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DE202009002967U1 - Beschlag mit Führungseinsatz - Google Patents

Beschlag mit Führungseinsatz Download PDF

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DE202009002967U1
DE202009002967U1 DE202009002967U DE202009002967U DE202009002967U1 DE 202009002967 U1 DE202009002967 U1 DE 202009002967U1 DE 202009002967 U DE202009002967 U DE 202009002967U DE 202009002967 U DE202009002967 U DE 202009002967U DE 202009002967 U1 DE202009002967 U1 DE 202009002967U1
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Abstract

Beschlag mit einer Durchtrittsöffnung (50, 150) für einen Befestigungsbolzen (52, 152) zur Befestigung des Beschlags an einem Untergrund (35), dadurch gekennzeichnet, dass an oder in der Durchtrittsöffnung (50, 150) ein elastischer Führungseinsatz (300a; 300b) zur Führung des Befestigungsbolzens (52, 152) angeordnet ist, wobei der Führungseinsatz (300a; 300b) ein zur Durchtrittsöffnung (50, 150) konzentrisches Zentrierloch (301) zum Zentrieren des Befestigungsbolzens (52, 152) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Beschlag mit einer Durchtrittsöffnung für einen Befestigungsbolzen zur Befestigung des Beschlags an einem Untergrund.
  • Eine exakte Positionierung des Befestigungsbolzens in der Durchtrittsöffnung ist in der Regel schwierig. Die Durchtrittsöffnung ist für einen maximalen Schraubendurchmesser bemessen, so dass eine exakte Positionierung der Schraubenspitze oder der Bolzenspitze (bei Nägeln) ausgesprochen schwierig ist. Wenn der Befestigungsbolzen jedoch nicht im Wesentlichen zentrisch in der Durchtrittsöffnung angesetzt wird, kann er im montierten Zustand beispielsweise eine Schräglage einnehmen. Wenn der Beschlag ansonsten noch völlig unfixiert ist, kann ein nicht korrekt zentrierter Befestigungsbolzen auch dazu führen, dass der Beschlag seitlich verschoben wird, wenn der Befestigungsbolzen vollständig montiert ist bzw. sein größerer Durchmesser in die Durchtrittsöffnung gelangt, was letztlich zu einer Fehlpositionierung des Beschlags führt.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Zentrierung des Befestigungsbolzens in der Durchtrittsöffnung zu ermöglichen.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist bei einem Beschlag der eingangs genannten Art vorgesehen, dass an oder in der Durchtrittsöffnung ein elastischer Führungseinsatz zur Führung des Befestigungsbolzens angeordnet ist, wobei der Führungseinsatz ein zur Durchtrittsöffnung konzentrisches Zentrierloch zum Zentrieren des Befestigungsbolzens aufweist.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung ist es, dass der elastische Führungseinsatz die Lage des Befestigungsbolzens im montierten Zustand nicht stört, sondern nur anfangs, wenn seine Zentrierfunktion gewünscht ist, wirksam ist. Die Spitze des Befestigungsbolzens wird in das Führungs- oder Zentrierloch eingesetzt, so dass die Schraube konzentrisch zur Durchtrittsöffnung ist. Selbst wenn der Befestigungsbolzen, beispielsweise eine Schraube, schräg in das Führungsloch eingesetzt wird, ist der Befestigungsbolzen doch zentrisch positioniert, so dass der Beschlag selbst bei einem schrägen Einschrauben nicht verschoben wird.
  • Im montierten Zustand hat der Führungseinsatz noch den Vorteil, dass er die Durchtrittsöffnung abdichtet.
  • Der Führungseinsatz umfasst zweckmäßigerweise eine Querschnittswand, die einen Innenquerschnitt der Durchtrittsöffnung ausfüllt. Die Querschnittswand kann verhältnismäßig dünn sein, beispielsweise als eine Haut oder Membran ausgestaltet sein.
  • Vorteilhaft ist die Querschnittswand in der Art eines Bodens nahe bei einem Ausgang oder am Ausgang der Durchtrittsöffnung angeordnet, d. h. im montierten Zustand nahe beim Untergrund, auf dem der Beschlag montiert wird.
  • Eine bevorzugte Variante der Erfindung sieht vor, dass der Führungseinsatz an den Beschlag angespritzt ist.
  • Wenn ein konventioneller Beschlag mit einem Führungseinsatz nachgerüstet werden soll, kann dieser auch als Einsatzstück ausgestaltet sein, der in die Durchtrittsöffnung einsteckbar ist.
  • Hier ist beispielsweise eine Spreizvariante möglich, d. h. dass der Führungseinsatz vollständig in die Durchtrittsöffnung eindringt und nicht in diese vorsteht. Eine Umfangswand des Führungseinsatzes legt sich an einen Innenumfang der Durchtrittsöffnung an, vorzugsweise in der Art eines Klemmstücks.
  • Eine andere Ausführungsform sieht vor, dass der Führungseinsatz beispielsweise eine Art Kragen hat, der seitlich vor ein Ende der Durchtrittsöffnung vorsteht (im montierten Zustand). Der Kragenabschnitt ist zweckmäßigerweise ringförmig oder teilringförmig. Beispielsweise steht der Kragenabschnitt vor die Umfangswand des Führungseinsatzes vor.
  • Weiterhin ist es möglich, dass beispielsweise eine Bodenfläche des Beschlages insgesamt beschichtet ist und im Bereich der Durchtrittsöffnung ein Führungsloch angeordnet ist. Die Beschichtung wirkt im Sinne eines Abdichtens, so dass beispielsweise Wasser nicht unter die Bodenfläche des Beschlags eindringt.
  • Vorteilhaft ist die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit nachfolgend erläuterten Haltebeschlägen zum Halten mindestens einer Bodenplatte, wobei andere Ausführungsformen von Beschlägen auch zweckmäßig mit einem erfindungsgemäßen Führungseinsatz versehen sein können.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Beschläge in Gestalt von Haltebeschlägen anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Schrägansicht von oben eines ersten Ausführungsbeispieles eines Beschlages mit Führungseinsätzen,
