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DE102004063979A1 - Labortischplatte mit Randwulst - Google Patents

Labortischplatte mit Randwulst Download PDF

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Kottermann & Co KG GmbH
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Kottermann & Co KG GmbH
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Abstract

Ein Labortischplatte (2) besteht aus einer Arbeitsplatte (4) mit einem zumindest teilweise umlaufenden U-förmigen ausgebildeten Kantenprofil (8), das einen ersten, die Arbeitsplatte (4) untergreifenden Schwenkel (42), einen am Arbeitsplattenrand (6) anliegenden Stegteil (46) und einen zweiten die Arbeitsplatte (4) oberseitig übergreifenden Schenkel (45) aufweist. Der zweite Schenkel (48) überragt die Arbeitsfläche der Arbeitsplatte mit einem Randwulst. Das U-förmige Kantenprofil (8) ist als Hohlprofil (38) mit mehreren Kammern (40) ausgebildet. Der erste Schwenkel (42) ist als Unterfütterung (44) der Arbeitsplatte (4) und länger als der zweite, die Arbeitsplatte oberseitig übergreifende Schenkel (48) ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Labortischplatte mit Randwulst gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Solche Labortische sind bekannt. Auf ihnen werden beispielsweise chemische und biologische Analysen und Versuche durchgeführt, bei denen vielfach mit aggressiven Substanzen gearbeitet wird. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Substanzen verschüttet werden, aus einem Versuchsaufbau austreten oder durch Zerstörung des Versuchsaufbaus freigesetzt werden. Um die Substanzen problemlos auffangen zu können, weisen die Labortischplatten eine widerstandsfähige Arbeitsfläche und einen Randwulst auf.
  • Gemäß DIN 12916 können Labortischplatten ohne Randwulst ausgebildet oder mit Randwulst versehen sein, wobei der Randwulst allseitig, vorn und rechts und links, vorn und hinten und links, vorn und hinten, vorn und hinten und rechts, vorn und links, nur vorn sowie vorn und rechts angeordnet sein kann. Die Höhe des Randwulstes sollte 7 +/– 1 mm betragen. Außer an der Vorderseite von Platten für Abzüge sollte der Neigungswinkel des Randwulstes 45° und die Scheitelbreite des Randwulstes mindestens 10 mm betragen. Die Ausführung der Platten muss sicherstellen, dass die Arbeitsflächen ein Fassungsvermögen von 5 l/m2, bezogen auf die Nettofläche, haben.
  • Eine derartige Labortischplatte ist beispielsweise aus der DE 9206157 U1 bekannt. Diese bekannte Labortischplatte weist eine Trägerplatte auf, die mit einem keramischen Fliesenbelag als Arbeitsfläche versehen ist. Ein die Labortischplatte umlaufender Randwulst besteht aus einer separaten keramischen Randleiste. Der Fliesenbelag endet mit Abstand vor dem Rand der Trägerplatte, so dass die Labortischplatte einen gestuften Rand aufweist. Die Randleiste weist ein entsprechend abgestuftes Profil auf. Die Randleiste wird entsprechend der Größe der Labortischplatte zugeschnitten und an der Labortischplatte mit Hilfe eines Klebers befestigt. In den Ecken der Labortischplatte werden die keramischen Randleisten auf Gehrung geschnitten, so dass sich in den Ecken eine entsprechende Stoßfuge ausbildet. Nachteilig ist, dass diese Labortischplatte und die separate keramische Randleiste exakt aufeinander abgestimmt sein müssen, so dass eine Anpassung an wechselnde Labortischplattenstärken nicht möglich ist.
  • Aus der DE 9206158 U1 ist eine Labortischplatte mit Trägerplatte bekannt, die eine aus Massivholz aufgebaute Tischlerplatte aufweist und mit einem Fliesenbelag versehen ist. Der Fliesenbelag endet mit einem Abstand vor dem Rand der Trägerplatte, so dass ein gestufter oberer Randbereich entsteht, der von einer komplementär gestuften keramischen Randleiste mit Randwulst umgeben ist. Die Trägerplatte der Labortischplatte weist ein Kantenschutzprofil aufweist, das sich über die gesamte Höhe der Trägerplatte erstreckt. Nachteilig ist, dass der Randwulst aus zwei separaten Teilen, dem Kantenschutzprofil und der keramischen Randleiste, besteht, was den Herstellungsaufwand erhöht und den Nachteil hat, dass die Labortischplatte und die Teile des Randwulstes exakt aufeinander abgestimmt sein müssen, so dass eine Anpassung an wechselnde Labortischplattenstärken nicht möglich ist.
  • Durch die DE 9109372 U1 ist eine Labortischplatte bekannt, die einstückig mit einem umlaufenden Randwulst ausgebildet ist. Dieser Randwulst begrenzt den Arbeitsbereich der Platte. Im Bereich der Arbeitsfläche ist in der Tischplatte eine dünne Keramikplatte eingelegt.
