübergangswiderstandes darstellen,
zumal ein Bonden von Aluminiumbonddraht auf Aluminiumbonddraht oder
von Goldbonddraht auf Goldbonddraht oder von Kupferbonddraht auf
Kupferbonddraht bei den bisher bekannten Stapeltechnologien verwendet
wird. Bei diesen gestapelten Bondanschlüssen konnte beobachtet werden,
dass nachteilig die Grenzschichten zwischen den Kontaktelementen
teilweise verspröden aufgrund
der Oxidationsanfälligkeit
von Kupfer- und/oder
Aluiminiumbonddrähten.
Außerdem
müssen
beim Bonden nachteilig die relativ hohen Schmelztemperaturen dieser
Metalle lokal begrenzt erreicht werden, was sich ebenfalls nachteilig
auf die Eigenschaften der gestapelten Bondanschlüsse sowie auf das darunter
liegende einkristalline Halb leitermaterial oder das Material der
Verdrahtungskomponente auswirken kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, negative Auswirkungen auf ein Halbleiterchipmaterial
oder ein Material einer Verdrahtungskomponente, wie eine Überhitzung,
ein Verspröden
oder eine Mikrorissbildung beim Bonden mehrerer Bondanschlüsse auf
einer einzelnen Kontaktfläche-
oder Kontaktanschlussfläche
unter Stapelung von Kontaktelementen auf der Kontakt- bzw. Kontaktanschlussfläche zu vermindern und
ein Halbleiterbauteil zu schaffen, das gestapelte Bondanschlüsse mit
verminderten Kontaktübergangswiderständen aufweist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird ein
Halbleiterbauteil mit mehreren Bondanschlüssen geschaffen, wobei mehr
als ein einzelner Bondanschluss auf einer einzelnen Kontaktfläche eines
Halbleiterchips oder einer Verdrahtungskomponente des Halbleiterbauteils
angeordnet ist. Die Bondanschlüsse
bilden dabei einen Stapel von mindestens zwei übereinander angeordneten Kontaktelementen.
Das Material des unteren ersten Kontaktelements weist einen ohmschen
Kontaktübergang
zu dem Material der Kontaktfläche
auf. Das Material des gestapelten zweiten Kontaktelements weist
einen ohmschen Kontaktübergang
zu dem Material des darunter angeordneten ersten Kontaktelementes
auf. Dabei weisen die Materialien der aufeinander gestapelten und
gebondeten ersten und zweiten Kontaktelemente unterschiedliche Metallzusammensetzungen
auf.
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Dieses
Halbleiterbauteil hat den Vorteil, dass aufgrund der unterschiedlichen
Materialzusammensetzungen der gebondeten ersten Kontaktelemente die
Bondanschlüsse
mit gestapelten Kontaktelementen in dem Halbleiterbauteil beim Bonden
die Überhitzungsgefahr
vermindern, weil weder Aluminium auf Aluminium noch Kupfer auf Kupfer
oder Gold auf Gold aufeinander zu bonden sind. Vielmehr können die
Materialien in ihrer Zusammensetzung aufeinander abgestimmt werden,
so dass in den Grenzflächen niedrig
schmelzende Legierungen bzw. Metallphasen beim Bonden auftreten
und somit die Gefahr der Überhitzung
vermindern, und für
einen perfekten ohmschen Kontakt zwischen den aufeinander gebondeten
Bonddrähten
sorgen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung werden unterschiedliche Metallzusammensetzungen durch
unterschiedliche Metalllegierungen erreicht, deren Basismetall identisch
ist und deren Legierungselemente sich derart unterscheiden, dass
eines der Kontaktelemente härter
ist als das andere der Kontaktelemente. Durch das härtere Material
eines der Kontaktelemente wird die Kontaktrobustheit in dem Halbleiterbauteil
verbessert, da die aufgebrachte Verbindungsenergie zu einem größeren Anteil
zur Bildung des Kontaktes zwischen den Bonddrähten und weniger in die plastische
Verformung des Übergang
zwischen Bonddrähten
und Kontaktfläche
eingebracht bzw. verbraucht wird. Somit werden die unterschiedlichen
Bondddrahtmaterialien zur Optimierung der Kontaktrobustheit bei übereinander
angeordneten Bonddrähten
in vorteilhafter Weise verwendet. Diese Kontaktrobustheit ist auch für ein zuverlässiges Einbringen
bzw. Einbetten des Halbleiterchips und der gestapelten Kontaktelemente in
eine Gehäusekunststoffmasse
von Bedeutung. Somit entstehen Halbleiterbauteile mit gestapelten Kontaktelementen
von verbesserter Zuverlässigkeit.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weisen die unterschiedlichen Materialzusammensetzungen
Aluminiumlegierungen auf, wobei das härtere Kontaktelement als Legierungselement
Silizium enthält.