  • 2 den Beschlag gemäß 1, jedoch ohne Führungseinsatz und mit einer fehlzentrierten Schraube,
  • 3 eine Querschnittsansicht etwa entlang einer Schnittlinie X-X in 1,
  • 4 eine Draufsicht eines Führungseinsatzes, der als Einsteck-Einsatzstück ausgestaltet ist zur Nachrüstung beispielsweise des Beschlags gemäß 2,
  • 5 eine Querschnittsansicht des Führungseinsatzes entlang einer Linie Y-Y in 4,
  • 6 die Anordnung gemäß 1, jedoch schräg von hinten und mit einer Bodenplatte,
  • 7 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Haltebeschlags mit Führungseinsätzen bei seiner Montage auf einem Träger,
  • 8 den Haltebeschlag gemäß 7 im montierten Zustand sowie Abdeckeinrichtungen zur Abdeckung eines Spaltes zwischen Bodenklappen,
  • 9 eine Ansicht ähnlich 7, 8, jedoch bei weiterem Montagefortschritt, wobei ein Eck-Haltebeschlag teilmontiert ist, der in
  • 10 fertig montiert ist,
  • 11 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Haltebeschlags zum Halten in Längsrichtung aneinander gereihter Bodenplatten,
  • 12 eine Hand-Werkzeugmaschine zur Herstellung von Ausnehmungen in Bodenplatten für die Haltebeschläge gemäß der vorstehenden Figuren und
  • 13 eine perspektivische Schrägansicht eines Bodenbelages in teilmontiertem Zustand, der mit den vorgenannten Haltebeschlägen auf Trägern montiert bzw. montierbar ist.
  • Bei den anhand der Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen sind gleiche oder gleichartige Komponenten mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Mit erfindungsgemäße Beschläge bildenden Haltebeschlägen 110a, 110b, 110c, 110d und 110e und einer Hand-Werkzeugmaschine 11 ist ein Bodenbelag 12 herstellbar, der Bodenplatten 13a13e, vorzugsweise in der Art von Dielen, aufweist. Der Bodenbelag 12 bildet eine Art Deck, so dass man die Haltebeschläge 110a110d auch als Deckbeschläge bezeichnen könnte. Die Bodenplatten 13a13e sind mittels der Haltebeschläge 110a110e auf Trägerbalken oder Trägern 14a14c befestigbar. Die Träger 14 bilden einen Untergrund 35 zum Auflegen der Bodenplatten 13a13e.
  • Die Bodenplatten 13a13d sind auf der Oberseite der Träger 14a14c befestigt, während die Bodenplatte 13e in der Art eines Winkelbretts an Stirnseiten 16 der Träger 14a14c durch an die Stirnseiten 16 der Träger 14 angeschraubte Haltebeschläge 110b sowie Haltebolzen 15 gehalten werden.
  • Mit der Hand-Werkzeugmaschine 11 sind Langloch-Ausnehmungen 17 in Schmalseiten 18 der eine Flachgestalt aufweisenden Bodenplatte 13a13e fräsbar. Die Schmalseiten 18 sind Längsschmalseiten 19 der Bodenplatten 13a13e, die mit ihren Längsschmalseiten 19 aneinander gereiht sind. Die Haltebeschläge 110a, 110c haben dabei eine Querverkettungsfunktion zur Querverkettung der Bodenplatten 13a13d. Hinsichtlich der mit ihren Querschmalseiten 20 aneinanderstoßenden Bodenplatten 13b und 13c hat der Haltebeschlag 110c zudem eine Längsverkettungsfunktion. Somit halten die Haltebeschläge 110a110e die Bodenplatten 13a13d in Querrichtung 21 und in Längsrichtung 22 der Bodenplatten 13a13e sowie des Bodenbelags 12.
  • Zum Fräsen der Lang-Ausnehmungen 17 hat die Hand-Werkzeugmaschine 11 ein Fräswerkzeug 23, das durch einen nicht gezeigten Antriebsmotor angetrieben wird und vor eine Frontanschlagfläche 24 der Hand-Werkzeugmaschine 11 vorsteht. Das Fräswerkzeug 23 pendelt beim Betrieb der Hand-Werkzeugmaschine 11 innerhalb einer Frontausnehmung 25 an der Frontanschlagfläche 24 linear hin und her, so dass die Ausnehmung 17 als Langloch gefräst wird.
  • Die Hand-Werkzeugmaschine 11 hat weitere Anschläge zur exakten Positionierung der Ausnehmungen 17 an den Bodenplatten 13a13e, beispielsweise einen Winkelanschlag 26, der in Richtung eines Pfeils 27 schwenkbar ist und in seiner unteren Stellung beispielsweise zum Auflegen auf eine Unterseite 28 oder eine Oberseite 29 der Bodenplatten 13a13e vorgesehen ist. Durch Auflegen des Winkelanschlags 26 auf die Unterseite 28 ist es möglich, einen Abstand 30 zwischen der Unterseite 28 und der jeweiligen Ausnehmung 17 exakt festzulegen. Dies ist später für eine einfache Montage der Haltebeschläge 110a110e vorteilhaft, während der Abstand zwischen der Ausnehmung 17 und der Oberseite 29 im Grunde variabel sein kann und von der Dicke der Bodenplatten 13a13e oder Dielen abhängig ist.
  • Der Abstand 30 kann auch dadurch eingestellt werden, dass eine jeweilige Bodenplatte 13a13e und eine Bodenfläche 33 auf einem planen Untergrund aufliegen, während das Fräswerkzeug 23 die Ausnehmung 17 fräst.
  • Zur Einstellung eines Seitenabstandes 31 zwischen einer jeweiligen Ausnehmung 17 und einer Querschmalseite 20 einer Bodenplatte 13a13d sind Queranschläge 32 vorgesehen, die bezüglich der Frontanschlagfläche 24 schwenkbar sind. Die Queranschläge 32 werden beispielsweise durch Klinken gebildet, die vor die Frontanschlagfläche 24 vorschwenkbar sind. In der Zeichnung ist die ausgeschwenkte Stellung gezeigt, wobei zur Einstellung eines jeweiligen Seitenabstands 31 selbstverständlich nur ein Queranschlag 32 ausgeschwenkt ist.