  • Aus der DE 10214359 A1 ist ein L-förmiges Kantenprofil für eine Labortischplatte bekannt, das zwei im Wesentlichen rechtwinklig angeordnete Schenkel aufweist. Ein Schenkel wird auf der oberen Oberfläche der Labortischplatte befestigt. Der zweite Schenkel übergreift den Rand bzw. die Kante der Labortischplatte. Dieser zweite Schenkel weist eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Klemmkörpers auf, welcher gleichfalls im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, wobei der eine Schenkel in die Ausnehmung einschiebbar und einpressbar ist und der andere Schenkel die Unterseite der Labortischplatte untergreift, so dass die Labortischplatte zwischen dem oberen ersten Schenkel des Kantenprofils und dem unteren Schenkel des Klemmkörpers eingeklemmt wird. Das somit durch diese Druckschrift bekannte Kantenprofilsystem ermöglicht durch den variablen Klemmmechanismus den Ausgleich von Plattentoleranzen. Durch den unteren die Labortischplatte untergreifenden Schenkel des Klemmkörpers ergeben sich allerdings Probleme bei der Montage der Labortischplatte auf einem Untergestell.
  • Durch die DE 4447201 C2 ist eine Labortischplatte mit einer auf einer Trägerplatte angeordneten, aus einem Belag oder einer Beschichtung bestehenden Arbeitsfläche sowie einem einstückig angegossenen Randwulst bekannt. Die Arbeitsfläche besitzt eine kleinere Flächenausdehnung als die Trägerplatte, so dass sich eine seitlich umlaufende Stufe ergibt. Diese Stufe wird durch den Randwulst verdeckt, der angegossen wird. Zusätzlich kann die Trägerplatte eine zu ihrer Seitenfläche hin offene Nut aufweisen, in die sich die Vergussmasse des Randwulstes beim Gießvorgang ausdehnt, wodurch der Haftverbund zwischen dem Randwulst und der Trägerplatte verbessert werden kann. Der Randwulst ist im Wesentlichen L-förmig ausgebildet und überragt mit einem Schenkel die Oberseite der aus Fliesen bestehenden Arbeitsfläche. Dieser Schenkel weist am freien Ende eine Abschrägung bzw. Fase auf.
  • Durch die DE 28 31 162 ist eine Arbeitsplatte für Labortische bekannt, an deren Kante eine einen U-förmigen Querschnitt aufweisende Abschlussleiste aus Kunststoff befestigt ist. Der Steg der Abschlussleiste ist geringfügig größer als die Dicke des Plattenkörpers ausgebildet und an der Randfläche des Plattenkörpers befestigt. Der der Oberseite des Plattenkörpers zugewandte Schenkel der Abschlussleiste stützt sich über eine Dichtung am Plattenkörper ab. Der an der Unterseite des Plattenkörpers befindliche Schenkel der Abschlussleiste liegt unter Vorspannung am Plattenkörper an. Der Steg der Abschlussleiste ist mit der Randfläche des Plattenkörpers durch Klebung oder Verschraubung verbunden. Die Abschlussleiste kann mit einer eingebetteten U-förmigen Metallarmierung versehen sein, die federnd ausgebildet sein kann.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, für eine Labortischplatte ein Kanten-Klemmprofil anzugeben, das nicht nur einen verbesserten Kantenschutz, sondern gleichzeitig eine Erhöhung der Stabilität der Labortischplatte bewirkt und leicht montierbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen angegeben. Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, näher erläutert werden.
  • Die Zeichnung zeigt einen Schnitt durch einen Kantenbereich einer erfindungsgemäßen Labortischplatte 2, bestehend aus einer Arbeitsplatte 4 aus Vollmaterial mit einem Plattenrand 6, an dem ein Kantenprofil, vorzugsweise ein Kanten-Klemmprofil 8 mit Randwulst 8' angebracht ist. Das Kanten-Klemmprofil 8 mit Randwulst 8' und eine Unterfütterung 44 der Arbeitsplatte 4 sind durch ein einstückig ausgebildetes U-förmiges, mehrere Kammern 40 aufweisendes Hohlprofil 38 gebildet, das einen ersten längeren Hohlprofil-Schenkel 42 als Unterfütterung 44 im Randbereich der Arbeitsplatte 4, einen Hohlprofil-Stegteil 46, das am Plattenrand 6 anliegt, und einen zweiten kürzeren Hohlprofil-Schenkel 48, der den Plattenrand 6 oberseitig übergreift, aufweist. Der zweite Hohlprofil-Schenkel 48 weist am freien Ende eine Abschrägung oder Fase 50 auf, die in einen Scheitel 23 des Randwulstes 8' übergeht.
  • Auf der Unterseite weist der zweite Hohlprofil-Schenkel 48 einen Hinterschnitt 52 auf und die Auflagefläche 54 des Schenkels 48 verläuft vorzugsweise unter einem Winkel α < 90°, beispielsweise α = 87°, zur Randfläche 56 des Plattenrandes 6. Hierdurch wird die Klemmung der Arbeitsplatte 24 zwischen beiden Schenkeln 42 und 48 verbessert und können Toleranzen ausgeglichen werden. Zur Anbringung des Hohlprofils 38 wird der die Unterfütterung bildende Schenkel 44 von unten mit der Arbeitsplatte 4 verschraubt, vergleiche die schematisch eingezeichneten Schrauben 57 in der Zeichnung.
  • In wenigstens einer der Kammern 40 der Unterfütterung 44 der Labortischplatte 2, vorzugsweise in der jeweils plattenrandseitigen Kammer 40', kann ein Verstärkungsprofil 58, beispielsweise ein U-Profil, angeordnet sein.
  • Vorzugsweise sind in der nachfolgenden Tabelle angegebene Abmessungen der Labortischplatte 2 in mm vorgesehen, wobei
  • B
    die Höhe des Kanten-Klemmprofils 8,
    C
    die Höhe des Randwulstes 8',
    D
    die Länge des Scheitels 23 des Randwulstes 8',
    F
    die Stärke der Arbeitsplatte 24,
    G
    die Stärke der Unterfütterung 44 und
    H
    die Länge des Schenkels 42
    bedeuten.
  • Figure 00060001