Dieses hat den Vorteil, dass für
die Erhöhung
der Zuverlässigkeit
der Halbleiterbauteile und durch Einsatz von Aluminiumdrähten mit
unterschiedlicher Härte
eine für
Leistungshalbleiterbauteile entscheidende Verbesserung der Zuverlässigkeit erreicht
werden kann.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung werden
die unterschiedlichen Metallzusammensetzungen mittels Kupferlegierungen erreicht,
wobei das härtere
Kontaktelement aus Kupfer als Legierungselemente Eisen, Phosphor,
Zink, Nickel, Kobalt oder Zinn aufweist. Für Kupferlegierungen ist bekannt,
dass derartige Legierungselemente eine verbesserte Verschleißfestigkeit
der Kupferlegierung ermöglichen.
Somit tritt beim Bonden für das
härtere
Kontaktelement aus einer Kupferlegierung mit Silizium eine größere Formstabilität auf, so dass
das Material des Kontaktelementes aus einer weichen, duktilen Kupferlegierung
sich um den härteren
Kupferdraht legt und somit eine vergrößerte Kontaktübergangsfläche und
damit einen verminderten Kontaktübergangswiderstand
ausbildet.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weisen die unterschiedlichen Metallzusammensetzungen
unterschiedliche Basismetalle auf, die sich in ihren Härtegraden
derart unterscheiden, dass eines der Kontaktelemente härter ist
als das andere Kontaktelement. Dabei kann das weichere Kontaktelement
vorzugsweise Aluminium, Silber oder Gold oder Legierungen derselben
aufweisen und das härtere
Kontaktelement kann aus Kupfer, Nickel oder Legierungen derselben
gebildet sein. Die damit erreichbaren Vorteile für das Halbleiterbauteil und insbesondere
für den
Stapel aus Kontaktelementen sind dabei gleichwertig wie bei den
vorher ausgeführten
Beispielen. Ein besonderer Vorteil liegt jedoch in Metallkombinationen
der Basismetalle, die untereinander eutektische Schmelzphasen mit
einem niedrigen Schmelzpunkt bilden, so dass der Bondvorgang vor Überhitzungen
geschützt
ist.
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Beim
Stapeln der Bonddrähte
mit unterschiedlicher Härte
ergeben sich zwei Möglichkeiten, wobei
jede der Möglichkeiten
unterschiedliche Vorteile für
das Halbleiterbauteil aufweist. Einerseits können die Kontaktelemente in
dem Stapel eine derartige Härte
aufweisen, dass die Härte
der gestapelten Kontaktelemente von der Kontaktfläche zu dem
oberen Kontaktelement hin zunimmt. In diesem Fall dient das untere,
weichere und damit duktilere Kontaktelement dazu, die eingebrachte
Bondenergie auf einen größeren Flächenbereich
der Kontaktfläche
eines Halbleiterchips bzw. der Kontaktanschlussfläche einer
Verdrahtungskomponente zu verteilen und damit das Material des Halbleiterchips
bzw. das Material der Verdrahtungskomponete entsprechend zu schonen.
Damit können
Gefahren der Mikrorissbildung im Bereich der mit Bondanschlüssen versehenen
Kontaktflächen
bzw. Kontaktanschlussflächen
minimiert werden.
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Alternativ
besteht die Möglichkeit,
dass die Kontaktelemente in dem Stapel eine derartige Härte aufweisen,
dass die Härte
der gestapelten Kontaktelemente von dem oberen Kontaktelement zu
der Kontaktfläche
hin zunimmt. Somit liegt das härteste
Kontaktelement unmittelbar auf der Kontaktfläche bzw. Kontaktanschlussfläche auf
und die Bondverbindungsenergie wird zu einem größeren Anteil in die Grenzfläche zwischen
den Bonddrähten
eingebracht, wenn das gestapelte Kontaktelement auf das bereits gebondete
untere Kontaktelement aufgebracht wird. Dabei ist eine bevorzugte
Materialkombination der Leistungshalbleiterbauteile, dass der untere
Bonddraht aus Kupfer oder einer Kupferlegierung besteht und der
obere Bonddraht aus einer Aluminium bzw. Aluminiumlegierung aufgebaut
ist.
