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Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung zum Einsatz im automobilen Bereich.
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Aus der Kraftfahrzeugtechnik sind Anzeigevorrichtungen, mit denen Fahrzeugdaten oder andere Hinweise visuell dargestellt werden, hinreichend bekannt.
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Beispielsweise lehrt Grieger (
DE 19700515 A1 ) als Informationseinrichtung für ein Kraftfahrzeug einen Monitor, welcher auf der Oberseite einer Abdeckung einer Armaturentafel aufklappbar angeordnet ist. In einer Ausführungsform kann die Informationseinrichtung auch als Einheit mit hochklappbarem Monitor in der Erstausrüstung beim Fahrzeughersteller eingebaut werden. Hierzu sind bevorzugt in der Abdeckung eine oder mehrere Führungen, z. B. in Art einer Schwalbenschwanzführung versenkt angeordnet, so dass hieran mit entsprechenden Halterungsschienen an der Unterseite der Ausgabeeinheit diese in Fahrzeuglängsrichtung oder Fahrzeugquerrichtung auf die Abdeckung aufschiebbar und fixierbar ist.
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Toffolo et al. (
DE 10026136 A1 ) offenbaren einen transparenten elektrolumineszierenden Anzeigeschirm, welcher in der Sichtlinie eines Kraftfahrzeugfahrers oder vor mechanischen Anzeigern auf einem Instrumentenbrett positioniert werden kann. Insbesondere in den
1 und
2 mit zugehöriger Beschreibung offenbaren Toffolo et al. eine Anzeigevorrichtung für ein Kraftfahrzeug, welche eine Anzeigeeinrichtung aufweist, die mittels eines Stützelements, das vorzugsweise ein Gleitkanal ist, von einer abgesenkten in eine angehobene Stellung und umgekehrt überführbar ist. Der Gleitkanal ist an einem Instrumentenbrettrahmen befestigt und steht somit auf dem Armaturenbrett. Dadurch wird ein Bereich definiert, innerhalb dessen sich die Anzeigeeinrichtung bewegen muss, und deshalb als ein Halterahmen angesehen werden kann. Bei Einbau des Gleitkanals in das Armaturenbrett (
2 in
DE 10026136 A1 ) nimmt ein so entstandener Innenraum die Anzeigeeinrichtung auf und dient als Führung für die Auf- und Abbewegung der Anzeigeeinrichtung. In allen Ausführungsformen weist dabei der Anzeigeschirm vorzugsweise ein Rahmen- oder ein Fassungselement längs nur eines Randes des Schirms auf.
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Anzeigevorrichtungen werden heutzutage oftmals auf dem Armaturenbrett, der sogenannten I-Tafel, platziert, damit der Fahrer des Fahrzeuges seinen Blick, beim Betrachten der Anzeigevorrichtung nicht oder nur möglichst geringfügig von der Straße abwenden muss. In dieser Stellung schränkt eine solche Anzeigevorrichtung jedoch teilweise das Sichtfeld des Fahrers ein und/oder ist verstärkt Witterungseinflüssen wie Sonneneinstrahlung ausgesetzt.
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Es war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Anzeigenvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
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Gelöst wird die Aufgabe mit einer Anzeigeeinrichtung, die von einer abgesenkten in eine angehobene Stellung und umgekehrt überführbar ist, wobei die Anzeigeeinrichtung einen auf dem Armaturenbrett stehenden Halterahmen mit einem Innenraum aufweist, der die Anzeigeeinrichtung aufnimmt und der als Führung für die Auf- und Ab-Bewegung der Anzeigeeinrichtung dient, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterahmen aus zwei parallel angeordneten Platten gefertigt ist, die zwischen sich einen Spalt aufspannen und wobei dieser Spalt an seinem Umfang an drei Seiten verschlossen ist.