  • Die Bodenfläche 33, die Queranschläge 32 sowie der Winkelanschlag 26 und die Frontanschlagfläche 24 ermöglichen ein einfaches, jedoch exaktes Fräsen der Ausnehmungen 17 in die Bodenplatten 13a13e. Auch die weitere Montage der Bodenplatten 13a13e an den Trägern 14a14c geht aufgrund der einfach montierbaren, robusten Haltebeschläge 110a110e schnell und einfach vonstatten, wobei der fertige Bodenbelag 12 ästhetisch anzusehen ist. Keiner der Haltebeschläge 110a110e liegt nämlich beim fertigen Bodenbelag 12 von der jewei ligen Ansichtsseite her gesehen frei. Zudem sind mit Ausnahme der Köpfe der Haltebolzen 15 keine Schraublöcher oder dergleichen sichtbar, was optisch ansprechend ist.
  • Die Haltebeschläge 110a110e haben Krallen 140141, die an Trägerplatten 142a142d angeordnet sind. Die Krallen 140, 141 stehen vor Oberseiten 43 von Trägerplatten 142a142d vor, wobei ein Stützabschnitt 44 winkelig von den Trägerplatten 142a142d absteht, vorzugsweise im Wesentlichen rechtwinkelig, und ein Eingriffabschnitt 45 der Krallen 140141 im Wesentlichen parallel zur Oberseite 43 der Trägerplatten 142a142d verläuft.
  • Der Haltebeschlag 110b bildet ein Grundelement 201 eines Beschlagsystems 200, welches noch die weiteren Haltebeschläge 110a, 110c und 110d enthält. Nur der Haltebeschlag 110d ist ein vollständig individueller Beschlag, der das Grundelement 201 nicht enthält. Die beiden anderen Haltebeschläge 110a und 110c enthalten jeweils mindestens ein Grundelement 201, so dass ein kostensparendes Gleichteilprinzip realisiert ist. Die Werkzeugkosten für das Beschlagsystem 200 sind gering. Gleichzeitig ist eine hohe Stabilität erzielt:
    Der Haltebeschlag 110a ist aus zwei Grundelementen 201 gebildet, deren Krallen 140 nach einander entgegengesetzten Seite offen sind. Die Grundelemente 201 sind quasi Rücken an Rücken angeordnet. Die Stützabschnitte 44 ihrer beiden Krallen 140 sind miteinander verbunden, beispielsweise durch eine Schweißung, vorzugsweise eine Punktschweißung. Dies hat den Vorteil, dass sich die beiden Stützabschnitte, die zudem zweckmäßigerweise als Stützwände ausgestaltet sind, gegenseitig abstützen. Zugleich definiert eine Stärke zweier aufeinanderliegender Stützabschnitte 44 bzw. Stützwände eine Breite ei nes Spaltes 202 zwischen Bodenplatten 13, beispielsweise den Bodenplatten 13a, 13b (810).
  • Beim Haltebeschlag 110c ist ein Grundelement 201 mit seiner Kralle 140 an ein Doppelkrallenelement 203 mit zwei zueinander beabstandeten Krallen 141 angesetzt und fest mit diesem verbunden. Der Stützabschnitt 44 ist als eine Stützwand ausgestaltet. Der Stützabschnitt 44 stützt sich an einem Stützwandverbindungsabschnitt 204 ab, der sich zwischen den Krallen 141 erstreckt und deren jeweilige Stützabschnitte bildet oder mit diesen vorzugsweise einstückig verbunden ist. Der Stützabschnitt 44 der Kralle 140 liegt an dem Stützwandverbindungsabschnitt 204 an und ist mit diesem vorzugsweise fest verbunden, beispielsweise verschweißt, insbesondere punktverschweißt, verklebt oder dergleichen. Der Stützabschnitt 44 und der Stützwandverbindungsabschnitt 204 stützen sich wechselseitig ab, was für eine hohe Stabilität der Kombination aus Grundelement 201 und Doppelkrallenelement 203 sorgt.
  • Weiterhin ist die Breite eines Spaltes 202 zwischen beispielsweise den Bodenplatten 13a, 13b – ähnlich wie beim Haltebeschlag 110a – durch die Stärke des Stützwandverbindungsabschnittes 204 und den Stützabschnitt 44 definiert und kann auch dann nicht kleiner werden, wenn die beiden Bodenplatten aufgrund beispielsweise von Verbindungen (die im Außenbereich durchaus häufig zu erwarten sind) im Sinne einer Verkleinerung des Spaltes 202 auf die Kombination Stützwandabschnitt 44 und Stützwandverbindungsabschnitt 204 einwirken.
  • An den Haltebeschlägen 110a110e sind Durchtrittsöffnungen 50 und Durchtrittsöffnungen 150 mit einem kleineren Durchmesser als die Durchtrittsöffnungen 50 vorgesehen, die zumindest Teile von Befestigungseinrichtungen 51 bilden. Die Durchtrittsöffnungen 150 können bei höheren Anforderungen an die Befestigungsqualität optional genutzt werden. Die Durchtrittsöffnungen 50, 150 sind für Befestigungsschrauben 52, 152 vorgesehen, die die Durchtrittsöffnungen 50, 150 durchdringen und in den Untergrund 35, das heißt die Träger 14a14c eingeschraubt sind. An Stelle der Befestigungsschrauben 52, 152 wären aber auch Nägel oder dergleichen andere Befestigungsbolzen, sowie auch Klammern und dergleichen möglich, wenn die Durchtrittsöffnungen entsprechend geeignet ausgestaltet sind.
  • An den Eingriffabschnitten 45 der Krallen 140 sind oberhalb der Durchtrittsöffnungen 50 Ausnehmungen 145 zur Durchführung der Befestigungsschrauben 52 vorhanden.
  • Die Durchtrittsöffnungen 50, 150 sind bei den Haltebeschlägen 110a, 110b und 110c jeweils an den Trägerplatten 42 vorgesehen, während beim Haltebeschlag 110d, den man auch als Winkelkralle oder Winkelträger bezeichnen könnte, die Durchtrittsöffnungen 50, 150 an einem Halteschenkel 153d vorhanden sind, der zur Trägerplatte 142d, winkelig ist, vorliegend rechtwinkelig. Die Kralle 140 steht an einem Randbereich von der Trägerplatte 142d ab.
  • Oberhalb der beiden Durchtrittsöffnungen 50 am Halteschenkel 53d ist eine eine Durchtrittsöffnung 154 vorgesehen, durch die der eine weitere Befestigungseinrichtung 37 bildende Haltebolzen 15, der die Bodenplatte 13e durchdringt, den Halteschenkel 53d durchdringen kann. Die Durchtrittsöffnung 154 ist als großflächiges Fenster ausgestaltet, damit der Haltebolzen 15 bequem – ohne hohe Anforderungen an die Positioniergenauigkeit – durch die die Durchtrittsöffnung 154 verdeckende Bodenplatte 13d geschraubt werden kann.