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Das
Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauteils mit mehreren
Bondanschlüssen,
wobei mehr als ein einzelner Bondanschluss auf einer einzelnen Kontaktfläche eines
Halbleiterchips oder einer Verdrahtungskomponente angeordnet wird,
weist die nachfolgenden Verfahrensschritte auf.
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Zunächst wird
ein Halbleiterchip oder eine Verdrahtungskomponente des Halbleiterbauteils
mit mindestens einer einzelnen Kontaktfläche bzw. Kontaktanschlussfläche für mehrere
Bondanschlüsse, die
auf der Kontaktfläche
bzw. Kontaktanschlussfläche
gestapelt werden, hergestellt. Ferner werden mindestens zwei übereinander
anzuordnende Kontaktelemente, die unterschiedliche Materialzusammensetzungen
aufweisen, bereit gestellt. Mit diesen unterschiedlichen Kontaktelementen
erfolgt dann ein gestaffeltes Bonden der Kontaktelemente, wobei
das Material des untersten ersten Kontaktelementes, das beim Bonden
der Kontaktfläche
oder der Kontaktanschlussfläche
eingebracht wird, einen ohmschen Kontaktübergang zu der Kontaktfläche bzw.
Kontaktanschlussfläche
bildet. Beim Bonden des zu stapelnden zweiten Kontaktelementes bildet
dessen Material mit dem darunter angeordneten ersten Kontaktelement
einen ohmschen Kontaktübergang.
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In
vorteilhafter Weise sorgen dabei die unterschiedlichen Materialzusammensetzungen
der beiden aufeinander zu bondenden Bonddrähte dafür, dass ein hoher Anteil der
Bondenergie in die Grenzschicht zwischen den beiden Bonddrähten eingebracht
wird, insbesondere dann, wenn das untere Kontaktelement ein härteres Material
aufweist als das obere Kontaktelement, so dass weniger Energie in
die Verformung des unteren Kontaktelements einfließt.
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Zum
Bonden selbst wird vorzugsweise ein sog. "Wedge-Bonden" eingesetzt, bei dem eine relativ hohe
Bondgrenzfläche
zwischen den Bonddrähten
in vorteilhafter Weise realisiert werden kann. Außerdem hat
das "Wedge-Bonden" den Vorteil, dass ein
Gehäuse
für das
Halbleiterbauteil relativ niedrig und damit raumsparend ausgeführt werden
kann.
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In
einem alternativen Verfahren wird zunächst das Kontaktelement mit
dem weicheren Material auf die Kontaktfläche gebondet. Diese Variante des
Verfahrens hat den Vorteil, dass beim Bonden eines härteren Kontaktelements
als oberen Bondanschluss die Kontaktfläche bzw. die Kontaktanschlussfläche des
darunter angeordneten Materials des Halbleiterchips bzw. des Materials
der Verdrahtungskomponente geringer belastet wird, da ein Großteil der
Bondenergie in Verformungsarbeit des unteren Bonddrahtes einfließt, der
somit als mechanischer Puffer dient.
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Alternativ
kann zunächst
ein Kontaktelement, das Kupfer oder eine Kupferlegierung aufweist, auf
die Kontaktfläche
gebondet werden, und anschließend
kann dann ein Kontaktelement, das Aluminium oder eine Aluminiumlegierung
aufweist auf das bereits gebondete Kontaktelement gebondet werden.
In diesem Fall bildet die härtere
Kupferlegierung den unteren Bondanschluss, während die weichere Aluminiumlegierung
nun auf das Kontaktelement aus Kupfer oder einer Kupferlegierung
aufgebracht wird. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass sich
das härtere
untere Kontaktelement nun nicht mehr weiter verformt und die gesamte
Bondenergie in die Kontaktbildung zu dem Kupferbonddraht einfließt, womit
ein verbesserter und geringerer Kontaktübergangswiderstand zwischen
den beiden gestapelten Kontaktelemente erreicht werden kann.