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige mindestens eines Zustandes des Fahrzeuges, beispielsweise der Geschwindigkeit, oder eines seiner Aggregate, beispielsweise der Drehzahl oder Temperatur des Motors. Die Anzeige kann analog, beispielsweise mittels eines Zeigers und einer Skala, oder digital erfolgen. Des Weiteren können mit der Anzeigevorrichtung Symbole und/oder Warnhinweise dargestellt werden. Die Anzeige kann durch Anzeigemittel, die sich an oder in der Anzeigeeinrichtung befinden dargestellt werden. Die Anzeige kann aber auch oder zusätzlich auf die Anzeigeeinrichtung projiziert werden. Erfindungsgemäß ist diese Anzeigeeinrichtung nun in ihrer Lage veränderbar; d. h. von einer abgesenkten in eine angehobene Stellung überführbar. Vorzugsweise wird diese Bewegung durch ein Antriebsmittel, beispielsweise einen Rotations- und/oder Linearantrieb. Besonders bevorzugt handelt es sich bei dem Motor um einen Piezomotor.
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Die Versorgung der Anzeigemittel auf oder in der Anzeigeeinrichtung kann über elektrische Drähte aber auch drahtlos, beispielsweise durch Induktion erfolgen.
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Fernerweist die Anzeigevorrichtung einen Halterahmen auf, der einen Innenraum aufweist, der die Anzeigeeinrichtung aufnimmt. Dieser Rahmen kann beispielsweise als Führung für die Auf- und Ab-Bewegung der Anzeigeeinrichtung dienen, aber auch einen Schutz für die Anzeigevorrichtung darstellen. Der Rahmen ist vorzugsweise vollständig aus einem transparenten Material, beispielsweise Kunststoff und/oder Glas gefertigt. Vorzugsweise umgibt der Halterahmen die Anzeigeeinrichtung an mindestens drei Seiten. Insbesondere weist der Rahmen eine dem Fahrzeuginsassen zugewandte Sichtseite auf, durch die die Anzeigeeinrichtung sichtbar ist. Die Sichtseite kann als Aussparung oder als Platte aus einem durchsichtigen Material gefertigt sein. Ganz besonders bevorzugt besteht der Rahmen aus zwei in einem gewissen Abstand zueinander angeordneten Platten. Vorzugsweise ist der sich dadurch ergebende Spalt an drei Seiten geschlossen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Anzeigevorrichtung auf dem Armaturenbrett angeordnet. Vorzugsweise steht der Rahmen auf dem Armaturenbrett, ganz besonders bevorzugt auf einer seiner Schmalseiten. Ganz besonders bevorzugt ist die Anzeigevorrichtung vor der Windschutzscheibe angeordnet.
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Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mehrere Anzeigeeinrichtungen auf, die wahlweise in dem Halterahmen sichtbar sind.
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Vorzugsweise ist die Anzeigevorrichtung beleuchtbar.
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Vorzugsweise weist die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung einen Sensor auf, aufgrund dessen Signal sich die Lage der Anzeigeeinrichtung und/oder des Rahmens verändert. Beispielsweise handelt es sich bei dem Sensor um einen Sensor, der registriert, ob jemand in das Fahrzeug einsteigt, insbesondere um den Belegungssensor eines Sitzes. Sobald der Fahrer in das Fahrzeug einsteigt, fährt die Anzeigeeinrichtung hoch und wird für den Fahrer sichtbar. Bei dem Sensor kann es sich aber auch alternativ oder zusätzlich um einen Crash- oder Pre-Crash-Sensor handeln, der bei einem Unfall oder in einer gefährlichen Situation die Anzeigeeinrichtung und/oder den Rahmen runterfährt.
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Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen eine rein beispielhaft aufzufassende Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
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Es zeigen:
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1 in perspektivischer Darstellung einen Halterahmen mit vollständig zurückgezogener Anzeigeeinrichtung;
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2 die Anordnung von 1 mit teilweise in den Innenraum des Halterahmens eingefahrener Anzeigeeinrichtung; und
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3 die Anordnung von 2 mit voll in den Innenraum des 25 Halterahmens eingefahrener Anzeigeeinrichtung.
