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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einer ersten und einer zweiten Funktionsfläche, die abwechselnd in einer Frontoberfläche sichtbar gemacht werden, die
- – mindestens eine Kulisse, in der zumindest eine der Funktionsfläche verschiebbar geführt ist,
- – einen Lager für die zweite Funktionsfläche
- – ein Verbindungsmittel, das die Funktionsflächen miteinander verbindet und
- – einen Antrieb, der die Funktionsflächen antreibt,
aufweist.
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Heutzutage müssen in Automobilen eine Vielzahl von Informationen im Bereich des Fahrers, insbesondere im Bereich des Armaturenbretts sichtbar gemacht werden. Beispielhaft seien hier nur die Informationen betreffend die Funktionstüchtigkeit und den Fahrzustand (z. B. Geschwindigkeit und Drehzahl des Motors) des Automobils, aber auch allgemeine Daten, wie beispielsweise die Uhrzeit, das Datum oder die Daten eines Navigationssystems genannt Um all diese Informationen vernünftig sichtbar zu machen, ist jedoch insbesondere im Bereich des Armaturenbretts oftmals nicht genug Platz vorhanden.
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Es war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der mehrere Informationen abwechselnd darstellbar sind und/oder mehr Funktionen anbietbar sind.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1.
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Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Unteransprüchen 2 bis 9 beansprucht.
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Es war für den Fachmann überaus erstaunlich und nicht zu erwarten, dass des mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung gelingt, an der Frontoberfläche, beispielsweise des Armaturenbretts eines Kraftfahrzeugs, zwei unterschiedliche Funktionsflächen (z. B. Displays) sichtbar zu machen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung benötigt nur einen sehr geringen Bauraum und die Funktionsflächen stehen zur Zeit zu keinem Zeitpunkt aus der Frontoberfläche heraus. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach und kostengünstig herzustellen und im Betrieb ausgesprochen robust.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine erste und eine zweite Funktionsfläche auf. Diese Funktionsflächen können beliebig gestaltet sein, beispielsweise als Displays, aber auch als Flächen mit weiteren Funktionselementen, wie beispielsweise Schalter, Steuerknöpfe oder dgl. Aufweisen. Diese beiden Funktionsflächen werden abwechselnd in einer Frontoberfläche, beispielsweise einem Armaturenbrett, einer Konsole oder sonstigen Ausstattungsmerkmalen, insbesondere des Innenraums eines Kraftfahrzeuges, im Wechsel sichtbar gemacht, wobei der Zeitraum, in dem eine Funktionsfläche sichtbar ist, beliebig wählbar ist.
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Weiterhin erfindungsgemäß weist die Vorrichtung mindestens eine, vorzugsweise jedoch zwei Kulissen auf, in der beide Funktionsflächen verschiebbar geführt sind. Erfindungsgemäß ist die Form der Kulisse an die Form der Frontoberfläche angepasst Beispielsweise läuft eine Kulisse zumindest teilweise parallel zu der Frontoberfläche. Besonders bevorzugt verläuft die Kulisse im wesentlichen geradenförmig. In einer anderen, besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Kulisse als Teilsegment eines Kreises oder einer Ellipse geformt. Vorzugsweise ist die Kulisse als Langloch ausgebildet. Die beiden Kulissen können denselben oder unterschiedliche Querschnitte aufweisen.
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Des weiteren weist die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Lager für die zweite Funktionsfläche auf. Dieses Lager kann als reines Drehlager ausbildet sein für den Fall, dass zumindest eine Kulisse kreissegmentförmig ausgebildet ist. Für den Fall, dass die Kulissen im wesentlichen geradenförmig verlaufen, ist das Lager als ein in einem Langloch angeordnetes Drehlager gestaltet.
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Vorzugsweise sind die Funktionsflächen und ihre Lager, wie die dazugehörigen Kulissen, so gestaltet, dass die Funktionsflächen zu keinem Zeitpunkt aus der Frontoberfläche herausstehen, so dass die Funktionsflächen zu keinem Zeitpunkt ein Sicherheitsrisiko darstellen oder leicht beschädigt wird.
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Die Lage der Funktionsflächen wird mittels eines Antriebs verändert. Dieser Antrieb kann sowohl maschinell als auch manuell erfolgen und kann an den Funktionsflächen, aber auch an einem beliebigen Lagerpunkt angreifen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich insbesondere zum Einbau in Kraftfahrzeuge.
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Ein weiterer Gegenstand ist deshalb ein Kraftfahrzeug aufweisend eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand der 1 bis 5 erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
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1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung, wobei eine erste Funktionsfläche in der Frontfläche sichtbar ist.
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2 zeigt ein Stadium des Wechsels zwischen erster und zweiter Funktionsfläche.