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In
einem weiteren Verfahren wird auf eine Kupferfläche, die eine Bondbeschichtung
aufweisen kann, zunächst
ein Aluminiumbonddraht aufgebracht. Als weiterer Bonddraht kann
nun auf den Aluminiumbonddraht ein Goldbonddraht aufgebracht werden,
so dass auch für
den zweiten Kontaktübergang
zwischen den beiden Kontaktelementen die Bildung eutektischer Schmelzen
ausgenutzt werden kann, um eine minimale Erhitzung der Umgebung beim
Bonden sicherzustellen. Jedoch ist der geringere Durchmesser des
Goldbonddrahts besser geeignet, Signalübertragungen zu gewährleisten
als nur Ströme
zu transportieren. Den Stromtransport kann jedoch der Aluminiumdraht übernehmen,
wobei das zweite Ende des Aluminiumdrahtes auf eine separate Kontaktanschlussfläche gebondet
ist.
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Zusammenfassend
ist festzustellen, dass mit der vorliegenden Erfindung Halbleiterbauteile
mit Schaltungen realisiert werden können, wobei Aluminium-Wedge-Bonddrähte mit
unterschiedlicher Härte eine
Verbesserung und Optimierung der gestapelten Bondanschlüsse ergeben,
zumindest wenn das härtere
Material für
den unteren Bonddraht bereitgestellt wird. Anstelle eines härteren Aluminiumbonddrahtes kann
auch als unterer Bonddraht ein Kupferbonddraht auf der Kontaktfläche eines
Halbleiterchips oder eines Halbleiterchipträgers gebondet werden und danach
kann ein Aluminiumbonddraht auf dem Kupferbonddraht kontaktiert
werden.
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Weitere
Möglichkeiten
bestehen darin, zunächst
einen Aluminiumbonddraht auf der Kontaktfläche oder der Kontaktanschlussfläche des
Halbleiterchips oder eines Halbleiterchipträgers, wie einer Verdrahtungskomponente
eines Halbleiterbauteils, anzubringen und danach einen Goldbonddraht
auf dem Aluminiumbonddraht zu kontaktieren. Mit diesen Beispielen
werden bei den Bondprozessen jeweils weichere Materialien auf härteren Materialien
kontaktiert, und damit wird die Nutzung der Verbindungsenergie für die Kontaktfläche zwischen
den Bonddrähten
optimiert.
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Andererseits
ist es auch denkbar, diese Anordnung umzudrehen und die harten Bonddrähte auf weichere
Bonddrähte
zu kontaktieren. Damit können die
unterhalb des Bonddrahtes liegenden Halbleiterchipstrukturen bzw.
die Strukturen einer Verdrahtungskomponete während des Bonddrahtprozesses geschont
werden, da der unten liegende Bonddraht als ein Pufferelement die
Verbindungsenergie aufnimmt und nicht weiter an den spröden Halbleiterchip bzw.
an das Material der Verdrahtungskomponente weitergibt.
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Die
Variation der Bonddrahteigenschaften lässt sich auch über eine
Modifikation der Legierungsbestandteile realisieren. So lässt sich
z.B. die Härte
von Aluminium bei Bonddrähten
durch die Zugabe von 1 Gew.-% Silizium deutlich erhöhen. Dabei ist
die Form der Kontaktelemente relativ beliebig wählbar. So können auch Gold-Kugelkontakte
auf einem Aluminium-Wedge-Kontakt
realisiert werden. Dabei entsteht ein derartiger Gold-Kugelkontakt durch
das Bilden einer Schmelzperle aus einem Goldbonddraht an der Spitze
eines Bondstichels.
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Die
Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
eine aufgeschnittene perspektivische Prinzipskizze eines Halbleiterbauteils
einer ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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2 zeigt
eine schematische Draufsicht auf ein Halbleiterbauteil einer zweiten
Ausführungsform
der Erfindung;
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3 zeigt
eine Prinzipskizze von einem Photo gestapelter Bondanschlüsse auf
einer einzelnen Kontaktfläche.
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4 zeigt
eine schematische Draufsicht auf ein Halbleiterbauteil einer dritten
Ausführungsform
der Erfindung.
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1 zeigt
eine aufgeschnittene perspektivische Prinzipskizze eines Halbleiterbauteils 7 einer ersten
Ausführungsform
der Erfindung. Das Halbleiterbauteil 7 weist einen Halbleiterchip 5 auf,
der auf seiner aktiven Oberseite 15 in einem Eckbereich 16 eine
Kontaktfläche 4 aufweist,
die der Stromversorgung des Halbleiterchips 5 dient. Um
eine ausreichende Stromstärke über entsprechende
Bonddrähte 17, 18 und 19 dem
Halbleiterchip 5 über
die Kontaktfläche 4 zuzuführen, sind
die Bonddrähte 17, 18 und 19 mit
ihren Bondanschlüssen 1, 2 und 3 auf
der relativ kleinen Kontaktfläche 4 gestapelt übereinander
angeordnet.