  • Bei den Haltebeschlägen 110a, 110b sind einer bzw. zwei Durchtrittsöffnungen 50 sowie zwei bzw. vier Durchtrittsöffnungen 150 vorgesehen, beim Haltebeschlag 110c drei Durchtrittsöffnungen 50 und zwei Durchtrittsöffnungen 150. Dies ermöglicht eine flexible Befestigung der Haltebeschläge 110a Befestigungsschrauben 52, 152 abhängig z. B. von der benötigten Belastbarkeit des Bodenbelags 12, der Festigkeit oder Belastbarkeit der Träger 13a13c etc. Es versteht sich, dass bei alternativ ausgestalteten Haltebeschlägen auch mehr oder weniger Durchtrittsöffnungen vorgesehen sein können.
  • Zumindest in einem Teil, vorzugsweise in allen Durchtrittsöffnungen 50 und/oder 150 sind zweckmäßigerweise Führungseinsätze 300a aus elastischem Material, beispielsweise geeignetem Kunststoff (ABS etc.) zur Führung des Befestigungsbolzens 52, 152 angeordnet.
  • Ein solcher Führungseinsatz 300a hat ein zur Durchtrittsöffnung 50, 150 konzentrisches Zentrierloch 301 zum Zentrieren des Befestigungsbolzens 52, 152. Ein Benutzer steckt die Spitze des Befestigungsbolzens 52, 152 durch das Zentrierloch 301 hindurch, wodurch der Befestigungsbolzen 52, 152 konzentrisch zur Durchtrittsöffnung 50, 150 zentriert ist. Dadurch wird gewährleistet, dass der Befestigungsbolzen 52, 152 mittig in die jeweilige Durchtrittsöffnung 50, 150 einschraubbar ist. Ansonsten kann wie bei einem konventionellen Beschlag eine Situation entstehen, die exemplarisch in 2 angedeutet ist. Dort nimmt der Befestigungsbolzen 52 beispielsweise eine Schräglage ein und ist außerdem außerzentrisch in der Durchtrittsöffnung 50, so dass der Befestigungsbolzen 52 nicht vollständig in die Durchtrittsöffnung 50 eingeschraubt werden kann, oder wenn dies gelingt, den Haltebeschlag 110b gemäß 2 schräg seitlich verzieht. Eine exakte Positionierung ist nicht möglich. Zudem steht im montierten Zustand der Kopf des Befestigungsbolzens 52 bei der in 2 dargestellten Situation relativ weit vor die Durchtrittsöffnung 50a vor, so dass beispielsweise die Bodenplatte 13 nicht oder nur mit hohem Kraftaufwand in die Kralle 140 eingesteckt werden kann. Hier schafft also der Führungseinsatz 300a Abhilfe.
  • Der Führungseinsatz 300a weist eine Querschnittswand 302 auf, die einen Innenquerschnitt der Durchtrittsöffnung 50, 150 im Wesentlichen verdeckt. Zentrisch in der Querschnittswand 302 ist das Zentrierloch 301 angeordnet. Die Querschnittswand 302 ist als eine Art Haut oder Membran ausgestaltet, jedenfalls sehr dünn, beispielsweise bis maximal 0,5 mm.
  • Die Aufgabe des Führungseinsatzes 300a ist es, den Befestigungsbolzen 52, 152 beim Ansetzen und anfänglichen Einschrauben zu führen. Hat der Befestigungsbolzen 52, 152 im Untergrund 35 bereits gegriffen, ist der Führungseinsatz 300a funktionslos. Er hat dann seine Aufgabe, eine zentrische, zudem vorzugsweise auch noch senkrechte Führung des Befestigungsbolzen 52, 152 zu realisieren, bereits erfüllt. Wenn der Befestigungsbolzen 52, 152 vollständig in den Untergrund 35 eingeschraubt ist, hat der Führungseinsatz 300a, insbesondere die Querschnittswand 302 zudem noch eine vorteilhafte Dichtfunktion, d. h. zwischen einem Innenumfang der Durchtrittsöffnung 50, 150 und dem Befestigungsbolzen 52, 152 ist die dann mechanisch verformte, dennoch aber aufgrund ihrer Elastizität abdichtende Querschnittswand 302 angeordnet.
  • Die Querschnittswand 302 ist in der Nähe eines Ausgangs der Durchtrittsöffnung 50, nahe dem Untergrund 35 angeordnet. Somit ist das Zentrierloch 301 quasi vor Ort, unmittelbar über dem Untergrund 35, was eine optimale Zentrierung ermöglicht.
  • Der Führungseinsatz 300a bildet einen integralen Bestandteil der Haltebeschläge 110a110d. Die Querschnittswände 302 sind beispielsweise in die Durchtrittsöffnungen 50, 150 eingespritzt bzw. an die Haltebeschläge 100a110d angespritzt.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, einen Beschlag mit einem Führungseinsatz quasi nachzurüsten, beispielsweise mit einem Führungseinsatz 300b. Der Führungseinsatz 300b ist als ein in die Durchtrittsöffnung 50, 150 einsteckbares Einsatzstück 303 ausgestaltet, das beispielsweise nachträglich in die Durchtrittsöffnungen 50, 150 des in 2 dargestellten Grundelements einsteckbar ist.
  • Der Führungseinsatz 300b umfasst eine Umfangswand 301, die am Innenumfang der Durchtrittsöffnungen 50, 150 anliegt und sich in deren Längsrichtung erstreckt. Oben steht ein ringförmiger Kragenabschnitt 305 vor die Umfangswand 304 nach radial außen ab (es könnte auch nur ein teilringartiger Kragen vorgesehen sein) und liegt auf der Plattenfläche 47, mithin also der Oberseite beispielsweise der Trägerplatte 142b auf. Der Kragenabschnitt 305 in Verbindung mit der definierten Länge der Umfangswand 304, an deren anderem Ende sich die Querschnittswand 202 erstreckt, definiert einen Abstand der Querschnittswand 302 von der oberen Plattenfläche 47 und somit auch eine Tiefe, in der die Querschnittswand 302 innerhalb der Durchtrittsöffnung 52, 152 angeordnet ist. Dadurch ist vorteilhaft realisiert, dass die Querschnittswand 302 und somit auch das Zentrierloch 301 sozusagen am Boden der Durchtrittsöffnung 50, 150 nahe beim Untergrund 35 angeordnet ist.