Claims (8)

  1. Labortischplatte mit einer Arbeitsplatte mit einem zumindest teilweise umlaufenden U-förmig ausgebildeten Kantenprofil, das einen ersten, die Arbeitsplatte untergreifenden Schenkel, einen zweiten, den Arbeitsplattenrand oberseitig übergreifenden und mit einem die Arbeitsfläche der Arbeitsplatte überragenden Randwulst versehenen Schenkel und einen am Arbeitsplattenrand anliegenden Stegteil aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das U-förmige Kantenprofil (8) als Hohlprofil (38) mit mehreren Kammern (40) ausgebildet ist und der erste Hohlprofil-Schenkel (42) als Unterfütterung (44) der Arbeitsplatte (4) und länger als der zweite, die Arbeitsplatte (4) oberseitig übergreifende Hohlprofil-Schenkel (48) ausgebildet ist.
  2. Labortischplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Hohlprofilschenkel (48) unterseitig einen Hinterschnitt (52) aufweist.
  3. Labortischplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (54) des zweiten Schenkels (48) unter einem Winkel α < 90° zur Randfläche (56) des Arbeitsplattenrandes (6) verläuft.
  4. Labortischplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel α = 87° beträgt.
  5. Labortischplatte nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass der die Arbeitsfläche der Arbeitsplatte (4) überragende Randwulst (8) am freien Ende eine Abschrägung oder Fase (52) aufweist, die in einen Scheitel (23) übergeht.
  6. Labortischplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anbringung des U-förmigen Hohlprofils (38) an der Arbeitsplatte (4) der die Unterfütterung (44) bildende erste Schenkel (42) von unten mit der Arbeitsplatte (4) verschraubt ist.
  7. Labortischplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens eine der Kammern (40) der Unterfütterung (44) ein Verstärkungs-U-Profil (58) eingesetzt ist.
  8. Labortischplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verstärkungs-U-Profil (58) in einer plattenrandseitigen Kammer (40') angeordnet ist.
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