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3 bis 5 zeigen Teile der Mechanik zum Bewegen der Funktionsflächen in unterschiedlichen Stadien.
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6 bis 8 zeigen schematisch den Wechsel der beiden Funktionsflächen bei einer kreisförmigen Kulisse
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9 bis 11 zeigen schematisch den Wechsel zwischen den beiden Funktionsflächen bei geraden Kulissen.
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1 zeigt eine Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, die eine erste und eine zweite Funktionsfläche 2, 3 aufweist, wobei die erste Funktionsfläche 2 so ausgerichtet ist, dass sie durch eine Ausnehmung in einer Frontoberfläche 9, in dem vorliegenden ein Armaturenbrett, sichtbar ist. Die Ausnehmung kann durch eine durchsichtige Folie oder eine Glasscheibe abgedeckt sein. Die erste Funktionsfläche (2) ist in dem vorliegenden Fall das Display eines Navigationssystems. Die zweite Funktionsoberfläche 3 ist in dem vorliegenden Fall eine analoge Uhr. Die Funktionsflächen 2, 3 sind durch ein Drehlager 7 miteinander verbunden. Die Funktionsfläche 2 weist des weiteren auf jeder Seite zwei Zapfen 11, 12 auf, die in Langlöcher (nicht dargestellt) eingreifen. Durch das Zusammenspiel der Zapfen 11, 12 mit den Langlöchern wird die Bewegung der Funktionsfläche 2 bei einem Wechsel der Funktionsflächen gesteuert. Die Funktionsfläche 3 ist mittels des Lagers 6 gelagert. Dieses Lager 6 kann als reines Drehlager oder als Drehlager, das verschieblich in einem Langloch geführt ist, ausgeführt sein. Des weiteren weist die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Antrieb 10 auf, der sich im und gegen den Uhrzeigersinn drehen kann und der über ein Langloch 13 mit dem Zapfen 11 zusammenwirkt. Beim Drehen des Antriebs 10 wird der Zapfen im oder gegen den Uhrzeigersinn entlang der Kulissen verschoben, wodurch der Wechsel der beiden Funktionsflächen 2, 3 erfolgt.
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In 2 ist die Vorrichtung gemäß 1 dargestellt, jedoch während des Wechsels zwischen der ersten Funktionsfläche 2 und der zweiten Funktionsfläche 3. Es ist erkennbar, dass sich die Funktionsfläche 2 aus der Frontoberfläche 9 wegbewegt wird und dabei die zweite Funktionsfläche 3 nach sich zieht. Am Ende der Bewegung (nicht dargestellt) wird sich die Funktionsfläche 3 in der Frontoberfläche 9 oder in einer im wesentlichen parallel dazu verlaufenden Ebene befinden und durch die Frontoberfläche 9 sichtbar sein.
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3 zeigt im wesentlichen die Vorrichtung gemäß 1, wobei im vorliegenden Fall die zweite Funktionsfläche 3 und die Verbindung zwischen dem Lager 6 und der Funktionsfläche 3 weggelassen wurde. Dafür ist in dieser Darstellung das Langloch 5, entlang dessen sich der Zapfen 11 bei einer Drehung des Antriebs 10 im Uhrzeigersinn bewegt, sichtbar. Des weiteren ist das Langloch 8 sichtbar, innerhalb dessen das Lager 6 verschiebbar ist, sichtbar, das benötigt wird, weil sowohl das Langloch parallel zu der Frontoberfläche 9 (nicht dargestellt) als auch das Langloch 5 geradenförmig ausgebildet sind.
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4 zeigt ein erstes Stadium der Bewegung, mit der die Funktionsfläche 2 aus der Frontoberfläche herausgedreht und die Funktionsebene 3 in die Frontoberfläche hinein gedreht wird. In dieser Ansicht sind sowohl das Langloch 4 als auch das Langloch 5 sichtbar, die winklig zueinander angeordnet sind. Das Langloch 4 verläuft parallel zu der Frontoberfläche 9. Der Fachmann erkennt, dass die beiden Langlöcher auch als ein Langloch ausgebildet sein und denselben Querschnitt aufweisen können. In dieser Darstellung ist auch erkennbar, dass sich das Lager 6 entlang des Langlochs 8 nach hinten verschoben hat.