  • Eine in der Zeichnung nicht dargestellte Lösung sieht zweckmäßigerweise vor, dass sich ein Führungseinsatz ohne einen Kragen in der Art des Kragenabschnitts 305 sozusagen innen in einer jeweiligen Durchtrittsöffnung 50 oder 150 verspannt oder verkeilt und optional beim Einstecken des Befestigungsbolzens 52, 152 nach unten in Richtung Ausgangsende der Durchtrittsöffnung 50, 150 rutscht und dort seine Zentrierfunktion für den Befestigungsbolzen 52, 152 optimal erfüllt. Ein Kragen in der Art eines Kragenabschnittes 305 ist dann nicht vorhanden.
  • Ein Einführen der Krallen 140, 141 in die Ausnehmungen 17 wird durch Einführschrägen 66 an ihren freien Enden 65 erleichtert. Die Einführschrägen 66 sind an den Innenseiten 67 der Eingriffabschnitte 45 vorgesehen. Die Eingriffabschnitte 45 der Krallen 140, 141 haben Einführschenkel 68, die im Sinne eines Öffnens von der jeweiligen Trägerplatte 142a142d weg geneigt sind, was das Einführen erleichtert. Andrückbereiche 169 der Krallen 140, 141, die sich zwischen den Einführschenkeln 68 und den Stützabschnitten 44 erstrecken, sind in einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung gegensinnig zu den Einführschenkeln 68 geneigt, das heißt zur Oberseite 43 der Trägerplatten 142d hin geneigt, so dass zwischen dem Einführschenkel 68 und dem Andrückbereichen 69 eine linienförmige, verhältnismäßig schmale Kontaktfläche 70 gebildet ist. Die schmale Kontaktfläche 70 verhindert eine Ausbildung von Wassernestern im Bereich der Ausnehmung 17. Fehlt bei einer Klammer 140 oder 141 diese gegensinnige Neigung zwischen den Einführschenkeln 68 und Andrückbereichen 69, bildet die Innenseite der Andrückbereiche 69 die entsprechend großzügige Kontaktfläche 70.
  • Mit der Kontaktfläche 70 drücken die Eingriffabschnitte 45 zweckmäßigerweise federnd auf die jeweilige Innenwandung der Ausnehmung 17. Die federnde Eigenschaft der Krallen 140, 141 sorgt für ein sicheres, jedoch elastisches Halten, so dass die beispielsweise aus Vollholz bestehenden Bodenplatten 13a, 13e ”arbeiten” können.
  • Die Krallen 140, 141 sind als Klammern 175 ausgestaltet. Die Klammern 175 sind U-förmig, wobei zwei Seiten der U-förmigen Klammern 175 durch die Stützabschnitte 44 und die Eingriffabschnitte 45 bereitgestellt werden, während der gegenüberliegende Klammerschenkel 176 der Klammern 175 durch Auflagebereiche 177 der Trägerplatten 142a142d gebildet werden. Die Klammerschenkel 176 sind den Eingriffabschnitten 45 vorgelagert. Die Krallen 140, 141 werden in einer Einsteckrichtung 80 in die Ausnehmungen 17 oder die Ausnehmungen 17 der Bodenplatten 13a13e in die Krallen 140, 141 eingesteckt.
  • Die Auflagebereiche 177 des Grundelements 201 sowie des Doppelkrallenelements 203 für die Bodenplatten 13a13d sind durch Stützerhebungen 205, 206 gebildet, die nach oben vor die Basisflächen 179 der Trägerplatten 142a (Haltebeschlag 110a) bzw. 142c (Haltebeschlag 110c bzw. Doppelkrallenelement 203) vorstehen. Diese Maßnahme wirkt der Bildung von Wassernestern unterhalb der Bodenplatten 13a13d entgegen.
  • Die Stützerhebungen 205, 206 wirken zudem als Tragverstärkungseinrichtungen 92.
  • Optional kann vorgesehen sein, dass die Trägerplatten 142a142d eine Vorspannung aufweisen dahingehend, dass sie beispielsweise einen leicht gekrümmten Verlauf im Sinne vom Untergrund 35 weg aufweisen.
  • Ebenfalls der Bildung von Wassernestern wirkt entgegen, dass beim Haltebeschlag 110d die Trägerplatte 142d eine Stützvertiefung 207 aufweist, mit der sie sich auf dem Untergrund abstützt. Weiterhin kann sich auch zwischen den Stirnseiten 16 der Träger 14a14c und der als Querbrett dienenden Bodenplatte 13e keine unerwünschte, langfristig zur Verrottung führende Wasseransammlung gebildet werden, weil am Halte schenkel 143d dort ebenfalls Stützerhebungen 208, 209 vorgesehen sind, die für einen randseitigen Grundbereich des Halteschenkels 153d vorstehen. Die beiden Stützerhebungen 208 sind unterhalb der Trägerplatte 142d angeordnet, die Stützerhebung 209 zwischen den weiter unten angeordneten Durchtrittsöffnungen 50.
  • Die Stützerhebungen 205, 206, 208, 209 sowie auch die Stützvertiefung 207 sind beispielsweise durch Prägen gebildet.
  • An dieser Stelle sei bemerkt, dass die Haltebeschläge 110a110d vorzugsweise Stanzbiegeteile aus Metall, insbesondere Edelstahl sind, wobei ein geeigneter Kunststoff eine mögliche Alternative darstellt.
  • Die Stützerhebungen 205, 206, 208 und 209 sowie die Stützvertiefung 207 wirken zudem im Sinne einer mechanischen Stabilisierung der Haltebeschläge 110a110d, so dass man sie auch als Tragverstärkungseinrichtungen bezeichnen kann.
  • Zur Abdeckung eines Spaltes zwischen zwei Bodenplatten, beispielsweise den Bodenplatten 13a, 13b, der durch die Verwendung beispielsweise des Haltebeschlags 110a entsteht, sind Abdeckeinrichtungen 400 zweckmäßig. Diese wirken einem Eindringen von Wasser in den Spalt zwischen den Bodenplatten 13a, 13b entgegen und sind oberhalb beispielsweise des Haltebeschlags 110a anordenbar. Die Abdeckeinrichtungen sind zweckmäßigerweise als Klemmstücke ausgeschaltet mit zwei zueinander V-förmig verlaufenden Schenkeln 101, zwischen denen eine Rinne 402 ausgebildet ist. Die Rinne 402 führt Oberflächenwasser ab, so dass dieses nicht in den Bereich des darunter liegenden Haltebeschlags 110a eindringt.