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Durch
die Stapelung kann gewährleistet
werden, dass der Halbleiterchip mit einer ausreichenden Stromstärke versorgt
wird, ohne dass die Bonddrähte 17, 18 und 19 überlastet
werden. Die Bonddrähte 17, 18 und 19 werden
ihrerseits durch eine Verdrahtungskomponete 6, welche auf
ihrer Oberseite 21 eine Kon taktanschlussfläche 14 aufweist,
mit Strom von außen
versorgt. Die Außenanschlüsse, die
auf der Unterseite 20 der Verdrahtungskomponente 6 angeordnet
sind, sind in dieser Darstellung der 1 nicht
sichtbar.
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Die
Kontaktanschlussfläche 14 ist
in ihrer flächigen
Erstreckung bedeutend größer als
die Kontaktfläche 4 auf
dem Halbleiterchip 5, zumal die aktive Oberseite 15 des
Halbleiterchips 5 begrenzt ist, während die verfügbare Fläche auf
der Oberseite 21 der Verdrahtungskomponente 6 je
nach Bedarf beliebig vergrößert werden
kann. Diese größere Kontaktanschlussfläche 14 ermöglicht es,
dass die drei Bondanschlüsse 1, 2 und 3,
die auf der Kontaktfläche 4 noch übereinander
gestapelt sind, nun auseinander gezogen und gespreizt werden und
einzelne Kontaktanschlüsse 22, 23, 24 auf
der Kontaktanschlussfläche 14 auf
der Oberseite 21 der Verdrahtungskomponente 6 übergehen.
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Die
Bondanschlüsse 1, 2 und 3 weisen
ihrerseits unterschiedliche Materialien auf. In dieser Ausführungsform
der Erfindung ist das Material des Bondanschlusses 1 härter als
das Material der darüber angeordneten
Bondanschlüsse 2 und 3.
Damit wird gewährleistet,
dass die aufgebrachte Verbindungsenergie beim Bonden zunehmend für die Erzeugung eines
niederohmigen Kontaktübergangswiderstands in
den Kontaktübergängen 12 und 13 eingebracht wird
und somit eine robuste Bondverbindung entsteht. Darüber hinaus
zeigt die Prinzipskizze, dass der Stapel 8 aus Bondanschlüssen 1, 2 und 3 im Wedge-Bondverfahren hergestellt
ist. Dieses Wedge-Bondverfahren sorgt dafür, dass relativ flache Bondschleifen
von der Kontaktfläche 4 auf
dem Halbleiterchip 5 zu der Kontaktanschlussfläche 14 auf
der Verdrahtungskomponente 6 verwirklicht werden.
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Auf
der Oberseite 21 der Verdrahtungskomponente 6 ist
eine Kunststoffgehäusemasse 25 angeordnet,
deren Kontur durch gestrichelte Linien 26 dargestellt wird.
In diese Kunststoffgehäusemasse
sind der Halbleiterchip 2 mit den Bondanschlüssen 1, 2 und 3 sowie
den Bonddrähten 17, 18 und 19 eingebettet.
Außerdem
deckt die Kunststoffgehäusemasse 25 die
Oberseite 21 der Verdrahtungskomponente 6 und
die Kontaktanschlussfläche 14 der
Verdrahtungskomponente 6 ab.
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2 zeigt
eine schematische Draufsicht auf ein Halbleiterbauteil 7 einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung mit zwei Bondanschlüssen 1 und 2.
Bei dieser Draufsicht wurde die Kunststoffgehäusemasse weggelassen, um die
Verdrahtung durch die Bonddrähte 17 und 18 zu
zeigen. Außerdem
zeigt dieser Draufsicht des Halbleiterbauteils 7 zwei seitlich
herausgeführte
Außenanschlüsse 27, die
als Flachleiter ausgebildet sind und innerhalb des Halbleiterbauteils 7 jeweils
in Kontaktanschlussflächen 14 übergehen,
auf denen die Bonddrähte 17 und 18 gebondet
sind. Auf der aktiven Oberseite 15 des Halbleiterchips 5 sind
zwei Kontaktflächen 4 angeordnet,
zu denen die Bonddrähte 17 und 18 paarweise
führen
und dort übereinander
gestapelte Bondanschlüsse 1 und 2 bilden,
um den Oberflächenbedarf
für Kontaktanschlüsse 4 auf
der Oberseite 15 des Halbleiterchips 5 möglichst
gering zu halten.