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5 zeigt das Endstadium des Wechsels der Funktionsflächen 2, 3, wobei in dem vorliegenden Fall von der Funktionsfläche 3 lediglich die Zapfen 11, 12 dargestellt sind und die Funktionsfläche 3 als Strich dargestellt ist. Es ist erkennbar, dass die Funktionsfläche 3 sich nun in der Frontebene 9 befindet, so dass vom Autofahrer, deren Informationsgehalt (Uhrzeit) wahrgenommen und die dort vorhandenen Bedienfunktionen ausgeführt werden können. Das Lager 6 ist innerhalb des Langlochs 8 wieder nach vorne gerutscht. Für einen erneuten Wechsel der Funktionsflächen, bei dem dann wieder Funktionsfläche 2 (Navigationssystem) sichtbar bzw. benutzbar ist, wird der Antrieb 10 gegen den Uhrzeigersinn gedreht.
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6 bis 8 zeigen den Wechsel der beiden Funktionsflächen 2, 3 bei einer kreisrunden Kulisse 4. Der Fachmann erkennt, dass eine vollständig kreisförmige Kulisse nicht nötig ist, sondern dass ein Kreissegment auch ausreichend ist. In Figur 6 befindet sich die erste Funktionsfläche 2 im Bereich der Frontoberfläche 9. Die Funktionsfläche 2 wird mittels der Zapfen 11, 12 in der Kulisse 4 gehalten. Die zweite Funktionsfläche 3 ist mit der ersten Funktionsfläche 2 durch das Bindungsmittel 7 verbunden. Des weiteren ist die zweite Funktionsfläche 3 über die Verbindung 14 mit dem Lager 6 verbunden und dort drehbar gelagert. Der Fachmann versteht, dass das Lager 6 bzw. die Verbindung 14 entfallen kann, wenn die zweite Funktionsfläche 3 vorzugsweise mit dem nicht mit der ersten Funktionsfläche 2 verbundenen Ende in der Kulisse 4 gelagert ist. 7 zeigt ein Zwischenstadium bei einem Wechsel der beiden Funktionsflächen 2, 3. Die erste Funktionsfläche 2 befindet sich nicht mehr im Bereich der Frontoberfläche 9 und die Funktionsoberfläche 3 wurde aus ihrer vormals nahezu horizontalen Stellung Im Uhrzeigersinn herausgedreht. 8 stellt die Endphase des Wechsels zwischen den beiden Funktionsoberflächen dar. Die zweite Funktionsoberfläche 3 befindet sich nun im Bereich der Frontoberfläche 9 und ist dadurch für die Fahrzeuginsassen sichtbar während die erste Funktionsoberfläche 2 dahinter verborgen ist.
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9 bis 11 zeigen den Wechsel der beiden Funktionsoberflächen 2, 3 bei geraden Kulissen 4, 5. Ansosten wird auf die oben stehenden Ausführungen verwiesen. In 9 befindet sich die Funktionsoberfläche 2 im Bereich der Frontoberfläche 9. Sie wird dort mittels der Zapfen 11, 12 in der Kulisse 5 gehalten und ist im unteren Bereich mit der zweiten Funktionsoberfläche 3 verbunden, die ihrerseits über die Verbindung 14 mit einem Drehlager 6 verbunden ist, das entlang des Langloches 8 axial verschieblich angeordnet ist. 10 zeigt ein Zwischenstadium beim Wechsel der beiden Funktionsflächen 2, 3. In 11 ist der Wechsel der beiden Funktionsflächen abgeschlossen. Die Funktionsfläche 3 befindet sich nunmehr im Bereich der Frontoberfläche 9.
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Der Fachmann erkennt, dass die Form der Kulissen nicht auf die in den Figuren dargestellten Beispiele beschränkt ist sondern dass die Kulissen eine beliebige Form aufweisen können und dass auch die Kombination zwischen runden und geraden Kulissen möglich ist. Des weiteren erkennt der Fachmann, dass sich die Form der Kulissen auch abschnittsweise ändern kann und die Kulissen ineinander übergehen können.
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Der Fachmann erkennt des werteren, dass der Antrieb 10 beispielsweise auch an dem Lager 6, an dem Zapfen 12, an der Verbindung 7 zwischen der ersten Funktionsfläche 2 und der zweiten Funktionsfläche 3 und/oder an den Funktionsflächen 2, 3 angreifen kann. Des weiteren erkennt der Fachmann, dass der Antrieb nicht als Rotationsantrieb, sondern beispielsweise auch als Linearantrieb ausgeführt sein kann. Diese Ausführungen gelten für alle dargestellten Figuren.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Erste Funktionsfläche
- 3
- Zweite Funktionsfläche
- 4, 5
- Kulissen, Langlöcher, Zapfen
- 6
- Lager
- 7
- Verbindungsmittel
- 8
- Langloch
- 9
- Frontoberfläche
- 10
- Antrieb
- 11, 12
- Führung der Funktionsflächen in den Kulissen 4, 5; Zapfen
- 13
- Langloch
- 14
- Verbindung zwischen Lager 6 und der zweiten Funktionsfläche