  • Während die Haltebeschläge 110b, 110d zum Halten einer jeweils endseitigen Bodenplatte 13a, 13d und 13e vorgesehen sind, eignen sich die Haltebeschläge 110a und 110c zur Befestigung jeweils mit ihren Längsschmalseiten 19 zueinander benachbarter Bodenplatten 13a, 13b und 13c, 13d. Dazu haben die beiden Haltebeschläge 110a, 110c zu einander entgegengesetzten Seiten offene Krallen 140, 140 sowie 140 und 141. Die Krallen 140, 141 sind bezüglich einer quer zur Einsteckrichtung 40 verlaufenden Reihenrichtung 81 hintereinander angeordnet.
  • Der Haltebeschlag 110a kann auch als eine sogenannte Doppelkralle bezeichnet werden, weil er zwei mit ihren Längsschmalseiten 19 einander gegenüberliegende Bodenplatten 13 hält.
  • Die Kralle 140 des Haltebeschlags 110d – ebenfalls eine Art Doppelkralle – ist zwischen den Krallen 141 bezüglich der Reihenrichtung 81 angeordnet. Eine Längsfixierung bezüglich der Längsrichtung 22 und insbesondere eine Einstellung eines gleichmäßigen Abstandes zwischen Bodenplatten 13 bezüglich ihrer Querschmalseiten 20 wird durch den Haltebeschlag 110c ermöglicht. Die Bodenplatten 13c und 13b liegen beispielsweise mit der durch den Distanzanschlag 85 einstellbaren Distanz 86 in ihrem Stoßbereich 87 nebeneinander. Der Distanzanschlag 85 wird durch einen aufgekanteten Vorsprung 88 gebildet, der nach oben vor die Oberseite 43 der Trägerplatte 142c vorsteht. Der Vorsprung 88 ist bezüglich der Reihenrichtung 81 zwischen den Krallen 140 angeordnet. Der Distanzanschlag 85 ist beispielsweise der Kralle 141 gegenüberliegend angeordnet. Somit greifen die beiden Krallen 141 jeweils in Ausnehmungen 17 der mit ihren Querschmalseiten 20 aneinander gereihten Bodenplatten 13b und 13c ein, während die dazwischen angeordnete Kralle 140 in die Ausnehmung 17 der schematisch dargestellten Bodenplatte 13a eingreift.
  • Die Haltebeschläge 110a110e haben jeweils Befestigungsbereiche 90, an denen die Befestigungseinrichtungen 51 angeordnet sind.
  • Im Bereich der Befestigungsbereiche 90 liegen die Haltebeschläge 110a110e auf dem Untergrund 35, insbesondere den Trägern 14a14c, auf.
  • Die Befestigung des Bodenbelags 12 verläuft folgendermaßen:
    Zunächst werden die Haltebeschläge 110b, die für Endbereiche eines jeweiligen Bodenbelages vorgesehen sind und auch als Spannkralle bezeichnet werden können, an den Trägern 14a14c befestigt. In die Bodenplatte 13a werden den Krallen 140 der Haltebeschläge 110b zugeordnete Ausnehmungen 17 eingefräst, so dass die Bodenplatte 13a in die Krallen 140 eingeschoben werden kann.
  • Dann werden Krallen 141 in Ausnehmungen 70 im Bereich der Träger 14a14c sowie eine Kralle 141 eines Haltebeschlags 110c im Bereich des Trägers 14b eingesteckt. Die Haltebeschläge 110a, 110c werden sodann mit Befestigungsschrauben 52 an die Träger 14a14c angeschraubt. Die beiden Krallen 140 der Haltebeschläge 110a geben der Bodenplatte 13a bezüglich der Längsrichtung 22 Halt.
  • Anschließend werden die beiden kürzeren Bodenplatten 13b und 13c in die Krallen 141 eingesteckt.
  • Dann werden weitere Haltebeschläge 110a und 110c im Bereich der Träger 14a, 14c sowie 14b in korrespondierende Ausnehmungen 17 an den Bodenplatten 13b, 13c eingesteckt und die Haltebeschläge 110a, 110c an den Trägern 14a14c mit den Befestigungsschrauben 52 verschraubt. Zwar sorgen die Krallen 141 mit ihrem Längsabstand 82 für eine Längsfixierung der Bodenplatten 13b und 13c in Längsrichtung 22. Ein zusätzlicher Halt in Längsrichtung 22 wird zudem durch den Haltebeschlag 110c bereitgestellt, indem eine Längsdistanz zwischen dem Distanzanschlag 85 und der dem Distanzanschlag 85 zugeordneten Schmalseite der Kralle 141 etwa einem entsprechenden Abstand zwischen der Ausnehmung 17 und der Querschmalseite 20 bei der jeweiligen Bodenplatte 13b, 13c entspricht. Die Längsdistanz 36 ist auf einfache Weise mittels der Queranschläge 32 der Hand-Werkzeugmaschine 11 herstellbar.
  • In die Krallen 140 der Haltebeschläge 110a, 110c wird die Bodenplatte 13d eingesteckt und mit den Winkelkrallen bildenden Haltebeschlägen 110d gesichert. Die Trägerplatte 142d und der Halteschenkel 53d sind über Eck an den Trägern 14a, 14c befestigt, wobei die Befestigungsschrauben 52, die die Halteschenkel 153d durchdringen, in die vorderen Stirnseiten 16 der Träger 14a14c eingeschraubt sind. Die Trägerplatten 142d überkragen die Halteschenkel 153d und somit die Träger 14a14c. Die Trägerplatten 142d bilden eine großzügige Stütze für die auf sie aufgelegte Bodenplatte 13d, die ihrerseits vor die Träger 14a14c vorsteht, vorzugsweise so weit, dass sie die als Querbrett dienende Bodenplatte 13e überdeckt und somit vor Umwelteinflüssen schützt. An dem den Halteschenkel 153d überkragenden Bereich einer Trägerplatte 142d ist eine Durchtrittsöffnung 50 für eine Befestigungsschraube 52 angeordnet, die von unten her in die Bodenplatte 13d eingeschraubt wird.
  • Die Bodenplatte 13e wird an den Stirnseiten der Träger 14a14c mit die Durchtrittsöffnungen 54 der Halteschenkel 53d durchdringenden Haltebolzen 15 sowie mit Spannkrallen bzw. Haltebeschlägen 110b befestigt, die von unten her in Ausnehmungen 17 an der Bodenplatte 13e eingreifen. Das Eckbrett bzw. die Bodenplatte 13e wird in die in der Art von Aufhängehaken montierten Haltebeschläge 110b sozusagen eingehängt und dann mit den Haltebolzen 15 fixiert.