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Der
Bonddraht 17 geht in einen unteren Bondanschluss 1 über und
weist als Bonddrahtmaterial Kupfer oder eine Kupferlegierung auf.
Der Bonddraht 18 wird im Bereich der Kontaktfläche 14 auf
dem Bondanschluss 1 gestapelt und weist als Bonddrahtmaterial
eine Aluminiumlegierung auf. Diese Aluminiumlegierung ist in dieser
Ausführungsform
der Erfindung als Bonddraht 18 mit einem Durchmesser von 60 μm eingesetzt,
um einen entsprechend großen Querschnitt
für hohe
Stromstärken
von den Außenanschlüssen 7 über die
Kontaktfläche 14 an
die Bonddrähte 17 und 18 bis
zur Kontaktfläche 4 fließen zu lassen.
Von der Kontaktfläche 4 aus
werden die Halbleiterelemente auf der aktiven Oberseite 15 des Halbleiterbauteils 7 mit
diesem Strom versorgt.
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3 zeigt
eine Prinzipskizze von einem Photo gestapelter Bondanschlüsse 1 und 2 auf
einer einzelnen Kontaktfläche 4.
Diese Kontaktfläche 4 ist auf
einem Halbleiterchip 5 angeordnet und geht in eine Leiterbahn 28 über, die
zu entsprechenden Halbleiterelementen auf der aktiven Oberseite 15 des Halbleiterchips 5 führt. Der
Stapel 8 aus Bondanschlüssen 1 und 2 weist
ein erstes unteres Kontaktelement 9 auf, dessen Material
eine Kupferlegierung ist, während
der zweite Bondanschluss 2 ein Kontaktelement 10 aufweist,
das aus einer Aluminiumlegierung besteht.
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In
dieser Ausführungsform
der Erfindung sind deutlich die Spuren des Bondstichels zu erkennen,
die beim Bonden der Kontaktelemente 9 und 10 entstehen.
Dabei bildet sich ein ohmscher Kontaktübergang 11 zwischen
dem unteren Kontaktelement 9 und der Kontaktfläche 4 des
Halbleiterchips 5 aus. In einem zweiten Bondvorgang entsteht
ein Kontaktübergang 12 zwischen
dem zweiten oberen Kontaktelement 10 und dem ersten unteren
Kontaktelement 9. Die bei diesem zweiten Bondschritt aufgebrachte Bond-
bzw. Verbindungsenergie wird aufgrund der größeren Härte der Kupferlegierung des
unteren Kontaktelements 9 in die Kontaktbildung des Kontaktübergangs 12 eingebracht,
so dass ein verbesserter ohmscher Kontaktübergang für diese Grenzschicht zwischen
erstem Kontaktelement 9 und zweitem Kontaktelement 10 gewährleistet
ist.
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4 zeigt
eine schematische Draufsicht auf ein Halbleiterbauteil 7 einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden
Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht
extra erörtert.
Die dritte Ausführungsform
unterscheidet sich von der zweiten Ausführungsform gemäß 2 dadurch,
dass die Stapel 8 von Bondanschlüssen auf den Kontaktanschlussflächen 14 der Leiterbahnfahnen
zu den Außenanschlüssen 27 angeordnet
sind, während
auf den Kontaktflächen 4 des Halbleiterchips 5 mehrere
einzelne Bondanschlüsse 22, 23 und 24 angeordnet
sind.
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- 1
- Bondanschluss
- 2
- Bondanschluss
- 3
- Bondanschluss
- 4
- Kontaktfläche
- 5
- Halbleiterchip
- 6
- Verdrahtungskomponente
- 7
- Halbleiterbauteil
- 8
- Stapel
von Bondanschlüssen
- 9
- erstes
unteres Kontaktelement
- 10
- zweites
oberes Kontaktelement
- 11
- Kontaktübergang
- 12
- Kontaktübergang
- 13
- Kontaktübergang
- 14
- Kontaktanschlussfläche
- 15
- aktive
Oberseite
- 16
- Eckbereich
- 17
- Bonddraht
- 18
- Bonddraht
- 19
- Bonddraht
- 20
- Unterseite
des Halbleiterbauteils
- 21
- Oberseite
der Verdrahtungskomponente
- 22
- Bondanschluss
- 23
- Bondanschluss
- 24
- Bondanschluss
- 25
- Kunststoffgehäusemasse
- 26
- gestrichelte
Linie
- 27
- Außenanschlüsse
- 28
- Leiterbahn