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Der in 1 gezeigte, aufrecht stehende Halterahmen 2 ist im vorwärtigen Bereich des Fahrgastraums eines Kraftfahrzeuges im Sichtbereich des Fahrers angeordnet und stützt sich auf einer (nicht dargestellten) Instrumententafel ab. Der Halterahmen 2 definiert und/oder umgibt einen Innenraum, der an fünf Seiten geschlossen ist. Der Halterahmen kann aus zwei parallel anordneten Platten gefertigt sein, die zwischen sich einen Spalt aufspannen. Dieser Spalt ist an seinem Umfang an drei Seiten verschlossen. Es ist aber auch möglich den Spalt in ein Vollmaterial einzuarbeiten. Die dem Fahrer zugewandte Frontseite 3 des Halterahmens 2 ist mit einem Fenster versehen, das grundsätzlich beliebig ausgeführt und zum Beispiel als Ausnehmung in der Frontseite 3 oder als transparenter Bereich der Frontseite 3 ausgebildet sein kann. Der Halterahmen, insbesondere die Frontseite 3, ist in dem vorliegenden Fall aus einem transparenten Material, beispielsweise Kunststoff, gefertigt.
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2 zeigt die Anordnung von 1, wobei in dem vorliegenden Fall die Anzeigeeinrichtung teilweise in den Spalt des Halterahmens 2 eingefahren ist.
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3 zeigt die Anordnung gemäß 2, wobei die Anzeigeeinrichtung voll in den Spalt des Halterahmens 2 eingefahrener ist.
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Die flach gebaute Anzeigeeinrichtung 1 ist folglich zwischen einer unteren Stellung, in der die Anzeigeeinrichtung 1, wie in 1 gezeigt, vollständig zurückgezogen, verborgen unter oder auf dem Niveau der Instrumententafel angeordnet ist und einer oberen Stellung, in der die Anzeigeeinrichtung 1, wie in 3 gezeigt, voll in den Innenraum des Halterahmens 2 eingefahren ist und sich vollständig (oder weitgehend) über dem Niveau der Instrumententafel befindet, senk- und hebbar vorgesehen. Die Anzeigeeinrichtung wird in dem Halterahmen gehalten und/oder geführt. Die Senk- und Hebebewegung der Anzeigeeinrichtung 1 erfolgt insbesondere in senkrechter Richtung. Der (nicht dargestellte) Antrieb der Anzeigeeinrichtung 1 ist beispielsweise als hydraulischer und/oder elektromotorischer Antrieb ausgebildet.
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Die beispielsweise analog arbeitende Anzeigeeinrichtung 1 ist auf der dem Fahrer zugewandten Seite mit einem Zifferblatt 4 versehen, das durch das genannte Fenster hindurch aus dem Fahrgastraum sichtbar ist, wenn sich die Anzeigeeinrichtung 1 in der oberen Stellung befindet. Das Zifferblatt 4 ist mit einer Skala 5 versehen, auf der sich im Zusammenwirken mit einem Zeiger der gegenwärtige Wert einer anzuzeigenden Messgröße ablesen lässt, bei der es sich zum Beispiel um die Fahrzeuggeschwindigkeit handelt. Die Anzeigeeinrichtung ist beispielsweise als Kombiinstrument ausgeführt, d. h. weist mehrere analoge oder digitale Anzeigen und/oder Symbole auf.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Anzeigeeinrichtung 1, ausgelöst durch wenigstens ein erstes Ereignis (etwa Detektion des Fahrers auf dem Fahrersitz), automatisch aus der unteren Stellung nach oben in die obere Stellung verfahren. Entsprechend fährt die Anzeigeeinrichtung 1, ausgelöst durch wenigstens ein zweites Ereignis, automatisch aus der oberen Stellung zurück in die untere Stellung.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung hebt oder senkt sich die Anzeigeeinrichtung 1 im Ansprechen auf eine wie auch immer geartete Nutzeranweisung.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Anzeigeeinrichtung
- 2
- Halterahmen
- 3
- Frontseite (des Halterahmens)
- 4
- Zifferblatt
- 5
- Skala