Claims (39)

  1. Beschlag mit einer Durchtrittsöffnung (50, 150) für einen Befestigungsbolzen (52, 152) zur Befestigung des Beschlags an einem Untergrund (35), dadurch gekennzeichnet, dass an oder in der Durchtrittsöffnung (50, 150) ein elastischer Führungseinsatz (300a; 300b) zur Führung des Befestigungsbolzens (52, 152) angeordnet ist, wobei der Führungseinsatz (300a; 300b) ein zur Durchtrittsöffnung (50, 150) konzentrisches Zentrierloch (301) zum Zentrieren des Befestigungsbolzens (52, 152) aufweist.
  2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentrierloch (301) an einer einen Innenquerschnitt der Durchtrittsöffnung (50, 150) im wesentlichen verdeckenden Querschnittswand (302) des Führungseinsatzes (300a; 300b) angeordnet ist.
  3. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinsatz (300a; 300b) durch die Querschnittswand (302) gebildet ist.
  4. Beschlag nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittswand (302) als eine Haut ausgestaltet ist.
  5. Beschlag nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittswand (302) als eine Art Boden in der Nä he eines dem Untergrund (35) zugeordneten Ausgangs der Durchtrittsöffnung (50, 150) angeordnet ist.
  6. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinsatz (300a; 300b) zumindest teilweise an den Beschlag angespritzt ist.
  7. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinsatz (300a; 300b) als ein in die Durchtrittsöffnung (50, 150) einsteckbares Einsatzstück (303) ausgestaltet ist.
  8. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinsatz (300a; 300b) eine sich an einem sich an einem Innenumfang der der Durchtrittsöffnung (50, 150) in Längsrichtung der Durchtrittsöffnung (50, 150) erstreckenden Umfangswand (304) aufweist.
  9. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinsatz (300a; 300b) mindestens einen insbesondere ringförmigen Kragenabschnitt (305) aufweist, der seitlich vor ein Ende der Durchtrittsöffnung (50, 150) vorsteht.
  10. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungseinsatz (300a; 300b) durch eine abdeckende, insbesondere bodenseitige, Beschichtung des Beschlags gebildet ist, und dass die Beschichtung das zur Durchtrittsöffnung (50, 150) konzentrische Zentrierloch (301) aufweist.
  11. Beschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als ein Haltebeschlag zum Halten mindestens einer Bodenplatte (13a13e), insbesondere ei ner Diele, auf einem Untergrund (35) zur Herstellung eines Bodenbelags (12) aus aneinander gereihten Bodenplatten (13a13e), mit einer zum Auflegen auf einen Untergrund (35) vorgesehenen Trägerplatte (142a142d), mit mindestens einer Befestigungseinrichtung (51) zur Befestigung auf dem Untergrund (35), und mit mindestens einer Kralle (140, 141) zum Eingreifen in eine Ausnehmung (17) an einer Schmalseite (18) einer jeweiligen Bodenplatte (13a13e) ausgestaltet ist, wobei die mindestens eine Kralle (140, 141) einen von der Trägerplatte (142a142d) abstehenden Stützabschnitt (44) und einen von dem Stützabschnitt (44) abstehenden, zu einer Oberseite (43) der Trägerplatte (142a142d) zumindest abschnittsweise im wesentlichen parallel verlaufenden Eingriffabschnitt (45) zum Eingreifen in die Ausnehmung (17) der Bodenplatte (13a13e) aufweist.
  12. Beschlag nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (142a142d) Stützen (57) oder Stützbereiche (48) zum Abstützen auf dem Untergrund (35) und zur Herstellung eines Abstands (46) einer Plattenfläche (47) der Trägerplatte (142a142d) zu dem Untergrund (35) aufweist.
  13. Beschlag nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattenfläche (47) von den Stützbereichen (48) ganz oder im wesentlichen ringförmig (402) umgeben ist.
  14. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützbereiche (48) durch Randabschnitte (48) der Trägerplatte (142a142d) gebildet sind, die von der Trägerplatte (142a142d) an einer von der mindestens einen Kralle (140, 141) entgegengesetzten Seite abstehen.
  15. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattenfläche (47) als eine Erhebung aus einer Basisfläche (149) ausgestaltet ist, wobei die Erhebung einen Auflagebereich zum Auflegen der durch die mindestens eine Kralle (140, 141) gehaltenen Bodenplatte (13a13e) bildet.
  16. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (142a142d) einen insbesondere durch die Plattenfläche (47) der Trägerplatte (142a142d) gebildeten Auflagebereich (177) zum Auflegen der durch die mindestens eine Kralle (140, 141) gehaltenen Bodenplatte (13a13e) aufweist.
  17. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Befestigungseinrichtung (51) die Durchtrittsöffnung (50, 150) für einen Befestigungsbolzen (52, 152) umfasst.
  18. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Durchtrittsöffnung (50, 150) eine Stütze (57) zum Abstützen auf dem Untergrund (35) und zur Herstellung eines Abstands (46) einer Plattenfläche (47) der Trägerplatte (142a142d) zu dem Untergrund (35) angeordnet ist.
  19. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass an einem freien Ende (65) der mindestens einen Kralle (140, 141) eine Einführschräge (66) zum Einführen in die Ausnehmung (17) der Bodenplatte (13a13e) angeordnet ist.
  20. Beschlag nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführschräge (66) an einer der Trägerplatte (142a142d) zugewandten Innenseite (67) der mindestens einen Kralle (140, 141) vorgesehen ist.
  21. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Trägerplatte (142a142d) zugewandte Innenseite (67) der mindestens einen Kralle (140, 141) eine im wesentlichen linien- oder punktförmige Kontaktfläche (70) zum Kontakt mit einer Innenwand der Ausnehmung (17) der Bodenplatte (13a13e) aufweist.
  22. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kralle (140, 141) im Sinne eines Andrückens der Bodenplatte (13a13e) in Richtung der Trägerplatte (142a142d) federnd ist.
  23. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kralle (140, 141) einen Bestandteil einer Klammer (175) bildet, die einen dem Eingriffabschnitt (45) gegenüberliegenden Klammerschenkel (176) aufweist.
  24. Beschlag nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Klammerschenkel (176) durch einen Stützbereich (78) der Trägerplatte (142a142d) zum Abstützen auf dem Untergrund (35) oder den Auflagebereich (177) der Trägerplatte (142a142d) zum Auflegen der durch die mindestens eine Kralle (140, 141) gehaltenen Bodenplatte (13a13e) gebildet ist.
  25. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens zwei Krallen (140, 141) zu einer Längsverkettung und/oder Querverkettung von Bodenplatten (13a13e) aufweist.
  26. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens zwei an einander entgegengesetzten Seiten offene Krallen (140, 141) zum Eingriff in Aus nehmungen (17) an mit ihren Längsschmalseiten (19) nebeneinander liegenden Bodenplatten (13a13e) aufweist.
  27. Beschlag nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Krallen (140, 141) in einer quer zu einer Einsteckrichtung (80) der Krallen (140, 141) in die jeweilige Bodenplatten-Ausnehmung (17) verlaufenden Reihenrichtung (81) nebeneinander angeordnet sind, und dass die Stützabschnitte (44) der mindestens zwei Krallen (140, 141) bezüglich der Reihenrichtung (81) im wesentlichen miteinander fluchten.
  28. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens zwei zu einander entgegengesetzten Seiten offene Krallen (140, 141) aufweist, deren insbesondere als Stützwände ausgestaltete Stützabschnitte (44) sich gegenseitig verstärkend aneinander anliegen und vorzugsweise miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, sind.
  29. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens zwei in einem Längsabstand (82) zueinander angeordnete, zur gleichen Seite offene Krallen (40a; 40c) aufweist.
  30. Beschlag nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Krallen (140, 141) zum Eingriff in eine als Langloch ausgestaltete Ausnehmung (17) an der Schmalseite (18) der Bodenplatte (13a13e) einen Längsabstand (82) zueinander aufweisen, der im wesentlichen einer Längsbreite der Ausnehmung (17) entspricht.
  31. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens einen von der mindestens einen Kralle (140, 141) separaten Distanzanschlag (85) zur Einstellung einer Distanz (86) zwischen Bodenplatten (13a13e) aufweist, die im montierten Zustand im Bereich des Beschlags (110a110d) nebeneinander liegen.
  32. Beschlag nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass er Krallen (140, 141) zum Halten von in einer Längsrichtung (22) angereihten Bodenplatten (13a13e) aufweist und der mindestens eine Distanzanschlag (85) zur Herstellung einer Distanz (86) in einem Stoßbereich (87) zwischen den angereihten Bodenplatten (13a13e) zwischen den Krallen (140, 141) angeordnet ist.
  33. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (142a142d) einen Befestigungsbereich (90), an dem die mindestens eine Befestigungseinrichtung (51) und die mindestens eine Kralle (140, 141) angeordnet sind, einen Tragabschnitt (91) mit einem Auflagebereich (177) zum Auflegen der durch die mindestens eine Kralle (140, 141) gehaltenen Bodenplatte (13a13e) aufweist, wobei der an einem quer zu der Bodenplatte (13a13e) verlaufenden Träger (14a14c) befestigbar ist und der Tragabschnitt (91) im montierten Zustand seitlich über den Träger (14a14c) vorsteht.
  34. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (142a142d) mindestens eine sie statisch verstärkende Tragverstärkungseinrichtung (92) aufweist.
  35. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass von der Trägerplatte (142a142d) ein Halteschenkel zur Befestigung an zueinander winkeligen Untergrundflächen des Untergrunds (35) winkelig absteht.
  36. Beschlag nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte (142d) den Halteschenkel zur Bildung einer Tragbasis für eine über den Untergrund (35) vorstehende Bodenplatte (13a13e) überkragt.
  37. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass er einen Bestandteil eines Beschlagsystems (200) bildet und ein Grundelement (201) aufweist, das bei einem geometrisch anderen Beschlag des Beschlagsystems (200) ebenfalls vorhanden ist.
  38. Beschlag nach einem der Ansprüche 11 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens eine Durchtrittsöffnung (54) und/oder eine Halteeinrichtung (95) für eine Befestigungseinrichtung (37) zum Befestigen einer Bodenplatte (13a13e) aufweist.
  39. Bodenbelag (12) mit mindestens einem Haltebeschlag (110a110d) nach einem der Ansprüche 11 bis 38 und mit mindestens einer Bodenplatte (13a13e), die an einer Schmalseite (18) eine Ausnehmung (17) aufweist, in die die mindestens eine Kralle (140, 141) des Haltebeschlags (110a110d) eingreift.
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Effective date: 20120216

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: FESTOOL GROUP GMBH & CO. KG, DE

Free format text: FORMER OWNER: FESTOOL GMBH, 73240 WENDLINGEN, DE

Effective date: 20130124

Owner name: FESTOOL GMBH, DE

Free format text: FORMER OWNER: FESTOOL GMBH, 73240 WENDLINGEN, DE

Effective date: 20130124

R082 Change of representative

Representative=s name: PATENTANWAELTE MAGENBAUER & KOLLEGEN, DE

Effective date: 20130124

Representative=s name: BREGENZER, MICHAEL, DIPL.-ING., DE

Effective date: 20130124

Representative=s name: PATENTANWAELTE BREGENZER UND REULE PARTNERSCHA, DE

Effective date: 20130124

R082 Change of representative

Representative=s name: BREGENZER, MICHAEL, DIPL.-ING., DE

R081 Change of applicant/patentee

Owner name: FESTOOL GMBH, DE

Free format text: FORMER OWNER: FESTOOL GROUP GMBH & CO. KG, 73240 WENDLINGEN, DE

Effective date: 20140912

R082 Change of representative

Representative=s name: BREGENZER, MICHAEL, DIPL.-ING., DE

Effective date: 20140912

Representative=s name: PATENTANWAELTE BREGENZER UND REULE PARTNERSCHA, DE

Effective date: 20140912

R082 Change of representative

Representative=s name: PATENTANWAELTE BREGENZER UND REULE PARTNERSCHA, DE

R151 Term of protection extended to 8 years
R151 Term of protection extended to 8 years

Effective date: 20150121

R152 Term of protection extended to 10 years
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